Bericht über den XIII. Internationalen Kongress gegen den Alkoholismus abgehalten im Haag (Scheveningen) vom 11.-16. September 1911 \ Utrecht (Holland) Verlag von J. VAN BOEKHOVEN 1912 5 B Bericht uber den XIII. Internationalen Kongress gegen den Alkoholismus Bericht über den XIII. Internationalen Kongress gegen den Alkoholismus abgehalten im Haag (Scheveningen) vom 11.-16. September 1911 / Utrecht (Holland) Verlag von J. VAN BOEKHOVEN 1912 S Exz A S. TALMA, Minister der Landwirtschaft, vorsitzender des XIII. kongresses gegen den Alkoholismus. Beim Erscheinen des Berichtes möchte ich nicht hinterlassen meinen herzlichen Dank auszusprechen gegenüber Allen, die mir bei der mühevollen und sehr viel Zeit in Anspruch nemenden Arbeit der Drucklegung und Korrektur in drei Fremdsprachen freundlichst geholfen haben, ganz besonders gegenüber Herrn Dr. Jur. L. J. A. du Quesne van Bruchem, der fast alle nötige Arbeit hat geleistet. Dr. J. R. Slotemaker de Bruine. arbeits-ausschuss XIII. Intern.Kongress 6e6en den Alkoholismus. ORGANISATIONS^ KOMiTEE xiii.Intern.Kongress gegen den Alkoholismus . Der XIV Kongress wird D. V. abgehalten werden in October 1913 in Mailand. Adressen: Dr. A. FILIPPETTI Prasident des Organisationskomitees 3, Via Marino, Mailand; und: BÜRO DES KONGRESSES 10, Via San Paolo, Mailand. INHALTSVERZEICHNIS. Eröffnungs-Sitzung 1—22 Die Behandlung der Trinker 23—84 Die psychologische Behandlung der Trinker Dr. Ph. Stein 23 Die Behandlung der Trinker in den Trinkerheilanstalten Dr. Feldmann 40 Die Behandlung Alhokolkranker in Heilanstalten unter Berücksichti- gung des arztlichen Standpunkten Dr. Seiffert 50 Diskussion 64 Die Behandlung der Trinker durch Ij. Joseph 69 Hausbesuch j Frl. Lohmann 71 Diskussion 80 Gesetzgebung 85—161 Ueberblick Dr. Hercod 85 Die Schankkonzession in Deutsch- land und ihre Reform Dr.voNSTRAUSSU.ToRNEYl07 Das Gemeindebestimmungsrecht; allgemeine Grundsatze Dr. Scharffenberg . 116 Das Gemeindebestimmungsrecht: Vor- und Nachteile Dr. Helenius Seppala 135 Diskussion 146 Alkohol und Degeneration 162—222 Alkohol und Keimverderbnis . . M10'1 *0REL 162 I Dr. E. Bertholet 181 Ist der Alkohol ein primarer Degene- rationsfaktor? Dr. R. Wlassak 186 Alkoholismus und Nachkommen- schaft Dr. Th. B. Hyslop 195 Diskussion 207 Wie die Teilnahme der Regierungen und Volksvertretunjen zu gewinnen ist 223—279 Ueber die Stellung des Staates zu den Trunksüchtigen Dr. Moeller 223 Die ökonomische Seite Dr. H. Hayem 236 Die juridische Seite H. Schmidt 250 Die politische Seite L. Jo'nes 257 Diskussion 265 Trinkerfürsorgestellen 280—303 \ Dr. K. H. Bouman 280 Die Trinkerfürsorgestellen . . . ö I Dr. schellmann 290 Diskussion 299 Alkohol in den Koloniën - 304—362 Theorie und Gesetzgebung . . . Joh. Rauws 304 „Mesures accessoires" Bn. J. du Teil 318 Die Alkoholfrage in Niederlandisch- Indien A. H. G. J. Walbeehm 329 Alkohol in den Koloniën . . . . H. Paassche 343 Diskussion " 354 Organisationsfragen. 363—423 ,,L'organisation de la lutte" . . F. Riémain 363 Organisation i.d. grosseren Stadten Dr. J. Bergman 370 Organisation auf dem Lande . . Alfr. Smith 373 Neutrale Organisationen .... Prof. I. Gonser 387 Religiös-kirchliche Organisation . . H. Josephson 401 Kirchlich-konfessionelle Organisationen Pater Syring 406 Diskussion 411 Der Richter und die Trinker 424—467 j Dr. J. van Deventer 424 Die Zwangverpflegung j Mr. R. B. Ledeboer 442 l W. Jefferson Pollard 443 Die Bedingte Verurteüung jMr. H. C. J. Groot 450 Diskussion 455 Mittelbare Alkoholbekampfung 468—495 Toynbee-Arbeit J. W. Harvey Theobald 468 Diskussion . 472 Freistunden-Arbeit H. van der Mandere 472 Diskussion 484 Wohnungfrage Eb. Howard 485 Diskussion 491 Schluss-Sitzung 496 500 Beilagen 505 582 Ehren-Komitee . 505 General-Komitee 505 Organisations-Komitee mit Arbeitsausschuss 506 Empfang-Komitee x 506 Regierungs-Vertreter 507 Protokoll des Permanenz-Komitees 503 Gesehaftliche Sitzung 514 Reglement des Kongresses 521 Réglement du Congrès 522 Die Gottesdienste 524 Empfang des Kongresses seitens der Stadtverwaltung . . . 524 Begrüssungsabend 525 The .Catch-my-Pal' crusade 525 Nach Rotterdam 533 Konzerte 533 N ebenversam mlungen a. ïnternationaler Verein abstinenter Aerzte .... 534 b. Internationales Büreau gegen den Alkoholismus 535 c. ïnternationaler Eisenbahn Alkoholgegner Verband 536 d. Enkrateia 538 e. ïnternationaler Verband für Gasthaus-Reform . . 539 /. Fédération Internationale pour la Protection des Races Indigènes jcontre 1'alcoolisme 541 g. Katholischer ïnternationaler Verein gegen den Alkoholismus 542 h. ïnternationaler Verein abstinenter Lehrer (International Union of abstaining Teachers) . . . 544 i. Internationale Vereinigung gegen den Missbrauch geistiger Getranke 545 k. Internationale Versammlung Katholischer Priester. 547 I. International Prohibiton Confederation 548 m. Versammlungen der sozialistischen Abstinenten. 550 n. Internationales Büreau der abstinenten studie- renden Jugend 552 0. International Order of Good Templars 553 p. Ordre neutre et indépendant des Bons Templiers. 553 Ausstellung 554 Mitgliederverzeichnis 1. Persönliche Mitglieder 555 II. Vertretene Vereine und Körperschaften .... 575 Offizielle Eröffnung- des Kongresses. Dienstag 12. September 19 11, 10 Uhr V.m. Jhr. Dr. Jur. Ch. Ruijs de Beerenbrouck, Prasident des Organisationskomitees, (Maastricht): Mesdames et Messieurs, En ma qualité de Président du Comité d'organisation j'ai 1'honneur de vous souhaiter la bienvenue dans cette salie gracieusement mise a notre disposition par la Direction du Kurhaus, que je me permets de remercier bien cordialement au nom du Comité d'organisation, et, j'en suis convaincu, au nom de vous tous, pour 1'hospitalité qu'elle nous accorde pendant cette semaine. J'ai 1'honneur de vous présenter le Doyen de Hereford, Président du Comité Permanent des Congrès Internationaux contre 1'alcoolisme. The Hon. Dean of Hereford, Prasident des PermanenzKomitees: Mesdames, Messieurs, Comme Président du Comité Permanent, je me permets de prendre la parole pour introduire les affaires importantes qui doivent nous occuper cette semaine. Et tout d'abord permettez moi au hom de mes compatriotes ainsi que pour moi-même, de vous exprimer notre reconnaissance pour le bon accueil que nous avons re?u de la part de Sa Majesté la Reine et du Gouvernement des Pays-Bas a 1'occasion du Treizième Congrès International contre 1'alcoolisme. J ai eu le plaisir et le privilège, il y a dix-huit ans, d'assister au quatrième Congrès a la Haye, et je conserve d'excellents souvenirs, non seulement de votre bienveillance a cette occasion, 1 mais de la beauté de votre ville qui est a la fois le Temple de la Paix et le centre des conférences philanthropiques, fréquentées par les représentants de toutes les nations: et ici, en passant, je désire faire allusion a une conférence importante qui a eu lieu, il y a un an, a Schéveningue. Je veux dire la Conférence de la Fédération internationale pour la protection des Races indigènes contre 1'alcoolisme, oü 1'on a discuté la question de 1'alcoolisme parmi les nations primitives. C'est alors que M. Vietor, de Brême, a fait un discours, suivi par celui de M. Nouet, et par celui de M. le Baron du Teil, qui a aussi eu la bonté de présenter une communication, envoyée par M. le Docteur Harford d'Angleterre. Des réunions de cette Fédération auront lieu mercredi, jeudi et vendredi. Je me rappelle aussi le premier Congrès a Anvers en mil huitcent quatre-vingt cinq. Pendant le quart de siècle qui s'est écoulé depuis cette réunion, nous pouvons constater beaucoup de progrès dans le mouvement anti-alcoolique, et nous sommes infiniment redevables aux membres de la profession médicale de leur aide inestimable. Cependant, il reste beaucoup a faire. Je suis convaincu que cette Conférence augmentera la bonne impression produite par celles qui 1'ont précédée, et que je ne manquerai pas ici d'ajouter d'autres personnes a cette liste d'amis que j'ai déja trouvés dans des pays étrangers et auxquels je tiens enormément. M. M., la cause qui nous réunit ici, est une cause grande et noble, c'est le combat contre un mal terrible, — plus terrible que la guerre, la famine, la pestilence. On frémit, mes amis, a la seule idéé de la peste, quoiqu'il n'en meure qu'un sur dix mille. 1'Alcool a des milliers de victimes et cependant, il se trouve si peu de personnes qui craignent de se livrer a la boisson! De tout temps, les hommes d'Etat et les penseurs ont fait la guerre a 1'ivrognerie, cette guerre est aussi ancienne que le monde, car 1'ivrognerie est un vice tout spécialement humain. Les animaux en effet ne s'y adonnent que lorsqu'ils ont été depravés par 1'homme. Encore tout en avouant que de tout temps il y a eu des buveurs, il faut aussi avouer que 1'alcoolisme chronique est un produit du siècle actuel, et que, grace a la manière dont on est parvenu a tirer 1'alcool d'une infinité de choses, les maux sans nombre qui accompagnent 1'alcoolisme, se sont faits sentir. II y avait autrefois des buveurs de vin, et des buveurs debière : aujourd'hui, la consommation de spiritueux a atteint des proportions insensées a cause de la facilité de fabrication. La question de 1'alcoolisme préoccupe a bon droit les penseurs, les publicistes, les hommes d'Etat, les médecins de tous les pays, on reconnait partout que la société moderne recèle dans les flancs des éléments destructifs, et qu'il est bien temps que tous les amis de 1'humanité se réunissent dans une croisade commune contre eet ennemi redoutable. Partout, en effet, a mesure que s'étend la consommation des spiritueux, on voit s'augmenter le nombre des habitants des maisons de fous, des dépots de mendicité, des prisons et des höpitaux: — et le victime de 1'alcoolisme est atteint, non seulement dans sa fortune, dans ses forces, dans sa santé, dans son caractère, dans ses facultés morales, dans son intelligence; mais sa postérité aussi est abatardie, frappée d'une caducité précoce, et prédisposée a des névropathies multiples, les mortnés augmentent, la méningite tuberculeuse les décime: les convulsions, 1'épilepsie sont communes chez eux, quelquesuns naissent idiots, d'autres sont arriérés dans leur développement intellectuel; enfin, ils deviennent une commuriauté, faible physiquement, moralement, incapable de résister aux épidémies qui viennent a sévir. Bien souvent aussi on rencontre chez les enfants des buveurs des instincts vicieux que 1'on doit attribuer autant a 1'alcoolisme congénital qu'au manque d'éducation. Les parents abrutis ne sauraient élever leurs enfants que d'une manière animal. Voici quelquesuns des malheurs, des ravages, produits par les boissons alcooliques, et je n'ai point parlé des actions de brutalité et d'immoralité révoltantes, bestiales; —- des crimes de toute espèce, inspirés par 1'alcool. Alors comment faire? M. et M., on dit que 1'union fait la force; il est donc de la plus haute importance que les hommes et les femmes de tous les pays et de toutes les croyances se réunissent par des liens de sympathie et d'affection pour combattre un ennemi qui cause tant de misère, tant de crimes; un ennemi qui barre le chemin au progrès social, moral et religieux de nos semblables. Puissions nous nous réunir, animés des sentiments de sympathie, et de bonne camaraderie. Puissent nos délibérations pour la cause de 1'humanité être dirigées par le Maitre Suprème de 1'Univers. Seine Excellenz Minister des Inneren, Dr. Jur. Th. Heemskerk, (Haag): Mesdames et Messieurs, C'est la deuxième fois que notre pays a le privilège de voir le congrès contre 1'alcoolisme se réunir sur son territoire et de pouvoir offrir 1'hospitalité aux nobles représentants d'une cause si digne de notre respect et de notre sympathie, et aux illustres délégués d'un grand nombre de Gouvernements qui s'y intéressent. II y a 18 ans que le troisième ccngrès contre 1'alcoolisme tenait ses séances a La Haye. La séance fut ouverte par mon prédécesseur de cette époque. Je ne suis venu que pour suivre son exemple, mais ce qui donne a la tache qui m' incombe pour moi personnellement un intérêt tout particulier, c'est que mon père, comme président du Comité d'organisation, et président du congrès, fut celui qui au nom de 1'assemblée répondit au discours d'ouverture du ministre. Mon père, en donnant une esquisse historique du consum d'alcool dans notre pays, ne manquait pas d'avouer que la fabrication de certaine boisson forte nous a donné une célébrité peu désirable. je ne saurais pas dire que la cause de cette célébrité a disparu, mais il m'est permis cependant, d'indiquer un progrès. II y a 18 ans le président du congrès devait constater que le consum annuel des boissons distillées dans notre pays par tête était de 9 litres, aujourd'hui, pour 1'an 1910, ce chiffre se trouve réduit a 5,5 litres environ. Sans doute ce résultat est obtenu en premier lieu par les efforts énergiques des lutteurs contre 1'alcoolisme, ensuite par une certaine tendence des esprits favorable au sport et a la tempérance et a 1'abstinence; le Gouvernement cependant y a contribué par la législation sur le débit des boissons foites, par quelques subsides qu'il accorde, et aussi par une mesure prise par nécessité, 1'élévation du percentage de 1'accise. Et notre statistique qui 1'autre semaine jouissait du même privilège dont jouissent aujourd'hui nos anti-alcoolistes, nous apprend que, quant au consum de 1'alcool contenu dans les diverses boissons alcooliques, y compris le vin et la bière, ce sont les Pays-Bas qui parmi sept autres pays qui peuvent être considérés ses plus proches voisins, montre le chiffre le moins élevé. Je ne m'en vante pas, mais je constate le fait, paree qu'il permet d'espérer de plus grands succès. Aussi le nombre des membres des sociétés anti-alcooliques s'est augmenté depuis 1893 par des milliers, et des hommes et des femmes de différentes croyances se vouent a cette cause. Une commission nationale est devenue le centre pour 1'étude des différentes questions qui se présentent dans cette matière. C'est a une pareille étude que ce Congrès sera voué, et oü un si grand nombre de représentants tout a fait compétents de 1'action anti-alcooliste dans tant de pays.se réunissent poursecommuniquer leurs expériences et les idéés qui leur sont devenues propres non pas par un raisonnement abstrait mais par la lutte d'un idéal contre les obstacles que la vie amène, on ne saurait douter de la fertilité du travail. Le Gouvernement vous souhaite de tout coeur le bienvenu et j'exprime le voeu que Dieu bénisse les membres de ce Congrès et leurs délibérations. Je déclare le Congrès ouvert. Dr. Theol. Dr. Med. Dr. Jur. von Strauss und Torney, Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat, (Berlin): Meine Damen und Herren! Seine Excellenz der Herr Staats-Secretar des Innern im deutschen Reiche, Dr. Delbruck, hat mir den ehrenvollen Auftrag erteilt dern XlIIen Internationalen Kongresse gegen den Alkoholismus seinen Gruss zu überbringen. Ich bin ermachtigt dem hinzu zu fügen, dass die Organen des deutschen Reichs die Bestrebungen des Kongresses mit aufrichtiger Sympathie begleiten und sich der Hoffnung hingeben dass seine Verhandlungen dazu beitragen werden, immer weitere Kreise für die Sache zu interessiren. Seine Excellenz Minister des Inneren, Dr. Jur. Th. Heemskerk, (Haag): Mesdames et Messieurs, Je regrette beaucoup que mes multiples préoccupations m'empêchent de rester plus longtemps ici. Je répète mes meilleurs voeux pour votre Congrès. Pastor E. C. Dinwiddie, (Washington, D. C., U. S. A.): Mr. Chairman, Fellow Delegates, Ladies and Gentlemen: I am sure it is a source of great encouragement to every lover of human kind to know that there are here assembled in this Congress representative delegates from practically every nation in Europe and from across the seas who are engaged in this world-wide fight against alcoholism. The Government of the United States of America has recognized the importance of this Congress and is officially represented upon this occasion by a delegation of twelve appointed by the President under the authority of an act of Congress, and it is our desire if possible to give to you something of information and inspiration from the fight which we are carrying on in America against the drink habit and traffic, and to carry back from you to the States such knowledge of your conditions and methods of work and such inspiration from your progress as will help us in the new world to continue with increasing vigor and success this warfare against humanity's worst foe. In responding to these kind words of welcome, and assuring you of our earnest gratitude therefor, it seems proper that I should in a few short sentences give you something of our present conditions in the States. In the Federal Union we have already forty-six, and soon to be increased to forty-eight commonwealths, ranging in population from nine millions of people to about one hundred and sixty thousand. On the liquor question each of these States is in supreme control of its own internal policy. Some of the States—eight in number—maintain the policy of state-wide prohibition of the beverage alcoholic liquor traffic; a very large number, probably all but four or five of the remainder of the States, have various forms of local option or local prohibition as it is variously called with us, but which in Europe is more familiarly known under the term of local veto. Some years ago the State of South Carolina maintained the dispensary system of government ownership and control of the traffic in intoxicating liquors, but abandoned the policy four years ago and has substituted county local option with a strong inclination to adopt statewide prohibition. The United States, referring now to the Federal Government, has comparatively limited jurisdiction over this subject. It is confined to the District of Columbia which is under the exclusive jurisdiction of the National Congress, to the Territories and distant possessions of the country, and to federal reservations such as military and naval posts and soldiers' homes. Foliowing the enlightened conscience and judgment of the American people during recent years, the Federal Government has decreed the abolition of liquor selling in connection with our military and naval establishments; it has stopped by law liquor selling in the immigrant stations, through which about a million people from foreign lands pass each year to become citizens of the United States. This means that the first institution to meet the gaze of and tempt the foreigner when he comes to our shores to cast in his lot with the American people, is no longer an official liquor saloon operated under regulations of the Treasury Department of our Government. Strong measures have been adopted and a Bureau created to enforce federal prohibition of liquor selling among the Indian wards of our nation, and Congress appropriates from seventy to eighty thousand dollars a year to maintain that praiseworthy work. I dare not take the time to refer to other strong, effective measures which have been taken by the United States Government in aid of the temperance reform during recent years. In a word I may say that it seems to be the policy of our Government—and our church and temperance people intend to try to keep it so—that just as rapidly as possible liquor selling and drinking are to be frowned upon. It is a cause of congratulation to recall the fact that during my twelve years' residence in the national capital as the representative of various temperance agencies for the promotion of this reform, not a single measure proposed in either branch of the Congress of the United States for the advancement of the temperance reform has been defeated by the votes of members of either the Senate or the House of Representatives. So far as the States in the Union are concerned, it is safe to say that sixty per cent of theentire territorial area of the United States is free from the legalized saloon. It is also safe to say that in this sixty per cent of the territory there reside forty-five per cent, of our population, so that nearly half of our people live under the prohibition policy, and nearly two-thirds of our territory are free from the licensed alcoholic liquor traffic. There are many difficulties which we have to face in the attempted solution of this drink problem in the United States, and they are especially numerous and complicated in the great centers of population where masses of our people live, but there is a distinctive upward trend both toward better laws upon the one hand, and the better enforcement of law upon the other. We have a problem the difficulty and enormity of which it is hard for our European brethren to understand. The assimilation of a million immigrants which reach our shores every year affords one of our most complex and at the same time most important problems. While it is true that the per capita consumption of intoxicating liquors has been increasing in the States, our churches and temperance organizations have been carrying forward an aggressive and encouraging propaganda on the subject, and statistics have demonstrated that thirteen times more liquoris consumed and eleven times more money is spent in license States than in those which maintain the prohibitory policy. We recognize the need in America, however, of more fundamental educational work among the masses of the people and particularly with the rising generation, and we anticipate with confidence splendid results from work along these lines which advance temperance reformers in the United States are urging with practical unanimity. On behalf of the American delegation, I again express our sincere gratitude for the hearty welcome extended to us by the Government and people of the Netherlands, and the earnest wish that our anti-alcoholic forces in this and other countries of Europe and from other nations of the world who are gathered here, may receive such encouragement and inspiration as will enable then to press forward successfully in this great world-wide warfare against the alcoholic liquor traffic. Dr. Branthwaite, (London): Mr. President and Gentlemen, It is with great pleasure that I again appear before you as a representative of the B r i t i s h Government. In that capacity, and as a Briton speaking on behalf of all Britons who are here to-day, I beg to thank you for your kind reception. All the circumstances of this meeting help to recall pleasant memories of similar occurrences during previous years; it is to be hoped that this Congress may result in similar advantage to us all. Although I stand here alone, I am not the only British Government representative: — this year Mr. John Pedder of the Home Office shares this honour with me. You may not know him; but, if you have seen the English „Licensing Statistics , you know his work. This is neither time nor place to refer in detail to any of the many subjects that will fall to be dealt with by the Congress. Speaking generally, however, it seems to me that we have before us an interesting programme, and one that shows an evident and useful tendency to specialism. In all great works specialism is essential. It is impossible for one man to make himself thorough- ly conversant with every branch of every question; if he attempts it he will end by gaining a smattering of all and a complete knowledge of none. My advice to you is choose the branch that interests you most, study it well, discuss it, and in this way, be of use in the formation of carefully considered conclusions. When all the work of all branches is put together, the result must then be satisfactory. I am not prepared to say that the British Government is in sympathy with all your aims and methods; but, however this may be, the presence here of my colleague and myself may safely be taken as evidence of sympathy with some of them, and as an expression of good will in your efforts, so far as they are directed towards the maintenance of National Sobriety. Baron Wladimir von Prazak, (Wien): Mesdames et Messieurs, — Au nom du Gouvernement a u t r i c h i e n j'ai 1'honneur de présenter les meilleurs remerciments pour 1'invitation au treizième congrès contre 1'alcoolisme. Le Gouvernement autrichien consacre a la question alcoolique une attention toujours croissante. II a introduit dans lesdernières années des actions législatives, mais qui n'ont — il est vrai — jusqu'a présent, pu être menées a bonne fin. C'est pour 5a qu'il compte publier sous peu en conformité de la loi, des ordonnances, contenant certaines restrictions dans la vente des boissons distillées. Le gouvernement compte principalement sur 1'éclaircissement des effets de la consommation démesurée de 1'alcool et appuie par cela même aussi 1'établissement et 1'achèvement de ces organisations qui ont pour but de lutter contre 1'alcoolisme. L'activité de ces organisations est trés vive et permet par cela même, qu en octobre de 1'année courante le deuxième congrès alcoolique autrichien pourra avoir lieu a Graz. Les Hollandais ont fait preuve d'héroisme, d'abnégation et de ténacité, et ces qualités les ont toujours amenés a une fin victorieuse. Puisse-t-il en être aussi également dans la lutte contre 1 alcoolisme. J apporte au 13ième congrès contre 1'alcoolisme les salutations du Gouvernement autrichien qui en poursuivra avec sympathie les délibérations. Ich überbringe dem XIII. Kongresse gegen Alkoholismus die Grüsse der österreichischen Regierung, die die Beratungen mit grösster Aufmerksamkeit verfolgen wird. Dr. Doczi Imre, (Budapest): — Au nom du Gouvernement royal hongrois j'ai 1'honneur de saluer le XHIième congrès contre 1'alcoolisme. La lutte organisée contre 1'abus de 1'alcool est de date recente. Et comme un mouvement sans histoire n'a pas de traditions, on doit suivre avec une attention redoublée tous les efforts dirigés vers le but visé. La Hongrie, autant 1'état que la société, comprennent et sentent dans toute son étendue 1'importance des travaux des congrès internationaux, et mon gouvernement m a conféré la tache de suivre de prés nos discussions pour appliquer leurs résultats dans la lutte contre 1'alcoolisme. Nous sommes en train de renforcer en Hongrie nos positions de combat, et nous espérons que les résultats du XlIIième congrès nous y aideront puissamment. Dr. de Vaucleroy, (Bruxelles): Mesdames, Messieurs, Lorsque, il y a quelques mois, parvint en Belgique 1 invitation au XlIIe Congrès international contre 1'alcoolisme, M. le Représentant Henri Carton de Wiart qui avait succédé, comme président de la Ligue patriotique contre 1'alcoolisme, a 1 éminent et vénéré Ministre d'Etat Jules Le Jeune, semblait le plus autorisé et tout désigné pour représenter a La Haye le Gouvernement et le Parti anti-alcoolique beige. Appelé aux fonctions de Ministre de la Justice, M. Carton de Wiart, en vertu d'incompatibilités traditionnelles, c est vu forcé de renoncer a la présidence de la Ligue patriotique et n a pu apporter a vos travaux le concours de son talent, de sa science et de son expérience. Satisfaisant au désir exprimé par son collègue M. Carton de Wiart, M. le Ministre de 1'Intérieur a désigné comme délégué le secrétaire général de la Ligue patriotique. C'est pour moi un grand honneur et une grande joie de pouvoir adresser a nos amis de Hollande, au nom de la Belgique, nos remerciments les plus vifs pour leur gracieuse et cordiale invitation, et de leur présenter nos voeux les plus sympathiques pour le succès de ce congrès et de la cause humanitaire qu ils défendent avec tant de vaillance, Notre pays que tant de liens d'amitié, je dirais presque de parenté, unissent au vötre, suit avec un vif intérêt vos travaux, et constate avec une grande satisfaction les progrès immenses -que vous avez réalisés dans la voie de la Tempérance depuis votre dernier congrès international de 1893 dont j'aime a évoquer le souvenir paree qu'il nous rappelle 1'homme éminent qui présidait alors, M. le Ministre d'Etat, Heemskerk dont nous saluons avec respect le fils, M. le Ministre de 1'Intérieur Th. Heemskerk qui, en sa qualité de président d'honneur de votre Congrès, vient d'ouvrir vos travaux, démontrant ainsi qu'il restait fidéle aux principes de son père déclarant au congrès de Bruxelles de 1897 que ,,1'avenir était aux jeunes." Je suis aussi heureux de saluer en la personne de M. leDocteur W. P. Ruysch, président du Comité de réception, Tanden secrétaire général du congrès de 1893, toujours jeune et ardent a la lutte. Les noms des hommes éminents et dévoués qui composent votre Comité d'organisation et le concours des pouvoirs publics nous donnent la certitude que le XIIIe Congrès produira des résultats féconds et contribuera pour une large part a la solution du problème d'hygiène sociale qui fait 1'objet de nos études. Pastor N. Dalhoff, (Kopenhagen): Hochgeehrte Versammlung! — Weil ich hollandisch zwar lesen, leider aber nicht reden kann, und weil ich annehmen muss, dass die Mehrzahl der Anwesenden am besten deutsch versteht, werde ich diese Sprache benutzen, wenn ich nicht ganz bestimmte Hinwendungen an französisch oder englisch Sprechende habe. Mein Vaterland Danemark gehort ja den nordischen Vólkern, die im ganzen wohl die fortgeschrittensten in Europa sind, obgleich wir Danen noch unter ihnen den hintersten Platz haben. Island, das unter derselben Krone steht, wird vom erstkommenden Neujahr trockenes Land sein; Finnland würde es ebenso haben, wenn es derselben Freiheit genösse; Norwegen und Schweden haben ihren Alkoholkonsum sehr niedergebracht, und ihre weitgehenden Alkoholgesetzgebungen feierten schon lange her ihr halbhundertjahriges Jubilaum, wahrend wir noch darauf warten. Das Bedenken unserer Nüchternheitskommission, welches ich vor vier Jahren dem stockholmer Kongress als ein Resultat dieser Kongresse und der Bestrebungen ihres Vertreters vorlegen dürfte, hat erst im kommenden Winter Aussicht zu gesetzlichen Massregeln zu führen. Darum eben war es mir so gelegen den londoner Kongress zu bewegen, diesmal nach Kopenhagen zu kommen, weil der Kon- gress bei uns einen bedeutenden Einfluss gerade auf diese Gesetzgebung und ihre Aufnahme von Seiten der Bevölkerung üben könnte. Uebrigens darf das Bild nicht zu dunkel gemalt werden. Von den erwachsenen Menschen in Danemark stehen 10 12 Prozent in Abstinenzvereinen, und andere sind abstinent ohne es auf dieser Weise zu bekennen. Wir haben auch in Kopenhagen einé Frauenadresse mit anderthalb hunderttausend L nterschriften zur Beschrankung der Wirthshauser einbringen können, und auf dem Lande wird ein Schankrecht nach dem anderen niedergelegt, weil eine Mehrzahl dagegen ist, obwohl das betreffende Gesetz noch nicht gegeben ist. Trinkerasyl-Platze haben wir c. 1 für je 10000 Einwohner, was wohl in keinem anderen Lande der Fall ist; und Dank einer vor einem Jahr eingerichteten Trinkerfürsorgestelle sind sie nun immer alle voll, obwohl wir keinen Zwang und keine Entmündigung kennen. Lnd vor einem halben Jahr haben wir einen neuen Verein gebildet, der seinen Namen und einige seiner Ideen aus Holland genommen hat, namlich den Landesverein: ,,Arbeit. adelt", le travail ennoblit, welcher die Almosen besonders an Manner durch Arbeit ablösen will, weil die Almosen in Branntwein verwandelt werden; und dieser Verein hat in Stadten, wo eine wirksame Agitation vorgenommen ist, bis zu dem zehnten Teil der ganzen Volksmenge als Mitglieder gewonnen, so dass wir wohl nicht ohne Recht eine Volksbewegung daraus erwarten, die auch der Nüchternheit zur Gunste kommen wird. Die kleinen Völker und Lander können sehr wohl an der Spitze gehen mit sozialen und humanitaren Reformen; darin liegt eben ihre Berechtigung, und darum wünschen auch wir Danen euch Hollandern wie uns selbst einen schnellen und tüchtigen Fortschritt in dieser Beziehung, damit wir auch dadurch unsere Lebenstüchtigkeit und Existenzberechtigung beweisen. F. Riémain, (Paris): Mesdames et Messieurs, — Depuis que j'ai eu le plaisir de mettre le pied sur le sol néerlandais, il y a de cela quelques jours, je n'ai eu qu'a me féliciter d'avoir a Londres, il y a deux ans, par mon vote conforme a celui de tous les F r a n 5 a i s, contribué a faire désigner la Haye comme siége du XII Ie congrès international contre 1'alcoolisme. Car en pénétrant sur votre territoire, on n est pas seulement séduit par le charme si particulier de vos villes et de vos campagnes, mais on ne peut pas ne pas remarquer trés rapidement le caractère honnête, travailleur, sérieux et énergique de ceux qui les habitent. Nul doute qu'un peuple dont nous savions déja qu'il avait lutté a travers les siècles avec une ténacité remarquable pour son indépendance, dont nous savions également qu'il avait arraché pour ainsi dire chaque pouce de son territoire a la grande et terrible mer, n'aurait réussi a construire pour arrêter un ennemi plus redoutable que toutes les eaux de tous les océans réunis, des digues puissantes formées de tous les éléments possibles: moyens empruntés a 1'initiative individuelle et moyens législatifs, dont la réunion est indispensable, votre expérience est sur ce point conforme a celle de tous les peuples, pour triompher du plus perfide et du plus dangereux de tous les ennemis. Nous sommes ici pour étudier les moyens employés par vous, avec cette énergie et cette ténacité traditionelles, auxquelles je faisais allusion il y a un instant, et nul doute que cette étude qui nous fera connaitre une belle page de 1'histoire anti-alcoolique dérobée jusqu'a présent avec une modestie que je me permets de trouver un peu excessive, a 1'admiration des autres peuples, ne soit particulièrement fructueuse. Je suis heureux d'adresser aux anti-alcoolistes hollandais le salut fraternel des anti-alcoolistes francais et puisque j'ai le grand honneur de représenter ici mon pays, d'adresser a la Hollande toute entière le salut de la France. Bei dem General-Sekretar ist ein Brief des griechischen General-Konsuls in Amsterdam, eingetroffen: Monsieur le Secrétaire Général, Au nom du Gouvernement Royal hellénique, j'ai 1'honneur de remercier le Comité du XHIe Congrès International contre 1'Alcoolisme que j'étais si heureux de voir aimablement accueilli par le Gouvernement Royal de S.M. la Reine des Pays-Bas. Le Gouvernement Royal m'a chargé d'être 1'interprête des voeux les plus ardents qu'il forme pour le succès des travaux de la Conférence. Je vous prie, Monsieur le Secrétaire-Général, de vouloir bien agréer les nouvelles assurances de ma plus haute considération. Le Délégué du Gouvernement Royal hellénique, (f. s.) Lehmann. Dr. Med. Ragnar Vogt, (Gaustad bei Kristiania): Sehr verehrte Anwesenden, —- lm Namen der norwegischen Regierung habe ich die Ehre den Kongress zu grüssen. Eine königliche Kommission von drei abstinenten und vier massigen Mitgliederen ist bei uns zur Zeit damit beschaftigt den Zusammenhang zwischen Alkoholismus auf der einen Seite und Pauperismus, Verbrechen und Krankheit auf der anderen Seite zu ergründen. In dieser Kommission sind die medizinischen und national ökonomischen Wissenschaften durch ernste, tüchtige Manner representiert. Auch die Alkoholindustrie ist in der Kommission vertreten. Auf dem Lande ist das Prinzip des indirekten lokalen Verbotes ziemlich durchgedrungen. Schlimmer ist es insofern in den Stadten. Erfreulich von diesem Gesichtpunkte ist deswegen die immer mehr zu Tage tretende Neigung der in den Stadten stark vertretenen socialdemokratischen Partei für prohibitive Massregelen gegen den Alkohol-verkauf. Wahrscheinlich wird in der Weise auch in den meisten Stadten das lokale Verbot durchdringen. Dr. C. Rangel de Sampaio, (Lissabon): Mesdames et Messieurs, — Comme délégué de Portugal j'ai 1'honneur de saluer au nom de mon Gouvernement 1'Assemblée réunie ici dans un but si honorable et si humanitaire. J'envoie a Monsieur le Président une communication, bien démonstrative du grand désir du Gou\ ernement de Portugal de concourir, dans toutes ses forces, le combat contre 1'alcoolisme. Je suis heureux de pouvoir communiquer a 1'illustre Assemblée du XlIIe Congrès International contre 1'alcoolisme que le gouvernement portugais a dernièrement défendu la vente, le commerce, 1'importation et la fabrication d'alcool a Angola, après avoir fait la même défense antérieurement a Mozambique, contribuant ainsi pour sa part, bien qu'avec grand sacrifice pécuniaire (environ 8 millions de francs d'indemnités) et sans profiter de tout le délai accordé a Bruxelles, a enrayer 1'alcoolisme, ce fléau qui prorluit tant de dommages dans le monde. Je suis certain que le congrès, dans son admirable oeuvre humanitaire, se réjouira de cette détermination du gouvernement portugais qui, j'espère, sera bientöt suivie par toutes les nations coloniales. Mgr. Callier, (Bischof von Haarlem): Mesdames et Messieurs, — L'alcoolisme est pour les individus qui s'y adonnent, plus que tout autre défaut, la cause efficace de beaucoup d'autres misères morales, parcequ'il n'affaiblit pas seulement d'une manière effroyable les forces de la volonté, mais privé aussi ses victimes malheureux de la raison, qui est la première condition et comme le fondement de toute moralité; 1'alcoolisme est d'abord une démoralisation et puis un abrutissement. Quel malheur pitoyable qu'un homme abruti! Quel malheur épouvantable que tant d'hommes qui de jour en jour s'abrutissent de plus en plus; et en même temps, quelle perte incalculable pour la société: 1'Etat et 1'Eglise, qui sans cette déviation morale auraient pu profiter de leurs talents et de leurs oeuvres, mais surtout pour leurs families! Ah! Mesdames et Messieurs, ils ne sont non seulement une perte pour leurs families, ils en sont la ruine. Nous en avons une expérience bien triste: vous savez que pour nous, catholiques, le mariage est indissoluble et que notre Eglise ne permet que la séparation ,,a thoro et mensa"; mais par cela vous pouvez bien vous représenter combien la partie innocente a déja souffert avant de nous demander cette séparation; c'est le remède extréme pour sauver ce qui reste encore du bonheur d'une telle familie, pour sauver les enfants. Eh bien! il n'est plus rare de nos temps qu'on vient nous demander cette séparation; et presque toujours 1'alcoolisme en est la cause, du moins la cause première. Voila quelques considérations qui ont amené leSaintSiége a se faire représenter au Congrès qui est inauguré aujourd'hui; le Saint Père veut exprimer sa sympathie avec les nobles efforts de tant d'hommes d'esprit et de coeur qui viennent combattre eet ennemi de 1'humanité; II applaudit a la recherche des remèdes efficaces contre ce péché si répandu, et aux sages résolutions qui seront prises a ce Congrès, et qu'Il bénit d'avance de tout Son grand coeur. Dr. I. Danitch, (Belgrad): Als Delegirter der Regierung eines kleinen Landes werde ich auch keine grosse Rede halten. Zuerst möchte ich dieser hoch verehrten Versammlung, in welcher sich so viele erprobte und tapfere Kampfer der anti-alkoholischen Bewegung zusammengetroffen haben, einen warmen Gruss der Kömglich serbischen Regierung entbieten. Ich und mein Kollege Dr. Popowitsch sind hierher geschickt worden um vieles Neue zu erlernen und frischen Muth zu schöpfen für die gemeinsame grosse Arbeit. Denn mein Vaterland, welches jahrhundertelang unter den Fesseln einer asiatischen Herrschaft geschmachtet hat, hat sich durch eine legendare Auferstehung des Volkes tapfer von dieser Knechtschaft befreit. Es ist zu hoffen dass das serbische Volk denselben Muth auch bei der Befreiung von einem anderen Sclaventum, von der Alkoholherrschaft, zeigen wird. Mit diesen Worten wünsche ich herzlichst dem Kongresse eine erfolgreiche Thatigkeit. Bischof Von Schéele, (Stockholm): Herr Prasident, Hoch ansehnliche Versammlung! — Zuerst habe ich die Ehre, dei Königlichen hollandischen Regierung den herzlichen Dank Schwed e n s' zu sagen für ihre freundliche Einladung zu diesem Kongress, deren wir uns jetzt mit grosser Freude bedienen. Daneben liegt es mir ob, den respektvollen und warmen Gruss meines Königs sowie des von der schwedischen Regierung vertretenen ganzen Volkes auszurichten. Besonders begrüsse ich vom ganzen Herze die schone Hauptstadt Hollands, deren Gastfreiheit wir jetzt geniessen, die zu ihrer weltberiihmten Stellung als Stiitzpunkt oder Zentralort des Friedens und Schiedsspruchswerkes in der Welt, zum zweiten Male an die Spitze einer anderen weltumfassenden humanitaren Arbeit getreten ist, der Entsagungsbewegung. Auf diesen beiden beruht wesentlich die Zukunft der Menschheit, ob sie wahrhaft vorwarts hervorschreiten werde. Wann ich mir nun gestatten darf, einige wenige Worte hinzuzufügen, gehe ïch dabei von einer Aeusserung des ehemaligen Prasidenten Roosevelt aus. Bei einer Aufwartung, die ich als schwedischer Gesand ter ihm einmal im Weissen Hause abstattete, sagte er: auf zweierlei ware er als freiheitsliebender Mann stolz, einmal auf seine amerikanische Mitbürgerschaft, zweitens auf die Herkunft seiner Familie aus Holland, wozu er die Freundlichkeit hatte zu bemerken, dass die Hollander freilich mit den Schweden nicht nur befreundet sondern in tiefster Hinsicht zugleich verwandt seien. Ja, darüber fühle ich mich froh und stolz, dass eben diese beiden kleinen Nationen Freiheitshelden mit denen kaum Jemand der einen oder der anderen von den grossen Nationen zugehörig, wetteiferen kann — ich denke nun an Wilhelm von Oranien und unseren Gustaf Adolf erzeugt haben. Die Beziehungen, die Schweden zu Ihrem Lande in Kunst und Wissenschaft so wie früher auch auf dem politischen Gebiete gehabt hat, bedeutet wenig im Vergleich mit dieser Aehnlichkeit des \ olkscharakters. In dieser gleichen Freiheitsliebe wollen wir auch immer Schulter an Schulter fortstreiten, urn die Ketten dei erniedrigenden Trunksucht für alle Menschen abzuschütteln. Dazu wiinsche ich und hoffe, dass dieser Kongress kraftig beitragen werde, so dass wir alle, von hieraus nach Hause zurückkehrend, das erhabene Gefühl mitbringen mögen: Von Holland ist noch heut zu T age, sowohl als vor Zeiten, vieles Gute für die ganze Menschheit zu schöpfen! Dr. Med. Ming, (Sarnen): Herr Prasident, meine Damen und Herren! — Als Delegirter des Bundesraten der schweizerischen Eidgenossenschaft habe ich die Ehre, dem XlIIen Kongresse gegen den Alkoholismus für seine Ziel und Bestrebungen die warmsten Sympathien der schweizerischen Regierung zu versichern. Die liebenswürdige Einladung I. M. der Koningin der Niederlanden nach den Haag hat uns Schweizern ganz besonders gefreut. Der Stolz, uns mit Holland in die Ehre zu teilen, den Schauplatz jener Kongresse geboten zu haben, welche wie diejenigen von Haag und von Genf dazu dienen, tausenden unglücklicher Menschen zum Trost und der menschlichen Kultur zur Förderung zu gereichen, hat das Schweizervolk mit dem Gefühle geistiger Verwandtschaft, ja freundschaftlicher Gesinnung zum hollandischen Volk erfüllt. Wir Schweizer hoffen, es werde diese Wahl des Kongressortes ein gutes Omen dafür sein, dass dieser Kongress uns der Unterdrückung des Uebels um einer guten Schritt naher bringen werde, das eine ebenso grausame Geissel der Menschheit ist, wie der Krieg. Der schweizerische Bundesrat lebt überdies der angenehmen Hoffnung, diese Tagungen werden dazu dienen, die Ueberzeugung zu befestigen, dass es in der Aufgabe und in der Macht der Kulturvölker liegt, gemeinsam Fragen, welche das Wohl und das Glück der ganzen Menschheit angehen, freundschaftlich und friedlich zu besprechen, wie es Kindern e i n e s Vaters geziemt. Pastor a. D. J. W. Knottenbelt, (Haag): Monsieur le Président, Mesdames et Messieurs! — Le Synode de 1'Eglise réformée néerlandaise dont j'ai 1'honneur d'être le 2 secrétaire, m'a délégué pour exprimer son vif intérêt aux travaux de ce Congrès. Certainement, 1'église a un autre but que d'être une société de tempérance ou d'abstinence. Elle doit prêcher la grace de Dieu, salutaire a tous les hommes. Mais cette grace nous enseigne qu'en renon$ant a 1'impiété et aux passions mondaines, nous vivions, "dans ce présent siècle, sobrement et justement et religieusement. Or, 1'alcoolisme est un grand ennemi du bien-être moral. II s'oppose vivement a ce que la religion nous veut procurer. La religion veut conduire 1'homme a la liberté, — et 1'alcoolisme le fait esclave. La religion veut fortifier 1'homme, — et 1'alcoolisme le rend faible. La religion veut rétablir la communion avec Dieu, falcoolisme, nous le voyons maintes fois, éloigne 1'homme de Dieu. Quand le semeur sort pour semer, il y a beaucoup d'oiseaux qui viennent pour manger la semence. L'alcoolisme en est un; et il fait tous ses efforts pour enlever la semence. C'est pourquoi 1'église s'intéresse et se doit intéresser a la grande lutte contre l'alcoolisme. Le programme du Congrès nous fait voir, avec profond respect, quelles immenses études sont mises a ce sujet. La matière est examinée de tous cötés, et la large base a uni des personnes de différentes opinions. Monsieur le Président, Le Synode prie Dieu de vouloir bénir tous ces efforts et les délibérations de cette illustre assemblée. Der General-Sekretar: lm Namen des Executiv-Komitees habe ich die Ehre in das Büreau des Kongresses vor zu schlagen: als Prasidenten: Seine Excellenz Minister der Landwirtschaft, A. S. Talma; als Vice-Prasidenten: die ersten Delegirten der verschiedenen Lander; als General-Sekretar: Pastor Dr. J. R. Slotemaker de Bruine; als Schatzmeisterin: Fraulein H. W. Crommelin. Ich schlage der Versammlung vor, die Wahl per Akklamation zu bestatigen. (Lebhafte Zustimmung). Seine Excellenz A. S. Talma, (Haag): Mesdames et Messieurs, — En entamant mes devoirs comme président de ce Congrès, je dois commencer par remercier le Comité d'organisation d avoir bien voulu me proposer comme tel, et vous tous de 1 accueil, que vous avez voulu faire a sa proposition. Je suis bien reconnaissant de pouvoir contribuer a la réussite de ce congrès. Autrefois lorsque je disposais un peu plus librement de mon temps, j'ai consacré volontiers mes forces et mes loisirs au service comme simple soldat dans 1'armée qui s'est formée pour la lutte contre l'alcoolisme, et je considère que c'est un privilège de présider aujourd'hui a un conseil qui réunit les généraux et les officiers de cette armée, d'entendre le compterendu de ses faits et gestes et d'assister a la préparation d'une nouvelle campagne. On pourrait dire que c'est erroné de comparer ce congrès a un conseil de guerre: il n'y a oeuvre plus réellement pacifique que 1 effort pour enrayer 1'influence de ce pouvoir néfaste. Etpourtant, chacun qui a fait des recherches sérieuses sait bien, que le but ne peut être atteint, que si les pouvoirs moraux et matériaux sont unis dans un effort énergique et tenace pour repousser l'alcoolisme du terrain occupé. Le pouvoir de l'alcoolisme est un fait incontestable. II ne serait pas sage de notre part de vouloir amoindrir 1'importance de ce fait sérieux, pussions-nous le faire, par des déclamations enthousiastes et des proclamations de victoire anticipées. Le fondement de son pouvoir git dans 1'ame de 1'homme, le soucis rongeant qui cherche 1'öubli, la souffrance épuisante qui demande le soulagement, le cri de conscience qu'on veut étouffer, le froid et la chaleur, la fatigue et la faiblesse qu'on veut fuir et surtout la vie monotone qui réclame la joie, la vie sans foi, sans amour, sans espoir, qui cherche 1'élan; tout cela se trouve la oü nous trouvons 1'humanité; et la force de tous ces maux semble bien s'intensifier avec la croissance de la culture, le raffinement de la vie, 1'expansion de 1'horizon de 1'homme. Et a tous ces maux 1'alcool s'offre comme le remède universel. Elle apporte la force, la joie, 1'élan dans la vie qui semblait devoir sombrer dans la lutte. Elle donne 1'oubli, le repos, la consolation a ceux qui cherchaient ces dons en vain. II est vrai, que tous ces dons sont factices; ils trompent comme les pommes de Sodome et 1'eau de la Mer Morte, cette force s'écroule, cette joie éreinte, eet élan échoue, eet oubli prépare la ruine, ce repos gaspille les forces, cette consolation n'est qu'une grimace de diable. Nous le savons bien, les malheureux qui vont succomber, le savent aussi bien que nous. Mais celui qui sait que le vrai n est conquis que dans le labeur ardu, incessant, dévoué, ne pourrait pas s'étonner que la séduction se montre toujours de nouveau inconquérable, qui o f f r e tout 9a — en simulacre — soit — pour quelques sous. Nous avons affaire au grand menteur et il trouve ses aides dans tout ce qui assombrit et fait blêmir la vie de 1'humanité. Tout ce qui fait souffrir 1'homme, tout ce qui exige des efforts sérieux de son énergie intellectuelle et spirituelle, devient 1 allié de 1'alcool dès que 1'homme ne connait pas les ressources, qui peuvent lui fournir en vérité, ce qu'il cherche vainement dans 1'alcool. C'est une lutte acharnée, qu'il faut contre un tel pouvoir. La vraie guerre, la guerre avec les armes redoutables de 1'intelligence„ des forces morales, de la religion. Je ne voudrais pas exclure 1'action de 1'Etat. C est a bon droit que nous demandons de 1'Etat la protection de la jeunesse, de la communauté entière, contre la domination de 1 alcoolisme. C'est a bon droit que nous réclamons une action énergique des gouvernements coloniaux dans 1'intérêt des peuples indigènes envers lesquels nous avons une responsabilité si grande. Mais avant tout c'est 1'action intellectuelle, morale et religieuse qui décide du combat. Le vaisseau menace par 1 orage peut trouver une protection précieuse dans 1'huile qui aplanit les flots pour un moment, mais la meilleure sauvegarde est qu il soit solidement bati, bien équipé et monté de marins capables et intrépides. Dès que la lutte contre 1'alcoolisme deviendrait un mouvement négatif, elle ne serait qu'éphémère, maintenue sous 1'influence de quelques expériences émouvantes ou sous 1 inspiration d une personnalité puissante. Mais elle a été au dix-neuvième siècle un mouvement positif. M. Heemskerk le Président du Congrès de la Haye en 1893, le vénéré père de notre président d'honneur, le ministre de 1'intérieur, 1'a fort bien caractérisé en proclamant comme sa devise: 1'Amour et le soin du peuple. II n est donc pas étonnant que la lutte contre 1'alcool a toujours cherché son appui dans un mouvement qui visait au relèvement du peuple. Le développement de 1'action hygiénique des gouvernements et de mainte société privée s'est trouvé alternativement en besoin de la lutte contre 1'alcool et allié apprécié dans la lutte-même. Le mouvement ouvrier qui met son empreinte sur notre siècle, a rallié au mouvement antialcoolique des combattants convaincus et persévérants qui y apportent tout 1'enthousiasme que leui inspire 1'espoir du développement social et toute 1'ardeur que leur donne la conviction que tout progrès serait mis en péril, si le peuple était subjugué par 1'alcoolisme. Et la religion, qui se sent soutenue par 1'amourde Celui, qui vit la grande foule et fut ému de compassion pour elle paree qu'elle était comme des brebis qui n'ont point de berger, a rassemblé sans cesse de nouveaux adhérents a cette oeuvre sociale et les a tenus en haleine, paree qu'ils ont découvert que 1'alcoolisme est un des adversaires des plus redoutables de 1'influence de 1'Evangile. Le congrès réunit tous ces groupes dans la confiance qu'ils peuvent apprendre ici quelque chose. On pourrait dire que c'est un peu dangereux. Un propagandiste risque d'être un peu impatienté par 1 ardeur d'un dissident. Et chaque membre de ce congiès est propagandiste, au moins un peu. Mais vous ête*" ici par 1 amour et le soin du peuple. Vous voulez vous éclairer. Savoir pour mieux agir ensuite. Dans les conseils de guerre, il va sans dire, on ne sera pas toujours unanime. Dans ce cas ils seraient superflus. Mais on ne se bat pas. Les coups sont réservés a 1'ennemi. Ici c est la même chose. Ets'il le fallait, vous me permettrez de vous rappeler que c'est ici un conseil de guerre et non un champ de bataille. Meine Damen und Herren, — Ich erlaube mich als Prasident dieses Kongresses die Hoffnung auszusprechen dass Ihre herzliche Mitwirkung mir zugesichert sein wird. Die Anwesenheit so vieler Mitglieder der deutschen Sprache ist eine erfreuliche Tatsache. Wir haben uns daran gewöhnt mit deutschem Wesen in unseren Gedanken zu verbinden: Ernste Begründung, Fester Wille, luchtige Arbeit. In ihrem Kampfe gegen den Alkoholismus haben Sie gezeigt, dass diese Verbindung nicht unrecht ist. Wir rechnen fieudig darauf, dass in diesem Kongresse diese hohen Tugenden aufs neue betatigt werden. Ich habe gehort, dass Deutschland wie auch Holland in diesem herrlichen Sommer viel durch die Trockenheit gelitten hat. Sie kommen hier zur Arbeit, die den Vólkern die Möglichkeit sichern will von trockenen Tahrenohne Dürre. Ladies and Gentlemen, — You have brought with you long expenence and an interesting history. A temperance congress without English and American members would not be international. Our veterans on the Continent have nearly all got their inspiration in your leaders and our temperance banner could be marked: „Made in England". And yet Continental work has got its own characteristics. We will value at the most your criticism and you will take home with you, I hope, what a good international Congress must give: Broadening of view, deepening of conviction, new hope for the final victory. Messieurs et Mesdames, — Mon discours est trop long. Et c'est grave, paree que je ne pourrai permettre a d'autres que des discours trés courts. Mais je sais que vous serez indulgents pour cette fois envers moi comme moi je ne pourrai 1 être en\ ers vous. Maintenant en avant, et que Dieu bénisse le Congrès dans toutes ses délibérations. Der General-Sekretar : Ich habe Folgendes mitzuteilen : erstens, dass seitens der allgemeinen Synode der reformirten Kirchen eine Sympathiebezeugung eingesandt worden ist, zweitens dass jetzt schon 1150 Mitglieder des Kongresses eingeschrieben sind; und drittens, dass der Stadtrat von Mailand eine Einladung geschickt hat, den XIVen Kongress daselbst abzuhalten. Die Sitzung wird aufgehoben. Die Behandlung der Trinker. Dienstag 12 September 19 11, 2 Uhr Nachmittags. Prasident Seine Excellenz A. S. Talma, (Haag): Meine Damen und Herren, Ich habe die Ehre unsere erste Sitzung zu eröffnen und bitte Herrn Dr. Ph. Stein uns sein Referat zu erstatten: Die psychologische Behandlung der Trinker. Dr. Med. Philip Stein, (Budapest): Es unterliegt keinem Zweifel, dass in der medizinischen Beurteilung der Trinker von jeher die Einwirkungen des Alkohols auf das Gehirn im Vordergrund des wissenschaftlichen Interesses standen und dass die schadliche Beeinflussung der psychischen Eigenschaften des Individuums durch den Alkohol eigentlich seit altersher den Aerzten bekannt war. Trotzdem hat sich die allgemeine richtige Erkenntnis des schadigenden Einflusses des Alkohols auf das Gehirn erst in den letzten Dezennien Bahn gebrochen. Die wissenschaftlichen Tatsachen der alkoholischen Veranderungen der Leber, der Niere, des Herzens und anderer Organe wurden ohne grossen Widerspruch und ohne besondere Divergirung der Ansichten zur Kenntnis genommen und dem Gesammtschatz der medizinischen Wissenschaft einverleibt. Die Erkenntnis der Einwirkungen des Alkohols auf die Psyche und die psychologischen Eigenschaften der Alkoholiker, gefusst auf den Beobachtungen der Psychiater und der Leiter von Trinkerheilstatten und machtig unterstützt von den Ergebnissen der experimental-psychologischen Untersuchungen der letzten Jahre aber riefen und rufen heute noch grosse Skepsis hervor, erregten allgemeinen Widerspruch und werden heute noch von vielen bedeutenden Forschern unbeachtet gelassen, oder besser gesagt, bedeuten für den grossen Teil der Aerzte und Naturforscher, — auch der gewissenhaftesten — die sich ihre „massige" Alkoholration nicht verleiden lassen wollen, einen unlustbetonten Komplex, den sie bei jeder Beurteilung und Diskussion aus ihrem Bewusstsein zu verdrangen trachten. Die experimental-psychologischenUntersuchungen Kraepelin's, Asschaffenburg's und Anderer haben uns die Beeinflussung der Psyche durch den Alkohol in einem zweifellos ganz neuen Licht gezeigt. Die früheren psychologischen Untersuchungen vernachlassigten die grundlegende Wirkung des Alkohols, die narkotische Wirkung. Sie rechneten nicht damit, dass der Alkohol unter allen Umstanden ein Narkotikum ist und dass diese seine Wirkung in kleineren Dosen nur geschwacht, nur herabgesetzt wird, aber nicht aufhört. Die psychologische Erkenntnis der Alkoholwirkung fusste auf Beobachtungen, welche die betreffenden Forscher an sich selbst machten und war durchsetzt von subjektiven, euphorischen Narkose-Empfindungen, welche als solche von den Forschern selbst nicht erkannt wurden. Die Kontrolle der Beobachtungen fehlte. Das Ergebnis dieser Untersuchungen war von den erwahnten trügerischen, einander widersprechenden Empfindungen beeinflusst, und war dementsprechend ein falsches, trügerisches, unbrauchbares. Trotz alledem wird es noch heute von hervorragenden medizinischen Autoritaten als das richtige angesehen und so wie das eigene Mass von Alkohol unfehlbar als das Mass der Massigkeit bezeichnet wird, so werden die durch das eigene Mass hervorgerufenen eigenen subjektiven Empfindungen stets als reelle, objektive, psychologische Beobachtungen angesehen und als solche — zweifellos bona fide — zur Beurteilung der psychologischen Behandlung der Alkoholwirkung herbeigezogen. Kraepelin und seine Schüler hatten nun mit dieser Auffassung gebrochen. Sie benutzten alle ihnen zur Verfügung stehenden Untersuchungsmethoden um die psychologische Ein wirkung des Alkohols nicht an sich selbst, sondern an Anderen zu studieren, und setzten die Alkoholwirkung unter die Kontrolle von registrirenden Instrumenten und der eigenen persönlich durch Alkohol nicht beeinflussten Beurteilung. Ihre Lntersuchungen waren voraussetzungslos und das Resultat dieser Untersuchungen ein wichtiges und bedeutendes. Es übersteigt den Rahmen dieser Abhandlung, auf die Untersuchungen Kraepelin's und seiner Schule einzeln naher einzugehen. Dieselben sind aber sowohl für die Beurteilung der Psychologie desTrinkersundsomitauch für die einzuschlagende psychologische Behandlung von solcher \\ ichtigkeit, dass wir die Endergebnisse derselben, wenn auch nur ganz kurz, hier wiedergeben müssen. Demgemass ist die Alkoholwirkung in psychologischer Beziehung gekennzeichnet durch eine , ,Erschwerung der Auffassung und des Denkens durch mangelhafte und verfalschte Einpragung ausserer Eindrücke, durch Willenserregung in Verbindung mit gehobener Stimmung und darauf folgende Willenslahmung." Von diesen Veranderungen unserer psychischen Eigenschaften wird subjektiv in erster Linie die angeregte Stimmung und die damit verbundene erleichterte Auslösung von Willensantrieben empfunden. Diese sind es die die Selbsttauschung erhöhter geistiger und körperlicher Leistungsfahigkeit erzeugen, welche Selbsttauschung auch in der Erinnerung noch nachwirkt und zu falschen Schlüssen und Beurteilung der Alkoholwirkung seitens der alkoholisierten Individuen führt. Den Abschluss der Alkoholwirkung bildet aber stets die Willenslahmung, der sich bei fortgesetzten Trinken wohl Erregungserscheinungen noch beimischen können, die aber trotzdem unaufhaltsam in den Vordergrund des psychologischen Bildes tritt. Auf dieser Grundlage der Psychologie des Alkohols müssen wir hun die Psychologie des Trinkers aufbauen, welche sich als eine Dauerwirkung des Alkohols in dem oben erwahnten Sinne erklaren lasst. Wir hallen bei der Beurteilung der Psychologie des Trinkers aber nicht nur die durch den Alkohol hervorgerufenen Eigentümlichk-eiten zu berücksichtigen, sondern, wie dies Bleuler betont, auch die angeborenen Eigenschaften des bet.reffenden Individuums. Hier wollen wir nur von dem durch den Alkoholgenuss bedingten psychischen Erscheinungen sprechen. Sie sind bei den verschiedensten Menschen ziemlich gleichartig. Sie lassen sich im Sinne der Kraepelin schen I ntersuchungen, die praktisch von jedem, der sich mit Trinkerheilung systematisch beschaftigt, bestatigt werden, im allgemeinen durch Herabsetzung der Auffassungsfahigkeit, Tragheit und Verflachung des Denkens, erhöhte Ermüdbarkeit, Gedachtnisstörungen und Erinnerungsfalschungen, Mangel an Ausdauer und Versagen der schöpferischen Tatigkeiten kennzeichnen, zu denen noch als besonders charakteristisches Symptom die, besonders von BLEULERbetonte,erhöhte Affektivitat des Trinkers tritt. Auf dieser Affektivitat fusst dann die allgemein bekannte grosse Empfindlichkeit der Trinker, sowie die grosse Labilitat der Gefühle und der Gemütsstimmung. Diese Labilitat macht eine einheitliche, folgerichtige und zielbewusste Tatigkeit in jeder Richtung unmöglich und ist ihrerseits wieder die Ursache des bei Alkoholikern stets vorzufindenden und bereits erwahnten Mangels an Ausdauer, dem spater ein völliges Versagen jeder schöpferischen Tatigkeit, die Herabsetzung jeder Leistungsfahigkeit und endlich vollkommene Arbeitsunfahigkeit, körperliche und geistige folgt. Die Affektivitat der Trinker vergrössert auch ihre Suggestibilitat und sowohl diese, wie auch die Veranderungen im Willensleben des Trinkers, sowie die Störungen der Ueberlegungskraft, sind nach Bleuler zum Teile auf das gestorte Gefühlsleben des Trinkers zurückzuführen. Ganz besonders wichtig für die psychologische Beurteilung der Trinker sind die bei ihnen auftretenden ganz unbegründeten Eigenbeziehungen, welche bei der Behandlung der Trinker eine sehr wichtige Rolle spielen. Wie Bleuler sagt, bilden diese übertriebenen Eigenbeziehungen „eine der Wurzeln des typischen alkoholischen Misstrauens, das sich zunachst gegen die Angehörigen und dann gegen alle diejenigen wendet, die einen besonderen Einfluss auf die Patienten ausüben mochten oder unter seinem Alkoholismus indirekt zu leiden haben". Der Trinker fühlt endlich — bewusst und unbewusst — selbst seine herabgesetztë Leistungsfahigkeit, er kann und will aber durchaus nicht sich und den Alkohol dafür verantwortlich machen, er sucht und findet den Grund in allem und jedem, nur in sich selbst nicht. Seine Anzüglichkeitsideen steigern sich zu Beeintrachtigungs- undVerfolgungswahnideen, welche dann ihrerseits von den massenhaft auftretenden Sinnestauschungen unterstützt und genahrt werden, wie wir dies bei den einzelnen Alkoholpsychosen zu beobachten stets in der Lage sind. Allgemein bekannt ist seit jeher die Neigung der Alkoholiker zur Eifersucht. Trotzdem diese Eigenschaft der Alkoholiker sozusagen von jedem Psychiater beobachtet und beschrieben wurde, wurde doch gerade die Einwirkung des Alkohols auf die Sexualitat und speziell die psychologischen Beziehungen zwischen Alkoholismus und Sexualitat, bei der psychologischen Beurteilung der Trinker arg vernachlassigt. Meines Erachtens wird uns die Erforschung dieses Gebietes sehr wichtige Erklarungen liefern für viele Erscheinungen und Vorkommnisse im Leben des Trinkers und seiner Umgebung. Wenn wir uns über die sexualpsychologischen Beziehungen der Trinker klar werden wollen, so müssen wir uns die Wirkung des Alkohols auf die Sexualitat überhaupt vor Augen halten. Nach der jetzt allgemeinen Auffassung haben wir hier ein Analogon zu der Wirkung des Alkohols auf unsere Psyche. Hier sehen wir Willenserregung und darauf folgende Willenslahmung, dort finden wir erhöhte Libido und verringerte, bei gesteigerten Dosen ganz herabgesetzte Potenz. Wenn wir nun die diesbezüglichen Veranderungen beim Trinker als abgeschwachte Dauerwirkung der momentanen Alkoholwirkung auffassen, so ist es klar, dass die gesteigerte Libido einerseits, die mangelhafte Potenz andererseits zu einer dauernden Störung des sexuellen Gleichgewichtes führt, die sich selbstverstandlich auch in dem psychischen Verhalten des Trinkers zeigen muss. In erster Linie wird die Dauer des Geschlechtsaktes in ungebührlicher Weise verlangert, welcher Umstand in der Regel von beiden Teilen als vorteilhaft empfunden wird, seinerseits aber die Ouelle neuen Unheils für den Trinker bedeutet. Ich machte diesbezüglich folgende Beobachtungen. Schon wahrend meines Wirkens als Arzt in Irrenanstalten fiel es mir auf, dass ein Teil der Frauen der Trinker trotzdem sie doch mit ihren Mannern die entsetzlichsten Tage verlebten, ihre Entlassung aus der Irrenanstalt, nachdem die hervorstechenden psychotischen Symptome gewiechen waren, urgirten und um jeden Preis durchzusetzen trachteten. In vergrössertem Masse fand ich dies gegenwartig als Leiter einer Trinkerheilstatte, wo gewöhnlich die Patienten nach dem ersten Besuch der Frau von ihrer Genesung und Entlassung zu sprechen beginnen. Die Einwendung der Frauen, dass es sich um den Erhalter der Familie, also um ihr materielles Wohl handle, war nicht stichhaltig, da ein grosser Teil der Patienten, bevor sie sich zur Aufnahme in die Heilanstalt entschlossen, schon seit langerer Zeit nicht mehr erwerbsfahig waren und die Frauen sich sagen mussten, dass der alssichervorausgesagte Rückfall neuerdings die Erwerbsunfahigkeit des Patienten zur Folge haben müsse. Eine weitere Ueberraschung war es mir, als mir von mehreren meiner rückfalligen Patienten erzahlt wurde, dass es gerade die Frau war, die ihn wieder zum ersten Glas und zu massigem Alkoholgenuss brachte. Ich steilte dann die betreffenden Frauen zur Rede. Ein Teil leugnete ganz entschieden den Verführer gespielt zu haben. Wir wollen dies den Betreffenden rückhaltlos glauben und es dem Bestreben der Trinker zuschreiben Jemand anderen für seine Trunksucht verantwortlich zu machen. Es blieb aber immer noch eine betrachtliche Anzahl von Frauen, welche offen eingestanden dies gethan zu haben mit der Bemerkung die Tragweite ihres Vorgehens nicht gekannt zu haben und mit der Motivirung „es ware so unmannlich wenn ein Mann nie ein Glas Wein trinken würde." Nachdem mir dies von einer Reihe von Frauen sozusagen mit denselben Worten wiederholt wurde, begann ich dem sexuellen Hintergrund der Sache nachzugehen und erfuhr dann von mehreren seit langerer Zeit geheilten Trinkern, dass es die verringerte Libido und die kürzere Dauer des Aktes ist, die ihnen seitens der Frauen zum Vorwurfe gemacht würden und dass sich in vielen Fallen die Frauen auch deshalb gegen den Eintritt in den Guttemplerorden und speziell gegen das Ablegen des lebenslanglichen Geliibdes straubten. Diese Angabe wurde mir im Laufe der Zeit von einer grossen Zahl von Trinkern bestatigt. Es bildet also diese durch den Alkohol veranderte Sexualitat eine der gefahrlichsten Quellen des Rückfalls. Es ist klar, dass eine dauernde Störung des sexuellen Gleichgewichtes ihrerseits wieder zur Herabsetzung der Potenz führt, welche wieder eine der machtigsten Wurzeln der bereits erwahnten Eifersucht ist, die wir sozusagen bei jedem schwereren Alkoholiker finden. Die herabgesetzte Potenz, die in der Phantasie des Patienten eigentlich noch viel grösser ist, als in Wirklichkeit, bildet die Grundlage des Gedankens, dass die Frau sich damit nicht zufrieden lasst, sondern nach Ersatz sucht. Die schon früher erwahnten Anzüglichkeitsideen, sowie die durch den Alkohol hervorgerufenen massenhaften Sinnestauschungen tragen dann zur Fortentwickelung der Eifersuchtswahnideen in hohem Masse bei. Der Patiënt ist nicht im Stande seine Sinnestauschungen als solche zu erkennen, infolgedessen sieht er den Akt der Untreue seiner Frau sich vor seinen eigenen Augen vollziehen, hört wie sie mit ihrem Liebhaber über ihn lacht und spottet, bezieht verschiedene harmlose Bemerkungen und Bewegungen auf sich, und so führen sich seine Eifersuchts- und Verfolgungswahnideen gegenseitig immer neue Nahrung zu. Sie bringen ihn zu verschiedenen gemeingefahrlichen Handlungen und damit unaufhaltsam in die Arme der Psychose. Juliusburger fand in einem von ihm analysirten Falie, dass eine der Wurzeln dieser sexuellen Eifersucht in der algolagnyschen Triebrichtung des Patienten zu finden war. Der Patiënt war durchaus nicht impotent, seine Eifersuchtswahnideen entwickelten sich rein aus dem Drange sich selbst und seine Frau zu qualen, sie nicht nur mit einem anderen Manne, sondern mit allen Mannern ihrer Bekanntschaft zu beschuldigen, sie dadurch zu erniedrigen etc. Es unterliegt keinem Zweifel, dass die sexuelle Eifersucht in einzelnen Fallen auch diesen Momenten entspringen kann; dass aber auch in diesen Fallen das durch den Alkohol gestorte sexuelle Gleichgewicht im Vordergrund des psychologischen Bildes steht, lasst sich ebenso wenig bezweifeln. Die psychogenen Momente die dem Alkoholismus zu Grunde liegen können, sind noch wenig erforscht und es muss der spateren wissenschaftlichen Forschung vorbehalten werden, dieselben zu ergründen, wobei sich gewiss auch eine Reihe von bisher unbekannten sexualpsychologischen Faktoren ergeben werden. Ein solches sexualpsychologisches Symptom ist z.B. der Umstand, dass der Alkohol die Hemmungen, die uns die kulturelle Moral und das konventionelle Empfinden in Bezug auf vermeintlich oder wirklich unstatthafte Triebrichtungen auferlegt, zum Schwinden bringt. Ich erinnere nur an die verschiedenen Falie von Incestversuchen, die bei Trinkern haufig vorkommen, an Falie von algolagnyscherundhomosexueller Betatigung im Rausche, bei Personen die sonst eine ahnliche Triebrichtung nicht zeigten. Die Küsse und Umarmungen angetrunkener Manner untereinander können doch nichts anderes bedeuten als das Geltendmachen des homosexuellen Einschlages beiderbetreffenden Person, welcher Einschlag durch die Erziehung und die kulturelle Moral verdrangt und durch die Alkoholisierung resp. die darauf fussende Willenslahmung in Tatigkeit versetzt wurde. Zu erwahnen ware noch, dass Freud die Trunksucht wie jede Sucht überhaupt als ein Aequivalent der sexuellen Befriedigung ansieht, beziehungsweise dass sie sich nach Freud bei denjenigen Individuen entwickelt, bei denen der Sexualtrieb nicht befriedigt werden kann, weil die Richtung der Sexualbetatigung oder das Sexualobjekt mit der kulturellen Moral unvertraglich bezw. unerreichbar ist. Dieser ganze Vorgang würde sichimUnterbewusstsein des Betreffenden abspielen und es ware die Aufgabe der Psychanalyse diesen Zusammenhang aufzudecken, dem Betreffenden bewusst zu machen und so die Trunksucht zu beseitigen. Auch Abraham vertritt eine ahnliche Ansicht. Unter den Veröffentlichungen Freud's und seiner Schiiler konnte ich keine Beweise dieser Theorie finden, noch auch die Mitteilung von Fallen, bei denen die Analyse die Annahme dieser Theorie unterstützen würde. Ich selbst analysierte 8 Falie von Alkoholismus und einen Fall von Morphinismus. Unter diesen 9 Fallen fand ich bei 7 auch nicht eine Andeutung, durch welche diese Ansicht Freud's gestützt werden könnte. Im 8-en Falie handelte es sich um ein psychisch stark degeneriertes Individuum mit hochgradigen Autoerotismus (Narcissismus), mit Koprophagie und algolagnyschem Einschlag, welche Symptome dem betreffenden Individuum aber schon vor Beginne der Analyse seit Jahren deutlich bewusst waren. Er war trotzalledem ein ethisch ziemlich hochstehender Mensch und behauptete im Alkohol nur Vergessenheit zu suchen, da ihn das Bewusstsein seiner sexuellen Anomalien tief unglücklich mache und er im Rausche an Alles vergesse. Der Gedanke liegt nahe, dass eben durch sein ethisches Empfinden ihm die an und für sich mögliche Sexualbetatigung unmöglich gemacht wurde, und er im Alkoholgenusse ein Aequivalent für die ihtn entgehende sexuelle Befriedigung suchte. Im 9-ten Falie brachte die Analyse undeutliche Incestgedanken, die enge Verknüpfung des Patienten mit der Mutter und ihrem Ebenbilde der Schwester zum Tage, die Analyse musste aber wegen Abreise des Patienten unterbrochen werden, so dass der Zusammenhang zwischen den Incestgedanken und der Trunksucht von mir noch nicht gefunden werden konnte. Ausser mir hat auch J uliusburger einigè Falie von Alkoholismus analysirt, aber wie er mir persönlich mitteilte, ist das Material noch viel zu klein, um daraus Schlüsse ziehen zu können. Die Ansicht Freud's muss also vorlaufig für eine Theorie angesehen werden, für die die Beweise noch fehlen. Dies waren die psychologischen Momente welche wir bei der Beurteilung und Behandlung unserer Kranken vor Augen halten müssen, wenn wir bei ihnen eine zielbewusste Psychotherapie einleiten wollen. Es soll und muss hervorgehoben werden, dass neben diesen durch den Alkohol bedingten psychologischen Eigenschaften auch die angeborenen psychologischen Eigenschaften, die psychologische Konstitution der Trinker streng vor Augen gehalten, und dass speziell in dieser Beziehung streng individualisirt werden muss. Wenn wir diese beiden Symptomenkomplexe streng auseinanderhalten, so wird auch die Diagnose, ob es sich um einen primaren Alkoholismus oder um Falie handelt, wo sich der Alkoholismus sekundar auf dem Boden einer psychisch minderwertigen Konstitution oder gar auf der Grundlage einer ausgesprochenen Psychose entwickelt, eine leichtere sein. Bei den letzteren Fallen, wo neben den angeborenen Defekten die alkoholisch erworbenen eine untergeordnete Rolle spielen, wird natürlich jegliche Therapie gar keinen oder einen blos kurzen vorübergehenden Erfolg erzielen. Leider sind diese Falie meiner Erfahrung nach die grosse Mehrzahl der zur Behandlung kommenden Patienten. Wir wollen nun kurz auf die Psychotherapie jener Trinker eingehen, bei denen ein Erfolg in den meisten Fallen zu erzielen ist. Meiner Ansicht nach hat der zielbewusste psychische Einfluss unbedingtgleichbei der ersten Untersuchung durch den Arzt zu beginnen. Nur wenn der Patiënt sieht, dass sich der Arzt mit ihm eingehend beschaftigt, ihn eingehend untersucht, dann erkennt er den Ernst der Lage und wird auch den arztlichen Ratschlagen zuganglich sein. Und unter dieser Untersuchung ist nicht blos, — wie dies leider gewönlich der Fall ist — eine physikalische Untersuchung der Körperorgane zu verstehen, sondern in erster Linie ein Eingehen in die Psychologie des Patienten oder besser gesagt eine systematische psychologische und psychiatrische Untersuchung. Der Patiënt muss die Empfindung haben, dass der untersuchende Arzt schon das erste Mal Einblick in seine Seele gefunden hat, dass derselbe von der alkoholischen Grundlage seiner Krankheit vollkommen überzeugt ist, und dass er die Abstinenz für Jedermann so notwendig halt, dass er sie selbst befolgt. Der Arzt soll gleich bei der ersten Untersuchung in aller Entschiedenheit die schweren Folgen des Weitertrinkens schildern und die Abstinenz als das einzige Heilmittel hinstellen. Medikamente sind, wenn nur unangenehme Symptome dies nicht gebieterisch erheischen, zu vermeiden, weil es im Patienten den Glauben erweckt, dass er durch diese, auch ohne Abstinenz, geheilt werden könne. Ist symptomatische medikamentöse Therapie notwendig, dann soll dem Patienten gegenüber betont werden, dass diese Mittel seine unangenehmen Symptome zum Schwinden bringen, aber durchaus nicht seine Trunksucht zu heilen im Stande sind. Es wird sehr haufïg von den Angehörigen des Patienten verlangt, denselben zu erschrecken und ihm seinen jetzigen Zustand als einen viel schwereren hinzustellen, als es der Tatsache entspricht. Es unterliegt keinem Zweifel, dass nichts den Patienten so sehr zur Einkehr bewegen kann als die ernste Besorgnis um sein eigenes Wohl. Trotzdem halte ich dieses Mittel für ein zweischneidiges Schwert, das nur unter grosser Vorsicht anzuwenden ist. Erstens begnügen sich die Patienten mit diesem Ausspruche des Arztes nicht, sondern gehen in ihrer Angst zu einem anderen Arzte, der es dann für seine erste Pflicht halt den Kranken zu beruhigen und infolgedessen auch die tatsachlich vorhandenen Veranderungen negirt, zweitens zeitigt ein solcher Ausspruch bei dem Kranken eine ganze Reihe von hypochondrischen Vorstellungen, die nur schwer zu bekampfen sind, und bei denen der Patiënt gewöhnlich zu dem Schlusse kommt, dass ihm doch nicht zu helfen ist, und dass er deshalb ruhig weitertrinken könne. Die wichtigste Frage ist nun die Wahl des M i 1 i e u ' s. In schwereren Fallen wird maln wohl ohne Trinkerheilstatte nicht auskommen. In leichteren Fallen kann man es damit versuchen, dass man die Behausung und Umgebung des Patienten alkoholfrei macht und ihn zum Anschlusse an einen Abstinenzverein bewegt. In leichteren Fallen, bei geeigneter psychischer Konstitution, wird man damit Erfolge erzielen können. Die Abstinenz der nachsten Umgebung ist aber eine strenge Xotwendigkeit; ich habe noch keinen Fall gesehen in dem der Patiënt abstinent geblieben ware, wenn es seine Umgebung nicht war und wenn sich dieselbe auch der strengsten Massigkeit beflissen hatte. Und dass beim Trinker auch ein sogenannter massiger Alkoholverbrauch als Rückfall zu bezeichnen ist, darüber sind wir nun doch schon einig. Das geeignetste Milieu ist natürlich die Heilstatte, undzwar dieoffene, in die sich der Patiënt aus eigenem Willen begiebt und die er zu jeder Zeit ganzlich verlassen kann. Die streng abstinente Umgebung, das Bewusstsein aus eigenem Antriebe gekommen zu sein und zu bleiben, sind psychische Momente, welche als wichtige Faktoren zur Hebung der gesunkenen Willenskraft angesehen werden müssen. Ist das richtige Milieu gefunden so kommt die Belehrung, die Erziehung zur Abstinenz oder, wenn wir es so nennen wollen, die Wachsugges tion mit der Tendenz erstens die Willenskraft des Patienten zu starken und ihn zum Abstinenten zu machen und zweitens ihn als Abstinenten zu organisiren. Die Wachsuggestion soll sich in erster Linie in ihren Mitteln der naturwissenschaftlichen Erkenntnis bedienen. Es muss also mit einer systematischen Belehrung über die naturwissenschaftliche Erkenntnis der Alkoholfrage eingesetzt werden, durch die der Patiënt selbst zu dem logischen Schlusse kommt dass die Abstinenz für ihn die einzige vernünftige, ja die einzig mögliche Lebensweise ist. In der Heilstatte sollte diese Aufgabe selbstverstandlich stets von den Anstaltsarzten besorgt werden, da dies die einzige Gewahr für richtige Durchführung dieser Massregel ist. Aber es soll und muss hervorgehoben werden, dass auch bei der Behandlung ausserhalb der Anstalt diese Aufgabe nicht einfach den Abstinenzvereinen überlassen werden soll. Der Trinker soll unbedingt in einen Abstinenzverein eintreten, aber er ist mit dem Eintritte in einen Abstinenzverein noch nicht geheilt, er bleibt noch immer Patiënt und bedarf auch weiter des arztlichen Zuspruches und der arztlichen Unterweisung. Ebensowenig wie der Arzt die hypnotische Suggestion den Abstinenzvereinen überlassen könnte, ebensowenig darf er es mit der Wachsuggestion tun. Die Abstinenzvereine sind blos Hilfsorgane für die Trinkerheilung und haben in erster Linie dafür zu sorgen, dass der Patiënt Anschluss an alkoholfreie Geselligkeit finde. Die eigentliche Erziehung, die W achsuggestion soll immer durch den Arzt erfolgen und zwar auf Basis der naturwissenschaftlichen Tatsachen. So wichtig auch die naturwissenschaftliche Erkenntnis der Alkoholwirkung für den Trinker ist, so ware diese Erziehungsmethode — es ist gleichgültig, ob wir sie Wachsuggestion oder, wenn man will, nach DuSois Persuasion nennen — ganz verfehlt, wenn sie sich damit begnügen würde. Die psychologische Behandlung hat nicht nur den Verstand, den Intellekt des Patienten, sondern in erster Linie das Gemütsleben des Trinkers zu berücksichtigen. Wir haben gesehen, welche grosse Rolle die Affektivitat in der Psychologie des Trinkers spielt, wir wissen, dass sein gestörtes Gefühlsleben, seine Emplïndlichkeit, seine Suggestibiliteit sich darauf aufbauen und es ist klar, dass die Psychotherapie des Trinkers all diese Momente benützen muss, wenn sie dauernden Erfolg haben will. Die Wachsuggestion hat also all die erwahnten psychologischen Momente zu berücksichtigen, sie muss in erster Linie in das Gemütsleben des Patienten eindringen, diesbezüglich streng individualisiren und alle Hilfsmittel, die auf das Gemüt wirken in Anspruch nehmen. 3 Diesbezüglich spielen meiner Erfahrung nach die Anstaltsfeste mit musikalisch-deklamatorischen Vortragen eine grosse Rolle. Die Wachsuggestion soll weiterhin von sittlichem Ernst durchdrungen sein, und muss jedes Mittel benützen um die Willenskraft zu heben. Diesbezüglich spielt wieder, wie allgemein bekannt, die Arbeitstherapie eine grosse Rolle. Wir müssen trachten das soziale Empfinden unseres Patienten zu wecken, seinen Wissenskreis zu erweitern, sein Interesse auf neue, ihm bisher unbekannte Momente zu lenken; wir müssen alles aufwenden, um an Stelle der total egoistischen Ideologie des Trinkers die von altruistischen Empfindungen durchsetzte Ideologie des Abstinenten zu setzen, der nicht nur sich, sondern auch der Gesellschaft nützen will. Es soll bei dieser Gelegenheit die Wachsuggestion, die Erziehung und Belehrung auf religiös-konfessioneller Grundlage nicht unerwahnt bleiben. Bei allen Trinkern, die auf religiös-konfessioneller Grundlage erzogen, auch jetzt noch in dieser Ideologie leben und ihr sittliches Empfinden auf dieser Ideologie aufbauen, ist sie zweifellos eine sehr wertvolle Beihülfe. Aber auch in diesen Fallen nur dann, wenn sie von der Sünden- und Lastertheorie absieht, wenn sie den Trinker als Kranken, die Trunksucht als Krankheit behandelt, und ihren ganzen suggestiven Einfluss mit Zuhilfenahme der naturwissenschaftlichen Tatsachen über den Alkohol anwendet. Es ist klar, dass es unter den heutigen Umstanden doch niemals gelingen wird den Patiënt dazu bringen, den Genuss eines Glas Weines oder Bieres als Sünde anzusehen. Man kann ihn davon überzeugen, dass dies für ihn überflüssig, dass ihm dies unzutraglich ist, dass es für ihn die Quelle neuer Sorgen, neuer Krankheit, neuen Elends ist, aber so lange er die Stützen der Gesellschaft, des Staates und seiner Konfession, die hervorragendsten Manner seiner Kirche ihr Glaschen Wein und Bier wie man zu sagen pflegt „in Ehren" trinken sieht, wird er es unmöglich glauben können, dass dies gerade für ihn eine Sünde ware. Weiterhin muss hervorgehoben werden, dass die religiös-konfessionelle Wachsuggestion sowohl in den Trinkerheilsstatten, wie ausserhalb derselben bei all denen nicht angewendet werden kann, die ihr sittliches Empfinden nicht auf konfessioneller Grundlage aufbauen. Die Trinkerheilung verbunden mit Bekehrungsversuchen und Proselytenmacherei, wie sie leider noch heute an verschiedenen Stellen geübt wird, ist strenge zu vermeiden. Wie immer man auch darüber denken mag, muss man bei der Trinkerheilung mit der Tatsache rechnen, dass heute Hunderttausende, in erster Linie das Gros der organisierten Arbeiter, wenn auch nicht der Form nach, so doch in Wirklichkeit nicht mehr auf konfessioneller Grundlage stehen und dass bei den diesen Reihen entstammenden Trinkern der Versuch einer religiös-konfessionellen Wachsuggestion in der grossen Mehrzahl der Falie Fiasko erleidet, oder zur Heuchelei führt und so das Gegenteil von dem erreicht, was es bezweckt. Kommt man mit der einfachen, aber eindringlichen Belehrung und Erziehung, mit der Wachsuggestion zu keinem Resultate, so ist als sehr wertvolles Heilmittel diehypnotischeSugg e s t i o n anzuwenden. Die Hypnose als Heilmittel bei Trunksüchtigen wurde von Forel und Tuckey inauguriert. In dem klassischen Vortrage, den Forel am 9. Juni 1888 auf der Wanderversammlung der süddeutschen Neurologen und Irrenarzte in Freiburg hielt, betonte er nebst der Förderung der völligen Abstinenz bei der Behandlung der Trinker auch die Wichtigkeit der Anwendung der Hypnose, mit der Verbalsuggestion zum Eintritt in einen Abstinenzverein. Forel fasst in jenem Vortrage seine Erfahrungen dahin zusammen: ,,Wir sehen somit im Hypnotismus ein Hilfsmittel, das nicht zu verschmahen ist. Es kann bei stark suggestiven Menschen den allerfestesten Rückhalt gewahren. Dennoch bleibt der Abstinenzverein und sein fortgesetzter Einfluss das wirksamste Mittel zur erfolgreichen und dauernden Heilung des Alkoholismus." Diesen Weg den uns unser Meister und Führer Forel zeigte, haben nun viele eingeschlagen und alle Aerzte, die sich ernsthaft mit der Frage der hypnotischen Suggestion befassen, können ihre heilsame Wirkung auch in Bezug auf den Alkoholismus bestatigen. Oscar Vogt, Fock, Moravcsik, Hilger, Delius, van Renterghem, Hirt, Wetterstrand, Stegmann, Bonjour und Moll können alle iiber erfolgreiche Kuren mittels Hypnose bei Alkoholikern berichten. Sammtliche stimmen darüber überein, dass bei einer grossen Anzahl von Trinkern die Hypnose leicht auszuführen ist und dass gewöhnlich schon nach mehreren Sitzungen die Abneigung gegen den Alkohol sich einstellt und in den meisten Fallen auch anhalt. Von den genannten Autoren legen Forel, O. Vogt, Fock, Hilger, Stegmann und Delius Wert darauf, dass neben der Verbalsuggestion der Totalabstinenz auch diej enige der Mitgliedschaft bei einem Abstinenzvereine angewendet werde, wahrend Wetterstrand, van Renterghem, Bonjour, Hirt und Moll behaupten auch ohne diesen Umstand günstige Erfolge erzielt zu haben. Ich selbst wende die Hypnose seit mehreren Jahren, sowohl bei einzelnen Patienten der unter meiner Führung stehenden Trinkerheilstatte, wie auch besonders ausserhalb derselben an, und kann die Erfolge und Ergebnisse der obengenannten Autoren in jeder Hinsicht nur bestatigen. Ich lege Wert darauf mittels Verbalsuggestion im Anfange der Behandlung auch die zahlreichen subjektiven Beschwerden der Patienten, wie dies auch Hilger empfiehlt, speziell die Unlustgefühle und das Zittern suggestiv zu entfernen, denn ich bin auch mit Fock der Ansicht, dass diese Beschwerden stets die Gefahr des Rückfalles in sich tragen. Ich trachte auch gewöhnlich noch vor Beginn der eigentlichen hypnotischen Behandlung mittels Analyse verschiedene psychogenen Beschwerden des Patienten auf ihre Ursache zu ergründen, um die darin gesammelten Erfahrungen bei der Verbalsuggestion zu benützen. Ich kann diese kombinierte Form der Behandlung nicht genug anempfehlen und will als eklatantes Beispiel nur kurz folgenden Fall vorbringen: N.N., Gymnasialprofessor, 45 Jahr alt, leidet an Dypsomanie. Die Anfalle treten in unregelmassigen Zeitraumen auf, manchmal auch mit 3—4 monatlichen Pausen, wahrend welcher Patiënt ganz abstinent lebt. War schon mehrere Male in Irrenanstalten und Sanatorien, ohne jeden Erfolg. In der Heilstatte treten die Anfalle mehrere Male auf mit Unruhe, Schlaflosigkeit, gesteigertem Bewegungsdrang und Verworrenheit und zeigen ganz den Charakter eines epileptischen Aequivalentes. Nach 3—± tagiger strenger Bettruhe schwinden sammtliche Symptome, die nach einer gewissen kurzeren oder langeren Pause wieder auftreten. Analyse ergiebt Vorhandensein von Selbstvorwürfen wegen kleiner jugendlicher Vergehen, für die Patiënt büssen müsse und deshalb keine Ruhe findet. Deshalb glaubt er verfolgt zu werden und müsse er auch von Zeit zu Zeit fort. Die Verbalsuggestion der Unhaltbarkeit dieser Grundlage der Unlustgefühle und der damit verbundene Befehl, beim Auftreten dieser Verfolgungs- und Selbstanklageideen das Bett aufzusuchen und nicht früher zuverlassen, bis dieselben nicht geschwunden sind, hat vollen Erfolg. In der Anstalt konnte jeder Anfall coupirt werden. Patiënt ist seit Juni 1910 ausserhalb der Anstalt, hat sich stets beim Auftreten seiner Selbstvorwürfe zu Bette gelegt und war bisher nicht rückfallig. Die Selbstvorwürfe selbst treten jetzt viel seltener auf als früher.1) Die Suggestion des Anschlusses an einen Abstinenzverein halte ich meinerseits für unbedingt notwendig. Nichtorganisierte Abstinenten, die unter allen Umstanden abstinent bleiben, gehören meines Erachtens zu den grössten Ausnahmen; der grösste Teil bleibt abstinent, bis ihm nicht ausnahmsweise zu einem Glase sehr zugeredet wird, und lebt dann eventuell wieder langere Zeit abstinent. Nun mag dies für den Nichttrinker, individuell hygiënisch betrachtet, von ganz untergeordneter Bedeutung sein, für den Trinker ist es dies jedenfalls nicht. Dass die erwahnten Autoren ohne diese Massregel ausgekommen sind, liegt meines Erachtens darin, dass eben ohne Abstinenzverein die nötige Kontrolle fehlt, die einen Rückfall festgestellt hatte. Die Hypnose soll selbstverstandlich auch innerhalb der Trinkerheilstatte geübt werden, eine gut geleitete Heilstatte kann ohne dieses Heilmittel nicht auskommen. Bei der Psychotherapie der Trinker soll natürlich die Psychanalyse nicht unerwahnt bleiben. Es ware Aufgabe der Psychanalyse diej enigen psychogenen Wurzeln des Alkoholismus, welche im Unbewussten liegen zu eruiren und sie zum Ausgangspunkte der Therapie zu machen, sei es nun, dass das Bewusstwerden dieser Wurzeln an und für sich schon von eminenter therapeutischer Wirkung ware, sei es, dass eine rationell durchgeführte Kausalanalyse sehr viel wertvolles psychologisches Material zu Tage fördern würde, welches dann ausser dem Forschungswerte auch noch diesen Wert haben könnte, dass es uns bei Anwendung der Suggestionsmethode, sowohl der Wachsuggestion, wie der hypnotischen Suggestion die psychologische Richtung angeben würde, in welcher sich diese Suggestionen bewegen müssten. Es ist klar, dass wenn uns dies gelingen würde, die Psychanalyse bei der Trinkerheilung sehr hoch bewertet werden müsse. Was nun die bisherigen Ergebnisse anbelangt, sind dieselben leider sehr dürftig. In der gesammten Litteratur der Psychanalytiker, Freud's und seiner Anhanger, ist keine Analyse eines Trinkers veröffentlicht. Es ist in den Veröffentlichungen dieser ') In der Zeit, die von der Konzipirung dieser Arbeit bis sur Drucklegung verfloss, hatte Patiënt einen starkeren Anfall, mit starkem Hervortreten der V erfolgungsideen. Er hatte diesmal das Bett verlassen und war in der Stadt herumgeirrt, hat aber nicht getrunken. Richtung mit Ausnahme eines Artikels Abraham's auch bisher nichts vorhanden, was für die psychologische Beurteilung und Behandlung der Trinker recht verwendet werden könnte. Systematische Psychanalysen bei Trinkern wurden meines Wissens bisher nur von Juliusburger und mir vorgenommen. Juliusburger halt sein Material bisher noch zur Veröffentlichung nicht geeignet und noch für viel zu klein um daraus auch irgend welche Schlüsse ziehen zu können. Meine eigenen Analysen haben mir in vieler Beziehung zwar sehr interessante Streiflichter auf die Psychologie der Trinker geworfen, aber — mit Ausnahme des bereitserwahnten Falies, wo die Analyse mir einen Ausgangspunkt für die erfolgreich durchgeführte hypnotische Verbalsuggestion darbot — konnte ich damit auch nicht den geringsten therapeutischen Effekt erzielen. Die früher schon erörterte Meinung Freud's, dass die Trunksucht der Ausfluss einerunbewussten, inkonventionellen sexuellen Betatigungsrichtung oder einer inkonventionellen, sexuellen Objektwahl ware, ist demgemass heute noch als eine rein theoretische persönliche Meinung anzusehen. Meines Erachtens kann es gewiss Falie von Trunksucht geben, in welchen wir auch die erwahnten psychosexuellen Wurzeln finden werden, gegen eine Verallgemeinerung dieser Grundlage sprechen einerseits die bisherigen Erfahrungen aller jener, die sich mit Trinkerheilung beschaftigten, andererseits, dass von den Anhangern dieser Theorie auch nicht das geringste Tatsachenmaterial vorliegt. Vorausgesetzt aber, dass die Ansicht Freud's in den weiteren Forschungen ihre Bestatigung finden würde, ware der therapeutische Wert derselben meines Erachtens nach von sehr zweifelhafter Natur. Es müsste dann notgerecht die Analyse das Bewusstwerden der inkonventionellen sexuellen Richtung und in den meisten Fallen eine entsprechende Betatigung nach sich ziehen. Vorausgesetzt, dass dann in Wirklichkeit die Trunksucht der Betrefïenden aufhören würde, was durchaus nicht erwiesen ist, ist der Dienst, den wir unseren Patienten damit geleistet haben, wenigstens unter den jetzigen Verhaltnissen ein mehr als zweifelhafter. Bei der mittelalterlichen Auffassung, die diesbeziiglich noch in den meisten Rechtsstaaten herrscht und durch die Ansichten einflussreicher juristen und leider auch Aerzte noch genahrt wird, ist es individuell entschieden besser, man lasst den Patienten sich ruhig zu Tode saufen, als man heilt ihn, in dem man ihm, seine bis dahin unbekannt inkonventionelle sexuelle Richtung bewusst werden lasst.- Ich kann diese Erörterungen nicht schliessen ohne nicht nochmals jenesFaktors Erwahnung zu tun, welcher nach Ansicht aller Fachmanner ohne Ausnahme, die wirksamste Stiitze jeweder psychologischen Behandlung ist, und dies ist die systematische konsequent durchgeführte Arbeit. Es unterliegt keinem Zweifel, dass der wirksamste Faktor der Selbstdisziplin die systematische Arbeit ist. Die Erziehung unserer Patienten zur Abstinenz, sei es nun durch Wach- oder hypnotische Suggestion, durchPsychanalyse oder andere Mittel, ist nur dann aussichtsvoll, wenn wir den Patienten wieder zur systematischen Arbeit zurückbringen, wenn wir die Freude an gelungenem Tageswerke bei ihm hervorrufen und damit das richtige Selbstbewusstsein an Stelle des alkoholischen falschen Selbstbewusstseins setzen. Es übersteigt den Rahmen dieser Ausführungen sich speziell über die Arbeitstherapie zu ergehen und es soll, nur nochmals hervorgehoben werden, dass sie die einzige unerlassliche Bedingung der Trinkerheilung ist, sei es nun in- oder ausserhalb einer Anstalt, in ofïenen oder geschlossenen Anstalten etc. Dies waren die Grundlagen der psychologischen Behandlung der Trinker nach dem Stande der heutigen Forschungen. Es soll nochmals hervorgehoben werden, dass wir nur dann Aussicht auf Erfolg haben können, wenn die angeborenen Eigenschaften des betreffenden Individuums keine solchen psychischen Defekte zeigen welche sie überhaupt für jede psychologische Beeinflussung unmöglich machen. Unheilbare Geisteskranke, bei denen sich als sekundares Symptom Alkoholismus meldet, das Heer der schwer Degenerierten, der moralischen, ethischen und intellektuellen Idioten können und werden wir von ihrer Trunksucht nicht heilen können. Leider ist dies die grosse Mehrzahl unserer Trinker und die Uebrigen, bei denen eine Behandlung noch von Erfolg begleitet ware, kommen teilweise auch schon als vollstandige Ruinen zum Arzt und verschlimmern die Heilungsprozente. Deshalb ist und bleibt die Trinkerheilung für die zielbewussten Alkoholgegner die sich dem wirklichen Leben nicht verschliessen, nur von untergeordneter Bedeutung. Sie ist, sozusagen für sie ein nobile officium ohne Aussicht auf nennenswerten Erfolg. Die Hauptsache ist und bleibt die Erstarkung der Bewegung, die die Trinkerheilung unnötig machen soll, die Alkoholbekampfung nach dem ewig rich- tigen, hygienischen Grundsatze: „Vorbeugen ist wichtiger als heilen." Prasident S. Exc. A. S. Talma: Ich glaube, Sie werden mir Alle beistimmen, wenn ich Herrn Doktor Stein für diesen interessanten Vortrag unsern herzlichsten Dank ausspreche. Da heute noch viele Vortrage abzuhalten sind, schlage ich vordieDiskussionüber„die psychologische Behandlung der Trinker im Allgemeinen" und über „diejenige in den Trinker heilanstalten" mit einander zu verbinden, und dieselbe nach den beiden Referaten der Herren Doktor Seiffert und Doktor Feldmann zu eröffnen. (Zmtimmung). Ich ersuche nun dem Herrn Doktor Feldmann uns sein Referat zu erstatten über das Thema: Die Behandlung der Trinker in den T rinkerheilanstalten. Dr. Med. Feldmann, (Eckardtsheim bei Bielefeld): Meine Damen und Herren, Ich werde, kurz gefasst, folgendes betonen: Die Behandlung der körperlichen Krankheit gibt erst die Grundlage für den Wiederaufbau der Persönlichkeit und dadurch wird die Bahn frei gemacht für unsere Einflüsse. Die Behandlung der Trinker in Anstalten zerfallt in zwei Teile, die in praktischer Hinsicht allerdings eng mit einander verknüpft sind. Der erste Teil umfasst die Erziehung zur Abstinenz durch Versetzung in eine abstinente Umgebung und durch Schaffung einer persönlichen Stellung zur Abstinenz. Im zweiten Teil strebt die Behandlung darnach den Wiederaufbau der Persönlichkeit herbei zu führen und zwar durch Starkung des ethischen Bewusstseins auch der Schulderkenntnis, und durch Zuführung neuer Krafte. Sobald ein Alkoholkranker in die Heilan stalt eingeliefert wird, beginnt die Arbéit, welche seine völlige Wiederherstellung auf körperlichem und geistigem Gebiet, sowie Neubildung seines Charakters zum Ziele hat. Es ist verstandlich, dass dieses Ziel nur erreicht werden kann, wenn der Kranke in eine Umgebung kommt, welche absolut frei von den Einflüssen des Giftes ist, das so verheerend auf den Lebensgang des betreffenden Kranken ein- gewirkt hat. Der Kranke muss daher in eine völlig abstinente Umgebung kommen und diese Abstinenz muss ihm nicht als etwas Erzwungenes gegenüber trete'n, sondern als das natiirliche Milieu eines gesunden und normalen Lebens. Aus der bisherigen gerauschvollen Umgebung, aus den wirtschaftlichen Sorgen und Familiennöten herausgenommen, befindet sich der Patiënt in einer Umgebung, in der alle diese Dinge nicht vorhanden sind. Ruhig und gleichmassig lauft das Leben dahin: in fester Ordnung wickelt sich ein Tageslauf nach dem andern ab. Daher ist es auch verstandlich dass ein Patiënt durch die neue Umgebung, in der er sich befindet, zu allerlei Fragen angeregt wird, welche ihn darauf führen sollen, sich mit der abstinenten Lebenführung nicht nur vorübergehend zu befassen, sondern diese wirklich bewusst zu ergreifen. In der Anstalt kommt die mehr oder weniger bewusste Flucht des Alkoholikers .vor sich selber zum Ende. Ein fremder Wille umgiebt ihn und zwingt ihn in neue Wege. Durch die ihm vorgelebte Abstinenz seiner Mitpfleglinge und des gesammten Anstaltspersonals wird in ihm die Vorstellung lebendig, dass das Leben ohne Alkohol nicht nur möglich, sondern vielleicht auch besser sei, und der in seinen schlimmen Zeiten unklar auftauchenden Sehnsucht nach Befreiung von der Herrschaft des Alkohols, kommen die Beobachtungen seines jetzigen Aufenthaltes zur Hülfe. Auch die in hundertfacher Vielseitigkeit immer wieder vorgebrachte Meinung, alle Geschehnisse des Lebens, Arbeit und Erholung müssen mit Alkoholgenuss verknüpft sein, bekommt durch die tagliche Erfahrung im Anstaltsleben manchen Stoss und muss schliesslich als verkehrt aus dem Vorstellungskreise des Patienten weichen. Die abstinente Anstalt ist ja eigentlich in nuce das was die Anti-alkoholbewegung erstrebt, namlich eine völlige Beseitigung des Giftes aus unserer gesammten öffentlichen und privaten Leben. Mit der fortschreitenden Entgiftung des Körpers beginnt auch allmahlich die Einsicht wach zu werden, dass der Alkoholgenuss ursachlich mit dem verpfuschten Leben in Zusammenhang zu bringen ist, und der Wunsch nach geordneten Verhaltnissen führt den Kranken darauf das abstinente Leben als ein Mittel dazu anzusehen solche Verhaltnisse wieder herbeizuführen. In dieser Weise wirkt die abstinente Umgebung erzieherisch auf den Patienten ein, und es ist Aufgabe der Behandelnden diese Wirkung zu verstarken und immer deutlicher und für den Patien- ten erkennbarer die Abstinenz als die einzige Lebensmöglichkeit für ihn hinzustellen. Das begegnet natürlich manchem Widerspruch, und Einsichtslosigkeit und Eigensinn machen diesen Teil der Trinkerbehandlung nicht gerade leicht. Es ist ja sicher, dass man schwer vergiftete Alkoholkranke nicht sofort mit der Abstinenz und ihren Forderungen gleichsam überfallen darf. Wir erleben es sehr haufig, dass die Kranken, wenn sie in die Anstalt eingeliefert werden, ganz zu Anfang von sich aus beteuern und sagen, dass sie nie wieder einen Tropfen anrühren würden, sie hatten genügend schlechte Erfahrungen damit gemacht. Aber diese anfangliche Abstinenz-begeisterung ist nicht hoch zu bewerten, denn es kommt vor, dass bald nach derartigen Beteuerungen die Macht des Alkohols sich von Neuem geltend macht, und der Patiënt, wenn nicht sehr aufgepasst wird, einen Rückfall erleidet. Mit der fortschreitenden körperlichen Genesung entwickelt sich bei dem Patienten ein deutliches Bewusstsein wiederkehrender Kraft; aber gleichzeitig halt sich der Patiënt auch in jeder Beziehung von den Wirkungen des Alkohols für befreit. Dieser Zeitpunkt gewöhnlich, nach 2 bis 3 Monaten eintretend, bildet eine kritische Periode in der Anstaltsbehandlung, und es muss alles daran gesetzt werden, den Patienten über diese Zeit hinwegzubringen und ein vorzeitiges Verlassen der Anstalt zu verhindern. Je gesünder auf körperlichem Gebiete der Patiënt wird, desto besser kann man ihm die ganze Gefahr und den ganzen Ernst seiner Lage klar machen, denn jetzt erst ist er imstande zu verstehen, wohin sein Weg ihn fiihrt. Undwirverfolgen im allgemeinen den Modus, die Forderungen inbezug auf die Abstinenz, die von Anfang an ausgesprochen werden, gegen Ende des Anstaltsaufenthaltes des Patienten in immer scharferer Form zu erheben. Es ist aber damit nicht genug geschehen, dass der Patiënt entalkoholisiert wird, und dass er im gewissen Sinne eine Vorstellung davon mit nach Hause nimmt, dass der Alkohol für ihn gefahrlich und verderblich sei, sondern der Patiënt muss noch weiter erzogen werden und die Abstinenz muss für ihn der überlegene Standpunkt sein, von dem er spater ausserhalb der Anstalt seine Lebensgewohnheiten einzurichten sich entschliesst. Er muss sich darüber klar werden, dass die Abstinenz nicht etwas ist, was mit einem gewissen entschuldigenden Achselzucken ertragen werden muss, sondern dass die Abstinenz etwas ist, welches aggressive Tendenz in sich birgt. So wird der Gesichts- kreis des Patienten über sich selbst erweitert und die Forderung, die er für sich aufstellt, wird auch für seine Umgebung wirksam. Auch hier ist der Angriff die beste Verteidigung, und wenn es gelingt, den Patienten dazu zu erziehen, dass er nach dieser Richtung hin altruistische Entschlüsse erhalt, dann starkt er dadurch seine eigene Position. Der Hinweis darauf dass die Trinksitte, diese Hydra der Versuchung für unsere Kranken, ihn selbst übermocht hat, und er nun frei ist, muss ihn mit dem Verantwortlichkeitsgefühl erfüllen spater seine eigenen Gaste vor der Macht der Trinksitte zu bewahren, denn er kann nicht wissen ob nicht unter seinen Gasten auch Alkoholopfer sind. Dieses Ziel zu erreichen erfordert vieles Geduld und einen bestandigen intensiven Verkehr mit den Patienten. Es sind auch leider nicht langst alle Patienten, die sich derartigen Einflüssen öffnen, und bei denen die Krankheitseinsicht soweit gefördert worden kann; persönliche Veranlagung kann da hindernd oder fördernd wirken. Die Mittel, mit denen wir das Ziel zu erreichen suchen, sind vor allen Dingen die, welche uns die Lebensgeschichte des Patienten an die Hand gibt. Wir legen daher Wert darauf, die gesammte Lebensgeschichte des Patienten, nicht allein den arztlich interessierenden Teil, möglichst genau zu erfahren, um die Stellen zu finden, an denen die schadliche Neigung zum Alkohol eingesetzt hat. Oft ist es Gedankenlosigkeit und Oberflachlichkeit, oft eine auch dem Kranken als gefahrlich bekannte Seite seines Wesens, die zu bekampfen er sich nicht aufraffen konnte, oft ist es Sorge und Kummer und das deutliche Bewusstsein eigener Schuld, dem zu entfliehen der Trinker sich betaubt. Manche larmenden Zechgenossen beschwichtigen ihr Gewissen durch das Aufsuchen trinkender Gesellen und versuchen so gewissermassen vor sich selbst zu entfliehen, aber als alkoholgebundene können sie nicht los. Wir sind dadurch in der Lage, an der Hand der Lebenserfahrung des Patienten ihm die Verkehrtheit seiner bisherige Lenbensfhrung nachzuweisen und ihn durch Fragen, welche seine Selbstkritik anregen sollen, zu immer tieferer Erkenntnis in diesem Punkte zu führen. Auch der Hinweis auf andere, ihm bekannte Personen in der Heilstatte, die erfolgreich oder ohne Erfolg in der Anstalt waren, wird benützt, um den Patienten auf seine eigene Stellung aufmerksam zu machen. Schliesslich kommt dann noch das ganze Arsenal der Alkoholforschung zur Hülfe, um den Widerstand, den der Patiënt bietet, zu überwinden. Aber auch hierbei haben wir die Erfahrung gemacht, dass die Einsichtslosigkeit und Urteilslosigkeit der Alkoholiker schwer zu überwinden ist, wenn nicht das persönliche Schuldbewusstsein geweckt werden kann, aus dem dann nachhaltige Entschlüsse zur Besserung hervorgehen. Anfanglich kommt ihm die ganze Grosse seines Elends nicht recht zum Bewusstsein und es bedarf einer langeren Abstinenzzeit bis sich diese Urteilstrübungen ausgleichen. Dann entwickelt sich auch nach und nach ein neues grösseres Verstandnis der Sachlage und gleichzeitig eine gewisse Beschamung über das eigen Tun und Treiben. Je mehr ein Patiënt in der Erkentnis seiner Lage fortschreitet, desto reger wird auch sein Interesse werden für alles, was mit dem Alkohol zusammenhangt. Die Beschaftigung mit der Alkoholfrage, die bisher für ihn auf ganz falschen Bahnen sich bewegt hatte, gewinnt neue Seiten und der Patiënt lernt die ganze Frage als das aufzufassen, was sie ist, namlich als eine alle Volkskreise durchsetzenden Schaden Leibes und der Seele. Seine Beschaftigung mit der Alkoholfrage gewinnt dadurch mehr objektiven Gehalt, und vor der rein theoretischen Betrachtung bewahrt ihn die subjektive Erfahrung. Wenn dieser Hauptpunkt der Behandlung der Alkoholiker erreicht ist, namlich die bewusste Abstinenz, dann müssen die Hülfsmittel, welche zur Sicherung des Erfolges unbedingt nötig sind, immer starker herausgearbeitet werden. Da bietet uns der einzelne Patiënt sehr grosse Verschiedenheiten. Als solche Hülfsmittel für die Abstinenz und ihre Dauer gelten: Pflichtgefühl, Arbeitsfreudigkeit.Verantwortlichkeitsgefühl, Selbstzucht, Erweiterung des Interessenkreises, berufliche Zielsetzung und religiöse Beeinflussung. Die Entwicklung dieser Hülfsmittel geht natürlich praktisch Hand in Hand mit der Erziehung zur Abstinenz von Anfang der Behandlung an, und ihr Vorhandensein bedingt auch zumteil die Erreichung des Hauptzieles der bewussten Abstinenz. Die Mittel, mit denen der Charakteraufbau des Patienten erreicht werden soll, sind sehr verschiedener Art, und richten sich ganz nach der Eigenart des Patienten, ohne allerdings damit einer Beliebigkeit und Willkür in der Behandlung der Kranken Tor und Tür zu öffnen. Es bleiben im Anstaltsleben festgefügte Ordnungen, welche unbedingt erforderlich sind, um die Grundlage für eine erfolgreiche Kur zu geben. Da ist vor allen Dingen die Hausordnung, welche ihren spürbaren aber von manchen Patienten anfanglich sehr unlieb- samen Zwang ausübt; dass man zu einer bestimmten Zeit taglich aufstehen muss, dass die Mahlzeiten pünktlich eingenommen werden und man nicht beliebig in dieser Beziehung sein kann, dass die Arbeitszeit genau geregelt ist, dass ebenso auch die Zeiten der Erholungen bestimmt sind. Das sind alles Dinge, welche, so unbequem sie dem Patienten sein mögen, doch schliesslich ihren heilsamen und ausgleichenden Einfluss auf die Gesamtpersönlichkeit ausüben. Die Hausordnung wird von vielen Patienten, als ein lastiger Zwang empfunden; aber mit der Zeit merken sie doch, dass ein Leben ohne bestimmte Tageseinteilung sie sehr bald zu den alten Verhaltnissen führen würde, aus denen sie gerettet werden sollen. Aber auch hier wird der fortschreitenden Besserung Rechnung getragen, indem die Patienten, je langer sie in der Anstalt sind und je genauer man sie kennt, diese und jene Freiheiten bekommen, welche sie in verstandiger Weise ausnützen sollen. So können Patienten stundenweise oder Vierteltage von der allgemeinen Arbeit im Garten oder Feld dispensiert werden, um sich besonderen Studiën hinzugeben, z.B. der Erlernung der Stenographie oder fremdsprachlichen Studiën oder sonst der beruflichen Weiterbildung. Aber immer bleibt die Voraussetzung für die Gewahrung dieser Vergünstigungen, dass der Patiënt auch bei dieser Arbeit pünktlich und gewissenhaft bleibt. Sind sie das nicht, so wird ihnen diese Vergünstigung wieder entzogen. Ich kann mir keine erfolgreiche Alkoholiker-Behandlung denken die die körperliche Arbeit nicht als wertvollen Faktor in ihren Heilplan aufnimmt. Alle unseren Anstalten sind daraufhin zugeschnitten, dieses wertvolle Moment der Therapie in ausgiebigster Weise zur Anwendung zu bringen. Die Art der Arbeit ist zunachst Arbeit im Freien: Garten und Feldarbeit, und es ist überraschend, wie schnell sich die körperlichen Vergiftungserscheinungen infolge cler kraftigen Bewegung im Freien wieder ausgleichen. Hat der Patiënt wieder einigermassen Geschmack an regelmassiger Arbeit gefunden, so wird ihm nach Möglichkeit auch ein kleiner Pflichtenkreis übertragen, für den er dann verantwortlich ist, z.B. das Amt: die landwirtschaftlichen Gerate in Ordnung zu bringen, den Hühnerhof zu besorgen, im Hause selbst die Ordnung und die Reinigung der Zimmer vorzunehmen; kurz es gibt in dem grosseren Betriebe eine Menge kleinerer Posten, welche in diesem Sinne verwendet werden, und unsere Erfahrungen sind im allgemeinen recht gute. Es zeigt da mancher Alkoholiker Fertigkeiten und Fahigkeiten, die man nicht hinter ihm gesucht hatte. Die regelmassige Arbeit, die in den Anstalten einfach Tradition ist und die durchzuführen wir keine allzugrossen Schwierigkeiten haben, führt bei den Patienten die Erkenntnis der erhöhten Leistungsfahigkeit herbei, oft kann man hören, „ja die und die Arbeit konnte ich früher nicht leisten, jetzt gehts spielend." So dient auch dieser Heilfaktor dazu die so arg darniederliegende Urteilskraft des Alkoholikers wieder rege zu machen, indem er merkt wie leistungsunfahig er durch den Alkohol geworden war. Freilich machen uns auch die urteilschwachen Patienten manchmal nach der entgegengesetzten Seite hin Not, indem sie meinen, nun könnten sie alle Arbeit spielend leisten und seien in allen Lagen gewachsen. Grosser Wert muss auch darauf gelegt werden in den Patienten das rechte Pflichtbewusstsein wachzurufen, und da bedarf es schon lauter und dringender Rufe bis das erreicht wird; nur scheint da auch eine Gefahr der Anstaltsbehandlung zuliegen, indem die schwachwilligen und daher auch leichtbeeinflussbaren Patienten durch den regelmassigen Arbeits-ablauf in der Anstalt noch mehr an selbsttatiger Initiative einzubüssen in Gefahr sind. Da muss dann ein Wechsel der Pflichten eintreten, um den Uebergang der Gleichförmigkeit in einen gleichgültigen Schlendrian zu vermeiden. Es giebt zweifellos auch da einen Zeitpunkt der Anstaltsreife, d. h. einer Reife für Beendigung der Anstaltsbehandlung; solche überstandigen Patienten sind keine wünschenswerten Hausinsassen. Oft gelingt es auch die Patienten verhaltnissmassig schnell zu einer ausscheinend freudigen Arbeitsbeteiligung zu bringen, aber dann stockt auf einmal die Entwicklung und es geht nicht mehr vorwarts. Diese Erfahrung macht man nicht selten bei den leider nicht wenig zahlreichen Debilen und leicht Imbezillen, bei denen der Alkoholismus mehr oder weniger eine symptomatische Rolle spielt oder gespielt hat. Es ist allen Arbeitern in der Alkoholbekampfung wohl kein fremder Gedanke in dem Alkoholismus gewissermassen eine Degenerationserscheinung der Kultur-Menschheit zu sehen, die sich in den mancherlei Spielarten und Erscheinungsformen offenbart je nach dem Grade der Degeneration. Deswegen wird ja auch mit vollem Recht der Hauptnachdruck einer wirksamen Alkoholbekampfung auf Beseitigung der Trinksitten gelegt, deren Macht diese schwachen Elemente als solche erkennbar werden lasst. Die Trinkerbehandlung ist eben in vielen Fallen nur eine symptomatische Behandlung der allgemeinen Degeneration. Es ware aber verkehrt, wenn wir vor dieser degenerativen Seite des Alkoholikercharakters die Waffen strecken wollten. Auch hier lasst sich mit Konsequenz und Geduld viel erreichen, und hier ist recht eigentlich das gegebene Feld der Anstaltserziehung. Auf rein arztlicher Seite giebt es da auch mancherlei Aufgaben zu lösen. Wie oft stellen sich autogene Stimmungsschwankungen oder leichtere Störungen des subjektiven Befindens der Innehaltung des gleichmassigen Tageslaufs in den Weg! Solche Zeiten sind mitunter recht geeignet, um den Patienten zu fördern. Einmal hilft die feste Anstaltsordnung zur Ueberwindung solcher Störungen, der unbarmherzige Klang der Arbeitsglocke zwingt zum Gehorsam und trotz allgemeinem Unbehagen oder Kopfweh oder sonst einem Schmerz, vielleicht den Muskelschmerzen nach einem Tage fleissiger Feldarbeit, wird der Tageslauf innegehalten. Bei solchen Gelegenheiten gilt es Pflichtgefühl und Ehrgefühl zu wecken und zu starken und so Krafte zur Starkung des schwachen Willens zu vermitteln. Wenn ein Neuankömmling dem auf grand der arztlichen Untersuchung die volle Teilnahme an der Feldarbeit verordnet ist, sich bei einer geringen Mehrleistung drückt und nicht mehr mitkommen zu können glaubt, da gilt es sofort diesen Regungen der Selbstschonung entgegenzutreten und die Bahn für Selbstzucht frei zu machen. Viele Patienten lassen sich ganz gern den Alkohol abgewöhnen, begreifen aber schwer dass mit dieser mehr oder weniger passiven Seite der Arbeit an ihnen die Schlacht noch nicht gewonnen ist. Es halt oft furchtbar schwer den Kranken zur eigenen Mitarbeit an seiner Genesung zu bestimmen, und es bedarf immer wieder neuer Willensanregung durch Pflichten. Bei dem Bestreben dem Leben der Patienten neuen Inhalt zu geben, muss besonders darauf gesehen werden, dass diese Inhalt sich in fruchtbare Beziehungen zur Umwelt zeigt. Wir erwahnten schon, dass altraistische Gedanken aktiv zu machen sind und dass der Patiënt dadurch seine eigene Stellung nur befestigt. Da sind zunachst die Beziehungen zu den Mitpfleglingen. Mit Recht wird gefordert, dass Trinkerheilanstalten nur eine begrenzte Zahl von Trinkern aufnehmen sollten; dadurch wird für die Leiter die Möglichkeit einer wirklichen Durcharbeitung des Krankenmaterials gegeben, und bei der doch immerhin nicht allzu- langen Zeit des Aufenthaltes dei- Patienten in der Anstalt muss diese Möglichkeit unbedingt gegeben sein. Auch das Zusammenleben der Patienten miteinander bietet oft genug Gelegenheit für die einzelnen Leute sich in allerlei Gemeinschaftstugenden zu üben. Es ist manchmal ganz auffallend zu beobachten wieschnellderTon im Hause wechselt; oft genügt ein unzufriedenes Element, umdie ruhige Arbeit an den Patienten empfindlich zu storen, und esbleibt dann nichts anderes übrig als Knaben zu opfern damit Manner werden. Man macht hier auch die Erfahrung , dass das Gute sich mitunter schwer gegen das Böse behauptet. In solchen Lagen zeigt sich sehr deutlich die Entwicklungsrichtung der einzelnen Patienten. Ein sehr heikler Punkt ist die Frage, wie sollen sich die Patienten verhalten, wenn ihnen Rückfalle ihrer Kameraden bekannt werden von denen die Anstaltsleitung noch nichts weiss. Dieses Xoch-nicht-wissen bleibt allerdings nicht lange bestehen, aber es können da doch für den einzelnen Patienten schwere Konflikte entstehen zwischen einem berechtigten Solidaritatsgefühl mit seinen Kameraden und dem Gefühl der Mitverantwortlichkeit für den Mitpflegling, besonders wenn jener auf freundschaftliche Vorstellungen nicht hört. Wir haben für diese Falie eine Hülfseinrichtung in Gestalt einer Kommission die aus den alteren Patienten besteht und die in erster Linie dafür verantwortlich ist, dass ein fortgesetzter Missbrauch der gewahrten Freiheit nicht stattfindet. In ernsten Fallen greift natürlich die Anstaltsleitung sofort ein. Neben der Weckung altruistischer Entschlüsse zum Wohle des Mitpfleglings gilt es auch bei dem Trinker das Bewusstsein der Verantwortlichkeit für seine Angehörigen zu heben. Das halt manchmal schwer, da sind es mal die Kinder, die den Vater durch mangelnde Ehrerbietung dem Trunk in die Arme getrieben haben, dann ist es die unordentliche Frau und was dergleichen Angaben mehr sind, die es dem K ranken einfach unmöglich machen, sich in rechter Weise ihrer anzunehmen. Da gilt es mit der zunehmenden Entgiftung des Gehirns auch gesunde Kritik dieser Verhaltnisse herbeizuführen und den Patienten von der weinerlichen Sentimentalitat, die so mancher Alkoholiker bei seiner Einlieferung in die Anstalt zeigt, zu einer Willensentschlossenen für das aussere und innere Wohl der Familie sich einsetztenden Liebè zu führen. Weil der Wiederaufbau der Familie so ausserordentlich wichtig für einen dauernden Heilerfolg ist, so bijdet der persönliche Verkehr mit den Angehörigen ein wertvolles Stück der Trinkerbehandlung. Ich erwahnte oben, dass es uns sehr wertvoll erscheint die persönlichen Verhaltnisse des Patienten möglichst klar zu übersehen, weil uns dadurch Gelegenheit gegeben wird, manche Fehler, die die Angehörigen in der Behandlung ihrer alkoholkranken Familienmitglieder machten, aufzudecken und jenen zu einem besseren Verstandnis und gerechteren Beurteilung des Zustandes der Patienten zu verhelfen. Dass auch da mancher Unverstand und Kurzsichtigkeit zu überwinden ist, brauche ich hier nicht weiter zu sagen; allen, die in dieser Arbeit stehen, sind diese Verhaltnisse und Schwierigkeiten hinlanglich bekannt. Wie die Behandlung der Trinker seine gesammte Lebensbeziehungen und Verhaltnisse einschliesst, so darf auch die Arbeit an ihm selbst sich nicht nur auf seinen vergifteten Organe beschranken, sondern muss den ganzen Menschen umfassen. Wie der Alkohol alle guten Triebe vernichtete und alle schlimmen Seiten entfesselte, so muss die Behandlung der Alkoholiker mit der Weckung des Schuldbewusstseins auch religiös sittliche Krafte vermittlen, welche ihn freihalten sollen von dem Zurückgleiten in die alte Gebundenheit. Es geht nicht an, die Trunksucht nur als Krankheit zuwerten, dadurch nehmen wir dem Patienten mit der Möglichkeit der Schulderkenntnis auch das beste, die persönliche Verantwortung für seine Lebensführung und damit eine der wichtigsten Stützen seiner Gesundung. Das Mass der Selbstverantwortung wird ja bei dem einzelnen Patienten verschieden sein, aber gerade die tüchtigsten Leute unter den Opfern des Alkohols lehnen mit fortschreitender Genesung den Gedanken, dass sie nur krankgewesen seien, ab. Daher müssen wir auch in unseren offenen Anstalten den erstarkenden Patienten gewisse Freiheiten gewahren, um dem Verantwortlichkeitsgefühl Gelegenheit zur Betatigung zu geben. Dass diese in jedem einzelnen Fall verschieden ist, brauche ich nicht zu betonen. Deswegen ist eine genaue Anamnese auch von den Angehörigen zu erheben, um, soweit Menschen das überhaupt können, das Mass von Schuld und tatsachlicher aufgehobener \ erantwortlichkeit bei dem einzelnen Patienten fest zu stellen. Das ist nicht immer leicht, aber bei einiger Erfahrung doch fast immer möglich. Eine weise Anstaltleitung wird auch bei der 4 religiös sittlichen Beeinflüssung der Patienten diese Seite ihrer Aufgaben in zarter und taktvoller Weise auffassen, es handelt sich ja nicht darum den Patienten gewisse dogmatischen Anschauungen beizubringen, aber wir können nicht auf das beste Hülfsmittel in der Ueberwindung der Trunksucht verzichten auf die Gefahr hin, dass einzelne Patienten dieses beste Hülfsmittel, die religiös sittliche Erneuerung, nicht nötig zu haben meinen. Es gibt zweifellos Heilungen von Trunksucht ohne religiöse Grundlagen, aber mit dieser Grundlage sind die Heilungen fruchtbarer. Meine Herren, ich habe versucht Ihnen die Aufgaben dererziecherischen Seite der Trinkerbehandlung in Anstalten darzulegen, auf der Grundlage persönlicher und bewusster Abstinenz, Erziechung zu arbeitsfreudigen und pflichtbewussten Menschen, welcher Freude und Ehre es ist wieder gut zu machen und Anderen die Wege zur Freiheit zu ebnen. Es ist keine leichte Arbeit, sie erfordert viel Geduld und bringt manche Enttauschung, aber auch nicht selten überraschende Erfolge. Die Anstalten, an denen zuarbeiten ich die Ehre habe, die von BoDEi.scHwixG'schen Anstalten in Bielefeld sind durch ihre Organisation in der glücklichen Lage den genesenden Trinkem die Wege zum Eintritt ins offene Leben zu ebnen, da sie in ihren ausgedehnten Betrieben manches kleine Amt haben, welches zur weiteren Charakterstarkung unserer Patienten verwendet werden kann. Schon mancher mit sich und der Welt fertige Mensch, der in Seiner Not zu uns kam, hat hier wieder arbeiten und hoffen gelernt, und ist als neugeriisteter Streiter in das Leben wieder hinausgezogen. Wir halten als letztes Ziel unserer Trinkerbehandlung die religiös sittliche Erneuerung fest, um dadurch die Opfer des Alkohols zu wirklich glücklichen Menschen zu machen die voll Frieden ihre Strasse ziehen. Prasident S. Exc. A. S. Talma: Wir danken Herin Dr. Feldmann für das interessante Referat. Ich erteile jetzt das Wort Herrn Dr. Seiffert zu seinem Vortrage : Behandlung Alkoholkranker in Heilanstalten unter Berücksichtigung des artzlichen Standpunktes. Sanitatsrat Dr. Seiffert, (Beuthen): Es ist noch nicht lange her, dass die ersten Versuche, Trinker in Anstalten zu beeinflussen, gemacht wurden. In Deutschland war es Lintorf im Rheinland, wo christliche Caritas an diese Aufgabe heranging. Hatte man es vorher doch allgemein für aussichtslos gehalten, einen Trinker zu heilen, eine Ansicht, die auch heute noch der Arbeit auf diesem Gebiete ausserst hinderlich entgegensteht. Schon in dem Namen Trinkerasyle, der früher überall und heute noch zu oft in der Allgemeinheit üblich ist, kam dieser Standpunkt zur Geltung. Die Anstalten wurden und werden zum Teil noch als Zufluchtsstatte armer, unglücklicher, gebrochener Existenzen angesehen, denen nicht mehr geholfen werden kann. Man hielt ja den Trunksüchtigen allgemein für einen lasterhaften Menschen dem man höchstens aus Gründen der christlïchen Nachstenliebe oder Humanitat Entschuldigung und Fiirsorge zuteil werden liess. Deshalb kannte man auch in den ersten Anstalten nur einen Weg, der einige Aussicht für Besserung bot, — die erziehliche Methode. Er war ja, bereits von Kirche und Abstinenzvereinen beschritten. Mit Hilfe einer geordneten, dauernden Beaufsichtigung und Beeinflüssung hoffte man in einer Anstalt noch mehr zu erreichen. An eine arztliche, wirkliche Behandlung der Anstaltspfleglinge als Kranke dachte man dabei nicht, höchstens wurde ausnahmsweise der Arzt bei schweren Siechtums- oder akuten Krankheitszeichen zu Rate gezogen. Es ist dies ja gar nicht zu verwundern, da die arztliche Wissenschaft selber die Trunksüchtigen für sich nicht in Anspruch nam, soweit nicht etwa schweres körperliches oder geistiges Siechtum vorlag. Es war eine fast verzweifelte Aufgabe, die sich die Anstalten gestellt hatten. Um so höher ist der Mut jener Manner zu bewundern, die sich trotzdem diesen Armen widmeten und versuchten, ihnen noch Rettung zu bringen. Und sie hatten Erfolge und lieferten den Beweis, was liebende Hingabe noch in schwierigsten Fallen vermag. Allmahlich wandte sich auch die arztliche Wissenschaft mehr und mehr der Alkoholfrage zu. Die bekannten Forscherergebnisse gaben die Grundlage für arztliches Bemühen um die Alkoholiker. Bald brach sich infolgedessen die Ueberzeugung Bahn, dass der Standpunkt, die Trunksucht nur als Laster anzusprechen, nicht mehi haltbar sei, dass sie vielmehr bald eine Krankheit darstelle, die unbedingt arztlicher Behandlung zugangig gemacht werden müsse. Es ist zu verwundern, wie schnell diese Aenderung der Anschauungen vor sich gegangen. Die Zeit liegt noch nicht lange hinter uns, wo man den Arzt fast als einen Eindringling in ein ihm nicht zustehendes Gebiet betrachtete, woman yorallem ausserhalb der Anstalten ihn vollstandig beiseite lassen zu müssen glaubte. In den Anstalten selber, denen die gewissenhafte Beschaftigung mit der Aufgabe, die sie sich gestellt hatten, die Schwierigkeit der Dauererfolge taglich klar vor Augen legte, sah man, wenigstens bei uns in Deutschland, in dem Arzt bald einen Bundesgenossen, dem man die Hand reichte. Die wissenschaftlichen Beweise waren zu überzeugend. So kam neben der erzieherischen eine Heilbehandlung zur Geltung. Der Zeitraum, seitdem diese volle und gleiche Berechtigung in den Anstalten erhalten hat, ist noch zu kurz, als dass bereits nach allen Richtungen hin gültige Erfahrungen und Grundsatze aufgestellt werden könnten. Daher berichte ich, wenn ich an diesem Orte, über die Heilung Trunksüchtiger in besonderen Heilanstalten mich verbreiten soll, zumeist aus eigner Kenntnis und Erfahrung heraus, als arztlicher Leiter einer sogenannten offenen Heilanstalt, in welcher Kranke nicht gegen ihren Willen zurückgehalten werden können. Immerhin dürfte die arztliche Behandlung auch in den sogenannten geschlossenen Anstalten nicht viel anders sich gestalten, nur gegenüber den erzieherischen Aufgaben mehr zurückstehen. Es handelt sich ja bei den Trinkern fast durchweg um Leute, die gar keine oder eine verkehrte, zu nachgiebige Erziehung genossen haben. Die Anstaltsarbeit hat da die grosse Aufgabe, versaumtes unter den schwierigsten Verhaltnissen nachzuholen. Ich stehe keineswegs an, diese Arbeit als die wichtigste und notwendigste zu erklaren. Auch der Arzt muss sich ihr, wenn er Erfolg zeitigen will, mit Geschick widmen. Wie man in den Anstalten dieser Aufgabe gerecht zu werden sucht, berichtet das Referat des Herrn Kollegen Feldmann. Mein Vortrag gilt der zweiten, rein arztlichen Arbeit, die vor allem den Kranken berücksichtigt. I. UNTER- Eine sorgfaltige und eingehende Untersuchung sowohl des Geis- SUCHUNG: tes- als des Körperzustandes muss den Beginn jeder Anstaltsbehandlung bilden. Da die geistigen Erkrankungen zu denen die Trunksucht führt, von jeher, ich möchte sagen früher fast allein, das arztliche Interesse an den Trinkern wach riefen, so ist die psychiatrische Untersuchung stets geübt worden. Sie ist notwendig zur Ausschaltung anderer Geisteskrankheiten, Feststellung der Psychopathen und Diagnose der einzelnen Krankheitsbilder, wie sie heut wohl allgemein abgegrenzt sind als chronischer Alkoholismus mit seinem pathologischen Rausch und Dammerzustand, der Alkoholepilepsie, dem Delirium, der Halluzinose, der korsakofschen Psychose und mehr oder minder schweren, oft zirkularen Geistesstörungen veranderlicher Natur, unter denen der Eifersuchtswahn eine hervorragende Stellung einnimmt. Geringere Wichtigkeit hatte man aber den anderen durch den Alkoholismus hervorgerufenen Organveranderungen und deren Behandlung beigemessen. Dies lag wohl vor allem daran, dass die Aerzte mit den Laien nur die allerschwersten, bereits körperlich vollstandig verfallenen Kranken zu den Trinkern rechneten. Nur wer Delirant war, schwere Veranderungen an Leber und Nieren, vielleicht auch am Herzen aufwies, galt gemeinhin als Trinker. Je mehr aber in den Heilanstalten arztliche Behandlung platzgreift, desto mehr stellt es sich heraus, dass jene Schadigungen nur die schwersten Falie komplizieren. Bei den meisten Patienten, mogen sie auch durch den Alkoholmissbrauch noch so schwer in geistiger, moralischer, wirtschaftlicher Beziehung gelitten haben, handelt es sich im Beginn um Organerkrankungen, die nur durch genaueste Untersuchung festgestellt werden können; sonst werden sie übersehen. Es lasst sich dabei nicht ein allgemein gültiges Schema feststellen. Nicht bei jedem Kranken treten die organischen Veranderungen und Störungen in gleicher Reihenfolge und gleicher Ausdehnung zu Tage; es spielt vielmehr die verschiedenartige Toleranz und Widerstandsfahigkeit des ganzen Körpers und der einzelnen Organe eine grosse Rolle. Dies erklart auch, dass wir die genannten, schweren Störungen an Gehirn, Leber und Nieren oft schon bei solchen Kranken finden, die eben noch in der Lage waren, ihrer Berufstatigkeit obzuliegen, und dass umgekehrt Kranke, die nicht mehr arbeitsfahig sind oder nur bei grösstem Entgegenkommen noch Dienst leisten, nichts von jenen schweren Schadigungen aufweisen. Immerhin macht sich eine gewisse Regelmassigkeit in dem Auftreten der Organveranderungen geltend. Fast durchweg finden wir die Nerventatigkeit gestort, (Tremor, Reflexstörungen, „rheumatische" Schmerzen, Druckschmerzen an den Nervenpunkten). In der allergrössten Anzahl der Falie ist auch der Pulsdruck stark erhöht (250 Mllm. hg. gehören nicht zu grossen Seltenheiten). Ebenso weist das Blut eine Verminderung des Farbstoffgehaltes (bis 50 Prozent und darunter) auf. Ob sie etwa die erste Schadigung des Alkohols im Körper darstellt und so zur Veranlassung von Gehirn- und Nerven- schadigungen wird, ob sie nur die 'Grundlage schwerer, alkoholischer Entartung ist, das heisst, ob etwa der Alkoholgenuss gerade nur für blutarme Patienten verhangnissvoll wird, wer roöchte dies zur Zeit entscheiden? Auch sind, wie schon lange bekannt, Störungen der Verdauung an der Tagesordnung. Fast nicht minder haufig lassen sich kleine Veranderungen an Lungen und Herz feststellen. Erstere aussern sich in unbestimmtem, oft bronchial anklingendem Atemgerausch und einem Herz- und Leberdampfung beeintrachtigendem übersonorem Schall, nicht selten begleitet von deutlichen, bronchialen Katarrherscheinungen. Diese Schadigung erscheint mir gar nicht so auffallend, wenn man bedenkt, dass der grösste Teil des im Körper nicht verbrannten Alkohols durch die Lungen wieder ausgeschieden wird. Ueber Wechselbeziehungen zwischen Tuberkulose und Alkohol, die sicher bestehen, ist ein sicheres Urteil noch nicht möglich. Die Herzveranderungen aussern sich in einer gewissen Spannung und Harte des Pulses, in nicht ganz reinen, klappenden Herztönen besonders über Aorta, in Verbreiterung der Herzdampfung, meist erweiternder, weniger verdickender Art, zumeist am rechten Herzen. Erst dann folgen der Haufigkeit nach Delirium, chronische Nierenstörungen, Leberschrumpfung. Wahrend Augenbindetantkatarrhe bald auffallen, werden Störungen des Farbensinnes, Selbststörungen, durch meist retrobulbare neuritis optia (Sehnervenerkrankung) bewirkt, nur zu leicht übersehen. Sie dürften meines Erachtens haufiger sein, als man bisher annimmt. Es sei mir gestattet ein krasses Beispiel dieser alkoholischen Sehstörung hier anzuführen. Vor einigen Jahren frug die Landesversicherungsanstalt Schlesien an, ob ein Forstmann (Anfang der dreissiger Jahre) Heilungsaussichten biete. Er habe wegen Erblindung, die, wie es sich nun herausstelle, wohl alkoholischer Natur sei, die Invalidisierung beantragt. Ein Heilversuch in der Anstalt wurde befürwortet. Der Mann, der bei seinem Eintritt auf \ mt. Entfernung kaum Finger zahlen konnte, besserte sich zusehends, sodass er nach \ J ahre entlassen werden konnte. Heute versieht er wieder den Forstdienst und ist sogar imstande, Flugwild wieder zu erlegen. In jedem verdachtigen Falie erscheint darum eine spezialarztliche Augenuntersuchung angebracht. Nui wenn bei der Untersuchung Alkoholkranker peinlich vorgegangen wird, gewinnt man ein richtiges Bild über die Schadigungen, die der Alkoholgenuss im Einzelfalle angerichtet hat. Erst auf solcher exakter Diagnose baut sich ein guter Heilplan auf. Nur so sind wir in der Lage zu wissen, ob nicht etwas anderweitige geistige oder körperliche Erkrankungen vorliegen, die den Patienten für unsere Heilstatte ungeeignet erscheinen lassen, eine anderweitige Unterbringung verlangen oder eine besondere Behandlung erfordern. Geisteskranke gehören natürlich nicht in unseren Anstalten. Delirante oder suicidverdachtige Falie werden eine ganz besondere Beaufsichtigung erfordern. Ueberstandene Lues legt uns die Pflicht auf, nach etwaigen Krankheitserscheinungen noch besonders zu fahnden, die Blutreaktion nach Wasserman zu prüfen und gegebenenfalles die nötige Kur vorzunehmen. Ob wir einen mit'Tuberkulose behafteten Patienten behalten, hangt ganz von dem Einzelfalle und den Einrichtungen der einzeinen Anstalten ab. behand- Haben wir einen Kranken für unsere Anstalt geeignet befunden, lung* Itt 1 d 1 S° UnS C^e &ewonnene Kenntnis über erbliche Belastung, ben. Vorleben, Berufs-, Familien-, und wirtschaftliche Verhaltnisse sychische: schon manchen Fingerzeig gegeben, die Unterhaltung mit dem Patienten eine Vorstellung von dessen Bildungsgrade, vielleicht auch schon von dessen Charakter, seinen religiösen Ansichten und Emplïndungen. Wir sind dadurch in der Lage, unsere Zusprüche passend zu gestalten, unsere Belehrung dem Fassungsvermögen, der Bildung des Kranken anzupassen, ihn über das Fehlen von Heilmitteln gegen die Trunksucht, die Bedeutung des Heilplanes, die Notwendigkeit der Hausordnung, der Arbeitsleistung u. s. w. entsprechend zu belehren. Vor allem gewinnen wir durch die gewissenhafte Untersuchung auch ein Urteil, in welcher Weise der Kranke über die Bedeutung der Alkoholfrage, besonders so weit sie ihn selber angeht, das heisst über die Schadlichkeit des Alkoholgenusses für ihn und die Notwendigkeit seiner vollen Abstinenz aufzuklaren ist. Wie in einem Spiegelbilde können wir ihm durch die Untersuchung seinen Zustand zum Bewusstsein bringen. Die eingehende Beschaftigung mit seinem Körper den er selbst oft nicht für krank hielt oder wenigstens nicht für krank halten wollte, hat ihn aufmerksam und stutzig gemacht. Er ist, wenn nicht geistige Stumpfheit überwiegt, nachdem er unsere für ihn geleistete Arbeit gesehen hat, einem Zuspruche meist leichter zuganglich. Wir können durch Hinweis auf die Organschadigungen, die er bereits durch das Alkohol = „Gift" erlitten hat, die Forderung schadigungen wird, ob sie nur die 'Grundlage schwerer, alkoholischer Entartung ist, das heisst, ob etwa der Alkoholgenuss gerade nur für blutarme Patienten verhangnissvoll wird, wer niöchte dies zur Zeit entscheiden? Auch sind, wie schon lange bekannt, Störungen der Verdauung an der Tagesordnung. Fast nicht minder haufig lassen sich kleine Veranderungen an Lungen und Herz feststellen. Erstere aussern sich in unbestimmtem, oft bronchial anklingendem Atemgerausch und einem Herz- und Leberdampfung beeintrachtigendem übersonorem Schall, nicht selten begleitet von deutlichen, bronchialen Katarrherscheinungen. Diese Schadigung erscheint mir gar nicht so auffallend, wenn man bedenkt, dass der grösste Teil des im Körper nicht verbrannten Alkohols durch die Lungen wieder ausgeschieden wird. Ueber Wechselbeziehungen zwischen Tuberkulose und Alkohol, die sicher bestehen, ist ein sicheres Urteil noch nicht möglich. Die Herzveranderungen aussern sich in einer gewissen Spannung und Harte des Pulses, in nicht ganz reinen, klappen den Herztönen besonders über Aorta, in Verbreiterung der Herzdampfung, meist erweiternder, weniger verdickender Art, zumeist am rechten Herzen. Erst dann folgen der Hauügkeit nach Delirium, chronische Nierenstörungen, Leberschrumpfung. Wahrend Augenbindetantkatarrhe bald auffallen, werden Störungen des Farbensinnes, Selbststörungen, durch meist retrobulbare neuritis optia (Sehnervenerkrankung) bewirkt, nur zu leicht übersehen. Sie dürften meines Erachtens haufiger sein, als man bisher annimmt. Es sei mir gestattet ein krasses Beispiel dieser alkoholischen Sehstörung hier anzuführen. Vor einigen Jahren frug die Landesversicherungsanstalt Schlesien an, ob ein Forstmann (Anfang der dreissiger Jahre) Heilungsaussichten biete. Er habe wegen Erblindung, die, wie es sich nun herausstelle, wohl alkoholischer Natur sei, die Invalidisierung beantragt. Ein Heilversuch in der Anstalt wurde befürwortet. Der Mann, der bei seinem Eintritt auf \ mt. Entfernung kaum Finger zahlen konnte, besserte sich zusehends, sodass er nach \ J ahre entlassen werden konnte. Heute versieht er wieder den Forstdienst und ist sogar imstande, Flugwild wieder zu erlegen. In jedem verdachtigen Falie erscheint darum eine spezialarztliche Augenuntersuchung angebracht. Xui wenn bei der Untersuchung Alkoholkranker peinlich vorgegangen wird, gewinnt man ein richtiges Bild über die Schadigungen, die der Alkoholgenuss im Einzelfalle angerichtet hat. Erst auf solcher exakter Diagnose baut sich ein guter Heilplan auf. ï\ur so sind wir in der Lage zu wissen, ob nicht etwas anderweitige geistige oder körperliche Erkrankungen vorliegen, die den Patienten für unsere Heilstatte ungeeignet erscheinen lassen, eine anderweitige Unterbringung verlangen oder eine besondere Behandlung erfordern. Geisteskranke gehören natürlich nicht in unseren Anstalten. Delirante oder suicidverdachtige Falie werden eine ganz besondere Beaufsichtigung erfordern. Ueberstandene Lues legt uns die Pflicht auf, nach etwaigen Krankheitserscheinungen noch besonders zu fahnden, die Blutreaktion nach Wasserman zu prüfen und gegeb'enenfalles die nötige Kur vorzunehmen. Ob wir einen mit Tuberkulose behafteten Patienten behalten, hangt ganz von dem Einzelfalle und den Einrichtungen der einzeinen Anstalten ab. BEHAND- Haben wir einen Kranken für unsere Anstalt geeignet befunden, itte] dersel-S0 hat UnS die &ewonnene Kenntnis über erbliche Belastung, ben. ^ orleben, Berufs-, Familien-, und wirtschaftliche Verhaltnisse psychische: schon manchen Fingerzeig gegeben, die Unterhaltung mit dem Patienten eine Vorstellung von dessen Bildungsgrade, vielleicht auch schon von dessen Charakter, seinen religiösen Ansichten und Empfindungen. Wir sind dadurch in der Lage, unsere Zusprüche passend zu gestalten, unsere Belehrung dem Fassungsvermögen, der Bildung des Kranken anzupassen, ihn über das Fehlen von Heilmitteln gegen die Trunksucht, die Bedeutung des Heilplanes, die Notwendigkeit der Hausordnung, der Arbeitsleistung u. s. w. entsprechend zu belehren. Vor allem gewinnen wir durch die gewissenhafte Untersuchung auch ein Urteil, in welcher Weise der Kranke über die Bedeutung der Alkoholfrage, besonders so weit sie ihn selber angeht, das heisst über die Schadlichkeit des Alkoholgenusses für ihn und die Notwendigkeit seiner vollen Abstinenz aufzuklaren ist. Wie in einem Spiegelbilde können wir ihm durch die Lntersuchung seinen Zustand zum Bewusstsein bringen. Die eingehende Beschaftigung mit seinem Körper den er selbst oft nicht für krank hielt oder wenigstens nicht für krank halten wollte, hat ihn aufmerksam und stutzig gemacht. Er ist, wenn nicht geistige Stumpfheit überwiegt, nachdem er unsere für ihn geleistete Arbeit gesehen hat, einem Zuspruche meist leichter zuganglich. \\ ir können durch Hinweis auf die Organschadigungen, die er bereits durch das Alkohol = „Gift" erlitten hat, die Forderung voller Enthaltsamkeit verstandlich begründen, an den Selbsterhaltungstrieb eindringlichst appellieren. Von einer Seite wird auch die Anwendung der Hypnose sehr empfohlen. Erfahrungen über deren Heilwirkung für volle Enthaltsamkeit stehen mir nicht zur Seite. b. diatetische: Ueber die Notwendigkeit voller Abstinenz unserer Kranken brauche ich hier ja kein Wort zu verlieren, heutzutage wohl auch nicht mehr darüber, dass diese Abstinenz sofort mit dem Eintritt des Kranken in die Anstalt beginnen muss. Das sind Grundsatze, die bereits Allgemeingültigkeit erlangt haben. Die Ansicht, dass plötzliche Alkoholentziehung dem Kranken zum Nachteil gereichen könnte, oft die Veranlassung zu folgendem Delirium sei, ist nach den Erfahrungen der Heilstatten nicht mehrzu halten. Ich erinnere mich nicht, den Ausbruch eines Deliriums beobachtet zu haben, wenn nicht dasselbe schon beim Eintritt in die Anstalt sich in irgend einer Weise leicht kenntlich gemacht hatte, ein Prodromalstadium nicht bereits zu Hause vorhergegangen war. Dem vorhandenen Durstgefühl ist durch gutes Wasser zu genügen. Im Einzelfalle werden auch kohlensaure Getranke und Fruchtsafte in Anwendung kommen. Sie sind aber zu Gunsten reinen Wassers spater möglichst einzuschranken, Das Abklingen der alkoholischen Reizerschleimungen des Verdauungstraktes sowie die geregelte Ernahrung werden allmahlich das Durstgefühl von selbst mindern. Die Kost muss schon im allgemeinen mit Rücksicht auf die erlittenen Schadigungen des Nervensystems, des Verdauungstraktes und der bezüglichen Drüsen eine linde, wenig reizende sein. Scharf gesalzene und gewürzte Speisen sind zu vermeiden. Der übermassige Fleischgenuss ist aus ahnlichen Gründen und zur Gewöhnung an eine einfache, nicht anspruchsvolle Lebensweise zu beschranken. Manchmal wird man ihn sogar, z. B. wenn, wie nicht allzu selten, mehr oder minder ausgesprochener Basedow die Lage kompliziert, oder bei schwerer Magen- und Darmerkrankung kürzere oder langere Zeit ganz verbieten müssen. Um so tadelloser müssen die gebotenen Speisen sein. Sie sollen auch in einer appetitlichen Form dargeboten werden. Selbstverstandlich sind sie reichlich zu bemessen, der Appetenz des Einzelnen entsprechend. Mangelhafte Ernahrung und anstrengende Arbeit erfordern Zwischenmahlzeiten. In seltenen Fallen verlangt Uebernahrung eine Einschrankung der Nahrungszufuhr. Stets wird in jedem einzelnen Falie die Untersuchung auch festgestellt haben, ob wir dem Kranken nicht einen leichteren Diatzettel empfehlen müssen, als ihn die Mehrzahl benötigt. In grosseren Anstalten lasst sich die diatetische Frage leicht durch Festsetzung verschiedener Diatformen (I. II III.) regeln; immerhin wird man auch da nicht um Sonderverordnungen herum kommen. Die Forderung auf eine gute, reichliche und entsprechende Kost Gewicht zu legen, möchte ich noch besonders hervorheben. Hier setzt schon unter gewöhnlichen Verhaltnissen bei dem durch den Zwang der Heilanstalt bedrückten Trinker, die Kritik zuerst ein, und bietet unter Umstanden einen unnötigen Anlass zu Missstimmung und Unzufriedenheit. hysikalische: Für eine der wichtigsten Methoden unserer Anstaltsbehandlung Arbeit. halte ich die physikalische. In dehVordergrund stelle ich die Arbeit. Sie hat, wo nicht der Körperzustand Bettruhe oder nur Erholung erfordert, sofort einzusetzen. Sie ist nicht gleichsam als Spielerei der Willkür des Patienten zu überlassen, sondern von der Anstaltsleitung im Einvernehmen mit dem Arzte so zu regeln, dass sie wie im Berufe den ganzen Tag über dauert mit den durch den Charakter der Heilanstalt gebotenen Zwischenpausen. Anderseits ist ja selbstverstandlich, dass die Arbeit innerhalb der Heilanstalt nicht auf gleiche Stufe mit der Berufsarbeit ausserhalb der Anstalt gestellt werden kann. Es ist nicht zu vergessen, dass es sich um kranke, geistigund körperlich mehr oder weniger minderwertige Personen handelt. Die Beschaftigung ist daher stets dem Kraftezustand und möglichst auch dem Bildungsgrade des Kranken anzumessen. Sie muss aber vor allem eine körperliche sein. Jede geistige Anstrengung und Ermüdung ist auszuschliessen, zumal beim Beginne der Kur, wo sich Gehirn und Nerven noch in einem besonderen Zustande der Ueberreizung, Ueberlastung befinden. Abgesehen davon, da^ eine geregelte und angemessene Arbeit dem körperlichen Wohlbefinden dient, dass heut die Arbeitstherapie für Nervöse und Geisteskranke eine der wertvollsten, leider noch nicht überall genügend gewürdigten Bereicherungen unserer Heiltatigkeit bildet, wird die Arbeit dem Patienten über Grübeln und Unlustgefühle hmweghelfen. Sie zwingt ihn ferner mit einer Willensbetatigung anzufangen. Meist gegen seine bisherige Gewohnheit und Neigung muss er sich nun regelmassig beschaftigen. Er lernt, seine Wünsche gegenüber pflichtgemesséner Anordnung, pflichtvergessenem Sich-gehen-lassen in den Hintergrund zu stellen. Seine Willenskraft wird dadurch auf die erste Probe gestellt. Die neuen Verhaltnisse erleichtern ihm bei einigermassen gutem Willen das Bestehen. Es ist zuzugeben, dass die meisten unserer Pfleglinge von dieser an sie gestellten Anforderung nicht gerade erbaut sind. Wenn sie aber der Arzt nach eingehender, körperlicher Untersuchung auf den Nutzen und die Notwendigkeit der Arbeit hinweist, wenn sie das Beispiel der anderen sehen, den Geist ruhiger Ordnung merken, so werden alsbald die landlaufigen Einwendungen lahm gelegt, erzieherischer Einwirkung die Wege geebnet. Standige Beobachtung und Zusprüche führen schliesslich meist zum Ziel. Der Eifer und die Hingabe an diesen Teil der Anstaltstherapie geben mit der Zeit einen prognostisch wichtigen Fingerzeig für den Erfolg der Kur. Im grossen ganzen wird man bei einem willigen und fleissigen Arbeiter auch einen dauernden Erfolg erwarten können wenn nicht etwa heuchlerische Liebedienerei das Verhalten des Pfleglings beeinflusst hat. Turnen. Aus ahnlichen Gründen wie die Arbeit möchte ich auch das Turnen empfehlen, das heisst einfache Freiübungen die zur Muskelkraftigung und Regelung der Blutzirkulation geübt werden. Ich lasse sie taglich morgens nach Beendigung der hydriatischen Prozeduren unter Aufsicht nach Kommando vornehmen, soweit es die Witterungsverhaltnisse gestatten, im Freien. Die Leute werden dabei ihrer grossen Ungeschicklichkeit inne. Sie müssen einsehen, wie gering ihre Muskelkrafte, wie wenig sie Herr ihres Willens sind, eine willkommene Gelegenheit, die Folgen des Alkoholmissbrauches ihnen ohne viele Worte deutlich zu Gemüte zu führen. Wahrend der Dauer des Anstaltsaufenthaltes merken sie spater beim Turnen sichtlich, wie sie immer mehr Kraft und die Fahigkeit wiedererlangen, ihren Körper zu beherrschen. Anderseits lasst die Freudigkeit und Energie, mit welcher die Kranken dem Turnen obliegen, auch einen Rückschluss auf das Allgemeinbefinden, die Stimmung und die Fortschritte der Heilung zu. Massage. Der aktiven Massage durch das Turnen, wird man in Einzelfallen noch die passive hinzufügen, namentlich wenn es sich um besondere Schmerzhaftigkeit einzelner Nervenstamme oder Muskelgruppen handelt. Wasser. Auch das Wasser möchte ich bei der physikalischen Behandlung Alkoholkranker in den Heilanstalten nicht missen. Einfache kalte Waschungen, Abreibungen, teilweise uhd selten ganze Einwickelung, kalte und warme Duschen, Bader, gegebenenfalles noch mit medikamentösen Zusatzen, selten auch Dauerbader lassen der Behandlung einen weiten Spielraum. Eine gute Badeeinrichtung ist daher ein notwendiges Erfordernis unserer Heilanstalten. lektrizitat. Auch von Heissluft-Dampf-elektrischen Badern und anderweitiger Anwendung der Elektrizitat wird man in besonderen Fallen Gebrauch machen. Keineswegs will ich aber der aJlgemeinen, zwecklosen Anwendungen dieser Massnahmen das Wort reden. Nur zu sehr würde dadurch der Arbeitstherapie, die ich für weit wichtiger und richtiger halte, durch falsche Suggestion und Zeitverlust entgegengearbeitet werden. 1*1 T\ 1 „ ^ J T">1 _ J ' J T~> 1 11 ..1, • 1 1 TT • i • , , i aiKamen- ucn leizien ridiz m uer nenann np mornro ïrn r pn hpi mittp n zuerkennen. Nach unserem Wissen, unserer Erfahrung gibt es ja ein spezifisches Mittel gegen die Trunksucht nicht, mag auch noch so sehr schwindelhafte Reklame verschiedene, meist teuere Mittelchen anpreisen. Wir werden aber, namentlich in der Anfangszeit der Behandlung, wenn es sich um unruhige und schlafbedürftige Kranke handelt, nicht immer mit physikalischen Massnahmen auskommen, sondern auch zu unserem arztlichen Arzneischatz die Zuflucht nehmen müssen. Wenn sich in dieser Beziehung auch Chloralhydrat, Brom, in neuester Zeit auch Hyosin u.s.w. Namen gemacht haben, so sind es doch immerhin keine Spezifika. Es wird stets dem persönlichen Belieben des Anstaltsarztes überlassen bleiben, ob er von ihnen Gebrauch macht oder andern Mitteln den Vorzug gibt. In einzelnen Fallen werden uns auch besonders schwere Organerkrankungen oder Erkrankungen ganzer Organkomplexe Anlass zu arzneilichen Verordnungen geben, so haufig grosse Blutarmut, schwere Magen- und Darmstörungen, Bronchialkatarrhe u. s. w. Doch ist dann immer im Auge zu behalten, dass alkoholische Extrakte grundsatzlich vermieden werden. Kann man die Anwendung von Einreibungen schon an für sich meist entbehren, so sind solche alkoholischer Natur jedenfalls zu unterlassen. Nun, meine Damen und Herren, wir haben gesehen dass das Arsenal der arztlichen Anstaltsbehandlung ein nicht unbedeutendes ist, und doch hat man von demselben erst Gebrauch gemacht, seitdem Wertung arztlicher Behandlung in den Anstalten platzgegriffen hat. Ich will aber mit dieser Hervorhebung nicht einer hetzenden Polvpragma,sie das Wort reden und deshalb noch einmal hervorheben, dass die besprochene physikalische und medikamentöse Therapie nicht jedesmal mit dem ganzen Apparat einzusetzen hat, sondern dass der Arzt im Einzelfalle die ensprechende Auswahl treffen muss. Man darf nie übersehen, dass eine Beunruhigung und Aufregung des Patienten vermieden werden soll, dass die Zeit, das heisst die im Organismus wirkenden Heilkrafte wie ja bei jeder arztlichen Behandlung die Hauptsache leisten, und dass die Erziehung zur Abstinenz die Hauptaufgabe bleibt. Es kommt lediglich darauf an, durch sicheren diagnostischen Bliek und richtige Auswahl von Unterstützungsmitteln die Wirkung zu fördern. III ART UND Die arztliche Behandlung muss, wie wir gesehen haben, gleich WEISE DER bei Eintritt des Kranken in die Anstalt intensiv einsetzen. In den BEHANDLUNG: wenigsten Fallen wird die Kur mit einer meist kurzen Periode der a. Ohne Unter- Bettlagerigkeit beginnen, wahrend welcher der Arzt gezwungen brechung: js^ seinen Patienten am Krankenbett aufzusuchen. In der Regel sind die Kranken im Stande, zur Sprechstunde zu kommen. Ein grosser Teil macht von diesem Vorrecht reichlichen Gebrauch. Misstimmung und kleinliche Beschwerden, namentlich solche „nervöser und rheumatischer Natur" fallen ihnen lastig. Sie bringen sie nicht auf Rechnung ihrer alkoholischen Erkrankung, schieben sie vielmehr zum Teil auf die neue Behandlung, zum Teil auf andere Ursachen. Hier wird sich der Arzt mit Geduld wappnen müssen, um die immer wiederkehrenden, gleichen Klagen des Kranken anzuhören und wenn möglich zu entkraften. Dies ist recht schwierig, zumal es sich meist darum handelt, dem Kranken die Ueberzeugung beizubringen, dass die Beschwerden in dem früheren, unbekömmlichen Alkoholgenuss ihren Grund haben. Gerade wahrend dieser Zeit wird man am ehesten in die Lage kommen, von arzneilichen Verordnungen Gebrauch zu machen, wenn auch manchmal nur ihrer suggestiven Wirkung wegen. Ab und zu kann man dann auch in einem geeigneten Falie die Hypnose in Anwendung ziehen. In bestimmten Zwischenraumen ist aber wieder eine vollstandige Untersuchung aller Körperorgane angezeigt. Ich pflege zu eigener Orientierung nach einem einmonatlichen Aufenthalt in der Anstalt die zweite, grössere Untersuchung vorzunehmen. Nach dieser Zeit ist es meist auch schon möglich, eine kleine Wendungzum besseren festzustellen. Diese Wahrnehmung wirkt anregend auf den Patienten. Wenn die Organuntersuchung die Richtigkeit des eingeschlagenen Heilplanes bestatigt hat, so scheint mir nunmehr ein zweimónatlicher Zeitraum bis zur nachstfolgenden, grosseren Unter- suchung zu genügen, für die weitere eine solcher von 3 Monaten. Diese grosseren Untersuchungen, methodisch durchgeführt, zwingen den Arzt zu einer genauen Beschaftigung mit dem einzelnen Falie, und setzen ihn, vorausgesetzt dass genaue'Aufzeichnungen gemacht werden, in den Stand, den Zustand des Kranken klar zu übersehen und sich unter Berücksichtigung des Erziehungsergebnisses ein Urteil über die für die Kur noch notwendige Zeit zu bilden. Dasselbe wird sicherer, wenn dem Arzt Zeit zur Verfügung steht, den Kranken auch ausserhalb der Sprechstunde und fern vom Krankenbett zu beobachten, mit ihm in einen vertraulichen Gedankenaustausch zu treten. Wenn auch die durch den Stand gebotenen Grenzen im Verkehr niemals ausser Acht gelassen werden dürfen, so sollen die Kranken doch merken, dass ihnen im Arzt ein für ihre Lage verstandnissvoller Freund zur Seite steht. Liebe und Geduld müssen daher, wie im Verkehr mit Alkoholikern überhaupt, auch die Haupteigenschaften arztlicher Beeinflüssung sein. Das Wort „Der rechte Arzt musshalb Freund, halb Gebieter sein," hat hier eine ganz besondere Bedeutung und Wirkung. Dauer. Schwierig ist die Entscheidung über die Lange der notwendigen Kur. Ziemlich allgemein hat man als M i n d e s tforderung eine Anstaltsbehandlung von einem 1/2 Jahre hingestellt. Im grossen und ganzen dürfte sie bei Patienten, die geistig, körperlich und wirtschaftlich noch nicht zu sehr herabgekommen sind, genügen. Wenn es auch einzelne Falie gibt, wo schon die Einlieferung in eine Heilanstalt, meist bei noch sehr regem Ehrgefühl, einen tiefgreifenden Einfluss auf den Patienten ausübt, ihn zu einem festen Entschluss für nunmehr volle Abstinenz antreibt, so ist ihre Zahl doch nur verschwindend im Vergleich zu denjenigen, wo eine halbjahrige Kur bei weitem nicht ausreicht. Unsere Patienten haben alle keine oder ausnahmsweise eine nur geringe Erziehung zu Selbstbeherrschung genossen. Wie soll da bei nun fest eingewurzelten, liebgewordenen Gewohnheiten, bei der noch so allgemein bestehenden Ansicht von der Unentbehrlichkeit des Alkohols, bei dem Zwange der Trinksitten, die leider noch die Allgemeinheit beherrschen, bei dem meist noch bestehendenMangel gut geleiteter Abstinenzvereine, Jahr ausreichen, um die verfehlte Erziehung nachzuholen? Dazu kommt, dass wir es nur zu oft met psychisch degenerierten Personen zu tun haben. Hier ist ein Erfolg der Anstaltsbehandlung nur nach jahrelangen Mühen und Arbeiten zu erwarten, wenn das alkoholfreie Leben der Anstalt einem solchen Kranken, ich möchte sagen, zur Gewohnheit geworden. Ob es dann auch in Fleisch und Blut übergeht, ist immer noch fraglich." Ein Teil (kleineres Drittel) unserer Kranken wird eben nicht geheilt, gehort vielmehr in Trinkerasyle. Mochten daher diejenigen die es angeht, nicht versaumen, die Kranken, die arztlichem Zuspruch ausserhalb der Anstalt nicht zuganglich sind, frühzeitig den Heilanstalten zuzuführen. Dazu gehort aber eine Frühdiagnose des chronischen Alkoholismus. Einheitlichkeit. Wie ich schon hervorgehoben habe, stellt die Erziehung unserer Kranken, die ursprüngliche Behandlung dar. Sie muss auch fernerhin eine Hauptaufgabe der Anstalten bleiben. Erzieherische Tatigkeit und arztliche Behandlung müssen aber schwesterlich vollstandig Hand in Hand gehen. Deshalb sollen da, wo die Anstaltsbehandlung nicht in einer Hand liegt, Anstaltsleitung und Arzt stets vor Augen haben, dass beide, wenn auch auf verschiedenen Wegen, einem gemeinsamen Ziele entgegenstreben. Dasselbe heisst: geistige und körperliche Gesundung der Pfleglinge unter Festigung des Entschlusses zu voller Enthaltsamkeit von jeglichem alkoholischen Getrank. Dabei ist nicht die Hauptsache beiderseits geübte, gleichartige Belehrung, als vielmehr gleichgerichtetes Handeln. Selbstverstandlich ist, dass volle Enthaltsamkeit nicht nur von Leitung und Arzt, sondern im ganzen Hause beobachtet wird. Wo sie nicht geübt wird, kann man nicht von einer Heilanstalt für Alkoholkranke sprechen. Man braucht nicht unduldsamer oder aufdringlicher Enthaltsamkeitsapostel gegenüber jedermann zu sein, muss sich aber mindestens bewusst werden, dass die Abstinenz für einen Arzt und Leiter einer Heilanstalt für Alkoholkranke eine sittliche Pflicht ist. Arzt und Leitung müssen bestrebt sein, das Selbstvertrauen des Kranken zu wecken, die Hoffnung zu beleben. Es darf dabei nicht Anstand genommen werden, den Kranken ihre Fehler zu zeigen, sie zu rügen. Stets ist aber das Gute, auch wo es sich nur in kleinen Ansatz e n zeigt, anzuerkennen. Das erzeugt Zutrauen. Ueber den Charakter der Kranken müssen beide Autoritaten durch gegenseitigen Austausch ihrer Erfahrungen sich ein Urteil zu bilden suchen und dann der Persönlichkeit des einzelnen Pfleglings gebührend Rechnung tragen. Volle Nachstenliebe und Geduld müssen den Willen zum Helfen leiten. Empfindlichkeit und Missstimmung, schon einem Kranken gegenüber niemals am Platze — allerdings nur zu oft ein schweres Erfordern — sollen auch zwischen Leitung und Arzt nicht platzgreifen, wenigstens dürfen sie niemals bei gemeinsamer Beurteilung des Kranken und des Heilplanessicheinmischen. Deshalbist stets eine offene Aussprache erforderlich, die auch anscheinend unwichtiges nicht verschweigt. Niemals darf eine Verschiedenheit in der Beurteilung eines Falies dem Kranken gegenüber zum Ausdruck kommen, noch weiniger zu Massnahmen führen, die nicht beiderseitige Uebereinstimmung zur Grundlage haben. Ich weise hier vorallem auf die Beschaftigung, Beurlaubung und Entlassungen der Kranken hin. Manchmal gibt ja das Verhalten der Pfleglinge Anlass zu alsbaldiger Entfernung. Niemals darf aber eine solche ab irato von einern der beiden Faktoren erfolgen. Immer muss eine gegenseitige Verstandigung zwischen Arzt und Anstaltsleitung voraus gehen. Eine solche Aussprache wird oft den Arzt dazu bewegen, besonderen Verhaltnissen oder besonderer Charaktereigentümlichkeit Rechnung zu tragen, noch öfter aber wird der Arzt dann in der Lage sein, den Kranken durch Hinweis auf die krankhafte Gemüts- oder Körperverfassung zu entschuldigen. Gehen solcher Arte, Arzt und Leitung vollkommen Hand in Hand, so kann es auch nicht an Erfolgen fehlen. Schon jetzt liegen sie ja für uns, die wir uns mit der Fürsorge für Alkoholkranke beschaftigen, sichtlich zu Tage. Obgleich sie denen der Lungenheilstatten zum mindesten nicht nachstehen, werden sie nicht nur von der Oeffentlichkeit, sondern auch recht vielfach noch von der Aerzteschaft nicht genügend gewürdigt. Ein Misserfolg findet sofort allgemeine Verbreitung, einen Erfolg bezweifelt man, oder führt ihn nur auf besondere, günstige Umstande zurück. Die Wertung wissenschaftlicher Beobachtungen und Erfolge ist heutzutage eine allgemeine; entspricht sie doch dem, in jedem Menschen liegenden Drange nach Erkenntnis und Wahrheit. Der wissenschaftliche Erkenntnis ist ja auch der namhafte Fortschritte unserer heutigen Antialkoholbewegung zu danken. Darum müssen unsere Heilanstalten diesem Streben Rechnung tragen. Sie sollen Heimstatten wissenschaftlichen Geistes, wissenschaftlicher Forschung auf dem noch viel zu wenig durchforschten Gebiete der Alkoholerkrankungen sein. Fleissige und wissenschaftlich genaue Feststellungen der Anstaltsarzte werden dann mit der Zeit dazu beitragen, ganz abgesehen von allen andern Faktoren, auf die ich hier nicht einzugehen habe, die Erfolge unserer Heilanstalten zu befestigen und zu steigern, deren Wert allen zum Bewusstsein zu bringen, zum Xutzen der Kranken, ihrer Familien und der Allgemeinheit. Prasident S. Exc. A. S. Talma: Dem Herrn Doktor unsern besten Dank für seinen lehrreichen Vortrag. Ich eröffne jetzt die Diskussion. DISKUSSION. Professor Forel, (Yvorne): Meine Damen und Herren! Zunachst muss ich meine volle Uebereinstimmung mit den vorzüglichen sachlichen Ausführungen von Dr. Ph. Stein erklaren. Es muss genau die individuelle Psychologie des Trinkers studiert werden. Da werden durch Suggestion und Psychanalyse allerlei Ursachen aufgedeckt, die man sonst übersieht. Ich muss mich mit grossem Nachdruck gegen die Schabionen Behandlung, und daher gegen den religiösen Proselytismus in den Trinkerheilanstalten aussprechen. Der religiöse Einfluss ist für religiöse Naturen gewiss sehr gut; andere werden aber durch religiöse Zudringlichkeit und Zwang abgestossen. Wir brauchen daher religiös-neutrale Trinkerheilstatte und Vereine. Religiöse Asyle und Vereine sind nur für ihre Glaubensgenossen am Platz, nicht für die Gesamtheit. Hat man nun die Psychologie des Trinkers erkannt, so wird man ihn je nachdem behandeln und dann auch richtig als Freund und Mitarbeiter, als Mitkampfer im Abstinenzkampf gewinnen. •Suggestion, Hypnose, Psychanalyse sind, wie Vereine und Heilstatte, nur Mittel um den Trinker zum lebenslanglichen Abstinenten zu machen. Ist er dies geworden, dann erst ist er geheilt. Einen anderen Heilmittel giebt es nicht. Für leichte Falie genügt der Abstinenzverein, für schwerere brauchen wir 6 bis 12 Monate Trinkerheilstatte, die natürlich ganz abstinent sein müssen. Die Unheilbaren gehören dauernd in eigenen Bewahranstalten, die ich schon früher als dringendes Postulat (Anstalten für unheilbare Trinker) gefordert habe. Damit wird das erzielt was man bei Trinkern erreichen kann. Erst aber durch die Alkoholprohibition wird man die Quelle der Trunksucht beseitigen. Pater Syring, (Heidhausen): Ein kurzes Wort zu dem Referate des Herrn Dr. Stein, in dem gleichzeitig auch dem Herrn Prof. Dr. Forel Antwort gegeben wird. Dr. Stein hob in anerkennenswerter Weise hervor, die religiöse Einwirkung könne gute Dienste leisten, solle aber bei jedem Trinker unterbleiben, der einmal der Religion entfremdet ist. Auf diesem Standpunkte stehe ich nicht. Selbstverstandlich, wenn die religiöse Einwirkung nur in der Erziehung zur Sentimentaliteit bestehen soll, dann unterbleibt sie besser. Auch soll niemandem die Religion aufgezwungen werden. Nicht aufzwingen wollen wir dem Trinker die Religion, sondern ihn zu einem religiösen Menschen erziehen; wir müssen einwiiken auf seinen Verstand, dass er zu der Erkenntnis kommt: ich muss ein glaubiger Mensch sein. Es muss festgehalten werden, dass mancher durch das Trinken seine Religion verloren hat und andererseits jetzt weitertrinkt, um die Gewissensbisse zu betauben, die er darum hat, weil er seinem Glauben abtrünnig geworden ist. Zudem, wie dankbar sind einem die geretteten Trinker dafür, dass man sie wieder zu religiösen Menschen gemacht. Auf Grund der Eifahrung, die ich in mehrjahriger Tatigkeit in einer der grössten 11 inkerheilanstalten Deutschlands gemacht habe, bin ich zu der Ueberzeugung gekommen, dass wir im allgemeinen einen Trinker nicht als gerettet betrachten können, wenn es uns nicht gelungen ist, ihn auch zu einem religiösen Menschen gemacht zu haben. Dr. Ferrari, (Mailand): Insistant sur la relation de M. Stein et sur les affirmations de M. Forel, je veux faire connaltre comment en Italië, oü la religion dominante est la Catholique, qui enrégimente les consciences, sans les pousser a s'affirmer librement et personnellement, la religion même est une des aides de 1'alcoolisme, a cause que 1'ouvrier, quand il réussit a s'émanciper de la suggestion traditionelle, et même avant, tombe tout de suite, a cause de la faiblesse de son esprit, dans 1'alcoolisme. Je n'ai jamais vu une seule guérison produite par le Catholicisme. Du reste on ne cherche pas seulement a guérir les alcoolistes, c'est a dire les faibles, pour en faire des abstinents, mais pour en faire des hommes, et a ce but la suggestion religieuse ne peut réussir. J ai observé que, comme dit M. Stein, la modération, surtout en Italië, a pour les buveurs plütot un effet entrainant a l'alcoolisme que le contraire. Les ouvriers sont des enfants, et vis a vis de 1'affirmation des modérés, ils se moquent d'eux et tombent d'avantage 5 dans le vice et ?a a cause de 1'excitation psychologique (mémoires, habitudes, engrammes) que même les doses modérées entretiennent. Au contraire la suppression compléte des boissons entraine un développement particulier des centres inibitoires, et guérit radicalement 1'alcoolisme. En dehors de 9a, 1'exemple des abstinents sert plus que toute propagande. J'ai constaté qu'en Italië pendant que les sociétés abstinentes se développent tous les jours d'avantage, les ligues des modérés n'existent que sur le papier et pour les cotisations que tout le monde donne trés facilement. Je voudrais savoir par M. Stein s'il a pu guérir quelque alcoolique avec la tempérance. Dr. Ruysch, (Haag): Je fais remarquer que dans le sanatorium „Hooghullen" situé prés de Groningue, érigé — par 1'initiative du Volksbond, — par la société pour la guérison des alcooliques, 1'alcooliste est considéré avant tout comme malade. Un médecin-directeur examine minutieusement les entrants, qui sont placés a la station d'observation, oü on commence par leur donner le bain et ensuite le repos au lit, après quoi lemédecin examine successivement tous les organes et constate les déviations physiques et psychiques causées par 1'abus de 1'alcool. II fait son diagnose et prescrit la méthode de guérison par un diète fortifiant avec 1'abstinence totale d'alcool, 1'hydrothérapie, le travail en plein air etc. II peut en outre faire usage de tous les moyens de la science moderne. Mais a coté de ce traitement médical on n'oublie pas le succès qui peut avoir le traitement psychique, et volontiers on profite a ce but du concours des pasteurs protestants et catholiques, qui font la visite au sanatorium, oü chaque semaine le pasteur protestant tient une conférence. Tan dis que le sanatorium de Hooghullen est ouvert a tous les hommes alcooliques, dont la maladie n'est pas considérée comme incurable, on trouve encore des installations protestantes, pour les hommes prés de Bréda, et pour les femmes a Hilversum, tandis que bientöt on érigera encore un asile catholique. Chacun peut donc choisir d'après son gré, et je crois que ceci est un avantage, car chaque cas doit être traité d'après sa nature. On ne peut pas généraliser. A Hooghullen oü 2/3 des cas sont traités avec succès, on respecte tous les sentiments politiques et religieux, tandis que dans le bureau de la société, donc dans la direction du sanatorium, on trouve des membres de trés différentes opinions politiques et religieuses. On y trouve le conservateur a coté dulibéraletdusocialiste, le protestant orthodoxe a cöté du protestant libéral et du catholique, et 5a marche trés bien ensemble. Dans notre pays de liberté, oü dans les temps oü ailleurs ont été persécutés les huguenots, les catholiques, les juifs, etc., ceux-ci ont trouvé toujours un abri et ont été re$us avec pleine hospitalité — et nous en sommes fiers—; toutes les opinions ont la parole et nous respectons réciproquement les opinions des autres, et ceci se manifeste aussi dans nos efforts pour traiter nos alcooliques, au contentement de tout le monde. Frau Tuyt, (Haag): Herr Doktor Seiffert hat uns erzahlt dass ein Mann durch den Gebrauch von alkoholischen Getranken dermassen degenerirt gewesen sei, dass er nicht mehr auf seine Fingern habe zahlen können. Nachdem er sechs Monaten in der Heilanstalt verbracht habe, sei er dermassen geheilt, dass er nicht nur zahlen, sondern auch Wild schiessen könne. Den Zusammenhang verstehe ich nicht recht. Die tüchtigsten Wilddiebe und Jager sind oft Trunkenbolde. Als Mitglied des Tierschutzvereins, und als Vegetarianer bekampfe ich auch das Töten unserer Mitgeschöpfe. Der Reiz der Jagd besteht nicht so sehr im Verfolgen oder Töten, sondern in der dadurch verursachte Aufregung, dass anderer Leben den Preis zahlt. Weil die meisten Vegetarianer auch Alkoholgegner sind, so will ich denn auch hiermit auf die grosse Verwandschaft zwischen Anti-alkoholismus, Vegetarismus und Tierschutz aufmerksam machen. Dr. Boulenger, (Lierneux): On a démontré 1'utilité du traitement des alcooliques dans les asiles spéciaux bien organisés, oü doit exister la psychothérapie basée sur 1'abstinence totale des malades. Mais différents pays, comme la Belgique entre autres, traitent les alcooliques dans les asiles d'aliénés quand il est trop taid donc, le plus souvent. J'émets donc le voeu que je soumets au vote du XlIIième Congrès contre 1'alcoolisme; „Le XlIIième Congrès contre 1 alcoolisme émet le voeu, què tous les pays civilisés organisent des asiles spéciaux pour buveurs oü le traitement médical sera basé sur 1'abstinence totale". Dr. Mendelssohn, (St. Petersburg): Ich wollte das Wort ergreifen, um über psychische Behandlung der Trinker in Russland zu sprechen, wo wir Erfahrungen von über 15 Tausend Falie in St. Petersburg und Moskau besitzen. Da wir jetzt aber sehr wenig Zeit haben, will ich meine Mitteilung heute Abend in der Sitzung des internationalen Verbandes abstinenter Aerzte machen, und hoffe, dass mein kurzer Vortrag nachher im Bericht über den XlIIen Kongress abgedruckt wird. Infolgedessen verzichte ich vorlaufig auf das Wort. Frau Ortt. (Haag): Ich will nur fragen, ob die Herren Doktoren in ihrem Kampf gegen die Trunksucht auch einige Erfahrung haben von einem Diat ohne Fleisch und mit vielen Früchten. Prasident S. Exc. A. S. Talma: Erlaubt die Versammlung dass Herrn Pater Syring zum zweiten Male das Wort erteilt wird? (Zustimmung). Pater Syring, (Heidhausen): Was ich jetzt sagen will, gehort eigentlich nicht hierher; aber der veranlassende Gedanke ist nun einmal in die Debatte geworfen worden und darum fühle ich mich verpflichtet, auf ihn kurz einzugehen. Herr Dr. Ferrari hat bedauert, dass die Geistlichen die Führung des Volkes in Handen haben. Darauf erwiedere ich, dass jeder ein Interesse daran hat, seine Anschauungen auch bei anderen zu verbreiten. Der Jurist hat ein Interesse daran, dass man seine juristischen Meinungen annimmt; das Gleiche gilt von dem Arzte. Wer sollte es da dem Geistlichen schon unter diesem Gesichtspunkte verübeln wollen, wenn ihm daran liegt, dass auch andere seine Ueberzeugung teilen. Findet der Geistliche mehr Verstandnis als andere, dann liegt der Grund doch wohl nur darin, dass er Dinge vorbringt, die ihrer Natur nach ein Echo im tiefsten Denken und Fühlen des Menschen zu wecken imstande sind. Dr. Stein, (Budapest): Ich schatze die religiöse Beihülfe bei der Trinkerheilung sehr hoch, aber ich kann nur nach meinen Erfahrungen sprechen, und muss konstatiren dass in der Trinkerheilstatte die ich leite, viele organisirte Arbeiter sind, und dass es nicht selten vorkam, dass diese die Anstalt wieder verlassen wollten, wenn man ihnen religiöses Empfinden aufdringen wollte. Prasident S. Exc. A. S. Talma: Es folgt jetzt der Vortrag des Herrn Pastor Jules Joseph: Traitement des alcooliques par les visites a domicile. (Résumé) Pastor Jules Joseph, (Genf): L'alcoolique n'ayant qu'un moyen de salut, 1'abstinence totale, comment 1'y amener lorsqu'il n'est pas possible de le placer dans un asile? Par une action prolongée qui s'exercera sur lui dans des visites a domicile. Et comme nos asiles ne traitent pas même le centième des buveurs, on voit combien ce sujet des visites est d'importance capitale. Leur action franchit quatre étapes qui sont parcourues en plus ou moins de temps, suivant les cas: 1) gagner la confiance de l'alcoolique: en le mettant a 1'aise dans ces visites; en manifestant un intérêt cordial, soutenu pour tout ce qui le concerne, lui et les siens; en cherchant en lui 1'endroit sensible qu'on utilise comme on le fait d'une „anse" pour manier un vase. 2) 1 amener ainsi a 1 aveu sincère de ses écarts, aveu aussi nécessaire que difficile a provoquer chez quelques uns (chez des „buveuses" surtout). 3) Provoquer son désir de guérison, d'une part en 1 éclairant sur la gravité de son état, ses conséquences prochaines et lointaines; d'autre part en lui démontrant que sa pleine libération est parfaitement possible. 4) Enfin obtenir son engagement écritde rompreavec 1 alcool sous toutes ses formes. L'échéance de eet engagement peut être courte ou longue, selon les circonstances et le degré d'affaiblissement de caractère du buveur. Ces quatre étapes franchies, les visites sont plus nécessaires que jamais, et toujours accompagnées d'efforts persévérants, car il s agit d aider le signataire a tenir son engagement. On y arrivera: Négativement, en écartant de sa route, pour autant qu il est possible, les tentations de 1'alcool, les occasions de boire. (Changement de société, de domicile, parfois de métier, etc.) Positivement, en fortifiant savolonté qui doit triompher des habitudes, résister aux sollicitations et aux railleries des autres buveurs.1) Pour y arriver il importe que son c o e u r redevienne sensible et sa conscience vigilante et éclairée. (En ce domaine des croyances religieuses sincères sont une ressource que rien ne peut égaler). Dans la plupart des cas il faut également faire 1'éducation de la familie de l'alcoolique, de son entourage immédiat, par des conseils, de sages directions pratiques; non seulement pour que personne n'entrave, par maladresse ou égoisme, 1'oeuvre de relèvement, mais pour que chacun des siens, même de jeunes enfants, y coopèrent selon leurs moyens. Comment y parvenir? D'abord en se renseignant exactement sur les circonstances personnelles et familiales du visité. Puis en devenant expert en psychologie des alcooliques. Chez eux, plus que chez d'autres, il y a rupture d'équilibre dans les facultés. Ce déséquilibre se montre tantót dans 1'imagination surexcitée, tantöt dans une susceptibilité ou un amour propre excessifs. Ils mettent leur dignité partout ailleurs qu'il ne la faudrait, et prennent leur entêtement ou leurs exigences pour de la fermeté de caractère. Avant tout rappelons-nous que, chez le buveur signataire, la sensibilité du coeur est presque toujours la première a renaitre, et sachons le mettre a profit. A cette cordiale sympathie, a sa persévérante foi au triomphe du bien sur le mal, le visiteur doit ajouter un grand bon s e n s, car il a un triple écueil a éviter: A) Accorder trop d'aide matérielle, trop d'appui financier ou, au contraire, refuser tout secours qui n'est pas purement moral. B) Se montrer indulgent a 1'excès pour des déficits pernicieux chez un signataire (paresse, désordre, emportements, avarice, égoisme, etc. etc.), ou bien avoir des rigueurs impitoyables pour *) Comme exemple impressif de cette éducation de la volonté, citons le fait suivant. Dans une ville de la Suisse romande un buveur avait signé, puis rompu son engagement a plusieurs reprises. Un soir il finit par avouer au pasteur cherchant a le relever, que le verre d'alcool du matin le fascine au point qu'il ne peut sortir de chez lui et passer devant les premiers cabarets ouverts, sans y entrer. Le lendemain matin, a 5 heures, quand ce pauvre esclave sort de chez lui, qui voit-il devant sa porte? Son pasteur qui 1'attendait pour Taccompagner jusqu'è. son usine. II en fut ainsi régulièrement pendant tout un mois de 1'arrière-automne, au bout duquel notre homme dit, tout joyeux: Demain, Monsieur le Pasteur, vous pourrez rester au lit sans crainte: a présent je puis me garder tout seul. Mais jamais je n'oublierai que votre compagnie et vos bonnes paroles m'ont sauvé du ,,petit verre'*. des habitudes moins dangereuses (usage du tabac, jeux de cartes en familie, familiarités déplacées etc. etc.). C) Accorder une confiance aveugle a tout ce que dit et fait le signataire ou se montrer constamment défiant a 1'égard de ses paroles et de ses actes. Sympathie et bonnes intentions ne nous dispensent pas plus de la vigilance que de la délicatesse dans cette vigilance. Imitons la „Securitas"; société de surveillance nocturne; elle n'a pas pris pour emblème un „cadenas" mais un oeil bien ouvert. Alors nous pourrons montrer au visité que nous croyons a sa bonne foi, précisement pour 1'encourager a la bonne foi, et cela sans crainte de lui faciliter les tromperies. Quand faire ces visites? Ici, surtout, le tact et 1'a propos sont de première importance. Pour chaque victime de 1'alcool, avant comme après sa signature, il y a des jours, des moments plus propices que d'autres. Etre bien renseigné sur ses circonstances, ses habitudes et persévérer sans importuner, tout est la. Enfin qui est qualifié pour ces visites? Des amis, surtout des amies, capables d'un dévouement a tout épreuve. Certains alcooliques relevés, transformés, deviennent des visiteurs de premier ordre: ils disposent des arguments les plus convaincants. Comme 1'aveugle des Evangiles ils peuvent dire: „Hier j'étais aveugle, aujourd'hui je vois." Dans les villes, dans les grands centres industriels, il est presque impossible de se passer de personnes spéciales, agents ou agentes laïques ou ecclésiastiques salariés, pour accomplir ce labeur des visites; les services qu'ils rendent surpassent de beaucoup les inconvénients du système. Mais il faut absolument que, visiteurs ou visiteuses, tous soient des abstinents. Pour être ramené dans le bon chemin, le buveur a besoin de gens qui marchent a ses cötés; il n'a que faire de poteaux indicateurs qui lui montrent la bonne route sans jamais la prendre. Prasident Seine Exc. A. S. Talma: Wir danken Herrn Pastor Jules Joseph für seinen schonen Vortrag; das Wort hat nun Fraulein W. Lohmann zu ihrem Referat: Die Behandlung der Trinker durch Hausbesuch. Frl. W ilhelmine Lohmann, (Bielefeld): Hochverehrte Anwesende! Ich bin gebeten geworden, über Hausbesuche zu Ihnen zu sprechen, es ist also meine Aufgabe, Sie in Gedanken in die Statten des Elends zu führen, dahin, wo die Folgen der Verwüstungen, die der Alkohol in unserem Volke anrichtet, am krassesten in die Augen fallen, am schlimmsten hervortreten, in die Kriegslazarette, da die Opfer unseres Feindes an schweren Wunden dahingestreckt liegen, da Frauen und Kinder jammern, hungern, darben, bittere Not leiden. Und ich muss Sie bitten, Ihr Herz stark zu machen und sich zu wappnen zu dem Anblicke des Elends gleichzeitig aber auch den Gefühlen des Z o r n e s und der R a c h e Raum zu geben, die den Willen zur Unterdrückung des Feindes, zur entgültigen Ueberw i n d u n g desselben zu einer sieghaften Macht werden lassen, die allen Kompromissen und allem Hangen auf beiden Seiten ein Ende macht, dass wir geschlossen den Feind und seinen Helfern entgegentreten. Vor 6 Jahren war es, als die bielefelder Frauen im Verein mit der Stadtverwaltung die erste amtliche Trinkerfiirsorgestelle gründeten, die Arbeit an den F a m i 1 i e n der Alkoholkranken organisierten und energisch in die Hand nahmen. Natürlich waren Hausbesuche bei Trinkern immer schon von Mitgliedern der Enthaltsamkeitsvereine gemacht worden. Das Neue, das wir gründeten, war eben zunachst die Hinzuziehung der Frauen zu dieser Arbeit und die Mitarbeit der Organe der stadtischen Verwaltung. Nicht die Arbeit an sich war so sehr das Neue, sondern die Organisation, die durch ihreVerpflichtung den Helferinnen eine Verantwortung für die ihr zugewiesenen Familien auférlegte, die fortgesetzten Betrieb derselben verlangte, die durch Berichterstattung, regelmassige Zusammenkünfte u. s.w. Verbindung mit allen Wohlfahrtsstellen der Stadt, enges Zusammenarbeiten mit den Enthaltsamkeitsvereinen eine durchgreifendere Hilfe gewahrleisten. Aber auch die Art der Arbeit selbst unterscheidet sich von der der Enthaltsamkeitsvereine wesentlich und dient gleichzeitig zur Entlastung derselben. Wahrend die letzteren ein Heer darstellen, das im Kampfe gegen den Volksfeind gerüstet ist und vorwarts marschiert, von den Opfern die lebensfahigen und arbeitstiichtigen mitreist, in sich aufnimmt, arbeitet hinter der Front ein Heer von Krankenpflegerinnen und Krankenpflegern, die Wunden zu verbinden, die der Feind geschlagen, tröstend, aufrichtend, helfend. Da die schlimmsten Verheerungen die psychischer Art sind, also stets eine Entartung des Charakters, eine Demoralisation der Persönlichkeit des Kranken, oft der ganzen Familie vorliegt, so ist die Arbeit keine leichte und oft keine, die zu tun lockt. Es gehören Menschen dazu, die getrieben von reiner Nachstenliebe, sich der Aermsten annehmen, die auch die moralischen Defekte als Krankheitserscheinungen, als mehr oder weniger heilbar ansehen können. Trinkerfürsorgearbeit ist Erziehungsarbeit im weitesten Sinne des Wortes, Erziehung zur Enthaltsamkeit, zu einem nüchternen, arbeitsamen, geordneten Leben, eine Erziehungsarbeit, die alle Mitglieder der in Frage kommenden Familie umfasst, Ueberwindung der Demoralisation, Ausmerzung derselben, sowie mit der Ausschaltung der Ursache auch die Folgen aufhören. Trinkerfürsorgearbeit ist aber gleichzeitig ein in die Hand nehmen der gesammten Notlage der Familie, der meistens vollstandig verfahrenen Verhaltnisse, nicht durch Unterstützung finanzieller 1 Art, die hilft der Korruption nicht auf, sondern durch allerlei Vermittlung, Fürsprache u. s. w., durch Rat und Ermutigung, durch moralische Unterstützung, durch Aufklarung vor allen Dingen, über Ernahrung und alle zur Haushaltungsführung und Kindererziehung notwendigen Massnahmen. Dabei soll ein Nachlassen der Besuche eigentlich nie eintreten, nicht die Erfolglosigkeit in einem Falie, noch weniger die eingetretene Besserung oder Heilung sind uns ein Grund, die Familie aus unserer Fürsorge zu streichen. Gerade in den Familien der Unheilbaren ist so unendlich viel zu helfen, zu stützen, zu raten, zu bessern, zu trosten, ja oft auch mit scharfer Hand einzugreifen, um zu retten, und aus dem Sumpf zu reissen, was noch zu retten ist. Und die Geheilten aus der Fürsorge zu streichen, ist ein gewagtes Stück, ist, als ob man eine reife Ernte nicht sammelte, nicht mit Heim nahme, die uns der Feind dann heimlich wieder aus der Hand nimmt und alle Arbeit vergeblich werden lasst. Die Geheilten, sie sollen unsere Helfer werden, deren wir ja doch gar nicht genug finden können. Eine fortwahrende Verbindung mit ihnen ist durchaus notwendig. Ich pflege zuweilen genesene Kranke auf meinen Gangen des Abends in die Aussenbezirke der Stadt mitzunehmen, um die noch unzuganglichen, in den Alkoholfesseln sich befindenden Menschen durch dieses lebendige Beispiel des Erfolges und durch die ermutigenden Reden dieser Befreiten zu gleichen Versuchen anzuregen. Und gerade diese Unterstützung ist ganz besonders erfreulich und die Arbeit von Erfolg. Habe ich doch die Freude, einen Mann auf diese Weise benutzen zu können, der mir früher mit den gemeinsten Redensarten die Tür wies. Durch eine Verteilung der Stadt in 27 kleine Bezirke, deren jeder von einer Helferin verwaltet wird, ist es uns möglich, die uns gemeldeten Falie einer bestimmten Helferin zuzuweisen, die dieselben durch unablassiges Besuchen zu bearbeiten hat. Die Helferinnen selbst stehen in standiger Fühlung und Verbindung mit der Leiterin der ganzen Arbeit, die in ihren Sprechstunden, in vielen Sitzungen und Versammlungen regelmassig über alle Falie orientiert wird und ihrerseits nach Kraften mithilft und überall einspringt. Wie schon anfangs erwahnt, sind die Zustande, die wir antreffen, die trostlosesten und nur das standige Hinüberschauen in das Lager der kampfenden Abstinenten, das Teilnehmen an ihrem Kampf, an ihrer Siegesfreude, das Hinblicken auf das Ziel einer alkoholfreien Kultur, da das Alkoholelend ein trauriges Kapital der Vergangenheit bietet, gibt uns Kraft und Freudigkeit zu diesem schweren Werk. Andrerseits aber auch facht der Anblick des Elends die Kampfenden zu immer starkerer Ausdauer, zu immer grösserer Opferfreudigkeit an, er schürt fortwahrend die Rache gegen unsern Feind, sodass auch Verwaltungen und Behörden an unserm Kampfe teilzunehmen beginnen. Das Elend, das früher im Verborgenen wohnte, der Sumpf, der fein zugedeckt unter der Oberflache seine giftigen Dünste entsandte und unsere Kultur unterwühlte, er ist aufgedeckt, blossgelegt, das Elend liegt offensichtlich da. Man möchte sich gerne mit Abscheu davon abwenden, aber der Giftatem ist durchdringend und nicht zu verdrangen. Die Alkoholnot schreit und ruft, der Jammer und das Weh sind nicht mehr zu übertönen, die Hilfe muss kommen und sie kommt bald. Und so glaube ich auch hier meine Aufgabe nicht erfüllt zu haben, wenn ich diesem Hilferufen nicht Raum gebe und zugleich einige B i 1 d e r aus unsrer Arbeit vorfiihre. An der Tür ihrer Kammer lehnt ein Weib, das Gesicht mit dem Arm verdeckt, um sie her Schmutz und Lumpen, die armseligen Reste einer hauslichen Einrichtung, auf der Diele ein verwühltes Bett. Ein Haufen grauen Papiers und ein Topf voll Kleister warten auf die Arbeiterin, die dort untatig an der Tür steht. Was ist mit ihr? Ich rufe, ich frage nach ihren Kindern. Da fahrt sie los mit Schimpfen und Geschrei, die Arme fahren durch die Luft. das blasse, abgelebte Gesicht erregt sich, Tassen und Teller klirren unter ihren Handen auf den Boden. Es ist der Branntwein, der in ihr tobt, der ihr Familienleben zerstört, der sie zur Trinkerin und ihren Mann zum Bummler gemacht hat. Die vernachlassigten und in Schmutz und Hunger verkommenen, noch kleinen Kinder hat man ihr genommen und in Pflege gegeben. Das Letzte war gerade diesen Tag abgeholt worden. Nun trinkt sie weiter, denn sie ist aller Sorgen ledig, und an jeder Strassenecke kann sie die wenigen Groschen, die sie für ihre Arbeit gewinnt, in Branntwein umsetzen. Die Ermahnungen der Fiirsorgerin erwidert sie mit Hohnlachen. Trunksucht und Unzucht halten sie fest umstrickt. Und dennoch macht die Helferin unentwegt ihre Besuche weiter. Es wird schon ein Tag kommen, da sie helfen kann. In der niedrigen kleinen Küche unterhalte ich mich mit einer Mutter, die sich bemüht, sich durch unaufhörliches Reden vor mir ins rechte Licht zu setzen, wahrend Fussboden und Tische und Kinder ganz anderes erzahlen. Endlich kommt der Mann, auf den ich warte, von der Arbeit heim. Er ist der Stiefvater der Kinder, welche sich hartnackig weigern, ihn Vater anzureden. Um ein Wort mit dem Manne reden zu können, gehe ich mit ihm in den • Nebenraum, aber vergeblich; die argwöhnische Frau kommt uns nach, und nun geht das Schimpten und Zanken los. Wer hat stets die Branntweinflasche im Bettstroh versteekt? Wer zieht dieselbe fortwahrend unter der Bluse hervor? Bei meinem Fortgehen war mir nur eins unklar: wer mehr trank, Mann oderFrau? Imübrigen war mir durch den Streit Material gegeben, um die schleunige Unterbringung der Kinder zu beantragen. Eine Tochter steht bereits unter Kontrolle, die Kinder alle mit Ausnahme des kleinsten, sind nun untergebracht. Vor einigen Tagen hat man die stark betrunkene Frau, die auf der Strasse lag, ins Haus tragen müssen. So schrieb ich vor 3 Jahren in mein Tagebuch. Und wie steht der Fall jetzt? Die unabliissigen Besuche der Helferin haben Erfolg gehabt. Schon vor einiger Zeit sah ich die Frau öfters in den Blaukreuzstunden. Kürzlich kam sie zu mir und bat mich, ihr doch behilflich zu sein, wenigstens eins ihrer Kinder wiederzubekommen. Ich besuchte sie darauf hin wieder und fand ein vollstandig verandertes Bild, den Mann bei der Arbeit, den Haushalt in Ordnung, ob j edoch schon ihr Kind zurückkann, hangt noch von einer langeren Probezeit ab. Eine kleine blasse Frau sitzt mit ihren 2- und 4-jahrigen Kindern beim Abendbrot. Die Kleinen greifen tüchtig zu, denn sie haben Hunger. Was steht denn so köstliches vor ihnen, wonach sie tap'er langen? Trockene gestampfte Kartoffeln — und damit diese nicht in der Kehle stecken bleiben, wird schwarzer Kaffeedazugetrunken. Das jüngste, 7 Monate alte Kind liegt im Wagen in der dunklen, dumpfen Kammer nebenan; ich lasse mir den Kleinen zeigen und finde schwarzen Kaffee in seiner Milchflasche. Was bekommt er sonst? Ein wenig Zwieback in den Kaffee gebrockt. Milch ist zu teuer, denn der Vater, der auswarts arbeitet und fleissig dazu trinkt, bringt nur wenig Lohn heim. Es gelang uns, dem Manne Arbeit zu verschaffen, sodass er wieder bei seiner Familie wohnte und seinen ganzen Lohn — er konnte gut verdienen — wieder für den Haushalt verwerten. Er trat in einen Enthaltsamkeitsverein ein. Jetzt war ihm die kleine Wohnung in der dumpfen Gasse bald nicht mehr gut genug, es wurde eine bessere genommen, und nun war es uns eine Freude, die Familie zu besuchen, den geordneten Haushalt, die fröhlichen sauber gehaltenen Kinder zu sehen. So ging es einige Jahre gut. Dann aber kam der Feind Alkohol heimlich und machte uns auch diese Freude zunichte. Der Mann fing langsam wieder an zu trinken, die Familie fiel wieder der Armenverwaltung anheim und diese führte nun den schon vor Jahren gefassten Beschluss aus, die Familie aus dem Lande zu verweisen — der Mann war Italiener. Wenn dieser Fall auch erfolglos endete, so war es uns doch eine Befriedigung, der Familie einige glücklichen Jahre geschenkt zu haben. Nach langem Klopfen und Rufen öffnet sich die Tür, eine junge Frau mit verschwollenem Gesicht, grossen, dunkelblauen Beulen auf der Stirn und unter den Augen, steht vor der Eintretenden. Diese stellt sich ihr als ihr Vormund vor und zeigt den mit der blauen Gerichtsmarke verschlossen gewesenen Brief. Die entmündigte gehorcht den Ermahnungen der Vormünderin und lebt etwa drei Monate lang als anstandige, nüchterne Frau; ihr Aeusseres wird ein anderes, sie tritt in die Guttemplerloge ein und halt sich fern von ihren früheren Trinkgenossinnen. Da plötzlich kommt es wieder über sie mit unüberwindlicher Macht, ein brennendes Verlangen nach dem Gifttrank stellt sich ein und sie unterliegt der Versuchung. Ein Schluck Branntwein ist ja auch für eine auf der polizeilichen Trinkliste stehende Person so leicht erhaltlich! Nun folgt sie bald dem Locken ihrer alten Trinkgefahrtin, die ihr schon lange auflauerte, und ist eine Woche lang verschwunden, alles Suchen des Ehemannes ist vergeblich. Da in einer Nacht fahrt ein Bauernwagen vor und bringt die noch schwer Kranke nach Hause. In der Verzweiflung über ihren Rückfall hatte sie Rattengift genommen, um dem furchtbaren Kampfe für immer zu entrinnen. Einige Tage spater bringt sie die Vormünderin in die nahe Heilanstalt, um ihren Willen dort unter dem Einflusse guter Menschen erstarken zu lassen. Vor einigen Tagen kam die Frau zu mir in meine Wohnung und erzahlte mir, dass es heute 3 Jahre her sei, dass ich sie in die Anstalt gebracht habe, sie müsse mich heute sehen, sie sei so glücklich und dankbar. Sie war mit ihrem Manne in den Ort gezogen, da sie Heilung gefunden und so in engster Verbindung mit der Anstalt geblieben. Ich hatte sie inzwischen schon einige Male besucht, mich an ihrem Glück gefreut. Ihren 10-jahrigen Sohn hatte man ihr wiedergegeben, ihre alte Mutter hatte sie wieder besucht. Auf der Hausschwelle spielen die schmutzigen Kleinen, ihre hohlwangigen Gesichter verraten den Kummer, der im Hause herrscht. Wo ist eure Mutter? In der Spinnerei. Und der Vater? Im Bett. Also schon wieder blauer Montag. Drei Wochen hat er als Knecht in einem guten Hause ordentlich gearbeitet. Da wird Sonntags mit Kameraden Hochzeit gefeiert, und der Rückfall ist da. Und welch unsagliches Leiden hat die Frau mit ihm ausgestanden. Seit drei Jahren arbeiten wir vergeblich in dieser Familie. Zweimal gelang es uns, den Mann mit vieler Mühe in eine Heilanstalt zu bringen, jedes Mal kehrte er nach kurzer Frist heim; dabei ist es unmöglich die brave, treue Frau von ihrem Peiniger, der sie und ihre Kinder misshandelt, der sie unsaglich qualt, zu befreien. Ruhig und gelassen muss sich das arme Weib selbst die schlimmsten Entwürdigungen, die tiefste Schmach gefallen lassen. Auf ihre Scheidungsklage, zu der sie sich nach langem Zureden unsererseits endlich bereit gefunden hatte, wurde ihr der gute Rat gegeben, diese doch ja zurückzuziehen, weil kein Grund zur Scheidung vorhanden sei, man würde ihr nur die Kinder nehmen — ihr, der braven, treuen Mutter! Und ihren Mann ohne weiteres zu verlassen, hat keinen Zweck, er findet sie überall und wird Gewalt gebrauchen, um auf jeden Fall zu ihr zu gelangen. Das stadtische Asyl für obdachlose Frauen und Kinder wird sie niemals aufsuchen, eher noch langer in stumpfer Re- signation das Bett mit dem Saufer teilen und seinen Schlagen standhalten. Wie treulich und piinktlich hat sie allmonatlich die Miete bezahlt mit dem Lohn, den sie in langen Stunden in dem Fabriksaal stehend, in dumpfer Sehnsucht nach den Kindern, verdiente! Es gibt kein Gesetz, dieses ehrbare Weib, diese armen Kinder von dem Manne und Vater zu erlösen. Er hat ja bisher noch keine strafbare Handlung begangen (? !) um in ein Arbeitshaus befördert werden zu können. Und der Fleiss der Frau bewahrt die Frau vor der „Gefahr des Notstandes"! Um dem grasslichen Elend ein Ende zu machen, ist sie dennoch endlich unserm Drangen gefolgt und ins Armenhaus gegangen, wo dem Mann der Zutritt verboten ist. Da ging er über Land, und nun ist die Familie frei. Die Hauslichkeit zeigte bald ein vollstandig verandertes Bild, Frau und Kinder lebten auf. Kürzlich erzahlte mir j edoch die Helferin in betrübender Weise von dem altesten nun 13 Jahre alten Knabe, wie frech er geworden sei, was für unkindlicher, ja roher Ausdrücke er sich bediene. Was wird aus ihm werden? Ist es das Erbe des Vaters oder das viele Alleinsein wahrend der langen Arbeitszeit der Mutter? O es ist schlimm, ein Trinkerskind zu sein! Aber nicht immer hüllt sich das Elend in Lumpen und Schande, wir kommen auch in viele Familien hinein, in denen es noch „sehr nett" aussieht, da eine brave tüchtige Frau durch Dulden und Aushalten über ihre Kraft hinaus den ausseren guten Schein aufrecht erhalt, die Kinder gut erzieht und stumm und still ihr Elend tragt. In solchen Fallen ist meist am ersten zu helfen, da die Frau von vornherein als unsre Bundesgenossin in Betracht kommt, sich in vielen Fallen gleich bereit finden lasst, einem Enthaltsamkeitsverein beizutreten, dahin ihr Mann ihr dann haufig bald folgt. Wenn in solchen Verhaltnissen die Hilfe zeitig genug kommt, ist sie möglich. Oft genug aber auch war das Verbergen des Elends vom Uebel, die Krankheit des Mannes erreichte durch die Jahre des fortgesetzten Trinkens ein derartig hohes Stadium, dass nun eine Hilfe kaum noch möglich ist. So oft rufe ich es den Frauen zu, früh genug zu kommen, ja die Frauen alle, die stumm und klaglos ihr Geschick tragen, sie sollen hervortreten, ihren Klageruf laut werden lassen, lauter und lauter rufen. Es würde die Kampfenden anfeuern und auch das Herz der Gleichgültigen erweichen. Gilt unsre Arbeit zumeist den unbemittelten Standen, so tritt doch auch mancher Fall aus anderen Kreisen an mich heran, die j edoch viel schwerer zu behandeln sind und viel weniger Erfolg haben. Vor einiger Zeit kam eine Dame aus dem wohlhabenden Bürgerstande zu mir und bat mich, ihrem 24-jahrigen Sohn zu helfen. Derselbe hatte die besten Schulen besucht, höhere Lehranstalten in der Stadt und auswarts, und war nun — Handarbeiter in der Fabrik und ein peribdischer Trinker. Ich besuchte die Familie und forderte die Eltern auf, in den Guttemplerorden einzutreten, worauf sie natürlich nicht eingingen, da sie sich ihres Sohnes schamten. Dieser liess sich endlich dazu bewegen, eine Heilanstalt aufzusuchen. Meine fortgesetzten Besuche waren der tiefbekümmerten Mutter ein Trost. Es war auch möglich, den Sohn vor einer Bestrafung wegen Betruges — er hatte sich Geld zum Trinken beschaffen wollen — zu retten. Dennoch war der Fall bis jetzt ergebnislos. Er verliess plötzlich die Anstalt, um ins Ausland zu fliehen. Auf welche Weise war er zum Trinker geworden? Sein Vater hatte ihn als 14-jahrigen Knaben von Wirtshaus zu Wirtshaus mitgeschleppt; nun er als erwachsener Mann das Trinken gelernt hatte, da war er empört über den ungeratenen Sohn. Aus einer Villa in der Nahe meiner Wohnung dringt haufïg in der Nacht ein furchtbares Angstgeschrei an mein Ohr. Es ist die Frau des Besitzers, die im Weine tobt. Kürzlich waren ihre Rufe herzbrechend anzuhören: ,,Warum habt ihr mir das nicht eher gesagt: Mutter, lass das! Jetzt verzweifle ich!" — So dringt das Klagegeschrei durch die dunkle Nacht. Ich werde auch hier mit meinen Besuchen Eingang zu gewinnen suchen, um der Beklagenswerten zu helfen. Hochverehrte Anwesende! das sind Bilder aus unserer Arbeit, Bilder, die unserer hochentwickelten Kultur nicht würdig sind, Bilder, die vielleicht nicht einmal das schlimmste zeigen und durch Erfahrungen aus einer Grossstadtübertroffen werden können. Aber unsre trinkende Gesellschaft geht achtlos daran vorüber und interessiert sich mehr für die Erhaltung ihres guten Tropfens, für die Aufrechterhaltung der Industrie, die durch dieses Unheil lebt und reich wird. Ich möchte die Trinkerfürsorgestellen auffordern, mehr von diesem Elend bekannt zu geben an allen Orten, die schweren Schaden bloss zu legen, um unsre Zeitgenossen aufzurütteln, dass ihnen das letzte Glas Wein, der letzte Krug Bier in der Kehle stecken bleiben, dass sie einen Ekel empfinden vor einem Genuss, der solche Opfer kostet. Der stechende Schmerz in unserer Brust, den wir beim Anhören der Schilderungen solchen grausigen Elends empfinden, er sollte unser gesamtes Volk von der Notwendigkeit der Enthaltsamkeit iiberzeugen, er sollte den Willen zur Enthaltsamkeit zeitigen und starken, er sollte uns mahnen, durch ferneres Unterstützen der Trinksitte uns nicht mitschuldig zu machen an dem grausigen Elend. Eine unserer Führerinnen sagte einmal: ,,Wer in die Tiefe des Alkoholelends hineinblickt, für den kommt einmal die Stunde, da er zu sich selbst sagt: „Willst auch Du mitschuldig sein an dem Elend?" Unter diesen Gesichtspunkten treiben wir unsre Arbeit, als H i 1 f e für die Alkoholkranken und ihre notleidenden Angehörigen, als M a h n u n g zum Kampf und zur Enthaltsamkeit für unsre Zeitgenossen. Möchte der Sieg und die Befreiung bald kommen, dass der Opfer weniger werde! Prasident S. Exc. A. S. Talma: Der grosse Beifall, der den Vortrag Frauleins Wilhelmine Lohmann begleitet hat, überhebt mich der Aufgabe, ihr noch in anderer Weise den Dank des Kongresses auszudrücken. Ich eröffne jetzt die Diskussion. DISKUSSION. Frl. Hilda Dillon, (London.): Ladies and gentlemen, Dr. Joseph made mention of the help or the hindrance his surroundings may be one suffering from the alcoholic habit. May I call your attention to a recent experience in support of this argument. Some three years ago an Act of Parliament was passed in Enland (The Children Act), which, for any child or first offender charged with any crime, created a Probation officer under whose charge he may be placed for a period not exceeding twelve months instead of being sent to prison. The offender must be an abstainer during the whole time of his probation. The Officer during the same period must visit the offender frequently and by counsel and help to him and (what is sometimes more effective) to his relatives, seek to improve his surroundings. I have, myself, visited some of these offenders with a Probation officer, both near the beginning and the close of the probationperiod and can assure you of the marvellous change efïected without any material help, by the sound and kindly advice given by this officer of the law. Habitations at one time hardly fit for human occupation have within a few months become worthy of the title of which we English are so proud: Home sweet Home. Charles Wakely, (London): „Fangen mit den Kindern an ' hat der Herr Redner gesa'gt; und Fraulein Dillon hat uns mitgeteilt wie die englische Regierung in dieser Sache hilft. Die Frage nun bleibt: wie können wir, persönlich, helfen. Wir sind, denke ich, darin einig, dass es zu den allerwichtigsten Dingen gehort junge Leute vom Alkohol fern zu halten. Die Zwecke deshalb unserer Kinderenthaltsamkeitsvereine (Bands of Hope) ist die Jugend über die Schadlichkeit berauschender Getranke aufzuklaren, um dadurch eine enthaltsame Generation heranzubilden. Die Frage des Alkoholmissbrauchs im Kinderalter ist eine Frage die losbar ist, die im Rahmen der Erziehung liegt, und für die man die Eltern gewinnen müss. Viele, in dieser Richtung ist durch Hausbesuche zu thun. Von Zeit zu Zeit werden in England, durch das ganze Land, spezielle Versuche gemacht um unserem Wirken die grössere Anzahl von Kindern zu gewinnen welche sich unglücklicherweise noch nicht in unseren Reihen befinden. Durch Hausbesuche bestreben sich unsere Helfer und Helferinnen mit den Eltern zu sprechen. Auch überreichen sie ihnen illustrirte Enthaltsamkeitsliteratur. In einem Jahr haben wir anderthalb Millionen dieser Flugblatter ausgegeben. Durch diese Methode traten unserem Verein im Laufe des Jahres 1891 die phenomenale Zahl von 500.000 neuen Mitgliedern bei. Im October dies es Jahres werden solche Besuche wieder gemacht mit 50.000 Helfern und Helferinnen. Wir hoffen dadurch ein Million Familien zu erreichen und eine grosse Anzahl von Kindern zu gewinnen. Wir müssen uns in unsere Bestrebungen j edes Mittel üben die Kinder von dem Einfiuss des Alkohols zu befreien. Die Hauptsache ist irgend woanzufangen, und viele werden den gewünschten Erfolg bekommen, wenn sie mit dem Hausbesuch beginnen. 6 Prof. Forel, (Yvorne): Je réponds a M. Joseph qu'il ne faut pas toujours un aveu. Souvent (selon les cas), il vaut mieux laisser croire au buveur que nous voulons son aide avant tout pour une bonne ceuvre populaire, que 1'abstinence est une oeuvre d'hygiène sociale, pour tout le monde, et qu'il d o i t nous aider. C'est surtout nécessaire pour certains demi buveurs fiers qui ne veulent pas avouer leur boisson. J'en ai guéri beaucoup de cette fa£on. Une fois devenus abstinents et entrés dans nos loges, ils finissent par avouer d'euxmêmes qu'ils étaient buveurs. J'ajoute que j'ai parfaitement reconnu 1'importance de 1'influence religieuse sur les natures religieuses. Mais je constate qu'en sens inverse j'ai guéri définitivement des centaines de buveurs libres penseurs, athées ou indifférents qui s'étaient auparavant toujours révoltés a tout essai de conversion religieuse par des abstinents religieux. Sachons donc respecter les convictions de notre prochain. Monsieur Ruysch me fait dire que j'ai avoué a Parisqu'un pasteur avait guéri un buveur que j'avais déclaré incurable. II oublie d'ajouter que c'était en 1882, longtemps avant que je fusse abstinent, et que c'est un des faits qui m'ont fait devenir abstinent en 1886. Du reste je ne puis que confirmer ce qu'a dit M. Joseph. E. Matter, (Paris): La question traitée par M. Joseph me parait de la plus grande importance, car 90 ou 95% des buveurs a relever sont empêchés par des circonstances de familie, manque de ressources, ou manque de place, d'entrer dans les asiles. M. Joseph dans son excellent rapport, aurait pu insister sur 1'emploi des anciens buveurs dans la cure de leurs camarades a relever. Ils ont par leur parole une puissance de persuasion toute spéciale, quand ils peuvent leur dire: ,,1'esclave que tu es, je 1'ai été, mais, tu le vois, je suis guéri, depuis tant et tant d'années". Et ils sont plus forts encore, quand ils peuvent ajouter: „j'ai été guéri par une Puissance plus grande que la mienne." Mais je ne reprends pas la discussion sur 1'influence religieuse. Dr. Med. Graeter, (Basel): Ich knüpfe an die Ausführungen des Pfarrers Joseph aus Genf, dass die Trinker sehr empfindlich seien und man ihre Psychologie kennen müsse. Dies ist sehr richtig. Der geringste Tadel kann sie derart vor den Kopf stossen, daSs sie jeden weitern Zuspruch von sich weisen und unheilbar werden. Hierin wird vielfach gesündigt, nicht nur von der Frau, wenn sie ihre Gardinenpredigt halt oder liebevolle Vorwürfe macht, sondern auch von Pfarrern und Aerzten mit ihren bestandigen Moralpredigten. Diese verunmöglichen oft jede Heilung. Worin aber liegt das Ratsel des Erfolges? Auch wieder in seiner Impressionabilitat odér Emotivitat. Er ist nicht nur reizbar, sondern auch rührselig, und wie er auf jeden Tadel prompt reagiert, ist er auch für jedes Lob besonders empfanglich, ja sogar in der kritiklosesten Weise. Suchen Sie also bevor Sie etwas an ihm tadeln irgend etwas anerkennenswertes an ihm. Das werden Sie wenn Sie eine genaue psychische Untersuchung vornehmen, an ihm leicht finden und sagen Sie ihm das. Sie öffnen damit sein Herz, dann erst können Sie ihn begeistern für die Abstinenz, sei es durch Religion, durch soziale Betatigung, durch humanitare Ideeen, etc., die starke, bleibende Gefühle in ihm wecken, und neue Gewohnheiten schaffen, deren er zur Heilung bedarf. Seine Empfindlichkeit ist aber auch vielfach, ja d i e Ursache seines Rückfalles, sei es in der Familie oder in Vereinen, wo irgend ein Wort ihn vor den Kopf gestossen, sodass er seinen Austritt verlangt hat. Auch hier gilt als Regel nie einen Tadel aussprechen bevor man ein Wort der Anerkennung gegeben hat. Durch dieses wird überhaupt erst der Boden für suggestive Beeinflussung die durch den Tadel stattfinden soll, vorbereitet. Dies sollte allen Frauen, allen Kindern von Trinkern oder ehemaligen Trinkern, allen Guttemplern, Blaukreuzlern, etc., etc. immer und immer wieder ans Herz gelegt werden. Viele, viele Zwistigkeiten in Vereinen, viele Rückfalle könnten dadurch vermieden werden. Besonders unterstreichen möchte ich auch noch denAusspruch Pastors Joseph's: Auch die Kinder von Trinker seien zu beeinflussen. Ja, die Frauen und die Kinder, vor allen aber die Kinder, sie müssen in erster Linie für die Abstinenz gewonnen werden. Bei ihnen geht es am leichtesten, und wenn auch schliesslich die Heilung der Trinker misslingt, so ist doch die wichtigste, die prophylaktische Arbeit, die Arbeit für die Zukunft getan. •Edward Neild, (Manchester): In four out of the five Continents of the world (Counting Australasia) ,a law has been long in forqe which has had good a effect in dealing with the worst cases of druhkenness. This law which in 1902 was extended to England has been spoiled by madly linking on the condition that before the Justices in a Court of Summary Jurisdiction can put an habitual drunkard on the Black List of persons whom publicans are prohibited under penalties from serving with intoxicants they must first obtain the consent of the often half insane offender. No such destructive condition is imposed in any other country1). I have had a list of 120 Black-listers dealt with in an Australian City during fourteen months, on which only one name appeared twice. In Chicago as many as 1700 persons have been successfully dealt with as the subjects of prohibition orders in a single year. The condition of consent should be repealed, and every country that has not yet adopted this simple and effective plan, that has succeeded where-ever it has had a fair trial, should enact it and see that the law is carried out. Prasident S. Exc. A. S. Talma: Da jetzt unsere Zeit vorbei ist, werden die Referaten über die Trinkerfiirsorgestellen an einer spater zu bestimmenden Zeit abgehalten werden. Ich schliesse jetzt die Versammlung. ') The term „Black Lister" is applied in Great Britain to a person who has been thrice during the preceeding twelve months convicted of drunkenness, such a person may if he consents be photographed and described as an Habitual Drunkard by a (x>urt of summary Jurisdiction, or if convicted on indictment at Quarter Sessions such consent is unnecessary. The photograph and description is then served upon the publicans warning them that they will be liable to heavy penalties if they after receiving the notice serve the person therein described with intoxicants for a period of three years. Gesetzgebung. Mittwoch, 13 September 1911, 91/2 Uhr V.m. Prasident S. Exc. A. S. Talma : Meine Damen und Herren, Ich habe leider die enttauschende Mitteilung zu tun, dass Herr Professor Hercod, wegen Krankheit seiner Frau, telegraphisch nach Hause gerufen worden ist. Sein Referat, das er heute Vormittag abhalten sollte, wird uns Herr Dault freundlichst vorlesen. Ich schlage Ihnen vor, im Namen des Kongresses Herrn Hercod ein Telegramm zu penden, mit den besten Wünschen für die Genesung von Frau Hercod. (Lebhafter Beifall). Das Wort hat nun Herr Dault für das Referat: Aper^u des principales législations actuellement en vigueur, sur le régime des débits. Mesdames et Messieurs, Je ne me dissimule pas les difficultés de la tache que le Comité de notre Congres m a confiee. Vouloir donner en 30 minutes un aper9u général de la législation en vigueur dans les différents pays en matière de débits de boissons, car c'est a cela que je veux limiter mon travail et je ne toucherai ni a 1'internement des buveurs ni a 1'enseignement antialcoolique, c'est s'exposer a un doublé danger. Je risque de ne vous apporter que des généralités déja connues et vous m'en saurez peu gré, ou j'entrerai dans les détails et je vous écraserai d'abondantes citations de textes législatifs qui, pas plus que les généralités de tout a 1'heure, ne vous satisferont. Je ferai mon possible pour naviguer entre Charybde et Scylla, et, tout en empruntant mes renseignements aux textes mêmes des lois, péniblement recueillis auprès des gouvernements du monde entier, je tacherai de ne pas vous accabler de détails inutiles, mais de vous donner une idéé claire des systèmes qui se disputent le terrain, partout oü la réglementation des débits s'est posée. Je m'interdirai, c'est du reste dans les intentions de notre Comité d'organisation, de discuter des mérites ou des inconvénients des différents systèmes en vigueur. Le peu de temps dont je dispose m'en fait un devoir, car, dans un exposé aussi bref, je ne pourrais que lancer des affirmations sans les étayer de preuves. J'aurai atteint mon but si je vous ai donné une orientation précise qui permette ensuite 1'étude détaillée, faite aux sources mêmes, de la législation. C'est pour moi un agréable devoir de remercier tous ceux qui, autorités ou particuliers, ont bien voulu m'assister dans mon travail. Je tiens a exprimer ma gratitude spéciale a M. le Dr. Bauer, a Munich, qui m'a aidé avec une obligeance inlassable pour l'Allemagne, et a M. Staitch, fonctionnaire a la direction des postes serbes, qui m'a renseigné sur les nouvelles dispositions législatives de son pays. II est possible, a la réflexion, de classer la foule des lois actuellement appliquées dans les pays d'Europe, d'Amérique et d'Australië. Nous pouvons les grouper en 5 grandes catégories qui, elles-mêmes, se subdiviseront: 1. Système de la liberté des débits. 2. Système des patentes. 3. Option et prohibition locale ou régionale. 4. Prohibition d'Etat avec autorisation de 1'importation privée, et enfin: 5. Prohibition compléte de la fabrication, de 1'importation et de la vente des boissons alcooliques. 1. Commen5ons par le système, si c'en est un, qui a été plus ou moins partout appliqué et qui perd chaque jour du terrain, soit celui de la liberté compléte des débits, sauf quelques restrictions de police. La France nous en offre le type caractéristique. L'histoire de sa législation a eet égard est assez curieuse. En 1851, par le décret du 29 décembre, elle avait abandonné la liberté des débits pour passer au régime de 1'autorisation administrative. Des motifs d'ordre moral, mais surtout d'ordre polit i q u e, avaient provoqué le décret du 29 décembre 1851. En effet, ses considérants nous apprennent que, dans les campagnes surtout, „les établissements publics sont devenus en grand nombre des lieux de réunion et d'affiliation pour les sociétés secrètes, et ont favorisé d'une manière déplorable les progrès des mauvaises passions." C'est donc pour avoir mieux 1'oeil sur les agissements de ses adversaires que le Second Empire fra^ais restreignait la liberté des débits et décrétait qu'aucun d'eux ne pourrait être ouvert a 1'avenir, sans la permission préalable de 1'autorité administrative. La troisième république définitivement installée, on pensa tout naturellement a abroger le décret politique du 29 décembre 1851, et la loi du 17 juillet 1880 qui le remplace ne met d'autres restrictions a 1'ouverture d'un débit que la déclaration préalable et certaines conditions de moralité exigées du débitant. Notons encore, a 1'article 9, 1'autorisation pour les maires de déterminer par un arrêté, „sans préjudice des droits acquis, les distances auxquelles les cafés et débits de boissons ne pourront être établis autour des édifices consacrés a un culte quelconque, des cimetières, des hospices, des écoles primaires, colléges ou autres établissements d'instruction publique." On sait que plusieurs villes de France ont fait usage de 1'article 9. Ce régime de liberté porta ses fruits et provoqua un accroissement formidable du nombre des débits. Celui-ci était, en 1869, abstraction faite des territoires cédés en 1871 a 1'Allemagne, de 386,000, en 1881 de 393,000; en 1889 de 436,670; en 1899 de 463,628; en 1908 de 477,640. L'augmentation en 40 ans est donc de 91640, soit 2291 par an, en moyenne 6 par jour, au total de 24 %. Le phénomène est d'autant plus caractéristique que la population de la France s'est accrue d'une facon trés lente au cours de ces dernières "années. Elle était de 1866 a 1870 de 36,732,000 habitants, pour la période de 1901—1905 de 39,127,000. Le régime de la liberté compléte, attaqué trés vivement par les hygiénistes, a subi une entorse le 25 mars 1901 par le décret qui remet en vigueur, pour les départements algériens, les dispo- sitions du décret impérial du 29 décembre 1851. L'article 2 du décret stipule qu'il ne peut y avoir dans une commune algérienne plus d'un débit par 3000 habitants agglomérés. Le projet de loi adopté par le sénat, le 19 janvier 1911, et qui doit passer a la Chambre, restreint pour toute la France la proportion a 3 débits pour 600 habitants et au-dessous et un pour 200 habitants et au-dessus pour les établissements vendant des boissons distillées. En 1908, et sans doute la proportion n'a pas changé, la France avait un débit pour 82 habitants, mais cette proportion était largement dépassée dans quelques départements, en particulier celui du Nord, avec un débit pour 38 habitants, femmes et enfants compris. 2. Le système généralement appliqué dans 1'Europe continentale consiste a faire dépendre 1'ouverture des débits d'une autorisation de 1'autorité soit communale, soit centrale, autorisation qui, dans certains pays, peut être refusée pour des motifs d'hygiène publique et qui presque toujours est accompagnée de 1'obligation de payer une patente annuelle plus ou moins élevée. Les pays suivants rentrent entre autres dans ce système: la plupart des Cantons suisses, la Bglgique, 1'Allemagne, 1'Autriche, la Hollande, le Danemark, 1'Angleterre, la Serbie. *) Mais le système de 1'autorisation préalable est susceptible d'applications si différentes que nous pouvons prévoir une série de sous-catégories: a) La patente est accordée de droit, sauf paiement des sommes prévues, a tous les requérants qui présentent des conditions de moralité suffisantes et qui entendent ouvrir leur débit dans des locaux hygiéniques. b) Le montant de la patente annuelle est xixé a dessein si haut que le nombre des cabarets en est diminué. (Système des hautes patentes). c) L'autorisation d'ouvrir un débit est soumise a ce que 1'on appelle dans la législation suisse la „clause des besoins", c'est a dire que 1'autorité compétente pour accorder l'autorisation, peut la refuser si le nombre des débits existants répond déja aux besoins de la localité. Cette clause des besoins peut être 1) La Belgique a un ■ système mixte: liberté des débits de boissons fermentées, licence a payer pour les débits de boissons distillées. expriniée en termes vagues, ainsi que nous venons de la formuler, ou elle peut fixer une proportion précise entre le nombre des débits et le chiffre de la population, proportion qui peut varier suivant 1'importance ou les conditions spéciales des localités en cause. d) Le système du monopole russe qui fait des cabaretiers des fonctionnaires de 1'Etat. e) Enfin le système de Gotenbourg, soit le transfert des licences pour 1'ensemble d'une localité a une société a visées philanthropiques, exploitant les débits dans 1'intérêt public. a) Exiger de tous les débitants une modeste patente, comme le font en particulier la Belgique, les Cantons suisses de Genève, Obwald et Schaffhouse, mais ne faire dépendre l'autorisation d'ouvrir un débit que du paiement de cette patente et de certaines conditions de police, c'est la un système qui ne cliffère qu'assez peu du régime de la liberté que nous venons d'étudier et qui, par conséquent, ne nous arrêtera pas. b) Beaucoup plus intéressant a nos yeux est le système dit des hautes patentes, appliqué principalement aux Etats-Unis. La plupart d'entre eux, sauf, naturellement, les états prohibitionnistes, appliquent cóte a cöte 1'option locale et les hautes patentes, c'est a dire que, dans toutes les localités oü la population n'a pas fait usage de son droit d'abolir par une votation les débits de boissons alcooliques, 1'autorité n'accorde l'autorisation d'ouvrir un établissement public que contre le paiement d'une patente trés haute qui, dans 1'esprit du législateur américain, n'a pas seulement pour but d'apporter au fisc des ressources considérables, mais aussi de diminuer le nombre des débits. Les Etats de la Pennsylvanie et de New-Jersey, pour ne citer que les plus importants, qui ne connaissent pas 1'option locale, pratiquent exclusivement le système des hautes patentes. On se fera une idéé du chiffre que peuvent atteindre les redevances a payer par les débitants par quelques indications que j'emprunte au volume classique: Taxation of the liquor T r a ff i c, de Rowntree et Sherwell. Le taux moyen d'une patente atteint dans la ville de New-York 6125 fr.; de Boston 7775; de Philadelphie 5625, de Chicago 2625. Les grandes villes anglaises font piètre figure a cöté de ces gros chiffres. La redevance annuelle a payer pour un débit ne s'élève a Londres en moyenne qu'a 950 frs., a Glasgow a 550 frs. Bien entendu, des sommes aussi considérables ne peuvent être exigées que dans les villes importantes oü le trafic est intense. Vouloir les imposer a de petites localités, ce serait introduire, sous un déguisement, la prohibition, et c'est ce que le législateur de ces Etats n'a pas voulu. Si nous prenons la loi de New-York de 1910 (Liquor Excise Law) nous voyons prévues 7 classes de patentes. Les localités de moins de 1200 habitants paient a peu prés 750 frs., somme qui est déja considérable pour de modestes villages. Dans les localités de 1200 a 5000 habitants, les patentes s'élèvent a 1500 fr.; de 5000 a 10000 a 2250 fr. et ainsi de suite jusqu'a la première classe, pour les villes de plus de 150000, oü nous arrivons au chiffre de 7775 frs., déja cité. Dans certains Etats, outre la patente payée a la caisse centrale, les municipalités ont encore le droit de percevoir, pour leur compte, des centimes additionnels. Le système des hautes patentes a-t-il vraiment contribué a diminuer le nombre des débits? II faudrait plus de temps et aussi plus de documents que ceux dont je dispose pour pouvoir discuter la question d'une facon approfondie. II est certain en tous cas qu'il n'y a pas de différence notable entre certaines grandes villes américaines et d'autres villes anglaises, au point de vue du nombre des débits. Xous en avons 3,35 p. mille a New-York; 1,51 p. 1GOO a Boston; 4,46 p. 1000 a Baltimore. A Londres 2,57 p. 1000, a Manchester 5,63 p. 1000, a Birmingham 4,39 p. 1000. II va de soi que le système des hautes patentes, actuellement combattu trés vivement aux Etats-Unis dans les milieux antialcooliques, présente eet inconvénient qu'il intéresse le fisc, dans une mesure considérable, au maintien des débits, et qu'il peut être ainsi un obstacle trés sérieux au développement d'une législation restrictive. En tout cas des dispositions devraient être prises pour affecter a des objets spéciaux et spécialement a la lutte contre 1'alcoolisme le montant des patentes. La Serbie, un pays oü le mouvement antialcoolique, représenté avant tout par 1'ordre neutre des B. T., a fait, ces dernières années, de grands progrès, fait en ce moment une expérience, modeste du reste, du système des hautes patentes. Une loi, votée cette année par la Skoupchtina a 1'unanimité, subordonne 1'ouverture d'un débit a une série de taxes assez élevées, destinées, a dit le Ministre des finances, autant a combattre 1'alcoolisme qu'a alimenter le fisc. La mise en vigueur de la loi a déja provoqué la fermeture d'un bon nombre de débits et a été saluée avec plaisir par les abstinents du pays. II conviendra de suivre avec intérêt 1'expérience et de voir si les considérations fiscales sauront toujours céder le pas aux exigences de la lutte antialcoolique. Notons, puisque nous parions de la Serbie, que la loi accorde aux communes serbes le droit de priorité, si elles désirent fonder et exploiter une auberge (municipalisation) et les autorise également, mais contre indemnité, a fermer une auberge qui ne répondrait pas a un besoin. c. Nous en arrivons maintenant aux pays qui pratiquent le système des patentes, mais font dépendre 1'autorisation d'ouvrir un débit d'un besoin ressenti par la localité. C'est ce que notre législation suisse appelle la „clause des besoins". (Bedürfnisklausel). Plusieurs pays se contentent d'introduire dans leur loi une formule vague comme celle-ci: L'ouverture de nouveaux débits pourra être refusée quand elle est contraire au bien public ou quand elle ne répond pas a un besoin véritable de la localité. C'est le cas de 1'A utriche en particulier, dans 1'ordonnance ministérielle du 3 avril 1885, § 18 qui déclare que, lors de 1'octroi de concessions, on tiendra compte des besoins de la population. La loi i t a 1 i e n n e sur la sécurité publique de 1889 (Art. 52) dispose que le Conseil municipal peut, en considération du nombre des débits existants, donner a 1'autorité un préavis défavorable. La plupart des Cantons suisses également se contentent de cette formule vague et qui prête a toutes les appréciations. On pourrait y faire rentrer encore 1'Angleterre dont toutes les prescriptions concernant les débits ont été réunies dans le Licensing Consolidation Act de 1910. Chose assez curieuse, nulle part dans la loi on ne trouve exprimée, en termes précis, la clause des besoins, mais il ressort de toutes les précautions prises pour qu'en cas d'une demande de patente nouvelle, des protestations puissent être déposées par la population, que les Licensing Justices ont atenir compte avant tout des besoins locaux et cherchent a restreindre 1'exercice du métier d'aubergiste. Aussi le nombre des débits diminue-t-il en Angleterre tandis que la population augmente. En 1895, on y comptait 103341 débits; en 1900 102189; en 1905 99478; en 1909, 94045 (Licensing Statistics 1909). En Allemagne, 1'article fondamental qui régit 1'exercice de la profession d'aubergiste est le § 33 de la Reichsgewerbe- ordnung. II introduit une clause des besoins facultative, c'est a dire que les gouvernements confédérés peuvent décider que 1'ouverture des débits peut dépendre des besoins de la localité. a) d'une fa(;on générale pour la vente sur place et a 1'emporter des boissons spiritueuses, b) pour la vente sur place du v i n et de la b i è r e dans les localités de moins de 15000 habitants et, si les réglements locaux le prévoient, dans les villes aussi de plus de 15000 habitants. Les principaux Etats allemands pour lesquels j'ai pu me renseigner, Prusse, Bavière, Saxe, Wurtemberg, etc. font usage de la faculté qui leur est laissée par la Gewerbeordnung. En Bavière, en particulier, un décret ministériel du 30 décembre 1909 précise, de fa^on intéressante, ce qu'il faut entendre par clause des besoins. 1) Au § 1 il est recommandé d'examiner avec la plus grande rigueur les demandes de concessions et de refuser toutes celles qui ne représentent pas un réel besoin, particulièrement quand il s'agit de débits d'eau de vie. La clause des besoins est applicable aux débits existants en cas de transfert ou de modification de 1'exploitation. Les autorités appelées a prononcer sur le besoin d'une auberge, tiendront compte des facteurs suivants: population de la localité, nombre des adultes de sexe masculin, classes de la population intéressées par la demande de concession, habitudes et conditions de fortune des habitants, distance des débits les plus rapprochés, mouvement des étrangers, etc. Plus efficace au point de vue antialcoolique est certainement la clause des besoins p r é c i s é e qui prévoit une proportion normale de débits pour une population donnée. C'est ce que nous avons en particulier en Hollande, de par la loi du 28 juin 1881, modifiée et renforcée par la loi du 12 octobre 1904 qui, en ce qui concerne les débits d'eau de vie, prévoit dans les communes de plus de 50000 ames une auberge pour 500 habitants; de 20000 a 50000 ames une auberge pour 400 habitants; une pour 300 pour les localités qui ont de 10000 a 20000 et enfin une auberge par 150 habitants pour les autres communes. De plus les communes ont le droit d'abaisser le maximum permis des autorisations, ou de ne plus accorder d'autorisations nouvelles. En Danemark également, par la loi du 29 décembre 1857, modifiée le !) Amtsblatt der K. Staatsministerien des Königlichen Hauses und des Aeussern und des Innern. No. i, n. Januar 1910, München. 23 mai 1873, les villes, compétentes pour accorder les autorisations, peuvent décider que, a partir d'un certain nombre de débits, la saturation, si j'ose parler ainsi, est atteinte et qu'aucun nouveau débit ne sera accordé. Dans les campagnes, comme nous le verrons plus tard, en vertu de la circulaire du 15 mars 1910, 1'autorisation d'ouvrir un nouveau débit dépend de la volonté des électeurs et rentre ainsi dans le chapitre de 1'option locale. La loi h o n g r o i s e du 17 juillet 1899 renferme une disposition curieuse. Au jour de son entrée en vigueur, le nombre des débits doit être fixé et ne pourra plus désormais être augmenté. Si des circonstances demandent une augmentation ou une diminution du nombre des débits, le ministère des finances décide, sur proposition des autorités communales ou administratives. Ce système a quelque extérieures analogies avec la Wirtshaussperre du Canton suisse de S t. G a 11 par laquelle les électeurs communaux peuvent décider que, pour un temps indéterminé, aucune autorisation nouvelle d'ouvrir un débit d'alcool ne pourra être accordée. Plusieurs Cantons suisses également ont introduit dans leur loi la clause des besoins précise; il est vrai qu'ils se montrent trés modestes dans leurs exigences. C'est ainsi que 1'on ne peut pas avoir dans le Canton d'Argovie une auberge pour plus de 250 habitants, une pour 200 dans le Canton de Zurich, une pour 150 dans le Canton d'Appenzell, enfin une pour 100 habitants dans le Canton de Thurgovie. Ajoutons que, dans ce dernier Canton, les communes ont le droit d'abaisser le maximum permis et plusieurs d'entre elles en ont déja fait usage. Les lois suisses ne prévoient pas, comme le fait avec beaucoup de raison la loi hollandaise, comme le faisait aussi le projet de loi anglais voté par les Commons et repoussé par les Lords, des différences entre les régions urbaines et rurales. Ce système de prévoir une proportion fixe de débits pour une population donnée parait être généralement admis dans tous les pays qui se préoccupent de la question. C'est ainsi que le projet voté par le Sénat francais, cité tout a 1'heure, s'y raille comme aussi le pro jet de loi i t a 1 i e n voté par le Sénat il y a quelques mois, qui prévoit un débit pour 500 habitants. d) Avant d'étudier le système de Gotenbourg il convient de faire une place au monopole r u s s e. Nous ne parions pas du monopole suisse, puisqu'il ne touche pas a la question des auberges, du ressort des lois cantonales, et puisqu'il n'est qu'un monopole de rectification et de vente en gros, mais pas de vente au détail. En Russie, le monopole a été introduit dans la législation par la loi du 8 juin 1893 sur la vente des boissons par 1'Etat. L'économie générale en est la suivante: le gouvernement achète 1'alcool chez des distillateurs privés, le rectifie, en fabrique une eau de vie d'une force moyenne de 40 degrés, et d'autres sortes plus fortes, la fait mettre en bouteillles de différentes grandeurs qui sont ensuite vendues directement par des débits gouvernementaux aux consommateurs. Ouels sont les motifs qui ont engagé le gouvernement russe a cette gigantesque opération qui a commencé le premier janvier 1895 dans 4 gouvernements, pour s'étendre petit a petit a toute la Russie d'Europe et d'Asie, et s'est terminée au premier juin 1904, partout en vigueur sauf dans quelques régions éloignées et peu importantes et en Finlande qui a sa législation a elle? II est assez difficile de le dire, car les affirmations des officieux ne concordent pas avec 1'opinion de la grande masse. La nécessité de la lutte contre 1'alcool par le moyen du monopole de vente au détail est indiquée par le comte Witte comme un des motifs de la loi. D'autre part, il est certain que le monopole russe représente pour les finances de 1'Etat une ressource considérable. D'après le Stateman's Year-Book de 1911, la vente des spiritueux a rapporté au fisc russe en 1909 la somme énorme de 718.883.964 roubles, soit a peu prés 21 /2 milliards de francs, plus du 1/4 des revenus totaux ordinaires de 1'Etat russe. En outre, il est assez curieux que la réforme ait été introduite tout d'abord dans les 4 gouvernements qui accusaient une consommation d é c r o i ssanté d'eau de vie, diminution qui s'est transformée en une augmentation a p r è s 1'introduction du monopole. II ne faut pas oublier, d'autre part, 1'institution des curatelles de tempé r a n c e dont le röle correspond a celui qui est assigné dans le monopole suisse a la fameuse dime de 1'alcool. Ces curatelles ont pour mission de surveiller le trafic de 1'eau de vie, de lutter contre 1'abus de 1'alcool par des conférences, des brochures, des feuilles volantes, d'ouvrir des débits de thés, de créer des asiles pour buveurs, d'appuyer les sociétés et particuliers qui poursuivent le même but. La part des recettes du monopole mises a la disposition des curatelles était en 1904 de 4 millions de roubles a peu prés, somme assez faible, en comparaison des recettes totale s du monopole qui s'élevaient cette année a environ 500 millions de roubles. Sur 1'activité de ces curatelles il existe également des divergences d'opinion entre les rapports officiels et 1'opinion publique librement exprimée. II parait certain que, dans une grande quantité de gouvernements, leur röle a été presque nul, tandis que, dans d'autres et a St. Petersbourg en particulier, leur action a été efficace et bienfaisante. Les visiteurs de 1'Exposition internationale d'hygiène a Dresde auront vu avec intérêt, dans le pavillon russe de 1'exposition, les graphiques envoyés par la curatelle de St. Pétersbourg dont 1'activité est sérieuse. Quant au traitement des alcooliques, si les curatelles s'en sont beaucoup occupées a St. Pétersbourg sous la direction du Dr. Mendelssohn, ailleurs il n'en a pas été ainsi, tel le gouvernement de Woronosch qui a traité en 1904 2290 alcooliques, mais les soins qui leur ont été prodigués n'ont coüté au total que 506 roubles, soit 0.22 rouble par tête, quelque chose comme 60 ets. Nos directeurs d'asiles pour buveurs, toujours obligés de lutter contre le déficit, seraient sans doute enchantés d'aller demander a la curatelle du Gouvernement de Woronesch sa recette de traitement. On se ferait une idéé erronée du monopole russe, si on s'imaginait que tous les débits sont monopolisés par 1'Etat. En réalité, en 1904, on avait 28749 débits d'Etat contre 13142 débits privés, buffets de gares, hotels, restaurants, etc. II est vrai que 1'Etat fait vendre sa marchandise dans les débits privés aussi, mais il n'exerce sur eux aucun controle spécial. Depuis deux ans, la Roumanie tente une expérience intéressante, quoique non concluante jusqu'a présent, du monopole communal, avec possibilité d'introduire le système de Gotenbourg. La loi du 6 mars 1908 sur le monopole et la vente des boissons spiritueuses dans les communes rurales réserve exclusivement aux communes le droit de vendre des spiritueux et de tenir des cabarets. Elle prévoit que le revenu du monopole communal ne pourra jamais être inscrit au chapitre des revenus ordinairesde la commune. Il-sera affecté a un fonds spécial, qui ne sera jamais employé pour les dépenses ordinaires ou des rétributions du personnel, et ce, sous quelque forme que ce soit. Ce fonds ne sera utilisé que pour des réparations d'églises, d'écoles et d'infirmeries communales, pour des créations d'institutions destinées a répandre 1'instruction dans la classe paysanne, des fondations de bibliothèques populaires, 1'aménagement de salles de conférences et de lecture, 1'organisation de distractions pour la jeunesse, 1'ouverture d'ateliers pour le travail manuel, la construction de ponts et de voies de communications sur le territoire de la commune, des plantations, 1'assèchement de marais, 1'endiguement des torrents et des cours d'eau, etc. etc. La commune procédé a 1'adjudication publique des débits et peut aussi les concéder de gré a gré a des sociétés de tempérance. (Système de Gotenbourg). Le résultat de la nouvelle loi aurait été, d'après M. le Prof. Minovici, dans 1'Alkoholfrage, extraordinaire. La consommation de 1'alcool distillé aurait passé en 1908—1909 de 18.200000 litres a 12.800000 lit. Le nombre des débits d'alcool dans les communes rurales serait tombé de 13988 a 4943. C'est si beau qu'il faut attendre quelques années afin de voir si cette brusque régression se maintient et si les chiffres de 1909 ne sont pas exceptionnels. e)Le système de Gotenbourg, trop connu pour que j'y insiste longuement, part du fait indéniable que 1'intérêt privé de 1'aubergiste le pousse a inciter ses clients a boire, ce qui augmente la consommation de 1'alcool et aggrave les maux causés par 1'alcoolisme. Supprimer 1'intérêt des particuliers a 1'alcoolisation et confier 1'exploitation des débits a des sociétés dites philanthropiques qui versent leurs bénéfices a 1'Etat, a la commune ou a des entreprises d'utilité publique, c'est la le système dit de Gotenbourg. II est appliqué en Suède, en Norvège et en Finlande. Nous analyserons rapidement les régimes en vigueur dans chaque pays. En 'S u è d e nous constatons un premier essai de transfert de toutes les patentes locales a une compagnie a Falun en 1850, mais c'est la loi de 1855 qui consacre légalement la tentative de Falun. Dix ans s'écoulent jusqu'au moment oü la ville de Gotenbourg applique pour la première fois, sur une échelle un peu considérable, le principe du système qui, petit a petit, s'étend a toutes les villes de la Suède, pour être applicable maintenant même aux campagnes, du moins aux trés rares communes rurales qui n'ont pas interdit entièrement la vente au détail de 1'eau de vie. Car il s'agit ici de 1'eau de vie seulement; la vente du vin et de la bière est soumise, de par la loi du 9 juin 1905, au système ordinaire des patentes. Le régime actuel de la vente de 1'eau de vie en Suède est réglé par la loi du 9 juin 1905. La vente a partir de 250 litres est réputée commerce de gros et libre. Les articles 12 et 14 stipuleht que, lorsque 1'autorité compétente a décidé 1'octroi de patentes pour la vente au détail de 1'eau de vie, soit dans une ville, soit dans une commune rurale, toutes les patentes doivent être remises a des sociétés (Bolags; dont le seul objet est d'organiser le trafic au détail des spiritueux dans 1'intérêt de la moralité, sans que celui-ci soit une source de profit pour les actionnaires, sauf leur 5% sur les fonds qu'ils- ont mis dans 1'affaire. Ce trafic ne doit pas non plus rapporter a la commune un avantage pécuniare, a part les bénéfices auxquels elle a droit de par la loi. Nous passons sur les diverses précautions prises pour que le Conseil d'administration du Bolag ait dans son sein des représentants des autorités et pour éviter certains abus. L article 17 sanctionne 1'usage, malheureux a nos yeux, du transfert a des particuliers (tenanciers d'hotels ou de certains restaurants) du droit d'exploiter une partie des patentes confiées au Bolag. L'article 25 a trait a la répartition des bénéfices. Dans les villes 29% des bénéfices réalisés par le Bolag et des taxes payées pour 1'exploitation des licences va a la ville, le reste a la caisse de 1'Etat. Dans les campagnes, les bénéfices sont versés intégralement dans le trésor public. Des sommes re?ues par la caisse de 1'Etat, celle-ci doit mettre a part 1 pour cent pour encourager la tempérance et la lutte contre 1'alcoolisme, puis distribuer */5 des recettes totales au Conseil provincial (Landsting) ainsi que 1 8aux sociétés d'économie domestique. Le solde est réparti par le trésor entre toutes les communes du royaume, d'après la population. Les articles 26 a 35 réglent la police des débits. Nous en extrayons ce qui suit: La vente au détail a 1'emporter a lieu seulement les jours ouvrables de 9 heures du matin a 7 heures du soir. Elle se termine déja a 5 heures dusoir, la veille des dimanches et jours de fêtes. Dans les débits, pour consommer sui place, la vente des spiritueux ne commencera pas avant 9 heures du matin et sera close dans les villes a 10 h. du soir, dans les campagnes a 8 h. Les dimanches et jours de fêtes, des spiritueux ne seront servis dans la règle qu'a ceux qui prennent des repas. Des ahments cuits doivent toujours être a disposition dans les débits pour consommer sur place, aux heures oü des spiritueux sont servis. Les débits doivent toujours contenir de 1'eau potable fraiche. Des spiritueux ne seront pas servis a des per- 7 sonnes en état d'ébriété. Les individus ivres ne seront pas jetes hors des débits oü ils ont consommé de 1'alcool, ou laissés sans soins. Voila pour la Suède. En Norvège, oü le système a été introduit pour la première fois è. Bergen en 1871, il a été considérablement modifié par les lois de 1894 et de 1904 et ne peut plus guère être appelé système de Gotenbourg. Voici la situation actuelle: Dans les campagnes, la règle est 1'interdiction de 1'eau de vie. Dans les villes, la vente sur place et a 1'emporter de 1'eau de vie est confiée au samlag. L'existence de ce dernier dépend d'une votation populaire directe, avec droit de vote a tous les habitants, hommes et femmes. Tous les 6 ans, 5 % des habitants admis a voter peuvent demander une votation sur les samlags, soit pour supprimer un samlag existant, soit pour en introduirè un dans une localité qui possède 1'interdiction locale. Si aucune demande de referendum n'est présentée, la concession du samlag lui est renouvelée pour six ans. Lors de la votation, seuls ceux qui désirent une modification ont a voter. Les non-votants sont comptés comme s'étant prononcés pour 1'ordre de choses actuel, qu il s agisse de supprimer un samlag ou d'en rétablir un. Les bénéfices nets du samlag, après allocation d'un 5 %aux actionnaires, sont répartis de la fa<;on suivante: 65 % a la caisse de 1'Etat pour un fonds d'assurances; 15 % a la caisse communale des villes a samlag; 10 % a la direction du samlag pour être affectés a des objets d'intérêt général que la localité n'a pas a défrayer de par la loi; 10 % enfin qui vont a 1'Etat pour les répartir aux provinces en proportion de la population; cette somme est affectée, dans les districts ruraux, a des objets d'intérêt général. Le système des samlags n'est cependant pas appliqué d une fagon conséquente; en effet, le § 7 de la loi permet de céder des licences pour la vente au détail a emporter a des négociants pnves, contre une redevance élevée (au moins 10000 couronnes). II n'est fait usage de cette faculté qu'a Christiania, mais les marchands d'eau de vie de cette ville sont arrivés a accaparer la vente d'un tiers de 1'alcool consommé dans le pays. La limite entre la vente au détail et la vente en gros est de 250 lit. Toute vente d eau de vie est interdite, dès une heure, la veille des dimanches et jouis de fête jusqu'a 8 heures du matin du jour ouvrable qui suit. II est interdit de prendre des commandes chez les particuliere. Pour le vin, la bière, le cidre, etc. la vente sur place dépend d'une autorisation municipale accordée pour 3 ans au plus. La limite entre la vente au détail et la vente en gros est de 40 litres. La vente en gros dépend dans les campagnes d'une autorisation municipale, elle est libre dans les villes. La vente au détail et la vente pour consommer sur place peuvent être monopolisées par 1'autorité municipale en faveur d'un samlag, dont le bénéfice doit être affecté a des objets d'intérêt général dans la commune. La vente directe depuis un char a bière est interdite. Les dispositions pour la bière faible (moins de 2 1/4 % d'alcool) sont plus douces. En F i n 1 a n d e, la „loi du 9 juin 1892 concernant la vente de 1'eau de vie et des autres boissons distillées" interdit ou consacre 1'interdiction compléte de la vente de 1'eau de vie, sauf certaines exceptions, dans les communes rurales et les bourgs. En- ce qui concerne les villes, 1'article 9 prévoit que le droit exclusif de débiter dans une ville, pour consommer sur place ou a 1'emporter, toute boisson spiritueuse indigène et étrangère, peut être accordé par le Conseil municipal a une société qui n'a en vue que la lutte contre 1'ivrognerie et non un but de lucre. Ces sociétés peuvent, contre une redevance, céder une partie des licences regues a des tenanciers d'hötels, de restaurants ou de confiseries ainsi qu'a certains négociants. Selon le § 10 de la loi, le gain net des Bolags, après que les actionnaires ont retiré au maximum 6 % d'intérêt pour leurs fonds mis dans 1'affaire, est réparti comme suit: 3/5 a la ville dans laquelle s'exerce 1'activité du Bolag et 2/5 au fonds dit des communications. La commune emploiera les 3/5 qui lui reviennent a des objets d'utilité publique et non a des oeuvres que la commune est déja obligée de défrayer sur ses ressources ordinaires. 3. L importante question de l'o ption locale sera traitée spécialement par des rapporteurs d'une haute compétence. Je puis donc passer rapidement. Je rappelle simplement le principe sur lequel elle est basée, soit que 1'existence et la police des débits n'intéressent pas seulement les débitants et les consommateurs, ou 1 Etat-police, mais en tout premier lieu les habitants de la localité qui ont a supporter les effets du cabarétisme, relachement de la vie de familie, frais élevés d'assistance, maladies, etc. La question, qui les touche de si prés, doit être placée directement sous leur controle. Quoique, dans la plupart des pays qui en aient fait usage, 1'option locale soit devenue la prohibition locale, il faut bien observer que les deux termes ne sont pas identiques et que, par 1'option locale, il faut entendre le droit pour les électeurs communaux de prendre en matière de police des auberges, sur leur territoire, toute mesure jusqu'a la prohibition (restriction du nombre des débits, des heures d'ouverture, fermeture le dimanche, système de Gotenbourg, municipalisation, etc.). L'option locale intégrale est appliquée en Europe dans un seul pays: la N o r v è g e, dans les villes pour 1'eau de vie seulement, dans les campagnes pour toutes les boissons alcooliques; il ne s'agit pas la de l'option locale directe; c'est 1'autorité communale, nommée par le peuple, qui exerce ce droit. En Danemark, je 1'ai déja rappelé, par suite de la circulaire de mars 1910 du Ministère de 1'Intérieur, les électeurs ruraux sont appelés a se prononcer dans les cas oü une demande de patente nouvelle est présentée. Nous passons maintenant aux pays a n g 1 o-s a x o n s oü l'option locale a pris une trés grande extension. Au Canada, 1'ensemble de la Dominion est regi par le Canada Temperance Act, de 1878, amendé en 1888, dont les dispositions principales sont les suivantes: pour obtenir une votation sur la suppression des débits ou sur leur rétablissement, une pétition signée dun quait au moins des électeurs du comité ou de la cité est nécessaire. Ala votation, la majorité simple décide. Une nouvelle pétition ne peut pas être présentée avant 3 ans. En plus de la loi générale, plusieurs provinces du Canada ont fait usage de leur pouvoir législatif pour régler non seulement la question des patentes, au cas oü la prohibition n'est pas en vigueur, mais aussi pour préciser et développer le Canada Temperance Act. Mes connaissances en droit constitutionnel canadien sont trop insuffisantes pour me permettre de déterminer, d'après les textes de loi, aussi touffus que compliqués, que j'ai depouillés, comment le partage entre les compétences de la colonie tout entière (Dominion) et de chaque province se fait en ces matières. Je glane divers faits intéressants dans les différents textes. La Colombie britanniq u e ne connait pas l'option locale et ne rappelle pas dans sa loi le Canada TemperanceAct. Dans leSaskatschewan le Liquor License Act de 1908 stipule que, pour provoquer une votation d'option locale, il suffit d'une pétition signée au moins par 100 personnes dans les villes et par 25 dans les bourgs et villages. Le M a n i t o b a, par sa loi de 1902, reproduit, en les compliquant de „tecnicalities", les principales dispositions du Canada Temperance Act. Par une loi de 1910, la NouvelleE c o s s e règle sa situation; son chef-lieu, Halifax, est la seule localité restée au régime des patentes, tandis que partout ailleurs la prohibition par 1'option locale est en vigueur. LeNouveauBrunswick, en fait d'option locale, reproduit simplement les dispositions générales du Canada Temperance Act. ' La loi des licences de la province de Québec (articles 903 a 1-515 des statuts refondus de la Province, 1909) contient des dispositions intéressantes. Tout conseil municipal peut en tout temps prohiber par un réglement la vente des boissons enivrantes. II peut soumettre ce réglement a 1'approbation des électeurs. II d o i t le soumettre, si 30 électeurs le demandent. Enfin 30 électeurs peuvent exiger du Conseil municipal qu'un réglement prohibitif soit préparé par lui et soumis aux électeurs communaux. Relevons en passant que, dans la loi qui règle les patentes, le législateur de Québec a trouvé un moyen ingénieux pour ne pas faire la partie trop belle aux débitants restants. En effet, le montant des droits a payer s'élève a mesure que le nombre des débits diminue, de sorte que le fisc ne subit aucune diminution de ressources. La province d Ontario, par sa loi de 1897, qui a subi, jusqu'en 1909, de nombreux amendements, a un Local Option ByeLaw, en général calqué sur le Canada Temperance Act, mais la majorité des 3/5 est nécessaire pour assurer la prohibition. La Nouvelle Province de 1' A 1 b e r. t a stipule que 1/5 des électeurs peuvent demander qu'aucune licence ne soit accordée. II y a alors votation, après que les initiants ont déposé 100 dollars pour les dépenses nécessaires, et la prohibition entre en vigueur si 3/5 des électeurs la demandent. L'Ile de T e r r e-N e u v e, qui ne fait pas partie, administrativement, du Canada assure également une votation sur 1'option locale. Nous passons a 1'Australië. L' A u s t r a 1 i e occidentale n'a pas 1'option locale, seulement le droit de protestation. La Nouvelle Galles duSud fait dépendre 1'octroi de patentes nouvelles ou le transfert des patentes d'une décision des contribuables locaux. Une majorité des n/20 est nécessaire. La loi de 1905 déclare que le nombre des patentes ne peut être augmenté si une majorité des habitants adultes ne le demande pas. Elle prévoit pour ce cas une votation qui porte aussi sur la question de la suppression compléte des débits ou de leur diminution. Pour les questions de suppression compléte ou de réintroduction des débits dans un territoire prohibitionniste, une majorité des 3/5 décide. La loi de 1'Etat de Victoria, de 1906, introduit 1'option locale, mais seulement a partir de 1917. La question du maintien ou de la suppression des débits sera soumise aux électeurs. Pour que la prohibition soit votée, il faut une majorité des 3/5 et que 30 % des électeurs inscrits aient pris paft au vote. La loi de T a smanie, de 1908, introduit également 1'option locale a partir de 1917, mais celle-ci, détail a relever, ne peut aller jusqu'ala prohibition compléte. En effet les votations ne peuvent avoir lieu que dans leslocalités qui possèdent plus d'une auberge et les deux questions posées sont le maintien ou la diminution du nombre des débits. La majorité simple décide, mais 25 % au moins des électeurs inscrits doivent prendre part au vote. La N o u v e 11 e-Z é 1 a n d e a modifié profondément, en 1910, sa législation sur les débits. Elle a laissé tomber la question de la diminution du nombre des débits, posée aux électeurs tous les 3 ans. Ceux-ci n'auront plus a se prononcer que sur 1'augmentation ou la suppression des auberges. Comme par le passé, une majorité des 3/5 est nécessaire pour assurer 1'entrée envigueur de la prohibition. De plus, toutes les voix données pour la suppression des débits dans un district seront comptées comme allant également a la prohibition compléte,, nationale, comprenant la suppression de la fabrication et de 1'importation pour toute la colonie. La première votation en vertu de la nouvelle loi aura lieu en décembre 1911 et la lutte est déja engagée. Les prohibitionnistes n'escomptent pas cette fois-ci la victoire, mais ils espèrent au moins réunir en faveur de la prohibition, comme ils 1'ont fait il y a trois ans, la majorité simple des suffrages exprimés dans toute la Colonie. II ne peut être question pour nous de passer un a un en revue les différents Etats de la grande République américaine qui ont introduit 1'option locale sous une forme ou sous une autre. Du reste, cette partie de la question est mieux connue que d'autres et probablement M. Ie Dr. Helenius s'en occupera-t-il de plus prés. Je relève simplement, qu'au point de vue de la législation, les Etats américains peuvent se classer comme suit: la prohibition d'Etat est introduite dans 8 Etats; 9 Etats, y compris le district de Columbia, siége des autorités fédérales, ont exclusivement ou presque le régime des patentes; tous les autres Etats ont, sous une forme ou sous une autre, 1'option locale. Les Etats-Unis ont varié a 1'infini les possibilités du systéme. La loi réserve dans certains Etats, comme a New-York, le droit d'option aux communes rurales seules, ailleurs 1'option est applicable partout sans exception. Mais 1'unité de vote varie; ce peut être la commune ou le comté. D'une manière générale la gradation naturelle est la suivante: vote dans les communes rurales, vote dans les communes, quelles qu'elles soient, vote par comté, pour arriver enfin a la prohibition d'Etat. Sur 1'étendue de 1'application de 1'option locale aux EtatsUnis, je renvoie aux rapports qui me suivront, ainsi qu'a 1'ouvrage connu de von Koch et aux excellents Annuaires de 1'Anti-SaloonLeague américaine. 4. Nous en arrivons a la prohibition d'Etat, telle que la peuvent prononcer les provinces canadiennes ou les Etats des Etats-Unis, c'est a dire sans interdiction de 1'importation, en opposition a la loi prohibitive islandaise et aux mesures prohibitives prises par quelques pays, la Hollande, la Belgique, la Suisse contre une liqueur spéciale, 1'absinthe. Comme je 1'ai dit déja, 8 Etats américains ont introduit et appliquent plus ou moins exactement, la prohibition sur leur territoire. Mais il faut relever, une fois de plus, que la constitution américaine ne permet pas la prohibition compléte, c'est a dire que 1'importation, en vertu de la loi du commerce entre Etats, reste toujours permise et que le particulier a toujours le droit de s'approvisionner en boissons alcooliques dans 1'Etat voisin. Seule la fabrication des boissons alcooliques sur le territoire prohibitionniste ainsi que, et surtout, la v e n t e dans les débits et autres établissements publics sont interdites. II va de soi qu'un régime pareil porte a beaucoup d'abus et que la limite d u S u d fait dépendre 1'octroi de patentes nouvelles ou le transfert des patentes d'une décision des contribuables locaux. Une majorité des 11/20 est nécessaire. La loi de 1905 déclare que le nombre des patentes ne peut être augmenté si une majorité des habitants adultes ne le demande pas. Elle prévoit pour ce cas une votation qui porte aussi sur la question de la suppression compléte des débits ou de leur diminution. Pour les questions de suppression compléte ou de réintroduction des débits dans un territoire prohibitionniste, une majorité des 3/5 décide. La loi de 1'Etat de Victoria, de 1906, introduit 1'option locale, mais seulement a partir de 1917. La question du maintien ou de la suppression des débits sera soumise aux électeurs. Pour que la prohibition soit votée, il faut une majorité des 3/5 et que 30 % des électeurs inscrits aient pris part au vote. La loi de T a smanie, de 1908, introduit également 1'option locale a partir de 1917, mais celle-ci, détail a relever, ne peut aller jusqu'ala prohibition compléte. En effet les votations ne peuvent avoir lieu que dans leslocalités qui possèdent plus d'une auberge et les deux questions posées sont le maintien ou la diminution du nombre des débits. La majorité simple décide, mais 25 % au moins des électeurs inscrits doivent prendre part au vote. La N o u v e 11 e-Z é 1 a n d e a modifié profondément, en 1910, sa législation sur les débits. Elle a laissé tomber la question de la diminution du nombre des débits, posée aux électeurs tous les 3 ans. Ceux-ci n'auront plus a se prononcer que sur 1'augmentation ou la suppression des auberges. Comme par le passé, une majorité des 3/5 est nécessaire pour assurer 1'entrée envigueur de la prohibition. De plus, toutes les voix données pour la suppression des débits dans un district seront comptées comme allant également a la prohibition compléte,, nationale, comprenant la suppression de la fabrication et de 1'importation pour toute la colonie. La première votation en vertu de la nouvelle loi aura lieu en décembre 1911 et la lutte est déja engagée. Les prohibitionnistes n'escomptent pas cette fois-ci la victoire, mais ils espèrent au moins réunir en faveur de la prohibition, comme ils 1'ont fait il y a trois ans, la majorité simple des suffrages exprimés dans toute la Colonie. II ne peut être question pour nous de passer un a un en revue les différents Etats de la grande République américaine qui ont introduit 1'option locale sous une forme ou sous une autre. Du reste, cette partie de la question est mieux connue que d'autres et probablement M. Ie Dr. Helenius s'en occupera-t-il de plus prés. Je relève simplement, qu'au point de vue de la législation, les Etats américains peuvent se classer comme suit: la prohibition d'Etat est introduite dans 8 Etats; 9 Etats, y compris le district de Columbia, siége des autorités fédérales, ont exclusivement ou presque le régime des patentes; tous les autres Etats ont, sous une forme ou sous une autre, 1'option locale. Les Etats-Unis ont varié a 1'infini les possibilités du systéme. La loi réserve dans certains Etats, comme a New-York, le droit d'option aux communes rurales seules, ailleurs 1'option est applicable partout sans exception. Mais 1'unité de vote varie; ce peut être la commune ou le comté. D'une manière générale la gradation naturelle est la suivante: vote dans les communes rurales, vote dans les communes, quelles qu'elles soient, vote par comté, pour arriver enfin a la prohibition d'Etat. Sur 1'étendue de 1'application de 1'option locale aux EtatsUnis, je renvoie aux rapports qui me suivront, ainsi qu'a 1'ouvrage connu de von Koch et aux excellents Annuaires de 1'Anti-SaloonLeague américaine. 4. Nous en arrivons a la prohibition d'Etat, telle que la peuvent prononcer les provinces canadiennes ou les Etats des Etats-Unis, c'est a dire sans interdiction de 1'importation, en opposition a la loi prohibitive islandaise et aux mesures prohibitives prises par quelques pays, la Hollande, la Belgique, la Suisse contre une liqueur spéciale, 1'absinthe. Comme je 1'ai dit déja, 8 Etats américains ont introduit et appliquent plus ou moins exactement, la prohibition sur leur territoire. Mais il faut relever, une fois de plus, que la constitution américaine ne permet pas la prohibition compléte, c'est a dire que 1'importation, en vertu de la loi du commerce entre Etats, reste toujours permise et que le particulier a toujours le droit de s'approvisionner en boissons alcooliques dans 1'Etat voisin. Seule la fabrication des boissons alcooliques sur le territoire prohibitionniste ainsi que, et surtout, la v e n t e dans les débits et autres établissements publics sont interdites. II va de soi qu'un régime pareil porte a beaucoup d'abus et que la limite entre 1'usage privé et la vente clandestine est vite franchie dans un pays dont le respect pour la loi n'est pas la qualité principale. II est intéressant de rappeler ici la date de 1'entrée en vigueur de la prohibition dans les Etats qui sont soumis actuellement a ce régime. Elle existe sans interruption dans 1'Etat du Maine depuis 1858. Comme on le sait, un formidable assaut a été donné a la vieille loi prohibitive le 11 septembre de cette année. Le Kansas a sa loi prohibitive depuis 1879, le Dakota du Nord depuis 1889. Les 5 autres Etats qui ont introduit la prohibition 1'ont fait depuis peu de temps: ce sont l'Oklahoma en 1907, la Georgie en 1908, le Mississippi et la Caroline du Nord depuis 1909, le Tennessee depuis 1910. Je ne sais trop, s'il faut ajouter a la liste des Etats prohibitionnistes 1'Etat d'Alabama, qui se trouve dans une situation singulière. La prohibition qui y avait été introduite il y a deux ans a été abrogée par décision de la législature il y a quelques mois. C'est a dire que les comtés ont regu le droit de se prononcer sur la réintroduction des débits. Comme jusqu'a maintenant, pour autant que je suis renseigné, il n'a pas été fait usage de cette faculté, officiellement tout au moins 1'Alabama se trouve encore sous le régime prohibitionniste. La province canadienne, Ile du Prince Edouard, a également introduit, en 1900, la prohibition sur son territoire. 5. Nous arrivons maintenant a la dernière étape que puisse franchir une législation antialcoolique, a la prohibition compléte, comprenant aussi bien celle de la vente que de la fabrication et de 1'importation des boissons alcooliques. Cette étape a été franchie par 1'ile lointaine du cercle polaire, 1'Islande, dont la loi prohibitive entrera en vigueur au premier janvier 1912. II est curieux vraiment que les peuples du Nord donnent un démenti aussi éclatant aux théories d'écrivains, tels que Montesqieu ou Taine, qui font de la passion pour les boissons fortes, comme une caractéristique des peuples du Nord, comme une condition même de leur existence, puisque ce sont justement ces peuples du Nord: la Suède, la Norvège, 1'Islande, sans oublier le Canada, qui sont a la tête du mouvement antialcoolique et dont la sobriété croissante se rit des théories des philosophes de 1'histoire. Rappelons les étapes principales de la lutte antialcoolique en Islande. La législation actuelle a été précédée d'une propagande intense, malgré toutes les difficultés climatériques et géographiques. En 1884, le mouvement s'accentue par la fondation de 1'Ordre des Bons-Templiers qui croit d'année en année et qui compte actuellement le 12 % de la population compléte de 1'ile. Le clergé islandais a joué également un röle trés honorable dans la lutte. La plupart des pasteurs, 1'évêque luthérien en tête, sont des abstinents totaux. Au point de vue législatif, en 1855 déja, la fermeture des auberges le dimanche était décidée. En 1888, on confia a la population le droit de décider de 1'octroi de patentes nouvelles. En 1899, par suite d'un rehaussement des droits a payer, le nombre des auberges est réduit a 6, celui des débits d'alcool a 1'emporter a 30. En 1900, interdiction defabriquer des boissons alcooliques, en 1908 plébiscite sur la prohibition compléte de 1'alcool, auquel les hommes seuls prennent part. 4645 Votants se prononcent pour la prohibition, 3181 contre. En mai 1909, la Chambre islandaise (Alting) adopte, a la suite de la consultation populaire, une loi prohibitive, ratifiée par le Roi de Danemark et dont 1'entrée en vigueur est fixée au premier janvier 1912. Les principaux articles de la loi islandaise sont, en résumé, les suivants: la loi islandaise considère comme boisson spiritueuse toute boisson contenant plus de 21% d'alcool en volume. L'importation est interdite, sauf pour les gérants d'entreprises industrielles, pour les laboratoires scientifiques qui sont admis a importer de 1'alcool pour leur industrie ou leur usage pratique. Est autorisée également, l'importation de 1'alcool a brüler, comme de 1'alcool a 1'usage des pharmaciens et des médecins. Les doyens de 1'église nationale et les chefs d'autres communautés peuvent également importer de 1'étranger le vin nécessaire pour la distribution de la sainte Cène. Tous les spiritueux importés de 1'étranger doivent être débarqués a Reykjavik. In inspecteur, nommé par ie gouvernement, est chargé de surveiller l'importation et de veiller a ce qu'aucune fraude ne soit commise. Des dispositions spéciales sont prises pour éviter que les vaisseaux en rade des ports islandais ne fassent un trafic clandestin d'alcool. Les débitants et commer5ants autorises par la législation antérieure a vendre des spiritueux dans le pays, ont jusqu au premier janvier 1915 pour écouler leurs produits. Passée cette date, la vente de 1'alcool deviendra fraudu- leuse, même pour les provisions faites avant le premier janvier 1912. Les contraventions a la loi seront punies par des amendesde 200 a 1000 couronnes, en cas de première infraction, de 500 a 2000 pour une seconde infraction, en cas de récidive de 1000 a 5000 couronnes. *** Nous sommes arrivés au terrain de cette étude, rapide et forcément bien sèche, et qu'il ne m'a pas été possible, faute de temps, d'illustrer de détails intéressants. Je me suis gardé, comme je le disais au début, de discuter les systèmes si variés employés par les principaux pays du monde, pour régler le régime des débits de boissons. Mais je ne crois pas violer cette règle si je tire de mon étude une loi générale dont nous devrions être tous pénétrés et sur laquelle nous pouvons tous, je le crois, tomber d'accord. C'est la vieille règle formulée déja par 1'adage latin: Quid leges sine moribus? C'est a dire que les lois qui ne sont pas portées par 1'opinion publique sont condamnées a rester lettre morte et que la législation doit s u i v r e et renforcer 1'opinion publique et non pas la précéder. Plusieurs des échecs ou des demi-échecs que certaines mesures législatives ont subis, dans le domaine de la lutte contre 1'alcool, ne peuvent s'expliquer que par une méconnaissance de cette loi fondamentale que tout législateur doit avoir sous les yeux. D'autre part, les succès réalisés dans certains pays 1'ont été paree que les mesures législatives avaient été soigneusement préparées, par une longue campagne d'opinion publique a laquelle les pouvoirs publics ont pu apporter leur utile concours, mais oü 1'initiative privée avait joué le plus grand röle. Regardons aux pays comme la Suède, comme la Norvège, comme le Canada, comme 1'Islande qui sont en avance sur beaucoup d'autres dans la lutte contre l'alcoolisme; ce n'est pas en première ligne a leur législation qu'ils le doivent, mais, avant la loi, a la persévérance avec laquelle ils ont lutté, par le moyen de 1'initiative privée, contre le fléau. Faisons appel, certes, a 1'aide législative dans la lutte, mais que la loi ne devienne pas pour nous un oreiller de paresse. Rappelons-nous que la victoire n'est possible que par une transformation compléte des moeurs de la majorité, transformation que la loi seule est impuissante a réaliser et qui dépend de notre tenacité, de notre énergie dans le combat que nous avons engagé. C'est donc, quoique cela puisse paraitre un peu paradoxal, par un appel a 1'énergie et a 1'initiative individuelles que je termine cette revue législative. Prasident S. Exc. A. S. Talma: Herrn Dault unsern herzlichsten Dank für die freundlichste Vorlesung des Referats des Herrn Hercod. Ich bitte nun Herrn Dr. von Strauss und Tórney das Wort zu nehmen für seinen Vortrag über: Die Schankkonzession in Deutschland und ihre Reform. Senatsprasident D. Th. Dr. Med. et Jur. von Strauss und Torney, Wirkl. Geh. Oberregierungsrat, (Berlin): In dem Kampfe gegen den Alkoholismus bildet die Möglichkeit des gewerbsmassigen Vertriebs und Verkaufs geistiger Getranke unzweifelhaft einen Gegenstand der Beachtung und Sorge. Schon seit J ahrhunderten hat man erkannt, dass nicht nur diese Möglichkeit, sondern vor allen Dingen auch die grössere Zahl der Vertriebsstellen zum grosseren Alkoholkonsum reizt, und dass das Zusammenkommen von Menschen an ihnen infolge der Wirkungen des Alkohols Auswüchse zu Wege brachte, die dem gemeinen Wesen und dem Einzelnen Schaden verursachten. Es ist eine durch die Jahrtausende hindurch sich zeigende Erfahrung, dass die menschliche Gesellschaft namentlich bei Arbeit und Anstrengung Reizmittel für die Nerven und Auslösung von dem Alltaglichen sucht. Kein Volk hat davon eine Ausnahme gemacht, wenn auch die Reizmittel sehr verschiedene waren. Es scheint, als ob es unmöglich ist, solche Reizmittel ganzlich auszuschalten. Mag dies auch für einen Einzelnen möglich sein, für die Gesamtheit der Völker lehrt die Erfahrung das Gegenteil. Für den praktischen Sozialpolitiker wird sich deshalb die Frage nicht so stellen können, dass man fragt: „Wie können die Reizmittel überhaupt ausgeschaltet werden?", sondern: „Welche Reizmittel bieten so grosse Gefahren, dass ihre Ausschaltung ganz nötig ist, oder wenigstens ihr Gebrauch auf ein Minimum beschrankt werden kann?" Die Geschichte der Völker hat gelehrt, dass die alkoholischen Getranke eines der weitverbreitesten, aber auch gefahrlichsten solcher Reizmittel sind. Es hiesse Eulen nach Athen tragen, wenn ich hier über die Gefahren des Alkohols nur ein Wort verlieren wollte. Es ist erklarlich, dass ein Teil unserer Freunde sich auf den Standpunkt stellt, dass mit allen staatlichen und sonstigen Mitteln möglichst rasch es dahin gebracht werden möchte, dass die Erzeugung, der Vertrieb, ja der Konsum von Alkohol verhindert werde. Ob das in .anderen Landern möglich ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Dass es zurzeit in Deutschland unmöglich erscheint, ist mir unzweifelhaft. Es ist auch selbst unter denjenigen, welche die Totalabstinenz für das deutsche Volk als Ziel ihrer Tatigkeit auf die Fahne geschrieben haben, wohl ziemlich allgemein anerkannt, dass dieses Ziel in der nachsten Zeit noch nicht erreicht werden kann. Einig sind aber alle, welche den Alkoholismus bekampfen, darin, dass wenigstens eine Beschrankung für die Möglichkeit des Konsums nicht nur unbedingt nötig, sondern auch erreichbar ist, allerdings nur mit Hilfe der staatlichen Gesetzgebung. Es handelt sich dabei, und das ist mein Thema, um eine solche Gestaltung der Verhaltnisse und der Gesetzgebung, dass die Vertriebs- und Verkaufsstatten für den Alkohol zunachst eingeschrankt werden. Wie allseits bekannt, ist zurzeit dieses Problem in fast allen Kulturstaaten auf der Tagesordnung, und es ist natürlich, dass dabei je nach der geschichtlichen Entwicklung der einzelnen Lander die Mittel, das Ziel zu erreichen, verschieden sind. Da meine Aufgabe hier sich nur auf die Verhaltnisse in Deutschland beschrankt, so kann es auch nur meine Aufgabe sein, dariiber mich zu aussern, was nach den gegebenen Verhaltnissen zur Minderung des Uebels in Deutschland zu erreichen möglich ist. Dass Einrichtungen, wie sie mit dem Worte „Gemeindebestimmungsrecht" gekennzeichnet werden, oder in dem Worte ,,Prohibition" enthalten sind, zurzeit in Deutschland nicht möglich sind, leidet auch bei denen, welche solche Einrichtungen als erstrebenswertes Ziel hinstellen — was bei mir nicht der Fall ist — kaum einen Zweifel. Dass in vielen dieser Einrichtungen ein gesunder Kern enthalten ist, ist auch meine Ueberzeugung, und ich werde versuchen, einen Reformvorschlag zu machen, der diesem Rechnung tragt, und den einzuführen ohne besondere Schwierigkeiten möglich und erreichbar ist. Um in dieser Beziehung verstanden zu werden, muss ich ganz kurz die Grundlage der deutschen Konzessionsgesetzgebung darstellen. Der augenblickliehe Rechtszustand in Deutschland ist enthalten in den §§ 33 und 53 der RGO., die folgendermassen lauten: § 33. Wer Gastwirtschaft, Schankwirtschaft oder Kleinhandel mit Branntwein oder Spiritus betreiben will, bedarf dazu der Erlaubnis. Diese Erlaubnis ist nur dann zu versagen: 1. wenn gegen den Nachsuchenden Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass er das Gewerbe zur Förderung der Völlerei, des verbotenen Spieles, der Hehlerei oder der Unsittlichkeit missbrauchen werde; 2. wenn das zum Betriebe des Gewerbes bestimmte Lokal wegen seiner Beschaffenheit oder Lage den polizeilichen Anfotderungen nicht genügt. Die Landesregierungen sind befügt, ausserdem zu bestimmen, dass, a) die Erlaubnis zum Ausschenken von Branntwein oder zum Kleinhandel mit Branntwein oder Spiritus allgemein, b) die Erlaubnis zum Betriebe der Gastwirtschaft oder zum Ausschenken von Wein, Bier oder anderen, nicht unter a) fallenden, geistigen Getranken, in Ortschaften mit weniger als 15000 Einwohnern, sowie in solchen Ortschaften mit einer grosseren Einwohnerzahl, für welche dies durch Ortstatut (§ 142) festgesetzt wird, von dem Nachweis eines vorhandenen Bedürfnisses abhangig sein solle. Vor Erteilung der Erlaubnis ist die Ortspolizei und die Gemeindebehörde gutachtlich zu hören. Die vorstehenden Bestimmungen finden auf Vereine, welche den gemeinschaftlichen Einkauf von Lebens- und Wirtschaftsbedürfnissen im grossen und deren Absatz im kleinen zum ausschliesslichen oder hauptsachlichen Zwecke haben, einschliesslich der bereits bestehenden, auch dann Anwendung, wenn der Betrieb auf den Kreis der Mitglieder beschrankt ist. Die Landesregierungen können anordnen, dass die vor- stehenden Bestimmungen, mit Ausnahme derjenigen in Absatz 3 unter b, auch auf andere Vereine, einschliesslich der bereits bestehenden, selbst dann Anwendung finden, wenn der Betrieb auf den Kreis der Mitglieder beschrankt ist. § 53. Die in dem § 29 bezeichneten Approbationen können von der Verwaltungsbehörde nur dann zurückgenommen werden, wenn die Unrichtigkeit der Nachweise dargetan wird, auf Grund deren solche erteilt worden sind, oder wenn dem Inhaber der Approbation die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt sind, im letzteren Falie jedoch nur für die Dauer des Ehrenverlustes. Ausser aus diesen Gründen können die in den §§ 30, 30a, 32, 33, 34 und 36 bezeichneten Genehmigungen und Bestallungen in gleicher Weise zurückgenommen werden, wenn aus Handlungen oder Unterlassungen des Inhabers der Mangel derjenigen Eigenschaften, welche bei der Erteilung der Genehmigung oder Bestallung nach der Vorschrift dieses Gesetzes vorausgesetzt werden mussten, klar erhellt. Inwiefern durch die Handlungen oder Unterlassungen eine Strafe verwirkt ist, bleibt der richterlichen Entscheidung vorbehalten. Pfandleihern, welche vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 23. Juli 1879 (Reichsgesetzblatt S. 267) den Gewerbebetrieb begonnen haben, sowie Pfandvermittlern, Gesindevermietern oder Stellenvermittlern, welche vor dem 1. Oktober 1900 den Gewerbebetrieb begonnen haben, kann derselbe untersagt werden, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlassigkeit des Gewerbetreibenden in bezug auf den Gewerbebetrieb dartun. Ist die Untersagung erfolgt, so kann die Landeszentralbehörde oder eine andere von ihr zu bestimmende Behörde die Wiederaufnahme des Gewerbebetriebs gestatten, sofern seit der Untersagung mindestens 1 Jahr verflossen ist. Es geht hieraus hervor, dass von dem, welcher diese Gewerbe betreiben wil, gewisse persönliche Eigenschaften verlangt werden, dass ferner an das Lokal, den Ort des Betriebes, gewisse Anfor- derungen gestellt werden, dass ferner die Frage des Bedürfnisses in gewisser Hinsicht nachgewiesen werden muss, und dass endlich das Verfahren bei der Erteilung und Entziehung der Konzession geregelt ist. Da es hier wesentlich darauf ankommt, Vorschlage zu machen, durch welche es ermöglicht wird, die Anzahl der Betriebsstatten zu verringern, so übergehe ich alles andere und beschranke mich hauptsachlich auf die Frage des Nachweises des Bedürfnisses und des Verfahrens. Gerade diese Frage des Bedürfnisses ist es, welche auch in anderen Kulturstaaten als das schwierigste Problem angesehen wird und für dessen Lösung die allerverschiedensten Vorschlage gemacht sind. Ich weiss wohl, dass ein grosser Teil unserer Freunde gar nicht auf dem Standpunkt steht, dass Alkohol zu geniessen für die Menschheit überhaupt ein Bedürfnis bestehe. Es mag das ja theoretisch, namentlich vom medizinischen Standpunkte aus, richtig sein. Da aber die Allgemeinheit heute dieser Ansicht noch nicht ist und die Machte im Staate, die darüber zu bestimmen haben, diese Anschauung noch nicht teilen, so kann hinsichtlich einer Reform für die nachste Zeit auch nicht davon ausgegangen werden. Dafür jedoch, dass das Bedürfnis auf ein möglichst beschranktes Mass gehalten werden muss, und dass dafür Gesetzesbestimmungen zu erlassen sind, wird es möglich sein, auch schon jetzt oder wenigstens in der nachsten Zeit Boden zu finden. Wie oben gezeigt, ist es in Deutschland auch jetzt noch den Regierungen der einzelnen Bundesstaaten und bei Stadten über 15.000 Einwohner den Gemeindebehörden durch das Reichsgesetz überlassen, ob sie die Frage des Bedürfnisses überhaupt heranziehen und regeln wollen oder nicht. Das schon halte ich für verkehrt. Diese Frage müsste in dem Reichsgesetz allgemein geregelt und nicht den oft sehr zufalligen Anschauungen und Majoritaten in den einzelnen Landern und Gemeinden überlassen werden. Darüber ist man auch in den massgebenden Kreisen in Deutschland schon ziemlich einig, und es liegt die begründete Hoffnung vor, dass schon in Kürze ein Gesetz dem Reichstage vorgeschlagen werden wird, welches in diesem Sinne eine Aenderung enthalt. Wird nun dieses kaum mit Schwierigkeiten sich vollziehen, so ist weit schwerwiegender die Frage, nach welchen Gesichtspunkten und objektiven Momenten das Bedürfnis geprüft werden soll. Das jetzige Gesetz giebt absolut keine Anhaltspunkte dafür und überlasst es den Konzessionsbehörden im einzelnen, zu prüfen, ob ein Be- diirfnis für eine neue Konzession vorliegt oder nicht. Es ist das eine der schwierigsten Fragen bei der Regelung dieser Materie, und die einzelnen ausserdeutschen Lander haben darin auch sehr verschiedene Standpunkte eingenommen. Um einigermassen den Konzessionsbehörden einen objektiven Anhalt zu geben, hat man mit einigen Modifikationen jetzt fast überall in den Gesetzen und Gesetzentwürfen einen Massstab angenommen, der die Zahl der zu konzessionierenden Schankstellen zu der Bevölkerungszahl angiebt. Unter den bestehenden Gesetzen ist dieses namentlich hier in Holland der Fall. Nach den veröffentlichten Statistiken soll dadurch auch eine Verminderung der Schankstellen und des Alkoholkonsums eingetreten sein. Wenn ich nun auch glaube, dass es immerhin schon von grossem Werte sein wird, wenn das Gesetz eine solche Schranke giebt, so verhehle ich mir doch nicht, dass auch diese formale Bestimmung eine ausserst unvollkommene ist. Zunachst werden dabei all die besonderen Verhaltnisse der einzelnen Gegenden unberücksichtigt gelassen, wenn auch es möglch sein dürfte, dem durch besondere Bestimmungen Raum zu geben. Vor allem aber wird der Besonderheit der einzelnen Schankstatten dabei nicht Rechnung getragen. Es ist doch, wenn es nur auf die Zahl der Schankstatten ankommt, nicht gleichgiltig, ob ein Schanklokal 100 Personen oder 1000 tassen kann. Die Gelegenheit zum Alkoholgenuss ist doch eine ganz andere, ob in einem Orte von 2000 Einwohnern 4 Wirtschaften bestehen, von denen jede 100 Personen Aufenthalt bietet, oder 2 solche, bei denen jede 500 Personen Gelegenheit zum Alkoholkonsum giebt. Es lage ja die Möglichkeit vor, auch nach dieser Richtung hin im Gesetze Bestimmungen zu treffen, obwohl ich das für ausserst schwierig halte. Erkennt man nun aber auch an, dass der Wert des bloss formalen Masstabes der Anzahl von Wirtschaften zur Anzahl der Einwohnerzahl ein geringfügiger ist, so würde es doch immer ein grosser Fortschritt sein, wenn wenigstens diese eine Beschrankung in das Gesetz aufgenommen werden könnte, so: dass die Konzessionsbehörden nich darüber hinausgehen könnten. Aber als Erganzung dieser Bestimmung halte ich einen zweiten Vorschlag für unbedingt erforderlich, der meines Erachtens von der grössten Wichtigkeit ist, die Anschauung der Bevölkerung zum Ausdruck bringen würde und so auch dem berechtigten Kern der Vorschlage, welche sich unter dem Worte „Gemeindebestimmungsrecht" zusammenfassen lassen, Rechnung tragt. Dieser Vorschlag hat auch den Vorzug, dass er sich der jetzt bestehenden Gesetzgebung verhaltnismassig leicht einfügen lasst. Das z.Zt. bestehende Reichsgesetz enthalt im § 33 wie oben erwahnt die Bestimmung: „vor Erteilung der Erlaubnis ist die Ortspolizei und die Gemeindebehörde gutachtlich zu horen." Wie die Erfahrung gelehrt hat, wird zwar dadurch schon sehr oft wertvolles Material zur Beurteilung der Bedürfnisfrage herbeigeschafft. Es liegt aber in der Natur der Sache, dass hierbei den Gesichtspunkten, die für die Anschauung der Bevölkerung massgebend sind, nicht immer so Rechnung getragen wird, wie diese glaubt, dass es nötig sei. Dazu kommt, dass in Deutschland die Konzessionsbehörde ein Kollegium ist, welches nur an der Spitze mit einem Beamten besetzt ist, sonst aber aus gewahlten Vertretern der Kommunal-Korporationen besteht. Dass bei den letzteren nicht immer die richtige Einsicht und Würdigung der Verhaltnisse allein ausschlaggebend ist, liegt in der Natur der Verhaltnisse und wird- durch die Erfahrung bestatigt. Um diesen Mangein allen ein Gegengewicht zu bieten, halte ich es für nicht nur sehr wünschenswert, sondern auch notwendig, dass vor der Konzessionsbehörde, ehe die Erlaubnis erteilt wird, auch die Anschauungen der Gemeindemitglieder direkt zur Geltung kommen und gewürdigt werden müssen. Kann das auf einem geordneten Wege erreicht werden, so würde dem berechtigten Kern des sogenannten Gemeindebestimmungsrechts Rechnung getragen und viel gewonnen werden. Die blosse Lrabstimmung der Gemeindemitglieder mit ja und. nein hat m.E. nur geringen Wert, da diese nie die Motive und ihre Berechtigung zum Ausdruck bringt, und meist die Suggestion und andere Menschlichkeiten die Hauptrolle dabei spielen. Abgesehen hiervon aber würde eine solche Einrichtung etwas so neues in die ganze Verfassung der Gemeinden und des Staates und in den Grundanschauungen, die dem gesamten deutschen Verwaltungsorganismus zu Grunde liegen, bringen, dass es m.E. ausgeschlossen ist, dass eine solche Einrichtung mit sehr zweifelhaftem Werte Aussicht auf ihre Einführung hat. Das preussische Landesverwaltungsgesetz, welches das Verfahren in Verwaltungsstreitsachen festlegt, enthalt in § 70 folgende Bestimmung: „Das Gericht kann auf Antrag oder von Amtswegen die Beiladung Dritter, deren Interesse durch die zu erlassende Entscheidung berührt wird, verfügen. Die Entscheidung ist in diesem Falie auch dem Beigeladenen gegenüber giltig." 8 Hier ist schon die Anleitung gegeben, wie man prozedieren kann, um den berechtigten Interessen des Publikums vor den Behörden Geltung zu verschaffen. Auch auf anderen Gebieten kennt das bestehende Recht eine sogenannte Popularklage, z.B. bei der Einziehung und Verlegung öffentlicher Wege. Es ist in diesem Falie vorgeschrieben, dass die Absicht, einen bestimmten Weg dem öffentlichen Verkehr zu entziehen, öffentlich bekannt gemacht wird. Dann steht jedem, der ein Interesse an dem Wege hat, es frei, gegen diese Einziehung Einspruch zu erheben, und, sofern sein Einspruch durch Beschluss der Behörde zurückgewiesen wird, gegen einen solchen Beschluss klagbar zu werden. Er hat in diesem Verfahren volle Gelegenheit, seine Interessen oder die der Oeffentlichkeit darzulegen, und das Verwaltungsgericht ist verpflichtet, diese zu prüfen und eine etwaige abweisende Entscheidung sachlich zu begründen. Würde eine ahnliche Einrichtung bei der Konzessionierung v-on Schankstellen getroffen, so würde den berechtigten Interessen des Publikums auf diesem Gebiete voll Rechnung getragen werden, und zwar in sachlich weit ausgiebigerer und richtigerer Weise wie bei einer blossen Abstimmung in der Gemeinde über ja und nein. Eine solche Einrichtung liesse sich auch nicht unschwer durchsetzen, da sie bereits Analogien in der bestehenden Gesetzgebung in Deutschland hat. Es ware zu diesem Zweck notwendig, eine Bestimmung zu erlassen, wonach jedes bei der Behörde eingehende Gesuch um Konzessionierung einer Schankstatte öffentlich bekannt gemacht würde mit der Massgabe, dass Einsprüche gegen die Konzessionierung innerhalb einer bestimmten Frist bei Vermeidung des Ausschlusses bei der Behörde schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden könne. Es ist selbstverstandlich, dass in dieser Bekanntmachung, da es sich lediglich um die Bedürfnisfrage und Lokalverhaltnisse handelt, der Name desjenigen, der die Konzession nachsucht nicht genannt wird, sondern nur, dass für ein bestimmtes Haus und Lokal und für welche Art von Schankstelle eine Genehmigung nachgesucht ist. Würde sich die Möglichkeit des Einspruches auch auf die Person erstrecken, so würde man der Klatsch- und Verleumdungssucht Tür und Tor öffnen, was unbedingt vermieden werden muss. Das weitere Verfahren würde dann sich so gestalten, dass vor der Beschlussfassung der Konzessionsbehörde ein Termin zur mündlichen Verhandlung stattfinden müsste, wenn Einsprüche erfolgt sind. In diesem Termine waren die geltend gemachten Gründe zu erörtern. Wird trotzdem die Genehmigung erteilt, so müsste denen, die Einspruch erhoben hatten, das Recht zustehen, bei den Verwaltungsgerichten Klage zu erheben, damit diese mit allen Garantien der Rechtssprechung darüber entscheiden, ob die Einsprüche mit Recht zurückgewiesen sind oder nicht. Auf die Einzelheiten solcher Bestimmungen kann natürlich nicht naher eingegangen werden. Es kommt nur darauf an, festzustellen, dass auch jetzt schon in der bestehenden Gesetzgebung und deren Grundsatzen ein Weg gegeben ist, bei dem es möglich ist, den berechtigten Interessen des Publikums bei der so wichtigen Frage der Konzessionierung von Schankstellen Geltung zu verschaffen, und zwar in einer Weise, dass sachlich mit Sorgfalt geprüft werden muss, ob die Interessen der öffentlichen Gesundheit, Ordnung usw. der Konzessionierung entgegenstehen oder nicht. Hierbei ware dann der direkten Mitwirkung des Publikums genügender Raum gegeben, und es würde dabei alles das vermieden, was den blossen Abstimmungen über ja und nein in den oben erwahnten Darlegungen entgegensteht. Dabei ist es selbstverstandlich ja nicht ausgeschlossen, dass, wenn ein solches Gesuch veröffentlicht wird, das beteiligte Publikum die Sache in Versammlungen bespricht und berat und sich über die Schritte zur Wahrung seiner Interessen schlüssig macht, auch nötigenfalls einen oder mehrere Einzelne wahlt, welche auf dem oben beschriebenen Wege diese Interessen geltend machen sollen. Eine grosse Wichtigkeit lege ich in einer solchen Einrichtung auch nach der Richtung hin bei, weil dadurch den antialkoholischen Vereinen und Organisationen die Möglichkeit gegeben wird, auch ihrerseits fortdauernd ihren Standpunkt geltend zu machen, konsequent die Tatigkeit der Konzessionsbehörde in der Oeffentlichkeit zu überwachen und so auch erzieherisch nicht nur auf die Tatigkeit der Behörde einzuwirken, und zwar auf einem geordneten Wege, auf welchem rein sachliche Prüfung stattfindet. Ich wiederhole noch einmal, dass auf diesem Wege dasjenige zur vollen Geltung kommt, was dem sogenannten Gemeindebestimmungsrecht usw. als berechtigter Kern innewohnt, und es bleibt dabei alles das ausgeschlossen, was unter den bestehenden Verhaltnissen und Anschauungen an Widerstanden gegen die Vorschlage, wie sie bisher gemacht sind, kaum überwunden werden kann. Ich nenne darunter z.B. das Frauenstimmrecht. Es kann unserer Bewegung und unseren Interessen nur schaden, wenn man solche auch politisch weittragenden Fragen mit der Reform im Schankkonzessionswesen verquickt. Will man überhaupt in nachster Zeit auf gesetzgeberischen Wege für unser Gebiet weiterkommen und Erfolge haben, so darf man nur nach dem Grundsatze handeln, das Erreichbare erstreben zu wollen. Etwas Anderes ist es, auf dem Wege der Aufklarung den Boden zu bereiten, um dadurch die Möglichkeit zu schaffen, dass auch weitere Forderungen von Erfolg sind. Président S. Exc. A. S. Talma: Ich glaube die Ansicht der ganzen Versammlung auszusprechen, wenn ich dem Herrn Referenten den besten Dank der Versammlung ausspreche. Ich erteile jetzt Herrn Dr. Johann Scharffenberg das Wort zu seinem Vortrag über: Die allgemeinen Grundsatze für die Organisation des Gemeindebestimmungsrechts, und die Tragweite desselben. Johan Scharffenberg, Arzt, (Kristiania): Grundlegende Gesichtspunkte. Obgleich persönlich Vollblut-Abstinent und Verbotsfreund, habe ich doch immer der Ansicht gehuldigt, dass ein fruchtbares Zusammenarbeiten aller aufrichtigen Alkoholgegner möglich und wünschenswert sei. Abgesehen von der grundsatzlichen Uneinigkeit in der Frage ob „Massigkeit", oder ob „Enthaltsamkeit", müssen alle ehrlichen Nüchternheitsfreunde darüber einig sein, dass der jetzige Alkoholverbrauch der Völker viel zu gross ist. Das beste Kennzeichen eines ehrlichen Alkoholgegners ist gerade, ob er ernstlich eine bedeutende Beschrankung des Alkoholverbrauchs wünscht, und nicht nur eine Verfeinerung der Trinksitten, also nur eine Umlegung, nicht aber eine Verminderung des Alkoholkonsums. In Landern, wo der durchschnittliche jahrliche Verbrauch noch mehrere Liter reinen Alkohols per Einwohner ausmacht, sollten sich alle Nüchternheitsfreunde als Bundesgenossen in einem grossen gemeinsamen Kampfe fühlen, ganz abgesehen davon, ob ihr ideelies Endziel ein Konsum von 0 oder vielleicht 0,5 oder gar 1,0 Liter Alkohol per Einwohner ist. Dieses Ziel liegt für beide kampfenden Scharen so weit entfernt, dass ihre Wege noch lange friedlich nebeneinander führen können, insofern sie es mit ihrem Kampf gegen den Alkohol ehrlich meinen. Ehe ich zu meinem eigentlichen Thema übergehe, sei es mir erlaubt einige Bemerkungen darüber zu machen, durch welche Mittel man hoffen kann, den Alkoholverbrauch des ganzen Volkes in einem wirklich bedeutenden Grade einzuschranken. Die wichtigsten Mittel sind: 1) eine energische Aufklarungsarbeit und eine kraftige Vereinstatigkeit, 2) eine restriktive Alkoholgesetzgebung, welche schrittweise verscharft wird, je nachdem es gelingt die Volksmeinung für weitere Beschrankungen des Alkoholhandels zu gewinnen. Die hohen Herren Finanzminister und sonstige Finanzpolitiker pflegen haufig ein drittes Mittel ins Feld zu führen, namlich hohe Alkoholsteuer, aber meiner Ansicht nach hat eine Erhöhung der Alkoholsteuer im Regel nur wenig dauernden Einfluss auf den Konsum. Wenn man z. B. die Wirkung einer Erhöhung der Branntweinsteuer statistisch untersucht, wird man allerdings oft ein vorübergehendes Sinken des Verbrauchs finden können, der Konsum hebt sich aber bald wieder, und die ganze Wirkung wird fiskalischer Natur. Eine Ausnahme davon kommt wahrscheinlich nur vor, wo breite Bevölkerungsschichten, namentlich die Arbeiter, eine Steuererhöhung mit „Alkoholstreik" beantworten, — ein solcher ist aber bekanntlich in den Augen der Finanzminister eine fast illoyale Handlung! Und nach einiger Zeit pflegt auch ein Schnaps- oder Bierboykot abgeblasen zu werden. Gerade diej enigen, welche am eifrigsten eine bedeutende Verminderung des Alkoholverbrauchs wünschen, müssen befürchten, dass hohe Alkoholsteuer Staat und Gemeinde an dem Fortbestehen der Trinksitten stark finanziell interessiert machen, so dass die Autoritaten radikalen Beschrankungen des Alkoholhandels gegenüber unwillig gestimmt werden, weil sie die vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten fürchten, die ein rasches Sinken der Alkoholeinnahmen verursachen könnte. Eine hohe Alkoholsteuer sollte nur damit verteidigt werden, dass der Alkoholgenuss dem Gemeinwesen viele Ausgaben verursacht, die man gerechter Weise nicht auf alle Bürger verteilen kann, und welche die Alkoholkonsumenten deshalb selbst bezahlen mussen. Zur Beschrankung des Alkoholverbrauchs ist die Alkoholbesteuerung eine wenig wirksame und jedenfalls zweischneidige Waffe. Die wirklichen Mittel den Konsum zu beschranken sind die zwei erwahnten, aber welches von diesen ist das wirksamste? Ein Vergleich zwischen der Zahl der organisierten Abstinenten und dem Alkoholkonsum in verschiedenen Landern in den letzten Jahren ist hier sehr lehrreich. Finnland Norwegen Holland 2) Schweden Danemark Deutschland Schweiz Organisierte Abstinenten . „ . .. Alkoholkonsum Per Hundert Per Einwohner m ganZen Einwohner (Liter 100 °/0) c. 60,000 c. 2 % c. 2 L. *) c. 235,000 c. 9,8 % c. 2,5 L. c. 40,000 c. 0,75 % c. 4,4 L. c. 500,000 c. 9,1 % c. 4,84 L. c. 170,000 c. 6,2 % c. 7,17 L. c. 180,000 c. 0,27 % c. 7,7 L. c. 75,000 c. 2,06 % c. 14.— L Offenbar ist kein konstantes Verhaltnis zwischen der Starke der Enthaltsamkeitsbewegung und der Grosse des Alkoholverbrauchs zu entdecken. Ich kann nur eine logisch haltbareErklarung dieser Tatsache erblicken, namlich die, dass die freiwillige Enthaltsamkeitsbewegung auf den Verbrauch des ganzen Volkes wenig direkten Einfluss hat, wenn sie nicht von einer kraftigen Alkoholgesetzgebung unterstützt wird. Finnland und Norwegen mit der strengsten Alkoholgesetzgebung haben auch den geringsten Alkoholkonsum. Natürlich spielen auch andere Faktoren herein, namentlich die Grosse der Stadtbevölkerung und die Entwicklung der Industrie, z.B. hat ja Danemark eine weit zahlreichere Stadt- In den Jahren 1906—'08 war der Konsum nur etwa 1,5 L. 2) Zusatz nach ,,De Wegwijzer", Nov. 1911 (S. 332). bevölkerung und mehr Industrie als Finnland, und doch glaube ich, dass die Hauptursache zu der verschiedenen Grosse des Alkoholkonsums in diesen zwei nordischen Landern in der Strenge der Alkoholgesetzgebung in Finnland und der Laxheit derselben in Danemark gesucht werden muss. Dasselbe gilt noch mehr für Schweden und Norwegen, deren Bevölkerung so nahe verwandt ist und unter so gleichartigen Verhaltnissen lebt. Ich muss bitten, dass man mich nicht dahin missversteht, als ob ich die Bedeutung der freiwilligen Abstinenzarbeit geringschatze. Die Aufklarungsarbeit und die Vereinstatigkeit sind wegen ihres Einflusses auf die Volksmeinung die notwendige, ja, unentbehrliche Voraussetzung einer strengen Alkoholgesetzgebung, die aber ihrerseits die grössten sichtbaren Früchte in der Form eines Zurückgehens des Alkoholkonsums des ganzen Volks bringt. Wenn ich mit dieser Ansicht recht habe, so versteht man die ausserordentliche Wichtigkeit einer restriktiven Alkoholgesetzgebung. Ein Hauptmittel im Kampf gegen den Alkohol in Finnland, Schweden und Norwegen war — neben dem Verbot der privaten Destillation — gerade das lokale Verbot. Damit gehen wir in medias res, und beginnen mit den notwendigen Definitionen. Für den englischen Ausdruck „local option" hat Dr. Kraut das neue deutsche Wort „Gemeindebestimmungsrecht" vorgeschlagen, welches rasch durchgedrungen ist. Unter Gemeindebestimmungsrecht (G. B. R.) versteht man das Recht der erwachsenen Einwohner einer Gemeinde, durch direkte Abstimmung zu beschliessen, ob und eventuell in welcher Ausdehnung der Alkoholhandel innerhalb ihrer Gemeinde zugelassen werden soll. Das G. B. R. umfasst die Zulassung eines Ortsverbots innerhalb einer Gemeinde, wenn die Mehrheit der Bevölkerung dies wünscht, aber G. B. R. ist ein mehr umfassender Begriff als „local veto" (, .Ortsverbotsrecht"). Die Abstimmung sollte sowohl Ausschank und Kleinverkauf als auch Grosshandel umfassen können. Es werden sich wohl ernsthafte Bedenken dagegen erheben, die Erlaubnis zur Produk- tion innerhalb einer Gemeinde von G. B. R. abhangig zu machen. Grosse industrielle Betriebe wie Brauereien und Brennereien können nicht gut niedergelegt und wieder errichtet werden, je nach dem wechselnden Ausfall solcher Abstimmungen. Produktionsverbot lasst sich deshalb — wenigstens in den meisten europaischen Landern ■— schwierig ohne Staatsverbot denken. In Amerika ist das anders. Wenn die Herrschaft über den Alkoholhandel dem vom Volke gewahlten kommunalen Behörden überlassen ist, welche unter Umstanden das Recht haben, alle Konzessionen zu verweigern, so kann man eine solche Ordnung das indirekte kommunale Veto nennen. In Norwegen ist z. B. nur das G. B. R. über den Branntweinhandel in den Stadten eingeführt, durch fakultative direkte Volksabstimmung über das Bestehen der sogenannten „Branntweinsamlage" (1) alle sechs Jahre. (Auf dem Lande in Norwegen ist der Branntweinhandel verboten.) Sonst haben wir in Norwegen nur indirektes kommunales Veto. Das Volksabstimmungsprinzip kann auch auf grosseren Gebieten zur Geltung gebracht werden; eine solche Ordnung sollte mit den besonderen Namen dieser administrativen Einteilungen in den verschiedenen Landern benannt werden, (z. B. „county option" in den Vereinigten Staaten von Amerika.) Ich möchte vorschlagen, dass man unter Staatsverbot ein Totalverbot verstehen solle, welches: a) das Gebiet eines ganzen Staates umfasst, und b) sowohl die Produktion und den Verkauf als die Einführung zum privaten Gebrauch verbietet. Gewöhnlich pflegt man Getranke mit weniger als etwa 2 % Alkohol vom Staatsverbot zu dispensieren. Selbst ein Staatsverbot wird j edoch meiner Meinung nach niemals die private Herstellung von Wein und Bier zu eigenem Gebrauch in den Heimen hindern können — wohl aber die private Destillation von Branntwein •—, und es sollte deshalb auch eine solche Herstellung nicht umfassen. Dadurch ist leider auch dem Leistungsvermögen des Staatsverbots eine Grenze gesetzt. Durch ein Staatsverbot in dem hier vorgeschlagenen Sinne i) Unter „Branntweinsamlag" verstehen wir Aktiengesellschaften nach dem Gotenburgersystem, deren eigener Gewinn an dem Branntweinhandel begrenzt ist, wahrend der sonstige Ueberschuss dem Staat, der Gemeinde und gemeinnützigen Zwecken zufallt. wird jeder Verkauf geistiger Getranke an die Einwohner des Staates verboten, mag der Verkauf er innerhalb oder ausserhalb der Landesgrenzen wohnen. Wenn diese Definition anerkannt wird, so entsteht zwischen Ortsverbot und Staatsverbot der Wesensunterschied, dass das Ortsverbot die Einfuhr zu privatem Gebrauch nicht trifft, ebenso wenig wie die Produktion zu Verkaufszwecken. Die sogenannten „Staatsverbote" in den amerikanischen Einzelstaaten treffen die private Einfuhr nicht, und sollten deshalb eine andere Benennung bekommen, (höchstens vielleicht: „partielles Staatsverbot"?). Es verursacht Begriffsverwirrung, wenn man nun von den amerikanischen „Verbotsstaaten" spricht, obgleich jedermann Alkohol in unbegrenzten Mengen dort einführen kann. Ein wirkliches Staatsverbot ist noch nirgends in der Welt durchgeführt worden. Nur Finnlands nicht sanktioniertes Verbotsgesetz und Islands Verbotsgesetz, das am 1. Januar 1912 in Kraft treten soll, sind echte Staatsverbote. Die prinzipielle Berechtigung von G. B. R. Nachdem wir nun festgesetzt haben, was unter G. B. R. zu verstehen ist, wird die nachste Frage sein: ist eine solche Ordnung prinzipiell berechtigt? Bei aller Reformarbeit sollte dies die erste Frage sein, die man sich stellt. Ehe man die praktische Durchführung irgendeiner Reform erwagt, muss ihre ideelle Berechtigung im Reinen sein. Wohl wissen wir, dass es in dieser fehlerhaften Welt ausserordentlich schwierig ist, die Ideen in einer nicht all zu mangelhaften Gestalt zu verwirklichen, diese Erkenntnis darf uns jedoch nie dazu verleiten in einen prinziplosen Opportunismus zu verfallen. Nein, suchen wir uns immer zuerst darüber klar zu werden, was das prinzipiell Richtige ist, und danach sehen, wie und wie weit das, was wir als richtig erkennen, auch praktisch durchführbar ist. In der vorliegenden Frage brauchen wir nicht lange nach der Antwort zu suchen: Der Alkoholhandel verursacht der ganzen Bevölkerung und dem ganzen Gemeinwesen moralischen, hygienischen und ökonomischen Schaden. Selbst der nüchternste, ja, sogar der persönlich enthaltsame Bürger wird durch den Alkoholhandel gefahrdet. Deshalb ist es gerecht, dass die Bevölkerung selbst durch direkten Mehrheitsbeschluss die Herrschaft über einen Handel bekommt, unter dessen Folgen alle mitleiden müssen. In einem norwegischen Matrosenlied heisst es spasshaft: „Ich trinke und du bezahlst!" In einem Gemeinwesen, das dem Alkoholhandel freie Zügel lasst, wird es bitterer Ernst, dass der Eine oft dafür bezahlen muss, dass der Andere trinkt. Frau und Kinder müssen darunter leiden, dass der Mann trinkt, der friedliche Wanderer wird von einem betrunkenen Gewalttater erschlagen u. s. w., und wie hoch man auch die Alkoholsteuer setzen mag, so müssen doch wir anderen Bürger durch die Steuer die Ausgaben für dieTrinkermitbezahlen. Es stimmt also voll und ganz mit den einfachsten Grundsatzen der Gerechtigkeit, dass die Bürger Gelegenheit bekommen selbst zu bestimmen, ob sie den Preis des Alkoholgenusses bezahlen wollen oder nicht. Das G. B. R. ist demokratisch im edelsten Sinne des Wortes. Man kann die praktische Möglichkeit dieser Reform bestreiten, vielleicht auch den praktischen Nutzen derselben, aber ich hoffe, dass niemand hier ihre theoretische Berechtigung in Frage stellen wird. Ich gehe deshalb zu den rein praktischen Fragen über. Ich habe versucht eine Art Normalschema für die Organisation und Ausübung des G. B. R.'s aufzustellen, dessen Hauptzüge so einigermassen in allen Landern passen sollten, wo der Kampf gegen den Alkohol so weit fortgeschritten ist, dass überhaupt eine politische Möglichkeit vorliegt vom Wort zur Tat, von freier Propaganda zu Alkoholgesetzgebung überzugehen. Natürlich bin ich mir ganz klar darüber, dass ein solches Schema nur ein Skelett ist, das, um lebendig zu werden, Fleisch und Blut, ja sogar Kleider, die den Verhaltnissen des einzelnen Landes angepasst sind, erhalten muss. Dass ich auf allen Punkten die richtige Lösung gefunden haben sollte, ware zuviel verlangt. Grundregeln fuer die Organisation und Ausuebung des G. B. R.'s. A. Das Stimmrecht. Die Voraussetzung für das G. B. R. ist gute Volksaufklarung, sowohl Aufklarung im allgemeinen, als Aufklarung über die Alkoholfrage im Besonderen. In Landern mit allgemeiner Schulpflicht sollte das G. B. R. durch allgemeines Stimmrecht ausgeübt werden, (nur mit den gewöhnlichen Ausnahmen für bestrafte oder unmündig gemachte Personen, für solche, welche Stimmen gekauft oder ihre eigene Stimme verkauft haben, u. s. w.). Da der Alkoholhandel alle Bürger bedroht, sollten auch alle Einfluss auf, und damit Verantwortlichkeit für sein Bestehen haben. Insofern man in weniger aufgeklarten Landern oder in Landern mit einzelnen besonders unaufgeklarten Bevölkerungsschichten, (z. B. die Negerbevölkerung in den Vereinigten Staaten von Amerika) überhaupt an die Einführung von G. B. R. denken darf, kann man das Stimmrecht von Lese- und Schreibkenntnis abhangig machen. Ich beabsichtige natürlich nicht, hier eine allgemeine Diskussion über das Frauenstimmrecht zu erheben; wie man auch sonst über den Nutzen des Frauenstimmrechts für Staat und Gemeinde denken mag, so muss man doch erkennen, dass es die Gerechtigkeit allein schon verlangt, den Frauen Mitbestimmungsrecht beim G. B. R. zu geben, da sie oft am meistenunterderTrunksucht der Manner leiden. Ganz abgesehen davon, ob die Frauen sonst Stimmrecht in dem betreffenden Lande haben oder nicht, sollten wir als unabweichbaren internationalen Regel aufstellen, dass Frauen -— verheiratete wie unverheiratete — nach denselben Regeln wie die Manner Stimmrecht in Konzessionsfragen haben sollen. Ich brauche nicht naher nachzuweisen, wie das Frauenstimmrecht die Nüchternheit fördern wird, aber ich will darauf aufmerksam machen, dass die Anhanger des Frauenstimmrechts die Arbeit für das G. B. R. unterstützen sollten, da dasselbe dem Frauenstimmrecht auch auf andern Gebieten den Weg bahnen kann. Die Erfahrungen von Norwegen sind hier lehrreich. Da das bekannte Branntweingesetz vom Jahre 1894 direkte Volksabstimmung über das Bestehen der Branntweinsamlage einführte, hatte Norwegen weder allgemeines Stimmrecht für Manner, noch Frauenstimmrecht. Bei den Samlagsabstimmungen war in Norwegen zum ersten Mal allgemeines Stimmrecht für Frauen und Manner. Spater haben wir allgemeines Stimmrecht und Frauenstimmrecht, sowohl im Gemeinde als Staat durchgeführt. Das Eis war gebrochen. Bei der Ausübung des G. B. R.'s sollte das Stimmrecht nur persönlich sein; unpersönliche Gesellschaften sollten kein Stimmrecht in einer Frage haben, die vorzüglich der persönlichen Wohlfahrt der Bürger gilt. J eder Stimmberechtigte sollte nur eine Stimme haben. Ein nach ökonomischen Rücksichten (Grosse der Einnahmen und des Vermogens) gradiertes Stimmrecht sollte nicht existieren bei einer Frage, deren ökonomische Bedeutung um so grösser wird, je armer die Menschen sind. Die einzige Form von gradiertem Stimmrecht, die ich billigen könnte, ware diese, verheirateten Personen für jedes unmündige Kind eine Stimme mehr zu geben, um auf diese Weise den Einfluss der Familie zu verstarken. Da die Armen mehr Kinder haben als die Reichen, würde ein derartig gradiertes Stimmrecht den Einfluss der armeren Bevölkerungsschichten bei diesen Abstimmungen verstarken, und darin sehe ich kein Unrecht, — im Gegenteil! Das Stimmrechtsalter sollte mit dem Mündigkeitsalter zusammenfallen. Dadurch wird der Einfluss der jüngern Bürger erhöht, und dies ist, vom Nüchternheitsstandpunkt ausgesehen, günstig, da die Jungen leichter als die Alten die Trinksitten aufgeben. B. Die Abstimmungsordnung. In Landern, wo die Enthaltsamkeitsbewegung und die Alkoholgesetzgebung noch wenig entwickelt sind, sollte die Anwendung des G. B. R.'s im Anfang fakultativ sein, bis die Bevölkerung sich an dasselbe gewöhnt hat. Damit spart man unnötige Anstrengungen in Gemeinden, in denen die Nüchternheitsarbeit noch wenig fortgeschritten ist. Volksabstimmungen sind ja auch ziemlich kostbar. Das Gesetz sollte also in solchen Landern, denj enigen Behörden, die zur Zeit das Konzessionsrecht haben, dasselbe lassen, und nur die fakultative Anwendung des G. B. R.'s zulassen. Soll vom G. B. R. Gebrauch gemacht werden, so muss in bestimmten Formen und mit passender Frist ein schriftlich ausgedrücktes Verlangen von wenigstens 5 Prozenten der Stimmberechtigten vorliegen. Ich sage: wenigstens 5 Prozenten, — dies ist z. B. der Bruchteil, den die norwegische Gesetzgebung für Samlagsabstimmungen festsetzt. Findet man denselben zu niedrig, so kann man ja zu 10 Prozenten schreiten. . Einzelne ameri- kanischen Gesetze verlangen einen noch höheren Prozentsatz, aber dies finde ich übertrieben. Man sollte nicht immer bei dem fakultativen G. B. R. stehen bleiben. Wenn die Hauptregel die ist, dass andere vom Volk gewahlte Behörden — die Gemeindeverwaltung — das Konzessionsrecht ausüben, so entsteht die Gefahr, dass die Nüchternheitsfragen in die gewöhnliche kommunale Politik gemischt werden, was einen ungünstigen Einfluss haben kann. Das zukünftige Ziel sollte deshalb sein, dass das Konzessionsrecht regelmassig vom Volke selbst unmittelbar ausgeübt wird. In Landern mit einer weiter fortgeschrittenen Enthaltsamkeitsbewegung und strengerer Alkoholgesetzgebung, wo das fakultative G. B. R. schon eine Zeit lang gewirkt hat, sollte seine Anwendung obligatorisch werden, so dass die Bevölkerung immer selbst die Anzahl der Konzessionen bestimmt. Aber wenn man dann so weit gekommen ist, dass alle Konzessionen eingezogen sind, und Ortsverbot eingeführt i t, da sollte es überflüssig sein bestandig neue Abstimmungen darüber zu halten, ob das Ortsverbot aufrechterhalten werden soll. Da sollte die Abstimmung wieder fakultativ werden, in der Weise, dass wenigstens 5 Prozenten der Stimmberechtigten Abstimmung über Aufhebung des Ortsverbots verlangen können. Um ausreichende Erfahrungen über die Wirkungen des einen oder anderen Systems zu erhalten und um stabile Verhaltnisse zu schaffen, sollten diese Abstimmungen am liebsten für denZeitraum von wenigstens 3 Jahren gelten. In Norwegen ist es nur alle sechs Jahre erlaubt eine Samlagsabstimmung zu verlangen. Langer sollte die Frist sicherlich nicht sein. Bei Missbrauch einer bestehenden Konzession sollte j edoch die Möglichkeit einer aussergewöhnlichen Abstimmung nicht ausgeschlossen sein. Aber was diese betrifft, sollte man allerdings verlangen, dass wenigstens 20 Prozenten der Stimmberechtigten das Verlangen unterzeichnen, damit keine unzeitigen Abstimmungen gefordert werden. Lebenslangliche Konzessionen und verkaufliche, an ein bestimmtes Grundstück geknüpfte Konzessionen sind im Widerstreit mit den Grundgedanken des G. B. R.'s, und sollten deshalb prinzipiell nicht gewahrt werden können. Bestehende Konzessionen dieser Art müssen expropriiert werden können. Die Abstimmungen sollten geheim sein, so dass jeder seiner Ueberzeugung frei folgen kann. In Norwegen haben wir bei den Samlagsabstimmungen die Ordnung, dass eine Aendrung des bestehenden Zustandes nur eingeführt werden kann, wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten für eine Aendrung stimmt. Es wird also nicht nur die Mehrheit der persönlich an der Abstimmung teilnehmenden verlangt, sondern die Mehrheit aller Stimmberechtigten. Diese Ordnung bringt allerdings den Vorteil mit sich, dass sie volle Sicherheit dafür bietet, dass wirklich eine Volksmehrheit hinter der getroffenen Abmachung steht, aber der grosse Einwand gegen diese Ordnung ist, dass sie das Geheimnis der Wahl verletzt. Da alle Stimmberechtigten bei Berechnung des Ausfalls mitzahlen, brauchen nur diej enigen, welche eine Veranderung des bestehenden Zustands wünschen, ihre Stimme abzugeben. Wenn z. B. die Abstinenten in einer Stadt mit Branntweinsamlag, dieses aufgehoben wünschen, so können diejenigen, welche das Bestehen des Samlags wünschen, wahrend der Abstimmung ruhig zu Hause sitzen bleiben. Folglich kann man wissen, wer für Aufhebung des Samlags stimmt, da in der Tat nur dieser persönlich seine Stimme abgibt. Dadurch wird natürlich die Möglichkeit geboten Leute in abhangiger Stellung zu beeinflussen. Soll das Geheimnis der Wahl gewahrt werden, so ist es notwendig, dass alle, deren Stimme auf den Ausfall Einfluss haben soll, auch wirklich ihre Stimme abgeben. Diejenigen, welche zu Hause sitzen, dürfen nicht mitgezahlt werden. Aber dabei meldet sich sofort die wichtige Frage, wie man sich Gewissheit darüber verschaffen kann, dass das Resultat der Abstimmung auch wirklich der wahre Ausdruck des Willens der Mehrheit ist. In dieser Beziehung ist die erwahnte norwegische Ordnung ganz zuverlassig, obwohl sie gegen die Regeln streitet, die sonst bei allen öffentlichen Abstimmungen gelten. Abstimmungen dieser Art werden jeder Autoritat entbehren, wenn die Wahlbeteiligung sehr gering ist, und die siegreiche Partei gleichzeitig nur eine Mehrheit von wenigen Stimmen hinter sich hat. Man sollte deshalb eine Bestimmung darüber haben, dass die Abstimmung nur gültig ist, wenn ein bestimmter Bruchteil der Stimmberechtigten (z. B. 30 Prozenten) gestimmt haben, oder man sollte mehr als einfache Mehrheit unter den Abstimmenden verlangen, (z. B. 2/3 Mehrheit). Bei ungenügender Wahlbeteiligung, beziehungsweise einer zu knappen Mehrheit, tritt keine Aendrung der innerhalb der Ge- meinde bestehenden Verhaltnisse ein; die Behörden behalten da das Recht ebensoviele Konzessionen wie früher zu erteilen, oder wenn eine solche Abstimmung der Aufhebung eines bestehenden lokalen Verbots gilt, so bleibt das Verbot auch künftig bestehen. Persönlich empfehle ich die erstgenannte Bestimmung einer Wahlteilnahme von wenigstens 30 oder sogar 50 Prozenten, und Entscheidung durch einfache Mehrheit der Abstimmenden. Es sollte Gelegenheit geboten werden, über mehrere Alternativen zu stimmen. Es ist eine unberechtigte Fessel, die man der souveranen Mündigkeit der Wahler anlegt, wenn man ihnen nur die Wahl zwischen Ortsverbot oder Konzessionen überhaupt lasst. Sie müssen auch das Recht haben, wenn sie nicht vollstandiges Ortsverbot wünschen, die Anzahl der Konzessionen zu beschranken. Bei der Berechnung des Ergebnisses sollten die für die weitest gehende Begrenzung abgegebenen Stimmen mit den minder weitgehenden zusammengezahlt werden, bis man eine Alternative erreicht, die die Mehrheit der Abstimmenden primar oder subsidiar gebilligt hat. Ein Beispiel wird dies am besten klarmachen: In einer Gemeinde mit 10 bestehenden Konzessionen sind im ganzen 2000 Stimmberechtigte. 1400 derselben beteiligen sich an der Abstimmung mit folgender Verteilung: 400 Stimmen für keine Konzession (s: Ortsverbot), 150 „ „ • 1 125 ,, ,, 2 Konzessionen, 100 „ „3 „ 775 oder über die Halfte der Abstimmenden. Die übrigen 625 haben für 4—10 (oder mehr) Konzessionen gestimmt; man muss natürlich auch für eine Vermehrung der Konzessionen stimmen können. Das Ergebnis einer solchen Abstimmung müsste sein, dass die Anzahl der Konzessionen von 10 auf 3 herabgesetzt wird. Diese Ordnung ist gerecht, da diej enigen, welche primar für weitergehende Beschrankung stimmen, natürlich subsidiar eine geringere Einschrankung der bestehenden Ordnung vorziehen. Im allgemeinen sollte die Abstimmung nur der Anzahl der Konzessionen gelten, wahrend die vom Volk gewahlten kommunalen Behörden bestimmen, welche Personen sie erhalten sollen. Es wiirde Uebelstande der verschiedensten Art herbeiführen (Krankung des Friedens des Privatlebens, sentimentalen Appell an das Mitgefühl des Volkes mit der Familie des Wirts, u. s. w.), wenn die Wahler auch die Personenwahl direkt treffen sollten. Unter besondern Umstanden muss man j edoch eine ausserordentliche Abstimmung verlangen und dadurch die Konzession einer sie missbrauchenden Person entziehen können. In diesem Fall sollte die Forderung von wenigstens 20 Prozenten der Stimmberechtigten gestellt werden. Eine solche Bestimmung kann als Sicherheitsventil von Nutzen sein, wenn allerlei Korruption sich einschleichen sollte; unter normalen Verhaltnissen wird sie sicher selten zur Anwendung kommen. Das Verhaeltnis zwischen G. B. R. und hoeheren instanzen. Es ist eine logische Folge des Grundgedankens des G. B. R.'s, dass wo dieses System eingeführt ist, die Mehrheit der Stimmberechtigten souverane Gewalt haben sollte, so weitgehende Beschrankungen einzuführen, als sie nur wünscht. Keine höhere Autoritat darf das Recht haben, mehr Konzessionen zu erteilen, als die Bevölkerung selbst wünscht. Der Alkoholhandel sollte nie einem Gemeinwesen aufgezwungen' werden können, dessen Bürger davon befreit zu sein wünschen. Doch müssen höhere Instanzen weitergehende Beschrankungen einführen können, als die Bevölkerung selbst wünscht, wenn öffentliche Rücksichten dafür reden. Namentlich gilt dies, wo direkte Abstimmung in grössern Gebieten („county option") eingeführt ist. Eine Mehrheit innerhalb des grössern Gebietes muss Beschrankungen oder Verbot in den einzelnen Gemeinden anordnen können, ohne doch umgekehrt den Alkoholhandel in denj enigen Gemeinden erweitern zu können, in denen die Mehrheit das Ortsverbot wünscht. Wir haben in Norwegen Beispiele dafür, wie ganz kleine Stadte ihre Branntweinsamlage aufrechterhalten, um an dem Verkauf von Branntwein an grössere Nachbarstadte und Landgemeinden mit Branntweinverbot Geld zu verdienen. Wenn wir nun Abstimmungen in der ganzen Provinz („Amt") gehabt hatten, so würde zweifellos die Bevölkerung des Amts dieser Spekulation ein Ende machen. Die Vorteile des G. B. R.'s. Nachdem wir nun die Organisation dieses Systems durchgenommen haben, wird die nachste Frage sein, welchen praktischen Nutzen die Einführung des G. B. R. s. im Kampf gegen den Alkohol bringen kann. Ich will sofort sagen, dass ich das G. B. R. nicht für unentbehrlich, geschweige denn für ein Universalmittel halte. Ich habe schon früher erwahnt, dass Norwegen erst seit dem Jahre 1894 das G. B. R. und zwar nur für den Branntweinhandel in den Stadten hat (die Samlagsabstimmungen), wahrend noch heutigen Tages das Konzessionsrecht für Bier und Wein der vom \ olk gewahlten Gemeindeverwaltung zusteht. Durch dieses indirekte kommunale Veto sind jedoch 2/s der Landgemeinden ..trocken gelegt und bedeutende Einschrankungen, namentlich in den kleineren Stadten, eingeführt worden. Dies zeigt, dass der Kampf gegen den Alkohol auch mit anderen Mitteln erfolgreich geführt werden kann. Wenn wir auch dies als der Wirklichkeit entsprechend anerkennen, so dürfen wir deshalb doch die Vorteile des G. B. R. 's nicht unterschatzen. In erster Linie werden die Volksabstimmungen das allgemeine Interesse für die Alkoholfrage heben. Vor der Abstimmung entfaltet sich eine lebhafte Agitation, durch die man eine ungewöhnliche Gelegenheit bekommt, alle Bevölkerungsschichten zu erreichen. Dadurch kann eine Abstimmung die Nüchternheitsarbeit fordern, auch wenn das Ergebnis nicht sofort befriedigend wird. Dieser Vorteil ist ganz zweifellos. Jeder, der persönlich an der einer Abstimmung vorangehenden Agitation teilgenommen hat, hat die Beobachtung gemacht, wie das Bewusstsein, den Ausfall in ihrer eigenen Hand zu haben, das Interesse der Bürger s^h dle FraSe klar zu machen, steigert. Hier gilt jedenfalls der Satz, dass das Machtbewusstsein das Verantwortlichkeitsgefühl hebt. 9 Viel schwieriger ist es, direkten statistischen Beweis dafür zu erbringen, dass das Ortsverbot den Alkoholkonsum vermindert. Die Anzahl der Verhaftungen wegen Betrunkenheit in Stadten mit und ohne Ortsverbot muss als Masstab für die Nüchternheitsverhaltnisse mit grosser Vorsicht verwendet werden, da die Praxis der Polizei oft sehr verschieden ist. Der entscheidende Beweis für den Nutzen des Ortsverbots kann erst erbracht werden durch Untersuchungen der Grosse des Alkoholkonsums per Kopf auf „trockenem" und „nassem Gebiet unter sonst möglichst gleichartigen Verhaltnissen, (Stadten von derselben Grosse, von gleichartiger Bevölkerung, gleich grosser und gleich gearteter Industrie, u. s. w.). Es gibt leider für Norwegen keine Statistik über die Grosse des Branntweinkonsums in Stadten, deren Samlag niedergestimmt worden ist, verglichen mit Stadten, deren Samlag besteht. Hoffentlich wird eine solche Konsumstatistik von unsrem statistischen Zmtralbüreau zustande gebracht werden. Aber zur Zeit stehe ich in dieser fundamentalen Frage ohne die ebenso wichtige wie gefahrliche Waffe der Statistik, und muss mich daher darauf beschranken, als meine persönliche Meinung folgende These, die im voraus die Wahrscheinlichkeit für sich hat, aufzustellen: Wo es durch G. B. R. gelingt, den Alkoholhandel wesentlich einzuschranken oder ganz abzuschaffen, darf man annehmen, dass der Konsum im Alltagsleben der Bevölkerung allmahlich bedeutend abnimmt. Besonders wichtig ist es, dass die Jugend in einer Gemeinde ohne gesetzlichen Alkoholhandel aufwachst, und sich daher nicht daran gewöhnt Schenken zu besuchen. Die Menschen, welche bei der Einführung des Ortsverbots schon chronische Alkoholiker sind, werden natürlich versuchen, sich trotzdem Alkohol entweder durch gesetzlich erlaubte Einfuhr oder durch Schleichhandel innerhalb der Gemande zu verschaffen. Der Schwerpunkt der Frage liegt jedoch nicht so sehr darin, ob die Triijker fortfahren werden zu trinken, als vielmehr, ob man durch das Ortsverbot dem vorbeugen kann, dass die heranwachsende Jugend sich die Trinksitten angewöhnt. Meine Ueberzeugung ist diese, dass ein Geschlecht, welches in alkoholfteier Umgebung aufwachst, unwillkürlich, beinahe ohne daran zu denken, enthalt- ALKOHOLKONSUM IN NORWEGEN IN DEN JAHREN 1851-1910 IN LITERN 100 PROZENTIGEN ALKOHOLS PER EINWOHNER JAHRLICH. A. 100 prozentiger Alkohol in sammtlichen geistigen GetrSnken. C. 100 prozentiger Alkohol in Bier • 100 » •• Branntwein. d. 100 „ „ „ Wein samer wird, als ein anderes, das in einer Gemeinde lebt, wo au jeder Strassenecke eine Kneipe zu finden ist. schwierigkeiten in verbindung mit g. b. R. Das G. B. R. ist ein verhaltnismassig teueres System. Es ist daher zweckmassig, die Abstimmungen womöglich zu derselben Zeit als die kommunalen Wahlen stattfinden zu lassen, wodurch die Unkosten vermindert werden, und die Wahlteilnahme grösser wird. Die Gefahr des Schleichhandels wird bedeutend übertrieben' selbst in Landern mit einer ausserordentlich grossen Anzahl konzessiomerter Kleinverkaufstellen und Schenken, (z.B. Danemark) ist ungesetzlicher Alkoholhandel zu finden. Man wird in Gemeinden mit Ortsverbot leichter auf den Schleichhandel aufmerksam, aber es giebt kernen Beweis dafür, dass die ungesetzlich verkauften Alkoholmengen in Gemeinden mit Ortsverbot grösser sind, als in Gemeinden mit zahlreichen Konzessionen. Der ungesetzliche Handel kann mit Hülfe einer zweckentsprechenden Gesetzgebung und einer ehrlichen Polizei, wenn nicht ganz ausgerottet, so doch auf ein Minimum beschrankt werden. Als ein Uebelstand ist es zu bezeichnen, dass das Ortsverbot emen verhaltnismassig etwas geringeren Einfluss auf den Verbrauch von Branntwem als auf den Bierkonsum ausübt. Dies kommt selbstverstandlich daher, dass die Transportunkosten geringer werden, je grösser die Konzentration der geistigen Getranke ist. me Flasche Branntwein enthalt ja ungefahr dieselbe Alkoholmenge wie zehn Flaschen Bier. Ich bin sicher kein Verteidiger des Bieres, aber es ist doch wahrscheinlich, dass die Giftwirkung des Alkohols sich bis zu einem gewissen Grade direkt proportional zur Konzentration steigert, wahrend die Transportunkosten sich umgekehrt proportional zur Konzentration verhalten. Es ist daher leider schwer zu vermeiden, dass das Ortsverbot den Branntwemkonsum weniger als den Bierkonsum beeinflussen wird. Grenzen fuer die Leistungsfaehigkeit des G. B. R.'s. Die Begrenzung der Leistungsfahigkeit des Ortsverbots liegt hauptsachlich m der gesetzlich erlaubten privaten Einfuhr. Man Slch nicht der Illusion hingeben, dass der Alkoholkonsum durch lokales Verbot auf 0 Liter per Einwohner herabgedrückt werden kann, selbst wenn es gelingen sollte grössere Bezirke „trocken" zu legen. Je bessere Verbindung mit der Umgegend eine Gemeinde hat — durch Eisenbahn, Automobilruten, Dampfschiffe, Post, Telegraph und Telephon ■—, um so weniger wirksam wird das Ortsverbot werden Die Entwicklung der Verkehrsmittel wirkt bis zu einem gewissen Grade dem lokalen Verbot entgegen. Diese Wahrheit dürfen wir bei der schnellen Entwicklung des Verkehrswesens in unseren Tagen nicht vergessen. Wenn es möglich ware, die Versendung von Alkohol an Gemeinden mit Ortsverbot zu verbieten, so würde seine Wirkung in hohem Grad verstarkt werden. Transportverbot auf den Eisenbahnen hat kurze Zeit in Finnland bestanden. Die Aufrechterhaltung eines Transportverbotes wird j edoch in dichter bevölkerten Landern mit starkem Verkehr grosse Schwierigkeiten bereiten. Man muss sich hüten, in dieser Beziehung Schlüsse aus den Verhaltnissen in so dünnbevölkerten Landern wie Finnland oder Norwegen zu ziehen. Ich glaube überhaupt, dass man dieser schwachen Seite des Ortsverbots: der Unmöglichkeit die private Einfuhr zu verbieten, abzuhelfen nicht i'm Stande ist. Darin liegt eine starke Begrenzung der Leistungsfahigkeit des Ortsverbots, eine Erkenntnis, die für uns von grösster Wichtigkeit ist. Fernerhin ist es in grosseren Stadten schwierig die Mehrheit für Ortsverbot zu bekommen. Dieses Verhaltnis zeigt sich klar in der Statistik über die Samlagsabstimmungen in den norwegischen Stadten. Von Norwegens 63 Stadten haben jetzt nur 27 ein Branntweinsamlag, aber diese Stadte zahlen beinahe s/4 der gesammten Stadtbevölkerung des Reiches. Von Stadten mit über 20.000 Einwohnern hat nur eine (namlich Stavanger mit etwa 37.000 Einwohnern) das Branntweinsamlag niedergestimmt. Ich weiss allerdings, dass einzelne grössere amerikanische Stadte das Ortsverbot eingeführt haben, aber die Hauptregel ist sicher überall, dass es vorzüglich die Landgemeinden, die Dörfer und die kleinern Stadte sind, die man allmahlich durch das G. B. R. „trocken" legen kann, und deren durchsichtige Verhaltnisse eine befriedigende Durchführung des Ortsverbots sichern, wahrend dies in grössern Stadten viel schwieriger sein wird. Dass wenigstens die Landgemeinden von dem Alkoholhandel gereinigt werden, ist aber aus dem Grund ein grosser Vorteil, weil die sowohl quantitativ als auch qualitativ wichtigste Volksvermehrung auf dem Lande vor sich geht. Von dort strömt bestandig frisches Blut in die grossen Stadte. Durch eine kraftige Enthaltsamkeitsbewegung auf dem Lande kann man hoffen, die Jugend, die in die Stadte zieht um Arbeit zu suchen, einigermassen widerstandsfahiger gegenüber den Versuchungen des Trinkens zu machen. Eine Schwierigkeit besteht j edoch darin, dass dieser Einzug gewöhnlich in dem unreifen und kritischen Alter von 15 25 Jahren geschieht. Es ist deshalb eine besonders wichtige Aufgabe der Abstinenzvereine in den Stadten, sich dieser einziehenden Landsjugend anzunehmen. Dasselbe gilt für die Scharen junger Manner, die zum Militardienst in den Stadten einberufen werden. In grössern Stadten wird man Abstimmungen in den einzelnen Stadtteilen einführen können; dadurch kann man wenigstens die Abschaffung der Schenken in den Vorstadten, Villenvierteln und Arbeiterkolonien erreichen. Die Errichtung privater Trinkgesellschaften (Clubs) wird auch in gewissem Grade den Wirkungen des Ortsverbots entgegenarbeiten, und besondere Gesetzesbestimmungen erfordern können. Es muss also festgestellt werden, dass man nie erwarten kann, den Alkoholhandel eines Landes nur mit Hilfe des G. B. R.'s und des Ortsverbots auszurotten. Nach den Erfahrungen in Norwegen bm ich geneigt anzunehmen, dass man in Landgemeinden mit uberwiegender Bauernbevölkerung durch das Ortsverbot zu emem jahrlichen Alkoholkonsum von etwa 1.5 L reinen Alkohols pr. Kopf herabkommen kann. In Fabrik- und Grubendistrikten auf dem Lande und noch mehr in den Stadten wird es schwieng sein, den Verbrauch so weit herabzudrücken. Wenn in einem Lande mit kraftiger Enthaltsamkeitsbewegung, strenger Alkoholgesetzgebung und ausgedehnter Anwendung des Ortsverbots trotzdem der Alkoholkonsum wahrend eines langeren Zeitraums nicht mehr sichtlich sinkt, so ist dies ein Zeichen, dass man an den Grenzen der Leistungsfahigkeit dieses Systems angelangt ist. Man hat dann nur die Wahl, entweder sich mit dem erreichten Resultat zu begnügen oder zum Staatsverbot zu schreiten. Dies ist nach meiner Ueberzeugung die jetzige Lage in Norwegen In den 30 letzten Jahren, vom Jahre 1879 an, hat sich der Alkohol- konsum zwischen 2 und 3 Liter gehalten, mit Zunahme in den sogenannten „guten", und Sinken in den sogenannten „schlechten" Zeiten. Trotz des Wachtums der Enthaltsamkeitsbewegung und trotz der Verscharfung der Alkoholgesetzgebung scheint der Konsum nicht wesentlich unter die 2-Liter-Grenze herabgedrückt werden zu können. Ich sehe darin einen Beweis für die Wahrheit des Satzes, dass das System des Ortsverbots den Alkoholkonsum überhaupt nur bis zu einer gewissen Grenze einzuschranken im Stande ist. Ein vollstandiges „Trockenlegen" eines Staat es kann durch dieses System nicht erreicht werden. Das Alkoholkapital wird es immer verstehen neue Verteilungskanale für seine Waaren zu graben. Will man versuchen wesentlich naher an die 0-Liter-Grenze zu kommen, muss man das Staatsverbot einführen. Das Verhaeltnis zwischen G. B. R. und Staatsverbot. Die eifrigsten Prohibitionisten haben behauptet, dass man durch G. B. R. und Ortsverbot nur die Entwicklung aufhalt, und dass man in geradem Kurs auf das grosse Ziel, das Staatsverbot, hinsteuern sollte. Meiner Meinung nach besteht kein eigentlicher Gegensatz in der Arbeit für G. B. R. und für Staatsverbot. Durch das Ortsverbot wird die Bevölkerung allmahlich daran gewöhnt in alkoholfreier Umgebung zu leben. Erst wenn grosse Teile eines Staates durch Ortsverbot „trocken" gelegt sind, ist die Bevölkerung für Staatsverbot reif. Das Ortsverbot ist ein zweckmassiges, ja wahrscheinlich ein notwendiges Uebergangsstadium zu Staatsverbot, aber das Staatsverbot ist keine notwendige Folge des G.B.R's. Wenn die Mehrheit des Volkes dies wünscht, kann man auch bei dem Ortsverbot stehen bleiben. Persönlich bin ich überzeugt, dass das Staatsverbot die unumgangliche logische Folge des Abstinenzprinzips ist. Das Ziel der Enthaltsamkeitsbewegung ist nicht Einschrankung und Regulierung, sondern Abschaffung des Alkoholgenusses, soweit dies in menschlicher Macht liegt. / Aber ich verstehe gut, dass Massigkeitsanhanger dem Staatsverbot nicht huldigen können, da ihr prinzipieller Standpunkt ja der ist, dass nicht jeder Alkoholgenuss verwerflich sei. Gerade deshalb will ich zum Schluss noch einmal betonen, dass man gut für G.B.R. arbeiten kann, ohne dem Staatsverbot zu huldigen. Prasident S. Exc. A. S. Talma: lm Namen des Kongresses danke ich Herrn Dr. Scharffenberg für seinen interessanten Vortrag. Ich ersuche jetzt Herrn Dr. Matti Helenius uns sein Referat zu erstatten über: Die Vor- und Nachteile des Gemeindebestimmungsrechts in der Antialkohol-Gesetzgebung. Dr. Polit. Matti Helenius—Seppala, (Helsingfors, Finnland): Geehrte Damen und Herren! Da ich bei der Ausarbeitung meines Referates nicht genauer wusste, aus welchem Gesichtspunkt mein geehrter Mitreferent vorliegende wichtige Frage behandeln würde, kann ich es nicht vermeiden, die eine oder andere Sache zu berühren, welche schon im vorhergehenden vorzüglichen Vortrag behandelt wurde. Es gibt ja so viele Probleme auf dem Gebiete der Alkoholgesetzgebung, die man gern zur mehr eingehenden Besprechung heranziehen möchte bei einer Gelegenheit, wo so viele Sachverstandige anwesend sind, und ein grosser Teil derselben kann innerhalb des Rahmens des gegenwartigen 'I hem as besprochen werden. Die Einwendungen, welche man gegen die prinzipielle Berechtigung der Alkoholverbotsforderung im allgemeinen gemacht hat, berühren auch das Gemeindebestimmungsrecht und können deshalb nicht ganz übergangen werden. Der Mensch, der allein auf einer einsamen Insel wohnt, kann möglichenfalls berechtigt sein, sein Leben einzurichten, wie es ihm beliebt, ohne auf etwas anderes Rücksicht zu nehmen, als auf seine eigenen Wünsche. Aber sobald der Mensch mit anderen in Gemeinschaft lebt, hat er auch Verantwortung für seine Umgebung. Deri enige, der in einer geordneten Gesellschaft wohnt, muss sich bekanntlich den Gesetzen und Bestimmungen unterwerfen, die von dem Gesichtspunkt des Gemeinwesens notwendig sind. Ein Mitglied einer zivilisierten Gesellschaft ist weit von der ,,I:reiheit entfernt, zu tun, was ihm einfallt. „Seine natürliche Freiheit benutzend, kann ein Mann mit Steinen werfen, aber er vergeht sich gegen die soziale Freiheit, wenn er die Steine in die Fenster oder in den Nacken der Reisenden wirft", hat ein amerikanischer Verfasser Cushing treffend gesagt. Im praktischen Leben treffen wir Verbote überall in unserer modernen Gesellschaft — beinah so oft wie „verbotene Wege" in einigen deutschen Gegenden. Der freiheitsliebende Amerikaner sieht keine Einschrankung seiner bürgerlichen Freiheit, wenn man in Hinsicht der allgemeinen Sicherheit ihn verbietet, ein Holzgebaude in einem eng verbauten Teil der Grossstadt aufzuführen. Fabriken, die einen schlechten Geruch verbreiten, duldet man nicht im Zentrum der Stadt. Es ist nicht selten, dass, wenn ein armer Mann in seiner Familie eine ansteckende Krankheit gehabt hat, der Arzt von ihm verlangt, gewisse Kleidungsstücke oder dergleichen zu verbrennen, ohne dass eine Vergütung dafür in Frage kommt. Wenn man sich damit vergnügt, Staatsmünzen bei sich zu Hause zu pragen, wird man bald als Falschmünzer angehalten. Derjenige, welcher anderer Leute Brunnen vergiftet, kommt mit keiner geringen Strafe davon. Wehe dem, der Wurst oder Milch verkauft hat, die eine Erkrankung oder sogar Todesfall in des Kaufers Familie zur Folge hatte! Es kann nicht die Rede davon sein, dass man trichinöses Schweinefleisch oder Fleisch von selbstgetöteten Tieren frei verkaufen dürfe. — Aber genug Beispiele. Wenn man den Satz anerkennt, dass in unseren geregelten zivilisierten Verhaltnissen das Wohl der Allgemeinheit das höchste Gesetz sein muss, so wird ein aufgeklarter Mensch, der die persönliche Freiheit richtig auffasst, sich dem Alkoholverbot unterordnen, wie er sich der Pestquarantane, dem Opiumverbot, u.s.w. unterworfen hat. Selbstverstandlich ist es, dass die grosse Mehrheit des Gemeinwesens die wirklichen Eigenschaften des Alkohols und die sozialen Wirkungen des Alkoholvertriebes vorher kennen muss. Aber friiher wird ja ein Alkoholverbot in unseren Kulturlandern nicht eingeführt. Sehr wenige sind die — stehen sie übrigens auf dem Boden der Massigkeit oder Abstinenz — welche nicht erkennen sollten, dass zu einer wirksamen Bekampfung des Alkoholismus, die den Alkoholvertrieb einschrankende Gesetzgebung nicht nur berechtigt, sondern direkt notwendig ist. Der, z.B., welcher einverstanden ist, zu fordern, dass die Wirtschaft abends möglichst früh geschlossen wird, oder dass deren Anzahl nicht allzu gross sein darf, gibt schon dadurch prinzipiell zu, dass der Alkoholvertrieb ein für das Gemeinwesen schadliches und gefahrliches Geschaft ist. Jede grössere Einschrankung im Alkoholvertriebe ist schon an und für sich ein „Verbotgesetz". denn dadurch wird immer jemand daran gehindert, alkoholische Getranke unter gewissen Umstanden zu bekommen. Je nachdem ob kleinere oder grössere Gruppen von Staatsbürgern von einem solchen Verbot getroffen werden und je strenger gesetzgeberische Massnahmen gegen den Alkoholhandel, resp. gegen die Herstellung und Einfuhr von alkoholischen Getranken in Frage kommen, wird das restringierende Gesetz den Namen „Gemeindebestimmungsrecht" oder „Staatsverbot" erhalten. Was die von meinem geehrten Korreferenten angeführten, zum Teil schon eingewurzelten Definitionen anbetrifft, muss ich in einem Punkt entschieden anderer Ansicht sein. Ich bin mit Herrn Dr. Scharffenberg vollstandig einig darüber, dass das unvollstandige amerikanische „state prohibition"-Gesetz vielleicht „partielles Staatsverbot" genannt werden müsste. Aber auch das, was er „Staatsverbot" nennen will, ist nur ein partielles Verbot. Es ist durchaus nicht der Fall, dass Finnlands noch nicht sanktioniertes Verbotgesetz Staatsverbot im Sinne des verehrten Redners ware. Der finnlandische Landtag hat namlich in seinen beiden Verbotgesetzentwürfen ausdrücklich auch die pi i\ ate Herstellung zu Hause von Wein und Bier (mit über 2 Volumprozent Ethylalkoholgehalt) auch zu eigenem Gebrauch verboten. Wir haben das Elend, welches durch Hausbrennereien verursacht wurde, in allzu frischer Erinnerung, als dass wir Hausbrauereien zulassen würden, welche Alkoholgetranke mit mehr als 2 % Alkoholgehalt herstellen würden. In diesem Punkt ist keine Meinungsverschiedenheit bei uns vorgekommen. Man hat die Schwierigkeit der Ueberwachung dieser Vorschrift eingesehen, aber es ist nicht die einzige Schwierigkeit, welche wir zu überwinden gedenken. Andererseits würde die von Dr. Scharffenberg vorgeschlagene Lücke im Staatsverbotgesetz so gross sein, dass sich m unseren Verhaltnissen das Alkoholverbot an vielen Oertern sehr illusorisch machen würde. Aber es ist Zeit, zum Gemeindebestimmungsrecht zu kommen. Das Gemeindebestimmungsrecht hat manche grosse V o r t e i 1 e. Es ist selbstverstandlich viel leichter, die allgemeine Memung für einen Gesetzentwurf zu gewinnen, der nur Mitgliedern einer Gemeinde Gelegenheit gibt, durch Abstimmung zu entscheiden, inwiefern auf ihrem Gebiete Alkoholhandel noch zuzulassen ist oder nicht, als z.B. für ein Staatsverbot, das ohne weiteres im ganzen Lande den Handel, die Herstellung und Einfuhr von alkoholischen Getranken verbietet. Die ausseren und inneren politischen Schwierigkeiten sind bei der Einführung des Gemeindebestimmungsrechts viel geringer als bei noch weiter gehenden Einschrankungen des Alkoholvertriebes. Es ist ja eine bekannte Tatsache, dass man anfangs behauptet hat, die Handelsvertrage mit anderen Staaten seien ein Hindernis für die Einführung des Staatsverbotgesetzes. Man hat aber spater bewiesen, wie absurd diese Behauptung ist. Wenn Handelsvertrage wirklich einem Volke im Wege stehen könnten, nach bestem Willen und Vermogen Gesetze zu erlassen, die humanitare und sozial-hygienische Fragen betreffen, so würde das eigentlich bedeuten, dass in Wirklichkeit eine fremde Macht im Lande regiert. Bekannte Autoritaten auf dem Gebiete des internationalen Rechts und vorzügliche Kenner von Handelsvertragen, wie z.B. der berühmte russische Rechtsgelehrte Martens, Professor Gjelsvik in Norwegen, der offizielle Leiter des österreichischen Handelspolitik, Seine Excellenz von Rössler, Dr. Jur. Schwarzwald, der Vicedirektor des K.K. österreichischen Handelsmuseums, das im Auftrage der Regierung die Zolltarife und Handelsvertrage aller Lander übersetzt und herausgibt und in diesen Angelegenheiten also besonders orientiert sein muss, haben sich auch dahin ausgesprochen, dass die betreffenden Handelsvertrage einer Gesetzgebung wie das finnische Verbotgesetz nicht im Wege stehen. Als in einem früheren Anti-alkoholgesetzentwurf des finnlandischen Senats die Ansicht ausgesprochen wurde, irgend eine auslandische Macht könnte, gestützt auf ihren Handelsverdrag mit Russland, die Einführung eines Verbotgesetzes in Finnland verhindern, verlangte der damalige russische Handelsminister entschieden die Entfernung jener Stelle aus den Motiven des Entwurfs. Selbstverstandlich geben die Handelsvertrage einer fremden Macht noch weniger Handhabe zu einer Einmischung in die innere Gesetzgebung eines anderen Landes, wenn es nur das Gemeindebestimmungsrecht gilt. Zwar haben Drohungen von Seiten fremder Machte nicht gefehlt, wenn es in unseren nordischen Landern viel kleinere Einschrankungen im Alkoholhandel, als ein Staatsverbot enthalt, galt. Aber es ist ein grosser Unterschied, ob nur Abstinenten oder alle rechtdenkenden Bürger im eigenen Lande über das Unberechtigte hierbei im Klaren sind. Als man z.B. von Seiten der französischen Regierung damit drohte, dass Finland die fragliche Staatsanleihe von Frankreich nicht bekommen würde, wenn der finnlandische Senat keine Verpflichtung eingehen könne, dass das projektierte Verbotgesetz nicht sanktioniert würde, so konnte man Frankreich ein gewisses formelles Recht geben. Jeder darf ja mit seinem Geld machen, was er will. Die einzige Folge davon war damals, dass Finnland seine Staatsanleihe in England suchte und erhielt. Aber wenn eine auslandische Macht sich direkt in die innere Gesetzgebung anderer Lander mischt, auch wenn es kein etwaiges formelles Recht auf Grund von Handels- und anderen Traktaten dazu hat, so weckt es Empörung und berechtigte Entrüstung auch bei denen, für welche eine bessere Alkoholgesetzgebung vielleicht keine brennende Frage ist, aber die auf ihres Volkes Freiheit und des Landes Selbstbestimmung in ihren inneren Angelegenheiten halten. Dieses macht, dass man wohl in der Zukunft Drohungen mit Repressalien lasst, wenn andere selbstandige Lander wenigstens ein kommunales Bestimmungsrecht betreffend den Alkoholhandel einführen wollen, weil man anderenfalls einen solchen Sturm von berechtigtem Unwillen wecken würde, dass es auch etwas im internationalen Leben bedeutet. Was die inneren gesetzgeberischen Probleme betrifft, sind sie auch bedeutend leichter bei der Einführung nur des kommunalen Verbotsrechts zu lösen. In der jetzigen Nüchternheitsgesetzgebung kann man einige ökonomische Fragen von grösster Tragweite nicht umgehen. Zuerst tritt uns die ausserst wichtige Frage entgegen, ob irgend eine Entschadigung an die Alkoholhandler und -Herste Ier bei Einschrankung oder eventuellem Schliessen ihrer Hantierung bezahlt werden soll. Die Zeit erlaubt es nicht, auf diese Frage naher einzugehen. Sie muss schliesslich in jedem Land für sich nach des Volkes Rechtsgefühl und dem geitenden juristischen Begriff entschieden werden. Auf Grund der Sonderstellung, welche der Alkoholhandel bei uns gegenüber den anderen freien, für die Geselschaft nützlichen wirtschaftlichen Betrieben eingenommen hat, und. von dem historischen Faktum ausgehend, dass man die ganze Zeit gewisse Teile der Alkoholhantierung eingeschrankt, ja sogar partiell verboten hat, beschloss der finnische Landtag, dass gar keine Entschadigung bei Einführung des Verbotgesetzes an die Alkoholhersteller oder -Verkaufer bezahlt werden sollte, welche laut Auseinandersetzung, die der finnische Landtag zustande gebracht hat, bei uns keine sogenannten erworbenen Rechte be-« sitzen. Aber natürlich wurde der genannte Landtag in dieser seiner Auffassung von vergleichbaren Beispielen anderer Lander unterstützt. In den Vereinigten Staaten von Amerika ist ja durch die Entscheidung des höchsten Gerichtes im J ahre 1887 ein für alle Mal denj enigen, welche die Alkoholhantierung betreiben, Entschadigung verweigert, sofern Verbotgesetze in irgend einem Staat eingeführt werden. In Frankreich wurde im Jahre 1902 die Herstellung von Sacharin zum Erwerbsbedarf verboten, ohne dass eine Entschadigung an die früheren Fabrikanten gezahlt wurde. Deutschland zog im Jahre 1903 die Phosphorstreichholz-Industrie ohne Entschadigung ein, ebenso wie man schon 1872 in Finnland die Herstellung von Streichhölzern von weissem Phosphor wie deren Verkauf ohne Vergütung verbot. Ich habe keine Gelegenheit, mehr Beispiele anzuführen, welche die wohl allgemein vorherrschende Auffassung unterstützen, dass Entschadigung nur dann notwendig erachtet wird, wenn das Recht, einen Erwerbszweig auszuüben, dem Staat überlassen wird, und der Staat denselben als Monopol zu seinem eignen Vorteil anwendet, aber nicht, wenn er, als für das Gemeinwesen schadlich, ganz und gar eingezogen wird. Bei der Einführung des Gemeindebestimmungsrechts hat man den keineswegs geringen Vorteil, dass man diese grosse Frage noch nicht in ihrem ganzen Umfang in Erwagung zu ziehen braucht, und dass auf alle Falie im Anfang keine so grossen Mittel nötig sind, wenn auch die Expropriation von Rechten von juridischen Gründen oder Kompromiss-Hinsichten sich in irgend einer Weise notwendig erweisen sollte, dass die Reform schon dadurch unmöglich wird. Man muss zugeben, dass bedeutende finanzielle Schwierigkeiten entstehen könnten, wenn man in einem Land, welches einen bedeutenden Teil seiner Budget-Einnahmen in Gestalt von verschiedenen Alkoholsteuern erhalten hat, plötzlich alle dergleichen Staatseinnahmen abschaffen würde, wenn man auch njcht vergessen darf, dass diese Schwierigkeiten nur vorübergehender Art sind, und dass manches Land klug daran tate, nicht nur in sittlicher, sondern auch in rein ökonomischer Hinsicht, wenn es möglichst bald versuchte, sein Budget unabhangig zu machen von den grossen Einnahmen durch Alkoholhantierung. Die Durchführung des Gemeindebestimmungsrechts vermindert den Alkoholverbrauch im Lande allmahlich, und gibt dem Staat dadurch eine willkommene Frist zum Umlegen der Steuer und zur Regelung seines Budgets auf eine gesundere Grundlage. In solchen Landern, wie z. B. Finnland, wo das Gemeindebestimmungsrecht und partielle Alkoholverbot langere Zeit gewirkt haben, bieten in Rede stehende finanzielle Rücksichten kein unüberwindbares Hindernis für die endliche Befreiung des Volkes vom Joch des Alkoholismus. Ein nicht zu verachtender Vorteil ist es auch, dass die formelle Ausarbeitung und die praktische Durchführung des Gemeindebestimmungsrechts so viel leichter ist, als die Einführung des Staatsverbotes. Man kann bis auf weiteres manche Probleme zur Seite lassen wie z. B. die Gesetzgebung betreffend die denaturierten alkoholhaltigen Stoffe, die Fragen des Alkoholgehaltesvon.Kirchenwein, über das Transitobefördern von Alkohol durch einen Verbotsstaat, über das Beibehalten von privaten, vor der Einführung des Alkoholverbotes angeschafften Weinlagern, über die Gültigkeit des Verbotgesetzes auf den Schiffen des Verbotlandes auf fremden "Wassern, die wichtige Frage, ob der Staat den Alkohol und alkoholhaltige Stoffe, welche zu technischen, medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken gebraucht werden, selbst herstellen, importieren oder verkaufen soll, oder ob dieses Recht einerGesellschaft, welche ihren Gewinn zu gemeinnützigen Zwecken gibt, überlassen werden kann. Alle Krafte können auf den ersten ernsten Angriff gegen das Alkoholkapital konzentriert werden. Natürlich bleiben alle diese Fragen zu erledigen, wenn man in der Antialkoholgesetzgebung weiter kommen wird, aber unterdessen hat man mehr Erfahrung in der Sache gesammelt und was noch wichtiger ist, das Interesse für die Sache ist viel allgemeiner geworden. Die Einführung des Gemeindebestimmungsrechts bietet also so viel weniger praktische Schwierigkeiten, dass es schon aus dem Grunde ratsam ist, damit anzufangen, selbst wenn man es nicht prinzipiell für ausreichend halt. Aber ausserdem hat das Gemeindebestimmungsrecht Vorteile, welche in solchen Verhaltnissen vom besonderen Wert sind, wo der Kampf gegen den Alkoholvertrieb neueren Datums ist. Das Gemeindebestimmungsrecht ermöglicht in Gemeinden, die besonders reif dazu sind, das Aufheben des Alkoholhandels, obgleich er in anderen Teilen des Landes noch lange fortgesetzt wird. Eine kluge Hausfrau weiss Rat, wenn der Mann hungrig nach Haus kommt und der Braten zufalligerweise noch nicht durchgebraten ist. Sie schneidet die Teile weg, die gar sind und bringt sie herein, wahrend sie den übrigen Braten ruhig weiter braten lasst. Wir Abstinenten müssen auch manchmal eine solche praktische Klugheit dem allzu strengen Festhalten an, in gewissen Verhaltnissen bis auf weiteres unrealisierbare, an und für sich richtige theoretische Forderungen vorziehen. Wenn die Bevölkerung einmal mit allgemeiner Abstimmung das Verbot des Alkoholhandels in einer Gemeinde durchgesetzt hat, so wird dessen Befolgung mit um so grösserem und allgemeinerem Interesse überwacht werden. Dadurch wird das Volk zu einem Gesetzesgehorsam erzogen, womit es leider jetzt ziemlich überall schlecht bestellt ist, wenn es Alkohol gilt. Eine auf das Gemeindebestimmungsrecht gegründete Antialkoholgesetzgebung nötigt die Abstinenten, in ihrer Aufklarungsarbeit bestandig rege zu sein, weil sonst das schon Erreichte leicht wieder verloren gehen kann. Da unbedingt vorauszusetzen ist, dass auch die Frauen an den Abstimmungen teilnehmen werden, — handelt es sich doch um eine Sache, die im innigsten Zusammenhange mit dem sittlichem -Leben und Familienglück steht, — so wird auch dadurch in viel weiteren Kreisen als bisher über die Alkoholfrage nachgedacht werden. Die Abstimmungen selbst sind jedenfalls vorzügliche Aufklarungsarbeiten auf dem Gebiete der Alkoholfrage, wie das Resultat auch sein möge. Durch diese machtige Appellation an das soziale Gewissen der Mitbürger werden auch solche Personen gezwungen, einen Standpunkt zur Alkoholfrage zu nehmen, die nicht auf andere Weise zu erreichen sind. Auch in solchen Landern, wo von einem Staatsverbot noch keine Rede ist, kann man sofort den Boden für die Einführung des Gemeindebestimmungsrechts vorzubereiten anfangen. In dieser Hinsicht hat Danemark den Weg gefunden und anderen in derselben Lage stehenden Landern gezeigt. Die Anhanger des Gemeindebestimmungsrechts haben erreicht, dass der danische Minister des Inneren in den allerletzten Jahren seine Entscheidung in den Konzessionsfragen von den freiwilligen, in den Land— gemeinden stattgefundenen Abstimmungen abhangig macht. Die Abstimmungen werden nun mehr nach den Regeln, die in der zweiten Kammer des Reichstages angenommen wurden, aber noch nicht rechtskraftig sind, gehalten. Der eigentliche Leiter dieser interessanten Bewegung, Larsen=Ledet, hat die Resultate von den 100 ersten Abstimmungen, die bis August 1910stattgefunden haben, veröffentlicht. In 94 von diesen 100 Gemeinden war die Mehrzahl der Wahler gegen die Konzessionen; zusammen wurden 26.945 Stimmen gegen und 4.274 für die Bewilligung der Konzessionen gegeben. Bis September 1911 ist die Mehrzahl der Wahler in 121 Gemeinden gegen die Konzessionen, in 16 Gemeinden für dieselben gewesen. Zusammen sind 35.370 Stimmen gegen und 7.661 für die Konzessionen gegeben. Durch die Abstimmungsbewegung ist ein sehr reges Leben in die Abstinenztatigkeit in Danemark gekommen. Die Banke und Sparkassen sind gar nicht so willig wie früher den Schenkwirten Geld zu leihen, und auch der Privatmann beginnt sein Kapital aus den Schenkunternehmen zurückzuziehen. In der Diskussion wird wohl über die freiwilligen Abstimmungen hier in den Niederlanden von kompetenter Seite berichtet werden. Um ein Gemeindebestimmungsrecht erfolgreich zu machen, sind doch einige Bedingungen unerlasslich. Mein verehrter Korreferent hat ein Gemeindebestimmungsrecht wie es sein soll, auf seine bekannte klare Weise schon skizziert. Ich möchte doch einige Punkte ganz besonders hervorheben. In der Abstimmung sollen alle erwachsenen Manner und Frauen gleich stimmberechtigt sein; die Entscheidung soll in den Stadten also nicht den Stadtverordneten überlassen werden. In Finnland haben wir in den Stadten ziemlich schlechte Erfahrungen mit unserem mangelhaften Gemeindebestimmungsrecht gemacht, weil die nach einem ganz veralteten kommunalen Wahlsystem gewahlten Stadtverordneten, in deren Handen die Bewilligung oder Verweigerung der Konzessionen liegt, im grossen und ganzen entschiedene Anhanger der Alkoholinteressenten sind. Man hat, wie bekannt, auch in unseren Stadten in der Regel das „GotenburgerSystem", mit mehr oder weniger strenger Monopolisierung des Alkohol-Handels eingeführt, wahrend auf dem Lande schon praktisch genommen Alkoholverbot herrscht. Die Stadt hat ja einen erklecklichen Anteil an Reingewinn von den Gotenburger System-krügen — und seine Milchkuh will man ungern schlachten. Ausserdem tun die zahlreichen Aktionare von Brennereien und Brauereien mit ihrem noch zahlreicheren Freundenkreis alles, was in ihrer Macht steht, für Beibehaltung der „Systemkrüge", weil der Geschaftsertrag von dem Schnaps und Bier, welches durch die besagte, so genannte „gemeinnützige" Institution verkauft wird, schliesslich doch in ihre Taschen fliesst. Vor einigen Monaten bekamen wir einen neuen Beweis davon, dass das „GotenburgerSystem" in Finnland nun mehr dem Alkoholkapital dient. Aus Gründen, die ich spater erwahnen vverde, hat sich der Schnapskonsum in der letzten Zeit bedeutend vermindert. Der Zentralausschuss der in Rede stehende Gotenburger-System-Aktiengesellschaften liess da unter die Mitgliedern des finnischen Landtages eine Brochüre verteilen, wo man die Volksvertreter zur Ueberzeugung zu bringen versuchte, dass es ihre Pflicht ware, zu Hilfe zu kommen damit der Branntweinkonsum noch weiter herabgesetzt und infolgedessen der zu gemeinnützigen Zwecken zu verbrauchende Gewinnanteil der Stadte nicht allzu betrachtlich vermindert werde. Das Grundmotiv dieser Hinwendung, dass der Verbrauch des billigen Cognacs, der in mehreren Stadten noch von privaten Alkoholhandlern verkauft werden darf, im entsprechenden Grad gestiegen ware, wurde doch vom Landtage als unhaltbar bewiesen. Auf denselben Ursachen, besonders in den noch grosseren materiellen Vorteilen, die die schwedischen Stadte von dem Gotenburgersystem haben, beruht wohl das in ganz derselben Richtung gehende Resultat einer von den schwedischen Abstinenzgesellschaften im Jahre 1908 bewerkstelligten Rundfrage. Von den 1.342 Landgemeinden, die auf die Frage antworteten, erklarten sich 1.016 mit dem Gemeindebestimmungsrechtsantrag, den die Temperenzgruppe im schwedischen Reichstage vorgebracht hatte, ganz, und 28 mit einigen Bedingungen, einverstanden, wahrerid nur 55 dagegen waren und 243 weigerten, sich auszusprechen. Von den 44 Stadten aber, von denen man eine Antwort bekam, erklarten sich nur 4 durch ihre Stadtverordneten mit dem Gemeindebestimmungsrechtsantrag einverstanden, wahrend 1 das Staatsverbot forderte und 39 keine Aeusserung abgeben wollten. Das Gemeindebestimmungsrecht soll gleichzeitig alle alkoholische Getranke und für alle Rechte — nicht nur neue — gelten. Andernfalls wird nur die Position einiger Alkoholkapitalisten gestarkt, ohne dass die Volksnüchternheit davon einen nennenswerten Gewinn trüge. Besonders wünschenswert ware, den Trans- port von alkoholischen Getranken aus N-achbarskommunen womöglich zu verhindern, weil das Bestimmungsrecht der einzelnen Gemeinde sonst ganz illusorisch werden kann. Auf den finnischen Staatseisenbahnen wurde im Jahre 1909 das Absenden von Branntwein, Cognac und Wein an die privaten Verkaufer verboten, sodass diese Getranke nur als Reisegepack, nicht aber als Handgepack, transportiert werden konnten. Dieses Verbot hatte nach der einstimmigen Aussage des Landtages und der grossen Mehrzahl der Eisenbahnbeamten, die auf eine diesbezügliche Rundfrage des finnlandischen Abstinenzvereins der Eisenbahnler antworteten, vorzüglichen Erfolg. Es wurde aber schon im folgenden Jahre von dem gegenwartigen russisch gesinnten Senat Finnlands — wie man sagt — infolge des französischen Einflusses aufgehoben. Das Gemeindebestimmungsrecht hat aber auch so grosse N a c ht e i 1 e, dass man es nicht als das Endziel der gesetzgeberischen Bekampfung des Alkoholismus aufstellen kann. Mit dem Gemeindebestimmungsrechte kann man das Uebel nur teilweise und mangelhaft bekampfen. Eine Gemeinde ist dadurch nicht in Stand gesetzt, sich genügend gegen den slechten Einfluss von fremden Gemeinden zu wehren. „Sie werden nur sehr schwer ihr Haus vor Ratten schützen können, wenn es zwischen vier oder fünf'anderen Hausern steht, die von Ratten wimmeln", sagte mir einmal der Gouverneur zu Kansas, als wir von Schwierigkeiten eines amerikanischen Verbotstaats sprachen, der die Alkoholeinfuhr zu verbieten nicht im Stande ist. Diese Schwierigkeit fühlt eine einzelne Gemeinde natürlich noch in viel höherem Grad. Den \\ inkelschenken kann man in einer solchen Gemeinde, die den Alkoholhandel verboten hat, etwas besser auf die Spur kommen, als dort wo die Alkoholhantierung ganz frei ist. Aber nur da, wo im ganzen Lande der Alkoholvertrieb verboten ist, kann man dem ungesetzlichen Alkoholhandel am sichersten bekampfen, weil die Klippwirte keine erlaubte Quelle, wo sie ihre Waare bekommen könnten, nachzuweisen im Stande sind. Wenn es nur ein lokales Verbotsrecht gibt, bleibt der Alkoholvertrieb im Lande an sich doch noch ein erlaubtes Geschaft. Ein erlaubter Betrieb ist natürlich viel schwerer zu bekampfen als ein Betrieb, der durch das Staatsverbot seine gesetzliche Stütze verloren hat. Der Einfluss der Alkoholkapitalisten bleibt da, bis man durch das Staatsverbot seine Macht gebrochen hat. 10 So bald ein Volk durch Aufklarungsarbeit und besonders durch den Antialkoholunterricht genügend vorbereitet ist, kann als die allerbeste gesetzgeberische Waffe im Kampfe gegen den Alkoholismus nur das allgemeine Staatsverbotgesetz in Betracht kommen. Aber als eine unumgangliche Zwischenstation auf der beschwerlichen Reise nach einer glücklicheren Zukunft ist das Gemeindebestimmungsrecht anzusehen. Man soll in der Bekampfung des Alkoholübels aber niemals blind nach einer Richtung arbeiten. Wenn man nicht gleich es erreichen kann, was das Beste ware, soll man die Wege einschlagen, die praktisch möglich sind. Da wir z.B. in Finnland das allgemeine Staatsverbotgesetz nicht gleich erreichen konnten, fanden wir einen ganz eigentümlichen Ausweg, urn etwas vorwarts zu kommen. Wir haben — ohne eine endgültige Lösung der Frage in diesem Schritt anzusehen, — die Alkoholsteuer plötzlich erhöht (die Biersteuer z. B. ist auf das Achtfache in drei Jahren gestiegen), und die Folge war, dass viele Brauereien ruiniert sind und der gesammte Alkoholkonsum a 100% pro Kopf im Jahre 1910 bis auf 1.2 Liter fiel. Die Hauptsache ist immer wirksam sein und niemals an dem schliesslichen Sieg zweifeln. Prasident S. Exc. A. S. Talma: Dem Herrn Doktor Matti Helenius unsren besten Dank. Ich eröffne nunmehr die Diskussion. DISKUSSION. Controller F. S. Spence, (Toronto, Canada): My statement will be brief. The gentleman who presented the first paper at this session paid a generous compliment to our Dominion and the progress it has made in temperance legislation. The liquor problem has to be faced in Canada as in other lands, and we have the special difficulty of a vast area — more than 3,500.000 square miles — with the sparse population of 8,000.000. There are of course compensating advantages. Our new country is filling up with a virile stock, the enterprising and progressive element, the young blood of the many nations represented here to day, alive to the importance of developing the best possible social conditions, and prompt tot use political power for that purpose. Therefore Canadian legislation follows public opinion closely, and takes vigorous hold of the issues, created by the liquor traffic. You must judge for yourselves of the wisdom or rashness of our laws, by their form and results. Generally speaking, our legislation aims at restricting the drink-business as far as the general consensus of public sentiment wil permit, and delegating to local authorities power of further restriction or suppression, such as local sentiment will endorse. There are nine provinces in Canada each having its own system of liquor legislation, all subject to the possible overriding effect of a general National Local Option law, known as the Canada Temperance Act, under which any County or City may vote out all liquor selling. The provincial license laws also embody, in most cases, Local Option powers, applicable to similar or smaller areas, besides various features of general prohibition character. LTnder this legislation, in the largest province, Ontario, the granting of liquor licenses and the retail sale of'liquor are prohibited in more than one-half of the local municipalities, that is, the cities, towns, villages and townships. The éxact figures are as follows: License municipalities 380 No-license municipalities 442 Total 822. In the largely French and Roman Catholic province of Quebec, the so called „wet" and „dry" division is as follows: License municipalities 324 No-license municipalities 648 Total ~ 9727 The province of Manitoba prohibits liquor selling in 72 municipalities out of a total of 132. Nova-Scotia permits no liquor selling except in the city of Halifax. New Brunswick has prohibition in 11 out of a total of 17 Counties and Cities. Prince Edward Island prohibits all sale for beverage purposes. The restriction of the drink traffic by general legislation may be ïllustrated by the conditions that prevail in the City of Toronto oi which I have the honor to be a Controller. The population is about 400.000. The number of retail liquor licenses is 160. The license fee is $ 1.600, equal to 4000 guilders, with an additional impost of a percentage of all barroom receipts above a certain figure. Every licensed shop or bar is closed from seven o'clock Saturday night till six o'clock Monday morning, also on every public election day, and on Christmas. There are many other restrictions imposed upon the business. Licenses are issued and the liquor law is enforced by special officers, appointed by the Government for the performance of that duty. This work is well done. Through the courtesy of the Government of the Dominion and of the Province of Ontario, I am able to place in the hands of a number of the delegates, copies of some of these liquor laws and reports of their operation. I am also able to supply you with some maps and diagrams illustrating some of the facts and conditions which I have endeavored to summarize. As to the future of the temperance movement in Canada I have only to say that the tendencies and forces which have produced the present situation are operating without observable diminution. Practically all the Christian Churches, Roman Catholic and Protestant, are working vigorously for the extermination, as far as is possible, of the drink evil. The strenuous requirements of all phases of the active life of this young country include the exclusion of any indulgence that might impair keenness of perception, steadiness of nerve, or clearness of judgement. There are well informed students of our social life and movements, who to-day feel as confident that the liquor traffic will be totally prohibited by law in Canada, as they do that the sun will rise to morrow morning. Baron Prazak, (Wien): Ich möchte kurz den Stand der Legislative in Oesterreich skizziren. Der Schutz, den die österreichische Gesetzgebung gegen die Gefahren der Trunksucht gewahrt, ist dermalen kein grosser, und fallt das Schwergewicht auf die G ewerbegesetzgebung, die sowohl den Ausschank geistiger Getranke überhaupt, als auch Ausschank und Klein Verschleiss gebrannter geistigen Getranke an eine Konzession bindet. Sollte sich jemand um die Details interessieren, werde ich ihm jede erwünschte Aufklarung sowohl rücksichtlich dieser als auch aller übrigen gesetzlichen Vorschriften geben. Das allgemeine Strafgesetz enthalt nur vereinzelte Bestimmungen. Unter Strafe steht Trunkenheit, wenn in diesem Zustand ein Verbrechen begangen dann wenn besonders gefahrliche Verrichtungen vorgenommen werden, sowie eingealterte Trunkenheit überhaupt. Als Folge der Verurteilung wegen Trunkenheitsdelikten sind nach der Reichsratwahlordnung und anderen Wahlordnungen, Personen, die wegen Trunkenheit mehr als 2 mal um einer Werkstrafe verurteilt worden sind, für die Dauer von 3 Jahern nach dem Ende der Strafe von dem aktiven und passiven XVahlrechte ausgeschlossen. Durch P olizeiverfügung kann dem übermassigen Alkoholgenusse vermöge Schliessung von Schankstatten zu gewissen Stunden oder an gewissen Tagen entgegengetreten werden. Eigene Spezial-vorschriften bestehen für Galizien in dem Gesetze vom 19. Juli 1877, BI. N°. 67, das weitgehende strafrechtliche und privatrechtliche Repressivmassregeln enthalt. Diese Bestimmungen bildeten die Grundlage für die Verfassung der noch weiter gehenden Gesetzvorlage gegen die Trunksucht, die von der Regierung wiederholt im Reichsrathe eingebracht, bisher nicht zum Beschlusse erhohen wurden. Ausfürliche Angaben darüber enthalt der Artikel des Dr. Daum im 1. Heft der „Alkoholfrage" [Berlin], Abgesehen davon, hat die Regierung in der letzten Session des Reichsrathes legislative Aktionen eingeleitet, die vermöge einzelner Anordnungen geeignet sein werden eine wirksame Handhabe gegen das beklagenswerte soziale Uebel zu bieten. Hierher gehort der Gesetzentwurf über die strafrechtliche Behandlung und den strafrechtlichen Schutz Jugendlicher insoferne, als derselbe eine besondere Strafbestimmung gegen die missbrauchliche Verabreichung von Alkohol an Unmündige enthalt. In privatrechtlicher Hinsicht soll durch den Gesetzentwurf über Entmündigung die Möglichkeit geschaffen werden, zum Schutze der Trinker selbst sowie auch ihrer Familien, zur Verhütung wirtschaftlicher und sanitarer Gefahrdung, die Entmündigung des Tnnkers sowie Beschrankung seiner Handlungsfahigkeit -verfügt werden. Im Rahmen der Strafrechtsreform ist ferner die Ausdehnung der Strafbarkeit der Trunkenheit auf alle im Zustande derselben begangenen strafbaren Handlungen und die Errichtung von Detentionsanstalten für verbrecherische Irre und irre Verbrecher in Ansicht genommen, welche Einrichtung laut der ausdrücklichen Bestimmung des Entwurfes auch zur Unterbringung gemeingefahrlicher Trinker bestimmt ist. Dr. Jur. Eggers, (Bremen): Es herrscht eine angenehme Atmosphare auf diesem Kongress. Ich meine damit an zweiter Stelle die herrliche Brise, die uns vom Strande her immer wieder körperlich erfrischt, in erster Linie denke ich an den Geist der Vertraglichkeit und Versöhnlichkeit, unter den die hollandische Leitung sich und uns gestellt hat. Wie der Schlachtruf „Hie Massige, Hie Enthaltsame!" mit ausschliessender Scharfe hier bisher selten ertönt ist, so lassen sich gerade auch bei vorliegendem Thema, bei der Verbotsgesetzgebung innerhalb einer ganzen Gemeinde oder eines ihrer Teile gemeinsame Richtlinien für alle Alkoholgegner — die Massigen und Enthaltsamen aufstellen. Natürlich muss man dann recht weitherzig und weitblickend vorgehen. In Deutschland liegen die Verhaltnisse in mancher Beziehung sehr günstig. Wir sind noch nicht auf eine bestimmte Gesetzgebung, auf bestimmte Formeln festgelegt. Wir haben noch reichlich Zeit, uns theoretisch über unsere Forderungen klar zu werden: in allernachster Zeit werden unsere Gesetzgeber uns noch nicht das Gemeindeverbot bescheeren. Die führenden deutschen Massigen im Verein gegen den Missbrauch geistiger Getranke haben sich in der Mehrheit grundsatzlich für Zulassigkeit eines Verbots innerhalb des gesamten Umfanges oder eines Teiles einer Gemeinde erklart. Leider haben die, die bei uns die Idee der Lokaloption einführen wollen und eine Zentralstelle zur Propaganda für das s. g. Gemeindebestimmungsrecht gegründet haben, bisher meiner Ansicht nach noch keine glückliche Formel gefunden. Wie wenig dort die Gedanken ausgereift sind, zeigt sich schon darin, dass wiederholt innerhalb kurzer Zeit der Begriff der Gemeindebestimmung verschieden erklart wurde. Hoffentlich setzt in nicht zu ferner Zeit eine Klarung ein, die eine allgemeine annehmbare Plattform schafft. Der jetzige enge Standpunkt hat zu einer Spaltung sogar in der deutschen Enthaltsamkeitsbewegung mit schweren Erschütterungen und mehr als einer peinlichen Sachlage geführt. Was die ausserdeutschen Verhaltnisse anbetrifft, so verfolge ich sie auch, soweit mir das nach den mir zuganglichen.Quellen möglich ist, mit grösster Aufmerksamkeit. Auch hier gibt es zweifellos Klippen, die das vorwartsgleitende Schiff unserer Bewegung bedrohen. Ich will vor allem zwei erwahnen. Einmal darf uns n icht immer gepredigt werden, dass die ganze Gesetzgebung gegen den Alkoholismus mit Einschluss des s. g. Gotenburger Systems für die Katze sei, auch nicht als Vorbereitungsmassregel für Lokaloption in Frage komme. Und zweitens müssen wir in unserer Gesamtheit als internationale Alkoholgegner zu der Frage der Entschadigung eine ausgesprochene Stellung nehmen. Für die meisten Kulturstaaten dürfte sie dahin zu beantworten sein, dass die Konzessionen im Allgemeinen als staatlich gewahrleistete Werte anzusehen sind, deren Inhaber im Falie der Einziehung durch jede Verbotsgesetzgebung [Staatsverbot wie Lokaloption und Gemeindebestimmungsrecht] durch Geld nach Verhaltnis der Werte für eine gewisse Zeit zu entschadigen sind. So lange wir uns nicht auf diese sehr unbequeme aber meines Erachtens durchaus zweckmassige und geradezu notwendige Grundlage stellen, segeln wir mit unseren Theorien über Gerechtigkeit und Vortrefflichkeit des Gemeindeverbots im Reiche der Lüfte abstrakter Gedankengange herum, durch die wir keine praktischen Unterlagen für dereinstige Durchführung schaffen, sondern uns den Weg nur krampfhaft verbarrikadieren. Gewiss ist es schmerzlich, so etwas aussprechen zu müssen. Man verletzt dadurch einige unserer hochgemuten und persönlich so liebenswerten Gesinnungsfreunde. Viel schmerzlicher ist die unerhörte Tatsache, dass der Staat den unverdienten Wertzuwachs auf dem Gebiete des Konzessionswesens nicht einfach als sein Eigentum zurückfordern kann. Aber es ist eben keine Frage der Idee, sondern der Macht. Wenn die Herren Dr. Scharffenberg und Dr. Helenius mit Recht meinen, dass man in Norwegen und Finnland keine Entschadigung zu geben brauche, so sind diese Lander zu beglückwünschen. Sie sind insbesondere wegen des Gotenburger Systems zu beglückwünschen, dass die Durchführung der Nichtentschadigung vor allem ermöglichen kann. Wir müssen aber entschieden Verwahrung einlegen, wenn man den Versuch macht, aus den ausnahmsweise günstigen Verhaltnissen. in den herrlichen kleinen nordischen Kulturstaaten eine allgemeine Regel für alle, auch die grossen mitteleuropaischen Staaten herleiten zu wollen. Arthur Sherwell, M. P., (London): Mr. President, the discussion that has taken place this morning has necessarily covered a great deal of ground and it has shown how varied and many-sided is the problem with which we have to deal. Dr. von Strauss und Torney has also shown us how greatly the conditions of the problem vary in different countries. Itisclearthat these differences in social and economie conditions, and in the strengh of the alcohol habit, as well as in the attitude of public opinion, must be taken into account in estimating the possibilities of progress and the chances of success of particular methods of reform in different countries. Dr. Scharffenberg summed up his address in the statement that it is not by administrative or governmentalaction that the goal is to be won, but only by entire prohibition. That, in the absolute sense, is no doubt true, but it is not the last word to be said on the question. No one, for example, can pretend that it is a practicable policy for all countries here and now. Dr. von Strauss has made it clear that prohibition is not a practicable policy in Germany at the present time and the same may be said of other countries also. Even in those countries where experiments in prohibition, all of them of a more or less local character, have been tried, experience has shown that the sphere of success, in the present state of public opinion, is restricted and circumscribed. Prohibition can be successfully exercised in rural and sparsely peopled districts and sometimes in the suburbs of large towns- but not in important urban areas. I have studied the working of prohibitory laws in all parts of the world, and I venture to say without the slightest hesitancy or doubt that prohibition has nowhere solved the problem of the town. This week's set-back in Maine, of which the Congres has just heard, is an illustration of this. The law in Maine has failed because it sought to coerce the towns by the pressure of rural opinion. Sentiment in the rural districts and villages has been, for the most part, favourable to the law, while sentiment in the towns or cities has been against it. That is the lesson of Maine. Now this Congress, together with the great body of temperance opinion outside, must face in a practical and sympathetic spirit this problem of the town. It cannot afford to ignore it. Nor must it be intolerant of those who, faced continually, as we in England are, with the problem, look to intermediate methods to do what prohibition, in the present state of public opinion, cannot do. It is not true service to the temperance cause to slur over the problem of the town or to ignore the present limitations of prohibition. We feel that local option must bewider than prohibition. Where public opinion is not prepaied to banish the public-housc, t here rnust be a power to control the public-house on the broad lines of the disinterested management system so successfully tried in Norway and Sweden. I have no time to develop this suggestion, but I submit it as a serious suggestion to the Congress. Dr. Moeller, (Brackwede:) Herr Dr. Scharffenberg hat bei seinen Angaben über den Branntweinkonsum in Norwegen nicht berücksichtigt, dass nach den mir in Norwegen gemachten Angaben 1 3 der erwachsenen mannlichen Bevölkerung auf den Schiffen sich befindet, und der Trinkverbrauch dieser Personen in Norwegen bei der Statistik nicht berücksichtigt wird. Herr Dr. Scharffenberg behauptet ferner, dass eine Verteuerung des Branntweins eine Minderung des Verbrauches nicht herbeiführe. Es widerspricht dies aber allen gemachten Erfahrungen. In Deutschland z. B. ist bei der Einführung der Verbrauchssteuer der \ erbi auch um 33 % zurückgegangen. Bei der im vorigen Jahre vorgenommenen erheblichen Erhöhung der Verbrauchsabgaben ist der Branntweinverbrauch wieder um 1/3—1/4 gefaUen. Aehnliches zeigte sich in anderen Staaten. In einem von einsichtigen Mannern geleiteten Staate, und dazu rechnen wir Deutschland, wird man niemals den Branntweinverbrauch begünstigen, um die Staatseinnahmen zu vermehren, da der Schaden, den der Branntweingenuss bringt, auch für die Staatseinnahmen immer viel grösser ist, als der Vorteil, den diese Abgaben für die Einnahmen des Staates bringen. Den deutschen Anhangern des „Gemeindebestimmungsrechts" möchte ich dringend empfehlen, nicht von einem „Gemeindebestimmungsrecht" sondern von einem „Kreis"-, oder „Amtsbestimmungsrecht" zu sprechen, weil die deutschen Gemeinden vielfach zu klein, und die Grenzen der Gemeinden oft zu unregelmassig und verwickelt sind um die Einführung des Alkoholverbots, bezw. der Schenken innerhalb einer einzigen Gemeinde möglich zu machen, namentlich da, wo Strassenbahnen Gemeinden mit und ohne Alkoholausschank verbinden. Ich möchte denselben Anhangern ausserdem empfehlen, das Wahlrecht der Frauen für die Gemeindevertretung zu fordern, statt eine allgemeine Urabstimmung für den einzelnen Fall der Schankerlaubnis einzuführen. Da nach den übereinstimmenden Ansichten der massgebenden Mannei in Deutschland dieses für unsere Verhaltnisse sehr un- zweckmassig ist, wahrend nach der Ansicht Vieler das aktive und passive Wahlrecht der Frauen bei der Gemeindevertretung grosse Vorteile gewahrt, weil die Mitwirkung der Frauen bei Schulenund Armenfragen sehr wichtig ist. Bei Einführung des „Gemeindebestimmungsrechts" werden Sie auch bei den deutschen Frauen meist keine Unterstützung finden, um die Zahl der Wirtschaften einzuschranken, weil die Frauen mit ihren Mannern vielfach in die Wirtschaften gehen, in welchen es sich nicht darum handelt sich zu betrinken, sondern in freier Luft Geselligkeit zu pflegen. Die Einführung des „Gemeindebestimmungsrechts", wie es vorgeschlagen ist, würde, solange die Mehrheit der Einwohner nicht alkoholgegnerisch ist, nur dazu führen, dass die Zahl der Wirtschaften erheblich vermehrt würde. Das „Gemeindebestimmungsrecht" würde z. Z. in Deutschland das Gegenteil von dem bewirken, was wir erstreben. Prof. U. F. Mueller, C. P. P. S., (Carthagena, U. S. A.): Der Erfolg der Prohibition wird erwiesen aus vermindeter Mortaliteit durch Alkoholismus. Ich selbst war lange Zeit ein Gegner staatlicher Beschrankung des Verkaufs alkoholischer Getranke. Als ich zum Delegierten zu diesem Kongresse gewahlt wurde, beschloss ich die Frage des Erfolges der Prohibition genauer zu studieren. Ich verglich also die offiziellen Mortalitats-Statistiken von 8 östlichen Staaten für die letzten 9 Jahre (1900—1908); da ergab sich nun: 1°. dass die Todesrate des Alkoholismus in umgekehrtem Verhaltnis zur legislativen Restriktion verlauft, das heisst: je mehr Restriktion ein Staat hat, desto geringer ist die Todesrate des Alkoholismus: Rhode Island, das den unbeschrankten Alkoholhandel hat, zeigt die höchste Rate von 79.5 Todesfallen durch Alkoholismus je 100.000 Einwohner; N e w-J ersey, Connecticut, Ne w-Y o r k, die wenigstens teilweise restringieren, haben eine Mortalitats-Rate des Alkoholismus zwischen 60—70 je 100.000 Einwohner; Massachussets hat eine Rate von 47.5. Es be~ müht sich seit 1900, eine Wirtschaft nach der andere zu schliessen; Vermont und New-Hampshire, welche bis 1903 Prohibitionsstaate waren, haben etwa 30—40 Todesfalle verursacht durch Alkoholismus je 100.000 Einwohner; Endlich M a i n e, das seine Prohibition beibehielt, hat nur eine Rate von 29.1 je 100.000 Einwohner; 2°. Wenn man nun die Mortalitats-Statistiken von drei je dreijahrigen Perioden vergleicht, so zeigt sich: dass Rhode-Island sich fast gleich bleibt mit einer Durchschnitts-Rate von circa 27 je 100,000 Einwohner, New-York und New-Jersey und Connecticut nehmen von Periode zu Periode langsam zu, (New-York von 19— 23, New-Yersey von 19—26, Connecticut von 21—25), Massachussets nim'mt allmahlich ab, wie sich mehr und mehr Wirtschafts-Türen schliessen (von 17.3 auf 15.1); in Vermont und New-Hampshire steigen die Todesraten des Alkoholismus nach Aufgabe dei Prohibition auffallend schnell: in Vermont von 9 auf 13 und 15, in New-Hampshire von 7 auf 17 und 19); in Maine steigt die Todesrate erst im dritten Triennium auf circa 13, ist also noch immer die niedrigste; und das trotz einer laxen Handhabung des Gesetzes und trotz der Einwanderung zahlreicher französischer Canadier (die das Gesetz vielfach zu umgehen und zu untergraben suchen). Der Zunahme ist aber gerade auf das Konto der Stadte zu schreiben, wie eine dritte Studie zur Genüge erweist; 3 . Dieselbe Studie, in der Stadt und Land getrennt behandelt, zeigt auch, dass Prohibition in den Stadten überhaupt weniger erfolgreich ist als auf dem Lande, da auch Maine in 9 Jahren 50 Todesfalle durch Alkoholismus je 100,000 Einwohner, in seinen Stadten zu verzeichnen hat. Dr. Adolf Daum, (Wien): In Deutschland und Oesterreich sind die Konzessionen nicht auf bestimmte Zeitdauer beschrankt, wie in Skandinavien und — wenigstens nominell — in England, sondern gelten auf Lebenszeit des Schankberechtigten. Neue Schankkonzessionen werden nur selten verliehen, aber die bestehenden werden stets an andere Personen übertragen, und das zumeist an solche, die Schuldner von Alkoholerzeugern (Bierbrauern) sind und in voller Abhangigkeit von dem Alkoholkapital stehen; sie werden haufig von dem Glaubiger vertragsmassig verpflichtet ein gewisses Mindestquantum jahrlich abzusetzen. Wird dieser Absatz nicht erreicht, so macht der Glaubiger von seinem Recht Gebrauch und entzieht dem abhangigen Schankwirt den Kredit und damit den Betrieb selbst, und die Konzession geht wieder auf einen anderen von dem Kreditgeber abhangigen Wirt über. Wenn selbst in England, wo die Konzession nur für eine bestimmte Zeit verliehen wird, der Wert einer Schankkonzession auf viele tausend Pfund ansteigt, wie wir aus der Geschic hte der englischen Schankreformbewegung wissen, so ist es begreiflich, dass in Lande™, in denen die Konzession für Lebensdauer gilt, das Alkoholkapital um so machtiger werden muss. Auch in England musste man sich in der License-Bill zu sehr bedeutenden Entschadigungen für die Nichterneuerung von Schankkonzessionen Verstehen; die kontinentalen Staaten würden sich also um so mehr auf die Entschadigungsfrage einlassen müssen, in welcher, wie Dr. Eggers gesagt hat, die praktisch grösste Schwierigkeit gelegen ist. Und diese Frage kann nicht im Wege des Gemeindebestimmungsrechtes gelost werden, wenn es heute, noch ehe die öffentliche Meinung sich von dem Einflusse des Alkoholkapitals emanzipiert hat, eingeführt werden sollte. Es wurde gesagt: Quid leges sine moribus?" — das Gesetz wird also durch die herrschenden Sitten unwirksam; würde heute das Gemeindebestimmungsrecht in Oesterreich und in vielen Gegenden Deutschlands eingeführt, so ware zu besorgen, dass es nur ein Mittel im Dienste des Alkoholkapitals sein und nicht nur nichts nützen, sondern gerade zu Schaden herbeiführen würde, da das Alkoholkapital weit mehr Bundesgenossen als die Enthaltsamkeitsbewegung zu erwerben vermochte. Prof. Dr. Leimbach, (Heidelberg): Sehr verehrte Damen und Herren! Nachdein so mancherlei von Deutschland gesagt worden ist, was darauf hinzudeuten scheint, dass in Deutschland Lokalbestimmung und Prohibition keinen Boden haben, lassen Sie mich dagegen zeugen. Wer für die Massigkeit ist, der kann gar nicht verstehen, was uns Abstinente zur Prohibition treibt, und sollte mit seinem Urteil etwas zurück halten. Unsere Bewegung will ein ganzes Volk frei vom Alkohol machen und muss also auch auf das ganze Volk wirken. Deswegen zeigen wir ihm das letzte Ziel und begeisteren es für das Ideal. Es ist aber nicht wahr, dass wir nur immer Prohibition rufen und dann jede praktische Arbeit ablehnen. Nur meinen wir, dass es nicht Sache von uns Alkoholgegnern ist, bei unseren Kampfe mit Kompromissen anzufangen, wie es der Vérein gegen Missbrauch geistiger Getranke tut, sondern dass es Sache unserer Gegner sein wird, höchstens noch der Regierung, uns, die wir Forderungen an sie stellen, Kompromisse vorzuschlagen. Und das Alkohol-Kapital spielt hier eine so grosse Rolle, und die Frage wie man es einmal entschadigen soll. Ich verstehe diese Sentimentalitat nicht. Unsere Münchener Brauereien sollten nur einfach anfangen, ihre Ueberschüsse anzusammeln, statt sie in Neueinrichtungen anzulegen oder sie als Dividenden auszuschütten. Dann könnten sie in ca. 10 Jahren ihren ganzen Betrieb selbst aufkaufen. Was sollen wir immer von den Gefühlsmomenten reden, wahrend das Alkohol-Kapital gefühllos die Fluten seines Giftes über unser Volk ergiesst. Meine Damen und Herren vom Ausland! Ich lege Wert darauf Ihnen hier zu sagen, dassinDeutschland eine wachsende Gruppe begeisterter Kampfer ist, die nicht ruhen werden, bis das Gemeindebestimmungsrecht und das Staatsverbot mit Hülfe der Frauen errungen ist. Direktor Franz Salzlechner, (Perchtoldsdorf): Schon Dr. von Strauss und Torney sagte, dass in Deutschland durch dieGesetzgebung in nachster Zeit für die Antialkoholbewegung nicht viel zu erhoffen sei. Noch viel schwieriger sind die Verhaltnisse in Oesterreich, da bei uns in verschiedenen Gegenden vielWeingebaut wird, und durch ein Schankverbot ganze Landerstriche verarmen müssten. Der Anbau anderer Kulturpflanzen ware selbst mit bedeutender finanzieller Unterstützung schwer durchzuführen, da ein gleichwertiges Ertragnis für die nachste Zukunft nicht zu erwarten ist. Die Regierung zeigt seit Jahren, dass es ihr ernst is, dem Uebel an den Leib zu rücken und hat dies auch heuer bewiesen durch die Vorlage eines Trunkenheits-Gesetzes, welches für uns zwar kein Ideal ist, jedoch gewiss einen namhaften Fortschritt bedeutet und gute Früchte zeitigen müsste, aber keine der grossen Parteien im Parlamente bringt den Mut auf, sich führend an die Spitze zu stellen teils aus Furcht vor einzelnen Wahlergruppen, teils aus übertriebener Rücksichtnahme auf das Alkoholkapital. Eine Partei sagt zur andern: „Jokel, geh du voran, du hast die grossen Stiefel an." Trotz dieser grossen Schwierigkeiten geht es in Oesterreich seit dem VIII. Int. Kongresse in W i e n wenn auch langsam, so doch stetig vorwarts. Besonders die UnterrichtsVerwaltung hat durch eine Reihe von Verordnungen in lobens- werter Weise eingegriffen. Die verschiedensten Berufsschichten und Parteien wurden von der Bewegung ergriffen und es ist daher zu hoffen, dass daraus endlich eine allgemeine Volksbewegung wird. Wir ersuchen sie, das Wenige, das wir ihnen unter ausserordentlich ungünstigen Verhaltnissen bieten, entsprechend zu würdigen. I. I. Samson, (Haag): Meiner Meinung nach hat der Referent in seinem zweiten Leitsatze die Kraft der prohibitiven Gesetzgebung zu sehr hervorgehoben. Dass der Referent jene Bestrebungen der organisatorischen und der wissenschaftlichen Arbeit vorzieht, könnte zur Folge haben dass man — ausserhalb der J uristen und Parlementarier, die überhaupt mit jener Arbeit beschaftigt sein müssen — zu viel Kraft darauf verschwenden würde. Ueberdies beachtet man zu wenig die Tatsache, dass gerade in denj enigen Landern, wo seitens der Arbeiter in systematischer Weise für die Besserung ihrer Lebensbedingungen geeifert wird, die Anti-alkoholbewegung am kraftigsten ist. Prozentsweise ist die Zahl der Abstinenten am grössten in den Arbeitervereinen auf sozialistischer und gewerkschaftlicher Basis. Dies gilt sicher für Holland. P. van der Heulen, (Leeuwarden): Herr Helenius hat unsere niederlandischen Probestimmungen schon erwahnt, und gebeten davon Mitteilungen zu tun. Ich werde dem Gesagten nicht viel hinzufügen. Ich werde allein als Prasident unserer nationalen Kommission für Probestimmungen mitteilen, dass wir seit etwa drei Jahren Probestimmungen organisiert haben in ungefahr 10 kleinen Stadten und Landgemeinden. Die letzte umfasste aber einen ganzen Wahlbezirk für das Haus der Abgeordneten. Mehr als 25000 Personen nahmen an dieser letzten Abstimmung teil. 58 % der gültigen Stimmen sprachen sich für totalen Verbot aus. Auch bei den andern sprach die Mehrzahl sich immer für Totalverbot aus. Nur ein kleiner Teil, etwa 20 %, wünschte den bestehenden Zustand beizubehalten, und noch weniger Personen, etwa 3 %, stimmte für freien Alkoholverkauf. Wir haben gesorgt für eine vorhergehende gute Volksaufklarung. Auf Grund eigener Erfahrung empfehlen wir unsern Freunden in den Landern, welche das Gemeindebestimmungsrecht noch nicht besitzen, Probestimmungen zu organisieren. Wir können heute nach 3-jahriger Arbeit schon feststellen dass eine sehr grosse Propagande in der Richtung nach gesetzlichem Gemeindebestimmungsrecht davon ausgeht. Dr. Eggers hat mitgeteilt, dass in Deutschland die Massigen und Abstinenten für Gemeindebestimmungsrecht zusammen arbeiten. Ich bedauere sehr, dass wir dies für Holland nicht behaupten können. Die Massigen hier haben sich gegen unsere Probestimmungen erklart. Eine Besserung ihrer Meinung ist aber schon merkbar und wir hoffen das Beste für die nachste Zeit. Wir sind überzeugt, dass sie auch auf diesem Punkte unsere Mitarbeiter werden, und dass wir das auch für einen guten Teil den Diskussionen auf diesem Kongresse verdanken werden. Herr Samson sagte: Wir Prohibitionisten vernachlassigten zuviel die individuelle Propagande. Wir wissen, dass dies durchaus nicht der Fall ist. Aber dieser Herr weiss .nichts von der Prohibitionsbewegung. Er ist ein Individualist. Pastor Dr. Stubbe, (Kiel): Meine Damen und Herren! Es tut mir Leid, Ihnen eine kleine Enttauschung bereiten zu müssen. Es ist nicht so, wie es nach den Worten von Herrn Dr. Eggers scheinen könnte, als wenn der Deutsche Verein gegen den Missbrauch geistiger Getranke sich auf die Local Option festgelegt hatte. Er hat diese Frage ausführlich verhandelt, hat aber darauf verzichtet, eine offizielle Vereinsparole auszugeben. Einig sind wir uns alle nur in einer Forderung, namlich Reform des Konzessionswesens, — ich selbst sage: in der Richtung der L. O. Meine Damen und Herren! Als Antialkoholiker müssen wir ausserordentlich nüchtern sein. W"enn wir eine Forderung stellen, dann müssen wir uns darüber klar sein, wie sie durchgeführt werden soll. Mit welchen Parteien sollte denn bei uns zur Zeit das Gemeindebestimmungsrecht durchgeführt werden, oder durch welche Konstellation von Parteien? Wenn wir aber das nicht wissen, dann halte ich es auch für richtiger, nicht dieses Eine zu stark in den Vordergrund zu stellen. Die Local Option ist ein Zukunftsziel. Um das zu erreichen, sind jedenfalls noch sehi viele Schritte nötig. Wir kommen nicht weiter, wenn wir nicht hübsch, Schritt für Schritt, vorwarts marschieren. Wenn wir zu kühne Sprünge machen, können wir hinfallen; es kann die ganze Bewegung dabei schaden nehmen. Sollte es möglich sein, eine bescheidene Reform in der Gegenwart zu erreichen in der Art, wie Prasident Dr. Von Strauss und Torney es vorgeschlagen hat, dann ist das jedenfalls ein Fortschritt, •— ein Fortschritt, welcher weder dem Gotenburger System, noch der Local Option, noch der Prohibition im Wege steht, sondern von jedem Alkoholgegner als Teilziel gewürdigt werden kann. Ich möchte deshalb allen Antialkoholikern Deutschlands empfehlen sich zunachst auf den von Straus'schen Gedanken zu vereinen. Das ist eine Reform, die in der Gegenwart durchgeführt werden kann, für die m. E. alle volkstümlichen Parteien zu haben sein werden, für die man aber unter Umstanden nicht einmal der Gesetzgebung, sondern nur einer Verwaltungsmassnahme bedarf, •— eine Reform, die Mannern wie Frauen einen Einfluss auf das Konzessionswesen sichert, ohne in politische Schwierigkeiten hineinzuführen. Pastor Patterson, (Belfast): We cannot legislate ahead of Public Opinion. Much can be done to solve the drinkproblem without Legislation, but we all want legislation to put the crown on all our other endeavours. Recently, when I was advocating Catch-My-Pal methods at a great meeting in London, a person rose and said: „Prohibition is the only way to settle the drink problem." I answered: ,,But we'11 never get prohibition till we get the people roused to prohibi t." We get out of Parliament just what we put into it, and nothing more. We do not get the right legislation out, because we do not put the right men in. We do not put the right men in, because we have not a proper public opinion to put them in. Let us form a proper public opinion, and put the right men in, and then we'11 get the right legislation out. I advocate a great compaign in all our countries along the lines of Good Samaritanship, arousing all who love God and love humanity to go out to seek and save the slaves of drink, as the Catch-My-Pal Society is doing, and thus, while saving the victims of drink, forming a public opinion in favour of destroying, by legislation, the destroyer of our people. I know of one constituency in Ireland in which a candidate said he „sympathised" with Temperance legislation. A deputation from the Catch-My Pal Union said they had enoughof „sympathy", what they wanted was a c t i o n. The deputation asked him would he undertake in writing to vote for Local Option, no matter by what party a Bill was introduced to Parliament; for if he would not so undertake, about 2,000 members of the Catch-My-Pal Union would refuse to vote for him. The candidate entered into the undertaking by signing his name on the Deputation's document. Let us get the people roüsed, and they will rise to save their lands with a power no Government can withstand. Dr. Scharffenberg, (Kristiania): Der Alkoholverbrauch der Seeleute ausserhalb der Grenzen des Staates kann ja selbstverstandlich in der Konsumstatistik des eigenen Landes nicht mitgerechnet werden. Ich habe nur die Zahlen der offiziellen norwegischen Statistik zitiert. Dr. Helenius-Seppala , (Helsingfors): Ich wollte nur den Vorwurf von Dr. Eggers, dass wir die Entschadigungsfrage nicht geniigend untersucht haben als unbegründet zurückweisen. Die Akten des finnischen Landtages beweisen, dass die Sache bei uns sehr eingehend studiert ist. Auf diesen internationalen Kongressen sind auch andere Lander vertreten als Deutschland und Oesterreich, und die anderen Nationen können nicht warten, bis Deutschland und Oesterreich mit ihren Alkoholkapitalisten fertig werden. Ich hoffe, dass man den kleinen Vólkern wenigstens auf einigen Gebieten voranzugehen erlaubt! Die Sitzung wird aufgehoben. 11 Alkohol und Degeneration. Mittwoch 13 September 1911, 2 Uhr N.m. Prasident Dr. K. H. G. von Schéele, Bischof von Gotland, (Stockholm): Meine Damen und Herren, Ich eröffne^die Versammlung, und bitte Herrn Professor Forel uns sein Referat zu erstatten über: Alkohol und Keimverderbnis. Prof. Dr. A. Forel, (Yvorne): Gewisse Gelehrte haben den Alkohol als Nahrstoff bezeichnet, weil er wie andere Kohlhydrate im Körper verbrennt und Warme sowie Energie erzeugt. Das tun aber ebenfalls andere Gifte, wenn auch in geringerem Grade, und eine solche Bezeichnung beruht daher auf einem Sophismus, auf einer Missdeutung des Wortes Nahrstoff. Die Nahrstoffe müssen allerdings die Gewebe aufbauen oder wenigstens Warme und Energie erzeugen; sie dürfen jedoch daneben dem Protoplasma, d. h. der Substanz der lebenden Zelle, und ihrer Struktur nicht schaden. Der Alkohol schadet ihnen aber ganz bedeutend. Im kurzen Rausch stört er bereits die Tatigkeit unserer Gehirnzellen, verlangsamt und erschwert sie. Im chronischen Gebrauch höherer Dosen lasst er die meisten Organe fettig oder atrophisch entarten, bis zur völligen Zerstörung. Das sind die typischen Eigenschaften eines Giftes und dagegen kommen keine beschönigenden Phrasen auf. Dass geringere Dosen weniger schaden und relativ ertragen werden, ist eine selbstv erstandliche Eigentümlichkeit, die der Alkohol (meinetwegen ein giftiger Nahrstoff), wiederum mit den meisten Giften teilt. Die Keimzellen oder Geschlechtszellen sind nun die Trager der Vererbung der Eigenschaften der Art bei allen Lebewesen (bei einzelligen Lebewesen ist das ganze Tier Keimzelle.) Als Keimzelle ist jede Zelle zu bezeichnen, die im Stande ist, durch Ernahrung (Essen oder Fressen) sich in der Weise zu vervielfaltigen und ihre Tochterzellen so zu differenzieren, dass diese eine Reihe Formwandlungen durchmachen (die sogenannte Ontogenie), durch welche sie das ganze fertige Lebewesen ihrer Art wieder herstellen. Jeder Mensch ist aus der Verbindung zweier Keimzellen: einer Eizelle seiner Mutter und einer Samenzelle seines Vaters entstanden. Die Vererbung besteht somit aus der latenten oder versteckten Fahigkeit (Energie) der beiden verbundenen elterlichen Keimzellen samtliche Eigenschaften des Reiches, der Klasse, der Ordnung, der Gattung, der Art und der Varietat der Vorfahren einer Art auf die Nachkommen in ihren Hauptzügen zu übertragen. Erblich sind die Funktion und die Geisteseigenschaften genau so gut, wie die Formeigenschaften des Körpers. Die Vererbung besteht in sehr ungleichmassigen Kombinationen der Eigenschaften der vaterlichen und der mütterlichen Ascendenz. Es geht daraus klar hervor, dass zur Bildung eines guten und tüchtigen Menschen Ernahrung und Erziehung nicht genügen. Eine tüchtige Qualitat seiner Ascendenz ist womöglich noch wichtiger, ja tatsachlich am wichtigsten. Daher hat Francis Galton unter E u g e n i k das Bestreben verstanden durch Zuchtwahl und andere Mittel, die Fortpflanzung der besten, tüchtigsten und resistentesten Individuen und die Ausmerzung der Minderwertigen und Entarteten zu fördern. Der rohe Kampf ums Dasein des Menschen hat heute bei unserer Kultur aufgehört. Dadurch verpflanzen sich die Entarteten und Minderwertigen ungehindert fort, die früher zugrunde gingen. f_JVIan will die Eugenik dadurch anfechten, dass sie künstlich sei. Ich möchte wissen, ob die Erfindungen und Fortschritte des menschlichen Gehirns, die wir auf allen Gebieten so erfolgreich betatigen, nicht ebenso „natürhch" sind, als ein roher und bloder primitiver Kampf ums Dasein, der erfahrungsgemass oft das schönste und beste zugrunde richtet, um das roheste Ungeziefer hinaufkommen zu lassen. Alles sogenannte „Künstliche" ist auch als Menschenhirnprodukt, Naturprodukt; das muss ich scharf betonen. Aber nicht nur eine schlechte Zuchtwahl verdirbt die Qualitat unserer Keime. Wir haben leider noch andere, mindestens ebenso wichtige Quellen der Entartung oder „Kakogenik" (im Gegensatz zur Eugenik) unter uns. Unter dem Namen Blastophthorie oder Keimverderbnis habe ich samtliche Einwirkungenzusammengefasst, welche, ohne als solche zur Erblichkeit zu gehören, die Textur der Keime direkt storen oder verderben; sodass die Produkte solcher Keimzellen, die an und für sich vor jenen Einwirkungen gut waren, in ihrer Wei teren twicklung durch Störung ihrer latenten (versteckten) Determinanten (Vorausbestimmungsenergien) sich minderwertig gestalten. Die Vergiftung einer Keimzelle kann z.B. ihre Entwicklungsdeterminanten storen oder verderben, und dadurch ein verkrüppeltes Individuum zeitigen. Sind die bezüglichen Determinanten der Keimzellen dauernd geschadigt, so übertragt sich diese Schadigung auf die betreffenden Anlagen des Nachkommens und sie kann sich auf diese \\ eise auch in dessen Keimzellen weiter erblich fixieren. Die Blastophthorische Störung wird dann erblich. Die Keimvergiftung durch den Alkohol bildet das Prototyp der Blastophthorie. Sie bildet deshalb eine Hauptquelle der sogenannten erblichen Entartung unserer menschlichen Kulturrassen, weil diese den Alkohol zum taglichen Genussmittel gemacht haben. Dies ist keine Hypothese. Es lasst sich durch Tatsachen beweisen. Es gibt zwei Formen der Blastophthorie: die akute und die chronische. Die akute besteht darin, dass wahrend der Zeugung der Zeugende „berauscht", d.h., dass sein Körper mit Alkohol impragniert ist. Nicht der G-rad des Gehirnrausches, d.h. der Benebelung und geistigen Störung, sondern die Quantitat des genossenen Alkohols ist hier massgebend. Der Trinkfeste, der scheinbar viel ertragt, alkoholisiert seine Keimdrüsen starker, als derj enige, der nach wenigen Glasern den Kopf verliert. Die Keimdrüsen (Hoden und Eierstöcke) haben nach Nicloux für den Alkohol eine besondere Anziehungskraft, und Bertholet's Experimente bestatigen dieses. Löst sich wahrend des Rausches eine Keimzelle zur Zeugung eines Kindes ab, so kann sie nicht mehr, wie die andern, nach dem Rausche vom Blute in der Drüse wieder entgiftet oder gewaschen werden, und die Folge davon ist offenbar sehr oft ein minderwertiges oder degeneriertes Kind. Die chronische Blastophthorie besteht darin, dass die Einwir- kung taglich genossener Alkoholdosen die Keimdrüsen bestandig alteriert und schliesslich die Keimzellen dauernd krank macht. Diese Krankheit der Keimzellen kann bei intensiverer Wirkung bis zum Tod der Zelle durch sogenannte Atrophie führen. Werden alle Keimzellen der Drüsen getötet, so wird der Keimtrager, Mann oder Weib, völlig steril. Er kann keine Kinder mehr zeugen. Dieses ist aber nur der extreme Fall bei schweren, langjahrigen Alkoholikern. Vorher machen die Keimzellen allerlei Krankheitsstadien durch, die noch genauer studiert zu werden verdienen. Meistens ist sogar der schwere Alkoholiker noch zeugungsfahig, weil ein Teil seiner Keimdrüsen noch lebende, wenn aueh kranke Keimzellen enthalt. Im Beginn des Alkoholismus und bei mehr oder wenigei; massigen bis unmassigen Trinkern lasst sich anatomisch noch keine Atrophie, auch nicht eine partielle Atrophie nachweisen. Die Keimzellen sind hier eben erst mikroskopisch funktionell kranklich, aber noch nicht tot. Deshalb kann in jenem ersten Stadium nur die Statistik der Nachkommenschaft Aufschluss geben und noch nicht das anatomische Bild. N achweise. Die Alkoholblastophthorie lasst sich demnach durch s e h r verschiedene Methoden nachweisen. Die Frage ist kompliziert. Eine Methode allein genügt nicht. Wenn aber alle Methoden zu einem übereinstimmenden Ergebnis führen, muss der Nachweis als erbracht gelten. Um die ganze Frage richtig zu verstehen und zu würdigen, muss man überlegen: 1.) dass die Trinksitte, das heisst, die Gewohnheit alkoholische Getranke zu geniessen, ein Massenexperiment fast der ganzen Menschheit bedeutet; 2.) dass die akute und chronische Alkoholvergiftung sehr verschiedengradig und in ihren geringsten Graden fast oder ganz unmerklich wird, wahrend sie in ihren höchsten Graden zum Tode führt; 3.) dass der Alkohol flüchtig ist, und dass die leichtern Grade der Vergiftung reparierbar sind; 4.) dass selbst die erbliche Entartung der Keimzellen oder die erblich gewordene Blastophthorie durch einige Nüchternheitsgenerationen repariert werden kann, indem die uralten und daher zaheren Erbenergien der Art über die Entartungsdeter- minanten wieder die Oberhand gewinnen. Wir kommen am Schluss darauf zurück. Methoden und ihre Resultate. Einen Teil der Zitate entnehme ich aus Hoppe: „Die Tatsachen über den Alkohol." KAPITEL I. AKUTE BLASTOPHTHORIE UND VERGIFTUNG EINZELNER KEIMZELLEN. Dass die Geschlechtsorgane besonders stark unter dem Alkohol leiden, erklart sich aus den Untersuchungen von Nicloux und Renault, wonach der aufgenommene Alkohol als solcher sehr schnell in die Geschlechtsdrüsen und in die Samenflüssigkeit übergeht; speziell in das Hodengewebe und in die Samenflüssigkeit in fast demselben Verhaltnis wie ins Blut; in die Vorsteherdrüse im Verhaltnis wie 2:3, in den Eierstock bei weiblichen Tieren im Verhaltnis wie 3 : 5. Die Geschlechtsdrüsen zeigen also eine beinahe ebenso grosse Affinita.t zum Alkohol, wie das Gehirn. Als besonders gefahrdet gelten von jeher die Kinder, welche im Rausche erzeugt sind. Lippich hat über 97 solcher Kinder Beobachtungen gesammelt, von welchen nur 14 ohne Gebrechen blieben, wahrend die übrigen 83 an allerlei mehr oder weniger schweren Krankheiten (28 an Skrophulose, 3 an Lungenschwindsucht, 3 an Atrophie, 1 an Rachitis, 1 an Wasserkopf, 4 an Bleichsucht, 3 an mangelhafter Körperentwicklung, 4 an Stumpfsinn, 6 an Gehirnentzündungen, 6 an Brustkrankheiten etc.) litten. Esquirol, Seguin, Morel, Lucas, Dehaut, Vousgier haben ahnliche Beobachtungen gemacht. Besonders soll Trunkenheit zur Zeit der Konzeption eine Ursache der Epilepsie sein, wie Beobachtungen von Flemming, Burdach, Hufeland, Seguin und Bourneville ergeben haben (nach Ladrage). Ovize hat zufallig eine interessante Beobachtung gemacht. In einer Scheune, unter der sich im Keiler eine Wein-und Branntweindestillation bef and, wurden 160 Hühnereier künstlich ausgebrütet. Es krochen nur 78 Hühnchen aus, von denen 25 angeborene Missbildungen zeigten, und 40 in den ersten 3 oder 4 Tagen starben, wahrend sonst die Zahl der nicht ausgekrochenen Hühnchen kaum 1/3, die Zahl der Missbildungen 3%—4 % betragt, und nach dem Auskriechen nur sehr wenige zugrunde gehen. Ridge, welcher den Einfluss des Alkohols auf Eier von Schmeissfliegen und Fröschen studierte, hat ganz entsprechende Resultate gefunden. Selbst in einer Lösung von 1/100% Alkohol im Wasser wurde die Entwicklung der Kaulquappen bedeutend behindert, in den Lösungen von 1/20 % entwickelten sich einige, starben aber bald, und in den starkern Lösungen bis 1 % erschienen nur 1—2 Kaulquappen, wahrend in den alkoholfreien Glasern sich zahlreiche Kaulquappen entwickelten und gut gediehen. Charles Ff.réi) hat Experimente über die Einwirkung von Alkoholdampfen und Alkoholinjektionen auf die Entwicklung von Hühnereiern angestellt und nachgewiesen, dass viele Totgeburten, sowie allerlei Entartungen und Missbildungen die Folge davon sind, was Nicloux's2) Ansicht bestatigt. Prof. H. E. Ziegler und Fuehner3) haben durch sorgfaltige Versuche nachgewiesen, dass schon weniger als 1 % Aethylalcohol in Meerwasser gelost, die Entwicklung der Seeigelembryonen verlangsamt, dass 2 % bereits Missbildungen und grosse Entwicklungshemmungen bedingen, und dass 4 % jede Entwicklung des Embryos verhindern. Es gibt noch eine andere indirekte Methode die akute Blastophthorie nachzuweisen: Dr. Bezzola hat auf Grund der Ergebnisse der schweizerischen Volkszahlung aus den Jahren 1880—1890, welche für das ganze Land die Zahl von 8190 Idioten feststellte, für jene Idioten *) Ch. Féré: Note sur 1'action tératogène de 1'alcool méthylique, C. r. de la Soc. de biol. Bd. 36 s. 221—223; Présentation de poulets vivants provenant d'oeufs ayant subi des injections d'alcool éthylique dans 1' albumen, Ibid. s. 646; Recherche sur la puissance tératogène de quelques alcools naturels, Ibid. Bd. 32 s. 455—468; Etudes expérimentales sur 1'influence tératogène des alcools et des essences, Journ. de 1'anatom. et de physiol. 1895, Bd. 31, s. 161; Influence du repos sur les effets de 1'exposition préalable aux vapeurs d'alcool avant 1'incubation de 1'oeuf de poule C. r. de la Soc. de biologie 1899 p. 25. 2) Nicloux: Sur le passage de 1'alcool ingéré de la mère au foetus, C. r. de la Société de biol. 1899 11 S. Bd. I S. 980. 3) Ziegler und Fuehner: Ueber die Einwirkung des Alkohols auf die Entwicklung der Seeigel (Sonderabdruck a. d. Biolog. Centralblatt Bd. XXIII No. 11 & 12 Juni 1903). neben den normalen noch zwei Zeugungsmaxima, je zur Zeit der Weinlese und der Fastnacht gefunden, wahrend das Zeugungsmaximum der übrigen (nicht idiotischen) Bevölkerung im Sommer ist. In den Weinkantonen zeigt die Weinlesezeit nach Bezzola ein ganz gewaltiges Idiotenzeugungsmaximum. Doch wird die Aufstellung dieser Kurve von kompetenter Seite beanstandet, und ich halte diese Art der Beweisführung nicht für massgebend. Es sind zu viele Irrtum-Quellen. Neuerdings hat Dr. Schweighofer, Direktor der Irrenanstalt zu Salzburg in einem Vortrag in Dresden Bezzola's Angaben in einer andern Hinsicht ziffermassig bestatigt. Er fand bei 27000 Geburten, dass in der Zeit, wo dort am meisten getrunken wird (durch Konsumkurven festgestellt), namlich im Marz-April, August—September und November—Dezember die meisten Zeugungen von Totgeburten stattfinden. Es ware dringend wünschenswert, die Angaben von Bezzola und Schweighofer durch Tierexperimente zu kontrollieren, indem man einmal berauschte Tiere wahrend des Rausches Junge zeugen lasst. Die Experimente Féré's, Ridge's, Ovize's und Ziegler's betreffen nicht eine eigentliche akute Blastophthorie, aber sie erzeugten die Vergiftung einzelner Keime in ihrer Weiterentwicklung, nach ihrer Abtrennung aus der Keimdrüse und wirkten insofern ahnlich, als die Keimdrüse als solche nicht weiter litt, resp. entartete. Auch bei der akuten Blastophthorie hat die einmalige Vergiftung des Rausches dauernde Wirkungen auf die abgetrennte Keimzelle. Das Trinken der schwangeren Mutter und der stillenden Amme vergiftet ebenfalls direkt den Embryo und das Kind wahrend seiner Entwicklung (Ontogenie), und wirkt daher ahnlich. Diese Falie bilden aber den Uebergang der Blastophthorie zum individuellen Alkoholismus des Kindes. KAPITEL II. CHRONISCHE BLASTOPHTHORIE ODER CHRONISCHE VERGIFTUNG DER KEIMDRUESE. Diese lasst sich durch verschiedene Methoden nachweisen: 1.) Anatomische Untersuchung der Keimdrüsen verstorbener Alkoholiker. Roesch war nach Hoppe dererste, welchergenauere anatomische Studiën über die Geschlechtsorgane des Trinkers anstellte (1837), und den Grund der bei Trinkern sich gewöhnlich mit der Zeit einstellenden Impotenz im vorzeitigen Hodenschwund (Atrophie der Hoden) entdeckte. Nach Lancereaux stelltsichdieserSchwund als eine parenchymatöse Entartung der Zeilen der Samenkanale dar, die bis zu deren völligen Zerfall fortschreiten kann, Samenfaden kamen in solchen Fallen nur sparlich vor; die Samenflüssigkeit selbst war braunlich wie bei Greisen, also sicher minderwertig. Diese Arbeiten sind aber recht mangelhaft und daher noch wenig beweisend. H. Simmonds l) (Hamburg) hat bei 1000 Sektionen von Mannern gefunden, dass 60 % der sezierten Manner, die an chronischen Alkoholismus gelitten hatten, Azoospermie (Fehlen der Samenfaden) zeigten; 5 % aller sezierten Manner waren unfruchtbar gewesen durch Schnapsmissbrauch. Dr. Ed.Bertholet hat 1909 die Hoden von 39 Trinkern untersucht, die zwischen dem 27. und 57. Lebensj ahre gestorben waren (siehe Bericht des Antialkoholkongresses zu London 1909 S. 294 u. flg.). Obwohl Syphilis ausgeschlossen werden konnte, war bei 37 Fallen das Hodenparenchym geschrumpft mit Sklerose des interstitiellen Gewebes. Bei 24 war die Atrophie total, bei 13 nur partiell. Nur bei zwei Fallen war das Parenchym normal (ein 24jahriger, der im Rausch verunglückte und ein alter Winzer, der an Brucheinklemmung starb). Seither hat Bertholet, wie er mir mitteilt, seine Untersuchungen auf über 100 Trinker ausgedehnt und dabei eine noch starkere Zahl atrophischer Hoden gefunden (etwa 98 %) wenn man seine drei Gruppen der Atrophie zusammennimmt. Mit Tuberkulose und Alter hangt es nicht zusammen, da bei Tuberkulösen gewöhnlich normale Hoden gefunden werden. Bertholet fand noch Spermatozoen bei 70, sogar bei einem 91jahrigen Greise. Ausserdem ist die Greisenatrophie der Hoden anderer Natur und nicht so intensiv. Bevor sie ganz atrophisch werden, sind die Samenzellen krank. Ferner muss man hinzufügen, dass es sich um schwere Trinker handelt, da wo totale Atrophie mit Verlust der Zeugungsfahigkeit einhergeht. Dazwischen liegen alle Stadiën des Siechtums der Samenzellen, die dann eben minderwertige Nachkommen mit Lebensschwache, Entartungen und Missbildungen erzeugen. 1) H. Simmonds: Ueber die Ursache der Azoospermie. Vortr. i. arztl. Ver. zu Hamburg Juni 1898. Verl. Klin. Wochenschr. 1898, S. 806. 2) Bertholet Centralblatt für allgemeine Pathologie und patholog. Anatomie Verl. v. G. Fischer in Jena. Bd. XX, No. 23 1909: Ueber Atrophie der Hoden bei chronischem Alkoholismus. In neuerer Zeit hat Bertholet auch bei Trinkerinnen Atrophie der Eierstöcke und Eizellen festgestellt. Prof. A. Weichselbaum in Wien hat in seinem Institut ganz ahnliche Befunde wie Bertholet erhalten. Es muss hervorgehoben werden, dass kein Organ der Alkoholiker so konstant resp. in einem so hohen Prozentsatz atrophisch entartet, wie gerade die Keimdrüse. 2.) Tierexperimente. Solche haben wir bereits für die Blastophthorie abgetrennter, einzelner Keimzellen erwahnt. Die verhangnisvollen Einwirkungen des Alkoholmissbrauchs der Eltern auf die sich entwickelnde Frucht offenbart sich hier aufs deutlichste. Combemale war wohl der erste, welcher (1888) über die Wirkungen des Alkohols auf die Nachkommen Untersuchungen anstellte. Er paarte einen 8 Monate lang mit Absynth (bis zu 11 gr. pro Tag und kg.) alkoholisierten Hund mit einer gesunden kraftigen Hündin. Von den 12 Jungen waren 2 bei der Geburt tot, 3 gingen (zufallig?) innerhalb 14 Tagen an Lungenentzündung zugrunde, der Rest starb nach 32 bis 67 Tagen an krampfhaften Zufallen, an Darmkatarrhen und an Tuberkulose. Bei einem zweiten Experiment waren beide Eltern beim Paaren normal, die Hündin wurde j edoch wahrend der letzten 23 Tage ihrer Tragzeit taglich betrunken gemacht (2,7—5 gr. Absynth von 72 % pro Tag und kg.). Von den 6 Jungen waren 3 totgeboren, 2 körperlich gut entwickelt, aber wenig intelligent, das letzte wuchs langsam, war stupide und zeigte sehr geringes Geruchsvermögen. Dieses letzte Tier, eine Hündin, wurde, als es erwachsen war, mit einem gesunden kraftigen, nicht alkoholisierten Hunde gepaart und bekam selbst keinen Alkohol. Von den 3 J ungen hatte das erste zahlreiche Bildungsfehler (Klumpfuss, Verkrümmung mehrer Zehen, Wolfsrachen etc.), das zweite behielt einen offenen Ductus Botalli und starb nach 14 Tagen an Abzehrung, das dntte zeigte Muskelschwund des Hinterteils und starb wenige Stunden nach der Geburt. In der zweiten Generation waren also die Degenerationserscheinungen viel starker, als in der ersten. Aehnliches ergaben die Untersuchungen von Hodge1), welcher alkoholisierte Hunde mit einander paarte, und in den Würfen derselben *) Hodge: Experiments on the Physiology of Alcohol, 1897. epileptische, bissige, blöde, zwerghafte junge Hunde erhielt, von denen eine grosse Zahl bald nach der Geburt starb; es blieben nur 20 % am Leben, wahrend bei den normalen Versuchshunden 94 % der Nachkommen lebenskraftig waren. Faure (cit. Monribot) berichtet über 4 J ahre lang fortgesetzte Versuche an Hunden, die mit Absynth und Laboratoriumsspiritus gefüttert wurden; die Nachkommenschaft zeigte grosse Sterblichkeit, die Ueberlebenden Entwicklungshemmungen und Infantilismus. Ebenso zeigten in den Versuchen von Laitinen die Jungen von Meerschweinchen, die vom Beginn der Schwangerschaft langere Zeit mit grössern oder kleinern Dosen Alkohol behandelt wurden, zahlreiche krankhafte Veranderungen. Eine Anzahl von den Jungen kamen tot zur Welt; die lebend geborenen gingen meistens vor dem 20 Tage wieder zugrunde; etliche, deren Mütter nur geringere Mengen Alkohol bekommen hatten, blieben langere Zeit am Leben, zeigten aber deutlich eine geringere Widerstandsfahigkeit gegenüber Bakteriengiften, als ebenso alte, aber nicht von alkoholisierten Müttern stammende Tiere. Laitinen hat in 1909 auf Grund umfangreicher Versuche bei 600 bis 700 Tieren festgestellt, dass die tagliche Dosis von 0,1 Kubikcentimeter Alkohol per Kilo Tier genügt um: 1 . die Widerstandsfahigkeit der Tiere gegen Krankheiten (Toxinen) zu vermindern; 2 . die hamolytische Fahigkeit des Blutes herabzusetzen; 3 . die Lebenskraft und das Wachstum der Nachkommen zu vermindern. Die Jungen dieser Tiere starben in grösserer Zahl und wuchsen langsamer, als die der nur Wasser trinkenden Tiere. Die Abschwachung der hamolytischen Fahigkeiten des Blutes bei so kleinen Alkoholdosen, die etwa 3/i Glas Wein für einen Manp von 70 Kilo entsprechen, hat Laitinen auch beim Menschen nachgewiesen, bei welchem die gleiche Tatsache schon langst durch die Erfahrungen der Abstinenten so gut wie festgestellt worden war, obwohl das Publikum nicht daran glauben will. Natürlich sind bei so minimen Dosen die Unterschiede nur gering, scheinen aber nach Laitinen ziemlich konstant zu sein. 3). Vergleichende Statistiken und Beobachtungen beim Menschen. Schon Efasmus Darwin, der Grossvater von Charles Darwin wies darauf hin, dass alle Krankheiten, welche vom Alkoholmissbrauch herrühren bis ins dritte und vierte Geschlecht sich forterben und bei fortdauernder Ursache allmahlich zunehmen, bis das ganze Geschlecht ausstirbt (Zoonomia I, S. 274). Es ware aber ein schwerer Irrtum daraus zu schliessen, dass der Alkoholismus die Entartung ausmerzt. Dieser Fehlschluss kommt daher, dass man nur die schwersten Falie in Betracht zieht, und den massigen und halbunmassigen Alkoholgenuss für harmlos halt und mit Stillschweigen übergeht. _ Alle massigeren Entartungen, alle nur etwas siechen Keimzellen, alle Paarungen eines Alkoholikers mit einer nüchternen Frau geben mehr oder weniger minderwertige Produkte, die durchaus nicht ausgemerzt werden. Drastisch sagte Wilfredo Pareto, der Alkohol merze die Kanaille aus: das Gegenteil ist aber wahr; der Alkohol erzeugt immerfort mehr Kanaille als er solche ausmerzt. Der Gegenstand ist zu gross; ich kann nur resumieren: a. Lebensdauer. Die Statistik der grössern Ortschaften der Schweiz ergibt seit mehr als 20 J ahren durchschnittlich 10 % mannlicher Todesfalle, die direkt oder indirekt vom Alkohol herrühren. Die englischen, schottischen, amerikanischen, australischen Lebensversicherungsgesellschaften, die auf Mutualitat beruhend, die Abstinenten in besondern Sektionen versichern, finden durchweg für dieselben eine erheblich langere Lebensdauer im Durchschnitt, was einen Dividendenanteil, resp. eine Pramienermassigung von 10 % bis 20 %, je nachdem, zur Folge hat. Es ist doch klar, dass diese Abkürzung des Lebens der Nichtabstinenten auf Schadigung der Körpergewebe durch den Alkohol beruht. b. Das Gleiche gilt von der geringern Morbiditat der Abstinenten, die aus den Ergebnissen der Krankenkassen hervorgeht (3—4 mal geringer, als die der Nichtabstinenten). c. Vergleichung der Kinder trunksüchtiger Elte r n mit denjenigen nüchterner Eltern. Hier erwahne ich nur die bekannten Zahlen Demme's und Anderer, mit der schrecklichen Zahl von Entartungen, Zwergwuchs, Idiotismus, Epilepsie, Missbildungen und vor allem Totgeburten bei den Kindern Trunksüchtiger. d. Prozen tzahl der Trinker bei der Ascendenz der Epileptiker, Idioten, Tuberkulösen, stillungsunfahigen Müttern und Geist e s k r a n k e n. Es ist unmöglich hier alle bezüglichen Statistiken zu erwahnen. Ich verweise auch auf die bekannten umfangreichen Untersuchungen von Bunge's, Laitinen's, Legrain's u. a. mehr. Alle £rnsten Untersuchungen kommen zum Ergebnis einer schweren Entartung der Rasse, durch den Alkoholismus. Martin hat die Familiengeschichte von 83 epileptischen Madchen der Salpêtrière (Paris) sorgfaltig untersucht und bei 60 sicher Alkoholismus der Eltern feststellen können, wahrend bei den übrigen 23 Alkoholismus der Eltern zweifelhaft oder auszuschliessen war. Diese 60 Madchen hatten 244 Geschwister, von denen 132 = 54,1 % gestorben waren, 48 = 19.67 % an Krampfen der Kindheit gelitten hatten. Dr. Jenny Kohler hat unter meiner Leitung 1895 die erbliche Belastung von 370 geistig Gesunden mit derjenigen von 370 Geisteskranken sehr sorgfaltig verglichen. Dabei zeigt sich nur die direkte Belastung (Eltern) wesentlich verschieden, und hier erscheint die Trunksucht beilaufig doppelt so stark bei der direkten Ascendenz der Kranken als bei derjenigen der Gesunden. Diem hat spater ahnliche Resultate wie J. Kohler erhalten. Von Bunge's bekannte Ergebnisse über den grossen Einfluss des Alkoholismus des Vaters auf die Stillungsfahigkeit der Tochter, sowie auf die Tuberkulose, die Geistesstörungen, Nervenstörungen, Zahncaries etc. bei den Nachkommen stützen sich auf über 4000 Falie. Man hat sie natürlich angefochten (was wird nicht von den Alkoholfreunden angefochten, wenn ihr Gott bedroht wird,) aber mit ganz ungenügenden Zahlen (Agnes Bluhme). Ich glaube schon deshalb an von Bunge's Zahlen, ganz einfach weil sie mit den Ergebnissen aller vorhin erwahnten Methoden übereinstimmen. e. Nachkommenschaft massiger Trinker. In seiner Arbeit im Kongress zu London hat Laitinen die 20 008 Kinder von 5845 Familien untersucht. Er nennt A b s t in e n t e n nur solche, die es mindestens von der Heirat an waren, Massige solche die höchstens ein Glas Bier zu 4 % Alkohol trinken, und Trinker alle solche die mehr trinken. Trotz dieses strengen Masstabes findet er durchweg, dass die Kinder der Abstinenten rascher an Gewicht zunehmen, ihre Zahne friiher bekommen, und eine geringere Sterblichkeit aufweisen, als die der Massigen, und dass die Kinder der Massigen ebensosehr im Vorteil den Trinkerkindern gegenüber stehen. am Leben gestorben Fehlgeburten %:. K i n d e r d e r: v , . D/ geblieben % % Abstinenten 86.55 13.45 107 Massigen 76.83 23.17 5.26 Trinker 67.98 32.02 7.11 Der gleiche Autor hat an 223 Personen die mit dem starkern Alkoholkonsum progressiv abnehmende haemolytische Fahigkeit des Blutes nachgewiesen, wodurch die Resistenzfahigkeit gegen Infektionskrankheiten entsprechend abnimmt. f.) NeueErhebungen: Unter der Leitung von Professor Mahaim, Direktor der Irrenanstalt in Cery bei Lausanne hat Fraulein Ehrlich 1910 eine lehrreiche Statistik „La Postérité des alcooliques" (Die Nachkommenschaft der Alkoholiker) herausgegeben. Es wurde zwischen direkter, atavisttecher und indirekter Vererbung unterschieden; ebenso wird untersucht, ob der Erzeuger zur Zeit der Zeugung bereits trank oder nicht. Ferner wurde nicht nur der Kranke selbst, sondern es wurden auch die andern Kinder des Trinkers mit in die Rechnung gezogen. In Betracht kamen die Idioten, Schwachsinnigen, Epileptischen Alkoholiker, sowie die Falie von Dementia precox, manisch perio- dischem Irresein, konstitutioneller Psychopathie. Für Epilepsie und Schwachsinn sind weit über die Halfte direkt und indirekt belastet; für die Falie von Alkoholismus sogar 74 %, wahrend bei den erworbenen Geistesstörungen und bei den konstitutionellen Psychopathen der Prozentsatz geringer ist, (30—40 %, je nach dem). Wenn man die Nachkommenschaft der Alkoholiker studiert (2059 Falie), findet man bei denselben 52 % (1086) welche blas- tophthorisch alkoholische Entartungserscheinungen zeigen: 273 Todesfalle gleich nach der Geburt oder kurz nachher, 301 Alkoholiker, 108 Falie von Konvulsionen, Meningitis, Hydroce- phalus (wovon 46 zugleich mit andern Störungen), 166 Geistes- kranke, 132 Epileptische und Schwachsinnige, 80 Rachitische, Tuberkulöse etc. 15 ethisch defekte Verbrecher, 66 psychopathisch ' jl Degenerierte. Ich möchte diese Zahlen dem Herrn Professor Pearson besonders zum Studium empfehlen, dann wird er uns vielleicht weniger verhöhnen. Es werden noch verschiedene wichtige Faktoren sorgfaltig auseinander gehalten, die den Beweis liefern, dass die Zahlen noch eher unter der Wirklichkeit als über derselben stehen. Ich verweise auf die Originalarbeit. In seinem bereits erwahnten Vortrag in Dresden hat Dr. Schweighofer, Direktor der Irrenanstalt Salzburg ausserordentlich umfangreiche und sorgfaltige statistische Erhebungen mit vielen graphischen Tabellen zusammengestellt, die von Neuem die Alkoholblastophthorie bestatigen. Er unterscheidet sorgfaltig, ob die Trunksucht im Beginn der Ehe oder erst spater entstand, und hat überhaupt allen Einwendungen nach Möglichkeit Rechnung getragen. Zuerst führt er einzelne Beispiele auf. Nur eines: Eine gesunde Frau heiratet einen gesunden Mann und zeugt mit ihm 3 gesund bleibende Kinder. Der Mann stirbt und sie heiratet einen Saufer. Von diesem hat sie wieder 3 Kinder, wovon eines Saufer wird, das 2te an Infantilismus und sonstigen Defekten leidet und das 3te ein sozial entarteter Lump und Saufer wird. Die zwei ersten erkranken zudem an Tuberkulose ohne dass solche in der Ascendenz vorhanden war. Sie scheidet sich und heiratet zum 3ten Mal einen gesunden Mann von welchem sie wieder gesunde Kinder bekommt. Schweighofer weist ferner an manchen Beispielen nach, wie degenerative Erbanlagen, die durch den Einfluss eines gesunden Erzeugers überwunden schienen, aber doch schlummerten, durch den Alkoholismus wieder geweckt resp. ekphoriert wurden. Es ist dies eine ausserst wichtige Sache. Der Sohn eines Saufers und einer gesunden Mutter entwickelt sich gut und tüchtig, degeneriert aber sofort, wenn er nur etwas zu trinken beginnt. Der gleiche erzeugt gesunde Kinder wenn er abstinent oder sehr massig bleibt, aber degenerierte Kinder sobald er etwas excediert und dgl. Wir besitzen fast alle in uns einzelne degenerative Erbfaktoren, die durch den Alkohol, sei es bei uns, sei es bei unsern Kindern aufgeweckt (ekphoriert) werden können, wahrend die Regeneration unter abstinenter Lebensweise allmahlich erfolgt. In diversen Statistiken zeigt Schweighofer wie Trinkerkinder lymphatisch, skrophulös, rachitisch sind, infantil bleiben oder sonst minderwertig werden, leichter den Infektionskrankheiten und der Epilepsie unterliegen. Er findet, dass Trinkerkinder im spatern Leben haufiger an Psychosen erkranken als Kinder nüchterner Geisteskranker. 75 % der 'Geisteskranken in Salzburg stammen von notorisch trinkenden Eltern. Unter den Nachkommen von Trinkern, selbst aus bessern Familien findet er viele Verbrecher und ethisch defekte Individuen. Ferner zeigt Schweighofer wie der Bierverbrauch in Salzburg seit 1877—1880 sich fast verdoppelt hat wahrend die Bevölkerung nur um 1/4 zunahm. Besonders der Trinkzwang habe künstlich diese Steigerung hervorgerufen. Er untersucht dann den Bier- und Schnapsverbrauch je nach den Gegenden des Salzkammergutes und stellt fest: 1.) dass der Fremdenverkehr ohne wesentlichen Einfluss auf diesen Konsum bleibt; 2.) dass dagegen die Zahl der Delikte mit dem Bierkonsum parallel zunimmt. Schweighofer hat ferner wahrend 4 Jahre das Schicksal von 27 000 Geburten verfolgt. Er findet, dass Tuberkulose und Alkoholkonsum ziemlich parallel gehen (BestatigungvonHENSCHEN der ahnliches fand). Ferner weist er mit Zahlen die enorme Rolle nach, die der Bierkonsum je nach Ortschaft und Berufen bei den Totgeburten spielt, wahrend die Syphilis dort wenig hervortritt. Ebenso zeigt Schweighofer wie die Zahl der Falie von progressiver Paralyse bei Syphilitikern mit dem Alkoholkonsum der Eltern und der Kranken selbst sich steigert. Wir können nur diese wenigen Punkte aus der umfangreichen und fleissigen und gewissenhaften Arbeit Schweighofer's. hervorheben und hoffen dass dieselbe bald im Druck erscheinen wird. Zum Schluss einige Worte Schweighofer's selbst: Nicht die Kultur ist es also, welche die Nachkommenschaft verdirbt. Bauernmütter und Mütter der sogenannten kultivierten Stande haben eine gleich geringe Sterblichkeit der Kinder bei der Geburt Die Kultur gefahrdet nur insoferne, als sie Uebergangsformen schafft und der Alkohol ist der Parasit, der sich an alle nichtge- festigten Existenzen anhangt und sie rassenbiologisch vernichtet.. Ist das so aufzufassen, dass es eine Auslese untüchtiger Glieder allein betrifft? die natürliche Zuchtwahl unterstützend? Ich kann mich unmöglich zu dem Standpunkte aufschwingen, darin einen notwendigen Vorgang zu erblicken. Ist denn die Nachkommenschaft des Militars lebensuntüchtig und ambesten weggeschafft aus der Sonne? Bei solchen Tatsachen kann ich nicht meine Hande in den Schoss legen und meine Bequemlichkeit mit dem schonen Schlagworte ummanteln, das muss nun einmal sein, das verlangt die Evolution g.) Eine weitere Methode besteht in dem genauen Studium der Nachtkommenschaft einiger Trinker wahrend vielen Generationen (1—2 J ahrhunderte) oder in der Aufstellung von Stammbaumen iiber alle Einwohner einer mittleren Gemeinde, wobei Alkoholismus, erbliche Entartung, Totgeburten etc. berücksichtigt werden. Auch diese Methode bestatigt die Alkoholblastophthorie. Hieher gehören: 1.) Die von Prof. Pelman studierte Nachkommenschaft der Trinkerin Ada Jurke (geboren 1740; 709 ermittelte Nachkommen, darunter 142 Bettler, 46 von der Gemeinde Unterhaltene, 181 Prostituierte, 76 wegen Vergehen verurteilte, wovon 7 Mörder) deren Nachkommen dem Staate bereits 5 Millionen kosteten. 2.) Die Familie Zero von Dr. Jorger (Direktor der Irrenanstalt Chur) genau ermittelt, zur gleichen Kategorie gehorend, aus fast lauter Entarteten, Verbrechern, Alkoholikern und Vagabunden bestehend. 3.) Die Preisschrift Rauschenbach von Dr. Beck: „Die Amberger im XIX. Jahrhundert"; studiert die Einwohnerschaft einer Gemeinde. Dr. Jorger verspricht weitere, die Alkoholblastophthorie bestatigende Familien-Erhebungen. Ich verweise hier auf meine alte Arbeit: Die Trinkerasyle und ihre Einfügung in die Gesetzgebung, Verl. von Chr! C. Tienken, Bremei haven 1892, wo ich das Verhaltnis der Trinksitte zurerblichen Psychopathie besprach, und sagte „Die Alkoholvergiftung 12 und die Psychopathie fördern und bedingen sich gegenseitig, indem die eine stets zur andern praedisponiert: der Vergiftete wird psychopathisch und erzeugt Psychopathen; der Psychopath wird sehr haufig trunksüchtig und erzeugt Trinker." Ich unterschreibe heute nach bald 20 Jahren diesen Satz noch mehr als darnal. Nur die Abstinenz aller kann diesen unglücklichen Kreislauf beseitigen, denn die Psychopathie als Anlage ist nur eine Uebertragung aus frühern Generationen, wahrend der Alkoholgenuss bestandig neues Uebel schafft. h.) Gegenbehauptungen. Einzelne Stimmen suchen trotz allem und allem die Blastophthorie zu leugnen. Bei Anlass der Bunge'schen Statistik nannten wir Dr. Agnes Bluhme, die sich übrigens nur gegen von Bunge's Stillungsstatistik mit ganz kleinen, fast nichtssagenden Zahlen wandte. Ernster erschien zuerst Miss Elderson's und Pearson's Statistik. Diese finden unter 3000 Schülern, dass die Kinder der Alkoholiker ein ebenso starkes Gewicht haben, als die der Nüchternen, sogar etwas gesünder sind, als diese, weniger Epilepsie und Tuberkulose aufweisen, und ebenso gescheidt sind. Sie finden aber ferner, dass die Kinder der Alkoholiker, besonders der trinkenden Frauen eine grössere Sterblichkeit aufweisen, als die der nüchternen und bestatigt darin das oben hierüber gesagte. Sie behaupten aber, dass die starkern allein überleben und daher qualitativ besonders gut seien. Diese abweichenden Befunde sind so alleinstehend, und widersprechen derart allen andern sorgfaltigen Erhebungen, dass sie sehr verdachtig erscheinen. In der Tat betrifft diese Statistik nur Schulkinder gewisser Schulen, und erscheint auch in andern Hinsichten oberflachlich. Es fehlt jede Erhebung über Familie und Ascendenz. Man weiss nicht einmal, ob die Eltern zur Zeit der Zeugung tranken. In Manchester betraf die Statistik die Schüler einer Schule für zurückgebliebene, deren Eltern einfach in Temperates und Intemperates eingeteilt wurden. Was darunter verstanden wird, davon steht kein Wort. In einer Primarschule Edinburgh's wurde besser eingeteilt, namlich in: 1.) Abstinenten 2.) Wirklich Massige, 3.) des Trinkens verdachtige, 4.) Trinker, 5.)Trunkenbolde. Dies wurde aber den Autoren zu kompliziert, zudem seien die Klassen 1 & 2 zu wenig vertreten. Und so haben sie 1 & 2 verschmolzen und ebenso 3 & 4. Pearson's Arbeit hat in England eine grosse Zeitungspolemik hervorgerufen. Unter den scharfen Kritikern der Oberflachlichkeit Pearson's seien Dr. Saleeby im National Quarterly, (Sept. 1910) sowie Prof. V. Horsley erwahnt. Jedenfalls ist Pearson's Methode schon deshalb nicht beweiskraftig, weil die Besucher einer Schule kein Masstab der Alkoholentartung geben können, besonders nicht in einem Lande, wo die Schule nicht obligatorisch ist. Es müssen solidere und sorgfaltigere Erhebungen und Nachprüfungen abgewartet werden, und diese dürften kaum in Widerspruch mit den Ergebnissen aller andern Methoden stehen, was Sie mir alle nach dem Gesagten zugeben werden. Pearson hat nachtraglich Laitinen (Londoner Kongress), Bezzola und Demme sehr abfallig kritisiert; die beiden ersten werden ihm wohl selbst antworten. Unsere Hauptbeweise jedoch, die anatomischen Untersuchungen, die Tierexperimente und die Krankenstatistiken scheint er nicht zu beachten. Ich schliesse dieses Kapitel indem ich nochmals auf das ungemein fleissige Werk Hoppe's: „Die Tatsachen über den Alkohol, 3. Auflage 1904" verweise und zwar speziell auf Abschnitt X (S. 358-—393) Alkohol und Entartung. Dort wird man noch viel mehr Material, Statistiken und literarische Angaben über die Blastophthorie finden, als ich hier aufführen konnte. Es ist unglaublich, wie Pearson und seine Gesinnungsgenossen solche Werke und Tatsachen einfach ignorieren können. III. SCHLUSSBETRACHTUNGEN. Die Frage der Blastophthorie überhaupt muss noch durch weitere Erhebungen, Beobachtungen und Experimente immer tiefer ergründet und klargestellt werden. Soviel kann man aber heute schon sagen, dass die Entartung durch Keimvergiftung unbedingt feststeht. Die HauptscBwierigkeit des Nachweises besteht in ihrer Kombination mit andern Entartungsfaktoren, vor allem mit der erblichen Uebertragung solcher Entartungsmerkmale, die bereits in der Ascendenz vorhanden waren, und deren Ursprung nicht mehr festzustellen ist. Es gibt zwar andere Gifte, wie Syphilis, kranker Maïs, Opium, indischer Hanf etc., die ebenfalls blastophthorisch wirken. Wir sehen sogar bei Ameisen den Saft gewisser schmarotzender Kafer, den diese Tierchen sehr lieben, eine bestimmte unzweifelhafte Entartungsform (pseudogynie) der bezüglichen Koloniën hervorrufen. Doch bildet die Alkoholvergiftung beim Menschen und bei Versuchstieren das Prototyp der blastophthorischen Wirkung, weil diese am unzweideutigsten nachzuweisen ist. Zwei Tatsachen müssen wir noch hervorheben: 1.) Unsere Kulturrassen sind bedenklich entartet. Dies beweist nicht nur das Wachstum der Geistes- und Nervenkrankheiten, der Tuberkulose, der Stillungsunfahigkeit der Mütter, der schlechten Zahne etc., sondern vor allem das immer elendere Resultat der Rekrutenaushebungen (in der Schweiz nur 40 % bis 70 % Taugliche, resp. 30 bis 60 % Untaugliche je nach den Kantonen). Diesesberuht einerseits auf der durch die Kultur bedingten geradezu verkehrten Zuchtwahl (Erhaltung der Schwachen und Entarteten, und Tötung im Krieg oder UeberlastungderGesunden und Kraftigen); anderseits auf dem zunehmenden Alkoholkonsum. Dagegen kann nur mittelst Abstinenz und Eugenik erfolgreich gekampft werden. 2.) In Schweden, wo 1860 eine radikale und bedeutende rasche Herabsetzung des Alkoholkonsums stattfand, die seither sich noch langsam weiter entwickelte, beobachtet man seit etwa 188 eine stetige Besserung des Resultates der Rekrutenaushebungen (damals 29 % Untaugliche, heute nur noch 19 %) obwohl der Masstab gleich bleibt. Diese Tatsache und ahnliche beobachtete Besserungen in Norwegen und überall da, wo die Abstinenzbewegung seit langer Zeit grosse Fortschritte gemacht hat, scheinen zu zeigen, dass schon in der ersten und mehr in den folgenden Generationen eine Regeneration der blastophthorischen Entaitung stattfindet, wenn die allgemeine Vergiftung der Keime aufhört. Die alten Erbenergien der Art und der Rasse in den Keimzellen scheinen doch zaher und persistierender zu sein, als die blastophthorischen Determinanten. Diese Tatsachen sind erfreulich und ermutigend für unsern grossen sozialen Reformkampf gegen Unverstand, Schlendrian, Unwissenheit, Indifferenz und vor allem gegen die schnöden Geldinteressen der Leute, die aus der Alkoholvergiftung der Volker leben und diese Vergiftung ausbeuten, mogen sie Staatsregierungs- organe oder Private heissen. Wir sind auf dem rechten Weg und müssen siegen im Zeichen der Abstinenz und der Eugenik, so sehr auch die machtige Presse, die im Sold des Alkoholkapitals steht, sich bemüht uns bis hinauf in den Organen der Wissenschaft in Misskredit zu bringen. Dass zu diesem Zweck sogar die Bestechung nicht verschmaht wird, mxissen wir leider immer mehr erfahren. Das soll uns aber nur zum mutigen, ausdauernden Kampf anspornen, denn darin liegt der klarste, unwiderleglichste Beweis unserer praktischen Erfolge. Zu Anschluss an den Vortrag werden nunmehr von Dr. Bertholet entsprechende und treffliche Lichtprojektionen nach der Natur vorgeführt. Prasident Bischof Dr. von Schéele: Ich überbringe den Herren Professor Forel und Dr. Bertholet den Dank der Versammlung für das lehrreiche Referat, und die interessanten Bilder. Das Wort hat jetzt Dr. Bertholet für einige Mitteilungen iiber: Altérations anatomo-pathologiques, observées a 1'Autopsie de 100 alcooliques chroniques. Dr. Ed. Bertholet, (Lausanne): Monsieur le Prof. Dr. A. Forel m'ayant prié de compléter mon premier travail sur 1'atrophie du testicule chez les alcooliques chroniques, je le fais avec grand plaisir, d'autant plus que depuis ma première communication manuscrite au Xllième Congrès internationalcontre 1'alcoolisme a Londres (p. 294—8) et depuis ma courte note publiée avec quelques détails supplémentaires dans le Zentralblatt für Path. und Path. Anatomie (Bd. XX No. 23, 1909), mes observations se sont sensiblement augmentées et portent maintenant sur 210 autopsies, dont plus de 100 sont celles d'alcooliques chroniques. Les nouveaux cas étudiés ont confirmé point pour point mes premières observations; nous allons maintenant faire une étude rapide des principaux faits qui découlent de 1'examen de ces 100 autopsies d'alcooliques chroniques. Au paravant il est bon de noter que Simmonds et Weichselbaum chacun de leur cöté ont confirmé également mon premier travail. Weichselbaum le critique cependant en disant qu'il ressort de ma description et de mes dessins que je n'ai pas observé des altérations aussi fortes que lui; il décrit en effet des altérations par places si intenses qu'elles ont occasionné la disparition totale des canalicules séminifères alors que dans le voisinage il existait encore des canalicules a peu prés normaux; c'est une altération que nous avons aussi observée, mais non décrite pour le moment, n'étant pas encore convaincus qu'il s'agit la d'une altération éthylique seule et supposant que nous avions a faire a un autre processus dégénératif. (Syphilis par exemple.) Egalement notre dessin représente un cas d'altération moyenne avec azoospermie totale, cas qui nous paraissait bien résumer la moyenne de nos observations d'azoospermie; nous aurions pu représenter des cas beaucoup plus avancés comme il en existe plusieurs dans notre collection, mais nous 1'avons jugé inutile pour notre démonstration; en effet notre premier travail étant destiné a établir le fait global et trés important pour nous de 1'altération (blastophthorie) des glandes reproductrices chez les alcooliques chroniques, nous n'avons pas cru devoir entrer dans tous les détails, d'autant plus que nous désirions augmenter notre matériel d'observations. Etudions maintenant nos 100 premiers cas d'alcooliques chroniques, (T. no. 1—178 anno 1908—11). L'altération des glandes reproductrices se répartit comme suit. Classe = C — I — 64 cas = 64 %. Atrophie totale, disparation des spermatozoides; pas de caryocinèses (azoospermie); C II —18 cas = 18 %. Atrophie trés nette et avan- cée;quelques rares spermatozoides, quelques caryocinèses; C III — 16 cas = 16 %. Atrophie faible. Spermatozoides assez nombreux; C — IV — 2 cas = 2 %. Pas d'altération nette. Si nous considérons les deux premières catégories (C I. II), oü 1'on peut considérer le testicule comme a peu prés irrémédiablement perdu (sauf quelques rares exceptions peut-être pour la classe II), nous trouvons que eet organe est altéré chez le 82% des alcooliques chroniques observés. Si nous y aj out ons maintenant la classe III, nous arrivons au 98 % des cas étudiés; il nous parait préférable cependant de laisser cette dernière catégorie de cöté dans notre compte total d'altérations nettes, ceci afin de ne pas être accusé d'exagération. En effet dans cette division il s'agit d'organes peu altérés comme on en trouve chez des individus morts pour d'autres causes a la suite de maladies débilitantes. A elles seules ces altérations de la classe III ne pourraient pas être considérées comme typiques de 1'alcoolisme chronique, comme c'est le cas pour celles des classes I-—II, ou elles sont remarquables par leur précocité et leur intensité. Si nous avons cependant maintenu cette classe III, c'est qu'elle ressort nettement de nos observations; en effet nous ne pouvons nous attendre a trouver une altération totale subite du testicule, mais il existe toute une éehelle d'altérations allant de 1'organe normal jusqu'au complètement dégénéré. Le chiffre de 82 % d'altérations totales peut déja paraitre trop élevé et quelques critiques nous ont même fait remarquer qu'il ne répondait pas aux observations de la vie journalière; en effet les alcooliques, pour la plupart, ont beaucoup d'enfants, ils ne sont donc pas stériles. II faut cependant ne pas perdre de vue que notre matériel provient d'individus morts d'alcoolisme chronique (quelques rares accidents exceptés), d'individus ayant gaspillé leur santé et arrivés au bout de leur réserve vitale. Dans quelques cas par contre oü la mort est survenue brusquement, oü 1'individu possédait donc encore une certaine quantité de réserves vitales, les glandes reproductrices n'ont pas présenté une altération aussi compléte, les spermatozoides étaient même souvent assez abondants, la dégénérescense graisseuse par contre plutöt accentuée. Dans les cas observés nous avons donc a fairele plus souvent a des alcooliques ayant diminué leur force de résistance et détruit leur santé par 1'alcool, ainsi s'explique notre pourcent d'altérations totales si élevé. II ne faudrait pas croire cependant que ces cas d'altérations totales ne s'observent que chez des individus appartenant a cette dernière categorie; lors de morts brusques (suicides, accidents, etc.) survenues chez des alcooliques chroniques, nous avons également trouvé cette altération totale; ce qui nous indique déja que les glandes reproductrices sont plus sensibles a 1'intoxication alcoolique que les autres organes. II nous parait bon d'insister sur un fait qui découle de 1'observation de cette éehelle de dégénérescence du testicule que nous avons observée et dont nous parlions tout a 1'heure. Dans les stades oü il existe encore a cöté d'une altération partielle du testicule des spermatozoides plus ou moins nombreux, il est évident que la conception est encore possible et il est non moins évident que les enfants engendrés par de tels pères ne pourront donner que des êtres a résistance amoindrie, des dégénérés ou malformés. Le maximum des cas observés d'atrophie totale (C—I) se place entre 36—40 ans (13 cas) en pleine période vitale; cette altération dans certains cas peut être trés précoce, de 25—30 ans nous en comptons déja 6 cas. Cette atrophie peut parfois atteindre une telle intensité que la structure du testicule est méconnaissable; 1'infiltration est telle qu'on pourrait la comparer au processus de la cirrhose dans le foie. II faut encore remarquer que chez certains vieux alcooliques il semble parfois y avoir une résistance spéciale au processus de dégénérescence. Weichselbaum note également ce fait. II nous paralt dans ces cas qu'il s'agit de natures particulièrement résistantes et plus que probablement d'individus dont 1 ascendance ne présente pas de tares (alcoolisme surtout); en effet chez certains hérédoalcooliques, alcooliques eux-mêmes, nous avons trouvé des altérations plus prononcées et plus précoces. Cette observation cadre du reste parfaitement avec ce que nous observons pour les autres organes de 1'économie. Nous avons parlé jusqu'a present d altérations facilement visibles et démontrables par les colorants microscopiques ordinaires. Depuis plus de 6 mois déja nous avons institué une série de recherches avec un réactif plus sensible, le Sudan III, colorant spécifique des substances graisseuses. Sur 40 50 observations que nous avons pu faire jusqu'a ce jour, nous croyons pouvoir d'ores et déja affirmer que 1'alcool produit une degenérescence graisseuse trés nette et précoce des éléments nobles du testicule (parenchyme) et cela même dans des cas ou 1 on peut noter encore la présence de nombreux spermatozoides. Cette graisse nous parait être une substance de désagrégation due a la destruction des éléments nobles des canalicules séminifères. Cette constatation est trés importante, elle vient ajouter un sérieux argument a la théorie de la blastophthorie, en effet ce procédé nous permet de demontrer 1 altération de la celluie elle-même et non son résultat comme précédemment (atrophie et sclérose). Quelques projections lumineuses illustreront du reste ces faits mieux qu'une longue description. 82% d'altérations du testicule représentent comparativement aux altérations anatomopathologiques des autres organes le ALTÉRATIONöANATOMO PATHOLOGIQUÊL) OB5ERVÉES A L'AUT0P5IE DE 100 Alcooliques chroniques. T I -175 + 178 " I9Q8-II pourcentage le plus élevé que nous ayons observé a 1'autopsie de nos 100 alcooliques chroniques. Ces lésions se répartissent en effet comme suit: Testicule. Coeur. Rein. Estomac. Tuberculose. 87 % 59 % 58% 34 % 37 % Foie. 46° Pneumonie. Foie gras. Cirrhose. 24 % 31 % 15 % II ressort de ce tableau que le testicule est un des organes le plus sensible a 1'intoxation alcoolique et qu'il y réagit trés rapidement par des phénomènes de dégénérescence. L'explication de ce fait nous en est facilitée par les observations de Nicloux et Renault qui ont démontré que 1'alcool passé avec une trés grande rapidité dans les glandes reproductrices et qu'il y atteint un taux assez élevé. Un poison tel que 1'alcool en présence de cellules a structure aussi délicate que les éléments reproducteurs, doit fatalement en amener une dégénérescence rapide. A cette action directe de 1'alcool s'ajoute encore 1'effet néfaste de la cachexie et la diminution de résistance que 1'on observe chez les alcooliques chroniques a la suite du mauvais fonctionnement et de 1'altération des autres organes de 1'économie comme nous 1'avons mentionné plus haut (V. Tableau). Cependant le principal facteur de dégénérescence nous parait bien être 1'alcool, car nous n'avons pas trouvé de telles altérations du testicule a 1'autopsie d'hommes non alcooliques morts de cachexie (consomption) due a une maladie chronique (tuberculose, cancer, syphilis, etc.). Une régénération partielle du testicule nous a paru avoir lieu dans deux cas observés oü il s'agissait d'anciens alcooliques devenus abstinents, et morts a 1'age de 59 et 56 ans après 25 ans d'abstinence environ; les ceUules parenchymateuses avaient un aspect normal, les spermatozoides étaient assez abondants, m a i s la sclérose avait persisté; elle était même dans un cas assez forte, constituant les résidus trés probables de 1'altération primitive de la période d'alcoolisme. Nous avons également entrepris une étude parallèle sur les glandes reproductrices de la femme. L'action de 1'alcoolisme chronique sur les ovaires nous a paru être identique: sclérose avec dégénérescence et disparition des ovules. Un cas particulièrement intéressant qu'il nous a été donné d'observer est celui d'une femme alcoolique morte de cirrhose du foie a 1'age de 34 ans, n'ayant eu aucune maladie pouvant altérer les ovaires et qui cependant ne présentait plus aucun ovule normal. (Projections). Malheureusem ent le manque de matériel ne nous permet pas des conclusions définitives et il serait vivement a désirer qu'un Institut pathologique disposant d'un materie! de femmes alcooliques plus abondant reprenne cette étude. Les recherches comparatives que nous poursuivons sur des animaux, nesont pas encore assez nombreuses et les résultats pas encore assez certains pour nous permettre des conclusions a ce sujet. Prasident Bischof Dr. von Schéele: Dem Herrn Dr. Bertholet unsren besten Dank. Ich bitte nunmehr Herrn Dr. Wlassak uns sein Referat zu ersta tten. Ist der Alkohol ein primarer Degenerationsfaktor? Dr. R. Wlassak (Wien): Die Erfahrungen, die uns zeigen, dass ein grosser Teil der Kinder von Trinkern entartet ist, sind überaus zahlreich. Die Tatsache des Parallelgehens von Trunksucht der Eltern und Entartung der Kinder ist deshalb kaum ernsthaft zu bezweifeln. Die verbreitetste Deutung dieses Zusammenhanges besagt, dass er auf eine Keimschadigung durch den Alkohol zu beziehen ist. Diese Annahme ist nicht selbstverstandlich. Es sind Einwande dagegen möglich, die ich im Folgenden erörtern will. Ein erster möglicher Einwand ist die Zurückführung der Entartung der Trinkerkinder auf die ungünstigen Umgebungseinflüsse, unter denen sie aufwachsen. Wir wissen alle, wie es in den Familien zugeht, wo der Vater oder gar die Mutter trunksüchtig ist. Ernahrungs-, Wohnungs- und Erziehungselend vereinigen sich, um die denkbar ungünstigsten Bedingungen für die heranwachsenden Kinder zu schaffen. Misst man die Entartung des Trinkernachwuchses lediglich an der Kindersterblichkeit, so bilden diese Umstande eine nicht zu leugnende Fehlerquelle. Es bleibt unentschieden, in welchem Umfang eine überdurchschnittliche Kindersterblichkeit in Trinkerfamrlien auf Keimesschadigung oder nur auf Umgebungseinflüsse zu beziehen ist. Dieser Einwand fallt aber sofort weg, wenn wir andere Kenn- zeichen der Entartung in Betracht ziehen. Angeborene Missbildungen, Schwachsinn, Epilepsie und andere nervöse Störungen entstehen nicht durch Umgebungseinflüsse, andere, wie die Tuberkulose, nicht a 11 e i n durch sie. Immerhin müssen wir bei e i n e r Krankheit doch an etwas derartiges denken: bei der Trunksucht selbst. Trunksüchtige haben sehr oft trunksüchtige Kinder. Sollte hier die Nachahmung, die frühzeitige Gewöhnung an Alkoholkonsum gar keine Rolle spielen? *) Gerade diejenigen, die die Trunksucht überwiegend auf aussere Verhaltnisse zurückführen, sollten die Möglichkeit dieses Zusammenhanges nicht aus dem Auge lassen. Ich glaube nicht, dass er eine grosse Rolle spielt, aber eine genaue wissenschaftliche Ermittlung sollte ihn bei der Aufnahme von Anamnesen nicht unberücksichtigt lassen. Ein weit gewichtigerer Einwand ist die Anschauung, dass mehr oder minder alle Trunksüchtigen von Geburt an.ein minderwertiges Gehirn haben. Das Krankheitsbild des chronischen Alkoholismus wachst nach dieser Meinung auf dem Boden einer schon bestehenden Psychopathie, das Trinken ist mehr das Zeichen wie die Ursache der Erkrankung. Der Einwand ist alt, er ist immer wieder erhoben worden und hat durch neuere psychiatrische Erfahrungen ein erhöhtes Gewicht erhalten. Er hat eine allgemeine Bedeutung für die gesamte Auffassung der Alkoholfrage und er ist besonders wichtig für die Frage nach der Keimvergiftung durch den Alkohol. Er muss eingehend durchdacht werden und darf nicht als mutwilliger Zweifel bei Seite geschoben werden. Ich will ihn im Nachfolgenden scharf herausarbeiten, betone aber, dass ich mich über nichts mehr freuen werde, wie über stichhaltige Gegengriinde. Erinnern wir uns vor allem der Umstande, die starkeres Trinken hervorrufen und sondern wir die vorwiegend i n n e r e n und die vorwiegend aussern Einflüsse. Unter deninnernEinflüssen steht an erster Stelle die psychopathische Veranlagung. Die übereinstimmenden Angaben aller Irrenarzte ergeben, dass unter den Kranken, die als „reine Alkoholiker" aufgefasst werden, sich eine grosse Zahl von Menschen mit minderwertigem Gehirn findet. *) „Wir Kinder eines Brauers sind mit Bier aufgezogen worden" erklarte ein in die Münchener psychiatrische Klinik eingelieferter schwer betrunkener Knabe. Krapelin, Psychiatrie 8. Auflage, Bd. II, i.S. 112. In einer Zusammenstellung, die Kraepelin gibt, schwankt die Zahl der erblich belasteten oder sonst psychopathisch veranlagten Trinker zwischen 17 und 66 %.1) Eine noch höhere Zahl, namlich 77.4 %, fand Friederike Oberdick bei den Alkoholikern der Züricher Irrenklinik.2) Diese grossen Differenzen sind auffallend. Zum Teil mogen sie auf verschieden sorgfaltige Erhebungen und auf die gewiss mit dem Ort auch wechselnde Bereitwilligkeit der Kranken und Angehörigen Angaben zu machen zurückgehen. Wichtiger ist aber ein zweiter Umstand: Die Verschiedenheit der Aufnahmsbedingungen der einzelnen Anstalten. Kraepelin macht darauf aufmerksam, dass er m der Heidelberger Klinik Belastung durch Trunksucht des Vaters oder der Mutter in 37, in München dagegen nur in 17 % der Falie ermitteln konnte. Er lührt dies neben der schwierigeren Ermittlung in München auch darauf zurück, dass in der letzteren Stadt auch leichtere Falie für ganz kurze Zeit in der Klinik aufgenommen werden. 3) Wir müssen ausser den reinen Alkoholikern aber auch die Trinker berücksichtigen, die an einer Psychose leiden. Hier ist daran zu erinnern, dass in der klinischen Psychiatrie heute die Neigung besteht, das Krankheitsbild „des reinen Alkoholismus" einzuengen. Die Quartaltrinker, die „Dipsomanen" werden seit Gaupp's klinischer Studie *) überwiegend zu den Epileptikern gerechnet. Den Alkoholwahnsinn hatGRAETER der Dementia pracox5) anzugliedern versucht. Am weitesten geht in dieser Richtung Stoecker 6) Er untersuchte 93 Falie, die mit der Diagnose „Alkoholismus" in der Erlanger Irrenklinik aufgenommen waren, indem er persönlich bei Verwandten und Freunden der Kranken Erkundigungen über ihr Verhalten v o r der Erkrankung und v o r der Einlieferung in die Irrenanstalt einzog. Das überraschende Resultat ist, dass er diese Falie bis auf einen kleinen unklaren Rest in die Grappen der Epileptiker, der Manisch-Depressiven oder der von Dementia pracox befallenen einreihen zu können glaubt. ') Kraepelin Psychiatrie 8. Auflage, Bd. II, i.S. no. z) Friederike Oberdick. Beitrag zur Kenntnis des Alkoholismus. (Züricher Dissertation) Berlin Schumacher, 1897 S.7. ') Kraepelin a.a. O.S. 110. ') Dr. R. Gaupp, Die Dipsomanie. G. Fischer, Jena 1911. 6) K. Graeter, Dementia pracox u. Alkoholismus chronicus. Leipzig 1910. 6) Dr. W. Stoecker, Klinischer Beitrag zur Frage der Alkoholpsychosen. G. Fischer, Jena 1910. Ohne geradezu zu leugnen, „dass der Alkohol nicht selbstandig ohne vorhandene psychische Minderwertigkeit eine Psychose erzeugen könne" meint er doch, dass der reine Alkoholismus für sein Beobachtungsgebiet etwas ausserordentlich seltenes ist. In wie weit diese Anschauungen klinisch richtig sind, vermag ich nicht zu erörtern. Bei den durcheinander wogenden Grenzen der Krankheitseinheiten der heutigen Psychiatrie ist das vorlaufig auch eine recht undankbare Aufgabe. Festgehalten muss aber werden: Wenn man sagt, dass eine Reihe von Symptomen des chronischen Alkoholismus sich aus den experimentell zu erzeugenden Alkoholwirkungen ableiten lassen, so sind damit die Ergebnisse Stoecker's noch nicht widerlegt. Diese rein alkoholischen Züge können sich sehr gut bei einem von vorne herein an einer andersartigen Psychose leidenden entwickeln und das ursprüngliche Krankheitsbild verdecken. Was uns hier interessiert, ist die ursprünglich bestehende abnorme Persönlichkeit dieser Kranken. Und dieser Nachweis scheint mirin der stoecker'sehen Untersuchung in der Mehrzahl der Falie gelungen zu sein. Dazu kommt noch, dass es den Irrenarzten wohl bekannt ist, dass unter den Kranken, die an nicht alkoholischen Geistesstörungen leiden, sich eine grosse Zahl von Trinkern findet. Nach den Angaben von Kraepelin ergeben sich fast für alle Psychosen unter den mannlichen Kranken etwa 40—50 % Trinker. x) Ueberblicken wir die mitgeteilten Tatsachen, so ergibt sich, dass unter den Alkoholikern, die in die Beobachtung der Irrenarzte kommen, die Minderwertigen überwiegen. Eine irgendwie zuverlassige Abschatzung des Anteils der Normalen unter ihnen lasst sich bis jetzt nicht geben. Wenn wir uns noch der Tatsache erinnern, dass in einigen seltenen Fallen einzelne Menschen in einer stark trinkenden Umgebung sich massig halten können, so können wir sagen, dass in der Tat die innere Veranlagung eine sehr grosse Rolle in dem Verhalten der Menschen zum Aikohol spielt. Trotzdem gibt uns die alleinige Betonung der innern Veranlagung ein ganz unvollkommenes Bild des Alkoholismus als Massenerscheinung. Wir müssen auch die aussern Bedingungen in Rechnung ziehen. Die Beispiele, die uns Trinksitten zeigen, die ganze grosse Bevölkerungsgruppen zu starkstem Trinken bringen, ') Kraepelin, Psychiatrie 8. Auflage, Bd. I.,S. 88. sind so zahlreich und bekannt, dass ich sie nur kurz berühren will. Da ist einmal der Elendsalkoholismus, wie er sich in der Frühzeit des Kapitalismus allenthalben gezeigt hat. Wenn man etwa die Schilderungen liest, die Friedrich Engels in seiner „Lage der arbeitenden Klassen in England" für die erste Halfte des vorigen Jahrhunderts gibt, so kommt man zu dem Eindruck, dass damals ganze breite Bevölkerungsschichten direkt trunksüchtig waren. Solche Verhaltnisse finden sich auch heute noch, ich konnte für den Bergwerksdistrikt von MahrischOstrau 1901 einen Konsum von 28 Litern 50 % Branntwein und 150 Litern Bier per Kopf nachweisen x) Weitere Beispiele sind die Trinksitten der Verbindungsstudenten und schliesslich der Naturvölker. In den Koloniën sehen wir, wie die Einfuhr geistiger Getranke rasch zur Trunksucht der Eingeborenen führt. Es ist vollkommen undenkbar, dass die Trunksucht, die wir in diesen Fallen vor uns haben, auf einer krankhaften Minderwertigkeit des Nervensystems beruht, es ist ausgeschlossen, dass die proletarischen Schichten, die da und dort dem Elendsalkoholismus verfallen, als G a n z e s eine Auslese von krankhaften Gehirnen darstellen. Daraus folgt, dass es falsch ist, einen elementaren Instinkt der menschlichen Natur gegen die Empfindungen, die sich bei starkerer Alkoholnarkose einstellen, anzunehmen. Der müsste bei den Naturvölkern und im wirtschaftlich tief stehenden Proletariat sich auch geltend machen. Wenn unter günstigen aussern Umstanden viele Personen massig bleiben, so geht dies auf allerhand Erwagungen, Anpassung an die allgemeine Sitte, nicht aber auf einen tiefer liegenden I n s t i n k t zurück. Diese hemmenden Wirkungen der Sitte können auch da siegreich bleiben, wo eine psychopathische Veranlagung vorliegt. Ein naheliegendes Beispiel sind die Frauen. Es ist bekannt, dassalkoholische Geistesstörungen bei Frauen in den Landem, wo sie nur wenig den Trinksitten unterliegen, selten sind. Auf dieselbe Ursache geht wohl auch dasUeberwiegen der Manner unter den Epileptikern zurück, da der Alkohol als auslösendes Moment der Epilepsie eine grosse Rolle spielt. Eine ganz ahnliche Erscheinung sehen wir bei den Juden, wo ebenfalls chronischer Alkoholismus und die *) R. Wlassak, Der Alkoholismus im Gebiet von Mahrisch-Ostrau. Internationale Monatsschrift zur Erforschung des Alkoholismus. Bd. XIII (1903) S. 17. epileptischen Geistesstörungen verhaltnismassig selten sind. x) Sowohl für die Frauen, wie für die Juden müssen wir eine ebenso starke Durchsetzung mit psychopathisch veranlagten annehmen, wie für die allgemeine Bevölkerung. Sowohl die einen, wie die andern k ö n n e n sich Alkohol verschaffen. Die psychopathische Veranlagung führt also nicht mit dem Zwang eines Naturgesetzes zum Alkoholismus. Die ganze Frage nach der Veranlagung der durch Alkohol geschadigten ist bisher nur vom psychiatrischen Standpunkt aus behandelt worden. Wir müssen die Frage aber allgemeiner stellen. Die Pathologie zeigt uns, dass die Widerstandskraft der einzelnen Organegegen ein und dieselbe Schadlichkeit eine sehr verschiedene ist. Wie ungeheuerverschieden ist — um nur ein Beispiel zu nennen —- die Lokalisation der syphilitischen Prozesse. Bei dem einen erkranken die Gefasse, bei einem andern das Gehirn u. s. w., ohne dass wir bis jetzt sagen können, warum es so ist. Auch beim Alkoholismus wird es kaum anders sein. Einen sehr wichtigen Hinweis auf solche individuelle Veranlagungen hat kürzlich Weichselbaum gefunden 2). Unter den 57 Fallen, wo er eine alkoholische Hodenatrophie nachweisen konnte, waren 17 %, die einer anatomisch gekennzeichnetenKonstitutionsanomalie dem „status lymphaticus" angehörten, ja bei den Fallen, wo Lebercirrhose die Todesursache war, gehorte die Halfte dieser Konstitutionsanomalie an. Das ist eine Erfahrung, die es uns verstandlich machen kann, wie so eine grosse Anzahl von Cirrhotikern Trinker, aber eine verhaltnismassig nicht sehr bedeutende Anzahl von Trinkern Cirrhotiker sind. Wie alle andern Schadlichkeiten trifft . der Alkohol vor allem die Organe mit verminderter Widerstandskraft. Bei den Trinkern der Irrenanstalten verhalt es sich offenbar ganz ebenso, die Hirnveranderungen treten hier in den Vordergrund und beherrschen das Bild, weil der Alkohol hier zumeist ein Organ mit geringer Widerstandskraft trifft. Mit andern Worten: Die Trinker der Irrenanstalten stellen eine Auslese dar. Wir haben gewichtige Anzeichen dafür, dass diese Alkoholiker 1) M. Sichel, Ueber die Geistesstörungen bei den Juden. Neurolog. Zentralblatt. Bd. XXVII. (1908) S, 351 ff. Hier sind auch die altern Angaben zitiert, 2) A. Weichselbaum, Ueber Veranderungen der Hoden bei chroni- schem Alkoholismus. Verhandlungen der deutschen Pathologischen Gesellschaft 1910, S, 234 ff, Verslag von Fischer in Jena. nicht nur eine Auslese aus der allgemeinen Bevölkerung, sondern auch eine Auslese der durch Alkohol geschadigten darstellen. Wenn man nicht die Irrenarzte, sondern die praktischen Aerzte bef ragt, so wird jeder mit Leichtigkeit Manner anführen können, die zu Beginn des Mannesalters geistig und körperlich sehr leistungsfahig waren, aber so um das 50ste Lebensj ahr herum an Alkoholbeschwerden zu leiden beginnen. Verminderte Leistungsfahigkeit des Herzens,Verdauungsstörungen, „neurasthenische Beschwerden" treten auf, das bekannte Bild der Manner, die „gut gelebt" haben. Der verstorbene Dresdener Arzt E. Meinert hat diese Leute die „Trinkfesten" genannt. Man wird kaum fehl gehen, wenn man annimmt, das die 10 % der erwachsenen Manner, die nach der offiziellen schweizerischen Statistik beim Tode als Alkoholgeschadigte ausgewiesen werden, zu einem grossen Teil dieser Gruppe angehören. Für die Gesammtheit dieser 10% der Manner eine psychopathische Veranlagung anzunehmen, ist doch sicher unstatthaft. Solche Trinkfeste bekommt der Irrenarzt in der Regel nicht zu Gesicht, er sieht zumeist nur die schweren Falie, unter denen die Psychopathen überwiegen. Für die Frage der rassenverschlechternden Wirkung des Alkohols ist diese Gruppe der Trinkfesten die wichtigste. Schon deswegen, weil sie die zahlreichste ist. Für die Erbqualitaten der ganzen Bevölkerung muss diese Gruppe ungleich mehr ins Gewicht fallen, wie die der psychotischen Trinker. Sie enthalt aber auch die wertvollsten Elemente sowohl biologisch wie sozial. Wenn man sich im Leben umsieht, so kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es bei den Trinkfesten gerade ihre kraftige Konstitution ist, die sie zum starken Trinken verleitet. Wir wissen heute, auch durch den psychologischen Versuch, dass die Empfindlichkeit des Gehirns gegen den Alkohol sehr verschieden is. Die Trinkfesten sind die Menschen, bei denen die unangenehmen Begleiterscheinungen dér Alkoholnarkose sich erst spat geltend machen, sie können „viel vertragen." Das Sicherheitsventil des subjektiven Unbehagens spricht bei ihnen erst bei starker Beanspruchung an, alles Umstande, die sie zu starkem Trinken veranlassen. Nun ist es durchaus nicht selbstverstandlich, dass alle Gewebe des Körpers dieser Trinkfesten dieselbe Widerstandskraft haben, wie ihr Gehirn, es ist denkbar, dass ihre Keimdrüsen leiden, auch wenn sonst kein Organ starker durch den Alkohol geschadigt wurde. Ueber die Nachkommen dieser Trinkfesten etwas zu erfahren ware von höchstem Interesse, hier würden wir die Alkoholwirkung getrennt von einer schon bestehenden Neigung zur Entartung beobachten können. Leider müssen wir gestehen, -dass wir eine wirklich ausreichende Isolierung der Nachkommen nicht belasteter Trinker bisher nicht besitzen. So sicher es ist, dass es Falie von reinem Alhoholismus gibt, so können wir uns heute noch keine Vorstellung darüber bilden, in welchemUmfang sie in den Statistiken über die Trunksucht der Eltern von Epileptikern und Schwachsinnigen u. s. w. enthalten sind. Es darf ja nicht vergessen werden, dass alle diese Angaben nur auf klinische Anamnesen sich stützen. Es ist selbstverstandlich, dass man bei einer solchen Anamnese auch bei der grössten Sorgfalt in der Regel nicht imstande sein wird, zu ermitteln, ob man es bei der Trunksucht der Eltern mit einfachem Alkoholismus oder mit einer psychopathischen Veranlagung, die zur Trunksucht geführt hat, zu tun hat, ganz abgesehen davon, dass dies zumeist gar nicht versucht wird. Weitere Untersuchungen sind da also dringend nötig. Die beste Methode, die zum Ziel führt sind natürlich Individualbeobachtungen über trinkende und nicht trinkende Familien, durch Aerzte in mehreren Generationen. Wenn man dabei nicht wiederum auf schwer kontrollierbare Angaben über Verstorbene sich stützen, sondern die Beobachtung mit jetzt Lebenden beginnen will, so würden erst unsere Enkel die Lösung dieser Frage erleben. Eine raschere Lösung verspricht eine andere Methode: die Beobachtung der Nachkommenschaft einer Bevölkerungsgruppe, die durch aussere Verhaltnisse zu starkerm Trinken kommt. Eine solche Menschengruppe sind z.B. die Brauereiarbeiter. Psychopathisch veranlagte werden sich auch unter ihnen finden, aber kaum mehr wie unter der allgemeinen Bevölkerung. Man wird es also hier im Durchschnitt mit einem von aussern Umstanden bedingt en starkerem Trinken zu tun haben. Eine solche Untersuchung dürfte sich aber nicht darauf beschranken, die Zahl der Geisteskranken unter den Kindern zu ermitteln. Dies würde auch sehr grossen Schwierigkeiten begegnen, da man die Kind.ergeneration zuverlassig kaum über die zwanziger Jahre wird verfolgen können. Viel aussichtsreicher ist es, den allgemeinen biologischen Wert dieser Generation, ihre 13 Sterblichkeit in den ersten Lebensjahren, die Zahl der Tuberkulosen u.s.w. zu verfolgen. Ein warscheinlich sehr brauchbarer Masstab ware die Militartauglichkeit der Söhne der Brauereiarbeiter. Nach einer Angabe von Röse1) sind 76% der Brauereiarbeiter tauglich, wahrend unter den Söhnen von Brauern, Küfern und Gastwirten sich nur 43 % taugliche finden. Die Zahl der Untersuchten ist aber nur' 60, also viel zu klein, um etwas daraus schliessen zu können. Der Weg ist aber ausserst aussichtsreich, der Befehl des preussischen oder bayrischen Kriegsministers könnte in wenigen J ahren da ein ausgezeichnetes Material herbeischaffen. Eine Untersuchung, wie ich sie hier im Auge habe, ist übrigens unter keinen Umstanden von einem einzelnen duichführbar, sie kann nur von einer Gesellschaft, die über grössere Mittel verfügt, mit Hülfe von Krankenkassen u.s.w. durchgeführt werden. Ein Versuch, die reine Alkoholwirkung von den schon vorhandenen Tendenzen zur Entartung zu trennen, hat Bunge in den letzten Tabellen seiner Schrift über die „Unfahigkeit der Frauen ihre Kinder zu stillen" gemacht. Er hat aus seinem Material diej enigen Familien herausgesucht, wo die Elterngeneration sich „frei von einem erblichen chronischen Leiden" erwies. Ob dabei wirklich alle psychopathisch veranlagten ausgeschaltet wurden, muss man dahingestellt sein lassen. Viel grösseres Gewicht ist auf die Tatsache zu legen, dass diese Eltern frei von deutlich ausgesprochener Tuberkulose waren. Dies ware den beobachtenden Aerzten kaum entgangen. Nun sehen wir in der Kindergeneration einen sehr deutlichen Parallelismus der Tuberkulose und Nervenleiden. Das berechtigt uns aus dem Fehlen der Tuberkulose in der Elterngeneration zu schliessen, dass ihre Konstitution nicht unter dem Durchschnitt lag. Trotzdem steigt auch hier mit der Grosse des Alkoholkonsums der Vater die Zahl der Familien, in denen sich Falie von Tuberkulose und von nervösen Erkrankungen finden. Das Material dieser Tabellen ist aber klein, und es ist nicht ausgeschlossen, dass sich Ungleichheiten in der Beobachtungszeit über die betreffenden Familien storend geltend machen. Abgesehen von diesem Einwand sind diese Angaben Bunge's das verhaltnismassig sicherste Material 1) c. Rof.se. Beruf und Militartauglichkeit. Politisch anthropologische Revue. Bd- IV. (1905) S. 145. Zitiert nach QuellenMaterial zur Alkoholfrage, Berlin Massigkeitsverlag 1910. S.61 ff. über Alkohol und Degeneration. Wenn auch hier der sichere Nachweis über das Freisein der unmassig trinkenden Vater von nervösen Entartungsanlagen nicht zu erbringen ist, so darf andrerseits nicht vergessen werden, dass sie auch bei den nicht gewohnheitsmassig trinkenden vorhanden gewesen sein können. Es ist denkbar, dass eine degenerative Anlage latent bleibt und weiterhin sich ausgleicht, wenn nicht die Keimschadigung durch den Alkohol hinzukommt. \Y ie verwickelt solche Zusammenhange sein können, sehen wir an der Paralyse. Wir können heute mit grosser Sicherheit sagen, dass niemand an Paralyse erkrankt, der nicht luetisch war. Aber die Syphilis allein erzeugt die Paralyse nicht, denn nur eine Minderzahl von den Syphilitikern wird paralytisch, und auch diese nur wenn noch weitere Bedingungen unbekannter Natur hinzutreten, die nur unter Vólkern mit alter stadtischer Kultur sich finden. Es ist denkbar, dass auch der Alkohol das Glied eines solchen verwickelten Zusammenhanges ist, der an den Keimdrüsen angreift. Wenn wir bedenken, wie wenige Familien in den Kulturlandern vollkommen frei von •degenerativen Tendenz sind, so müssen wir schon von diesem Standpunkt aus die Ausschaltung des Alkohols aus unserm Leben verlangen. Natürlich enthebt uns dies nicht der Aufgabe, grössere Klarheit in diese Dinge zu bringen. Diese Klarheit werden wir aber nicht gewinnen durch eine weitere Haufung des statistischen Materials über die Belastung der Epileptiker und Schwachsinnigen mit Tiunksucht, sondern nur durch neue Fragestellungen. Prasident Bischof Dr. Von Schéele- W ir danken auch Herrn Dr. Wlassak für seine wichtigen Ausführungen. An der Reihe ist der Vortrag des Herrn Theo B. Hyslop, den ich freundlichst erbete das Wort zu nehmen. On the Influence of Parental Alcoholism on the Physique and Ability of the Offspring. Theo. B. Hyslop. M. D., F. R. S. E., Late Senior Physician Bethlem Royal Hospital, (London): In the able address delivered by Professor Laitinen at the Antialcoholic Congress at Stockholm in 1907, he claimed that alcohol, although given in small quantities, caused a remarkable degeneration in the offspring of the animals upon which he had operated, and at the twelfth International Anti-alcoholic Congress he laid before the meeting the results of his investigations on the same subject with regard to human beings, his conclusions being, that the offspring of alcohol-drinking parents are weaker, or more degenerate, than the offspring of non-alcohol drinking parents. The question as to the amount consumed by what he termed the alcohol drinking person is of course open to comment, and doubtless there may be some who will receive with reserve the statement that the drinking of even one glass of beer a day exercises a degenerate influence on the offspring. In dealing with this matter it is relevant to refer the researches of Dr. W. H. R. Rivers F. R. S. and Mr. H. N. Webber particulars of which are contained in the special Report prepared by the Chairman of the Science and Education Sub-Committee of the National Temperance League of Great Britain. The chief results of the work of Rivers and Webber were as follows: 1. To confirm their previous work in showing that doses of ten and twenty cc. of ethylic alcohol have no effect on muscular and mental efficiency as tested by the ergograph and by Kraepelin's arithmetical methods; 2. To show, that with these methods, doses ofthirtyand f o r t y cc. of alcohol have no constant action, but produce, sometimes an increase, sometimes a decrease, of efficiency. 3. To show, that with the same methods, doses of whisky, containing twenty cc. of alcohol, are without appreciable effects, 4. That twenty cc. of alcohol, had, in one subject, a slightly injurious action. Kraepelin, relying on long and carefully trained subjects, found that, under the moderate dose, there was a brief quickening of more or less automatic processes.... the quickening decreasing to zero as the complexity increased; and that with all processes, there was an early and material subsequent slowing. Rivers, relying on a disguise which should prevent the (untrained) „subject" from knowing whether he had taken alcohol or not, found no such quickening for simple arithmetical processes under „moderate doses" of alcohol; he found impairment in accuracy, however, when employing Mc. Dougall's drum. The uniform loss of intellectual efficiency which, according -to Kraepelin and his school, follows for an hour or two the taking •of these „moderate doses", Rivers could not detect. He found that these doses „either had no effect, or that an increase, if present at all, was inconstant, and not to be depended on from day to day." I have quoted these observations to show how far we are from being agreed as to the effects produced by even moderate quantities of alcohol given to the i n d i v i d u a 1. And here it may be said with truth that such observations must necessarily be spread over vastly different types of individuals, someof whomhave stable nervous systems, others unstable. „One man's food another man's poison" refers to alcohol as much as it does to other articles of ■consumption. We must recognise that, in some instances even the smallest amount of alcohol may act — as does a spark when it falls upon highly inflammable material -— setting alight to, or bringing out, various manifestations which formerly were merely latent; in other instances, there is a tolerance of the nervous system to the effects of alcohol which is not remarkable but deeply suggestive of widely different inherent factors of heredity. In all such experiments the individual factor is so variable, that any statistics concerning them must necessarily in main instances be misleading or even wrong. Laitinen's experiments with regard to animals taught him, that the 11 u m b e r s of young of those animals that received alcohol was somewhat greater, but the young themselves were much weaker than was the case in the young of animals not treated with alcohol. He also found that the weights of the children (both girls and boys) of abstainers were somewhat greater than the weights of the children of moderates and drinkers, and that the weights of the children of drinkers were least of all. The children of abstainers were not only most numerous and heaviest, but they were also more vigorous. That Prof. Laitinen did not always make definite distinction between parents, one of whom drank, or both of whom drank, provided Professor Carl Pearson and Miss Elderton with an excuse for their self-congratulation, in that they themselves claimed to have distinguished between the father and the mother, and that they thereby had arrived at the conclusion that the drinking by the mother had more influence than the drinking by the father, and that, (slight as was the effect, since it influenced girls more than it influenced boys), it was unlikely to have been due to toxic action on the foetus. That the latter observers carried their observations on this matter a few steps farther than did Professor Laitinen is possibly true, but, needless to say, this fact does not in itself render their conclusions any the more valid, in fact, their additional steps only served to lead them further from the truth. Laitinen's previous researches on the effects of small quantities of alcohol on animals, and the degeneration which he claimed to have found in their offspring, would appear to have much more value because it is not probable that the offspring of animale inherited a parental neurosis or psychosis to which the effects of alcohol had been added and transmitted as such to the offspring. The problem which has engaged the attention of Professor Carl Pearson and Miss Elderton and which has called for so much spirited and adverse criticism, briefly stated is: Does parental alcoholism (apart from parental degeneracy, which, together with a tendency to alcoholism, is heritable) influence the physique and ability of offspring? It has already been pointed out by Sir Victor Horsley, Dr: Mary Sturge and many others, that the statistics contained in the memoir issued from the Eugenics Laboratory were fallacious, owing to failure in first eliminating such sources of error as were due to the inclusion of side issues, the indefiniteness of standardsof alcoholism, health, and degeneracy, and the somewhat vague conception as to what constitutes heredity. There was also failure to equalize or exclude altogether such variations in environment as might possibly have affected the germ-plasm of the parents of the offspring independently of the influence of alcohol itself. As I have elsewhere stated, it is obvious that it is well-nigh impossible to find a definite uniformity of phenomena on which to base statistics which shall be accurate in every particular. Thus, we cannot exclude all variations in environment, nor can we neglect the possibility of the diminution or the intensification of degeneracy in successive generations when influenced by a continuation of the same or different environmental defects. In order to define standards of parental degeneracy and alcoholism and their effects on the offspring, it is of course essentiai that we should note the sex, age at incidence, the nature and degree of the defect, and any evidences of inheritance as may pertain to alcohol or its effects or to the existence of other psycho-neuroses. To conduct an enquiry on such wide principles is however practically impossible. With regard to sex, we have been furnished with some data which are of interest but, as yet, inconclusive. With regard to age at incidence of defect in the ofïspring, the aforesaid memoir dealt merely with i n f a n c y, and in as much as it did not consider the life-histories of the ofïspring or even the evidences of defect or degeneration during adolescence, it based its general verdict on the whole question upon the evidence collected with regard to only a small portion of the problem. It must be granted, however, that the memoir No. 10 did not profess to deal with the direct heredity of alcoholism. It concerned itself only with the offspring of the alcoholic as c h i 1 d r e n. Indeed, it stated, with a certain degree of truth, that of the results that drinking produces in the offspring, alcoholism in the parent may, like insanity, be the somatic mark of a detective germ-plasm in the stock: „The child is defective not because the parent is alcoholic, but because it is the product, like the parent, of a defective germ-plasm. The child may be physically and mentaHy fit, and yet when adult, exhibit alcoholic tendences." Undoubtedly the limited extent of the investigation, confining itself as it did to the consideration of the offspring as children, was productive of much misconception in the mind of the public. Such a danger might have been averted had the authors more definitely expressed their limitations of their inquiry or had they taken some cognizance of the effects of alcoholism on the parental degenerates and their offspring. It would seem that there are in reality two distinct lines for enquiry: 1. Does parental alcoholism perse (without parental degeneracy) affect the physique and ability of offspring? 2. Does parental alcoholism (acting as a coëfficiënt to parental degeneracy) affect the physique and ability of offspring? 1) Without parental Degeneracy. In order to conduct the first line of enquiry satisfactorily, we must rigidly exclude all factors of parental degeneracy other than those due to alcohol. This at first appears to be easy, but it is in reality a matter of extreme difficulty. I, for my part, have sought diligently for instances of defects in offspring which I could honestly convince myself as being solely and entirely due to parental alcoholism and untained by other evidence of possible defect in the germ-plasm. I have already confessed that formerly I regarded epilepsy, some forms of insanity, mental enfeeblement and defective inhibition, deaf-mutism and stunted growth, as being mainly due to parental alcoholism. Now, however, I have come to regard all these conditions as falling under the category of defects in what has been aptly termed the „general controlling determinant", and I feel that I have failed to satisfy myself that in any one case which has come under my consideration, there had not been also factors (either indirect or environmental) other than alcohol at work, and that the symptoms in the offspring might possibly (although perhaps in a modified form) have been due to the inheritance of a neuropsychosis, either independent of, or at most merely modified, by parental alcoholism. From my experience with regard to human beings in this first category, in as much as I have no material on which to base statistics, I am forced therefore to admit that parental alcoholism per s e (i. c. other causal factors being eliminated) as a cause of degeneracy in the offspring is at all events, very difficult to find. In spite of this, however, it is inconceivable that alcoholism would not, directly or indirectly, sooner or later, affect even the healthiest or most stable of communities. Unfortunately, as we have no perfectly healthy communities at our disposal to experiment on, we are forced to leave the solution of this problem to experimentation on animals. Dr. Saleeby and others have given sufficiënt evidence to show that „racial poisons" do not cause „blastophthoria" or damaging of the germ-plasm, unless they have already i n j u r e d the individual. I take it, therefore, that we must first of all be sure that the amount of alcohol has been sufficiënt for this purpose, for, obviously, there is a distinct difference between a chronic alcoholism which produces a demonstrable degeneration of the structural elements of the body (referred to by Dr. Forel), and the alcoholic drinking of parents characterised by indulgence in very minute qualities. Undoubtedly the soma is less resistant than the germ, and, therefore, the individual than the race. I myself believe in the general biological principle referred to by Dr. Saleeby that the germ-cells can be affected only when the individuals bearing them, are also affected, and undoubtedly the e f f o r t s of nature to enable the germ-plasm to right itself in the course of successive generations tend to overcome the effects of the lesser transitory causal factors of causation of the generation. It must be recognised, however, that the mere maintenance of structural and functional integnty is not the only phenomenon in biological life. Such mere maintenance means arrest of evolution also. Were the struggle for survival all-sufficient for maintenance at a certain level, it would be but p a r t of the great problem of the world of l^e in its evolutionary aspect. The persistance of life in its supremely marvellous powers of ever-changing but unchecked development throughout the geological ages, and the exact adaptions of every species to its actual environment, both, inorganic and organic, have furnished evidence of an ever u pwardandonward trend of evolution. Any arrest or check to this upward and onward trend is unnatural, and the real issue as to the deleterious effects of alcohol on the germ-plasm depends not only upon its röle as a factor of devolution but also as a possible check to evolution. This question of the arrest of evolution, and the consequent ailure to attam to fullest development, is important, and I am fully satisfied in my own mind, both from the recorded observations of a host of reliable scientific investigators and from my own clinical experience, that alcohol even in small quantities does serve as an obstacle to further upward evolution of the individual. How this is affected both in the i n d i v i d u a 1 adult and in the child, there is abundance of scientific evidence on record to show. Whether this arrest of further evolution to more advanced attainment is transmitted from parents to offspring, is of course another matter and one for further enquiry I myself believe that alcohol in its tendency to handicap the individual by throwing into disuse some or all of the physical or mental functions must in the course of successive generations leaye its mark on the inherent potentialities of the germ-plasm. Indeed it would be strange were faculties not to atrophy through isuse, and alcohol cannot claim exemption from being a factor similar m its effects to those which, according to biological laws, tend to prevent the survival of the unfittest. The recorded evidence as to the want of vitality of offspring o alcohohc parents is most extensive and appearently convincing; b u t all the reports and statistics which I have studied have not satisfied me that alcohol perse was the sole cause. In fact they have led me to the conclusion that it has been impossible to exclude other factors, both direct and indirect, which might have had much to do with the vitality of the germ-plasm or the environmental coëfficiënt of causation in the offspring. We must all die of something, and death from old age, rare as it is in the individual, has but seldom been attained by all the immediate ancestors of any human individual. We are therefore forced to the conclusion that parental degeneracy is merely a somewhat loosely applied relative term, and that it is useless to try to find for statistical purposes offspring of absolutely healthy human stock. At most we can but differentiate between the relatively strong and the relatively weak, and this controversy has only elicited the important and common sense fact that alcohol has more widely reaching effects upon the relatively weak than upon the relatively strong. The Galton Laboratory researches, by reviving the question of association — in contradistinction to causation — of alcoholism and degeneration, have not only served to reinvigorate thought, but they have also tended to elicit the fact that alcohol is for th'e relatively weak a source of further degeneracy. We, who are physicians, know only too well the difficulty in deciding as to whether alcoholism is the cause or effect of degeneration in the individual, and if, after full consideration of all the data available, we find it well-nigh impossible to decide upon such an apparently elementary point with regard to the individual, how much more difficult must it be to come to a decision with regard to the parental alcoholism being cause or effect, In very truth it must be confessed that our decisions must frequently be mere guess-work and, therefore, useless for statistical purposes. With regard to the second point as to whether the parental alcoholism or the child came first, we must note, that the tendency to degeneracy or alcoholism may, in the relatively weak and in a lesser degree in the relatively strong — be latent in the parent, and one or other of these defects may become manifest, owing to some other accidental coëfficiënt or factor, either before or after the latent tendency to weakness as a defect of germ-plasm has been transmitted to the offspring. This fact renders the question as to which came first — the alcoholism or the child — somewhat futile. Sir Thomas Clouston gives his support to this contention in his statements that alcoholism in the parents may be merely one symptom of a hereditary weakness in them, and that their alcoholic excess may have followed, and not preceeded, the procreation of children. This I now take to be an obvious fact, and it is in my opinion, a somewhat fruitless subject for further discussion. The occurence of conception at some festival season, when acute alcoholism is rife, has provided some investigators with data for consideration. The assertion that alcohol at festivals is the sole source of imbecility in offspring, is as yet, however, unproven. Undoubtedly there may be an increase in the number of conceptions on such occasions, but I am not aware of any statistics which take into account the relationship of the alcohol to degeneracy in the parent: and the possibility of any ill results to the offspring being due to direct heredity, has, so far as I am aware, not been adequately considered. In this connection it must be noted that we know but little of the influences, alcoholic or otherwise, which determine conception; and moreover, the parents are apt to shelve their responsibihties in such matters, and attribute defects in their offspring to some accidental or even fanciful cause. Certain it is that many of the poorer classes attribute the largeness of their families to the abuse of alcohol and the consequent loss of control and other considerations. 2) Parental Degeneracy. In dealing with this controversy as to the röle of parental alcoholism, we shall find that much of our work in the future will be to prove that alcoholism in the comparatively healthy, as in the degenerate parent, is apt to lead to earlier alcoholism or degeneracy m the offspring. My own experience in this respect leads me unhesitatingly to the conclusion that parental alcoholism,whether it initiates it, ornot, does accentuate existing downward trend, and with each successive generation the period of exemption from alcoholism and degeneracy becomes shorter, so that the offspring, becomes either alcoholic or degenerate, at relatively earlier ages.' That parental alcoholism does intensify the evidences of detective germ-plasm m the stock is shown in the character or degree of the inherited degeneracy in the offspring. As I have previously stated, alcohol asacomplementary factor to parental degeneracy does aid in the devolution of the stock, and it is upon families which are prone to degeneracy that it appears to put the finishing touches, and renders the physique and ability of the offspring more and more unsatisfactory with each successive generation. Nature does not permit any prolonged departure from its laws of health and the trend of evolution, as is shown by the tendences for neuroses and phychoses to spread and ultimately wear themselves out in the course of time and with successive generations. This law holds good so long as other complicating factors, such as alcohol, do not add to the burden, and by attacking the more or less attenuated neuroses or psychoses, keep them alight and thereby frustrate the efforts of Nature to render them abortive. Alcohol, as we all know, will readily set alight and determine the existence of a neurosis or psychosis which might otherwise be on the wane; and not only does it affect the individual and intensify the degeneracy, but it is also open to belief, that it renders the offspring more liable to suffer from the transmission of such degeneracy, not only in its parental intensity, but also to be manifested at an earlier age. Hitherto much attention has been applied to the feeble-minded who have borne distinct evidences of defect or perversion either physical or mental. The various standards of physical or mental attainment have been made the basis for the acquirement of data for statistical methods of research, whilst the scientific or medicobiological methods of study have been concerned with such symptoms of degeneration as are evident to the ordinary observer. Great mental or physical attainments of children are by no means indicative of nerve stability, and in the majority of such instances which have come under my observation, certain degrees of backwardness have been of more favourable import, in the life histories of the children, than have been various conditions of precocity or forwardness. The tendency of the age is to beget nervous children who exhibit their precocity in almost every type and degree of intellectual and aesthetical attainment. Their fond and admiring parents, in a spirit of pride and emulation, instead of recognising the precocity of their children as warnings of dangers to follow, congratulate themselves, and by every means available endeavour to force the development of symptoms, which are in reality but indications of instability. Such children not infrequently possess an abnormal physiological retentiveness of memory and they readily acquire a large amount of book know- ledge. Good memory, however, does not necessarily imply a pro- portionate degree of brain power, and the acquisition of knowledge may be merely significant of brain growth without a corresponding development of the reasoning faculties. Unfortunately many children of this type although brilliant at the outset, soon become too exhausted to keep up with those who start more slowly. Early promise is frequently unrealised, and asylum physicians kn°w °nly too well how apt precocity is to be replaced by early mental decay or so-called dementia praecox. It is a noteworthy fact that children of alcoholic parentage may during the earlier years of their lives compare most favourable with those born of a more stable parentage; but alas the sequels are very different, and the relatively greater frequency of the occurence in them of early dementia tells a tale which has not yet been acknowledged by those who make light of the effects of alcohol on the human race. One fact to be noted in connection with precocity and nervous instability in children is the existence of a tendency not only to become excited and almost uncontrollable in their impulses and cravmgs, but also to exhibit an i n t o 1 e r a n c e to the effect of alcoholic stimulants of any kind whatsoever. Thus it is that some children by their excitability and intolerance of alcohol betray their possession of neurotic inheritance, and to them alcohol is a most deadly poison. The possessor of such a neurotic constitution calls for our deepest sympathy, and when I hear the careless boast of some individuals that there is no need for them to become abstainers, my thoughts fly immediately to those who bravely fight and conquer the demon of a heritage which constitutes the very essence of their physical and mental being We may imagine some of the difficulties overcome by them in their efforts to retain their intellectual and social status; but can we readily appreciate, subjectively, and to the full, the desperate nature of those inner constitutional evil forces which da part of the individual, tend to dominate the will, and absorb the personality, and more especially so when these self same forces come into conflict with the desire to conform to the ordinary ethical standards of life and usefulness. The facility with which some diseases either become evidenced by, or yield to, certain drugs often enables us to arrivé at a definite diagnosis as to the true character of the disease, and in my opinion nothing tends to unmask or expose the existence of a neurotic inheritance more than does alcohol given even in minute quantities. This means that not only does alcohol lay bare the existence of a feeble or unstable nervous organisation, but also that for one who is so constituted, under no circumstances (except perhaps in grave crises) should the use of alcohol be resorted to . That alcohol is selective in its action and attacks one system more readily than another, is well known, and the reason is probably because the resistive mechanism to the effects of alcohol varies not only in individuals but also in different organs in individuals. Thus some are prone to suffer from disorders of their alimentary or other systems, whilst others suffer mainly from nervous or mental symptoms. This lack of resistive force is characteristic of the alcoholic and neuropathie diatheses, and those who inherit such diatheses are very readily afïected not only by alcohol but also by any other toxins which may be manufactured within the body itself, or administered from without. Thus it is that a moderate amount of toxins, or even a slight dose of ether or of chloroform, may bring to light a nervous or mental weakness which had hitherto been latent. In such instances the toxin may be insignificant in its nature or amount, whereas the result may be not only severe but even lifelong. The life histories of precocious children, so-called geniuses, and other types of neurotism, are also of great medio-psychological interest, and more particularily so when the nervous exhaustion of the stock begins to express itself in the adolescent. It is from a neurotic heritage that we obtain geniuses, mattoids, graphomaniacs, hysterics, and the great hordes of individuals who being neither sane nor insane, are classed as „dwellers on the borderland." In all of these, either Cravings or morbid impulses are apt to arise, and for the individuals comprised under such types even a small amount of alcohol may bring about, effects which are desastrous. These then are some of the problems which must in the course of time be more fully dealt with by competent scientific observers. Needless to say, truth will out at last, and we need have no doubts or fears as to what the verdict will be. Prasident Bischof Dr. Von Schéele: Ich möchte Herrn Hyslop herzlich danken für sein Referat. Ich eröffne jetzt die Diskussion. DISKUSSION. Pastor A. J. Burt, (Sydney, Australia): Although I have no place on the programme, I should like to contribute the following facts to the subject so ably dealt with by Dr. Hyslop. In one neighbourhood of South-Australia the culture of the vine and the manufacture of strongly alcoholic wines had produced a second generation throughout the district, marked by neurotic tendencies in one direction to the extent of runacy and in ot hers towards what resembled St. Vitus-Dance. The Church workers there were total abstainers and led the people to destroy their vines and cease the manufacture and the result was a third generation quite free from these neurotics. The neighbourhood was situated on the hills around the southern town of Strathabyn. Dr. Med. A. Petren, lm Namen des Herrn Prof. C. G. Santesson (Stockholm): Aus der interessanten Arbeit der Herren Elderton und Pearson (Eugenics laboratory memoirs X, London 1910), deren merkwürdige Resultate ich für das untersuchte Material als richtig anerkennen möchte, geht meines Erachtens hervor, dass man einstweilen einen bestimmten und irgendwie bedeutenden Einfluss des Alkoholismus der Eltern auf die Entwicklung und die Gesundheit der Nachkommenschaft nicht hat nachweisen können. Viele Umstande führen zu- diesem unerwarteten Resultat: Es ist oft nicht möglich, zuverlassige Aufklarungen. über die Vorfahren zu erhalten und die gegenseitige Bedeutung der verschiedenen, schadlich einwirkenden Momente richtig abzuschatzen zu entscheiden, in wie weit der Alkoholmissbrauch eine U r s a c h e der Degeneration gewesen ist oder vielleicht statt • dessen ein S y m p t o m einer zuvor bestehenden Degeneration. Es genügt nicht, die Stellung der Eltern zu kennen; man müsste auch diejenige der Grosseltern und ihrer Vorfahren erforschen. Nicht selten sieht man namlich, dass die Kinder ihre physischen und psychischen Eigenschaften mehr von den Grosseltern (oder sogar von noch früheren Vorfahren) als von den Eltern ererben. Zur Erklarung des eigentümlichen Verhaltens, dass die Kinder von Trinkern in gewissen Richtungen sogar den Kindern von Massigen überlegen gefunden wurden, heben die Verfügungen einige Male hervor, dass die Trinker nicht selten kraftige Leute mit starken Passionen, die Massigen dagegen oft weniger kraftig, nicht selten sogar etwas kranklich und mehr vorsichtig sind. Daher haben jene, trotz ihres Alkoholmissbrauches, oft kraftiger entwickelte und gesundere Kinder als diese. Mit Rücksicht auf schwedische Verhaltnisse ist mir der Gedanke gekommen, dass dabei ein massenweises Uebersiedeln der meistens gesunden und kraftigen Landbewohner nach den Grossstadten eine bedeutende Rolle spielt. Junge Leute vom Lande werden nicht nur durch die Hoffnung auf grossen Arbeitsverdienst, sondern auch oft durch das Verlangen nach allerlei Genüssen und Zerstreuungen nach den Stadten gezogen, und viele derselben sind gerade dem Alkoholgenuss leidenschaftlich ergeben. Ihr angeborener Fond von Gesundheit und Lebenskraft lasst sie trotzdem kraftigere Kinder erzeugen als andere Arbeiter, die Generationen hindurch in der Grossstadt gewohnt, und durch allerlei schwachende Einflüsse einen Teil ihrer Lebenskraft eingebiisst haben, wenn auch diese letzteren im ganzen massiger und vorsichtiger leben als jene. Ich meine dass der Alkoholmissbrauch wohl einen schlimmen Einfluss haben kann; er wird aber durch den erwahnten Umstand überkompensiert. Ich habe den Herrn Professor Karl Pearson über diese Möglichkeit schriftlich befragt. Er hat mir zuvorkommend die Antwort gegeben, er könne sich darüber nicht bestimmt aussern; was Edinburgh anbelangt, glaubt er doch nicht, dass viele Landleute dahin übersiedeln. Ich glaube, dass man auch diesen Umstand berücksichtigen muss. Uebrigens möchte ich bemerken, dass alle Forscher das Vorhandensein einer, starkeren oder schwacheren, „allgemeinen Belastung" anerkennen, und diese muss doch einmal entstanden sein, muss unbedingt eine Ursache, oder vielmehr eine Summe von Ursachen haben. Aller Warscheinlichkeit nach sind dabei dieselben ursachlichen Momente wirksam gewesen, wie sie im ganzen fort und fort bei der Schadigung der Individuen gefunden werden: Unmassigkeit im Essen und Trinken, andere schadliche Genüsse, wie sexuelle Ausschweifungen, der Gebrauch giftiger Genussmittel, schwere zehrende Erkrankungen, gesundheitsgefahrliche, überanstrengende Arbeit, das Heiraten schlechter, degenerierter Individuen etc. Diesen unterminierenden Kraften wirktaberstetsein Streben nach Reparation entgegen: eine massige, gesunde, nüchterne und keusche Lebensweise mit fleissiger, j edoch nicht überanstrengender oder gesundheitsgefa.hr- licher Arbeit, das Heiraten gesunder, kraftiger Individuen etc. - alles dies wirkt auf das Geschlecht physisch, psychisch und moraüsch erhaltend und verbessernd ein. Diese beiden Summen von Kraften kampfen um das Dasein der Menschheit — und zwar mit wechselndem Erfolg. Doch müssen wir uns gegenwartig halten, dass immer viele Momente in jeder Richtung zusammenwirken, und dass es daher schwierig, oft unmöglich ist, dieBedeutungdeseinzelnen Momentes richtig abzuschatzen; und weiter, dass eineSchadlichkeit — z. B. der Alkoholmissbrauch — oft nicht so schnell, wahrend einer oder ein paar Generationen, sondern erst allmahlich und in V e r b i n d u n g m i t anderen schadlichen Momenten die „allgemeine Belaste u n g" s o stark steigern kann, dass man diese Steigerung an einem grossen Materialsicher statistisch nachzuweisen im Stande ist an einem Material, das allgemeine • Schlüsse zulasst. Der Beweis ist um so schwieriger zu bringen, als die Degeneration u. a. auch zu einem symptomatischen Alkoholmissbrauch führt, wodurch ein "Circulus vitiosus" entsteht, der die Unterscheidung zwischen Ursache und Wirkung unmöglich macht. Aus den Resultaten Elderton's und Pearson's den Schluss zu ziehen, dass der Alkoholmissbrauch überhaupt gar keine Bedeutung hat für das „Belastungs-Niveau" eines Volkes, ware daher sicherlich verfrüht. Die Aerzte, vor allem die Nerven- und Irrenarzte, sowie die sezierenden Pathologe haben so viel von den Schaden gesehen, die der Alkoholmissbrauch bei den einzelnen Indi\ iduen anrichtet, dass sie wohl kaum daran zweifeln können, dass dieses Uebel auch das Geschlecht und sein „Keimplasma" allmahlich beeinflusst, wenn es auch im ganzen langsam geht das beweist das schwedische Volk, dessen Alkoholmissbrauch vor 100 bis 80 Jahren ganz enorm schwer war, und dasdennoch heutzutage nicht die Zeichen einer schlimmen Degeneration aufweist. Elderton und Pearson haben gewiss ganz recht darin, dass 14 wir durch das Totalverbot allein nicht die Degeneration wegschaffen können, dass also Idioten, Microcephalen u.s.w., die hier in Bildern gezeigt sind; nicht verschwinden, wenn das Alkoholverbot durchgeführt wird, denn die Ursachen der Degeneration sind viele, und das Trinken ist auch ein ihrer Symptome. Die Bekampfung des Alkoholmissbrauches fallt mit der Arbeit für die Lösung der „sozialen Frage" zusammen, und ein der kraftigsten Mittel ist gewiss die Ueberwachung, am besten die Internierung der Degenerierten, auch der degenerierten Trunkenbolde, damit sie keine Kinder erzeugen und ihre Umgebung nicht schadigen. Der nicht degenerierte Saufer lasst sich meistens erziehen und retten — wenn nötig durch Aufenthalt wahrend einer angemessenen Zeit in einem Trinkerasyl ■— der degenerierte Gewohnheitssaufer dagegen meistens nicht. Wenn wir nun einmal in die Lage versetzt werden, diese radikalen Massnahmen gegen die Degenerierten durchzuführen, ist dann der Kampf gegen den Alkohol als Genuss- und Nahrungsmittel, der Kampf mit der Ausrottung des Alkoholgebrauches als Ziel überflüssig? Sicherlich nicht! Warum bestandig Gefahr laufen, die Belastung und die Degeneration zu unterhalten und zu steigern? Warum diese Quelle der Gefahr in unsern Hausern, in unserem geselligen Leben fortdauernd fliessen lassen? Ist nicht der Schaden, den der Alkohol dem Einzelnen, der Familie, dem Volke in tausendfacher Weise verursacht, gross genug, wenn wir auch niemals auf statistischem Wege beweisen können, dass er eine Degeneration der Nachkommenschaft hervorbringt? Die Berechtigung des Kampfes für die Ausrottung des Alkoholgebrauches steht n a c h den Untersuchungen von Elderton und Pearson noch ebenso fest wie v o r denselben. Dr. R. Vogt, (Gaustad): Ich habe den Eindruck dass wir von der Wirkung des Alkohols auf die Nachkommen wenig genaues wissen. Auch die Arbeiten von K. Pearson sind wenig überzeugend. Wir müssen die Begriffe der Erblichkeit, der Keimschadigung und der Degeneration genau auseinander halten. Eine erbliche Störung — z.B. eine erbliche Missbildung — geht nach bestimmten Gesetzen — vor allem nach den Spaltungsgesetzen Mendel's ■— auf die künftigen Generationen in unbegrenzter Reihe über. Das Erbliche hat, möchte ich sagen, einen. Ewigkeits-Charakter. Dabei wird aber nur eine gewisse Zahl der Descendenten von der erblichen Störung getroffen. Im grossen und ganzen spielen der Vater und die Mutter bei Her Erblichkeit dieselbe Rolle. Auf Ausnahmen von dieser Regel gehe ich nicht ein. Im Gegensatz zur Erblichkeit hat die Keimschadigung wahrscheinlich in der Hauptsache nur eine Bedeutung für die erste Generation der Descendenten. Die Keime können so stark geschadigt werden, dass daraus absolute oder relative Unfruchtbarkeit resultiert oder es kann der Fall vorkommen, dass die aus den geschadigten Keimen hervorgehenden Kinder gleich nach der Geburt sterben. Wenn aber die aus geschadigten Keimen hervorgehenden Kinder am Leben bleiben, können sich die Störungen unterL mstandenbei guten Lebensbedingungen ausgleichen, und aller \\ ahrscheinlichkeit nach können diese Individuen gesunde Kinder gebaren. Im Prinzip führt also die Keimschadigung entweder zum Tode oder zu einer Schwache der Kinder. D i e Kindes-K inder werden aber nicht betroffen. Das Wort Degeneration hat wieder einen anderen Sinn. Degeneration bedeutet ganz im allgemeinen eine Verschlechterung der Qualitat der Descendenten im Vergleich zu den Ascendenten. Eine solche Degeneration kann zwar durch erbliche Störungen oder durch Keimschadigungen bewirkt werden, aber die Ursache der Degeneration kann auch in anderen Umstanden liegen, fötaler Intoxikation, Verschlechterung der Kinderpflege oder der Lebensgewohnheiten, u.s.w. Eine Degeneration hat für die spateren Generationen nur Bedeutung, wenn sie entweder erblich bedingt ist, oder wenn die keimschadigenden oder sonstigen degenerierenden Faktoren fortwirken. \\ as Alkohol betrifft, ist es ziemlich sicher dass er durch Keimschadigung, Verarmung der Familie und ahnliches, degenerierend wirken kann. Aber es ist auf der anderen Seite recht unwahrscheinlich, dass diese alkoholische Degeneration einen erblichen Charakter habe. Uebrigens sind unsere Kenntnisse auch auf dem Gebiete der Keimschadigung recht gering. Experimentel ist es nicht gelungen durch keimschadigende Einflüsse erbliche Störungen hervorzurufen. Aus der Geschichte Norwegens ist kein Beweis zu holen, dass die Herabnahme des Alkoholismus auch zu einer Abnahme von Tuberkulose, Geisteskrankheiten, Epilepsie oder Schwachsinn fuhre. Diesbezügliche norwegische Arbeiten von alterer Zeit sind gewiss nicht stichhaltig. Schwachsinn kommt bei uns relatif am haufigsten in den verhaltnissmassig nüchternen Landesdistrikten vor, seltener dagegen in den mehr Alkohol verbrauchenden Stadten. Auch haben wir nach der Statistik mehr Schwachsinn in Norwegen als in Danemark, in welchem letzeren Lande doch viel mehr getrunken wird. Zum Schluss möchte ich hervorheben, dass unsere Auffassungen von der Wirkung des Alkohols auf die Nachkommen dringend revisionsbedürftig sind. Wir brauchen Tier-Experimente in grossem Umfang. Dr. Ferrari, (Mailand): Je constate 1'extraordinaire importance des relations du Dr. Forel et du Dr. Bertholet. A 1'appui de leurs thèses je fais connaitre qu'en Italië, malgrélasensibleamélioration des conditions du peuple, le gouvernement a du baisser la moyenne de la stature militaire pour remplir les cadres. Le fait a parmi ses causes 1'alcoolisme qui, dans les dernières années, a doublé ses victimes. A Milan oü des bons prêtres ont fondé un asile pour les enfants arriérés, les demandes d'admission augmentent toujours et 1'asile ne suffit plus, malgré qu'il aie coüté un million. Moi-même j'ai eu occasion d'étudier les enfants de 1'asile, et j'ai pu constater que 1'énorme majorité avait pour parents des alcooliques. Les statistiques des maisons de fous portent que les folies alcooliques ont augmenté dans les 10 dernières années avec la proportion de 1 a 3. Et le gouvernement italien reste indifférent. II est nécessaire, si on ne veut pas que la bonne race italienne soit victime de 1'alcoolisme, d'aider avec 1'exemple et surtout avec la démonstration des forces antialcoolistes du nord, les antialcoolistes italiens dans leur lutte. J'espère que le Congrès voudra bien comprendre 1'utilité de se rendre prochainement en Italië pour y pousser la propagande antialcoolique. Le préjugé y est si grand que les enfants mêmes de 1'asile reijoivent leur ration de vin et ne sont pas dressés a 1 abstinence. Dr. Alexander Mendelssohn, (St. Petersburg): Dass Alkoholiker, die in den Irrenanstalten beobachtet werden, meist degenerirt sind und in der Mehrzahl der Falie von psychopatischei Abstammung sind, ist nicht zu bestreiten. Xun habe ich aber, nach 15-jahriger psychiatrischer Tatigkeit, mich speziell der Trinkerbehandlung gewidmet und dabei Gelegenheit bekommen, eine enorme Anzahl von schweren Trinkern, die ausserhalb der Heilanstalten sich befinden, körperlich und psychisch zu untersuchen und über ihre Eltern und Vorfahren nachzuforschen. Gestern kam ich schon in der Sitzung des internationalen Verbandes abstinenter Aerzte über die St. Petersburger Ambulatorien für Alkoholkranke zu sprechen, heute will ich nur unsere Erfahrungen über die Erblichkeitsfrage bei den Trinkern mitteilen. In Gemeinschaft mit meinen 5 Kollegen, alle erfahrenen Irrenarzten, untersuchten wir in den letzten 8 Jahren über 7000 Trinker und zwar, wie schon erwahnt, meist schwere Alkoholiker, nicht sogenannte „trinkfeste Leute denn solche suchen unsere Trinkerambulatorien nicht auf. Es ergab sich hierbei eine für uns Psychiater überraschende Tatsache, dass namlich nur höchstens 1 % der Gesammtzahl geisteskrank oder ausgesprochen psychisch abnorm waren (vorübergehende psychische Symptome rein alkoholistischen Ursprungs — Halluzinationen ohne Bewusstseinstrübung, alkoholische Epilepsie etc. — nicht mitgerechnet). Nachforschungen über den Gesundheitszustand der Eltern, ergaben dass nur etwa 2 % von Geisteskranken oder Epileptikern etc. abstammen. Alkoholische Belastung fanden wir dagegen bei fast 70 % unserer Falie. Von den aus Trinkerfam lien abstammenden Alkoholkranken war in etwa 80 % Trunksucht des Vaters, in 5 % der Mutter, in 15 %, beider Eltern zu verzeichnen. Natürlich kann hier neuropatische erbliche Belastung nicht verneint werden: die Nachkommen von Trinkern sind willensschwach, reizbar, ihre psychische Widerstandsfahigkeit ist herabgesetzt, weshalb sie leicht dem Trunke verfallen. Es muss aber doch eine vielleicht noch grössere Rolle spielen das Milieu, in welchem die zukünftigen Trinker aufwachsen: Beispiel und haufig Trinkzwang seitens der Eltern, das Elend in den Familienverhaltnissen, mangelnde Erziehung u.s.w. Die Erfahrung also, welche wir bei 7000 Trinkern in St. Petersburg (meist Fabrikarbeiter, Handwerker, im Kleinhandel Beschaftigte etc.) gemacht, überzeugt uns, dass es hauptsachlich die Trinksitten sind, die, von den Eltern an die Kinder überliefert, den Hauptquell der Alkoholisation der Bevölkerung bilden. Es ist also nicht die Degenerationsfrage, sondern allererst die soziale Frage bei der Bekampfung der Trunksucht im Auge zu behalten. Wollen wir also unverwehrt und ohne Unterlass gegen die Trinksitten auftreten, um dadurch die Hebung des intellektuellen und moralischen Niveau's der Menschheit zu verfechten! Dr. Graeter, (Basel): Verschiedene Redner hoben hervor, es fehle an Beweisen sowohl für die Existenz alkoholischer Psychosen als auch für die degenerierende Wirkung des Alkohols auf die Nachkommenschaft oder die weitere Vererbung solcher durch Keimverderbnis hervorgerufener Störungen. (Dr. Vogt) Von Dr. Wlassak wurde eine Arbeit von mir über Dementia praecox und Alkoholismus chronicus angeführt. In dieser habe ich selbst den Nachweis erbracht, dass eine chronische Verrücktheit die man früher als eine Folge chronischer Alkoholvergiftung ansah, mit dem Alkoholismus in keinem ursachlichen Zusammenhang stehe. Ich zeigte, dass all diesen Fallen von angeblicher chronischer alkoholischer Verrücktheit eine selbstandige primare Geistesstörung und zwar zu meist eine Dementia praecox zu Grunde liege, und der Alkoholismus nur eine Begleiterscheinung derselben war. Eine chronische Alkoholparanoia gibt es demnach nicht. Aber ich konnte weiter nachweisen, und das hat Dr. Wlassak nicht gesagt, dass in 80 % der untersuchten Falie die Vater Trinker waren. Der Alkoholismus bei ihnen war noch ein einfacher: sie kamen nicht in die Irrenheilanstalt, aber bei ihren Nachkommen wurde er ein komplizierter; die Psychose der Nachkommen, die auch ohne Alkoholismus ausgebrochen ware, ist wahrscheinlich eine Folge des vaterlichen Alkoholismus. Andere sind weiter gegangen und haben, wie Stöcker, erklart, dass auch die anderen bisher als alkoholisch angesehenen Psychosen nicht als solche bezeichnet werden dürfen, dass es überhaupt keinen Alkoholismus gibt bei nicht von Natur aus psychopathisch veranlagten Individuen. Das ist meiner Ansicht nach zu weit gegangen, wenn man bedenkt, wie bei gewissen Leuten, das Delirium-tremensmit der Sicherheit eines Experimentes immer wieder eintritt nach erneuten Alkoholexessen und zwar in gang speziphischer Form. Eine solche Krankheit darf gewiss, wie übrigens auch der Rausch, als eine alkoholische Psychose bezeichnet werden, auch wenn der Alkohol nicht die einzige Ursache sein mag. Denn bei jeder Krankheit sind immer mehrere Ursachen im Spiel. In der Irrenheilanstalt bekommt man überhaupt nur die schlimmsten psychisch erkrankten Trinker zu Gesicht. Bei diesen mag ja auch eine vorher schon bestandene Disposition zur Trunksucht eine grössere Rolle spielen als bei den andern Trinkern. Psychopathische Züge wird man aber schliesslich, wenn es durchaus sein muss, bei jedem Menschen finden können. Dass der Alkohol durch Keimschadigung eine degenerierende Wirkung auf die Nachkommenschaft ausübt, sollte nach den von Dr. Bertholet vorgeführten Bildern nicht mehr bezweifelt werden können. Wie solche Keimschadigungen bei der Nachkommenschaft sich aussern, zeigt die Statistik von Bunge. Sie ist nach den kritischen Ausführungen Dr. Wlassak's das Beste, was wir darüber besitzen. Nirgends lasst sich die degenerative Wirkung des Alkohols mit solch unheimlicher Ivlarheit in all ihren Spuren verfolgen, wie hier. Der Zusammenhang der chronischen Alkoholvergiftung des Vaters und der mit ihr proportional gesteigerten Widerstandslosigkeit der Kinder gegen Erkrankungen, an Tuberkulose und Nervenleiden, Zahncaries, Unfahigkeit zum Stillen, tritt besonders deutlich hervor in einer Statistik, in der nur solche Familien (je nach der Grosse des Alkoholgenusses des Vaters vor der Zeugung der Kinder) zusammengestellt wurden, in denen bei den Eltern keine Spur von erblichen Krankheiten zu finden war. Schon des massigen Alkoholgenusses Wirkung auf die Nachkommenschaft tritt in dieser Statistik hervor. Diese ausgezeichnetsten von allen bunge'schen Statistiken hat nur einen Fehler, dass sie noch etwas klein ist, weil die Familien in denen keine erblichen Krankheiten bei den Eltern vorhanden waren, nicht so haufig sind. Die Statistik wird daher weiter geführt und alle Kollegen sollten angesichts ihrer grossen Bedeutung dabei behülflich sein. Für jeden Beitrag wird Prof. Bunge dankbar sein, und gerne hierzu Formulare zur Verfügung stellen. Dem verehrten Kollegen Vogt, der die weitere Vererbung einer durch Keimschadigung entstandenen Störung bezweifelt, muss ich bemerken, dass aus der BuNGE'schen Statistik, die sich in dieser Beziehung schon auf sehr grosses Material stützt, eine solche Vererbung auf wenigstens eine weitere Generation mit unzweideutiger Klarheit hervorgeht. Hat eine Frau durch die Trunksucht des Vaters ihre normale Fahigkeit zum Stillen verloren, so können, von seltenen Ausnahmen abgesehen, auch ihre Töchter nicht genügend stillen, auch wenn ihr Vater nicht Trinker war. • Mit all dem soll nicht gesagt sein, dass es nicht noch andere zahlreiche Ursachen der Entartung gibt. Beseitigen wir zunachst den Alkohol, dann werden auch diese klarer hervortreten. Dr. Saleeby, (London): The controversy about Karl Pearson's memoir has ended in England, in February of this year, with an apology from the British Medical Journal to Pearson's critics. Pearson chose to study the North Canongate District of Edinburgh, which contains the most degenerated population in Great Britain, and that which started the inquiry into the state of the people. There are no normal families in the district. I myself was there as a doctor for three years and know it all. Pearson did not know what district he was studying, for the name was not in the Schedule and he called it ,,a representative sample of the working class population." Dr. Gunning, (Amsterdam): Ichweisehinauf einenFall, dermir amtlich aufgestossen ist, und wo die Umstande vollstandig klar vorliegen. Es handelt sich um ein Dorf wo die wohlhabende ackerbauende Bevölkerung zeitweilig wahrend einiger Jahren übermassig viel Geld verdient hatte. Sie übergab sich dann einem verschwenderischen, ,Luxusleben''; es wurde namentlich viel schwerer französischer Wein getrunken. Nun erzahlte der schon lange dort ansassige Lehrer, dass er genau anweisen konnte, dass die in jenen Jahren geborene Schulbevölkerung rückstandig war. Ich weise darauf hin, dass solche Falie sich mehr ausfindig machen liessen, und empfehle die Dorfschullehrer zu umfangreicher Mitarbeit aufzufordern. Dr. Scharffenberg, (Kristiania): Ich bin in dieser Frage sehr skeptisch und im wesentlichen mit Dr. Vogt einverstanden. Die Provinz Lister und Mandal in Norwegen hat mehr als doppelt so viel Geisteskranke pr. 1000 Einwohner als das ganze Reich, aber der Anschluss an die Abstinenzbewegung ist viel grösser als durchschnittlich. Die Zahncaries ist auch in den Landdistrikten Norwegens sehr ausgebreitet und nimmt immer zu, obgleich der Alkoholkonsum gesunken und jetzt sehr gering ist. Die Untersuchungen von bunge's über den Zusammenhang zwischen Zahncaries und Alkoholismus, sind nach meinerMeinung nicht beweisend. Gegen die statistischen Untersuchungen vo\ Bunge's über die Stillunfahigkeit können methodologische Bedenken erhoben werden. Die Kiitik Pearson's von den Arbeiten von Bezzola, Demme und Laitinen ist sehr berechtigt und sehr gelungen. Bezzola hat nicht den Mittelfehler berechnet, seine Untersuchungen sind nicht stichhaltig und sollten nicht in der Agitation verwendet werden. Die ganze Frage muss kritisch revidiert werden. Das Abstinenzprinzip ist so stark logisch begründet, dass es gar nicht gefahrlich ist, wenn es sich zeigen sollte, dass der Alkoholismus keine wichtige Ursache der e r b 1 i c h e n Ausartung sei. Wohl aber ist es gefahrlich gegen die \\ ahrheit in agitatorischem Zweck streiten zu wollen. Ob die Kinder der Trinker biologisch degeneriert sind, ibt noch zweifelhaft. Sicher ist, dass sie sozial geschadigt werden durch die \ erhaltnisse in der Heimat. Das genügt für unsere Sache. Prof. Bouman, (Amsterdam): Ich möchte im allgemeinen die Herren aus Norwegen beipflichten und etwas von den hollandischen \ erhaltnissen mitteilen. Hier sind relativ wenige Alkoholpsychosen obwohl doch Holland des Alkoholismus wegen im Auslande bekannt ist. Die L ntersuchungen des Herrn Stöcker kann ich im grossen und ganzen auch aus meinen eigenen Untersuchungen in den Irrenanstalten bestatigen. Nur für die Epilepsie gibt es eine Ausnahme, aber die Epilepsie ist doch ja selbst einedegeneïative Krankheit. Auffallend ist, dass in Breslau mit ungefahr gleicher Einwohnerzahl soviel mehr Alkoholpsychosen vorkommen als in Amsterdam. In der Studentenwelt wird viel getrunken, aber es ist doch eine Ausnahme, dass die Herren spater Alkoholisten werden. Betieffs der Hereditat gibt es noch viele offene Fragen, und die besprochenen Experimente können noch nicht genügend gedeutet werden. Uebrigens glaube ich doch dass der Degenerierte leicht zum Alkohol greift. Man muss also das bekannte Wort von Goethe: as du ererbt von deinen Vatern hast, erwerb es um zu besitzen", so lesen, für die Hereditat in ungünstigem Sinne: Was du ererbt von deinen Vatern hast, _ Versuch es möglichst zu bestreiten!" Prof. Forel, (Yvorne): Die scharfen Kritiken von Dr. Wlassak über die Unsicherkeiten der Statistiken sind sehr zu verdanken. Dennoch muss ich ihm gegenüber daran festhalten dass die alkoholische Entartung (Blastophthorie) als feststehend zu betrachten ist. ' Dr. Wlassak hat selbst den Nachweis der Entartung vorher nüchterner Naturvölker anerkannt. Er hat jedoch die Tierexperimente nicht erwahnt. Diese sind aber für mich beweisend, und zwar um s o m e h r, weil ihre Resultate mit den Beobachtungen bei dem Nachkommen der menschlichen Alkoholiker genau übereinstimmen. Vollends bilden die Nachweise Bertholet s und Weichselbaum's den Beweis durch eine dritte Methode. In den Naturwissenschaften besitzen wir als Beweis nur den Induktionsschluss. Dieser fordert Uebereinstimmung einer grossen Zahl von Fallen und verschiedenartiger Methoden, was hier auch vorliegt. Herrn Dr. Vogt antworte ich mit meinem Vortrag ins besondere durch die Nachweise von Combemale, Hodge, Laitinen, Ziegler, Fuehner, Ovize u.s.w. Etwas einfach in Abrede zu stellen ist kein Gegenbeweis. Die heutigen Norweger scheinen zu vergessen wie stark ihr Volk in früherer Zeittrank. Dr. Mendelssohn sagte uns selbst gestern, dass seine russischen Trinker nur Gelegenheitstrinker sind und nicht solche Leute wie unsere chronischen Alkoholiker. Selbstverstandlich wissen wir sehr gut, dass es noch andre Quellen der Entartung giebt als der Alkoholismus. Dr. Helenius, (Helsingfors): Ich wollte mich nicht in die Diskussion der Herren Aerzte einmischen, obgleich es natürlich sehr zu bedauern ist, dass mehrere von ihnen so wenig P o s i t i v e s uns sagen können. Ich habe um das Wort gebeten nur, um eine Frage an Herrn Dr. Vogt zu richten. Er hat behauptet, es sei in Norwegen keine Untersuchung vorhanden, wo die \\ irkungen des herabgesetzten Alkoholkonsums auf dem in Rede stehenden Gebiete berührt seien. Es gibt doch eine diesbezügliche altere Untersuchung von dem norwegischen Medizinaldirektor Dahl (Dr. Scharffenberg: sie ist falsch!). Es ist durchaus nicht meine , Absicht, mich darüber zu aussern, ob diese Untersuchung „falsch" oder nicht falsch ist. Der erwahnte Medizinaldirektor — der als Norweger doch wohl nicht mit allzu unkritischen Behauptungen herausgerückt ist ! — hat auf dem III. internationalen Antialkoholkongress hauptsachlich folgendes berichtet: Seitdem das Branntweinbrennen in Norwegen in 1816 frei erklart wurde, nahm. namentlieh von 1825 bis etwa 1835 die Trunksucht ungeheuer zu. Gleichzeitig nahm die Anzahl der Idioten mit 150 % zu. Die Periode ist so kurz, dass der rasche Zuwachs nicht wohl z.B. als von dem Umstande abhangig erklart werden kann, dass man vielleicht in 1835 die Statistik über die Blödsinnigen des Landes mit grösserer Sorgfalt als früher geführt hatte. Als nachher der Branntweinkonsum abnahm, zeigte die Volkszahlung von 1865, deren Ergebnis Dahl einer eingehenden Revision unterworfen hatte, gleichwie er es mit demjenigen der Volkszahlung von 1855 getan, dass die Anzahl der Blödsinnigen um mehr als 16 % herabgegangen, wahrend der Zuwachs der Bevölkerung um über 14% gestiegen war. Wie wir schon von Dr. Scharffenberg horten, sind diese Angaben \on Dr. Dahl als „falsch" anzusehen. Sie haben aber jedenfalls so viel Aufmerksamkeit erweckt, dass ich die Frage an Dr. Vogt stellen wollte, auf welche Weise diese zwar alten Angaben nachgeprüft und ganz ohne Wert gefunden worden sind. Die Paar Minuten, die die Antwort auf die Frage in Anspruch nehmen wird, ware vielleicht nicht so schlecht gebrauchte Zeit. Dr. R. \ ogt (Gaustad): Ich muss wieder hervorheben, dass ich nicht die alkoholische Degeneration (und Keimschadigung) bestritten habe, sondem nur den erblichen Charakterdieser Degeneration. Die altere Statistik Norwegens über das Vorkommen von Geisteskrankhëit und Schwachsinn ist nicht für unsere Zweckezu verwerten. Die Schlüsse, die Medizinaldirektor Dahl aus dieser Statistik gezogen hat, kann ich deswegen nicht beipflichten. Eme Zunahme der Geisteskrankheiten hat auf der anderen Seite bei uns wahrscheinlich nicht stattgefunden. Eine brauchbare internationale Irren-Statistik existirt leider nicht. Einige von den Schlussfolgerungen Bunge's sind in den Tatsachen nicht genügend begründet, auch stimmen sie nicht recht mit den allgemeinen Ergebnissen der neueren Erblichkeits-Forschung. Das Stillungs-Vermogen wird — aller Analogie nach — auch durch gesunde Vater zu einem gewissen Umfange auf die Töchter über- tragen werden können, selbst wenn die Mütter diese Fahigkeit verloren haben. Prof. van Rees, (Amsterdam): Ich möchte eine Frage stellen in Hinsicht auf das im Referat von Dr. Hyslop und in der Debatte von Herrn Dr. Vogt betonte Bedürfnis nach neuen Tierexperimenten, namlich, ob man beabsichtige diese auf Zahlen wie 7000 Tiere zu bringen, welche Zahl soeben von Herrn Dr. Mendelssohn als diej enige seiner Beobachtungen an ambulatorisch behandelten Trinkern erwahnt worden ist. Es kommt mir vor, dass eher als mit Tierexperimenten — abgesehen von deren nichthumanitaren Charakter — die Mediziner ihre Zeit am erfolgreichsten verwenden könnten, indem sie erstens mehr Statistiken sammelten im Sinne der mendelssohn'schen, zweitens wenn sie in grösserer Anzahl die Fragebogen von Bunge's ausfüllen mochten, um deren Resultat noch besser wissenschaftlich zu begründen. Dr. Scharffenberg, (Kristiania): Die alteren norwegischen Zahlungen der Schwachsinnigen sind unzuverlassig; z.B. wurden in der Volkszahlung im Jahre 1891 die Pfleglinge der öffentlichen Idiotenanstalte nicht als Schwachsinnige gezahlt! Auch die Zahlung im Jahre 1876 ist unbrauchbar. Die ganze Frage istnoch sub judice. Dr. Schmuederich, (Herten): Meine Herrschaften, Ich teile volkommen die Bedenken, die Herr Dr. Vogt über die Ergebnisse der BuNGE'schen Untersuchungen hegt. Mit grossem Interesse habe ich mich zur Zeit an die Ausfüllung der BuNGE'schen Fragebogen gegeben, sie aber bald resigniert zurückgelegt, weil, wollte ich unbestochen gerecht und wissenschaftlich bleiben, einwandfrei nicht bestatigt fand, dass der Alkohol bei der Stillunfahigkeit die Rolle spielt, die ihm Bunge glaubt erkennen zu dürfen. Meine Untersuchungen dürften dabei wohl Anrecht auf Würdigung machen, weil ich 20 Jahre in meiner Heimat praktiziere, und die in Frage kommenden Verhaltnisse oft bis in drei Generationen verfolgen konnte. Stillunfahigkeit der Mutter ist gar nicht so haufig wie man allgemein glaubt. Es fehlt meist der gute Wille der Mutter, und nicht selten ist der Saugling selbst Schuld. Wie leicht falsch gesagt wird, die Mutter ist stillunfahig, ergab das Experiment, wenn ich nicht irre, in einer würtembergischen Hebammen Anstalt. Von allen den vielen Fallen, die im ersten Augenblick als Stillunfahigkeit bezeichnet wurden, blieb unter Anleitung des Chefarztes und Bemühung der Warterin und Wöchnerin, fast kein Fall als stillunfahig übrig. Die Dauer der Stillfahigkeit ist uns allerdings hier nicht bekannt gegeben. Es wird meines Erachtens noch einer langen Zeit, glücklicher Umstande und vieler wissenschaftlich forschenden Aerzte bedürfen bis die BuNGE'schen Schlussfolgerungen wissenschaftlich als einwandfrei hingestellt werden können. Dr. \\ lassak, (Wien): Ich möchte in meinem Schlusswort betonen, dass ich nicht gesagt habe dass die Keimschadigung durch den Alkohol nicht existiert, ich habe nur behauptet, dass die Beweise hierfür in vielen Beziehungen mangelhaft sind. Mein Hauptzweck war: zu neuen Untersuchungen anzuregen. Ich bedaure dass in der Diskussion niemand auf den Vorschlag, den ich gemacht habe, eingegangen ist. Professor Forel hat sich auf die Tierexperimente berufen. Auch ich glaube, dass diese für eine Keimschadigung durch den Alkohol sprechen. Trotzdem halte ich es für dringend nötig, dass sie in grossem Masstab wiederholt werden. Wir wissen, aus den neueren Erblichkeitsexperimenten, dass jedes Individuum eine ungeahnte Fülle von erblichen Anlagen latent in sich birgt. Bei den Experimenten über die Keimschadigung ist es daher nötig die Tierstamme, die man benützt, durch einige Generationen auf ihre Freiheit von krankhaften Anlagen zu prüfen. Erst nach dieser Prüfung dürfen die Tiere alkoholisiert werden, wenn beiden Nachkommen dann krankhafte Abweichungen auftreten ist man sicher, dass sie durch den Alkohol erzeugt sind, und wenn diese Abweichungen durch weitere Generationen bestehen bleiben, dass es sich um erbliche Keimschadigungen handelt. Ein Wort über die Forschungen Bunges'. Der von Dr. Vogt angeführte Satz Bunge's, dass bei einer stillunfahigen F'rau diese Fahigkeit für alle kommenden Generationen verloren ist, scheint auch mir unbewiesen zu sein. Die übrigen Ergebnisse Bunge's sind aber ganz unabhangig von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit dieses Satzes. Die angeführten Beobachtungen der Entbindungsanstalten über die Stillfahigkeit der Frauen beweisen nichts. Bunge versteht unter stillunfahigen Frauen die] enigen, die nicht die normalen neun Monate lang stillen können. Die Beobachtungszeit der Entbindungsanstalten ist viel zu kurz um über die Stillfahigkeit im Sinne Bunge's etwas sagen zu können. Ich schliesse mit der Aufforderung: alle diejenigen, dieimStande sind zur Lösung der Frage der alkoholischen Keimschadigung beizutragen, mögen sich mit aller Kraft diesem Problemvonungeheuerster Wichtigkeit widmen. Prasident Bischof Dr. Von Schéei.e: Ich hebe die Sitzung aut. Wie die Teilnahme der Regierungen und Volksvertretungen zu gewinnen ist. Donnerstag 14 September 1911; 9£ U h r V.m. Prasident S. Exc. A. S. Talma: Meine Herrschaften, Ich eröffne die Sitzung, und erteile das Wort dem Herrn Doktor Moeller für sein Referat: Ueber die Stellung des Staates zu den Trunksüchtigen, mit besonderer Rücksicht auf Deutschland. Dr. Moeller, (Brackwede): Meine Damen und Herren, Der Vortrag, zu dem ich aufgefordert bin, scheint mir nicht zu der Tagesordnung zu gehören, über welche heute beraten werden soll. Da ich aber vorher darauf aufmerksam gemacht habe, dass der auszüglich eingesandte Vortrag nach meiner Ansicht nicht zur Tagesordnung passé, und nachdem der Vortrag doch auf heute angesetzt ist, nehme ich an, dass es deshalb geschehen sei, weil nach Ansicht des Komitees die von mir gemachten Vorschlage das Interesse und die Zustimmung der Regierungen und Volksvertretungen voraussichtlich finden würden. Die von mir gemachten Vorschlage besitzen in der Tat die Eigenschaften, welche für die Zustimmung der Regierungen und der Parlamente erfordeilich scheinen, namlich, dass dieselben zweckmassig und durchführbar sind und nicht zu weit den in den Regierungen und in den Parlamenten herrschenden Ansichten vorauseilen. Ich komme jetzt zu meinem eigentlichen Vortrage: Die im Staat organisierte Gesellschaft hat die Pflicht für die Trunksüchtigen zu sorg e n, da der Staat und die Gesellschaft welche ihn bildet, viel- fach die Herstellung geistiger Getranken und deren Vertrieb und Verbrauch durch Gesetze und Sitten fördert, oder wenigstens es unterlasst, gegen dieselben einzuschreiten. Da es nun viele Personen gibt, die dem Alkohol gegenüber von Natur schwach sind, und deshalb dem Alkoholismus verfallen, der oft zur Trunksucht führt, so muss der Staat die schadlichen F o 1gen seiner Unterlassungen und Handlungen beseitigen und für sie aufkommen. Ausserdem erkennt der Kulturstaat überall an, dass er für die Heilung und Unschadlichmachung der Geisteskranken zu sorgen hat. Die Trünksucht ist nun aber eine G e i s t e skrankheit, die sich darin aussert, dass der von ihr Befallene nicht die Kraft hat, dem unmassigen Alkoholgenuss zu widerstehen, sowie darin, dass der Alkoholkranke dieser Schwache gegenüber dem Alkohol immer mehr verfallt. Die Trunksucht ist ferner eine Geisteskrankheit, welche vielfach in andere Geisteskrankheiten ausa r t e t , und es ist deshalb eine anerkannte Tatsache, dass alle Irrenanstalten grossenteils mit Kranken gefüllt sind, die durch eigene Trunksucht oder die ihrer Eltern dauernd geisteskrank wurden, wahrend sie bei rechtzeitigem Eingreifen hatten vor dauerndem Irrsinn bewahrt werden können. Will der Staat nicht selbst für die Heilung oder die Bekampfung der Schaden des Alkoholismus sorgen, so kann er dies natürlich auch durch seine Unterorganisationen, also die Provinzial- und Kommunal-Verwaltungen tun lassen. In grosseren Staaten, wo eine Dezentralisation durchgeführt ist, wie in Preussen, ist die Verpflichtung, für Geisteskranke zu sorgen, den Provinzen übertragen, nachdem der Staat den Provinzen eine sogenannte Dotation überlassen, d.h. Kapitalien überwiesen hat, aus deren Zinsen die Irrenpflege von den Provinzen ganz oder teilweise bestritten wird. Es ist bekannt, dass die Bekampfung der Trunksucht durch den Staat auch durch Belehrung, durch zweckmassige Handhabung der Schankgesetzgebung etc. geschehen kann, doch gehort dies nicht zu meiner Aufgabe. Ich werde mich lediglich darauf beschranken, zu zeigen, in welcher Weise für die Heilung oder Unschadlichmachung der Trunksüchtigen zu sorgen ist, und zum Teil in Deutschland bereits gesorgt wird. Zunachst versuchen meist Abstinenzvereinigungen, (wie r ie verschiedenen Guttemplerorden, die Vereine vom Blauen Kreuz, die katholischen Kreuzbündnisse und andere) einen Trinker zu retten. W ar dies erfolglos, dann nehmen sich die Trinkerfürsorgestellen des Alkoholkranken und seiner meist in Not lebenden Familie an. Diese Trinkerfürsorgestellen sind in vielen Teilen Deutschlands bereits gegründet worden, und bestehen namentlich in den grosseren Stadten, wo es leichter als auf dem Lande ist, durch sie zu wirken und Leute zu finden, welche sich diesem Liebeswerk widmen. Ueber die deutschen Trinker-Fürsorgestellen berichtet Herr Landesrat Schellmann: ich unterlasse es deshalb. Hat der Trunksüchtige noch keine Beziehungen zu einem Abstinenzverein gehabt, so sucht die Trinkerfürsorgestelle ihn demnachst einer solchen zuzuführen, indem sie dabei möglichst die Mitwirkung der Frau des Trinkers zu Hilfe nimmt. Bleibt dies erfolglos, indem der Trunksüchtige sich weigert, einem Abstinenzverein beizutreten, oder weil er, wenn er beigetreten ist, wieder rückfallig wird, so bemüht die Fürsorgestelle sich, den Trunksüchtigen zu bewegen, dass er f r e i w i 11 i g in eine Trinkerheilanstalt geht. Zu dem Zweck bezahlen die LandesVersicherungs-Anstalten, welche vom Staat oder der Provinz für Versicherung der Arbeiter gegen Arbeitsunfahigkeit durch Invaliditat und Alter in Deutschland errichtet sind, ganz die Kosten des Heilverfahrens, und, soweit die Trunksüchtigen nicht emer Krankenkasse angehören, welche wahrend der Dauer der Kur die Angehörigen unterstützt, gewahren sie auch letzteren eine Unterstützung, um die Kranken leichter zu bewegen, dass sie in eine Heilanstalt gehen, und dort bis zum Ende der Heilung ausharren, d.h. meistens mindestens J Jahr in derselben verbleiben. Die Trinkerheilanstalten sind bisher in allen Landern und auch in Deutschland fast sammtlich privater Art, entweder sind sie von Unternehmern, haufig Aerzten oder Geistlichen, selbststandig gegründet, und dienen dann hauptsachlich zur Aufnahme \on wohlhabenden Kranken, oder sie sind von gemeinnützigen Gesellschaften errichtet, oder sie sind von milden Gaben und Zuschüssen des Staats oder der Provinz unterstützte Anstalten, welche namentlich zur Aufnahme dürftiger Trunksüchtiger benutzt werden. Es gibt in Deutschland z.Z. 41 Trinker-Heilanstalten mit etwa 1560 Betten. Diese Trinkerheilanstalten sind in einem 15 Verband für das deutsche Sprachgebiet organisiert, welcher sich jahrlich versammelt; dort werden die Erfahrungen ausgetauscht und Belehrungen durch Vortrage gewahrt. Die Zahl der Trinkerheilanstalten hat sich erst langsam und dann schneller vermehrt, und sie bildet ein erfreuliches Zeichen für das wachsende Verstandnis, dass die Bekampfung der Trunksucht durch Trinkerheilanstalten aussichtsvoll ist. Freilich ist die Zahl der Betten dieser Anstalten gegenüber der grossen Zahl der Trinker noch viel zu klein. Wie gross die Zahl der Trinker ist, hat man, soviel ich weiss, noch in keinem Lande sicher festgestellt. Ein derartiger Versuch ist früher inWestf alen gemacht worden,und ergaben in dieser damals etwa 'ï{ Millionen Einwohner umfassenden Provinz sich etwa 6000 heilbedürftige Trunksüchtige. Eine zuverlassige Statistik lasst sich nur dann durchführen, wenn Trinkerfürsorgestellen über das ganze Land verbreitet sind. Vorlaufig aber bestehen in Westfalen nur 10 Trinkerfürsorgestellen für rund 865000 Einwohner, unter diesen gibt es 1862 nachgewiesene Trinker. Wenn in den übrigen Teilen der Provinz der gleiche Prozentsatz von 0.1868% sich fande, so ergabe das für Westfalen, welches jetzt etwa 4 Millionen Einwohner hat, 7450 heilbedürftige Trinker. Diese berechnete Zahl ist aber jedenfajls viel zu gering, zunachst deshalb, weil in den beiden westfalischen Stadten, in welchen sich die am besten durchgeführten Trinker-Fürsorgestellen befinden, ein viel höherer Prozentsatz sich ergibt, (namlich in Lüdenscheid 0.928 und in Bielefeld 0.485) als in anderen Stadten z.B. in Dortmund, wo er nur 0.0737 betragt, wahrend ganz zweifellos in Bielefeld prozentual viel weniger Trinker sind, als in Dortmund, wo man nicht selten Trunkene auf den Strassen sieht, wahrend das in Bielefeld eine grosse Ausnahme ist, da in Bielefeld und Umgebung viel mehr als in Dortmund zur Bekampfung des Alkoholismus geschehen ist. In Bielefeld besteht ausserdem die Trinkerfürsorgestelle viel langer als in Dortmund, und ist deshalb der Prozentsatz der bereits ermittelten Trinker selbstverstandlich grösser als in Dortmund. Aehnliches wie von Dortmund gilt auch von Gelsenkirchen, Recklinghausen, Hamm und Bochum. Auch bei der Ortskrankenkasse in Leipzig wurde ein Prozentsatz von ca. 0.5% für die Trinker festgestellt. In Westfalen wird man deshalb mit mindestens (ausschliesslich der Landestreicher) 10.000 heilungsbedürftigen Trinkern rechnen müssen. Ich wiederhole, dass es sich nur um eine vorlaufige Schatzung handelt. Zu diesen heilbedürftigen in Westfalen ansassigen Trinkern, kommen indes noch zahlreiche Landstreicher, welche in westfalischen Gemeinden nicht heimatberechtigt sind. Dieselben müssen, wenn sie wiederholt bettelnd, oder betrunken betroffen werden, auch Trinker-Heilanstalten oder Trinker-Asylen überwiesen werden, da die meisten Landstreicher Alkoholisten sind, und durch das Vagabondieren zum Trunk und umgekehrt durch den Trunk zum Vagabondieren verleitet werden. Diese Personen müssen von den Provinzen bezw. Staaten unterhalten werden, und die Provinz hat dafür das Recht zu fordern, dass diese trunksüchtigen Landstreicher, welche sich in ihr aufhalten, arbeiten, und deshalb den Trinkerheilanstalten oder -Asylen überwiesen werden, wo sie zur Arbeit angehalten werden. Die Durchschnittszahl der Landstreicher in Westfalen wird auf 4000 geschatzt. Davon sind etwa 1000 wahrscheinlich nicht mehr heimatberechtigt. In anderen Teilen des deutschen Reiches werden sich wohl ahnliche Verhaltnisse finden. Die Zahl der arbeitslosen Landstreicher im deutschen Reich wird auf durchschnittlich 100000 geschatzt. Wieviel davon noch heimatberechtigt sind, steht nicht fest. Für die Nichtheimatberechtigten hat der Staat, bezw. die Provinz, für die Heimatberechtigten die Heimatsgemeinde zu sorgen. Die Beseitigung der Vagabondage lasst sich nur in Verbindung mit Trinkerheilanstalten, bezw. Trinkerasylen bewirken. Dieselbe ist nicht allein moralisch und wirtschaftlich von grosser Bedeutung, sondern wird auch dazu beitragen, die Sicherheit des Lebens und Eigentums zu erhöhen. Wenn die Heilung in richtiger Weise wiederholt versucht, sich unausführbar gezeigt hat, wenn der Trinker, nachdem er die Trinkerheilanstalt verlassen hat, und in einen Abstinenzverein aufgenommen ist, wiederholt rückfallig wurde, muss man leider die Unheilbarkeit annehmen. Unheilbare Trinker müssen in einem Trinkerasyl aufgenommen werden, in welchem sie für ihre Umgebung dauernd unschadlich gemacht, und zum Arbeiten angehalten werden, um sie so zwangsweise wieder zu nützlichen Gliedern der menschlichen Gesellschaft zu machen. Für je 100 heilfahige Trinker wird man mindestens 10 Betten rechnen müssen, es müssten dann in 5 Jahren bei \ jahriger Kurdauer samtliche Trinker behandelt sein, wenn nicht neue und rückfallige Trinker hinzukommen, was sicher zu erwarten ist. Nehmen wir an, dass in Westfalen 5000 heilfahige Trinker sind, so würden dafür Trinkerheilanstalten mit mindestens 500 Betten erforderlich sein, wahrend solche mit 274 Betten vorhanden sind. Es fehlen also in Westfalen Heilanstalten mit mindestens zusammen 226 Betten. Zur Zeit sind freilich die vorhandenen Anstalten oft nicht ganz besetzt, weil es an Zahlenden fehlt, d.h. der Staat, die Provinz, oder die Gemeinde noch nicht durch Gesetz zur Zahlung verpflichtet sind. Wie gross die Zahl der Unheilbaren ist, lasst sich bisher nur durch Heilversuche feststellen, die in den Trinkerheilstatten angestellt werden, soweit es sich nicht um ganz verkommene Personen handelt, bei denen von vornherein Heilversuche vergeblich erscheinen. Zeigt sich bei mindestens 2 mit langerer Unterbrechung vorgenommenen sechs-monatlichen Kuren, in Trinkerheilanstalten, dass die Alkoholkranken rückfallig werden, so wird man annehmen können, dass sie unheilbar sind, und wird sie, wenn im übrigen die Verhaltnisse entsprechend sind, einem Trinkerasyl überweisen müssen. Bei diesen und bei den Trinkerheilanstalten ist es anerkannter Grundsatz, dass die Trinker durch körperliche Arbeit, am besten durch Landarbeit, zur Gesundheit, und zu einem ordentlichen Leben zurückgefühi t werden müssen. Es versteht sich von selbst, dass die Trinkerheilanstalten gleichzeitig die Aufgabe haben, die körperlichen Leiden, welche der Alkohol bereits bei den Trinkern bewirkt hat, durch die arztliche Kunst zu heilen, und ebenso diejenigen Krankheiten, die infolge der Schwachung der Konstitution so leicht Trunksüchtigen befallen, zu behandeln, vielleicht sie zu hypnotisieren. Die Heilung der Trunksucht selbst wird aber immer mehr eine erzieherische und seelsorgerische, als eine arztliche sein müssen. Wenn ein Arzt die Heilung übernimmt, so muss er zugleich einen seelischen Einfluss auf den Trinker zu gewinnen suchen. Er hat die Aufgabe die Trinker zu belehren, ihnen die Zerrüttung der Seele und des Körpers, welche der Alkohol bewirkt, immer aufs Neue vor Augen zu führen, und sie zu überzeugen, dass es unbedingt erforderlich ist, dass sie dem Alkohol ganz entsagen, wenn sie wieder nützliche Glieder der menschlichen Gesellschaft werden wollen, und dass es ihre Pflicht ist, dies zu tun aus eigenem Interesse und für das Wohl ihrer Familien und ihrer Umgebung. Er muss den Patientengleichzeitigdavonüberzeugen, dass es nötig ist, sich bei der Entlassung einem Abstinenzverein anzuschliessen, da die Trinker nur gegenüber den Versuchungen zum Trunk widerstandsfahig bleiben, wenn sie der schlechten Gesellschaft entrückt werden, in welcher sie bisher verkehrten, und die sie immer aufs Neue zum Trunk verführt. Der Leiter der Anstalt muss schon möglichst im Voraus mit einem derartigen Abstinenzverein in der Heimat des Trinkers Fühlung suchen, um den entlassenen Trinker gleich in Empfang nehmen zu lassen, bevor er wieder in schlechte Gesellschaft gerat. Der Anstaltsleiter hat dabei die Pflicht, den Patienten zu befragen, welche Art von Abstinenzverein ihm zusagt, um dann mit diesem eine Verbindung anzubahnen. Der Leiter der Anstalt muss dabei vorurteilsfrei genug sein, um nicht einer bestimmten Vereinigung, die ihm vielleicht am Nachsten steht, die Trinker zuzuführen, sondern derj enigen, in welcher sich der Trinker am Wohlsten fiihlt. Aus dieser seelsorgerischen Tatigkeit des Anstaltsleiters geht hervor, dass sehr grosse Anstalten keinen Erfolg haben könneri, da es immer auf die persönliche Einwirkung des Leiters der Anstalt auf die einzelnen Trinker ankommt. Die Anlage grosser Trinkerheilanstalten ist auch deshalb schwierig, weil die Acker- und Gartenarbeit, welche ein Hauptheilmittel ist, die Anlage grosser zentraler Anstalten verbietet. Es erscheint unmöglich, Land- und Gartenwirtschaft von grossen Zentralen aus hygiënisch zu betreiben, wohl aber ist es angangig, dass eine Anzahl Anstalten geschaffen wird, die gruppenweise nicht weit von einander liegen. Es erleichtert dies namentlich die Beköstigung der Patienten und das Halten von Aerzten, die ja in einer kleinen Anstalt keine genügende Beschaftigung finden, und deshalb am Vorteilhaftesten in einer Gruppe von Anstalten wirken können. Will man für Trunksüchtige Heilanstalten und Asyle bauen, so wird man zweckmassig grosse Güter ankaufen, und diese in der Weise parzellieren, dass eine Zahl von etwa 100—150 Trinker je eine kleine Anstalt in der Kolonie bildet, da es bei dieser Zahl wohl noch möglich scheint, den erziehenden Einfluss auszuüben. Besser würde es noch sein, wenn die einzelnen Anstalten noch kleiner waren, aber die Kosten stellen sich wohl zu hoch, wenn man eine noch weitergehende Teilung vornimmt. Die Frage der Unterbringung der Trunksüchtigen wird in Deutschland in ein neues Stadium treten, wenn die Aende- rungen des Strafgesetzbuches im Bundesrat und Reichstag durchgehen, welche das Reichsjustizamt plant und veröffentlicht hat. Dieselben sind von allen Gegnern des Alkoholismus mit Freude begrüsst worden, weil sie ein Mittel sein würden, über die Verantwortlichkeit der Trinker für die von ihnen begangenen Vergehen und Verbrechen richtigere Anschauungen zu verbreiten, und die Trinker nicht zwecklos in GefangenenAnstalten zu bringen, wo sie nicht geheilt, wohl aber haufig verdorben werden, oder sie ganz freizusprechen, weil sie betrunken gewesen sind. Das neue deutsche Strafgesetzbuch soll den Richtern die Möglichkeit geben, Personen, die in der Trunkenheit Vergehen oder Verbrechen begangen haben, nur in T rinkerhei 1anstalten zu schicken, oder für sie, n a c h d e m sie eine Strafe im Gefangnis verbüsst haben, noch einen Aufenthalt in einer Trinkerheilanstalt vorzuschreiben. Unser deutscher Verein gegen den Missbrauch geistiger Getranke hat eine Kommission aus Juristen, Verwaltungsbeamten, Psychiatern u.s.w. berufen, welche diesem Entwurf des Reichsjustizamtes eine etwas veranderte Form gegeben hat, dessen Annahme wir bei der Reichsregierung und dem Reichstag beantragen wollen. Hier folgt ein Auszug daraus: § 43. Ist eine strafbare Handlung unter dem Einfluss des Trunkes begangen, oder ist Trunkenheit eine mitwirkendeUrsache gewesen, so kann das Gericht neben der Strafe dem Verurteilten den Besuch der Wirtshauser auf die Dauer von 6—12 Monaten verbieten. Dieses Verbot ist in öffentlichen Blattern bekannt zu machen. Ist der Tater ein Gewohnheitstrinker, so kann das Gericht neben einer mindestens 2-wöchentlichen Freiheitsstrafe die Unterbringung des Verurteilten in eine Trinkerheilanstalt bis zu seiner Heilung, jedoch höchstens auf die Dauer bis zu 2 Jahren anordnen. Eine Entlassung auf Probe ist gestattet, und bei eintretender Trunkfalligkeit innerhalb bestimmter Zeit ist der Widerruf der vorlaufigen Entlassung zulassig. Diese Vorschriften finden auch Anwendung auf Personen, die in selbstverschuldeter Trunkenheit eine grobe Störung der öffentlichen Ordnung, oder eine persönliche Gefahr für andere verursachen, oder das Wirtshausverbot übertreten, oder endlich in Aergernis erregender selbstverschuldeter Trunkenheit an einem öffentlichen Orte betroffen werden. § 65. Wird jemand, weil er eine Tat in selbstverschuldeter Trunkenheit begangen hat, freigesprochen, oder ausser V erfolgung gesetzt, oder zu einer milderen Strafe verurteilt, so kann das Gericht, wenn es die öffentliche Sicherheit erfordert, seine Verwahrung in einer öffentlichen Heil- und Pflegeanstalt anordnen. Wenn in Folge dieser Gesetzbestimmungen Trinker zwangsweise in Trinkerheilanstalten übergeführt und darin festgehalten werden, so muss eine neue Art von Trinkerheilanstalten geschaffen werden, die geschlossenen Trinkerheilanstalten, in denen der Anstaltsleiter berechtigt ist, den Trinker gegen seinen Willen zurück zu halten. Diese Trinkerheilanstalten werden im Allgemeinen nicht private sein können, sondern müssen durch den Staat, oder die denselben vertretende Körperschaft errichtet und geleitet werden, weil es nur ausnahmsweise ratlich ist, Privatpersonen das Recht, andere gewaltsam zurückzuhalten, anzuvertrauen. Die zwangsweise Unterbringung von Alkoholkranken in Trinkerheilanstalten ist aber auch seit langer Zeit vielfach gefordert worden, weil die von Vormündern oder die Versicherungsanstalten untergebrachten Trinker sehr haufig die Heilstatte verlassen, ehe die Heilung vollendet ist. Bisher ist auch aus diesem Grunde in Deutschland von der Entmündigung der Trinker, wozu die Gesetze den Richtern das Recht gaben, sehr wenig Gebrauch gemacht. Durch die Entmündigung kann dem Trinker die freie Verfügung über seine Person und sein Vermogen genommen werden, wenn nachgewiesen ist, dass derselbe von seiner Freiheit nicht den richtigen Gebrauch macht, und sich und andere schadigt, wie dies ja die Trinker haufig tun. Sobald entmündigte Trinker gewaltsam zurück gehalten werden können, wird der Antrag auf Entmündigung von Armenverwaltungen und von den Angehörigen der Trinker viel haufiger als bisher gestellt werden, um das Vermogen des Trinkers, wo solches vorhanden ist, zu erhalten, oder die Angehörigen vor den Quale- reien und der Verschwendung des eben verdienten Lohnes durch den Trinker zu schützen. Es liegt aber noch ein anderer Grund vor, dass der Staat oder die Provinz im grossen Umfange Trinkerheilanstalten selbst errichtet, oder private Anstalten unterstützt, das ist der Wunsch, die Irrenheilanstalten zu entlasten, in welchen jetzt infolge des Alkoholismus fortwahrend die Zahl der Kranken zunimmt, sodass immer neue Anstalten gebaut, oder alte erweitert werden müssen. Es ist vom fiskalischen Standpunkt aus im hohen Grade vorteilhaft die Alkoholkranken zu heilen, ehe sie dauernd geisteskrank werden. Für alle diese Zwecke kann nur geniigend gesorgt werden, wenn der Staat, die Provinz, oder die kommunalen Körperschaften eingreifen. Diese Erkenntnis ist leider bisher noch nicht durchgedrungen, aber wir dürfen mit Sicherheit hoffen, dass die neuere Generation von Psychiatern immer mehr darauf dringen wird, die Irrenanstalten zu entlasten, indem man die Trunksüchtigen rechtzeitig heilt, ehe sie eigentlich geisteskrank werden, um dadurch auch dem Staat oder der Provinz grosse Summen zu sparen, und viele Menschen wieder arbeitsfahig zu machen, und sie vor dem traurigen Aufenthalt in einer Irrenanstalt zu bewahren. Ebenso wird die steigende Erkenntnis, welche die Statistik gewahrt, dahinführen, durch Heilung der Trunksüchtigen die Gefangnisse zu entlasten, auch, wenn sie nicht durch Verbrechen, oder Vergehen, die sie begangen haben, den Trinkerheilanstalten infolge der neuen Bestimmungen des Strafgesetzbuches zugeführt werden. In Deutschland, wie in allen anderen Landern zeigt sich, dass die Zahl der Verbrechen gegendie Person im Verhaltnis zu denjenigen gegen das Eigentum fortwahrend zunimmt, und dass von den Verbrechen gegen die Person 60—75% auf die Wirkung des Alkohols zurückzuführen sind. Infolge der Bevölkerungszunahme und der Verbrechen gegen die Person sind auch die Gefangnisse bei uns überfüllt, und ausserdem scheint es, dass die Verbrecher, wenn sie Neigung zum Trunk haben, sehr viel haufiger rückfallig werden als andere, sodass diese Leute für die bürgerliche Gesellschaft immer gefahrlich und meistens nutzlos sind, und in der einen oder anderen Form von der Gesellschaft unterhalten werden müssen. Der schlimmste und dauernde Schaden, den die Trunksucht hervorbringt, ist die Entartung der Kinder, oft bis insvierte Glied, durch Erzeugung eines minderwertigen Nachwuchses, der jetzt die Anstalten für Epileptische, Blödsinnige und die Fürsorge-Erziehungsanstalten und Gefangnisse durch erbliche Belast u n g füllt. Auch hier ist man erst in neuerer Zeit darauf aufmerksam geworden, welch ungeheuerer Schaden durch die Entai tung der Kinder, die eine Folge erblicher Belastung durch den Alkoholismus der Eltern ist, entsteht. Das e i n z i g e Mittel, die Erzeugung eines entarteten Trinkernachwuchses zu verhindern, ist die Errichtung von geschlossenen Trinkerheilanstalten und Trinkerasylen, denn die sonst vorgeschlagenen Mittel wie Kastration der Trinker haben keine Aussicht, praktisch durchgeführt zu werden. Auch die grosse Zahl von Krankheiten, die eine indirekte Folge des Alkoholmissbrauches sind, bedingt grosse Opfer an Geld für die Familien, die Krankenkassen, die Invaliditatsversicherungsanstalten und vielfach auch für die Armenverwaltung. Die Entlastung der Gefangnisse und der Irrenheilanstalten, die Verhütung eines entarteten Nachwuchses und der körperlichen Erkrankungen infolge des Alkoholmissbrauchs durch die Errichtung von Trinkerheilanstalten, sind ein grosser finanzieller Gewinn für den Staat. Auch vom Standpunkt der Volkswirtschaft und der Armenpflege ist die Errichtung von Trinkerheilanstalten also dringend geboten. Nehmen wir an, dass es 5000 heilfahige Trinker in Westfalen gibt, und dass diese höchstens die Halfte von dem verdienen, was sie als Geheilte verdienen würden, namlich 2 M. taglich, statt 4, bei geheilten, so ergibt sich ein Verlust von 5000 X 2 X 3000 = 3 000 000 M. jahrlich. Dazu kommt der Geldverbrauch für geistige Getranke, die die Trunksüchtigen vertrunken haben. Von allen diesen Standpunkten aus, ist die Errichtung von Trinkerheilanstalten dringend geboten. Die Unterbringung unheilbarer Trunksüchtiger in Asyle kann, soweit es sich um wohlhabende Trunksüchtige handelt, auch in einer nichtgeschlossenen Privatanstalt geschehen, aber dies ist immer bedenklich, weil haufig diese Leute die Anstalten, wenn sie offen sind, verlassen, sobald über sie eine unbezwingbare Xeigung kommt, wieder dem Alkohol zu fröhnen. Im Allgemeinen werden zweckmassig Anstalten für Aufnahme unheilbarer Trunksüchtiger geschlossen sein und ihrer grossen Mehr- zahl nach vom Staat bezw. der Provinz gegründet, geleitet und unterhalten werden müssen. Derartige Asyle sind bereits in meiner Heimatprovinz Westfalen und in dem benachbarten Rheinland von den genannten Provinzen gegründet worden, und sie werden zweifellos eine immer weitere Ausdehnung gewinnen, da die Zahl der unheilbaren Trunksüchtigen sehr gross ist. Gerade diese Unheilbaren sind eine schwere Geissel für die Familie und ihre Umgebung, sowie meistens auch für die Gemeinden, welche sie unterhalten müssen, weil die Unheilbaren selbst gewöhnlich nicht arbeiten wollen, oder nicht arbeiten können, da sie Niemand finden, der sie beschaftigt. Es liegt deshalb ein dringendes Bedürfnis vor, gerade für diese durch den Staat zu sorgen und die Gemeinden zu veranlassen, dass sie die Kosten für die Unterbringung tragen, die meist geringer sein werden, als die Unterstützung, welche die Gemeinde sonst gewahrt, weil die Trunksüchtigen in derartigen geschlossenen Asylen durch ihre körperlichen Arbeiten einen erheblichen Teil der Unkosten selbst verdienen können und müssen. Es ist mehrfach von Menschenfreunden hervorgehoben, dass es hartherzig ware, Trinker für unheilbar zu erklaren, und sie zu einem dauernden Aufenthalt in Trinkerasylen zu zwingen. Man solle dieselben in Trinkerheilanstalten aufnehmen, und dort immer aufs Neue versuchen, ob sie nicht heilbar sind. Die Aufnahme von unheilbaren Trinkern in Trinkerheilanstalten bedingt aber eine Ausschliessung heilbarer Trinker von diesen Anstalten, weil sie an Platzmangel leiden, mit Rücksicht auf die ungeheuere Zahl der vorhandenen heilbaren Trinker. Ausserdem müssten diese Unheilbaren, wenn sie in Trinkerheilanstalten sind, immer von Zeit zu Zeit in ihre Familie und in ihre Gemeinde zurückgesandt werden, wo sie viel Unheil anrichten und den Zweck der vorgeschlagenen Entfernung der Trinker aus den freien menschlichen Gesellschaft vereiteln würden. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass diejenigen Trinker, welche als unheilbar in Trinkerasylen untergebracht sind, ausnamsweise und versuchsweise entlassen werden, wenn die Aerzte dieser Asyle die Ueberzeugung gewinnen, dass wider Erwarten eine Heilung eingetreten sei. Es würde von grosser Bedeutung sein, wenn etwa durch Aussetzung hoher Preise tüchtige Spezialarzte Merkmale erforschten, an denen man erkennen kann, ob die Trunksucht geheilt, bezw. heilbar ist, oder nicht. Ebenso wie es von grösster Bedeutung sein würde, wenn man objektiv vom arztlichen Standpunkt aus feststellen könnte, ob jemand ein Trinker ist, oder nicht. Dies ist ja vielfach im vorgeschrittenen Stadium durch die körperlichen Aenderungen, welche bei Trinkern vorgehen, möglich, aber die auf diese Weise ausserlich als Trinker kenntlichen Personen sind nicht diejenigen, bei denen es von grösster Bedeutung ist, zu erkennen, ob sie trunksüchtig sind, oder nicht, sondern dieses gilt hauptsachlich von den noch nicht vorgeschrittenen Trinkern, bei denen noch eine Rettung möglich, und bei denen die Erkennung der Trunksucht oft schwierig ist. Wenn in dieser Weise systematisch vorgegangen wird, darf man hoffen, in nicht zu ferner Zeit die Menschheit von denTrunksüchtigen zu befreien, und auf diese Weise nicht allein ein körperlich und geistig gesunderes Geschlecht heranzuziehen, sondern auch eine grössere Sicherheit durch verminderung der Verbrechen und grössere A r b e i t s 1 e i s t u n g von der Gesammtheit des Volkes zu erzielen. Lassen Sie uns Alle zusammenwirken, einen derartigen idealen Zustand herbeizuführen ! Ich fasse meine Vorschlage zusammen: 1) In freier Konkurrenz mit den Privatanstalten sind vom Staate bezw. der Provinz unddenkommunalenVerbandenTrinkerheilanstalten für heilbare und Trinkerasyle für unheilbare T r u n k s ü c h t i g e zu errichten und zu unterhalten; 2) Die Vorschlage des deutschen Reichsjustizamtes auf Aenderung der Strafgesetzgebung sind in der Fassung zu unterstützen, die denselben von der Kommission des deutschen Vereins gegen den Missbrauch geistiger Getranke gegeben ist; • 3) Xamentlich ist die Unterbringung der s t r a f f a 11 i g e n Trinker in Trinkerheilanstalten, bezw. Trinkerasylen an Stelle oder in V erbindung mit Gefangnisstrafe zu empfehlen; 4) Die bedingte Strafaussetzung und probeweise Entlassung aus den T rinkerheilanstalten, bezw. Trinkerasylen, welche in dem Entwurfe vorgesehen wird, ist einzuführen. Prasident S. Exc. A. S. Talma: Herrn Doktor Moeller unsren herzlichsten Dank für seine Ausführungen. Ich erteile das Wort Herrn Henri Hayem. Comment gagner les gouvernements et les parlements a la lutte contre 1'Alcoolisme. Point de vue économique. Prof. Dr. Jur. H. Hayem, (Paris): Les Gouvernements et les Parlements invoquent généralement deux raisons d'ordre économique pour résister au mouvement antialcoolique: 1°. Ils ont pour mission de protéger la richesse nationale; or, les agriculteurs, industriels et commergants, qui sont, directement ou indirectement, intéressés dans la production, la fabrication ou la vente des boissons alcooliques, représentent une masse considérable et compacte d'intéressés, et, par conséquent, ils ont entre leurs mains, dans chaque pays, une partie importante de la richesse nationale; les gouvernements et les parlements, loin de pouvoir leur déclarer la guerre, ou même, de pouvoir les considérer comme des forces négligeables, doivent les protéger. 2°. La plupart des Etats pergoivent des taxes élevées sur les boissons alcooliques; les gouvernements et les parlements sont ainsi intéressés dans la vente des boissons alcooliques; 1'équilibre du budget en dépend. Telles sont les deux raisons d'ordre économique, que les parlements et les gouvernements invoquent pour refuser leur appui au mouvement antialcoolique. Est-il possible d'obtenir que les parlements et les gouvernements modifient leur point de vue? A cette question, il faut répondre négativement, si les deux raisons invoquées sont fondées. Nous pourrons au contraire demander 1'appui des gouvernements et des parlements avec quelque chance de succès, si nous établissons: 1°. que 1'on s'illusionne quand 1'on considère les agriculteurs, industriels et commergants qui produisent, fabriquent ou vendent des boissons alcooliques, comme constituant un élément Capital de la richesse générale de chaque pays. 2°. qu'au point de vue fiscal, les impöts sur les boissons alcooliques ne constituent jamais une opération recommandable. Si nous pouvions faire cette doublé démonstration, nous serions en situation d'agir alors sur les gouvernements et les parlements, de lutter contre les idéés aujourd'hui courantes, et d'imposer par nos arguments et nos démonstrations, une nouvelle politique économique et fiscale aux Etats, en matière de boissons alcooliques. Les sympathies que notre mouvement a suscitées dans les sphères gouvernementales et parlementaires, pourraient alors devenir vraiment efficaces; 1'on n'hésiterait plus a voter les lois antialcooliques que nous réclamons, tandis qu'aujourdhui ces lois se heurtent a ce que j'apellerai le p r é j u g é économique et fiscal des gouvernements et des parlements. Mais, pour déraciner ce préjugé, un court rapport de Congrès ne suffit pas. La discussion qui suivra ce rapport ne suffira pas davantage pour fournir les arguments décisifs, sur lesquels nous comptons. Une étude trop superficielle de la question a suffi pourtant pour me convaincre, que ce sujet pourrait, a lui seul, faire utilement 1'objet d'un Congrès tout entier. II serait nécessaire, pour arriver aux précisions indispensables, et a 1'argumentation décisive qui emporterait la conviction de tous et s'imposerait comme une vérité scientifique, de compulser d'innombrables statistiques, de les interpréter, de les comparer entre elles, de se livrer a une étude approfondie, qui exigerait des compétences trés diverses: agricoles, commerciales, industrielles, financières, etc. Je serai heureux si, en introduisant ici la question, je peux en faire apercevoir 1'importance et provoquer, dans 1'avenir, 1'élaboration de travaux définitifs a ce sujet. Je ne puis donc que vous apporter une simple esquisse, sans aucune prétention. I. Les boissons alcooliques ne constituent pas un élément capital de la richesse générale. 1. La production des boissons alcooliques au point de vue économique.-— II est trés vrai que les boissons alcooliques ont pendant longtemps constitué, au point de vue agricole, industriel et commercial, un élément de la richesse nationale. Mais ce qui était vrai hier, ne 1'est plus aujourdhui, au même degré. Considérons, par exemple, les deux boissons alcooliques les plus répandus dans le monde dit civilisé: le vin et la bière. Chacun sait que la production et le commerce du vin subissent une crise ininterrompue, dont les causes sont aujourd'hui bien connues. On a planté beaucoup trop de vignes; on a voulu produire des quantités de vins tout a fait insensées. II en résulte que: si la récolte est bonne, il y a beaucoup trop de vin sur le marché, et le vin tombe alors a un prix si bas, que les viticulteurs ne peuvent rentrer dans leurs frais de culture; — si la récolte est mauvaise, le vin se vendbien, sans doute; mais,commeilestcher,ilsevenddifficilement, et les viticulteurs ne peuvent encore pas rentrer dans leurs frais de culture; beaucoup d'entre eux se laissent alors entrainer a une pratique frauduleuse, qui consiste a augmenter artificiellement la quantité de leur vin, en mettant du sucre dans la cuve oü fermente le jus de raisin: les fraudeurs gagnent ainsi leur vie, mais au détriment des viticulteurs honnêtes; ceux-ci se plaignent alors de ce que la fraude n'est pas suffisamment réprimée, ils clament leur misère de toutes leurs forces; enfin, exaspérés, ils ont parfois recours a des émeutes, pour faire entendre leur tristes doléances. En d'autres termes, la production du vin, pour redevenir un élément stable de la richesse nationale, devrait: — 1°. être considérablement réduite; — 2°. être rendue plus régulière. Sur la réduction, je n'ai rien a dire. II m'est impossible ici, d'examiner dans quelle proportion chaque pays viticole devrait réduire 1'étendue de ses vignobles, de manière a ce que 1'équilibre se rétablisse entre 1'offre et la demande. Mais il y aurait beaucoup a dire sur les difficultés spéciales a la production du vin. II est peu de produits agricoles, qui soient aussi difficiles a établir. Le choix des ceps de vigne constitue une première difficulté. II faut soigner ces ceps de longues années, avant qu' on puisse vendanger. Et, pendant ce temps, il faut donner a la plante des soins incessants: la tailler, 1'arroser et 1'asperger de produits divers pour lutter contre les insect es et les maladies cryptogamiques, conjurés contre elle. Encore tous ces soins sont-ils inutiles, lorsque la grèle ou les gelées intempestives viennent ruiner d'un coup les vignes les mieux établies. Et, même lorsque le raisin est pressé, et le vin mis en pièces, il faut des soins minutieux pour le conserver, pour le mettre en bouteilles, etc., sinon il se gate, il devient malade, il vieillit trop vite, etc. Eh bien! le simple bon sens indique qu'un produit soumis a tant d'aléas, a tant d'incertitudes, n'est pas et ne sera jamais un produit de premier ordre, aupointdevueéconomique, c'est-a-dire au point de vue de la richesse du pays. Un produit de premier ordre c'est avant tout un produit de rendement régulier, je veux dire un produit, dont on peut régler a volonté la qualité et la quantité. II est certain que tout produit agricole est soumis a certains aléas, en raison des variations de température. Mais ceux qui exigent une main-d'oeuvre moins compliquée, et des soins moins minutieux constituent, au point de vue économique, des produits bien supérieurs: tel est le cas pour les légumes, pour les fruits frais ou conservés, pour le lait et les produits lactés, pour les forêts et, puisque nous sommes en Hollande, je ne manquerai pas de citer ici cette culture si intéressante, si passionnante même, mille fois plus utile a 1'humanité que la culture des raisins de vendange, je veux parler de la culture des fleurs. On nous objecte que bien des terrains sont propres a la culture de la vigne et oü, pourtant, d'autres cultures ne sauraient être faites utilement. Je réponds que cela est vrai, dans quelques cas. Mais il est certain que ce n'est pas une raison pour planter des vignes jusque dans des marécages, comme on 1'a fait dans le midi de la France. Si 1 on voulait, de bonne foi, réduire le vignoble aux seuls terrains oü 1'on ne peut faire pousser des produits aussi rénumérateurs, il ne resterait plus beaucoup de vignes, J'en ai la persuasion. Mais je ne puis, malheureusement, vous apporter sur ce point, aucune precision. C est la, 1 une des questions, dont je vous pariais, et qu une commission de spécialistes pourrait seule trancher d'une manière définitive. A défaut de précision sur ce point, faisons a nos contradicteurs la partie belle et admettons qu'une quantité considérable du vignoble actuel ne soit bonne que pour la culture de la vigne. Eh bien! nous soutiendrons encore, qu au point de vue économique, cette vigne peut servir plus utilement pour la richesse générale, si on ne la transforme pas en boisson alcoolique, que si on en fait du vin. C'est ce que nous démontrerons, dans un instant. Mais je veux d'abord vous dire quelques mots du second exemple que j'ai choisi: la bière. La bière, comme le vin, subit une crise. Qu'il s'agisse des bières anglaises, des bières bavaroises, des bières autrichiennes, peu importe: on en consommé moins aujourd'hui qu'autrefois. A Munich, par exemple, la consommation, en 1900, était de 453 litres par tête d'habitant. En 1910, elle était seulement de 260 litres. Nous avons tout lieu de croire et d'espérer que ce n'est pas la une crise passagère, et qu'au contraire la bière, étant considérée de plus en plus comme un poison, et non plus comme du „pain liquide", constituera toujours moins ün moyen d'enrichissement pour ceux qui la fabriquent et qui la vendent. La vérité est que les pays oü 1'on produisait le plus de bière, sont précisément ceux oü le mouvement abstinent a fait le plus de progrès. C'est le mouvement abstinent qui intervient ici dans 1'économie politique. Sans ce mouvement, il faudrait dire que la bière est, au point de vue économique, un produit trés supérieure au vin: la culture du houblon et celle de 1'orge sont beaucoup moins difficiles et moins aléatoires que celle de la vigne; la fabrication de la bière se fait suivant des procédés industriels, qui permettent d'établir des denrées de types nettement définis et parfaitement stables. Mais c'est le mouvement abstinent qui intervient ici pour faire de la profession de brasseur une profession moins brillante aujourd'hui qu'autrefois. On ne peut donc plus dire que la bière constitue un élément capital de la richesse générale. C'est un produit qui déchoit peu a peu, et qui, au point de vue économique, perd chaque jour de son importance. Et, si nous disons que la bière et le vin perdent peu a peu leur importance au point de vue économique, que dirons-nous des boissons distillées: eau-de-vie, cognac, genièvre, et des boissons a essence: vermout, bitter, absinthe, etc? Ceux qui fabriquent et qui vendent ces poisons violents ne peuvent se faire d'illusion: ils savent que 1'humanité refusera de plus en plus de se laisser intoxiquer. II est vrai qu'ils luttent de toutes leurs forces pour conserver a leurs produits une place bonorable sur le marché. Mais ils sentent fort bien que leur commerce est frappé a mort, et ils cherchent seulement a le faire vivre, — et a en vivre, — le plus longtemps possible. Nous pouvons donc dire d'une fa^on générale que 1'importance économique des boissons alcooliques est en voie de diminution. Le devoir des gouvernements et des parlements est, non pas, de prolonger par des mesures artificielles la vie économique de ces breuvages, mais, au contraire, de tenir compte de la désaffection raisonnée, dont ils sont frappés, et de se borner a amortir tout heurt violent dans le mouvement qui, peu a peu, les chasse du marché mondial. 2. Les produits de remplacement. — Au fur et a mesure que les boissons alcooliques perdent de leur importance économique, d'autres produits les remplacent sur le marché. II est nécessaire d'attirer trés spécialement 1'attention des parlements et des gouvernements sur ces produits nouveaux. Si je voulais traiter complétement cette question des produits de remplacement, j'aurais bien des choses a vous dire. Je me bornerai, a titre d'indication, a vous citer deux exemples caractéristiques: les fruits frais et les boissons sans alcool. II est possible de donner une baucoup plus grande extension au marché des fruits frais. Cela même est d'autant plus nécessaire que tous les hygiénistes, aujourd'hui, sont d'accord — même quand ils ne sont pas abstinents, ni même antialcooliques, — a recommander 1'usage des fruits frais. Leur valeur nutritive est incomparable. Et fort rares sont les organismes, qui ne se trouvent pas bien de leur absorption. Mais, il y a mieux. Au point de vue économique, ils représentent des valeurs de premier ordre. Je connais, par exemple, un viticulteur qui possède des vignobles dans un pays de montagnes, dans la Haute-Savoie. Les autres viticulteurs de la région font du vin, ou plutöt, une sorte de piquette qu'ils consomment eux-mêmes, et dont la valeur commerciale est insignifiante. Ha, au contraire, plan té des pieds de chasselas et il fait ainsi de 1'excellent raisin de table, qui se vend un bon prix dans les villégiatures d'été, comme St. Gervais ou Chamonix. II conserve, d'ailleurs, ses plus belles grappes, grace aux procédés en usage a Fontainebleau, et il vend pour les diners de 1'hiver, du raisin frais, qui lui rapporte de beaux bénéfices. II tire ainsi de ses vignes un trés joli revenu, tandis que les viticulteurs des pays gémissent sur leur misère, et sur la rigueur des temps. C'est la un exemple, qui mérite d'être connu, et que les parle- 16 ments et gouvernements peuvent grandement encourager. II serait trés utile, par exemple, d'établir des primes a la culture du raisin de table, de fa$on a ce que les ouvriers eux-mêmes, puissent, au coeur de 1'hiver, manger du raisin a bon marché. Les viticulteurs y trouveraient leur compte et la santé publique aussi. On verrait, en même temps, les pays producteurs de vins envoyer a 1'étranger moins de barriques, peut-être, et en revanche, plus de caisses de raisins. Qui donc pourrait s'en plaindre? II est vrai que si la vente des raisins frais est préférable, au point de vue économique, a celle des vins ordinaires, il n'en sera jamais de même quand il s'agira des terrains qui produisent certains grands vins particulièrement renommés. Mais 1'économiste ne doit pas considérer certains éléments isolés du problème. Or, je mets en fait que si, un jour, la production t o t a 1 e de la France par exemple, en v i n s, était remplacée par une production de raisins de table, le revenu total des vignobles francais se trouverait accru, et non pas diminué: il y a tant de pays, dans le Nord, oü le raisin est un fruit connu seulement des gens trés riches, et oü il deviendrait vite populaire, s'il était expédié en grande quantité et a un prix abordable! Voila une vérité écpnomique, que nos gouvernements et parlements ne semblent pas encore avoir aper<;ue, et qu'il est de notre devoir de leur faire connaitre. Le jour oü cette idéé nouvelle leur sera devenue familière, vous pouvez tenir pour assuré qu'ils considéreront avec beaucoup moins d'anxiété les progrès du mouvement antialcoolique. Ce que je viens de dire pour les raisins, je le dirais de même pour ■d'autres fruits. Partout oü se plait la vigne, le pêcher peut- donner des fruits; or, la pêche aussi, est un fruit dont 1'usage peut être considérablement répandu. II ne serait pas plus difficile de remplacer les pommes a cidre par des pommes de table, etc. etc. J'ai annoncé un deuxième exemple tiré des boissons sans alcool (vins, bières, cidres, etc. non fermentés). Mais, ici, je commence par faire une réserve. Notre röle, comme antialcooliques, — et surtout dans un Congrès de ce genre, — doit être de représenterdes principes, non des intéréts. Nous nous élevons avec indignation contre le capital-alcool. Mais nos protestations seraient sans grand effet, si 1'on pouvait nous accuser, avec quelque vraisemblance, d'avoir partie liée avec ce que j'appellerai le capital-boissons sans alcool. II existe, en effet, toute une industrie nouvelle, qui se dresse en rivale contre 1'industrie des boissons alcooliques: celle des boissons sans alcool. Notre róle est d'assister au combat que se livrent ces deux adversaires pour la conquête du marché économique; et, si nos sympathies appartiennent évidemment aux boissons sans alcool, nous devons bien nous garder, lors même que nous luttons avec elles contre les boissons alcooliques, de le faire par des moyens compromettants. Nous sommes les représentants d'un mouvement social et moral, dont 1'importance dépasse de beaucoup celle d'une industrie, quelle qu'elle soit. Ceci dit, il m'est permis de souligner 1'importance croissante, au point de vue économique, des boissons sans alcool. Une grande partie des raisins, des pommes, des houblons, etc. peut être trés utilement transformée en boissons fort agréables, beaucoup plus nutritives que les vins, cidres et bières alcooliques, et dont la consommation est absolument inoffensive. Cette industrie nouvelle offre un débouché de plus en plus important pour 1'utilisation et la mise en valeur économique des produits qui servent, d'ordinaire, a faire des boissons alcooliques. Notre devoir est d'attirer 1'attention des gouvernements et des parlements sur cette industrie naissante, et de prendre en sérieuse considération ses progrès, afin de lui assurer la sécurité a laquelle elle a droit. Je n'ai fait que citer deux exemples de produits de remplacement. Mais il en est, comme j'ai dit, beaucoup d'autres: les fruits conservés, les confitures, les sirops de fruits, les limonades diverses, etc. etc. et aussi les produits lactés, dont la diversité est infinie, et qui caractérisent les peuples au moins aussi bien que les produits alcooliques (les fromages de Hollande sont plus populaires dans le monde que ses eaux-de-vie, les fromages de Gruyère plus connus encore que les vins d'Yvorne, et les fromages de Brie, de Camembert, ou de Roquefort, au moins aussi réputés que les Bordeaux ou les Bourgogne de France). J e puis donc conclure la première partie de ce rapport en disant que les boissons alcooliques constituent un élément de la richesse générale, dont 1'importance va en diminuant. Cette décadence, causée d'une part par des difficultés d'ordre agricole et économique, d'autre part par le développement du mouvement antialcoolique, a pour contre-partie 1'importance croissante, sur le marché, de certains produits de remplacement: fruits frais et conservés, boissons sans alcool, etc. II appartient aux gouvernements et aux parlements de prendre conscience de ce jeu de bascule, qui s'opère sous leurs yeux, et ils comprendront alors que leur devoir est non pas de conserver aux boissons alcooliques les positions qu'elles avaient acquises, mais, au contraire, de faciliter ce jeu de bascule, afin qu'il s'opère normalement, c'est-a-dire, a la fois suivant les nécessités économiques et conformément aux prescriptions de 1'hygiène sociale. II. Les impóts sur les boissons alcooliques ne constituent jamais, au point de vue fiscal, une opération recommandable. 1. La contre-partie des recettes per$ues sur les boissons alcooliques. — Au point de vue fiscal, un impöt est rémunérateur lorsqu'il n'entraine pas, par voie de conséquence nécessaire, des dépenses supérieures au produit même de 1'impöt. Or, 1'impöt sur les boissons alcooliques a précisément pour effet d'entralner pour 1'Etat des dépenses trés considérables. C'est donc un mauvais impöt, un impöt non-rémunérateur. Cette vérité est souvent méconnue. Elle a pourtant été démontrée plus d'une fois. Je me contenterai de rappeler brièvement la doublé démonstration, qui sert a établir ce principe d'économie fiscale. Première démonstration. Tout Etat qui percjoit un impöt sur les boissons alcooliques a, par cela même, un intérêt, au moins apparent, a voir la consommation de ces boissons aller sans cesse en augmentant. II est vrai de dire, que certains gouvernements ont trés bien aper^u que eet intérêt était seulement apparent, et nullement réel. Ainsi, nous avons entendu, dans ces dernières années, le chancelier de 1'Echiquier, en Grande Bretagne, se réjouir hautement de ce que les impöts sur les boissons alcooliques donnaient un rendement relativement faible. Mais la majorité des gouvernements n'ont pas encore montré une pareille clairvoyance. Ils se croient généralement obligés de protégér le commerce des boissons alcooliques, de manière a ce que le Trésor public per$oive, sur ces boissons, des recettes aussi considérables que possible. II résulte de la que 1'Etat a intérêt a l'empoisonnement du peuple; la richesse publique résulte alors de la misère des particuliers. II faut être aveugle pour ne pas voir qu'une telle richesse est chèrement payée. Car le developpement de 1 habitude de boire a pour conséquence d augmenter considérablement le budget de 1'assistance publique: le nombre des malades augmente, les aliénés sont légion, les vieillards sans ressources ne se comptent plus, et les incurables deviennent encombrants. II a pour conséquence aussi de porter gravement atteinte a la sécurité publique: les accidents de chemins de fer, d'automobiles, etc. commis sou? 1'influence de la boisson, deviennent de plus en plus fréquents, les crimes et les délits dus a 1 intoxication alcoolique se multiplient. Les forces vives de la nation se trouvent atteintes et 1'on voit alors se produire ce doublé phénomène d'apparence contradictoire: la diminuation de la population et 1'encombrement de toutes les carrières, de toutes les professions. La richesse générale du pays se trouve ainsi atteinte dans ses sources les plus profondes. L'argent, en un mot, que le fisc tire des boissons alcooliques, c'est le prix de toutes les faiblesses, de toutes les capitulations, de toutes les déchéances. Voila la première démonstration. Deuxième démonstration. Dans les pays oü les boissons alcooliques ont été prohibées d'une manière compléte et efficace, on a toujours vu: le nombre des malades diminuer, ainsi que celui des aliénés, et celui des indigents; le nombre des criminels, aussi, s'abaisser sensiblement; le nombre des accidents, dus a 1'imprudence ou a 1'inattention, décroitre, lui aussi; la durée de la vie humaine devenir plus longue; la population devenir plus vigoureuse, 1'esprit d'entreprise devenir plus vif; 1'activité du peuple s'accroitre; la culture générale des citoyens s affiner; la richesse du pays se développer. II résulte de la, que 1 impöt sur les boissons alcooliques j oue, le plus souvent, le röle d un ennemi de tout progrès, et qu'il contribue a ruiner le peuple, non a 1'enrichir. En résumé, cette doublé démonstration, bien que faite trés rapidement, nous conduit a ce principe fondamental: tout impöt sur les boissons alcooliques est une mauvaise opération fiscale: il coüte, tant au point de vue matériel qu'au point de vue moral, infiniment plus qu'il rapporte. 2. Les recettes de remplacement. — Comme nous avons les produits de remplacement, nous avons les recettes de remplacement. Nous devons nous préoccuper ici de ces recettes. Car nous ferions une oeuvre vaine, si nous disions aux gouvernements. „Les recettes pergues par vous sur les boissons alcooliques sont funestes; mais nous ne vous proposons pas d'autres recettes, pour les remplacer. Les gouvernements nous repondraient: ,,C est bien regrettable. Mais il faut bien que je couvre les dépenses prévues a raon budget. Si je ne puis pas percevoir d'impöt sur les boissons alcooliques, je suis en déficit." II faut donc, de toute nécessité, que nous proposions aux gouvernements des recettes de remplacement. Beaucoup d'antialcooliques suggèrent une solution qui me parait plus satisfaisante en théorie qu'en pratique. Ils disent. „C'est trés simple. Que 1'on supprime les dépenses destinées aux armées de terre et de mer. Que les peuples mettent tous bas les armes. Alors on n'aura plus besoin de recettes aussi considérables. Et 1'on supprimera purement et simplement les impöts sur les boissons alcooliques, sans les remplacer par quoi que ce soit. Ceux qui proposent cette solution oublient deux choses. La première est, qu'un mouvement irresistible entraine les peuples vers toutes sortes de dépenses nouvelles. Parmi ces dépenses, les unes sont destinées a améliorer la situation des travailleurs, a organiser des assurances sociales, a perfectionner 1 hygiëne et la sécurité publiques; les au tres consistent a entreprendre de grands travaux d'intérêt général, qui transforment les conditions de la vie, et qui représentent 1'effort le plus gigantesque qu aient jamais ten té les hommes, pour se rendre maltres des forces naturelles; or, ces entreprises, qui consistent a creuser des ports nouveaux et des canaux, a capter les forces des cascades pour transporter ces forces a de grandes distances, a multiplier les voies ferrées, a affronter même les voies des airs, toutes ces entreprises qui bouleversent les conditions de la vie, sont extrêmement coüteuses. Aussi ne peut-on supprimer aucune recette, fut-ce rr.eme celle qui résulte d'un impöt détestable, sans apporter de suite une recette de remplacement. Autrement, on arrêterait le cours-même de la vie moderne, et 1'on retarderait une évolution pourtant nécessaire. La deuxième est que, si les peuples doivent un jour mettre tous bas les armes, ce jour-la n'est pas encore venu. Or, il y a déja des Etats qui sont prohibitionnistes: certains Etats de 1 Amérique du Nord et du Canada, 1'Islande, la Nouvelle Zélande; il y en a d'autres qui le seront prochainement: la Suède, la Norvège. II est clair que ces Etats ne peuvent pas supprimer leurs armées, si les autres Etats conservent leurs troupes. Le désarmément sera général, ou il ne sera pas. Comment ces Etats déja prohibitionnistes, ou qui vont bientöt être prohibitionnistes, feront-ils pour équilibrer leur budget? Sans doute, la solution peut varier suivant les pays et les circonstances. Pourtant, il est une solution qui, dans tous les cas, me parait trés recommandable. C'est de demander aux produits de remplacement — vins et bières sans alcool, fruits frais et conservés, produits lactées, etc. — les recettes effectuées autrefois grace aux boissons alcooliques. Que 1'on m'entende bien! II ne s'agit nullement de mettre aujourd'hui. dans les pays non prohibitionnistes, des impöts sur ces produits, bien au contraire. Partout, oü les boissons alcooliques sont taxées, les boissons sans alcool, les fruits, sirops etc. doivent être a bon marché, et par conséquent, doivent être aussi peutaxés que possible, et même être francs de tous droits. Cela est nécessaire pour deux raisons. D'abord paree que la propagande en faveur de 1'abstinence est d'autant plus facile que les produits de remplacement sont moins coüteux. Ensuite et surtout, paree que 1'on doit réserver les impöts sur ces produits pour le moment oü 1'Etat sera devenu prohibitionniste. J'engage donc les abstinents de tous pays a livrer des batailles furieuses contre les gouvernements, partout oü ceux-ci veulent taxer a la fois et sur le pied d'égalité les boissons alcooliques et les produits de remplacement. Mais, du jour oü un Etat est devenu prohibitionniste, toutest changé a eet égard. La consommation des boissons sans alcool, des fruits frais et conservés, du lait, des produits lactés, etc. augmente alors, dans des proportions considérables. Tous ces produits deviennent d'un usage si fréquent, que 1'on peut, a ce moment, sans danger, les frapper d'impöts, qui permettent a 1'Etat d'équilibrer son budget. En même temps, 1'Etat devient intéressé a c.p que la consommation de ces produits ne fléchisse pas. Plus on en consommé, plus les recettes de 1'Etat sont alors considérables, et plus aussi le peuple devient vigoureux, actif, entreprenant, et capable de progrès sérieux. Voila des perspectives d'avenir que nos gouvernements et nos parlements n'ont guère entrevues. Notre röle est de leur montrer ces horizons nouveaux. Et, quand ils y auront adapté leurs vues, ils se montreront certainement moins rebelles aux réformes que nous leurs demandons. 3. Les traités de commerce. — J'enauraisfini ainsi avec mon rapport, si je ne me trouvais pas dans la nécessité de vous dire quelques mots d'une question trés importante, celle des traités de commerce. Vous savez tous que certains Etats producteurs de boissons alcooliques ont 1'habitude de stipuler dans leurs traités de commerce, que ces boissons seront taxées trés faiblement. Ils posent généralement cette condition, pour octroyer aux Etats avec lesquels ils contractent les avantages économiques que ceux-ci désirent obtenir. C'est la une opération incontestablement avantageuse pour les pays producteurs de boissons alcooliques. En effet, tous ceux qui, dans ces pays, vivent de 1'industrie et du commerce des boissons alcooliques, trouvent alors, dans 1'exportation, des débouchés importants et faciles. Comme ces commer9ants gagnent beaucoup d'argent, en exportant ainsi leurs boissons, 1'Etat, auquel ils appartiennent, peut, sous forme d'impöts, faire rentrer dans ses caisses une bonne partie de eet argent, venu de 1'étranger, et s'enrichir ainsi, en empoisonnant de ses boissons alcooliques les autres peuples. Au point de vue de 1'économie nationale, c'est une excellente opération pour les pays producteurs de boissons alcooliques. Ceci est incontestable. Mais, a un autre point de vue — je veux dire au point de vue moral, et, a un point de vue plus largement humain, — c'est une opération qu'il faut juger trés sévèrement. II serait donc bon de proposer aux Etats producteurs de boissons alcooliques, un moyen a la fois aussi avantageux et moins criticable de parvenir a un résultat analogue. | II suffirait pour cela qu'un pays, en traitant avec un Etat producteur de boissons alcooliques, accorde des réductions de droits, ou même une exemption totale, aux produits de remplacement. L'Etat producteur de boissons alcooliques aurait ainsi intérêt a favoriser la production et 1'exportation des vins et bières sans alcool, des fruits frais et conservés, des sirops de fruits, des produits lactés etc. etc. Si les Etats oü le mouvement abstinent est déja puissant, consentaient a suivre cette tactique dans les traités de commerce qu'ils contractent avec les Etats producteurs de boissons alcooliques, ils atteindraient un doublé but: — ils éviteraient d'être, malgré eux, inondés de boissons alcooliques venues de 1'étranger,—et ils permettraient aux exportateurs de produits sans alcool, d'acquérir dans les pays oü le mouvement abstinent est encore faible, une puissance économique, qui, se dressant en face de celle des producteurs de boissons alcooliques, les mettrait en état de lutter efficacement contre les marchands d'alcool. II est clair que le mouvement antialcoolique profiterait grandement de tels événements. La seconde partie de mon rapport nous amène a la conclusion: — que 1'on fait erreur en considérant les boissons alcooliques comme une bonne matière a imposer, et qu'il n'y a pas d'impöt plus désastreux que celui sur les boissons alcooliques; — que dans les pays prohibitionnistes, il ne faut pas hésiter, si 1'on a besoin d'impöts de remplacement, a frapper d'impöts les boissons sans alcool, les fruits frais et conservés, les produits lactés, etc.; — enfin, que, dans leurs traités de commerce, les pays, oü il existe un fort mouvement d'abstinence, feraient sagement s'ils accordaient aux pays producteurs de boissons alcooliques des conditions avantageuses non pas pour 1'introduction de ces derniers produits, mais, au contraire, pour 1'introduction des produits de remplacement, tirés des mêmes matières premières que les boissons alcooliques. III. Conclusion générale. La conclusion générale de ce rapport est, qu'il existe tout un ensemble de notions économiques, qui se rattachent au mouvement antialcoolique, et qui sont susceptibles de 1'accélérer. II existe aussi tout un ensemble d'erreurs, d'hérésies économiques, dont nos adversaires se servent contre nous, et dont les gouvernements et les parlements sont trop souvent persuadés. Pour faire, a ce point de vue, 1'éducation des parlements et des gouvernements, il faut, d'abord, par des travaux plus considérables et plus approfondis que ce modeste rapport, mettre en pleine lumière les vérités économiques que j'ai énumérées; puis, saisir toutes les occasions favorables pour faire connaitre aux parlements et aux gouvernements ces vérités trop méconnues. II serait a souhaiter, a ce propos, que les membres des parlements des divers pays organisent entre eux une sorte d'association internationale, oü ils étudieraient les données de ce problème économique, et oü ils arrêteraient, après ample délibération, une politique commune. i A ce Congrès prennent part des hommes qui sont représentants du peuple dans des pays trés divers. J'en connais qui sont membres de la Chambre des Communes en Angleterre, du Rijgsdag suédois, de la Chambre des députés finlandaise, du Conseil National suisse, de la Chambre des députés fran$aise. J'en connais même un qui détient 1'un des principaux portefeuilles ministériels du royaume des Pays-Bas. C'est k eux surtout que je m'adresse. Si mon rapport avait pour effet de les décider a entreprendre une action commune,qui serait vigoureusement appuyée, dans chaque pays, par les fédérations des sociétés d'abstinence, et, au point de vue international, par le Bureau international contre 1'alcoolisme, et par nos Congrès internationaux, j'ai la conviction que les gouvernements et les parlements ne tarderaient pas a regarder le mouvement abstinent avec faveur, et qu'ils cesseraient de voir en lui un danger, au point de vue économique: ils sauraient désormais que 1'on peut prohiber les boissons alcooliques, sans mettre en péril 1'équilibre du budget, et qu'un pays est toujours d'autant plus riche, d'autant plus puissant, d'autant plus civilisé, que 1'on y consommé moins de boissons alcooliques. Prasident S. Exc. A. S. Talma: Ich überbringe Herrn Hayem den Dank der Versammlung. Inzwischen ist ein telegrafisch.es Bericht aus Maine eingesandt, dass die Verbotsfreunde gesiegt haben. (Anhaltender Beifall). Prof. Forel schlagt vor einen telegrafischen Glückwunsch zu senden. (Lebhafte Zustimmung). Prasident S. Exc. Talma: Ich ersuche jetzt Herrn Schmidt das Wort zu nehmen für sein Referat über: Comment 1'appui des Gouvernements et des Parlements peut-il être obtenu? H. Schmidt: (Paris), Messieurs, Chargé par le Comité d'Organisation du Congrès de faire devant vous 1'examen juridique de la question suivante: Comment 1'appui des gouvernements et des parlements peut-il être obtenu, j'ai pensé que je pourrais mieux résoudre le problème, en l'examinant avec vous sous eet aspect: Quelle peut et quelle doit être dans la lutte contre 1'alcoolisme, 1'action des gouvernementset des parlements, c'est a dire de 1'Etat. Mais d'abord une question préjudicielle se pose: 1'Etat a-t-il le droit d'intervenir dans la lutte contre 1'alcoolisme? Aucun doute n'est possible a ce sujet. L'alcoolisme est une maladie sociale trop grave pour que 1'Etat ait le droit de s'en désintéresser. Ne voyons-nous pas, en effet, les habitudes d'intempérance être la cause indiscutable d'un grand nombre de délits et de crimes et souvent des plus violents, des plus horribles! Ne voyons-nous pas la consommation de certaines liqueurs alcooliques produire de tels désordres mentaux que le nombre des aliénés augmente dans de sérieuses proportions, non seulement chez les buveurs mais même chez leur descendance! L'alcool ne produit-il pas toujours une telle diminution dans la résistance de 1'organisme aux maladies infectueuses qu'il joue un röle prédominant dans 1'extension de la tuberculose! L'alcoolisme n'encombre-t-il pas les Etats modernes d'un si grand nombre d'individus dégénérés, véritables déchets sociaux, que leur entretien vient lourdement grever le budget de la réparation sociale! L'alcoolisme n'est-il pas, en un mot, un des plus lourds obstacles qui viennent aujourd'hui barrer la route du progrès! Qui donc, aujourd'hui, oserait nier a 1'Etat le droit d'intervenir dans la lutte contre l'alcool? Menacé dans son existence même, sentant chaque jour le poison insidieux troubler davantage les sources même de la vie et vouer par avance a la déchéance les générations futures, 1'Etat a non seulement le droit, un droit de légitime défense, mais le devoir, et un devoir urgent, auquel il ne saurait en aucune manière se dérober, de prendre des mesures énergiques pour enrayer la marche du fléau. Mais comment 1'Etat doit-il intervenir? Quelle doit être la forme et la limite de son action? Pour essayer de diminuer la consommation de l'alcool, 1'Etat peut agir directement sur l'alcool lui-même; il peut agir de même sur le consommateur, soit directement, soit indirectement, en modifiant les conditions de la vie sociale. Sur l'alcool lui-même, cause directe des désordres, 1'Etat possède les droits les plus étendus et les plus absolus. II peut lui faire supporter des taxes plus ou moins élevées, qui, augmentant le ccüt des boissons alcooliques, en rendront la consommation moins fréquente; ces taxes pourront atteindre un taux si élevé qu'elles équivaudront a une prohibition. II ne faut pas oublier pourtant qu'au dela d'une certaine limite, ces droits représentent aux yeux de certains intermédiaires une prime si tentante pour les fraudeurs qu'une bonne partie de la matière imposée échappera a la taxe. 1'Etat n'outrepassera pas son droit en allant jusqu'a proclamer, ainsi qu'on 1'a déja fait dans certains pays, 1'interdiction absolue de toute liqueur distillée. Mais cette prohibition compléte soulève de nombreuses objections de principes que nous ne pouvons laisser sans reponse. Les libéraux impénitents, opposés a toute intervention de 1'Etat, ne manquent pas de protester contre la grave atteinte portée a la liberté individuelle et a la liberté du commerce, par une mesure si radicale. Quel Etat a donc hésité de porter atteinte a la liberté du commerce et a celle de 1'individu quand il s'est agi de protéger celui-ci contre des dangers qu'il ne pouvait ou ne voulait luimême éviter? L'usage du phosphore blanc qui causait de si graves maladies chez ceux qui le manipulaient est aujourd'hui presque unanimement interdit. En France, on a interdit la céruse a cause des ravages que faisait le saturnisme chez les peintres; on a interdit aussi la biberon a tube dont 1'emploi avait cause le deces de tant de nourrissons; et, même, pour protéger le travailleur contre sa propre imprévoyance, on 1'a dernièrement obligé a s'assurer contre le risque de vieillesse. Quand un grave intérêt national, présent ou futur, est en jeu, 1'Etat a le droit de prendre des mesures absolues, mème s'il lèse des intéréts particuliers. Mais, en 1'espèce, ajoute-t-on, 1'Etat pénètre dans un domaine qui lui est interdit, dans le domaine moral. II cherche a imposer la vertu aux citoyens: ce ne doit pas être son röle. Non! 1'Etat, en prohibant 1'alcool, ne fait que protéger la santé publique. II défend contre leurs propres fautes les citoyens euxmêmes, car 1'intempérance des citoyens compromet la sécu'rité et 1'existence de 1'Etat, et si ces moyens de protection et de défense ont une heureuse influence sur la moralité publique, 1'Etat ne pourra que s'en réjouir, bien que ce ne soit pas le résultat qu'il ait directement voulu atteindre. Est-il juste, dit-on encore, pour réprimer les excès nuisibles d'une liberté dont on abuse, d'aller jusqu'a supprimer cette liberté elle-même? Et les partisans de cette sage modération nous montrent que 1'üsage bien dosé des poisons les plus violents peut ne présenter aucun inconvénient. Quel sophisme dangereux! Certes, il existe des gens assez maitres d'eux-mêmes pour pouvoir se contenter d'absorber des doses relativement peu nuisibles et supportables de boissons dangereuses; mais, nous ne pouvons 1'oublier, on boit de 1'alcool pour en éprouver une certaine excitation cérébrale que de petites doses suffisent habituellement a produire. A la longue, pourtant, 1'organisme s'y habitué et, pour atteindre le même effet, des doses plus grandes deviennent nécessaires. Sans s'en douter, le consommateur sage et réfléchi se trouve insensiblement afnené a forcer la dose; il se réveillera un jour alcoolique tout en protestant de sa modération. Oü donc commence et oti finit la modération? II est difficile, sinon impossible, de le préciser. L'usage modéré de 1'alcool peut mener si facilement a 1'intoxication, que 1'Etat est en droit d'exiger des consommateurs modérés le léger sacrifice de leurs habitudes, quelqu'excellentes que puissent être leurs intentions. Enfin, ajoute-t-on, il y a de si grands intéréts engagés dans le commerce de 1'alcool que la prohibition n'irait pas sans causer des ruines nombreuses. Certes, il y a des intéréts respectables qui se sont développés a 1'abri des lois, sous un régime légal. Mais leur existence ne saurait empêcher 1'Etat de prendre des mesures extrêmes, il procéderait par la voie de 1'expropriation pour cause de salubrité publique et se contenterait d'accorder de justes et de préalables indemnités en réparation des préjudices causés. La prohibition de 1'alcool restera toujours une mesure extréme, et si nous en défendons le principe, nous reconnaissons volontiers qu a 1 heure actuelle elle est a peu prés, presque partout, irréalisable. Aussi 1'Etat, dans sa lutte contre 1'alcool, doit-il se contenter d'autres armes. II surveillera la production des alcools et leur fera supporter des impóts trés lourds. Tous les alcools, sans exception, devront être atteints et dans 1'intérêt de la santé publique, comme dans celui du Trésor, il faudra éviter avec soin tous les privilèges. Celui accordé en France aux bouilleurs de cru a eu dans la région de la Normandie des conséquences désastreuses pour la santé publique. L'Etat devra-t il établir des monopoles de fabrication et de vente? II en a incontestablement le droit. L'idée du monopole de 1'alcool peut se défendre au point de vue fiscal, encore que dans certains pays la production d'alcool soit tellement éparpillée que la réalisation en serait bien difficile. Elle était autrefois favorablement accueillie par les hygiénistes qui en étaient alors a attribuer les méfaits de 1'alcool aux impuretés qu'il pouvait contenir et a désirer la consommation d'un alcool aussi pur que possible. Aujourd'hui, on sait que c est 1 alcool luimême qui joue le role predominant dans 1 intoxication et que la faible quantité d'impuretés, malgré leur toxicité bien plus grande, joue une röle tout a fait accessoire dans le développement de 1'alcoolisme. On craint, au contraire, que 1'Etat, seul maitre de la production et de la vente, ne se laisse aller a encourager la consommation pour développer ses ressources. Les expériences faites dans divers pays ne sont d'ailleurs pas trés encourageantes. Aussi les hygiénistes ne réclament-ils plus le monopole de 1'alcool. L'Etat peut agir plus facilement sur la consommation des alcools en évitant la multiplication du nombre des débits. Les moyens qui s'offrent a lui sont trés divers suivant les pays. Les plus efficaces, apparemment, sont ceux employés en Suède et en Norvège et que tout le monde ici connait: on peut se contenter d'établir des licences spéciales favorisant sérieusement les débits sans alcool. L'Etat doit enfin prendre de sérieuses mesures pour réglementer les débits et en surveiller la moralité. L'Etat usera du droit qu'il possède de réglementer la composition des boissons alcooliques. S'il n'interdit pas certaines liqueurs aromatiques, comme 1'absinthe, il pourra du moins interdire dans leur composition telle essence plus particulièrement nuisible, et imposer, pour la proportion d'essences et le degré alcoolique, un maximum qui ne pourra être dépassé. C'est surtout sur 1'individu que 1'Etat sera appelé a légiférer. La consommation de 1'alcool produira chez les individus des phénomènes de deux espèces bien différentes. L'intoxication aigue, due a une absorption massive, se manifestera par des attitudes, des gestes, des paroles incohérents et scandaleux, qui nécessiteront une répression spéciale. Toutes les nations du monde sont aujourd'hui pourvues de lois sur 1 ivresse. Mais, il faut le reconnaitre, ces mesures plus ou moins sévères de répression de 1'ivresse sont d'une efficacité bien discutable. Elles n'ont pas suffi a enrayer 1'alcoolisme qui de nos jours a pris une forme nouvelle. On n'intoxique plus 1'organisme humain par une saturation massive produisant des réactions violentes, on 1'imprègne régulièrement de boissons alcooliques variées prises avec une apparente modération, et on a soin d'éviter 1'ivresse. II se crée ainsi un type d'homme, nouveau et trés répandu, 1'alcoolique, qui est toujours dangereux pour la société et contre lequel il est nécessaire de faire une législation spéciale. Les lésions profondes causées par 1'alcool dans le système nerveux et surtout dans le cerveau, font de 1'alcoolique un aliéné et comme en lui la brute se réveille, il devient souvent violent et criminel. Grave problème non encore résolu dans tous les codes, que celui de sa responsabilité. On a tort de le déclarer irresponsable et de 1'acquitter, eet alcoolique meurtrier, de 1'acquitter purement et simplement comme cela s'est fait récemment en France. On ne peut pas davantage lui reconnaitre une pleine lucidité d'esprit, une compléte responsabilité. Nous avons a faire a un malade qui certes est responsable de son intoxication, mais qu'il faut avant tout soigner. Son traitement dans un asile spécial le mettra dans 1'impossibilité de nuire et mieux que tout régime de répression lui rendra la conscience de ses actes. L'internement des buveurs est une mesure qui s'impose a toute nation soucieuse de restreindre les progrès de 1'alcoolisme. C'est sur 1'homme sain, surtout, que devront porter les efforts de 1'Etat; car il représente, lui, tout 1'espoir de la race. L'enfance sera donc 1'objet de toute sa sollicitude: Un enseignement antialcoolique sera donné dans les écoles publiques et, pour imprégner la jeunesse d'habitudes de tempérance, des sociétés scolaires et post-scolaires enróleront les jeunes générations dans 1'armée des gens sobres et sains en leur faisant prendre 1'engagement de tempérance ou d'abstinence. La nation conservera ainsi des réserves de santé, d'énergie et d'intelligence qui assureront son avenir. En modifiant les conditions sociales, 1'Etat pourra, quoique par des voies indirectes, lutter trés efficacement contre 1'alcoolisme. Toutes les mesures qui viendront élever le niveau intellectuel et moral des masses, toutes les réformes qui amélioreront les conditions de la vie ouvrière, auront pour résultat de diminuer 1'alcoolisme. N'est ce pas 1'oubli des soucis et des misères que 1'on vient chercher au fond du petit verre? Que 1'on donne aux travailleurs la joie de vivre, la quiétude du lendemain, et 1'alcoolisme aura vécu! Le petit verre est souvent pour eux le seul moyen d'introduire un peu d'idéal, un peu de rêve dans leur sombre taudis. Que 1'on remplace leurs tristes logis par de gaies et de saines maisons et le besoin du cabaret disparaitra! Que 1'on assure aux travailleurs des salaires rémunérateurs, que 1'on développe en eux les idéés de mutualité et de solidarité, qu'on les encourage a 1'épargne, que 1'on multiplie les oeuvres d'assurance et de prévoyance sociales, que, par le développement des habitudes sportives, on leur procure des distractions saines, et 1'alcoolisme s'évanouira vite comme un hideux cauchemar! L'Etat est tout puissant dans cette voie, mais que d'objets divers sollicitent son intervention! Leur multiplicité même, ainsi que les ressources difficilement extensibles des budgets, viennent limiter son action. Aussi se contente-t-il généralement d'encourager 1'initiative privée et de 1'aider par de trés larges subventions. L'Etat ne saurait, en ces matières, agir avec la même souplesse d'adaptation ni avec la même ingénieuse variété. En résumé, 1'Etat pour lutter contre 1'alcoolisme, doit a lafois agir sur le présent, pour en réprimer les excès, et préserver 1'avenir,, en protégeant de ses ravages les générations futures. Si des mesures législatives énergiques ne peuvent souvent être prises pour enrayer de suite le mal grandissant, il nous faut constater que le fait se produit surtout la oü 1'alcoolisme est le plus développé. Les gouvernements et les parlements se laissent entralner a suivre 1'opinion du plus grand nombre et ne savent,. ni n'osent toujours, écouter les cris d'alarme d'une minorité saine et clairvoyante, ni suivre ses conseils d'énergiques interventions. L'Etat se contente alors de manifester une sympathie timide et une insuffisante protection aux oeuvres de propagande antialcoolique. Mais, qu'importe! 1'essentiel est que 1'avenir soit sauvegardé. Le devoir supérieur de toute nation est d'organiser 1'éducation hygiénique rationnelle de 1'enfance. Si les générations futures sont élevées a 1'abri des tentations de 1'alcool, elles sauront plus tard imposer a 1'Etat leur ferme volonté et, par elles viendront alors les lois énergiques nécessaires qui dompteront définitivement 1'alcoolisme. Prasident S. Exc. A. S. Talma: Auch Herrn Schmidt unsern besten Dank. Ich bitte nun Herrn Leif Jones das Wort zu nehmen. How to influence Governments and Parliaments. Leif Jones, M. P., (London): The subject on which the Committee of the Congress have done me the honour to ask me to speak, is „How to obtain the sympathy of Governments and Parliaments." That is, I think, the English translation of an idea that was previously expressed in some other language, and I will venture to criticise the version which has been offered to me. Sympathy is no doubt an excellent thing, but it is a word of very wide meaning. I hope I am not growing cynical, but all Governments to-day profess sympathy with the cause of Temperance. It is the fashion to extol the excellence of our aims. I think I have never heard a speech in the House of 'Commons, delivered in opposition to a Temperance Bill, which did not begin with professions of sympathy with the cause of Temperance. And I have found in my political life that when a Minister of the Crown offers his sympathy, he is apt to offer me nothing else. I suggest to the Congress that what we want to-day, is not so much the sympathy of Governments. The problem we have to solve is how to induce Governments to pass Temperance measures into law. Now I am not here to dogmatise upon that question. That problem confronts the Temperance party in every nation. We have our own experience in England, and we are dealing there with an old country \vith ingrained habits of centuries which make the problem somewhat more difficult to deal with than in the newer countries across the sea. We in Europe have problems to solve which do not face Australia, or even America. The only claim I have to speak on this question to-day, is that ever since I entered public life, I have had to consider this problem. I have had a good deal of experience of elections, some of Parliament, and I have had to deal with Governments, friendly and unfriendly, upon this question. The experience is limited, but it is the experience of a convinced Temperance reformer who is also a politican, and you must take it for what it is worth. 17 Origin and Character of the Temperance Movement. Now the Temperance Movement is not in its origin a political or legislative movement. It is an organised social effort to win individuals to sobriety and to free the community fom the evils that attend upon the common sale and consumption of intoxicating liquors. We are not visionaries or theorists, working for some good in the far 'off future that may be realised in the nations hereafter. We are an intensely practical people trying to solve an urgent, ever-present, social problem. We are trying to save the individual from intemperance and to free the community from all the evils flowing from the liquor traffic. Laws dealing with intemperance are to be found in every country. These were not in their beginning Temperance measures. They had their origin in revenue considerations. At best they were police measures. The modern Temperance movement, scarcely a hundred years old, is a humanitarian social movement, dealing with the saving of individual victims of drink, the spirit of which was reflected in the wonderful speech delivered last night by the Rev. R. J. Patterson. But the process of raising those who have fallen is at best unsatisfactory. Drink stamps its marks upon its victims. they emerge from the abyss scarred with the conflict. Therefore the next stage in our movement is to save the children, and to raise a generation free from the influence of drink. 1 his is going on in every nation, and people are more and more willing to join in such preventive work. Universal Cry for Legislation. But that is not enough. What we have found in England is that with all the efforts of rescuing drunkards and all the work connected with the education of the children, we have only just succeeded ïn stemming the tide of intemperance. We have made but little headway in one hundred years. I do not want to depreciate what has been done, but the tide has not been 1 olled back, for we are consuming to-day per head of the population very nearly as much alcohol as 70 years ago. Realising the evils that the trade in strong drink inflicts upon the nation, and that rescue work is not in itself sufficiënt, it is at this stage that the necessity for Temperance legislation asserts itself, and we go to the State and demand that these evils shall not continue, but that the State shall step in and deliver the rising generations from the effects of the liquor traffic. People get tired of dealing with the results of the liquor traffic. Let us attack it at its source; let us prevent the evils from arising. Many nations are represented here, speaking different languages, but the evil is the same in all. We do not know one another's language, but we all know the signs of the prevalence of intemperance—poverty, disease, crime and misery—marking its path everywhere, so that the whole of civilisation, represented as it is at this Congress, is crying out for legislation to suppress the evils that flow unceasingly from the liquor trade. Two Schools of- Thought. In considering these evils and the legislative remedies, two schools of thought arise. Both are represented here, and both are earnestly endeavouring to solve the problem and put down the evil. There are those who regard the evils that come from intemperance as accidental. They believe they do not necessarily accompany the sale and consumption of alcohol. They think that if the drink were sold in other places, and under other conditions, at different times, by other people, it might be possible to have the sale without harm being done. These people are not in favour of doing away with the liquor traffic; they are for its regulation, and they are doing much work throughout the world in diminishing the evils that arise out of the sale of drink. I do not belong to this school; I think the regulators have had their chance, and I look the world over in vain for the country where the liquor traffic is carried on without producing the evils of which I have been speaking. It is the realisation of this fact that has produced another school of thinkers in regard to thisquestion; who believe that these evils are not accidental, but inevitable, that they are not due to place, time, or to the people who sell it, but that wherever drink is sold, these consequences willfollow. That is the school to which I early in life attached myself, and I can only say that the older I grow, the more firmly convinced I • am that the wise course for the individual is total abstinence, and that the, wiser the nations grow, the more nearly will they approach to the prohibition of the liquor traffic. But between these two schools, divided in their opinions as to the possibility of suppressing the evil without suppressing the drink, there is no necessary practical difference in the desire for Temperance legislation at any given stage in a nation's history. As a matter of fact, we in our country are working side by side to reduce the evil. In most countries to-day I believe there is a consciousness, of the magnitude of the mischief, caused by drink, and a common determination to solve the problem as far and as soon as possible, and in practical matters in our country and in every country teh reguleators and the prohibitionists are working together. It is true we prohibitionists must seem to those who believe in regulation impracticable idealists, and rather hopeless visionaries. We see a vision which they cannot see. It is true also that they propose some experiments which we think unwise. But both schools, seeing the evil, are inclined 'to work together for all measures which tend to limit it, in however small a degree, and provided we are not asked to become parties to carrying on the trade. Governments and Public Opinion. Governments, to state the proposition in another form, depend upon public opinon. That is true of all countries, in varying degree. It is most immediately true of democratie countries and of countries governed by popularly-elected assemblies. The more democratie the country, the more immediate is the pressure upon the Government of the day. The wider the franchise, the greater the opportunity on the part of the electors of influencing the Government, and it is not without significanse that our recent triumphs have been won, where women as well as men have exercised the franchise. It is true of all social legislation, but of Temperance legislation most of all, that it depends for its efficacy on the force of public opinion behind it in the men and women who constitute the nation. And therefore I restate our problem thus: How are we to create an effective public opinion on this question, and to bring that opinion to bear upon Parliament and Government? Now I need say little about the creation of public opinion. That has been the work of Temperance societies and teachers for the last 80 years, and speaking for our own country, the work has been done thoroughly and with great effect. There has been in my time a complete revolution in opinion in regard to alcoholic drink and its effects upon individual consumption. Tribute to the Pioneers. In this connection I cannot refrain from paying a tribute of admiration to the founders of the Temperance movement, who were without scientific knowledge or University training. In the ordinary sense of the word they were not educated men, but they showed the way, and laid firm and sound the foundations of the Movement. What they knew was I i f e , and with a sureness of touch that is more important than mere learning, these men laid their fingers upon the root of the disease, diagnosing it truly; and it is their triumph to-day that men of European and worldwide reputation in the world of science proclaim in the language used by the unlearned fathers of the Movement the truths that underlay their original propaganda. Their work is now being done by the scientific men through the world, and may I say that we in England are watching with admiration and gratitude the invaluable work which your leading men of science on the Continent are contributing to the investigation and determination of the physiological effects of alcohol. Education of the Electorate. All this is going on. I spoke of the education of children on Temperance principles. In our Bands of Hope they have been largely educated, and we find in our electorate the boys — the girls not yet, but that will come — who have been thus familiarised with Temperance truths from childhood. That is telling upon the electorate of the day, and I speak pretty confidently in regard to public opinion in our own country when I say that public opinion among the ordinary common-place electors of the country is in advance of the legislation which we have been able to secure. Now why is that? Partly it is that as we have gone along, we have ourselves created the strength of the enemy. As we have grown more aggressive, we have driven the liquor trade into defensive operations. With us we have in the liquor traffic a highly efficient organism with its feelers everywhere, making its influence feit in every election and securing representation by creatures of its own on Town Councils, Boards of Guardians, County Councils, in the House of Commons, and in the House of Lords. Therefore when it comes to political and legislative matters, the teaching we have done has proved insufficiënt, because we have resisting us an enemy actuated by self-interest alone, pursuing its course regardless of the national welfare, bent on making the sales of its products as extensive as possible, and in possession of machinery which enables it to impose its will on Parliaments and Governments. Temperance and Political Parties. Now we come to the practical point — how can we prevail against this organisation of the liquor trade, and make the nation's opinion feit in Parliament? The thing to do, say some of our friends, is to have our own men in Parliament, to have our own part in the State, to form an organisation of men who shall be Prohibitionists or Temperance reformers, and nothing else. Well, the dif&culty we have in our own country — and it may possibly obtain elsewhere — is that we have old established parties; we have divisions of political opinion on other questions than Temperance, and I think it would be wholly impracticable, dealing with the complicated foreign and domestic affairs which make up the life of a modern State, to establish a Temperance party which should be no thing but a Temperance party. En the other hand, it is dangerous to entrust the Temperance cause to an yof the existing parties, and we see some of that danger in America. We were anxiously awaitjng here the news from Maine yesterday. To day we have the good news that the cause of Temperance has triumphed over the danger that has threatened it, but I do not think that any danger would have threatened that law, were it not for the long standing quarrel between the Republican and Democratie parties. Had Maine been free from this complication, we should never have been anxious as we were, but we are thankful to day for what Maine was taught by General Neal Dow 60 years ago. It has never seemed to me safe to trust the cause of Temperance exclusively to any of our parties. What we have to do — and this is the practical problem which I put before the electors everywhere — is to secure that the right men, whatever their opinions upon other questions, men with sound views upon the drink question, are returned to sit in the Parliaments of the world. That is to be done by meansof the electors — there is no other way. Candidates and Electors. I think it not disrespectful, and I hope I am revealing no secret of my colleagues if I say that we who represent constituencies in Parliament, are very sensitive of the opinions of our electors. I take no shame for that. I do not expect to take my opinions from my electors, but I hold that "the majority of the electors are entitled to have a man in Parliament who represents their opinions, and not merely his own. If they agree with my opinions, they will send me to Parliament; if they do not, they won't. Mr. Patterson, in the address to which I have alluded, gave us a description of a delightful constituency in the North of Ireland, where they had 2000 men electors who pledged themselves to vote only for a sound man, and they had no difficulty in persuading the candidate of the justice of their views. With such a body of voters, there would be a balance in almost any constituency either in Ireland or England. But the best men in Parliament are not the men who are forced to accept their views from the electors. What we want is to have men in Parliament who know our question; and speaking with some experience of the House of Commons, now I can say that the great thing about our English Parliament to-day is that there is a band of men who know our question from the inside. It has not been forced upon them reluctantly by their electors; they have been trained in our Bands of Hope, brought up in our Temperance societies, so that they do not require to be compelled on a given occasion to follow the right course. You want men who go right, because the ycannot go wrong, and such a body of men we have in the House of Commons to-day. The Education of Politicans. I do not want to deter you from educating politicans; they are very teachable. You need despair of nobody. I have a letter from Mr. Gladstone written in 1872 in answer to.one from a gentleman who had asked the great statesman for his opinion of Sir Wilfrid Lawson's Permissive Bill. He acknowledged the receipt of the communication in a most polite letter, in which he said, through his secretary, that „her Majesty's Government, though very sensible of the evils arising from the abuse of strong liquors, were not prepared to support" the Bill in question. That was in 1872: in 1881 Mr. Gladstone followed Sir Wilfrid Lawson into the lobby in support of Local Option — only nine years to educate even Mr. Gladstone. In 1873 Sir William Harcourt delivered a similarly antagonistic speech at Oxford which is still quoted by the liquor people; but they do not add that experience at the Home Office and pressure of electors convinced Sir William Harcourt, and that he lived to introducé a Local Option Bill into the House of Commons. So that we must never despair of getting men right on our subject. But let us take care never to allow a man to go to Parliament who is not pledged to vote right on this question. The main thing, however, is not even to get men to Parliament. It is the electors to whom the matter must be brought back, for the strength of the Movement is in the individual elector. It should not be left to us in Parliament when we are sent there. It is not enough to put pressure on at election times. In Parliament there are a whole series of questions waiting and jostling each other to be dealt with, and Governments take up those questions that are most urgently pressed upon them, not from any necessary indifference towards other questions, but because the most urgent and persistent must receive attention. The Duty of the Elector. Therefore let the elector, even after choosing a sound man, keep pressing upon him the Temperance question. If you do this, and have the right man in Parliament, it will be found that Governments will very speedily become amenable to Temperance electors. There is one thing a Government always says to itself: „We must go on, being the Government of the country, otherwise ruin will follow." That is the first article in the creed of every Government. They will always therefore strive to do the thing that is necessary to keep them alive. That is the history of Temperance legislation in our country; that is its meaning. That is the secret of the set-back of the Licensing Act of 1904, which was a triumph for the liquor traffic. It was because the Government of the day could not go on unless they yielded to the demands of the liquor trade in defiance of the counsel of some of the best members of their own party. It is because of the strength of the Temperance Movement in our country that Mr. Asquith's Government brought in and carried through the House of Commons a far-reaching measure in 1908. That Bill has not become law in our country; but that is another domestic detail. We found it necessary to deal with the Parliamentary machinery itself before we could place our Bill upon the Statute Book. We have done that We have cleared away the obstacle; we have thrown open the road, and now the Temperance party in England has the pledge of the Prime Minister and his Government, that before this Parliament ends, they will place upon the Statute Book a Bill notless far-reaching than the Bill of 1908. That has been done by attention to the electorate, by the election of the right men to Parliament, and by the pressure of the electors on Parliament and by the Members of Parliament upon the Government of the day. There is a clear line of communication between the voters and the Government. Let the pressure of the voters be continuous; let it be well organised and well directed, unceasing and watchful, and the result is certain. The Members of Parliament are excellent conductors in a telegraphic sense, and the message from the individual voters through their Members to the Government of the day is recorded in the legislation of the State. Prasident S. Exc. A. S. Talma: Ich überbringe Herrn Leif J ones den Dank der Versammlung für seine wichtigen Ausführungen. Fangen wir nunmehr die Diskussion an. DISKUSSION. Dr. Jur. Eggers, (Bremen): Die Gesetzgebung gegen den Alkoholismus hinsichtlich der Herstellung und des Vertriebes alkoholischer Getranke zerfallt in zwei grosse Teile: Verbot und Regelung. Gemeinschaftlich kann auf dem Gebiete der Regelung gearbeitet werden. Es handelt sich da um folgende Frage: So lange die alkoholischen Getranke noch da sind, so lange sie «noch nicht verboten werden können, wie können sie da durch die Gesetzgebung möglichst unschadlich gemacht werden? Die Frage klingt verwunderlich, weil selbstverstandlich das alkoholische Getrank gleicher Menge, gleicher Starke und Beschaffenheit, das Jemand zu verschiedenen Malen unter der Herrschaft der verschiedenen Systeme trinkt, regelmassig die gleiche berauschende Wirkung ausüben muss. Aber nicht darum handelt es sich hier, sondern in der Hauptsache urn die Frage, wie die Macht der Alkohol-Interessenten, mogen sie Einzelne oder Personen-Gesammtheiten bis zur Gemeinde oder dem Staat sein—gebrochen werden kann> praktisch augenblicklich vor allem um die Frage, wie der durch Professor von Bunge klassisch gekennzeichneten Verführung durch das Alkoholkapital entgegengewirkt werden kann. Das ist die brennendste Teilfrage der ganzen Alkoholfrage. Soweit können die Alkoholgegner aller Richtungen sich zu einer gewaltigen Phalanx zusammenschliessen! Wenn man mir insoweit wohl nicht allzuviel widersprechen wird, so ergeben sich bisher leidenschaftliche Meinungsverschiedenheiten noch, sobald man ein besonderes System zur Regelung vorschlagt. Ich gehore zu denen, die durch die tiefgründigen Untersuchungen der Herren Rowntree und Sherwell gelernt haben, für den Gedanken einer Alkoholverwaltung zum gemeinen Nutzen im Sinne der ursprünglichen Idee des s. g. Gotenburger Systems einzutreten. Ich glaube, dass dieses System sich immer mehr vervollkommnen lasst, und dass damit gerade in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte erzielt sind. Ein grosser Teil derer, die es auf früheren Kongressen angegriffen und verachtet haben, sind jetzt anderer Ansicht geworden Die aber, die immer noch nichts davon wissen wollen, fordere ich energisch auf, Vorschlage zu einer anderweiten Regelung der Herstellung und des Vertriebes alkoholischer Getranke für die Dauer ihrer hassenswerten Existenz zu machen. Wer da versagt, gerat in Gefahr, insoweit nicht als Idealist sondern als Ideologe bezeichnet zu werden, als Vertreter unfruchtbaren systematischen Denkens und Grübelns. (Wobei ich darauf hinweisen darf, dass in der Anschauung über solche Politik so verschiedener Persönlichkeiten, wie der kluge Napoleon I und einer seiner heissesten Gegner Heinrich von Kleist übereinstimmen). Das Lange und Kurze unserer jetzigen Sachlage liegt darin: Der Staat muss wieder in das Eigentum der Konzessionen gesetzt werden. Das ist in der Regel in den Kulturstaaten nur möglich, wenn den bisherigen Konzessionsinhabern Entschadigungen bezahlt werden. Wer über Konzessionswesen nachdenkt, ohne hierzu entschiedene Stellung zu nehmen, hat sich nicht klar gemacht, wie die Klinke der Gesetzgebung erfolgreich in unserem Sinne in die Hand genommen werden kann. Wer Entschadigung nicht bewilligen will, wird in der Regel schweres Lehrgeld zahlen müssen. So lange die englischen Enthaltsamen mit dem Rufe „No Compensation" an die Pforten des Unterhauses klopften, wurden sie mit blutigen Köpfen zu Hause geschickt. Erst das Zauberwort „Time Limit" hat die Tür des einen Hauses geöffnet und wird zweifellos auch im Oberhause in absehbarer Zeit zum Siege führen. Ich beglückwünsche von ganzem Herzen meine Herren Vettern jenseits des Kanals, dass sie mit teutonischer Gründlichkeit zunachst theoretisch die richtige Fragestellung gefunden und dann praktisch die notwendigea Folgerungen gezogen haben. Die deutsche, wie die Wissenschaft vieler andern Lander kann dort in die Schule gehen! Soweit die Regelung. Ueber Verbot will ich heute nicht mehr sprechen. Es soll aber zum Schluss noch nachdrücklich darauf hingewiesen werden, dass vorstehende Regelung nicht als eine ewige gedacht ist, nicht als eine unübersteigliche Schranke für das Verbot, sondern als beste Vorbereitung für die Möglichkeit des Verbots! Dr. Jur. A. van Gijn, (Haag): Der Vertreter des Finanzministeriums wird zweifellos als der Fuchs betrachtet, der für die Gesundheit der Hühner redet. Dies gilt aber für Holland nicht. Hier, sowohl als in England, würde sich der Finanzminister sehr freuen, wenn der Ertrag der Alkoholaccise zurückginge. In der Volksvertretung hat der Minister erklart, dass es ihm gleichgültig ware, wenn das Budget durch den Rückgang des Ertrags der Alkoholaccise mit einem Defizit schlösse, denn die andern Steuer würden in den folgenden Jahren das Defizit zweioder dreimal vergüten. Nun habe ich aber ums Wort gebeten, nicht nur um zu betonen, dass es in Holland gar nicht dem Finanzminister beizumessen ist, wenn das Alkoholgesetz nicht scharf genug ist, obwohl viele dies meinen, sondern ich will auch die 5. These des Herrn Dr. Hayem anfechten. Es würde eingrosser Fehler sein, wenn die Regierung die alkoholfreien Getranke besteuerte. Der Preis der Getranke ist ein überwiegender Faktor, und derj enige der alkoholischen ist niemals hoch genug. Die alkoholfreien Getranke aber sind niemals zu billig. In Holland ist die Herabsetzung der Detailpreise der alkoholfreien Getranke zweifellos eine von den Ursachen der Abnahme des Alkoholkonsums. Die Verminderung der Ausgaben für alle jenen Sachen, von Herrn Hayem so ausgezeichnet erklart, mit dem erhöhten Ertrag anderer Steuer, muss den Verlust der Staatskasse durch die Abnahme des Alkoholkonsums ersetzen. Falls diese Entschadigung sich einige Jahre warten lasst, so soll man das fehlende leihen, und es zurückzahlen, sobald man die günstigen Folgen des verminderten Alkoholkonsums in der Staatskasse bemerken wird. Die Herren I. I. Samson, C. A. Gerritsen, Pater Ildefonsus, L. Staal und C. J. Polak sind mit diesen Bedenken gegen die 5. These einverstanden. Prof. Forel, (Yvorne): Je tiens a dire que je suis absolument d'accord avec les thèses 1, 2, 3, 5 et 6 de M. Hayem. Par contre je m'oppose a sa quatrième thèse. Je ne crois pas qu'il faille actuellement parler d'impöts sur les boissons sans alcool et sur les fruits frais ou conservés. Nous devons bien au contraire dégréver les produits alimentaires nécessaires au peuple. Quand nous aurons réussi a supprimer 1'empoisonnement en masse du peuple par 1'alcool, et par la, a doubler sa force de travail et de production, nous aurons assez de fortune directement imposable pour nous passer de gréver d'impöts les matières alimentaires de première nécessité. Gardons-nous donc de vouloir remplacer 1'impöt sur 1'empoisonnement du peuple par un impöt sur les denrées alimentaires. Quant aux traités decommerce, il faut que les Etats arrivent a comprendre qu'en lésant les intéréts vitaux des autres, ils ne font que provoquer des représailles et léser ainsi les leurs par contre-coup. Je répondrai a 1'excellent rapport de M. Schmidt sur un point. Quand un homme ivre commet un crime, il est de fait aussi irresponsable qu'un fou. Le responsable c'est la société qui boit et qui encourage la boisson. Tant que ce sera le cas, il n'y aura pas d'autre législation équitable pour les alcooliques que ceHe pour les aliénés dangereux et que 1'internement préventif dans des asiles de buveurs avec libération conditionnelle. Ebenezer Howard, (Letchworth): I wish to deal with one special, but, as I believe, very important method of influencing Governments to support the temperance movement — a method applicable to almost all reforms: the experimental method — the expression on a small scale of the idea you wish to see carried out on a national scale. As a Londoner I had long clearly seen how different that vast agglomeration might have been, if, instead of growing up in a haphazard fashion, it had been carefully planned so as to provide for the vital needs of its inhabitants; and in 1898 I wrote a book „Garden Cities of To-morrow", to show that the way to teach town planning and municipal ownership of land was to build one model city, with the assurance that if such a scheme were successfully carried out, the ideas thus represented in a concrete form would soon spread throughout the country. When advocating this proposal I was constantly urged to approach the Government with a view to their taking up my proposals, but I had had too much experience of the inertia of Governments to have any faith in their support at that stage. But I appealed by word and by pen to individuals throughout the land to unite in a great effort — National but not Governmental. And af ter but a few years' work I got Letchworth started on an area six times as large as the old walled -—- in City of London, and the British Government had been so influenced by what had been done at Letchworth and elsewhere (partly in consequence of what had been done at Letchworth) that in 1910 an Act was passed with a view of making town planning more easy. As Letchworth — with an industrial and residential population of 6000 persons, the principle of local option had been set up — again without the aid of the Government, and the vote had been given, not only to men but to women, and upto now there was not a public house within a mile and a half from the centre of the town. But important as local option and the suppression of the public sale of intoxicants were, they were not sufficiënt, and supporters of local option must make the movement at Letchworth completely successful in its campaign against intemperance; and this could only be done by the provision of counter-attractions, on which I am to speak next Saturday. Letchworth belonged to all the nations, and all the nations must promote its success, and its complete success would lead to Go- vernmental action and support the world over for every movement aiming at the welfare of humanity. Alfred Smith, (Brennstadt): Meine Damen und Herren! Aus den Ausführungen unseres ersten Herrn Referenten haben wir ersehen können, wie schwer es ihm wurde, uns mitzuteilen, wie die Teilnahme der Regierungen und Volksvertretungen zu gewinnen sei. Ich muss gestehen, dass ich bezüglich der Lösung dieser wichtigen Frage sehr enttauscht wurde; ich hatte gehofft, bestimmte Anweisungen zu erhalten, auf welche Weise wir nun zu Hause in diesem Sinne wirken sollen; leider ist es damit nichtsgewesen. Ich meine, die beste Antwort, der beste Hinweis liegt in dem Telegramme aus Maine, welches uns vorgelesen wurde. Durch derartige Kundgebung des Volkswillens werden die Regierungen am ehesten auf ihre Pflichten hingewiesen, teilnehmen zu m ü ss e n , wo es sich um das Beste des Volkes handelt. Wollen wir denn etwas von den Regierungen haben oder sollten nicht vielmehr die Regierungen wünschen müssen, u n s e r e Hilfe in Anspruch zu nehmen? Wenn unsere Bewegung von der Gunst der Staatsregierungen und massgebender Persönlichkeiten ihre Existenzkraft entlehnen muss, dann, meine Damen und Herren, ist sie keine zukunftsstarke Bewegung! In langsamer Ausdauer und treuer Hingebung einzelner Persönlichkeiten wachst die Idee zur geschichtlichen Bedeutung. Es wird allmahlich Zeit, dass diese geschichtliche Bedeutung 'unserer Bewegung endlich einmal von den Regierungen durch etwas anderes wie die ewige Sympathie, die uns schon reichlich über wird, anerkannt wird, dass sie statt dessen lieber durch tatkraftige Mitarbeit ihre Pflichten erfüllen. Dann wird hoffentlich in einem der nachsten Kongresse die Formulierung der heutigen Frage lauten: „Wie gewinnen die Regierungen und Volksvertretungen die Teilnahme und Hilfe der massgebenden Organisationen, die dem Staate helfen, zum Besten der Völker das Volksgift Alkohol aus zu schalten." Dr. Jur. Otto Bauer, (München), findet den Vorschlag der J ustizkommission des deutschen Vereins gegen den Missbrauch geistiger Getranke, die Entlassung der zwangsweise in die Heilanstalt Untergebrachten bedingt vorzusehn, gut: dies sei eine notwendige Forderung auch der Abstinenzbewegung. Ebenso begrüsse er die Fassung „Gewohnheitstrinker" für „trunksüchtig". Er bestreite aber, dass die bedingte Entlassung aus der Heilstatte das Pollardsystem sei, wie Herr Geheimrat Dr. Möller es bezeichnet habe. Dieses lasse die Trinker nicht erst Gewohnheitstrinker werden, es bessere sie, s t a 11 sie zu strafen. Trunksucht sei der A b schluss einer schadlichen Entwicklung, so weit dürfe man es nicht kommen lassen. Dr. Roux, (Amiens): Je conteste la thèse de M. Hayem: que la production du vin et du cidre ne soit pas une richesse pour un pays actuellement, et que 1'Etat puisse la supprimer par une disposition législative: Sans doute en théorie le vin et le cidre ont des inconvénients au point de vue hygiénique, et occasionnent par leur influence sur la santé,et indirectement sur 1'activité intellectuelle et physique, des pertes considérables; mais cela n'est pas encore accepté par 1'opinion publique. Celle-ci commence a peine a reconnaitre le danger des boissons distillées. Or la valeur économique est constituée par la convenance d'un produit pour 1'opinion des consommateurs qui assure son écoulement. La production du vin et du cidre seront longtemps encore en France des sources de valeur économique considérable: tous les départements au sud de la Loire sont habités par des vignerons modestes dont le matériel de la fabrication du vin forme la moitié du patrimoine. Les départements du Nord-Ouest sont remplis de paysans qui tirent de la culture des pommes a cidre la moitié de leurs ressources. Supprimer la production du vin et du cidre serait ruiner du coup les deux cinquièmes de la France, car il est impossible de la remplacer du jour au lendemain par la production du vin sans alcool, trés peu connu en France et même peu en faveur chez les abstinents. On n'en achèterait que des quantités infimes. D'autre part cette fabrication exige des appareils coüteux que le petit pavsan ne peut acquérir. Quant aux fruits fr'ais, ils réclament tant de soins et sont exposés a tant d'aléas que leur production est également difficile a généraliser. Donc, s'il est bon de vulgariser les notions hygiéniques sur les qualités du vin sans alcool et des fruits frais, c'est une oeuvre de longue haleine; or actuellement le fléau alcoolique détruit nos générations avec une rapidité qui ne nous permet pas d'attendre les résultats de cette propagande. II faut d'abord arracher les jeunes générations aux ravages des distillés, et pour cela il ne faut pas soulever contre notre propagande antialcoolique la révolte générale d'intérêts actuellement considérés comme trés légitimes. C'est bien assez d'avoir a lutter contre les distillateurs et les négociants qui écoulent leurs produits. Le but du Congrès étant de remédier efficacement et au plus vite aux maux causés par 1'alcoolisme, il ne doit pas adopter des voeux imprudents. D'autre part 1'Etat ne saurait trouver dans un impöt sur les boissons sans alcool un remplacement sérieux au voint de vue financier aux ressources qu'il tire des taxes sur les liqueurs alcooliques. II faut trouver autre chose. Dr. Leimbach, (Heidelberg): Gegen Gotenburger System, und ahnliches, wovon gesprochen wurde, werde ich mich heute nicht ausdrücklich wenden. Ich denke, dass meine Stellung dazu auch ohnedies klar ist. Wohl aber möchte ich den ausgezeichneten Worten meines Freundes Hayem einiges zufügen. Seine These 4 heisst: Der Staatsschatz kann durch die Auflagen auf Getranke ohne Alkohol und auf die frischen und eingemachten Früchte, eine wichtige Kompensation für die Verluste finden, die aus dem Verbot der alkoholischen Getranke entstehen. Ich meine, das sind Vorschlage, besonders soweit sie die Früchte betreffen, die wir besser unsern Gegner zu machen überlassen sollten. Lnsere Bewegung wird von der Verwirklichung dieser Vorschlage keinen Gewinn haben. These 4 widerspricht meines Erachtens der These 3, welche will, dass die Kultur des Obstes ermutigt wird. Colonel Fergusson, (Cheltenham):To win the support of Governments and Parliaments we must exercise patience and moderation. We must be content to get legislation by instalments. When we sit down to a meal — whether it be a roll of bread, or a beafsteak — we do not try to bolt it whole, we swallow it in small mouthfuls. That is the best for the bodily health: and so it is best for the body politic to gain our objects by gradual reforms and not by revolution. I rejoice to believe that we are all united in our ultimate aims: let us be unanimous in the moderation of our demands and we shall all the sooner reach the goal to which we all aspire. I thank all concerned in the organisation of the Congress for their excellent arrangements, their kind reception, and their gracious hospitality. Dr. F. Ferrari, (Mailand): Je veux signaler le fait, que 1'Etat doit intervenir dans la lutte contre 1'alcoolisme, non seulement comme législateur, mais aussi comme gesteur de bien d'établissements publics. Tous les Etats affirment que le service militaire est un véritable moyen d'éducation pour le peuple. II faut donc que pendant le même service, 1'Etat instruise les soldats sur les dangers de 1'alcool d'une fa5011 théorique et pratique, théorique avec les écoles antialcooliques dans les casernes, pratique, en supprimant toute boisson et tout débit de boissons alcooliques dans les casernes et pour les militaires. Indépendamment de la question du pouvoir alimentaire de 1'alcool, le gouvernement qui cherche a nourrir ses soldats de la fa<;on la plus économique et scientifique possible, ne peut pas mettre 1'alcool parmi les aliments a donner aux soldats. De même dans tous les instituts d'éducation directement gérés par 1'Etat, il a le devoir de supprimer toute boisson alcoolique comme inutile. Les budgets qui se préoccupent toujours de faire de 1'économie, auront dans cette prohibition un moyen des plus pratiques et surs, et les soldats comme les enfants comprendront bien plus clairement, avec le fait, que 1'alcool est un poison. Dr. Gaye, (Stettin): Ich bitte um die Unterstützung der Eisenbahn-Alkoholgegner-Verbande, und weise darauf hin, dass diese Vereine bisher nicht die thatkraftige Unterstützung des Staates gefunden haben. Dr. Scharffenberg, (Kristiania): Gegen die vierte These von Dr. Hayem möchte auch ich bestimmt und ernstlich protestieren. Diese These steht auch mit seiner sechsten These im logischen Widerstreit. Derselbe Staat kann ja unmöglich die einheimische Produktion von Obst und alkoholfreien Getranken besteuern, und zugleich in seinen Handelsvertragen den fremden Produzenten besonders günstige Bedingungen gewahren. 18 Ein so wichtiges Nahrungs- und Genussmittel wie die frische Frucht sollte prinzipiell überall steuer- und zollfrei sein. Darm sollten Abstinenten und Vegetarier einig sein. Ich kenne genau die grossen finanziellen und internationalen Schwierigkeiten, welche die Durchführung eines eventuellen Staatsverbotes einem kleinen Lande wie Norwegen bereiten würde. Die Alkoholsteuern machen mehr als 10 % der ordinairen Staatseinnahmen in Norwegen aus. Die grösste Schwierigkeit für uns liegt j edoch in den Handelsvertragen. Namentlich Frankreich hat schon einmal Norwegen — wie auch Finnland, Schweden und Danemark — den Zutritt zu der Pariser Börse für Staatsanleihen verweigert um eine Ermassigung des Weinzolls zu erhalten. Und Frankreich hat auch seinen Willen durchgesetzt in den drei skandinavischen Landern. In dem Vertrage zwischen Frankreich und Norwegen vom Jahre 1909 hat die französische Regierung in einer heimlichen Note den Vorbehalt genommen, dass die norwegische Alkoholgesetzgebung nicht in einer Weise geandert werden sollte, die für Frankreichs Export von Wein und Branntwtin chadlich ware. Es ist leider sehr wahrscheinlich, dass die Durchführung eines norwegischen Staatsverbotes einen für uns sehr schweren Konflikt mit Frankreich hervorrufen würde. Es kann der Augenblick kommen, da es für uns, norwegischen Proliibitionisten, notwendig wird, an die Sympathie der Verbotsfreunde aller Lander in einem solchen Konflikt zu appellieren. P. v. d. Meulen, (Leeuwarden): Je suis dans la même condition remarquable que M. van Gijn, car je suis fonctionnaire du ministère des finances, et je dois faire quelques objections contre la 4-ième thèse de M. Hayem. Je ne suis pas d'accord avec 1'orateur que c'est a nous de trouver les moyens pour remplacer les revenus diminués par notre propagande antialcoolique. C'est la que nous nous trouvons sur le terrain exclusivement économique et politique, et les questions que nous rencontrons la nous divisent en divers partis, selon notre conviction politique et économique. Selon mon opinion ce n'est pas la tache de notre congrès d'indiquer les remèdes pour le trésor public, mais c est la tache des gouvernements et des parlements eux-mêmes. En même temps je crois — et plusieurs Ministres de 1 Etat hol- landais 1'ont assuré — que les conditions publiques deviendront plus favorables en même temps que les revenues de l'alcool diminueront, d' après que les impöts directs augmenteront considérablement et sqffisamment. En outre les dépenses de 1'Etat, sortant de 1'alcoolisme, diminueront considérablement. Mais y a autre chose. Parmi les moyens efficaces pour combattre les moeurs alcooliques, nous autres Hollandais aussi trouvent en premier lieu les bonnes boissons non-alcooliques et les fruits frais, comme les citrons, les oranges, etc. Et il faut désapprouver tout ce qui peut faire augmenter les prix de ces boissons et de ces fruits. Pour nous Hollandais il est encore une raison spéciale pour nous opposer a cette thèse. Notre Ministre a proposé de fixer des droits d'entrée sur les fruits frais, et la société que j'ai 1'honneur de représenter, la Société pour 1'abolition des boissons alcooliques, comme les autres sociétés des abstinents se sont adressées au parlement pour ne pas suivre M. Ie Ministre dans cette route. La fin du référat et de la 6-ième thèse me font espérer que M. Hayem prouvera que c'est dangereux dans ce temps-ci de poser dans notre pays une telle thèse et qu'il aura la bonté d'abdiquer a la 4-ième thèse comme inutile et dangereuse. Arthur Sherwell, (London): I am sorry that time does not allow me to refer at any proper length to the interesting address which the Congress has had from Mr. Leif Jones. The matters discussed are of great interest and of great importance to all countries. I was surprised to hear Mr. Leif Jones, in his analysis of the various stages through which the temperance movement has passed, refer to the legislative stage as the last stage. Surely that is not historically accurate. In England, at least, the legislative stage was a very early one. Parliament began its legislative attempt to regulate and restrict the sale of intoxicants in England four centuries ago, and for four hundred years the attempt has been continued by means of innumerable statutory amendments and new laws. And yet to-day, as Mr. Leif Jones has pointed out, we still find ourselves, after all this legislative activity, confronted with a large national consumption of alcohol and a grave problem of intemperance. Why is this? What is the meaning of this comparative futility of legislation? It seems to me to be this: that our licensing laws have been based on a wrong principle. Parliament has been busy trying to restrict the sale of alcohol, but all the time it hasleft the sale in the hands, and under the management and control of persons whose incomes and profits have depended upon the amount of liquor they sold. Surely it is unreasonable to expect restrictive laws to succeed so long as the sale of alcoholic liquors is conducted for private profit. Mr. Leif Jones, like other speakers this morning, looks to prohibition as the great remedy. So, I suppose, do all, or nearly all, in this Congress. He admits that to.tal prohibition is not imminent; he says he is a „visionary" and that he sees in a vision a time when all sale of alcohol will everywhere be prohibited. Yes, but when? And what about the meantime? It is this „meantime" that some of us are soconcerned about. We cannot content ourselves with waiting for and working for the millennium; we are not willing to allow the present condition of things to continue unremedied until public opinion — especially in the towns — is ripe for prohibition. No one reasonably expects public opinion in our towns and cities to be ready for prohibition for a long time to come. Meantime what is to be done? Some of us feel that the only thing to be done is to supplement the advocacy and, where possible, the exercise of prohibition by the adoption of some form — suited to each country — of the Gotenburg system which has been so successful in Norway and Sweden. Frl.W. Lohmann, (Bielefeld): Meine sehr verehrten Anwesenden, Herr Leif Jones hat eine Reform der Parlamente gefordert, er hat gesagt: „Bring the right men into the parliaments." Ich glaube mit ihm übereinzustimmen, wenn ich das Wort „men" im weitesten Sinne verstehe, mit der deutschenUebersetzung,,Menschen", also Mann u n d F r a u. Da diese Auffassung durchaus nicht selbstverstandlich ist, so halte ich es für notwendig, nachdrücklich dafür einzutreten. Die Erfahrung der Lander, in welchen die Antialkoholgesetzgebung die grössten Fortschritte ge macht hat, zeigt uns, dass, sobald die Frauen eine Stimme in der Gesetzgebung erhielten, diese Parlamente unseren Forderungen sich günstiger gegenüber steilten als früher, Verbotsmassregeln Annahme fanden und zur Durchführung gelangten; ich erinnere an Norwegen, Finnland, Schweden. Die deutsche Frauenbewegung hat sich im vorigen Jahr mit grosser Stimmenmehrheit für die Verbotsgesetze erklart. Da sind Stimmen und Krafte, die brach liegen, die wir gewinnen, denen wir die Türen der Parlamente öffnen sollten. Wir würden die Stimmen der Abstinenten, der Prohibitionisten in den Parlamenten, sofort verdoppeln. Der Frau liegt naturgemass die Sorge für das Leben, die Gesundheit und Sittlichkeit mehr am Herzen als die finanziellen Vorteile einer Partei. Darum öffnen Sie die Türen der Parlamente für die Frauen, und wir werden schneller fortschreiten auf dem Wege zum Siege! Controller F. S. Spence, (Toronto, Canada): The subject before the Congress is „the most effective method of influencing Parliaments and Governments". Let me ask you to look at it from the other side. Legislators are really more anxious to please you, than you are to elect them. There lies the solution. The liquor party is favored to secure its support. We are divided: our foes are united. In my city with 160 licensed places and 260 churches full of Christian voters, from the standpoint of united support only, the sympathy of the licenseholders is worth more than that of the Churches full of voters. Why? Because, on election day, the Christian voters will divide according to the party labels of the candidates, while the licenseholders will solidly vote for their friend regardless of party. When we are in earnest politically, we shall win. Voting day is too late for political action. We sometimes say that we vote as we pray — we generally pray without our eyes shut. What is the use of going to vote, in a coice between two candidates both long ago nominated by political organisations in which our opponents were active, while we took no part? Political action is a necessity and a duty, but it requires men to be active in influencing party movements, not merely in voting. Every Christian ought to be a politician. Fifty determined men could control their party organisation in any constituency, and so compel the nomination of candidates of the right class. Choose your party, but espouse it, take an active share in its work, make yourself influential and essential in it. When good men do this, good men will be nominated and elected, and you will attain the good legislation you desire. Edward Neild, (Manchester): In my opinion Mr. Spence struck the right note in saying we must begin with the Electors before the Elected. If we want to reach the roof, we do not try to leap from the ground, but go up step by step. Let us cultivate the soil from which statesmen spring, those whose opinions they ought truly to reflect. Let leaders of public opinion in Temperance matters say: Who will abstain withus for life •—perhaps 20 agree, . . — who for a year —, 40 or 50 . . who for 6 months, possibly 100. These short campaigners who, left to themselves, might have remained hostile, are now favourable and may in many cases become valuable and sympathetic allies ■— and thus the forces are augmented and the public opinion is shared by those they represent and results in Temperance laws. Members of Parliament are like God if they listen to the prayers of their constituents. Dr. Moeller, (Brackwede): Meine Damen und Herren, Ich bedauere ausserordentlich, dass mein Vortrag von der Diskussion ausgeschlossen worden ist, weil er nicht zur heutigen Tagesordnung passé. Ich habe bereits gesagt, dass ich daran unschuldig bin. Indess haben auch die anderen Redner, welcheheutegesprochen haben, die Frage, welche zur Besprechung stand, kaum gestreift, und Vorschlage gemacht, welche durchaus nicht geeignet waren, dieTeilnahme.der Regierungen und Volksvertretungen, (wenigstens in Deutschland) zu gewinnen. Ich bedauere die ungünstige Behandlung, welche meinem Vortrag zuteil geworden ist, umsomehr, als die Gegenstande, welche er betraf, von der allergrössten Wichtigkeit, nicht allein f ü r Deutschland, sondern auch für alle anderen Lander sind, in welchen die von mir vorgetragenen Vorschlage noch nicht durchgeführt sind. Meines Wissens ist dies bisher in keinem Lande geschehen. Ich hoffe deshalb, dass der Gegenstand meines Vortrags auf dem folgenden Kongress zur ernsten und gründlichen Behandlung als Hauptgegenstand auf die Tagesordnung gesetzt wird. Für heute verzichte ich umsomehr auf weitere Ausführungen, als die Zeit zu denselben in der Diskussion zu kurz ist, und weil infolge der Ablehnung des Vorsitzenden, Einwande von gegnerischer Seite nicht gemacht werden konnten. Henri Hayem, (Paris): Je veux répondre deux mots a ceux qui ont critiqué ce qu'ils ont appelé a tort ma4-ième thèse. Presque tous ont mal interprété ma pensée. Ils 1'ont jugée d'après un résumé, qui leur a été distribué, et qui, en effet, est tout a fait insuffisant et non d'après mon rapport lui-même. J'en veux pour preuve qu'ils ont toujours parlé de ma 4-ième thèse, en faisant allusion a une idéé exprimée sous ce numéro, dans le résumé, mais qui, dans mon rapport, a trouvé une autre place. J e tiens maintenant a préciser que j'ai parlé d'impöts sur les boissons sans alcool, sur les fruits frais etc., en me pla^ant a un point de vue trés spécial. J'envisageais 1'hypothèse d'un pays qui viendrait de voter la prohibition, ou qui serait sur le point de devenir prohibitionniste, et oü se poserait, (comme c'est le cas actuellement en Suède) la question de savoir par quoi on pourrait remplacer les recettes demandées jusque la aux boissons alcooliques. J'ai'dit que, dans ces conditions, on pouvait, — je n'ai pas dit qu'on d e v a i t — imposer les produits de remplacement. Cela vaut mieux que de compromettre une réforme récente, ou de retarder une réforme imminente. S'il est possible de trouver une autre solution et de réaliser la prohibition par un autre moyen, je ne demande pas mieux. Mais je tiens a répéter avec force •— paree que les déclarations que j'ai faites a ce sujet ne semblent pas avoir été suffisamment comprises — que nous devons nous opposer de toutes nos forces a tout impöt sur les boissons sans alcool, fruits frais, etc., tant que la prohibition ne sera pas réalisée ou sur le point d'être votée. Die Sitzung wird aufgehoben. T rinkerfürsorgestellen. Freitag 15 September 1911, 9 Uhr V. m. Prasident S. Exc. A. S. Talma: Meine Herrschaften, Bevor wir mit der Tagesordnung anfangen, können die' Referaten über die Trinkerfürsorgestellen abgehalten werden. Ich erteile das Wort dem Herrn Dr. Herman Bouman. Die Trinkerfürsorgestellen. Dr. K. Herman Bouman, (Amsterdam): Hochverehrte Anwesende! Noch vor wenigen Jahren waren die Fragen, mit welchen wir uns hier jetzt beschaftigen wollen und die man unter dem allgemeinen Namen: „TRINKERFUERSORGE" zusammenfasst, durchaus unbekannt. Nicht dass die Fragestellung wie man die Trinker retten, und die Geheilten vor Rückfallen bewahren könne, eine neue ware. Die alte und bewahrte Erfahrung, dass nur die vollkommene Abstinenz die Trinker zu retten vermag, war einer der vielen Gründe welche schon langst die verschiedenen Abstinenz-vereine ins Leben gerufen hatte, und die Notwendigkeit unter Umstanden die Trinker aus ihren taglichen Verhaltnissen herauszureissen, hatte schon früh die Trinkerheilstatte und Asyle verschiedener Art geschaffen. Mit den errungenen Resultaten allein, wie erfreulich und hoffnungsvoll dieselben auch waren, konnte man sich aber auf die Dauer nicht zufrieden stellen. In die Gesellschaft zurückgekehrt, wurde immer aufs neue ein nicht unerheblicher Prozentsatz rückfallig, sodass man diese Kranken immer wieder auf festen, trocknen Boden ziehen und zu halten versuchen musste. Diese Erfahrung hatte auch schon langst der Arzt gemacht. Wohl vermag er seine Patienten aufs sorgfaltigste zu pflegen und, wenn möglich, ihre Gesundheit und Arbeitsfahigkeit wieder herzustellen, aber auch ihn lehrte die Erfahrung, dass oft wieder aufs neue dieselbe Kranken ins Krankenhaus zurückkehrten. Da hat sich denn wohl manchmal ein innigeres Verhaltnis zwischen Kranken und Arzt gebildet, welches hier zu gemütlichen Zusammenkünften, dort zu einer Art Sprechstunde geführt hat. So entstanden die jahrlichen Zusammenkünfte von entlassenen Patiënten der Verein „Sobriëtas". Aber alle diese Zusammenkünfte standen meistens vereinzelt da und entbehrten die Zusammenwirkung mit andern Körperschaften. Damit war natürlich noch nicht alles getan! Ausser der Tatigkeit und Hilfe, welche von Seiten der Vereine, Asyle, Heilstatten und Krankenhauser ausgeübt wurde, blieb aber noch so vieles zu tun übrig. Eine grosse Menge von Alkoholkranken konnte wegen Mangel an Platz oder Geld keine Aufnahme finden, und viele kamen aus allerlei Griinden nie in den Bereich des Schutzes, welchen eine gut geleitete Behandlung ihnen hatte gewahren können. Viele blieben noch immer aus Unwissenheit oder falscher Scham der Hilfe fern oder wandten sich Kurpfuschern zu. Ausserdem war das Los der Frauen und Kinder der in Heilstatten verpflegten Kranken keineswegs beneidenswert, solange sie den Verdienst entbehrten. Einmal in die Gesellschaft zurückgekehrt bedarf der ehemalige Trinker unablassiger Bewachung und Aufsicht. Es musste versucht werden, bevor es kam zur Anstalt- oder Krankenhaus-behandlung, eine Art Prophylaxe anzuwenden. Die eigentliche Organisation der Trinkerfürsorge wurde erst im Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts probeweise von der Polizei zur Hand genommen. Polizei-inspektor Hohmuth veröffentlichte im Jahre 1905 seine Erfahrungen in dem Kampf gegen den Missbrauch geistiger Getranke, welcher seit 1900 in Herford geführt wurde. Obwohl das damalige Verfahren der Polizei, jetzt, nach einem Jahrzehnt, vielleicht nicht mehr als zweckmassig anerkannt werden dürfte, konnte er doch schon auf einen nicht unbedeutenden Erfolg hinweisen. Gleichzeitig oder unmittelbar nach ihm, hatte man ahnliche Versuche gemacht; ich nenne nur die Alkohol,,sprechstunde" des Stadtrats Rath in Essen und Dortmund, des Pfarrers Neumann in Rheinland, die „Trinkerfürsorge" der Breslauer Armenverwaltung und viele andere. Der vierte deutsche Abstinententag besprach im J ahre 1906 zu Elberfeld eingehend die Aufgabe und-Einnchtung der Fürsorge- oder Wohlfahrtstellen für Alkoholkranke. Seitdem haben viele Privatpersonen und Körperschaften sich mit der Ausarbeitung dieses Problems befasst und in wenigen Jahren suchte man die Frage der „Auskunftstellen für Alkoholkranke", „Alkoholsprechstunden", „Konsultations-büreaux für Alkoholismus" und alles was mit der organisierten Trinkerfürsorge in Zusammenhang stand, auf verschiedene Weisen praktisch zu lösen. Wohl gestalltete sich diese Fürsorgetatigkeit fast überall von Grund aus verschieden. Hier war es der Verwaltungsbeamte, dort der Abstinenzverein, anderswo eine Privatperson oder der Arzt der die Sache in die Hand nahm und es darf niemand befremden, dass jeder nach seinen Ansichten und persönlichen Erfahrungen bei der Einrichtung handelte und dass die erheblichen Differenzen der Organisationen daher rühren. Kann es uns zum Beispiel Wunder nehmen dass der amtlich entstandenen Organisation dem Trinker gegenüber den Charakter des Zwanges eigen war, wahrend bei den von Abstinenzvereinen gegründeten Auskunftstellen mehr das System der freiwilligen Anmeldung hervortrat? Im allgemeinen schwebten die Organisation und die Arbeitsgrundsatze der schon langst funktionierenden Auskunftstellen für Tuberkulose den Begründern der Trinkerfürsorge vor. Hier wie dort hatte man sich zur Aufgabe gestellt eine Volkskrankheit und ihre traurigen Verheerungen in enge Grenzen einzuschranken. Auch bei der Tuberkulose-bekampfung hatten sich verschiedene Vereine und Privatpersonen gegenseitig Hilfe geleistet und waren zusammen dem gemeinsamen Feind gegenübergetreten. Die Frage nach der besten Organisation der Trinkerfürsorgetatigkeit war jetzt spruchreif geworden, und die eingehende Besprechungen der ersten deutschen Konferenz für Trinkerfürsorge am 26. October 1909 zu Berlin, brachten uns der Lösung jener Aufgabe um ein Bedeutendes naher, und förderten das Studium dieses Themas wesentlich. Nachdem Dr. W. P. Ruysch im Haag, in der 34sten Versammlung des „Volksbond, Vereeniging tegen Drankmisbruik" in 1907 die Aufmerksamkeit auf dieses Thema gerichtet hatte, war es diesef Verein der sich in Holland die Sache zu Herzen nahm. In Amsterdam wurde dann mit finanzieller Hilfe der Abteilung Amsterdam dieses Vereins, die erste Fürsorgestelle eingerichtet, die von Th. W. van der Woude und mir gegründet und geleitet, unter dem Namen „Medisch Consultatie Bureau voor Alcoholisme" übrigens einen völlig privaten Charakter trug. Anfangs noch etwas unsicher und nach der besten Art und Weise suchend, aber allmahlich mit mehr Zielbewusstheit und Kraft, entwickelte sich in verschiedenen Stadten Deutschlands, Oesterreichs und Hollands eine gut organisierte Trinkerfürsorge deren grosse Bedeutung jetzt wohl nicht mehr zu leugnen ist. Im Anfang des Jahres 1910 waren allein in Deutschland schon 70 derartige Auskunftstellen in voller Tatigkeit, und mehr als 15 in Vorbereitung. In Amsterdam arbeitet das Konsultations-büreau seit 1909, und spater sind in unserem Lande in vielen grosseren Stadten nach unsrem Beispiel organisierte Fürsorgestellen in Wirkung getreten oder im Begriff ihre Tatigkeit binnen kurzer Zeit zu entfalten. Es ist hier nicht der Ort naher auf die Geschichte der Trinkerfürsorge einzugehen; ich musste mich damit begnügen die Entwicklungsgeschichte in grossen Zügen mitzuteilen. Die Frage, wer berufen sei sich an der Arbeit der Trinkerfürsorge zu beteiligen, ist schon früher eingehend besprochen worden. Abstinenzvereine mit ihren sozial-ethischen Grundsatzen, die sich die „Trinkerrettung" zum Ziel gesetzt haben, werden nur die Gründung der Trinkerfürsorgestellen freudig begrüssen können. Wird doch ein guter Teil der Arbeit damit auf ihre Schultern gelegt! Nicht nur dass sie „die Interessen der Trinkerhilfe in möglichst weite Kreise hinaustragen" wollen, wie Burckhardt gesagt hat, besonders aber ihre Kenntnisse von dem Charakter des Trinkers und den Gefahren, die ihn taglich und überall bedrohen, die Werke der Nachstenliebe, denen sie sich unaufhörlich widmen, die persönlichen Opfer, welche sie im harten Kampf mit dem Feind zu bringen gewöhnt sind, machen gerade diese Vereine und deren Mitglieder zu sehr erwünschten Kraften in der gemeinsamen Arbeit der Trinkerfürsorge. Der Verwaltungsbeamte, der die volkswirtschaftliche Bedeutung des Alkoholismus in seinen verschiedenen Stellungen im Staat, Gemeinde, Versicherungsanstalten, Krankenkassen u. s. w. taglich kennen lernt, ist ohne Zweifel berufen eine Rolle bei der Organisation der Trinkerfürsorge zu spielen. Besonders für das Armenwesen hat der Alkoholismus eine grosse und wichtige Bedeutung, denn ausser dem schweren Trinker selbst fallt doch am Ende auch seine ganze Familie meistens den verschiedenen Zweigen des Armenwesens zur Last. Das Geld, vom Armenwesen der Trinkerfürsorge und ihrer prophylaktischen Tatigkeit gegeben, wird wirklich auf hohe Zinsen gesetzt! Die Wohltatigkeitsvereine verschiedener Art., die jetzt noch zu oft planmassig der Trinkerfamilie Hilfe verweigern, würden ihrer eigenen Sache und der öffentlichen Wohlfahrt einen grossen Dienst leisten, wenn sie die Familie des Trinkers in ihren Schutz nahmen, unter der Bedingung j edoch dass der Trinker sich bei dem Büreau für Alkoholismus in Behandlung stelle. Die gebildete Frau mit sozialem Pflichtgefühl kann ihre Arbeit der Trinkerfürsorge zu Gute kommen lassen. Sei es als Besucherin eines Wohltatigkeitsvereins, oder als Fürsorgerin verschiedener Körperschaften, oder als Krankenpflegerin, immer kann die zartfühlende und ethisch gebildete Frau sich dem Lose der Frauen und Kinder der Trinker widmen. In gut organisierten und geleiteten Massnahmen zur Versorgung der Familie des Trinkers, in Verbindung mit der Fürsorgestelle, dürfte vielleicht der Schwerpunkt ihrer Tatigkeit liegen. Vor allem jedoch hat sich der Arzt, namentlich der psychiatrisch gebildete, dieser Sache zu widmen. Die Erfahrungen am Krankenbett der Alkoholiker können ihn schwer befriedigen. Gelingt es ihm auch die verschiedenen geistigen und körperlichen Störungen nach seinen Kraften zu beseitigen, die Beschwerden zu lindern und die Abweichungen zu normalen Verhaltnissen zurückzubringen -— so wird er trotzdem nie die Ueberzeugung gewinnen, dass damit auch wirklich von einer Genesung des Trinkers die Rede sein kann. Die Erfahrung lehrt ihn immer wieder dass fast immer seine als geheilt entlassenen Patienten, infolge fortgesetzten Alkoholmissbrauches, wieder ins Krankenhaus oder in die Anstalt zurückkehren werden. Von all denj enigen, welche einmal eine Alkoholpsychose durchgemacht haben, kehrt unwiederruflich ein bedeutender Teil mit einer Psychose zurück, und viele Alkoholiker bevölkern immer wieder aufs neue die verschiedenen Abteilungen der Krankenhauser und Kliniken. Der Psychiater kann sich nicht begnügen mit der Verpflegung seiner Alkoholkranken allein, er wird auch die Ursachen jener Rückfalle aufsuchen wollen und die Quelle kennen lernen aus welchen immer wieder das grosse Krankenmaterial zufliesst. Er wird sich gerne einer prophylaktischen Tatigkeit widmen und den Trinker kennen lernen, bevor der Ernst der geistigen un!l körperlichen Störungen eine arztliche Behandlung notwendig macht. Seine medizinische Arbeit, die ihn zuerst mit den Alkoholisten selbst in Berührung bringt, wird ihn von selbst so weit führen dass er sich die Frage stellt: in wieweit es möglich ist aus dem gewissenhaften Studium jener Alkoholiker, Ergebnisse über die Erklarung und die Bekampfung des Alkoholismus zu sammeln. Ausser dem Verwaltungsbeamten, den Vereinen, der gebildeten Frau und dem Arzt ■— denn mit diesen Personen ist die Reihe nicht geschlossen — könnten sich noch so viele andre an der Arbeitsorganisation beteiligen. Bei diesem kann ich aber hier nicht verweilen, weil ich mich beschranken muss. Nur bei einer zweckmassigen Zusammenwirkung dieser verschiedenen Krafte, kann eine gute Organisation erzielt werden. Es droht natürlich die Gefahr der Zersplitterung der Krafte bei so viel verschiedenen Elementen, was man auf alle Falie vermeiden soll. Ausserdem ist es wichtig dass ein neutraler Boden geschafïen werde, damit in der Fürsorgestelle die zahlreichen Faden zusammenkommen, und von hier aus ein kraftiger Anstoss zur Bekampfung des Alkoholismus gehen könne. Wem die Hauptleitung dieses Büreaus zukommt? Ich glaube: weniger das Amt, als vielmehr die ganze Persönlichkeit des Menschen entscheidet diese Frage. Nur wer Erfahrung hat, den Trinker kennt, und vor allem erzieherisch veranlagt ist, kann sich der Führung der Fürsorgetatigkeit mit Erfolg hingeben. Auch sollte man bei der Arbeitseinteilung nicht schablonenmassig vorgehen. Wohl könnte man versuchen eine gewisse Gleichförmigkeit in der Art und Weise der Einrichtung der spater noch zu erwahnenden Protokollen und Fragenbogen einzuführen, damit die am Ende erworbenen Resultate mit einander zu vergleichen sind. Aber bei der Arbeitsteilung selbst sollte man vorlaufig noch vieles persönlichen Einsichten und Auffassungen überlassen und mit örtlichen Verhaltnissen in Einklang bringen. Doch scheint schon jetzt im allgemeinen eine gewisse Richtung in der Entwicklung der Organisation unsrer Fürsorgestellen eingeschlagen zu sein, und ist man in vielen Detailfragen schon zu Uebereinstimmung gekommen. Eine gut organisierte Trinkerfürsorge umfasst sehr viel! Die „Leitgedanken", welche die allgemeinen Grundsatze bilden nach welchen wir die Fiirsorge in Amsterdam organisiert haben, und die nachher als Muster gedient haben für viele andre in Holland, sind Ihnen bereits in die Hande gekommen. Die Frage ist früher gestellt worden, ob nur die grossen Stadte sich eignen für unsre Trinkerfürsorge, und Blume hat seinerzeit gemeint dass Stadte bis zu 100.000 Einwohnern solche Alkoholsprechstunden entbehren können. Es mag sein dass die kleinern Bevölkerungszentra nicht in dem Masse wie die grössern, der hier erwahnten Fürsorge bedürfen und dass dort die Abstinenzvereine und die von denselben geführte Trinkerrettung allein schon fertig werden. „Trinkerrettung" ist doch nur ein Teil der allgemeinen „Trinkerfürsorge", wie auch Prof. Gonser ausdrücklich betont hat. Und ausserdem bedenke man, dass gerade die ersten und entscheidenden Versuche nicht in Grosstadten gemacht worden sind. Die Behauptung, dass in den grosseren Zentra unsre Konsultationsbüreaux an erster Stelle angebracht sind, scheint mir übrigens einwandfrei. Eine durchaus wichtige Aufgabe kann der Trinkerfürsorge zu Teil fallen indem sie versucht die Alkoholkranken, wenn möglich, in der Ausübung ihrer Berufstatigkeit zu halten. Auf diese Weise sollte man den Nachteilen vorzubeugen versuchen, welche eine langere Asylbehandlung immer mit sich bringt, sei es die pekuniare Not der zurückbleibenden Familie oder der bekanntlich schwere Uebergang des geheilten Trinkers in die gesellschaftlichen Verhaltnisse. Es ware ein Fehler zu glauben, dass für j eden Alkoholiker Heilstatte-behandlung notwendig ware. Man ist berechtigt einen Versuch zu machen ihn in der Gesellschaft zu lassen. Es hat uns schon viele befriedigende Resultate gegeben, denn in sehr vielen Fallen war es wirklich möglich eine Anstaltsbehandlung zu vermeiden. Erst nachdem mehrere Versuche Schiffbruch gelitten haben, Psychosen oder andere Krankheiten ausbrechen, ist man selbstverstandlich gezwungen andere Massregeln zu nehmen. Dazu ist es in solchen Fallen notwendig mit den verschiedenen Krankenkassen und -hausern in engere Beziehung zutreten, besonders mit den psychiatrischen Abteilungen, wo man eine Art Beobachtungsstelle zweckmassig einrichten kann, wie z.B. in der psychiatrischen Klinik des Wilhelminakrankenhauses in Amsterdam, wo ich jahrlich eine grosse Menge Alkohol-psychosen in Behandlung bekomme. Ueber entlassene Patienten sollte die Trinkerfürsorge ein Patronat ausiiben, und deswegen mit den Asylen und Anstalten in Verbindung bleiben. In den beiden letzten Jahren haben wir vielfach Gelegenheit gehabt uns über die entgegenkommende Mitwirkung der Justiz zu freuen. In manchen Fallen ist es uns gelungen nach dem Pollard'schen System die Vollziehung eines Urteils über einen Alkoholkranken aufzuschieben solange der Delinquent abstinent blieb, wobei ihm die drohende Strafe wesentlich geholfen hat. Natürlich wird die Strafe sofort vollzogen, sobald er rückfallig wird. Ohne Hilfe eines Kontrolleurs, welcher die notwendige Aufsicht ausübt, und die Angaben des Trinkers über seine Verhaltnisse prüft, ihm nachgeht und wöchentlich seine Befindungen dem Bürau mitteilt, wird wohl das Konsultationsbüreau schwer auskommen. Seine Tatigkeit ist keine leichte, da er nicht von den Trinkern selbst gekannt werden soll, und eine gewisse Ausbildung sowie natürliche Anlagen zu diesem Amt, durchaus erforderlich sind. Die eigentliche Behandlung in der Sprechstunde kann sich auf verschiedene Weisen gestalten. Wir haben die besten Erfolge mit einer moralpadagogischen Belehrung und Erziehung zur Abstinenz, einer Art „Aufklarung" erzielt, obwohl diese Arbeit viel Zeit und Mühe kostet und langere Zeit fortgesetzt werden muss. Der Trinker wird dabei nicht allein über den verhangnisvollen Einfluss des Alkohols aufgeklart — seine eigene Lebensgeschichte ist da um zahllose Beispiele zu geben — sondern es muss auch versucht werden seine alte persönlichkeit niederzureissen und auf neue Fundamente wieder aufzubauen. Sein Benehmen und sein Verhalten seiner Familie und der Gesellschaft gegenüber, muss er von Grund aus andern, denn ohne diese Umwandlung in seinem Wesen ist es unmöglich ihn von seinen alten Kameraden und Gewohnheiten fern zu halten und droht ihm fortwahrend die Gefahr eines Rückfalles. Es ist natürlich möglich dass in andern Landern mit einer von der unsrigen ganz verschiedenen Volksart, die Behandlung eine ganz andere sein kann. Wenn z.B. Minor und Mendelssohn von den grossen Erfolgen einer rein hypnotischen Behandlung in Russland berichten, werden diese wohl zum Teil auf die Rassendifferenzen zwischen der russischen und der west-europaischen Bevölkerung zurückzuführen sein. Bei der Sprechstunde sollte dem Arzt ein Hauptanteil der Arbeit gegeben werden. Nicht nur weil der Alkoholkranke sich ihm wirklich als Patiënt dem Arzt gegenüber fühlt und die Unterhaltung also eher den Charakter einer arztlichen Beratung haben kann, aber weil bei der körperlichen und geistigen Untersuchung der Arzt die geeignete Person ist der eventuell entscheidenkannob der Trinker einer Anstalt- oder einer Krankenhausbehandlung bedürftig ist. Ich habe schon oben darauf hingedeutet dass neben der direkten Behandlung und praktischen Fürsorge, noch eine andere sehr wichtige Aufgabe dem Konsultationsbiireau zufallt. Ich meine die wissenschaftliche. Die regelmatige und planmassige Untersuchung zahlreicher Alkoholiker einer Grossstadt, bietet Gelegenheit viel wertvolles statistisches Material zusammenzutragen. Spezielle Notizen bezüglich Vorgeschichte, körperlicher und geistiger Tatbestand, Hereditat, sozialer Verhaltnisse und Wohnungszustande, und, wenn möglich, auch anthropologische Angaben, können leicht auf Fragenbogen zweckmassig eingetragen werden. Besonders wichtig ist es diese Fragenbogen überall nach dem selben Muster einzurichten, damit am Ende wertvolles und vergleichbares Material gesammelt wird. Nur wenn diese statistischen Untersuchungen langere Zeit fortgesetzt werden können und sich über ein grosses Gebiet oder über verschiedene Stadte ausbreiten, werden sie brauchbare Resultate geben können. Das allgemeine Verfahren in den wöchentlichen Sitzungen unsres Büreaus ist ein ziemlich einfaches. Nur ganz f r e i w i 11 i g kommen die Kranken zu uns, manchmal von Verwandten begleitet. Wer befürchtet, dass auf diese Weise wenige Kranken in unsre Sprechstunde kommen, irrt sich gründlich. Die Erfahrung hat uns in Amsterdam gelehrt dass der Strom der Trinker die sich anmelden, anfangs sparlich, sehr bald anschwillt und dass die Arbeit rasch die Krafte der Fürsorger zu übersteigen droht. Nicht nur dass frühere Trinker, durch unsre Fürsorge Abstinent geworden, ihre alten Zechbrüder manchmal sogar mitbringen, sondern die höhern Justizbeamten, Wohltatigkeitsvereine und Körperschaften, welche sich das Los entlassener Gefangenen, verwahrloster Kinder, u.s.w. annehmen, schicken uns viele Alkoholiker zu. Die persönliche Untersuchung des Trinkers — eine Notwendigkeit zur richtigen Ausfüllung des Fragenbogens und der Anfangspunkt für die persönliche Belehrung und Beratung — gehort zu den wichtigsten Grundsatzen unserer Arbeitsmethode. Ueber juridische Fragen (Ehescheidung, Entmündigung, u.s.w.) wird die Hilfe unsres juridischen Mitarbeiters angerufen. Wahrend der ersten Besprechungen mit den Patienten wird eine Auswahl getroffen und diej enigen Kranken, welche Anstaltsoder Krankenhausbehandlung bedürfen (z.B. wegen Psychósen oder Organerkrankungen verschiedener Art) den betreffenden Behörden übergeben. Andere werden je nach der Reügion und sozialer Stellung in den Schutz verschiedener Abstinenzvereine gegeben, von welchen uns speziell die I.O.G.T. vorzügliche Dienste geleistet hat. Anfangliche Abneigung sich diesen Vereinen anzuschliessen wird durch mehrmalige langere Besprechungen zu überwinden versucht. J eder Kranke wird weiter meistens wöchentlich zurückbestellt. Piinzipiell werden Bitten um Arbeitsstellen abgeschlagen, solange der Patiënt nicht durch langere Abstinenz gezeigt hat eine zuverlassige Arbeitskraft zu sein. Auch finanzielle Unterstützung wird nicht, oder nur in besonders dazu geeigneten Fallen, und immer unter strengster Kontrolle, gegeben. Einige Male haben wir versucht die Privatfinanzen der Kranken zu verwalten und so eine Art freiwilliger Entmündigung geschaffen. 19 Es braucht nicht betont zu werden dass die Arbeit der Fürsorger eine sehr in Anspruch nehmende ist. Die persönlichen Besprechungen mit den Kranken und den Verwandten, die Korrespondenz mit den betreffenden Behörden und Vereinen, die Beaufsichtigung der Kontrolle, u.s.w., kostet sehr viel Zeit und Mühe. Doch wird man dieses Opfer gern bringen, wenn man einmal gesehen hat mit wie viel Erfolg die Arbeit belohnt wird. Die wirklichen Resultate unsres Büreaus jetzt schon mitzuteilen ist hier nicht der Ort und heute auch wohl noch nicht die Zeit. Nur eine langjahrige Fürsorgetatigkeit darf es wagen ihre Resultate in die Oeffentlichkeit zu schicken. Ich meine hiermit die ehrenvolle AufgabedesKongress-Komitees: die Verhandlungen über Trinkerfürsorge hier einzuleiten, zwar nicht erschöpft, aber doch nach meinen Kraften erfüllt zu haben. Ich möchte schliessen mit einer Anregung zur gemeinsamen Arbeit und gegenseitigen Hilfe bei der Vervollkommnung unserer T rinkerf ürsorge. Nur dann wenn wir uns gegenseitig die Hande reichen, wird die Trinkerfürsorge in Zukunft das werden können, was es jetzt zu werden verspricht: eine tüchtige Waffe im Kampfe gegen den grossen Volksfeind, den Alkoholismus. Prasident S. Exc. A. S. Talma: Ich überbringe dem Herrn Dr. Bouman den Dank der Versammlung für seine interessanten Mitteilungen, und erteile das Wort dem Herrn Dr. Schellmann. T rinkerfürsorgestellen. Landesrat Dr. Schellmann, (Düsseldorf): In unserem Zeitalter, -—• welches mit Recht das soziale genannt wird, — ist ein edler Wettstreit entbrannt, den armen, notleidenden und schwachen Mitbrüdern Hülfe und Erleichterung ihrer Lage zu schaffen; ihnen die Möglichkeit zu bieten, in gesundheitlich und finanziell geordnete Verhaltnisse zu kommen, Glück und Zufriedenheit wieder in die bedrangten Familien einziehen zu lassen. Nach dem Muster der überall erstehenden Fürsorgestellen zur Bekampfung der Volksseuche der Tuberkulose wurden schon seit langeren Jahren auch gegen die andere Volksseuche, den Alko- holismus als Kampfmittel die Einrichtung von Trinkerfürsoi gestellen von einsichtigen Persönlichkeiten gefordert. Sie hatten allerdings einen sehr schwierigen Stand, um mit ihrer Forderung gegen die tief eingewurzelten Anschauungen der Mehrheit des Volks aufkommen zu können, welche in dem Trunksüchtigen nur einen verkommenen Menschen sah, für dessen Rettung Mittel aufzuwenden sich nicht verlohne, da von einer dauernden Besserung oder gar Heilung doch niemals die Rede sein könne. Ausserdem glaubte man, dass die von den Abstinenzvereinen entwickelte Tatigkeit im Kampfe gegen den Alkoholismus völlig ausreichend sein werde, um dem Trinkerelende, wo es sich zeige, zu steuern. Wie unrichtig diese Anschauungen gewesen, brauche ich an dieser Stelle nicht naher zu erörtern. Es sei mir j edoch gestattet aus meiner Tatigkeit bei der Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz hier zwei Zahlen anzuführen. Nach dem soeben erschienenen Geschaftsbericht für das vergangene Jahr 1910 sind vom Jahre 1905 ab, bis zum laufenden Jahre im Ganzen 930 Trijiker in Heilbehandlung genommen worden. Von den am 1. Januar 1911 beendeten 808 Kuren hatten nur 148 keinen Erfolg aufzuweisen, wahrend in den übrigen Fallen ein Erfolg erreicht war, wenigstens bei der Entlassung des Trinkers aus der Heilstatte. Die jahrliche Kontrolle der mit Erfolg aus Heilstatten entlassenen Versicherten, welche auf Anordnung des Reichsversicherungsamts 5 Jahre lang nach Beendigung der Kur vorgenommen werden muss, ergab, dass von den aus Trinkerheilstatten mit Erfolg entlassenen Trinkern sich noch 27 % abstinent gehalten, wahrend bei 38 % dauernd eine wesentliche Besserung gegen früher zu verzeichnen war. Nun zum 2. Einwande, dass die Tatigkeit der Abstinenzvereine völlig ausreiche: Wir haben im Bezirk der Versicherungsanstalt Rheinprovinz allerorts sehr regsame Vereine des Guttemplerordens, des Blauen Kreuzes, des Kreuzbündnisses u.s.w. Aber trotz aller Anerkennung, welche man ihrer Tatigkeit zollen muss, spricht doch die einfache Tatsache, dass mit dem Jahre 1908,inwelchem in unserem Bezirk mit der Einrichtung der Trinkerfürsorgestellen begonnen wurde, die Zahl der in Behandlung genommenen Trinker aus dem Kreise der Versicherten von 58 im Jahre 1907 auf 168 hinaufschnellte, deutlich dafür, dass die Abstinenzvereine allein nicht im Stande sind, an die Falie von Trunksucht immer heranzukommen und dem Rufe der Angehörigen von Trinkern nach Hülfe gerecht zu werden. Es war die Schaffung weiterer Einrichtungen, die Ausbildung einer systematischen Trinkerfürsorge neben den bestehenden Abstinenzvereinen also eine notwendige Forderung. Wie eine solche Trinkerfürsorgestelle eingerichtet werden soll, dafür allgemein gültige Vorschriften und Vorschlage zu machen, verbietet sich schon mit Rücksicht auf die Verschiedenart der örtlichen Verhaltnisse, in welchen die einzelne Fürsorgestelle wirken soll. Dem deutschen Verein g.d.M.g.G. gebührt die Anerkennung, dass er es in die Hand genommen hat, die Entwicklung der Fürsorgestellen für das Gebiet des deutschen Reiches möglichst einheitlich zu gestalten und durch verschiedene Korrferenzen einen Austausch der Erfahrungen, welche im Süden und Norden, im Osten und Westen gemacht worden, möglichst frühzeitig zu vermitteln und so einen richtigen Ausbau der Trinkerfürsorgestellen zu erreichen. Es lag zunachst wohl nahe daran zu denken, die Trinkerfürsorgestellen genau so zu gestalten, wie die Fürsorgestellen für Tuberkulose, Sauglinge, Kinder, Krüppel, Geisteskranke u.s.w., d.h. in engster Anlehnung an die Stadtverwaltung und die stadtischen Einrichtungen. Gegen ein derartiges Vorgehen hat sich die Trinkerfürsorge-Konferenz vora 22. November 1910 in Berhn fast einstimmig ausgesprochen und zwar mit vollem Rechte. Die Verhaltnisse bei der Trinkerfürsorge liegen ganz anders, als bei der Fürsorge für die eben genannten Hülfsbedürftigen. Bei diesen handelt es sich durchwegdarumunbemittelten Personen den richtigen arztlichen Rat und materielle Hilfe zu bringen, die sie, ohne die Fürsorgestelle, zu bekommen nicht in der Lage waren. Von den besser situierten Kreisen, welche selbst den Arzt konsultieren und die arztlich verordneten Hilfsmittel sich zu \ erschaffen in der Lage sind, wird diese Fürsorgestelle nicht in Anspruch genommen. Alle diese Fürsorgestellen richten sich auch lediglich gegen eine bestimmte Krankheit. deren Heilung oder Verhütung nach arztlich festgelegten Grundsatzen erstrebt werden soll. Ist also ein Arzt als Leiter dêr Fürsorgestelle gewonnen, so wird sie schon mit Erfolg ihre Tatigkeit aufnehmen können und Zuspruch der an der betrefïenden Krankheit leidenden Personen finden, welche eine Heilung ihrer Krankheit auf andere Weise nicht erreichen können. Anders bei der Trinkerfürsorge: Hier versagt zunachst einmal die arztliche Praxis. Sie allein kann den Trinker nicht kurieren. Aber selbst wenn man sich auf den Standpunkt stellen will, dass der Arzt der Leiter der Trinkerfürsorgestelle sein soll, so würde er doch in den weitaus meisten Fallen gar nicht an seinen Patienten herankommen, wenn nicht andere Faktoren mitwirken. Es ist aber ein Mehr, was die Trinkerfürsorge über den arztlichen Rat und die Beschaffung der Heilmittel hinaus gegenüber den anderen Fürsorgestellen erheischt. Wie keine andere Fürsorgestelle ist die Trinkerfürsorgestelle gerade auf das Zutrauen der Ratsuchenden aufgebaut. Handelt es sich doch dabei um Aufdecken oft der in timsten Familien- und Lebensverhaltnisse. Um im Einzelfalle die richtigen Massnahmen treffen zu können, muss man doch haufig in einen Schmutz von Elend undVerkommenheit eindringen, bei dem die Unglücklichen einer Behörde gegenüber stets die Besorgnis haben müssen, mit den Armen der heiligen Hermandad nahere Bekanntschaft zu machen. In dem Wunsche, ein besseres Leben zu beginnen, empfinden die Trinker dies aber gerade besonders hinderlich, und man kann ruhig sagen, dass auch ein drohendes strafrechtlich.es Verfahren in diesem Stadium der Einkehr im Stande ist, die besten Absichten zu vereiteln. Es muss also bei der Trinkerfürsorgestelle eine Persönlichkeit tatig sein, die mit ganzem Herzen bei der Sache ist. Es ist nicht möglich, die Geschafte einem angestellten Beamten mit Glück zu übertragen, wenn dieser auch vielleicht in seinem Hauptamte Geschafte ahnlicher Art zu erledigen hat und im Sinne der Behörde auch recht geschickt erledigt. Bei der Trinkerfürsorge ist jede schlablonenmassige Bearbeitung der Falie vom Bösen. Bei einer Behörde bleibt aber immer der einzelne Mensch ein „Fall" wie jeder andere. Trotz des besten Willens des Vorsitzenden wird die Arbeit des Büreaus nicht leicht von demgewohnten Wege abgehen, und eben dann der Büreaukratismus seine Triumphe feiern. Hierdurch verliert aber die Stelle das Zutrauen der Hilfesuchenden. Fehlt es einmal an diesem Zutrauen, so kommen die einzelnen Falie viel zu spat zur Kenntnis der Behörde oder ihrer Organe, als dass noch etwas erreicht werden könnte. Die Trunksucht begegnet ihnen grösstenteils erst im akuten, vielfach hoffnungslosen Stadium, in dem dann die Hauptaufgabe der Behörde darin bestehen muss, den Trinker unschadlich zu machen. Die vielen in der Entwicklung zum Trinker begriffenen Personen kommen gar nicht in den Wirkungskreis der Behörde. Es kann also keine vorbeugende Fürsorge getrieben werden, wenigstens nur in den allerseltensten Fallen, und gerade das soll doch eine frinkerfürsorgestelle besonders als ihre Aufgabe ansehen. Der beste Beweis für die Ausführungen, dass den behördlichen Trinkerfürsorgestellen das Zutrauen der Bevölkerung fehlt, ergibt sich aus einerGegenüberstellungderZahlenderTrinker, welche sich bei den verschiedenen Trinkerf ürsorgestellen f rei willig, d.hauseigenem Antrieb melden. Von den 7 Trinkerf ürsorgestellen in der Rheinprovinz sind diej enigen, welche vonVereinen, (mit Ausnahme von Trier) von den Bezirksvereinen g.d.M.g.G. selbstandig geleitet werden: Trier, Remscheid, Elberfeld, Barmen und Düsseldorf in 20—29 % der anhangig gewordenen Falie von den Trinkern selbst aufgesucht worden, wahrend in Cöln und Essen, wo allerdings die Bezirksvereine auch an der Fürsorgestelle beteiligt sind, wo aber die ganze Einrichtung durch die Stadt und mit stadtischen Beamten geleitet wird, nur in 4 % der Falie die Trinker selbst kamen. Die Trinkerfürsorgestellen werden somit am zweckmassigsten auf der privaten Wohltatigkeit aufgebaut, urn von allen Seiten den gewünschten Zuspruch zu finden. Damit wird dann gleichzeitig zu verlangen sein, dass auch die an demselben Orte tatigen Abstinenzvereine ebenfalls Zutrauen zu der Wirksamkeit der Trinkerfürsorgestelle- haben, und nicht glauben, durch deren Tatigkeit geschadigt oder behindert zu werden. Da andererseits die Fürsorgestelle bei der Trinkerrettung der Hülfe der Abstinenzvereine gar nicht entraten kann, so ergiebt sich für die Organisation einer Trinkerfürsorgestelle von selbst die Notwendigkeit, auf ein Hand-in-Hand arbeiten mit den Trinkerrettungsvereinen hinzuwirken. Diese gemeinsame Arbeit kann aber dadurch besonders gefördert und erspriesslich gestaltet werden, dass den Abstinenzvereinen Gelegenheit geboten wird, mit ihren Ansichten bei den Beratungen der Fürsorgestelle regelmassig gehort zu werden, und ihre Erfahrungen zu verwerten. Zur Mitarbeit können und müssen also die Abstinenzvereine, und zwar möglichst sammtliche an dem Orte bestehenden, herangezogen werden, indem ihren Vertretern im Ausschusse der Trinkerfürsorgestelle Sitz und Stimme eingeraumt wird. Auf diese Weise wird in der Trinkerfürsorgestelle eine neutrale Stelle geschaffen, welche unabhangig von den verschiedenen konfessionellen Gesichtspunkten, und unabhangig von der Verschiedenheit der Ansichten über die zweckmassigste Art und Weise der Trinkerrettung in jedem einzelnen Falie sofort die notwendigen Schritte tun kann, um für den Trinker und seine Familieangehörigen zu sorgen — eine neutrale Stelle, mitwelcher jede Behörde weiter zu arbeiten in der Lage ist, ohne sich dem Scheine einseitiger Bevorzugung der einenoder anderen Richtung auszusetzen. Durch diesenZusammenschluss der verschiedenen Vereine in der einen Trinkerfürsorgestelle wird aber auch der Sache insofern gedient, als nicht die Krafte der einzelnen Vereine zersplittert werden, und der Trinker und seine Angehörigen stets die Stelle wissen, wo sie sich Rat und Hülfe holen können. Durch die Haufigkeit der Inanspruchnahme wird der Leitung der Fürsorgestelle bald für die einzelnen Fragen eine grössere Erfahrung zu Seite stehen. Da der Fürsorgestelle selbst keine Mitglieder sammelt, sondern nur den einzelnen Trinkerrettungsvereinen wieder aus der Zahl der bei ihr vorstellig werdenden Trinker neue Mitglieder überweist, so ist von einer Konkurrenz der Interessen zwischen Fürsorgestelle und Trinkerrettungsvereinen keine Rede; vielmehr ist jede Seite auf die andere in dem gemeinsamen Vorgehen angewiesen und zieht daraus ihren Nutzen. Ebenso wie die Trinkerrettungsvereine müssen aber auch diej enigen Stellen in dem Ausschusse der Fürsorgestellen stimmberechtigt vertreten sein, welche regelmassig ein Interesse an der Trinkerrettung haben. Hierhin sind zu rechnen, vor allem die Gemeindeverwaltungen, welchen durch eine systematisch betriebene Trinkerrettung nicht unerhebliche Ersparnisse in ihren Armenetats erwachsen können, ferfter alle diejenigen Stellen, mit deren Hülfe Trinker in Heilstatten, Kranken- oder Bewahrungshauser untergebracht werden, also Krankenkassen, Versicherungsanstalten, Krankenfürsorgevereinen, u.s.w. Die Trinkerfürsorgestelle muss von einer Persönlichkeit geleitet werden, welche die zu ergreifenden Massnahmen einheitlich gestaltet und mit den verschiedenen Behörden und Vereinen im Interesse der Ratsuchenden die Korrespondenz pflegt. Daneben müssen der Fürsorgestelle z.t. bezahlte, z.t. freiwillige Hülfskrafte zur Verfügung stehen, welche den eigentlichen Verkehr mit dem Publikum besorgen und die erforderlichen Feststellungen treffen, die Trinkerfamilien aufsuchen, ermahnen und belehren; alles dieses aber immer nach den allgemeinen und besondern Anweisungen des Leiters der Fürsorgestelle. Es ïst haufig die Forderung aufgestellt worden, dass der Leiter einer Trinkerfürsorgestelle nur ein Arzt sein solle. Hierbei ist man offenbar von dem (bedanken ausgegangen, dass die Trunksucht eine Krankheit und die Trinker daher nur Kranke seien. Infolge dessen hat man geglaubt, ebenso wie bei den Fürsorgestellen fur Tuberkulöse, Geisteskranke, Krüppel, Sauglinge, u.s.w. dem Arzte allein auch bei der Trinkerfürsorge die ausschlaggebende Stimme geben zu müssen. Ich will hier meinen Standpunkt zu der Frage, ob der Alkoholismus eine Krankheit oder ein Laster ist, nicht prazisieren; jedenfalls hat die Praxis gelehrt, dass die Forderung, nur Aerzte als Lei ter der Fürsorgestelle für Trinker zu bestellen, als berechtigt nicht anerkannt werden kann. Ja selbst die geringere Forderung dass ein Arzt regelmassig die Sprechstunden^der Fürsorgestelle abhalten, bezw. dabei anwesend sein müsse, hat sich in der Praxis als noch zu weitgehend erwiesen. Wir hatten in der Trinkerfürsorgestelle in Düsseldorf, als wir im Jahre 1908 unsere Tatigkeit begonnen, 3 Aerzte, welche sich erboten, abwechselnd in den Sprechstunden anwesend zu sein. Alle 3 Aerzte erklarten bald unabhangig von einander, dass ihr EingreifenindieErmittlungen, welche die Fürsorger anstellten, so selten notwendig sei, dass ihre standige Anwesenheit in der Sprechstunde, oder überhaupt ihr regelmassiges Erscheinen in derselben völlig überflüssig sei. Wir haben uns daher damit begnügt, in den Fallen, in welchen krankhafte Erscheinungen besonders hervortraten, welche den Erfolg einer zu ergreifenden Massnahme in Frage zu stellen geeignet schienen, uns an einen der 3 Aerzte zu wenden, mit der Bitte nach einer L ntersuchung des Trinkers uns zu beraten.Wir sind auf diesem Wege gut gefahren. Im Uebrigen gehören die Aerzte dem Ausschusse der Trinkerfürsorgestelle an, wo sie ebenfalls uns mit Rat zur Hand gehen können und gehen. Wie mir von anderen Trinkerfürsorgestellen berichtet worden ist, hat man dort dieselbe Erfahrung bezüglich der arztlichen Mithülfe in der Trinkerfürsorge gemacht, wie in Düsseldorf. Man kann alsQ wohl mit Recht sagen, ohne eine arztliche Mithülfe kann eine Trinkerfürsorgestelle nicht richtig arbeiten, allein es genügt, dass der Arzt ihr im Allgemeinen zur Sei te steht, um in Einzelfallen ohne Weiteres um seinen Rat angegangen zu werden. Für die Trinker und ihre Angehörigen, welche bei der Trinker fürsorgestelle Rat und Hilfe suchen, kommt hauptsachlich der Fürsorger in der öffentlichen Sprechstunde in Betracht. Für diese Tatigkeit muss eine geeignete, in der Trinkerfürsorge erfahrene Persönlichkeit zur Verfügung stehen, der für ihreMühewaltung eine angemessene Entschadigung zu zahlen, nicht zu umgehen sein dürfte. Der Versuch, die Sprechstunden durch freiwillige Helfer abwechselnd abhalten zu lassen, muss als missglückt und nicht im Interesse einer ordnungsmassigen Fürsorge liegend, bezeichnet werden. Die Sprechstundentatigkeit erheischt eine einheitliche Behandlung der in den einzelnen Stunden erörterten Falie und würde bei Wechsel im Sprechstundenleiter keinen erspriesslichen Fortgang der Arbeit an dem Trinker zeitigen können. Der Fürsorger in der Sprechstunde muss die einzelnen Falie sofort wieder erkennen und sofort über die Familienverhaltnisse des Trinkers unterrichtet sein. Wenn so die Einheitlichkeit in der Behandlung der Einzelfalle garantiert ist, so steht nichts im Wege die weiter notwendigen Ermittlungen und etwaige besondere Massnahmen in der Wohnung der Trinkerfamilie durch anderweitige freiwillige Helfer und insbesondere auch Helferinnen vornehmen zu lassen. Bei der eigentlichen Arbeit der Trinkerfürsorgestelle muss nun jedes Schema von vornherein streng verpönt sein. Die erste und Hauptforderung ist die individuelle Behandlung jedes Einzelfalles. Mit der Schablone ist nirgends so wenig auszukommen, als bei der Trinkerfürsorge. Jeder Trinker muss zunachst persönlich der Trinkerfürsorgestelle bekannt werden, sowohl seiner eignen Person nach, als auch seinen hauslichen Verhaltnissen und seiner Beschaftigung nach. Hier darf man es sich nicht der Mühe verdriessen lassen, den Schleier, welcher oft von dem Trinker, aber mehr noch von seinen Angehörigen aus falscher Scham über das Leben und Treiben gedeckt wird, völlig, wenn auch vor allen Dingen mit zarter Hand zu lüften. Nur so kann der richtige Rat erteilt, die im Einzelfalle zweckdienlichen Mittel zur Rettung beschafft werden. Was diese Mittel und ihre Bereitstellung angeht, so muss die Trinkerfürsorgestelle, um überhaupt mit ihren Ausgaben in erschwingbaren Grenzen sich zu bewegen, in der Regel davon Abstand nehmen, auf eigene Kosten die Hülfsmittel der Trinkerfürsorge bereit zu stellen, sondern muss diej enigen Stellen angehen, welche zur Gewahrung von Unterstützungen verpflichtet sind, oder sich bereit erklart haben. Ein recht gewagtes und vielfach Missbrauche herausforderndes Beginnen würde es sein, in die Familie des Trinkers Baarmittel zur Behebung der augenblicklichen Notlage fhessen zu lassen. Jedenfalls würde dann wohl regelmassig das Gegenteil des Gewollten erreicht werden. Die Massnahmen, welche die Trinkerfürsorgestellen veranlassen können, würden je nach Lage des Einzelfalles bestehen in der Vermittlung des Anschlusses an einen Trinkerrettungsverein, in der Beschaffung der Mittel für die Unterbringung des Trinkers in einer Trinkerheilstatte, einem Bewahrungsheim, einer Irrenanstalt, einem Arbeitshause, einer Arbeiterkolonie; ferner in der Entziehung der vaterlichen Gewalt, der gerichtlichen Entmündigung und der strafrechtlichen Verfolgung bei besonders renitentem Verhalten des Trinkers; endlich in der Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und passender Wohnung und Kleidung. Hiermit ist allerdings der Umfang der Tatigkeit der Fürsorgestelle noch nicht erschöpft. Vor allem liegt der Fürsorgestelle auch ob, für die Aufklarung des Trinkers über die Wirkungen des Alkoholmissbrauches und der Trinkerangehörigen über ihr Verhalten dem Trinker, insbesondere nach Beendigung der Heilstattenkur, gegenüber zu sorgen. Um dieses nachdrücklich zu veranlassen, ist die Fürsorgestelle auf die Mithülfe recht zahlreicher Helfer und Helferinnen angewiesen, welche insbesondere die zur Einkehr gelangten Trinker in ihre spezielle Obhut nehmen, um sie vor Rückfallen zu behüten und bei Gefahr sofort mit der Fürsorgestelle sich in Verbindung setzen, um geeignete Schutzmassregeln zu veranlassen. Auf diese Weise kann aus der Tatigkeit der Trinkerfürsorgestellen ein dauernder segensreicher Erfolg erwachsen nicht nur für die Person des Trinkers und seiner Angehörigen, sondern auch für die Gemeinde und das weitere Vaterland, ein Erfolg, an dem mitgearbeitet zu haben, jeder in der Trinkerfürsorge Tatige für sich in Anspruch nehmen darf. Fasse ich zum Schlusse meine Ausführungen noch einmal kurz zusammen, so ergiebt sich: . 1. Trinkerfürsorgestellen sind nötig, um den Trinkern und ihren Angehörigen in der rechten Weise zur Hülfe zu kommen. 2. Damit eine Trinkerfürsorgestelle zweckdienlich arbeitet, ist es vor allem erforderlich, dass sie das Zutrauen der Bevölkerung für sich hat. Aus diesem Grunde muss davon abgesehen werden, die Trinkerfürsorgestelle in Zusammenhang mit kommunalen Behörden einzurichten. 3. Vor Gründung einer Trinkerfürsorgestelle ist zunachst der Zusammenschluss aller an dem bestimmten Orte wirkenden Trinkerrettungsvereine anzustreben, welchen in dem Ausschusse der Fürsorgestelle Sitz und Stimme zustehen muss. Ebenso müssen in dem Ausschusse vertreten sein die Gemeindeverwaltung, Krankenkassen und sonstige Korporationen, welche sich mit der Heilung von Kranken befassen. 4. Der Trinkerfürsorgestelle muss ein Arzt zur Seite stehen, wenn es auch nicht erforderlich erscheint, dass der Vorsitzende ein Arzt ist. 5. Die regelmassigen Sprechstunden der Trinkerfürsorgestelle werden von standigen Fürsorgern abgehalten. Ein haufiger Wechsel empfiehlt sich nicht, weil dadurch die Einheitlichkeit der Behandlung der Falie leidet. 6. Die Trinkerfürsorgestelle muss sich von vornherein davqr hüten, selbst mit Baarmitteln bei den Trinkerfamilien einzugreifen. Sie soll den Hülfesuchenden mit Rat zur Hand gehen, die Wege zur Rettung weisen, und helfen, die Mittel zu beschaffen, welche im Einzelfalle erforderlich erscheinen. 7. Die Trinkerfürsorgestellen machen den Trinkerrettungsvereinen keine Konkurrenz, sondern unterstützen nur deren Tatigkeit, indem sie ihnen gleichzeitig neue Mitglieder zuführen. 8. Nach Abschluss eines Trinkerheilverfahrens hat die Fürsorgestelle den Trinker dauernd in Obacht zu halten, damit kein Rückfall eintritt. Ferner muss standig auf die Familie des Trinkers eingewirkt werden, damit auch hier der Trinker vor Unvemunft geschützt bleibt. Um dies zu erreichen, müssen der Fürsorgestelle •zahlreiche freiwillige Helfer, und besonders auch Helferinnen zur Verfügung stehen. Prasident S. Exc. A. S. Talma: Auch Herrn Dr. Schellmann unsren besten Dank für seinen wichtigen Vortrag. Ich eröffne jetzt die Diskussion. DISKUSSION. Frau Rittergutsbesitzer Lantz, (Haus Lohausen bei Düsseldorf): Als Mitglied der Zentrale des Katholischen Frauenbundes habe ich um das Wort gebeten. Wir haben in der Stadt und auf dem Lande 72 Zweigvereinen mit 30.000 Mitgliedern. Wir empfehlen unsern Zweigvereinen und den einzeln Mitgliedern in den Trinkerfürsorgestellen mitzuhelfen, als Helferin in der Auskunftsstelle oder als Besucherin. Gerade die Arbeit der Frau, der verheirateten sowohl wie der unverheirateten ist von der grössten Wichtigkeit in der Alkoholbewegung. Eine Frau kann ganz anders einwirken auf den Haushalt und die Familie des Trinkers. Durch ihr mütterliches Herz übt sie den grössten Einfluss aus, auch auf den Trinker selbst. Aus eigener Erfahrung weiss ich es, und möchte sagen dass man gar keine Sorge zu haben braucht mit dem Trinker selbst in Verbindung zu t re ten. Mögen sich also viele Frauen, nicht nur bei uns in Deutschland, sondern in allen Landern finden, die sich der Trinkerfürsorge annehmen, und daselbst arbeiten zur Ehre Gottes, zum Wohle des Nachsten und zur eignen Vervollkommnung. Dr. Leimbach, (Heidelberg): Lassen Sie mich Ihnen zunachst Mitteilung machen von einer Art Organisation der Trinkerfürsorgestelle, wie sie in meiner Vaterstadt Heidelberg eingeführt ist. Dort hat das Bezirksamt, also eine Staatliche Stelle, die Leitung der Fiirsorge. Im übrigen ist die Organisation der des Vereines gegen Missbrauch geistiger Getranke, von der hier die Rede war, sehr ahnlich. Meine Freunde und ich halten diese heidelberger Art Fiirsorgestelle deswegen für die richtige Lösung der Frage, weil dadurch der Staat auf seine Aufgabe hingelenkt wird. Der Staat in erster Linie hat die Pflicht, für die Opfer einer Lebensauffassung zu sorgen, die er selbst begünstigt, indem er sogut wie nichts tut, den Trinksitten und der Macht des Alkoholkapitals entgegen zu arbeiten. Zu den üblichen Methoden der Trinkerrettung habe ich einen Erganzungsvorschlag zu machen. Ich schlage vor, dahin zu wirken, dass die Trinker nicht in Kasernen untergebracht berden, wie das jetzt üblich ist, sondern dass wir ganze Landerstrecken für sie frei machen, in denen sie zusammen mit ihren Familien angesiedelt werden, in denen sie grosszügig und wirtschaftlich und industriell beschaftigt werden. Auch das kann ja natürlich ernsthaft nur der Staat als solcher durchführen. Eine solche Einrichtung würde auch die Schwierigkeiten der Trinkerfürsorge beheben, von denen hier die Rede war. Dr. Stein sprach von der sexuellen Frage, welche die Trinkerrettung stort. Sie ware mit meinem Vorschlag gelost. Man hat von der Sorge für die zurückgebliebene Familie der in die Anstalt verbrachten Trinker gesprochen. Diese Sorge ware genommen. Nun aber noch etwas allgemeines, das ich für sehr wichtig halte. Ich warne hiermit ausdrücklich vor eine Ueberschatzung der Trinkerfürsorge. Nach den Stimmen, welche bisher aus Deutschland hier herübergeklungen sind, könnte es erscheinen alsob diese Frage für uns überragende Bedeutung habe. Demgegenüber stelle ich fest, dass die neu-deutsche Abstinenzbewegung hiervon eine andere Vorstellung hat. Es sind heute die Wörter Abstinenzvereine, Trinkerrettungsvereine so gebraucht worden, als ob sie einen und denselben Begriff vorstellen. Das ist nicht mehr richtig. Unsere deutschen Abstinenzvereine wissen heute wohl bald alle, dass sie einer Kulturbewegung dienen, welche man nicht aus halben Hirnen aufbauen kann. Dr. Burckhardt, (Berlin): Es ist schwer, in der allzuknapp bemessenen Redezeit von 3 Minuten sich zu einem Thema zu aussern, dessen Bearbeitung zum eigentlichen Lebensberuf eines Mannes gehort. Darum nur ein paar Andeutungen! Wenn Prof. Dr. Leimbach (den behördlichen Fürsorgestellen das Wort spricht, so kann er sich allerdings auf eine besonders gut funktionierende Stelle, die Heidelberger, berufen. Ueberall sonst haben wir die Erfahrung gemacht, dass da, wo die alkoholgegnerischen Vereine mit ihren Erziehungsfaktoren im Vordergrund standen und die Stadtverwaltungen wohl ihren Rat und ihre Hilfe liehen, aber der Arbeit nicht ihre Geprage aufdrückten, die besten Heilerfolge erzielt wurden. Der vom selben Redner aufgeworfene Gedanke der Kolonisierung von Trinkerfamilien hat auf den ersten Bliek manches für sich, bedarf aber noch der ernstesten Erwagung. Unsere Losung ist doch nicht eine Abschliessung der Gefahrdeten von der menschlichen Gesellschaft, sondern ein Getragen werden durch sie; freilich muss diese Gesellschaft sich als tragfahig erweisen. Ein Arzt wird dann ein guter Trinkerfürsorgeleiter sein, wenn er all die vielen Laufereien, Schreibereien, all die grosse Arbeit, welche die Behandlung von Trinkern und Trinkerfamilien erfordert, auf sich nehmen kann und will; denn in unserer Sache heisst es: „Die Fürsorgesprechstunde ist aus — die Fürsorge geht an!" In den meisten Fallen wird sich der durch seine Praxis schon stark in Anspruch genommene Arzt darauf beschranken müssen, in besonderen Fallen Rat zu erteilen. Die Fürsorgestellen wollen Vermittlungsamter sein und besonders auch die Abstinenzvereine von einer Menge ausserer Geschafte entlasten, damit sie frei zum Dienst des Erziehungswerkes werden. Von grösster Wichtigkeit ist die Frage der Berufsvormundschaft über Trinker (Hammer des Vorsitzenden). J. H. Varekamp, (Amsterdam): Dr. Schellmann hat gesagt, es sei nicht immer nötig, dass ein Arzt im Büreau sei. Nun bin ich freilich kein Arzt, sondern ein Lehrer, der mehrere Patienten in Amsterdam zur Fiirsorgestelle gebracht hat. In solchen Fallen fragte man immer, was eigentlich das Büreau sei, und, wenn ich sagen konnte: „Da sitzt ein Arzt, der mit Ihnen sprechen will", so weckte dies grosses Vertrauen, was ich einen wichtigen Vorteil nenne. Dr. A. Ley, (Brüssel): Mesdames, Messieurs, II y a une grande analogie entre les bureaux de consultation dont nous ont parlé les orateurs précédents, et les dispensaires anti-tuberculeux. II y a donc avantage, dans les pays de langue frangaise, a. dénommer ces institutions: dispensaires anti-alcooliques. Deux mots de réponse a 1'affirmation de M. Schellmann: il pense que la présence continuelle du médecin dans ces dispensaires n'est pas nécessaire; je crois au contraire que le médecin doit être la cheville ouvrière d'une institution de ce genre, et que le cöté scientifique qu'elle comporte ne peut être perdu de vue. L'étude médicale des alcooliques jettera une lumière intense sur bien des problèmes, qui actuellement sont encore obscurs en matière de pathologie alcoolique. Frl. Lohmann, (Bielefeld): Ich möchte mich im Allgemeinen mit den Ausführungen der Vorredner einverstanden erklaren, nur möchte ich der Forderung des Herrn Landesrat Schellmann entgegentreten, von der Verbindung der Trinkerfürsorgestellen mit der kommunalen Verwaltung abzusehen. Ich meine im Gegenteil, weil die stadtischen Verwaltungen die Wirtschaftskonzessionen erteilen, so ist es auch ihre Pflicht, für die Opfer derselben einzutreten und Trinkerfürsorgestellen zu errichten und sie finanziell zu tragen. Handelt es sich doch bei der Tatigkeit derselben auch wesentlich um Gewahrung von Schutz für die von dem Kranken bedrohte Familie, dazu bedarf es der Organe der stadtischen Verwaltung, die ihr ganz anders zur Verfügung stehen, wenn sie selbst eine kommunale Einrichtung ist. Zu derFrage, wer die Sprechstunden abhalten solle, möchte ich noch darauf hinweisen, dass sehr viele Frauen in diese Stunden kommen, und es deshalb durchaus geraten ist, die Sprechstunde einer Frau zu übertragen, da die Frauen dieser ganz anders ihr Herz ausschütten werden als einem Manne. Sehr warnen möchte ich auch vor einer Ueberschatzung der zahlenmassigen Erfolge der Fürsorgestellen; wir in Bielefeld haben die alteste Fürsorgestelle in Deutschland und verfügen über sehr viele Hilfskrafte, aber je langer wir arbeiten, desto vorsichtiger werden wir in der Zahlung unserer Heilungen, die vielen Rückfalle, die sich bei langjahriger Arbeit zeigen, veranlassen uns dazu, von entgültigen Heilungen nur in einem geringen Prozentsatz zu sprechen. Gerade darum ist das Bestehen und die Arbeit der Fürsorgestellen um so notwendiger als Hilfe und Schutz für viele Leidende. Prasident S. Exc. A. S. Talma: Da Niemand sich mehr zum Worte meldet, schliesse ich diese Diskussion. Alkohol in den Koloniën. Prasident S. Exc. A. S. Talma : Fangen wir jetzt mit der Tagesordnung an. Das Wort hat jetzt Herr Rauws für sein Referat über: Alcohol in the Colonies. {Theory and Legislation.) Missions-Direktor Joh. Rauws, (Rotterdam): Theses. I. The task of the Colonial Powers towards the population in their colonies is to exercise guardianship. II. The exercise of guardianship presumes among other things moral education, which promotes the good and fights the evil. III. Alcohol as a means of enjoyment brings ruin and must therefore be resisted. IV. With gratitude it may bestated, that the Colonial Powers are making serious efforts to keep spirits out of the reach of the natives, especially by high import- and excise-duties, but also by the promulgation of prohibition-laws. V. Experience teaches, that the imposition of high import- and excise-duties is not sufficiënt to resist the alcohol-danger. For that purpose an absolute prohibitive law is the only remedy. VI. The resistance of evil brings home to us our further duty to the native population of conveying to them the good. The preaching of the gospel is necessary, for it is the source of all blessing in this and the future life. The temperance-movement must therefore seek to cooperate with the Christian Missions. The question which I have to answer is: What position should Colonial Powers take with regard to the alcohol-problem in their colonies? This question is closely connected with and arises from another: What is, in general, the task that Colonial Powers have to perform in their colonies? By way of introduction, permit me to say a few words about the latter general question. Leaving the possibility of doing so out of the question, I do not think it would be advantageous to put the colonies on the same footing as the mother-country and to deal with the whole as if it were one empire. Every people forms an organismof itsown, separated by descent and history from other peoples. The mother-land is a self-contained and separate kingdom; the people of the colonies are quite different; they have another history and another national character. Every nation has a place of its own in the world with certain duties peculiar to it. At present the people of the colonies are unable to take that place or to carry out those duties. Therefore the work of educating and developing them is entrusted to more civilized peoples. Thus the task of the Colonial Powers with regard to their colonies is defined. The Colonial Power must not, either directly or indirectly, exploit the population under its protection. lts only task, as long as that people is immature and not yet arrived at independance, is to act as a guardian. From the nature of things, that guardianship takes the form of cultivating the morals of a people and thus fitting them for independence. Everything that helps towards this object must be strongly supported, and every thing that may be injurious to it, must be just as strongly combatted or resisted. That this principle is being more and more recognised by the Christian nations as the only true one in their colonial policy, is a gladdening sign. In practise there is still much to be desired, but it is of real significance, that the principle has been established, for therein lies the acknowledgment that in practise things were not as they should be, and therefore needed improvement. That is just the task of such a congress as this, to emphasise the principle and to seek, in what manner that principle can be best put into practise. Starting from this principle we will endeavour to find out what position the Colonial Powers ought to take up concerning the alcohol-danger by which the peoples of the colonies are menaced; 20 further, what has already been done in this matter and what course must now be followed. Moral education is supposed to include the protection of the native population from dangers, which threaten them. Among those dangers the liquor-traffic is one of the greatest. It is difficult to mention any part of the non-christian world, where the trade in alcohol is not increasing. It is not to be wondered at. John R. Mott in his1) „The Decisive hour of Christian Missions" says: „The multiplying of points of contact with the West, through the expansion of its commercial enterprise, without pure Christianity, communicates to the people an added hardening of heart, a materializing of life and a new immorality. With the influx of European civilisation into Africa, for example, there seems to have come a flood of pernicious influences, of vice and of disease. It is commented upon by many observers, that whenever an Eastern and a Western nation impinge upon each other, the contact in some mysterious way tends to bring out the worst there is in each. The vices of Western life seem to work with added deadliness among men of the more simple civilisation, such as those found in Africa, in Oceania and in parts of Asia. This can be observed in the debasing influence on native character and life of the mining centres, to which many thousands of African, Chinese and Indian labourers have been taken; but the great instance is the increase in the liquor traffic, which is traceable directly to the West." Alcoholic drinks find a ready market and many merchants make good use of that in doing business. Little do they reek the consequences, they have not the interests of the native at heart; their sole object ist to make as much money as possible. For this purpose they find excellent allies in the retailers, who after subjecting their wares to various operations in order to increase the quantity, retail them at enormous profits. There are also development companies that open shops for their contract-labourers, where in addition to some necessaries of life, gin is specially to be got. Other companies supply advances in money or liquor on security, for which the natives have to deliver all sorts of products in exchange. Examples of such inscrupulous practices are many. !) „The Decisive Hour of Christian Missions" by John R. Mott LLD. chapter II, pp. 40, 41. It is the duty of a Colonial Government to defend the native population from such exploitation by private individuals. And still more so, as traffic in general grows and is facilitated. The native is like a child, who sees no danger and throws himself unsuspectingly into the arms of his enemies. He is credulous and naive. He is misled by pretty labels and the retailers make an abundant use of them. There are many natives, who are firmly convinced, that the Europeans are so mighty and strong, because they use so much liquor. They believe, that power, wealth and the use of liquor are mutually connected. In that conviction they are strengthened by the foolish custom of some Governments in providing their soldiers with liquor. These soldiers must be strong and fight; the Government will have its reason for increasing their strength by liquor. The native also sets value on all the recommendations with which the liquor is offered to him. He believes, indeed, that by drinking he will speedly forget the misery that he carries with him the whole day; that by drinking he will obtain what he desires; that he will be able to sleep and awake provided with new strength for his work. He believes indeed, that liquor is the panacea for all his maladies and miseries His credulity exceeds all limits. There is, in addition, his childlike desire to imitate. He likes to copy the European's peculiarities, especially when he wants to appear important before his fellow-countrymen. The drinkinghabits of the European officials have done much to spread the taking of drink among the natives, and the native officials, in particular, followed the bad custom and made it popular among their people. Above all things the offering of spirits is pernicious, because it is looked upon as an encouragement from the authorities. The native, who has once got a taste for drink, doesn't know where to stop and is given to drink to excess. One is perplexed at the quantities that he drinks at a time. The wives are also addicted to drink and see no danger in giving spirits to their little children. The habit of drinking is not new. The native had already his native drinks (sagoweer or toeak, toddy, touba etc.) for daily use and festivals. These native drinks contain, as arule, little alcohol, so that through all centuries, the population have not become victims to alcoholism. That is now changing, however; the fermented drinks are being replaced by our distilled spirits of a much higher alcohol Standard; and what at first was relatively harmiess becomes doubly dangerous by the addition of the other. Dr. Fiebig, who was for many years a medical officer in the armyof theDutch East Indies, says: „it is a peculiarity of palm-wine (sagoweer), that it is extremely intoxicating, if a little quantity of gin is drunk after it. The drinker becomes mad. For that reason the European soldiers intheDutch Colonies are forbidden to drink palmwine.'' Several Governments have popularised the habit of drinking by providing the soldier with alcohol. The native soldiers who, by that means, have learnt to drink, do not put that custom aside with their arms; they persevere in it when they return home and the bad example is infectious. It goes without saying, that the Colonial Powers must do all they can to defend the native population from the danger that menaces them. Nothing can be said in recommendation of the use of alcohol, the harm it does is obvious to every-one. In combatting alcoholism the Government finds an ally in the native himself. It is a matter of fact, observed everywhere, that the native only acquires a taste for our spirits very slowly. He begins to drink in imitation or because he believes spirits are a good medicine. If the Government prohibits its officials from offering strong drink to the natives and from using it themselves at public festivals; if the Government itself does not supply spirits for the soldiers, much will be won. Prohibitive laws and other restraints will render good service, because the native on account of his childlike nature has respect for authority and does not lightly venture to violate laws, which he knows are sternly enforced. Moreover the Government can make use of the religious commandments of the Koran, if the population under its guardianship profess Islamism. The Koran calls wine and play „dirt, the work of satan"; it commands faithful followers to abstain from them, because satan sows discord and hate by means of wine and gambling and tries to alienate believers from the remembrance of God and the commandments. It threatens with severe punishment those who commit these sins. There was a time when Islamism was flattered in order to keep it quiet, happily these tactics are being more and more changed. It is desirable that an excenption should be made with regard to the alcoholproblem and the Mohammedans forced to live in accordance with the express command of the Koran. This would be rendering an excellent service to the natives. Where the imminent danger is so great, we have reason to ask what the Colonial Powers have hitherto done fo fight it. With gratitude and joy we may state that during the last ten years the attention of the Colonial Powers has been fixed upon alcoholism and that earnest efforts are being made to combat it. Those who wish to convince themselves of this, may read the important report, that Mr. C. Th. van-Deventer of the Hague, membre effectif de 1'Institut Colonial International, has given of the leg'slation on this subject in all colonies. (,,Organisation de la lutte contre 1'alcool", Bruxelles 1911). Or „die Denkschrift betreffend Alkohol und Eingeborenenpolitik, Denkschrift über die Bekampfung des Alkohol-konsums in den afrikanischen Koloniën", that Prince von Buelow presented to the German Reichstag the 20th of March 1908; a paper written with warmth and conviction, in which one feels that here the interests of the native take the first place. Or: „Alkohol und Naturvölker, Vortrag auf der Konferenz des Internationalen Vereins gegen den Missbrauch geistiger Getranke, in Scheveningen 1910 von J. K. Vietor aus Bremen." And many more important studies on this subject, especially that of Mr. Baron du Teil, from Paris. I shall have to confine myself to a brief survey of the enactments concern ing the fighting or limitation of the alcohol-danger: Import-duties, taxes on produce, limitation of produce, limitation of sale, prohibition of sale, prohibitive meusures for definite districts; railway rates. In the year 1884 Africa was divided among the Colonial Powers. The systematic fighting of the alcohol-danger by all the United Powers dates from that time. In its session of the 22nd of December (1884) the Berlin Conference adopted the following resolution: „The Powers represented at this conference have the intention to protect the native peoples from the menacing dangers of the abuse of spirits; they desire that amongst them they may come to an agreement for arranging the difficulties that arise on this subject in such a manner, that the claims and rights of humanity may be in accord with the interests of lawful trade." In accordance with this resolution the Brussels Conference of 1890 for suppressing the slave-trade was able at the same time to occupy itself with the alcohol-problem, although it was not directly charged with this. But who will blame the conference for, in discussing the slave-trade especially, also taking into consideration that most dangerous of slave-owners, alcohol, and that most dangerous form of slavery, alcoholism? The two following Conferences at Brussels, in 1899 and 1906 met exclusively to deal with the alcohol-problem, and we may thank England for her energetic action, by which the solution of the problem was considerably forwarded. England's proposals gave their imprint to the resolutions of the 1890 conference. According to article 90 of the acts of this conference, the measures for limiting the alcohol-trade will be applied to a zone bouned on the North by the 20th degree, on the South by the 22nd degree, on the East by the Indian Ocean, and on the West by the Atlantic, including the islands within a distance af a hundred sea-leagues from the coast. The measures are described in articles 91 to 93. Article 91 stipulates, that every Power shall prohibit the import of spirits in those districts, where either for religious or other reasons, spirits are not used, or the use of them has not yet grown into a habit. Every Power shall determine for itself the districts in which that prohibitive law shall come into force. Exception will be made in the case of small quantities not destined for natives, provided they are imported according to conditions specified. Article 92 fixes the minimum of the import-duties in those districts which do not come under the prohibitive law and prescribes a revision of that minimum at the end of every six years. Article 93 stipulates that the excise duties on spirits manufactured in Africa itself, may not beless than the minimum of the import-duties, while it is the duty of the Powers to make those taxes as high as possible. These provisions have since been kept as a basis. The two following conferences confined themselves to a revision of the minimum of the import-duties. I will not tire you with the figures of these import-duties; it is sufficiënt to say that they have been repeatedly increased; at the present moment the import-duty is a hundred francs per hectolitre of alcohol of fifty percent. It cannot be denied that through these measures a considerable improvement has taken place. Before that time anyone who paid a small sum for a license was free to import as much alochol as he liked. Now it is no longer possible. There was however a fault in that the starting point was bad. The interesst of the native were taken to heart but on condition that the interests of honest trade, also in alochol, were not injured. Therein is a contradiction. The liquor traffic is always pernicious for the natives, even though it may be carried on in an honest manner. It was the duty o fthe Governments to forward the interests of the natives, without considering those Europeans who wish to enrich themselves at the expense of the social and spiritual welfare of the natives. An absoulte prohibition was necessary for the complete protection of the natives. In addition every Power had too much freedom in the practise of these precepts, which gave rise to many difficulties. One Power has a different idea of its task from another. When one Power enacts a law for a certain district, and the other does not do the same for a neighbouring district, there follows an opportunity for a pernicious smuggling trade. One Power can spoil the good, that the other does and meanwhile the alcohol-danger grows more and more. The Powers draw more and more profit from the import-duties, which become such an important source of income that they cannot be done without. At the same time an enormous sum must be spent on the social and moral elevation of the population, which is being hurried to its ruin by the alcohol. Great sums of money are trifled away, amounts which have no other result than the spreading of greater misery. The movement in this direction is concentrated in the question, whether the import-duties can be still further raised and to what amount. The Government tries by means of high import-duties to keep spirits out of reach of the natives. But it fails in this object. The import becomes greater and greater, (except in the German Colonies, which seem to form an exception). In Southern Nigeria the import from 1900—1907 rose 60 %; in the French Colonies 55 %. Moreover the income of the native is rising through trade with Europe, so that now he is able to buy expensive drink just as he formerly bought the cheaper. How high ought the duty to be carried in order to oppose the increasing import? The English Government, which takes the front place in this movement, requires the most. Already in the year 1889 it levied a duty of 200 francs per hectolitre; at the same time it wished to restrain the import of all pernicious spirits to make ist transport per railway more difïicult. (I regret that a shadow has fallen upon the merits of England in this respect through the inaccurate report of a Royal Commission of research in South Nigeria, but there is no doubt that truth will also triumph here, especially through the vigorous protest of the Native Races and the Liquortraffic united Committee). The French Government has in principle no objection tocooperate in the strongest measures. It would like to make that prohibition absolute and to extend it over the whole continent of Africa, but from motives of utilit'y it doesn't go as far as England in the amount of the import-duties. Germany asked in the beginning for an exception to be made in the case of Togo, which encouraged other Powers also to ask for exceptions. Opposition came from Portugal, which in its African Colonies, especially in Angola, has an important alcohol-industry. Those interested in that industry thought the tax on the production, which would be equal to the minimum of the import-duty, too high. But a tax that was under this minimum could not be allowed as it would tend to increase the smuggling trade in the neighbouring districts. An attempt has been made to meet this objection by turning the alcohol factories into sugar factories. (Whether this has actually taken place or not, I don't know). The delegate of the Congo-State declared himself in favour of raising the import-duties to protect the natives, bur he foresaw great difficulties if the use of alcohol was limited in the Congo-State; He says: „Néanmoins des mesures furent prises pour le réglementer, mais celles-ci demeurèrent inefficaces faute d'une entente avec les colonies voisines. L'etat dut les abroger et se contenter du droit de quinze francs par hectolitre. Ce régime n'a pas été suffisant pour protéger les indigènes contre les effects désastreux de 1'alcool. A plusieurs reprises, le Gouvernement de 1'Etat du Congo a déclaré, qu'il croyait des droits plus élevés nécessaires. C'est en somme le Bas-Congo qui absorbe les douze mille hectolitres renseignés par les statistiques. Dans cette région, 1'alcool constitue un article d'échange, une véritable monnaie. L'expérience a démontré que cette grande importation d'alcool est une véritable calamité. Tout ce que gagne le noir est converti en alcool. Dès qu'un indigène se livre a la boisson, tous les membres de sa familie imitent son exemple. On a vu des femmes donner des spiritueux a boire a les enfants au sein. „Dans les partis du Bas-Congo, oü 1'usage de 1'alcool date deloin, la mortalité est grande. Dans le zone de Kakongo qui confine a la cöte et au fleuve et oü il y avait jadis une population dense, les villages sont actuellement rares; les nombreux cimetières avec leurs tombes garnies de bouteilles vides, situés dans des espaces déserts, témoignent que ce pays était trés peuplé autrefois." Italy acted for an exception to be made in the case of Erithrea, as being entirely different from the other colonies; the Mohammedan population doesn't make use of spirits. It is not clear then, why an exception should be necessary. England opposed this energetically in view of the neighbouring Sudan. Turkey wanted absolute prohibition; the Sultan demanded it as the religious head of the Mohammedans for religious motives. America has no colonies in Africa, but carries on an important trade in liquor and has declared in favour of high duties, though Holland (I regret to say), which is in the same position, declared in favour of low duties, as high duties would only increase the native production and be harmful to trade. Where is the limit of import-duties? The next aim will be 200 francs the hectolitre. But how much trouble it will cause before all the Powers are in harmony! How far is it still possible to go in that direction? I have dwelt rather long on the discussion of the African Colonies expressly, because this history is most instructive. The position of the different Governments in relation to the alcohol problem in the rest of the world is the same as that in their African Colonies. It is however not possible to give a review of it here, neither is it necessary, as all particulars can be found in Mr. van Deventer's study already mentioned. In several Colonies, especially in the English, the system of license is in use, we shall speak further of these presently; in some cases the granting of licenses is dependent on „local option". In many colonies the retailing of spirits to the natives is prohibited. One gets the impression that in those colonies, where they are free, the Colonial Powers act more vigorously against the alcoholdanger than in Africa, where they have to consider each other's wishes. The Dutch Government also takes its part in checking the alcohol-danger in its Indian Colonies. All spirits are liable to import duties, and drinks prepared in India are liable to excise duty if they contain more than 5 %of alcohol. The import of spirits into New-Guinea, Halmahera, the Sangir- and Talaut- islands, is entirely prohibited. Europeans may stock small quantities of spirits for their own use, but selling to the natives is forbidden. The intention is to extend the prohibitive laws to other spheres. Increase in import duties is necessarily accompanied by increase in excise; otherwise the industry of the mother-country would be transferred to the colonies and entail more misery. In the districts where distilleries were established, there would be a greater sale and the neighbouring countries would suffer through thes mugglingtrade. It is the question, whether it is not necessary to make the excise-duty higher than the import-duty. The importers have already so many expenses; wages in Europa are higher, so that the industry in the place itself has many advantages and can produce cheaper. This problem is, however, not the order of the day at present, as only Portugal possesses such an industry in its colonies and will turn its liquor-manufactories into sugarfactories. It may, however, become the order of the day, if the import duties are continually increased; even though the excise duty is raised at the same rate, the possibility exists that the manufacture may become much cheaper than in the mother-country. The problem of the native fermented (not distilled) drinks is more difficult; although these are not nearly so dangerous as our spirits, still they are not quite without danger, because they prepare a receptive soil for alcoholism. As long as the native takes his palmwine for personal and private use, little can be done against it, especially in those districts, where palmwine has become a necessity of life through lack of good drinking-water. It would be impossible to improve duties on the trees used for this puropse. And moreover it is an encroachment on the national life, which is not the case in the use of our spirits; therefore prudence is necessary. The case is different, when the native sells his native drinks in pursuit of profit. In South-Africa there are severe measures against the sale of kaffer-beer. In Mozambique it is entirely prohibited. It is difficult to imagine that these fermented drinks will ever compete with our spirits. It appears to me that these two must remain separate in legislation. Besides making regulations for import and production, the Colonial Powers can also enact laws for the sale. We have already seen thal they have it in their Power to prohibit the sale in a whole country. They can, for instance, save the Mohammedan population of the Middle-Niger and West-Soudan and the heathen population of Central-Africa whose membres are estimated at 40 millions, from making acquaintance with alcohol. In many other countries the license-system has been introduced. In addition to the general traders license, they have to pay 300—800 francs for the special license for the sale of alcohol. England again in this respect goes the furthest; the liquor license consolidation Ordinance, 1905, for Siërra Leone led to the closing of numerous gin-shops. On the Gold-Coast the northern territories are closed for liquor traffic; all alcoholic drinks are destroyed. In Southern Nigeria aprohibitionlaw exists for the land in the interior beyond the Igara-Bank; what is brought in by the shipsis confiscated. In Northern Nigeria the import of spirits for the natives is forbidden. Native drinks may be soldonly at indicated places and under a license costing $ 2.— In British East Africa, Zanzibar and Uganda the sale of the natives is forbidden. The penalty for a breach of the law is heavy, and so it is in all the English colonies. In South-Africa giving spirits to the natives is forbidden. The most thorough legislation is to be found in the Transvaal, where the sale of alcohol is forbidden to Europeans on Sundays, unless they can prove by a railway ticket that they are bona fide travellers. In the Congo-State the whole territory of the Upper Congo is closed by a prohibition-law; what we spoke of just now related to the lower Congo which is open to the import. We have already spoken about some parts of the Dutch East Indian archipelago, where import and sale are forbidden. It is clear thus, that something can be done in this matter. In order to give a complete survey of this question, we must just mention the special railway rates for the transport of spirits. The extension of the railway system in the Colonies brings about a special danger. From the nature of things, the use of alcohol by the natives is the greatest on the coast; they came first into touch with European trade. The further we go from the coast, the less alcohol we find in use. As railways are constructed, distances disappear, traffic increases, the interior is easy to reach from the coast. Therefore it is necessary to keep a watchfully eye on the danger and to impede the transport of spirits. It is, however, not possible to raise the special rates higher than the wages of the carriers, for fear of creating an undesired and harmful competition. The answer upon our last question: In what direction the campaign against the alcohol-danger must be led, can be short; it is dependent on the review that we have given. There is indeed in several colonies earnest striving to oppose the use of spirits by severe measures, if possible to prohibit it entirely. The increasing of the import and excise duties,supposing there is harmony among the Colonial Powers and that the regulations are strictly carried out, can never attain the end of protecting the native population entirely against the pernicious influence of alcohol and the persuit of gain by those who prepare and sell spirits. The high revenues that the Colonial Powers receive from the import and excise duties, become an important item in the budget; it requires more and more self-denial to renounce those revenues for the sake of the natives. For all that, those high revenues are only a fictitious profit. If, through a prohibitive law they were to cease, the expenses would also decrease considerably. The population would reach a higher degree fo cultivation and development and many sources of help, that now are and remain closed, would flow. A temporary decrease inrevenue would be put right within a few years, and in the colonies there would be a numerous, industrious, prosperous population and not a people degenerated and decimated by alcohol. The interests of lawful trade would not be injured by a prohibition law, rather promoted, because by the development of agriculture and industry the population must become richer and more able to buy. Nowhere has there been observed a decrease in the import of spirits through the raising of import and excise duties. Alone in the German Colonies it has been observed, that the import of spirits has not risen in the same proportion as the general imports; but this may depend on many other circumstances; it does not necessarily prove a decrease in the use of alcohol, but it can be explained by a special rise in other articles. (Mr. Vietor points to the requisites for railway construction and the necessities for the personal use of the Government officials). Everywhere there is an increase in imports. As the price of drink rises, the native, addicted to drink, knows how to get the necessary money; he sends his wife and children more often into the woods to fetch all sorts of products. As prices increase, the misery becomes greater. And where will it cease? The only thing that can help is an absolutely prohibitive law. lts partial application already proves the possibility and use of it. A more general application is what is required. Those business circles in Germany, which feel the effect of the import duties are unanimous in their opinion on the alcohol question. But it is of significance, that there is a strong undercurrent of feeling, that considers the liquor traffic as not a legimate one, and sees in it the ruin of other trade with the natives. The Committee for combatting the liquor traffic in Africa, established at Bremen, to which the most eminent business men belong, sent a request to the German Government on the 3rd of January 1908, asking them to propose, at the mixt international Conference of those Powers, that signed the Brussels Convention of 1890, that the import of spirits in the colonies be entirely prohibited. Should it be impossible at the present moment to carry out this proposition, they ask for the prohibition of the import in casks and to permit it in bottles only, with an import duty of at least 2 Marks on each bottle of 3/4 (three quarters of a) litre; sales to be permitted only under license costing a heavy sum, prohibition of sale to minors, etc. The conference of the International Union against the abuse of spirits, which was held at Scheveningen last year, was in agreement with the main points of these requests and went the length of asking, that in every case the sale of spirits to women and minors should be forbidden together with the giving of spirits to native labourers in lieu of wages. Mr. van Deventer in his „Organisation de la lutte contre 1'alcool" is of the same opinion: „nothing can exercise better influence than the absolute prohibition of the sale of spirits to natives, as is the case in the whole of Australia, in parts of the Dutch Eeast Indian Colonies, and in a number of the colonies in Africa." And further: „To attain this end, however, it is necessary that the whites in the colonies abstain from spirits." I am in entire agreement with these conclusions. It seems to me that a mighty call should go out from this Congress to all the Colonial Powers for the entire prohibition of import and sale of spirits in the Colonies. We must not forget however, that by a prohibition law, by abstention from spirits, we bring only a negative blessing to the colonial population. In this way it is true we protect the natives from the evil that issues from us, but then there still remains our duty to carry to them the good we possess. We have to preach the Gospel which contains all blessings for this and a future life. It includes the duty of seeing that the population is provided with a good elementary education suitable for its needs. It includes the duty of seeing that agriculture, industry and trade are properly developed. It includes the care of the sick. In short, it includes the whole social and moral education of the people, by which they reach independence and can take their own place amongst the nations. Then they begin to realise for themselves why alcohol is bad and no longer desire it. But for that purpose it is necessary that the temperance-movement should seek still closer connection with the Missionary-movement. In the Missions you find the most powerful instrument for opposing the drink misery and for conquering it, where it exists already. The Conference which met here last year understood this and insisted upon it rightly. The missionaries who go out nowadays are all temperance men, most of them are total abstainers. They can excersise important influence on the natives, because they pass the best part of their lives among them and often know them much better than the officals, who are continually changing. The enemy we have to fight is a mighty one. Therefore it is necessary that all who seek the welfare of the population of our colonies join hands. „Union is strength." Prasident S. Exc. A. S. Talma: •Herrn Rauws unsren herzlichsten Dank. Ich erbete nun Herrn Baron du Teil das Wort zu nehmen fiir seinen Vortrag. Mesures accessoires contre 1'alcoolisme dans les colonies. Le Baron Joseph du Teil, (Paris): L'entente internationale des Puissances, qui s est déja manifestée par trois fois aux Conférences de Bruxelles, en 1890, 1899 et 1906, rend évidemment superflue la démonstration de la nécessité d'opposer une barrière sérieuse aüx progrès incessants des importations d'alcool en Afrique, mais, par contre, il est permis, a la veille d'une quatrième consultation, de se demander si les moyens de lutte employés jusqu'ici, ont bien eu toute 1'utilité attendue, ou s'il convient d'en appliquer de nouveaux, demanière a remédier a 1'insuffisance des premiers. Tout le système protecteur des races indigènes contre 1'alcoolisme a reposé depuis vingt ans sur 1'établissement et la surélévation successive de droits d'entrée et d'accise, d'abord fixés a quinze francs et portés ensuite, par bonds, a soixante-dix et a cent francs par hectolitre d'alcool a 50 %. En 1'état actuel des choses, la taxe augmente ou diminue de deux francs par degré centigrade en plus ou en moins, de sorte que 1'hectolitre d'alcool pur est frappé d'un droit de deux cents francs, auquel il convient d'ajouter, dans les colonies frangaises, une majoration de trente francs pour les spiritueux d'origine étrangère, importés en quantité infiniment plus grande que les produits nationaux. Si 1'on en croit les propositions faites en 1909 par la Grande-Bretagne aux Puissances signataires de 1'Acte général de Bruxelles, il serait question, lors de la prochaine Conférence, de relever ces droit d'une somme de vingt-cinq francs par hectolitre d'alcool pur: ce serait donc, a peu de chose prés, se contenter d'un relèvement analogue a celui qui fut adopté en 1906 et dont les effets furent si éphémères que, deux ans seulement après sa mise en vigueur, 1'on en reconnaissait déja 1'inefficacité. Est-ce a dire pour cela que nous réclamions une majoration sensiblement plus considérable? En aucune fa?on; il convient d'abord de noter que le bond si important de 1899 ne semble pas avoir eu de résultat décisif, ce qui devrait décourager les partisans de la surélévation a outrance. J'entrevois, d'ailleurs, d'autres objections a présenter contre cette manière de faire: il en est deux sur lesquelles je me permettrai d'insister, en remarquant que le procédé serait a la fois dangereux et indélicat. Dangereux, paree que les producteurs, surtout lorsqu'ils se trouvent en présence de consommateurs grossiers, ne peuvent résister a la tentation naturelle de lutter contre 1'élévation des droits par 1'abaissement de la qualité de la marchandise vendue, quand ils ne peuvent tourner la difficulté par le progrès matériel de leur fabrication; on comprend aisément, dans ces conditions, qu'une majoration inconsidérée des tarifs puisse engendrer le mal pour le bien, en déterminant 1'apparition sur le marché de produits inférieurs, a offrir a des prix toujours abordables, quelle qu'en soit la taxe. Indélicat, paree que les droits spécifiques devraient avoir des limites fixées par le bon sens, pour ne pas dégénérer en une exploitation véritable du consommateur, poussé par la passion a payer cinq ou dix fois sa valeur 1'objet qui lui permet de la satisfaire; 1'on pourrait même dire que, lorsque 1'on se trouve en présence d'une marchandise dont 1'usage-— et non pas seulement 1 abus peut offrir des dangers, le procédé est encore immoral, et c'est malheureusement le cas de 1'alcool; ces considérations nous conduisent naturellement a 1'étude des mesures nouvelles que 1'on pourrait accessoirement appliquer pour arrêter les progrès de 1 alcoolisme dans les Colonies et, en particulier, en Afrique. I. Controle de la qualité des alcools. Bien que les Hygiénistes ne soient pas d'accord sur la question de savoir si les alcools communs sont réellement plus nocifs que les liqueurs fines, il semble néanmoins qu'elle ne peut raisonnablement se poser que s'il s'agit d'alcools suffisamment rectifiés. En effet, de 1'aveu d'un célèbre chimiste allemand, M. le Dr. LassarCohn, Professeur a 1'Université de Königsberg, tandis que 1'espritde-vin, extrait des vins et des grains, possédant une saveur et un aröme purs, peut servir directement a la fabrication de spiritueux de toutes sortes, 1'alcool produit par la distillation des pommes de terre et des betteraves contient tant d impuretés dangereuses qu'il doit être purifié, avant de pouvoir être consommé comme boisson, au moyen d'une série de manipulations assez délicates ayant pour but 1'élimination de 1'huile essentielle, ou „Fuselöl", qui agirait sur 1'organisme comme un véritable poison, et dont 1'odeur seule a quelque chose d'étouffant et provoque la toux. Mais cette rectification est-elle touj ours et complètement opérée quand il s'agit de 1'alcool destiné a la consommation indigène, appelé alcool de traite? Suivant M. A. des Berques, dans un article publié par la „Dépêche Coloniale" le 12 Octobre 1909, „cette manipulation est évitée si le produit est exporté sur 1'Afrique, après une addition d'essence d'anis ou de tout autre parfum pour masquer le mauvais goüt du fusel" Aussi M. le Dr. Jeanselme, Professeur agrégé a la Faculté de médecine de Paris, a-t-il écrit, dans ce même journal, le 6 octobre, „qu'il est urgent d'interdire 1'entrée de nos colonies a ces mixtures éminemment toxiques, en créant dans les ports de débarquement des laboratoires de controle chargés d'éliminer les boissons impropres a la consommation." Ce n'est pas la une idéé ■ nouvelle et j'ai eu déja 1'occasion de rappeler qu'a la première Conférence de Bruxelles, le 24 mai 1890, M. Sanford, plénipotentiaire des Etats-Unis, avait réclamé la stricte interdiction de 1'entrée „des alcools impurs, incomplètement rectifiés et contenant des matières nuisibles a la santé," et que ce voeu avait été inséré dans le protocole sous la forme suivante: „Les membres de la Conférence se sont trouvés d'accord pour rappeler aux Gouvernements le devoir qui s'impose a toutes les Puissances de prendre les dispositions nécessaires, dans les ports de sortie comme dans les ports d'entrée en Afrique, afin de prévenir les abus. II faut croire que le conseil avait conservé un caractère platomque, puisque 1'avant-projet de la Conférence de 1899 contenait un aiticle demandant aux Puissances d' „aviser aux moyens d'empêcher, dans la mesure du possible, 1'importation des spiritueux falsifiés": cette proposition trouva un écho dans le protocole sous la forme de la recommandation renouvelée auprès des Puissances „de prendre, chacune dans la sphère de sa législation, les dispositions propres a prévenir les abus qu'entraine 1'importation des boissons alcooliques falsifiées." II serait a souhaiter que le programme de la Conférence convoquée pour la fin de cette année, ne soit pas strictement limité a la révision de la tarification, comme en 1899 et 1906, et puisse être étendu a 1'examen de toutes les mesures propres a défendre les races indigènes contre la marée montante de 1'alcool, de manière a permettre 1'application de moyens nouveaux de lutte que les progres de la chimie et le perfectionnement de 1'organisation administrative des colonies rendent practicables aujourd'hui, alors qu'üs eussent été inutilisables il y a une vingtaine d'années, et ïl convient de mettre parmi eux, en première ligne, le controle de la qualité qui n'apas été condamné antérieurement, mais simplement ajourné, en raison des difficultés qu'aurait offertes jadis sa mise en oeuvre. II. Limitation du titre des spiritueux. L attention des Conferences de Bruxelles n'a pas été spécialement 21 attirée"sur la question du titre des alcools: elles ne sont contentees de les "frapper d'un droit proportionnel simple, qui, pour le minimum établi par la dernière convention de 1906, s'élève a deux francs par degré a 1'hectolitre, cent litres d'alcool a 50° payant un droit de 100 frs. et la même quantité d'esprit a 100°, ou alcool pur, devant 200 frs. II en est résulté que les importateurs, pour éviter des frais considérables de port et de logement, introcluisent en général des alcools d'un titre fort élevé, 80 et 90°, dont le dédoublement est plus avantageux et plus facile. Cet état de choses entraine deux inconvénients considérables, consistant dans 1'impossibilité d'être fixé tant sur la quantité des spiritueux consommés, car le tonnage des boissons vendues doit être fort supérieur a celui des alcools introduits en ïaison du dédoublement de ces derniers, que sur la qualité de ces mêmes boissons, puisque des mélanges fabriqués avec des esprits exemptb d'impuretés pourraient devenir nocifs a la suite d additions équivoques; il est donc évident que la limitation du degré des alcools peut seule permettre klafoisl'établissement de statistiques sincères et le fonctionnement utile du controle de la qualité. Dès 1899, M. Chailley, député, résumant ses desiderata quant aux moyens de lutter contre 1'intoxication des colonies, dans le Bulletin de la Ligue nationale contre 1'alcoolisme, réclamait 1'interdiction de vendre aux indigènes des spiritueux d'un titre supérieur a 15 ou 20°; en 1907, M. le Gouverneur Nouet, dans une communication sur 1'alcool et les peuples primitifs lue auCongrès international de Stockholm, préconisait la prohibition de la circulation et de la vente dans les colonies de boissons distillées de plus de 25° centésimaux; enfin, en 1910, M. leDr. Kermorgant, dans un Rapport sur 1'alcoolisme dans les colonies fran9aises, se pronon?ait pour la limitation du titre en alcool des spiritueux importés ou fabriqués sur place; cette proposition a été adoptée tant par le Congrès d'Agronomie tropicale de Bruxelles en 1910 que par celui de la Mutualité coloniale de Constantine en 1911. La réalisation de cette mesure ne présenterait ni complication, ni formalité nouvelles, puisque 1'on doit, sous le régime actuellement en vigueur, constater le degré des spiritueux qui influe sur la quotité des taxes a percevoir; elle n'entrainerait aucune diminution dans les recettes douanières, car la proportionnalité des droits est simple: les alcools tous d'un titre inférieur, paieraient moins a 1'hectolitre, mais entreraient en quantité plus considérables pour la même consommation; enfin ejle contribuerait sinon a restreindre la consommation, du moins a la maintenir dans ses limites actuelles, en relevant sensiblement le prix de revient des spiritueux, par suite de la majoration des frais de logement et de port: tout milite donc en faveur d'une entente internationale proscrivant 1'importation des alcools destinés au dédoublement et n'autorisant 1'entrée des spiritueux que dans 1'état oü ils doivent être livrés aux consommateurs. Nous ferons remarquer en outre que cette manière de faire réaliserait du même coup 1'application de 1'une des mesures a 1'étude pour assurer une protection efficace, a savoir 1'élévation du prix de transport des alcools; mais j'y vois surtout un moyen d'engager la responsabilité morale, (et même pécuniaire et pénale, si la répression de la fraude ou de la malfa9on était organisée), des producteurs européens qui pourraient être ainsi facilement reconnus et atteints, surtout si la vente des alcools import és n'était permise que dans leur emballage d'origine, suivant la pratique admise dans les possessions allemandes de 1'Afrique de 1'ouest. III. Interdiction de la fabrication indigène et domestique. Nous commencerons par déclarer ici que nous n'entendons pas atteindre les boissons fermentées ou faiblement alcoolisées que les indigènes produisaient avant 1'occupation européenne avec des appareils rudimentaires, consistant en une calebasse et un bambou auxquelsilssubstituentvolontiers aujourd' hui une marmite et un canon de fusil: M. le Gouverneur Nouet a même proposé au Congrès de Stockholm de favoriser la fabrication de ces breuvages inoffensifs pour les opposer aux spiritueux métropolitains infiniment plus pernicieux; nous ne sommes pas de ceux qui estiment que les plantations de palmiers sont plus intéressantes que la santé des indigènes, d'autant plus qu'il est toujours loisible, comme on 1'a fait en Afriqueoccidentalefrangaise, de les défendre contre une exploitation abusive. Nous prétendons frapper les distilleries locales, indigènes ou même domestiques, fonctionnant au moyen de petits alambics importés d'Europe, dont nous avons été les premiers a signaler les dangers dès 1903, dans un article sur ,,1'antiesclavagisme en Afrique", publié dans le „Correspondant": depuis, sur la proposition de notre commission coloniale, le Comité international pour la protection des races indigènes contre 1'alcoolisme, réuni a Londres le 23 juillet 1909, réclama la prohibition de 1'importation en Afrique des alambics domestiques, et le Congrès d'Agronomie tropicale tenu a Bruxelles ajouta, le 23 mai 1910, a cette lésolution une demande d'interdiction de la fabrication de 1 alcool a domicile. Ces propositions n'ont d'ailleurs soulevé aucune contradiction a Londres comme a Bruxelles, car les dangers de ces distilleries locales et familiales sautent aux yeux: en effet, comme ilest ïmpossible de les soumettre au régime de 1'exercice, la perception des droits résultant de leur production est assuree soit par un abonnement payé par tout possesseur d alambic, soit par des impositions sur les végétaux qui leur servent d aliment; ces deux procédés sont notoirement imparfaits: le premier incite le distillateur a la surproduction pour s'exonérer des frais de taxation, le second est aléatoire, paree que les cultures sont trop généralement frappées d'après la surf ace du sol, sans tenir compte d'éléments influant considérablement pourtant sur le rendement, comme la fertilité et le degré de perfectionnement agricole et industnel. A ces inconvénients d'ordre budgétaire, doivent venir sejoindre des considérations hygiéniques inspirées par ce fait qu'il est matériellement impraticable de contröler la qualite des spiritueux ainsi obtenus. Aussi les résultats de la fabrication indigène domestique ont-ils été désastreux, parait-il, dans 1'Angola, en raison de son caractère a la fois clandestin et défectueux, et il serait facheux d'en renouveler 1'expérience ailleurs, puisque, bien qu'elle constitue la principale recette des municipalités, le Ministre portugais Azevedo Coutinho a présenté contre elle aux Chambres dès 1910 un projet de loi prohibitif qui semble devoir être repris par le nouveau gouvernement; 1'on y remarque, entre autres dispositions, les mesures suivantes: „Exportation ou destruction des appareils distillatoires." „Défense d'importation ou de construction de ces mêmes appareils." II y a la un enseignement dont toutes les nations coloniales devraient faire leur profit pour le plus grand bien des races natives. IV. Prohibition absolue de 1'importation et de la fabrication sur place des li- queurs du type absinthe. De statistiques qui nous ont été communiquées récemment, en tant que rapporteur de 1'antialcoolisme aux colonies au congrès de la mutualité coloniale de Constantine, il résulte que les importations d'absinthe ont presque doublé, depuis dix ans, dans le Sénégal, malgré les surélévations successives des droits d'entrée; comme il est permis de penser que ce n'est pas la une exception et que les progrès de cette liqueur éminemment toxique se sont fait sentir partout, nous avons pensé que le moment était venu d'inaugurer, en quelque sorte, le système de la prohibition partielle en la frappant, au moment précis oü elle est condamnée dans des projets de loi a 1'étude dans le Parlement frangais; n'a-t-elle pas été proscrite d'ailleurs dans toute 1'étendue du Congo beige? Cette mesure radicale établirait au surplus, d'une manière peremptoire, que nous ne cherchons pas dans nos voeux a atteindre plus spécialement les produits d'origine étrangère dans lesquels rentre 1'immense majorité des alcools de traite, puisque les absinthes introduites dans nos colonies proviennent en presque totalité de notre pays. Nous ferons même remarquer qu'une récente circulaire du Gouverneur-Général de 1'Afrique équatoriale, qui a interdit, le 28 septembre 1909, la vente aux indigènes des absinthes titrant 60° et audessus, a frappé uniquement la fabrication nationale, puisque les absinthes de traite d'origine allemande sont sensiblement moins alcoolisées. La prohibition systématique de toutes les liqueurs du type absinthe aurait encore un autre résultat avantageux: elles sont en effet la boisson préférée des européens qui se livrent sous les tropiques a 1'alcoolisme, et le fait de les en priver les détournerait peut-être de s'adonner a leur passion, avec si peu de retenue en donnant par leurs excès un pernicieux exemple aux indigènes, plus enclins a copier les vices de leurs maitres que leurs qualités. Quoi qu'il en soit, 1'heüreuse initiative prise par les autorités congolaises semble absolument suffisante pour que cette question soit posée a la prochaine Conférence de Bruxelles, bien qu'elle n'y ait pas encore été précédemment envisagée. Nous n'avons pas la prétention de présenter ces diverses mesures comme les seules qui puissent être appliquées: bien d'autres seraient a recommander a 1'attention des plénipotentiaires des Puissances signataires de 1'Acte général de 1890; ils pourraient examiner aussi avec fruit la répression de certains abus engendrés par ce que 1'on a appelé la civilisation par 1'alcool, mais qui sont aujourd'hui condamnés et ne tarderont pas a disparaitre, sans qu'il soit besoin pour cela d'une entente internationale; au rang de ces usages infiniment regrettables il faut mettre en première ligne 1'emploi des spiritueux comme ration, salaire oumonnaie, qui, de général qu'il a été autrefois, n est plus heureusement qu'une exception de plus en plus rare. II est encore toute une catégorie de moyens de lutte que chaque Puissance peut employer dans sa sphère d'influence, sans qu'il lui faille pour celal'assentiment des autres nations, coloniales ou non; je veux parler de la réglementation des débits par la voie des patentes et des licences, la limitation de leur nombre par le droit d'option, enfin les mesures de répression contre 1'ivresse; dans cetordre d'idéés, je ferai néanmoins une place a part aux dispositions qu il conviendrait de prendre contre la publicité alcoolique dans les journaux coloniaux; dernièrement encore, seuls, les quotidiens besogneux recouraient aux réclames des liquoristes en renom pour suppléer a leur pénurie d'abonnés, mais j' ai depuis constate qu une revue célebre par ses campagnes philanthropiques en faveur des races indigènes li\rait ses „vedettes" a de nombreuses annonces de spiritueux de toutes marqués: il importe d'apporter un terme a un scandale comparable a celui qu'a soulevé la presse pornographique, et il appartient a tout pays civilisé d'y mettre bon ordre „individuellement." L' antialcoolisme colonial s'est fait remarquer depuis quelque temps par une campagne d'opinion trés vigoureusedontlaprochaine Conférence de Bruxelles trouvera certainement 1 occasion de tirer parti pour fonder les réformes qu'elle ne manquera pas d'édicter: Le „Native Races and the Liquor Traffic united Committee", en Angleterre, le „Deutscher Verband zur Bekampfung des afrikanischen Branntweinhandels , en Allemagne, le „Comitato contro 1'Alcoolismo nelle colonie", en Italië, la Société de pathologie exotique, et la Commission coloniale de laLigue nationale contre 1'alcoolisme, en France, pour ne parler que des groupements nationaux strictement coloniaux, 1 Institut colonial international, la conférence organisée a Schéveningue en 1910 par 1',,Internationale Vereinigung gegen den Missbrauch geistiger Getranke", la session actuellement en cours de la „Fédération internationale pour la protection des races indigènes contre 1'alcoolisme", lui auront fourni quelques suggestions heureuses auxquelles ce Congrès donnera une nouvelle consécration, couronnant ainsi les travaux d'éminents sociologues qui se sont spécialisés dans 1'étude des problèmes coloniaux, comme M. Ie Gouverneur-Général Janssen, M. 1'Inspecteur-Général Kermorgant, M. J. K. vletor, M. C. Th. van deventer, M. carlo Rossetti, M. Ie Médecin Major Federico Montaldo, M. Ie Conseiller Ramada Curto, M. Ie Comte de Penha-Garcia, dont les savantes publications ont, depuis moins de deux ans, si vivement éclairé la délicate question que vous m'avez fait 1'honneur d'esquisser devant vous. r) l) lei se terminait le Rapport personnel de M. du Teil, conformément a la thèse qu'il avait söumise aux organisateurs du Congrès et dont voici Je texte: Sujet proposé: MESURES ACCESSOIRES CONTRE L'ALCOOLISME DANS LES COLONIES. II est aujourd'hui démontré que les droits d'entrée et d'accise, établis par la première Conférence de Bruxelles (1889-1890), et surélevés par les suivantes, (1899 et 1906), n'ont fait que ralentir la marche ascendante des importations de spiritueux dans les colonies, ce qui impose aux Puissances signataires de 1'Acte général de 1890 1'obligation morale d'étudier immédiatement et d'appliquer dans un avenir prochain des mesures protectrices accessoires contre les dangers croissants de 1'alcoolisme chez les races indigènes, a savoir: 1°. Le Controle de la qualité des alcools introduits ou fabriqués sur place, de manière a interdire la circulation et la vente des produits impurs ou falsifiés; 2°. Lalimitationdutitre (ou degré alcoolique) des s p i r it u e u x en question, de manière qu'ils ne puissent être importés ou livrés au commerce que dans 1'état oüilsdoivent être consommés afin d'éviter 1'usage trop répandu des alcools a 80 ou 90 ° qui, originairement exempts d'impuretés, pourraient être mélangés a des matières toxiques, lors des dédoublements destinés a les rendre potables; 3°. L'i nterdiction de la fabrication indigène ou domestique qui présente le doublé inconvénient d'être a la fois défectueuse et clandestine, par la prohibition del'importation, de la vente et de la détention des petits alambics; 4°. La prohibition absolue de 1'importation et de la fabrication sur place des liqueurs du typeabsinthe. L'adoption de ces mesures accessoires réussirait sinon a restreindre la consommation de 1'alcool dans les colonies, du moins aarrêter ses p r o g r è s, ce qui empêcherait le fléau de s'étendre, en attendant que la Résumant tous ces travaux, la „Fédération internationale pour la protection des races indigènes contre 1'alcoolisme", dans les réunions qu'elle a tenues a Schéveningue avantcetteAssemblée, sous la Présidence de MM. Leigh et C. Th. van Deventer, a décidé, tout en affirmant ses préférences énergiques pour la prohibition totale des importations et de la fabrication sur place des alcools destinés a la consommation indigène, particulièrement en Afrique, de limiter, pour le moment, ses desiderata aux cinq points suivants: 1. La stricte application des dispositions de 1'Acte génér a 1 de Bruxelles et des actes des conférences de 1899 et 1906, dans les territoires délimités par le premier document et 1'extension progressive des zones de prohibition de 1'intérieur vers les cötes; 2. L'élévation graduelle des droits d'entrée et d'accise; 3. L'établissement d'un contröle sévère sur la qualité des alcools importés ou fabriqués sur place et 1'interdiction des distilleries domestiques; 4. La limitation du degré alcoolique des spiritueux, qui ne pourraient être introduits ou mis en circulation que dans 1'état ou ils doivent être consommés et sous leur emballage d'origine; 5. La prohibition de 1'importation, de la fabrication et de la vente, même pour la consommation non indigène, des liqueurs du type absinthe. situation économique et budgétaire des gouvernements coloniaux permette de prohiber d'abord les alcools de traite, exclusivement destinés a la consommation indigène, puis tous les autres spiritueux. signé: baron Joseph du Teil. Mais la „Fédération Internationale pour la Protection des Races indigènes contre 1'alcoolisme", dans la session qu'elle tint a Schéveningue pendant le Congrès, demanda a 1'auteur d'ajouter a ses conclusions les deux premiers articles qui suivent (let 2.), ce qu'il accepta de manière a pouvoir présenter sa communication non plus seulement au nom de la ,,Commission coloniale de la Ligue Nationale franjaise contre 1'alcoolisme", mais en celui de la Fédération susdite. Vous venez de me permettre de vous exposer la nécessité de 1'adoption des quatre derniers paragraphes de cette proposition. Quant au premier, j'ai estimé qu'il était inutile de le défendre au sein de cette assemblée, puisqu'il a été présenté en 1909, au Xlle Congrès International de Londres, par M. J. K. Vietor, de Brême, avec 1'autorité qui s'attache a sa compétence reconnue, et adopté a 1'unanimité: aux arguments qu'il invoqua alors, je crois cependant devoir ajouter cette remarqüe, que 1'avant-projet, préparé pour servir de base a la discussion, lors de la Conférence de 1899, contenait eet article:. IV. Les Puissances s'engagent a soumettre a un nouvel examen les zones de prohibition prévues a 1'article XCI de 1'Acte général de Bruxelles, en vue de les étendre autantque p o s s i b 1 e . Malheureusement, la révision prévue par 1'Acte de 1890 ne visant que la tarification, 1'étude de cette question ne put être abordée en 1899; c'est pourquoi, comme j'ai cru devoir le faire remarquer en commengant, il serait infiniment désirable que, lors de la prochaine Conférence, le mandat des plénipotentiaires fut étendu a 1'examen de toutes les propositions qui leur seraient soumises. Prasident S. Exc. A. S. Talma: Wir danken auch Herrn Baron du Teil für seine wichtigen Ausführungen. Das Wort hat Herr Walbeehm. Die Alkoholfrage in Niederlandisch-Indien. A. H. G. J. Walbeehm, (Haag): Bei der Betrachtung der Alkoholfrage in Niederlandisch-Indien begegnet man die Schwierigkeit, dass die Statistik uns, wenigstens für den grössten Teil von Niederlandisch-Indien, im Stiche lasst, weil in den Besitzungen ausserhalb Javas und Maduras keine Irankakzise besteht und viele dieser Besitzungen erst im Laufe der letzten Jahre dem Zollgebiet einverleibt worden sind. Daher wurde ihrer auch in der Zollstatistik früher keine Erwahnung getan. Da ich überdies mit jenensogenannten „Aussenbesitzungen" ganz unbekannt bin, werde ich mich bei meinen Ausführungen auf die erwahnten zwei Insein, Java- und Madura, beschranken. Zwar betragt der Flacheninhalt dieser Insein nur 7 % von ganz Niederlandisch-Indien, aber auf dieser verhaltnismassig kleinen Oberflache wohnt nicht weniger als 80 % der Gesammtbevölkerung des Archipels, und für Java und Madura gibt es mehrere Statistiken über Einfuhr und Verzollung alkoholischer Getranke. Ehe ich die Zahlen dieser Statistiken bespreche, will ich bemerken, dass die Herstellung von gegorenen Getranken nur in der Form von Palmwein (Tuak kras) stattfindet, und auch dies nur in kleinen Mengen. Von grösserer Wichtigkeit ist die Bereitung des einheimischen destillierten Getranks (Arak), das aus Melasse oder Reis bereitet wird. Dieses Getrank unterliegt einer Akzise, die bei einem Alkoholgehalt von 50%, 50 Gulden pro Hektoliter betragt. In den letzten 10 Jahren trug diese Steuer ein: bez. ƒ 184.000, / 176.000, ƒ 170.000, ƒ 174.000, / 170.000, ƒ 174.000, ƒ 175.000, ƒ 186.000, ƒ 196.000 und ƒ 194.000. Da diese Zahlen, abgesehen von den zwei letzteren, nicht auf wachsenden Verbrauch hinweisen und der versteuerte Betrag von ungefahr 360.000 Liter jahrlich nur wenige Prozente der importierten Menge Alkohols ausmacht, kann m.E. die Beantwortung der Frage, ob der Alkoholgenuss auf Java und Madura zu- oder abnimmt, ohne Besorgnis dass grobe Irrtümer unterlaufen, lediglich an der Hand der Impoi tziffern geschehen. Der Vollstandigkeit wegen sei hier noch bemerkt, dass geheime, also nicht versteuerte Arakbereitung zwar ziemlich haufig vorkommt; allein dies geschieht immer mit sehr primitiven Hilfsmitteln und deshalb ist die produzierte Menge immer nur sehr gering. Es werden auf einmal höchstens einige Dekaliter produziert. Da dieses Gewerbe sich durch einen intensiven Geruch verrat, der sich weit verbreitet, und da auf Angabe und Ergreifen der Uebertreter hohe Pramien gesetzt sind, bleibt es in engen Grenzen. Dies geht am besten wohl daraus hervor, dass im Jahre 1909, eingeschlossen die Petroleum- und Streichhölzer-Akzise, nur 59 Bestrafungen wegen Steuerhinterziehung vorkamen. Die in den Jahren 1886-1910 importierten Mengen alkoholischer Getranke habe ich zu je 5 Jahren in einer Tabelle zusammengestellt. Diese fünfjahrige Zusammenfassung hat den Grund, dass Einfuhr und Verbrauch jeden Jahres sich selbstverstandlich niemals vollkommen decken: grosse Vorrate bei den Importeuren infolge zu grosser spekulativer Einfuhr im Vorjahre haben notwendigerweise eine Beschrankung der Einfuhr wahrend eines oder mehrerer Jahre zur Folge. So stieg z.B. im Jahre 1905 der Import von Bier von 1,109,000 Liter auf 1,363,000 Liter und im folgenden Jahre nochmals um 102.000 Liter. Im darauffolgenden Jahre zeigte sich die Reaktion durch ein Sinken um nicht weniger als 49,000 Liter, dem im nachsten J ahre ein weiteres Zurückgehen um 63,000 Liter folgte. Dieselbe Erscheinung zeigte sich in denselben J ahren bei der Genevereinfuhr. Erst im J ahre 1908 war offenbar das Zuviel durch den Detailhandel und den Konsum ausgeglichen, denn für 1909 und 1910 findet man wieder höhere Einfuhrziffern von Bier und Genever. Ehe ich die Zahlen dieser Tabelle bespreche, muss ich bemerken, dass die vom Niederlandischen Zentralstatistischen Büro herausgegebenen „Jahresziffern", aus denen ich meine Tabelle zusammenstellte, nicht mit der von der indischen Regierung herausgegebenen ,,Handels,Schiffahrt-und Zollstatistik" iibereinstimmen, obgleich das erstgenannte Büreau seine Ziffern den monatlichen Statistiken im indischen Staatsanzeiger entnimmt. Auf meine Bitte um Aufklarung wurde mitgeteilt, dass die monatlichen Statistiken nur die Einfuhr für den Konsum vermelden und die Handels, Schiffahrt- und Zollstatistik die ganze Einfuhr, eingeschlossen die spater wieder ausgefiihrten Waren. Aber auch so bleiben noch Ungleichheiten, die ich nicht erklaren kann. Man müsste ja er war ten, dass die Handelsstatistik auf diese Weise immer höhere Ziffern hatte, als die Monatsstatistiken. Doch das ist nicht immer der Fall; so z.B. gibt erstere für das Jahr 1909 eine Gesammteinfuhr von 1555230 Liter Bier an, wahrend die Monatsstatistiken vermelden, dass in demselben Jahre allein schon für den Konsum 1773000 Liter eingeführt wurden. Ebenso sind die Schwankungen für die Biereinfuhr in Surabaja in den Jahren 1906, 1907 und 1908, welche die Handelsstatistik angibt, schwer zu verstehen. Die betreffenden Ziffern lauten 769000, 348000 und 665000 Liter. Man ware also vollkommen berechtigt, den aus den erwahnten Statistiken gezogenen Folgerungen jeden Wert abzusprechen; aber da ist es nun ein glücklicher Umstand, dass die daraus gezogenen Schlüsse nicht nur meine anderswo mitgeteilten eigenen Erfahrungen bestatigen, sondern auch mit den Aussagen befugter Beurteiler übereinstimmen. Und da es nun einmal keine besseren statistischen Ziffern gibt, so war ich wohl gezwungen, sie zu benutzen. Import in Tausenden Liter. Jahre. Brannt- T .. _. w . Schaum- Genever. . Likore. Bier. Wem. wem. | j wein. 1886/90 5659 1760 365 5249 6123 258 1891/95 6289 j 2203 457 6058 6587 272 1896/1900 6197 1707 426 5572 6353 291 1901/5 6146 1548 348 6165 5080 339 1906/10 6683 1596 407 7107 4558 444 1905 1287 285 60 1363 865 71 1906 1341 288 63 1465 932 81 1907 1363 274 69 1416 552 81 1908 1172 287 73 1353 880 79 1909 1333 333 93 1773 1035 104 1910 1474 414 109 2100 ! 1159 99 Ein Vergleich der Ziffern in dieser Uebersicht zeigt uns nur bei Genever, Bier und Schaumwein eine stetige Steigerung, wahrend umgekehrt der Import anderer Weine, Branntweine und Liköre seit 1890 ziemlich bedeutend zurückgegangen ist. Eine Betrachtung •der Einfuhrziffern in jedem der Jahre 1905—1908 lehrt ausser dem bereits Gesagten bezüglich der Bier- und Genevereinfuhr, dass der Branntwein-import ziemlich gleich geblieben ist, die Einfuhr von Likör Neigung zur Zunahme zeigte und derRückgang des Weinimports sowie die grosse Schaumweineinfuhr fortdauerten. Im Ganzen genommen sind dies also keine Erscheinungen, die uns veranlassen könnten, zu behaupten, dass die Linien langs deren die Einfuhr von alkoholischen Getranken sich in den letzten 2 Jahrzehnten bewegt hat, eine Neigung zur Aenderung zeigen. Was im besonderen die Jahre 1909 und 1910 betrifft, so hat, alles zusammengenommen, die Einfuhr von alkoholischen Getranken den höchsten Stand erreicht. In keinem anderen J ahre war die Zunahme so gross. Beim Bier betrug sie sogar mehr als 50 %. Auf welche Bevölkerungsgruppen fallt nun die Verminderung, bez. Vermehrung? Von vornherein können die Araber ausgeschlossen werden, die als strenge Muhammedaner keinen Alkohol trinken; ferner die Chinesen, da sich die Mehrzahl derselben an ihr Nationalgetrank, den Arak, halt, einen Artikel, dessen Einfuhr und Produktion ausserdem ziemlich stationar geblieben sind; deshalb darf wohl auch angenommen werden, dass der überhaupt geringe Konsum anderer alkoholischer Getranke bei den Chinesen nicht bedeutend zu-oder abgenommen hat. Ebenso sind die übrigen asiatischen Fremdlinge auszuschliessen und zwar 1., weil ihre Zahlunter3000bleibt, und2., weilihreMehrzahl noch streng muhammedanisch ist und deshalb ebenso alkoholfeindlich wie die Araber. Es bleiben also nur die Europaer und die Eingeborenen übrig. Aus der Statistik kann selbstverstandlich nicht mit voller Sicherheit erkannt werden, welche dieser beiden Bevölkerungsgruppen die vermehrte, bz. verminderte Einfuhr veranlasst hat; aberdoch gibt es statistische Ziffern, welche ziemlich deutliche Hinweise geben. Man findet in der Statistik den Wert pro Liter geschatzt auf 2 fl. für Liköre, 1 fl. für Branntwein, 50 bis 70 Cents für Wein, 40 Cents für Bier und 25—40 Cents für Genever, wahrend der Wert des Schaumweins auf 2f fl. pro Flasche taxiert ist. Für den Verkaufspreis kommt dabei noch der Einfuhrzoll in Betracht, der für destillierte Getranke 50 Cents, für Bier 5J Cents, für Wein 10 Cents pro Liter und für Schaumwein 21 Cents pro Flasche betragt. Da das Durchschnittseinkommen für eine Eingeborenenfamilie nur 84 fl. pro Jahr betragt, kann mit Gewissheit angenommen werden, dass nur die allerbilligsten Getranke in ihren Bereich kommen, d.h. nur Genever, denn die Flasche Bier oder Wein kommt dem Importeur schon auf 36, bz. 50 Cents zu stehen. Einen Liter Genever dagegen kann man selbst im Detailhandel tief im Innern des Landes für 53 Cents bekommen, also ein Glas (zu 37\ ccm) für 2 Cents. Die wenigen Ausnahmen, die sich in finanziell besseren Verhaltnissen befinden und sich daher, wenn sie Alkohol trinken, den Luxus einer Flasche Wein oder Bier gestatten können, werden die Gesammtziffer nur sehr wenig beeinflussen können. Hierbei wird noch von der Tatsache abgesehen, dass der Eingeborene überhaupt am wenigsten Geschmack an Wein und Bier findet, und diese Getranke in Nachahmung der „aufgeklarten"Europaermehralsgesundheitförderliche Heilmittel ansieht. Der Mehrimport des Schaumweins, der als das teuerste Getrank ganz auf Rechnung des Europaers kommt, is höchst wahrscheinlich eine Folge der wachsend günstigen wirtschaftlichen Lage in verschiedenen Betrieben, speziell in der Zuckerindustrie, wo es sehr haufig vorkommt, dass der Verwalter einer Fabrik ausser seinem Gehalt 50.000 fl. Gewinnanteil pro Jahr bekommt. Da nun auch das übrige Personal allgemein am Gewinn beteiligt ist und da nun einmal in weiten Kreisen die Meinung besteht, dass Schaumweingelage die geeignetsten Mittel zur Aeusserung von Freude sind, so ist es naheliegend, dass ein Teil jener ausserordentlichen Einnahmen in dieses Getrank umgesetzt wird. Aus demselben Grande muss der Rückgang der Einfuhr von Branntwein, Wein und Likören und der Mehrimport von Bier auf die Rechnung der Europaer gestellt werden. Dies entspricht vollkommen der Erfahrung eines jeden, der in den letzten 25 J ahren in unseren Koloniën geweilt hat. Auch bei einer Umfrage des niederlandischen nationalen christlichen Enthaltsamkeitsvereins wurde einstimmig angegeben, dass der individuelle Alkoholgenuss des Europaers im indischen Archipel abgenommen hat. Die Ursachen dieser Wendung werden, wie ich meine, wohl die namlichen gewesen sein, wie die, welche z.B. in Holland eine Verminderung des Alkoholkonsums von 10 Liter im Jahre 18/7 auf 7 Liter im Jahre 1909 veranlassten.1). Ich brauche in dieser Versammlung ja nur den immer mehr zunehmenden Sport, die bessere Belehrung des Publikums und die Anti-alkoholvereine zu erwahnen. Eine Ausnahme bei dem allgemeinen Minderverbrauch macht das Bier. Es ist eine Tatsache, dass dieses sich einer steigenden Beliebtheit erfreut. Mutmasslich ist dies eine Folge der Eröffnung zahlreicher Bierhalle, selbst in ziemlich kleinen Orten. Man kann da jetzt eiskaltes Bier vom Fass bekommen, wahrend dieses Getrank früher nur in Flaschen verkauft wurde. Ferner wirkt dazu eine geschickte Reklame und das Odium, dem allmahlich der Genever und der „Bitter" verfallen sind. Aber da man doch e t w a s trinken zu müssen meint und dieses E t w a s für viele selbstverstandlich Alkohol enthalten muss, so wurde das eiskalte M Die Ziffer war für 1910 nur s1/* Liter> doch dieser Umstand muss ausser Betracht bleiben, weil die Zollerhöhung zu Anfang des Jahres 1910 dabei grossen Einfluss gehabt hat. Bier als „erfrischendes Getrank" mit offenen Armen aufgenommen und immer mehr salonfahig. Kann nun aus verschiedenen Gründen erklart werden, dass der Alkoholgenuss der Europaer im allgemeinen bestandig geringer geworden ist, so gibt es m.E. keine Veranlassung zu Eingriffen von Seiten der Obrigkeit. Die weitere Bearbeitung dieses Feldes kann vorlaufig der Einwirkung der erwahnten Einflüsse zusammen mit der Aktion der Enthaltsamkeitsvereine sowohl hier in Holland wie in Indien vertrauensvoll überlassen werden. Hat einmal diese Enthaltsamkeitsbewegung hier in Holland so grossen Einflus; gewonnen, dass die Obrigkeit ausdrücklich gegen die Trinksitten Stellung nimmt, dann, aber auch dann erst, ist nach meiner Meinung die Zeit für Verbotsgesetze in Bezug auf den Alkoholgenuss der Europaer in Indien gekommen. Schwieriger ist die Aufgabe hinsichtlich der Eingeborenenbevölkerung, denn, wenn es wahr ist, dass der Alkoholverbrauch bei den Europaern in den letzten 2 Jahrzehnten zurückgegangen ist und dass der Rückgang beim Genever am grössten gewesen ist, was jetzt wohl kaum noch jemand bezweifeln diirfte, dann muss die stetige Steigerung der Genevereinfuhr die Folge zunehmenden Gebrauchs von seiten der Eingeborenen gewesen sein, eine Zunahme, die selbst noch grösser gewesen sein muss als die Mehreinfuhr, da bei der Ziffer jenes Mehrimportes selbstverstandlich die Menge noch in Betracht gezogen werden muss, welche von den Europaern weniger getrunken wurde als früher. Ist das aber so, dann bringt jeder Tag das javanische Volk weiter auf der schiefen Flache des Alkoholismus, und da wird auch jeder Tag Aufschub der Abwehr des Alkohols uns die Aufgabe, zu einer Besserung zu gelangen, unfehlbar erschweren. Zwar erscheint die Lage im Vergleich zu der des „zivilisierten" Europa's noch günstig, da nur ein Teil der im Jahre 1909 importierten 1.336,129 Liter Genever auf nicht weniger als 30 Millionen Eingeborene entfallt, aber man vergesse nicht, dass daneben noch eine andere Seuche bei der Eingeborenenbevölkerung fortwuchert, namlich der Opiumgenuss, für den die Bevölkerung von Java im Jahr 1909 nicht weniger als 15 Millionen Gulden ausgab, gewiss keine geringe Summe, wo, wie bereits gesagt, das Durchschnittseinkommen einer ganzen Bauern- oder Arbeiterfamilie nicht mehr als 84 fl. pro Jahr betragt. Dieser letztere Umstand verursacht wiederum, dass der Getrankehandel speziell für die Eingeborenen Getranke vorratig halt, deren Preise schon beweisen, dass sie entweder gefalscht, oder von der allerschlechtesten Qualitat sind. Wie bereits erwahnt, kann man tief im Innern des Landes einen Liter Genever für 53 Cents kaufen. Dabei hat der Importeur (bei einem Alkoholgehalt des Genevers von 40%) 40 Cents Zoll zahlen müssen; also sind in 13 Cents einbegriffen: Wert der Flasche, Verpackung, Transportunkosten und Gewinn für Importeur und Detailhandler. Man berechne nun selbst, wie viel für den Wert des Getrankes übrig bleibt und wie verderblich es für die Konsumenten sein muss. Gleiches gilt für den Sprit, den der Handier selbst aus denaturiertem, nicht verzolltem Alkohol bereitet und den er den Eingeborenen als Cognac oder Likör verkauft. Ich brauche nun wohl keinen Widerspruch zu befürchten, wenn ich behaupte, dass jeder Wohlgesinnte, der die Verhaltnisse auf J ava kennt, damit einverstanden ist, dass e t w a s geschehen muss, um dem immer mehr zunehmenden Alkoholismus der Eingeborenen Mass und Ziel zu setzen, und dass man nur darüVer verschiedener Ansicht sein kann, ob und wie es m ö g 1 i c h ist, etwas gegen den Alkoholismus zu tun. Wie überall anderswo wird man bei der Frage was in dieser Hinsicht getan ist, oder noch getan werden könnte, zu unterscheiden haben zwischen Verordnungsmassregeln und Belehrung des Volkes über die Gefahr der Trinksitten. Was den letzteren Punkt betrifft, so bekennt sich, abgesehen von einigen Zehntausenden Christen und Heiden, die ganze Bevölkerung Javas und Maduras zum Muhammedanismus. Der Islam aber untersagt unbedingt jeden Alkoholgenuss. Theoretisch erkennt also jeder der Millionen von Muhammedanern nicht nur das Tadelnswerte, sondern selbst das entschieden Sündige auch des massigsten Genusses berauschender Getranke an. Ziemlich ebenso liegt der Fall bei den eingeborenen Christen, deren sittliches und religiöses Leben ein beschamendes Beispiel für die sich doch auch christlich nennende europaische Gesellschaft in Indien ist. Wie die wenigen noch übrig gebliebenen Heiden auf J ava über den Alkohol denken, ist mir unbekannt, aber da sie tief im Berglande J avas abgesondert wohnen, werden sie in dieser Hinsicht wohl ebenso unverdorben sein, wie dies in andern Hinsichten der Fall ist. Jedenfalls können sie wegen ihrer geringen Zahl ausser Betracht gelassen werden. Wahrend aber der Islam entschieden alkoholfeindlich ist, sieht man jetzt da, wo der Europaer mit seinen Trinksitten hingekommen ist, den Eingeborenen unsere Trinksitten annehmen, wie er auch in anderen Hinsichten dem Europaer nachahmt; denn letzterer ist für ihn der bevorrechtete Trager von Kultur, Reichtum und Macht. Also wird es zur Bekampfung des Alkoholismus von der grössten Wichtigkeit sein, dass der Europaer, besonders der Verwaltungsbeamte, in Bezug auf den Alkoholgebrauch dem Eingeborenen mit nachahmungswertem Beispiel vorangeht. Wenn, besonders im Binnenlande, die europaischen Beamten mit Trinken vorangehen, dann folgt ihnen darin auch die einheimische Umgebung, wenn sie das aber nicht tun, weil ihr Magen, oder was selten ist, ihre Ueberzeugung, oder, was sehr selten ist, ihr Christentum sie davon zurückhalt, da unterlasst es die Bevölkerung auch. Ich bin also der Ansicht, dass, wenn alle Europaer, und besonders die Regierungsbeamten, enthaltsam waren, auch durch das Alkoholverbot des fortwahrend an Einfluss wachsenden Islam, alle Zwangsmassregeln von' Seiten der Regierung ohne Bedenken unterlassen werden könnten. Da wir jedoch von diesem Idealzustand wahrscheinlich noch sehr weit entfernt sind, wird das Eingreifen der Regierung unerlasslich sein. Erstens also die Frage: Was ist in dieser Hinsicht bisher von der Regierung getan worden? Die Antwort kann sehr kurz sein. Sie lautet: Nichts. Zweitens die Frage: Was getan werden könnte. Und da ist es meine feste Ueberzeugung, dass, wenigstens für die Eingeborenenbevölkerung, ohne Bedenken sofort ein allgemeines Alkoholverbot erlassen werden kann, wie man dies ohne Uebergangsbestimmungen bereits in mehreren Gegenden ausserhalb J avas und Maduras getan hat. Theoretische Einwendungen gibt es meines Erachtens gegen ein derartiges Alkoholverbot nicht, da man sich, wie gesagt, dabei auf das für fast alle Eingeborenen geltende Gesetz des Islam berufen kann. Kein einziger Muhammedaner wird bestreiten, dass Allahs geoffenbarter Wille auch in der Staatsverwaltung höchstes Gesetz sem soll. Eine dergleiche Stellung zu Allahs Gesetz würde ja denjenigen, der sie einnimmt, zu einem Abtrünnigen machen und auf Abtrünnigkeit stellt der Islam die Todesstrafe. Die einzige, aber, ich gestehe es, sehr grosse Schwierigkeit bei der Durchführung des Gesetzes wird dessen Umgehung durch \ erkauf von seiten der Europaer und Chinesen an Eingeborene 22 sein. Für die Europaer gelten ja, natürlich abgesehen von der Erwünschtheit der Alkoholenthaltsamkeit für jedes Individuum, die angeführten Erwagungen, die ein Verbotsgesetz rechtfertigen würden, nicht. Sie sollten deshalb auch von dem Verbot von Einfuhr und Besitz ausgeschlossen werden. Aber es würde unter ihnen ohne Zweifel nur allzu viele Elemente geben, die aus Gewinnsucht geneigt waren, alkoholische Getranke an Eingeborene zu verkaufen. Zwar würden die besseren Kreise der europaischen Gesellschaft sich, ware es auch bloss aus Furcht vor Strafe, persönlich von der Gesetzesübertretung enthalten, aber ich fürchte sie würden jedoch in dem Verbote für Eingeborene einen stillen Tadel ihres eigenen massigen oder unmassigen Alkoholgenusses erblicken. Denn was man für sich selbst für gut halt, kann man doch schwerlich bei einem anderen missbilligen. Die Gewinnsucht der Gesetzesübertreter würde also kein Gegengewicht in der öffentlichen Meinung finden, und am allerwenigsten würde man auf eine von Herzen gehende Mithilfe der nicht abstinenten Europaer zu rechnen haben, selbst nicht in den Kreisen der Beamten, denen doch die Ueberwachung der betreffenden Gesetze anvertraut werden müsste. Doch ist hier meines Erachtens kein Grund für den Einwand, dass ein Verbot moralisch mehr schadet als nützt, wenn es nicht die Zustimmung einer grossen Mehrheit oder wenigstens des wohlwollenden Teils der Nation hat. In diesem besonderen Falie betrifft das Alkoholverbot an sich ja nur die Eingeborenen, und das Verbot des Ausschanks und Verkaufs ist ja nur eine notwendige Folge des ersten Verbotes. Denn würde man nur die etwaigen einheimischen Kaufer und nicht auch die Verkaufer strafen, dann würden gerade diej enigen, die aus den niedrigsten Beweggründen gehandelt hatten, straflos bleiben. Zuerst muss also gefragt werden, ob die beiden erwahnten Verbote durch die öffentliche Meinung in der einheimischen Gesellschaft unterstützt werden würden oder nicht. Kann diese Frage bejaht werden, dann möge es hinsichtlich der Durchführung des Gesetzes zu bedauern sein, dass einige Tausend Europaer damit nicht einverstanden sind, ein prinzipielles Hindernis kann dies aber niemals sein, sobald der Gesetzgeber von der Notwendigkeit oder auch nur von der Erwünschtheit eines dergleichen Verbotes überzeugt ist. Die Lebensinteressen vieler Millionen von Landeskindern, die noch mehr oder weniger unter der Vormundschaft des Staates stehen, dürfen darunter nicht leiden, am wenigsten dann, wenn durch das Alkoholverbot für die Eingeborenen die persönliche Freiheit des Europaers in keiner Hinsicht beeintrachtigt wird. Dagegen würde man wohl einwenden können, dass das so erwünschte Gesetz Schaden, d.h. Gewinnverlust für alle zur Folge haben würde, die jetzt noch am Verkauf alkoholischer Getranke an Eingeborene beteiligt sind; aber das ist nun einmal eine unumgangliche Folge jedes Eingreifens auf wirtschaftlichem Gebiete. Die Arbeitergesetzgebung, die Einschrankung der Frauenund Kinderarbeit, die Regelung der Nachtarbeit und dergleichen, haben für Tausende von Arbeitgebern in gleicher Weise finanzielle Verluste zur Folge gehabt; jede neue Eisenbahn schadigt die zahlreichen Personen, die vorher auf jener Wegstrecke den Transport von Personen oder Waren besorgten; die Staats- oder Gemeindeverwaltung der Pfandhauser hat dies beim Pfandhausbetriebe getan und das Bordellverbot bei den früher offiziell selbst erlaubten und sanktionierten Bordellhaltereien. Aber auch abgesehen davon sind, naher besehen, die wirklichen Interessen der Europaer in Niederlandisch-Indien doch auch in weitgehendem Masse von dem Wohl und Wehe der einheimischen Bevölkerung abhangig, und zweifellos wird ein wachsender Alkoholismus Rückgang der Wohlfahrt bei der Eingeborenenbevölkerung bedeuten, wahrend umgekehrt ein Alkoholverbot ihre Kaufkracht für nützliche Waren erhöhen würde, und also dem europaischen und chinesischen Kaufmann ein höhererGewinn erwachsen würde. Dabei ist ein günstiger Faktor, dass Personen, die sich ausschliesslich vom Getrankehandel ernahren, zur Zeit in Niederlandisch-Indien noch eine grosse Ausnahme sind, und dass daher die meisten, die jetzt noch Alkohol auch an Eingeborene verkaufen, sich für den Minderumsatz dieses Artikels, wenn nicht ganzlich, so doch grösstenteils durch den Mehrverkauf anderer Artikel entschadigt sehen würden. W as nun die öffentliche Meinung bei den Javanern betrifft, so verurteilt nicht nur, wie schon gesagt, ihre Religion jeden Alkoholgenuss, sondern es ist auch ein Benehmen, wie es der Alkohol verursacht, mit dem Anstandsgefühl des Javanen unvereinbar. Dass unsere Trinksitten in den tonangebenden Kreisen der einheimischen Beamtenwelt Eingang gefunden haben, kommt daher, weil jene Kreise am ersten und am meisten mit uns in Berührung kamen. Und lehrt nicht die Erfahrung auf der ganzen Welt, dass jede Berührung zwischen zwei verschiedenen Rassen meist zur Folge luit, dass sie von einander die schlechten Eigenschaften zuerst annehmen? So ist man da, wo keine fromme muhammedanische Strömung das Uebel hinderte, durch unser Beispiel dahin gekommen, das Trinken allmahlich als einen Unterteil guter, namlich europaischer, Bildung zu betrachten. Man macht die Trinksitten also mit, obgleich man im allgemeinen auch jetzt noch die alkoholischen Getranke nicht besonders schmackhaft findet. Sobald aber der Staat dieselben Trinksitten durch Strafandrohung als gesetzwidrig und also auch als antisozial brandmarken würde, ware ihnen ihre Grundlage entfallen, und, abgesehen von den wenigen Personen, die schon ganz in der Gewalt des Alkohols sind, auch ihre Existenzberechtigung. Nur diese letzteren und sonst niemand von der einheimischen Bevölkerung würde ein Alkoholverbot als ein an ihnen begangenes Unrecht betrachten. Freilich würde ein wegen Schnapstrinken verurteilter Javane auf dem Gang nach dem Gefangnis vielleicht den Richter, der ihn verurteilte, im Klub dasselbe tun sehen und das würde ïhn gewiss nicht veranlassen, an ethische oder humanitare Beweggründe bei unserer Justiz zu glauben, aber in diesem besonderen Falie weiss er, dass sein eigener Glaube uns vollkommen berechtigt, ihn zu strafen. In Bezug auf die nicht-europaischen Immigranten kann im allgemeinen bemerkt werden, dass ihre Meinung in dieser Sache, streng genommen, von untergeordnetem Interesse ist, da sie weder zur einheimischen noch zur herrschenden Rasse gehören. Die zahlreichste Gruppe unter ihnen bilden die Chinesen (93 %). Diese trinken alle mehr oder weniger Alkohol, hauptsachlich Arak; aber wo der Gesammtverbrauch des letzteren Getrankes für alle Rassen zusammengenommen nur ± 20000 Liter importiertes und ± 390000 Liter einheimisches Produkt pro Jahr betragt, kann bei einer Zahl von 300,000 Chinesen im \ ergleich mit den Europaern der Alkoholgenuss nicht anders als sehr gering genannt werden. Entschiedene Ausschweifungen auf diesem Gebiete gibt es gewöhnlich nur bei Festen. Von betrachtlich grösserer Bedeutung ist ihr Opiumgenuss und wo in ihrem eigenen Vaterlande dieses allgemeine nationale Laster mit einigen Uebergangsbestimmungen kurzerhand untersagt, und auf L eber- tretung des Verbotes selbst die Todesstrafe gestellt worden ist, da würde die indische Regierung meines Erachtens vollstandig berechtigt sein, ein für Eingeborene gegebenes Alkoholverbot auch ihnen aufzuerlegen. Ob man dies tun will, ist lediglich eine FragederZweckmassigkeit. D a g e g e n ware einzuwenden, dass man bei ihnen, im Gegensatz zu den Eingeborenen, keinen Anknüpfungspunkt in ihrer Religion finden würde und ebenso wenig eine Stütze in der öffentlichen Meinung der chinesischen Gesellschaft. D a f ü r würde anzuführen sein, dass die Aufrechterhaltung des Verbotes, Eingeborenen alkoholische Getranke zu verkaufen, viel leichter sein würde, wenn jeder Besitz alkoholischer Getranke an sich auch bei Chinesen strafbar ware, als wenn in jedem Falie die Tatsache des Verkaufes gerichtlich bewiesen werden müsste. Nach den Chinesen kommen der Zahl nach die Araber, deren es '20,000 gibt. Da sie alle fromme Muhammedaner sind, besteht kein einziger Grund, ihnen das Alkoholverbot der Eingeborenen nicht auch aufzuerlegen. Die übrigen asiatischen Fremdlinge, deren Gesammtzahl noch nicht 3000 betragt, bestehen grössenteils aus Muhammedanern. Für sie gilt dasselbe wie für die Araber. Missbrauch alkoholischer Getranke gibt es bei ihnen nur unter den aus Britisch-Indien eingewanderten Personen, aber die Zahl derselben betragt nur einige Hunderte, weshalb ihretwegen keine Ausnahme gemacht zu werden braucht. Das Alkoholverbot würde also für alle nicht europaischen Fremdlinge erlassen werden können. Obschon ich aus den im Anfang meiner Rede erwahnten Gründen gemeint habe, mich bei meinen Ausführungen auf Java und Madura beschranken zu müssen, kann es doch vielleicht Nutzen haben, kurz anzudeuten, in wiefern die vorgeschlagenen Massnahmen auch anderswo Anwendung finden könnten. Abgesehen von der Frage, ob in irgend einer Kolonie der Alkoholismus unter den Eingeborenen von einiger Bedeutung ist oder fortschreitet, kann, da wohl niemand den Alkoholgenuss der Eingeborenen an sich als et was Wünschenswertes betrachten wird, meines Erachtens kein Einwand erhoben werden gegen das Verbot für die Bekenner des Islam. Es würde also für den grössten 1 eil der Einwohnerschaft unserer sogenannten Aussenbesitzungen gelten. In wiefern ein dergleiches Verbot für die Bekenner anderer Religionen erwünscht ist, kann nur von Kennem der lokalen Zustande beurteilt werden. Ist einmal festgestellt, dass es erwünscht ist, dann stimmt es hoffnungsvoll, dass bei uns in Gegenden, wo der Alkoholmissbrauch allgemein gross war, die Bevölkerung doch vollkommen einverstanden war nicht nur mit dem absoluten Verbote, sondern selbst mit der Vernichtung der Kuituren der Palmwein liefernden Baume. Was die Europaer und andere Einwanderer betrifft, werden die Verhaltnisse wohl in jeder Kolonie verschieden sein, weshalb ich mich nicht unterfangen will, darüber eine Meinung auch nur im allgemeinen auszusprechen. Für unsere Besitzungen ausserhalb J avas und Maduras bleiben die für J ava und Madura geltend gemachten Gründe in Kraft : Es kann meines Erachtens kein Hindernis geben, überall dort, wo man ein Alkoholverbot für Eingeborene ausfertigt, dieses für samtliche Asiaten in Kraft zu setzen. An allen anderen Orten wird mutmasslich der Nutzen nicht gegen die Schwierigkeit der Aufrechterhaltung des Verbotes aufwiegen. Ich bin am Schlusse. Ich möchte meine Ansichten über die Alkoholfrage für Niederlandisch-Indien in folgende Leitsatze zusammenfassen: 1) Bei der europaischen Bevölkerung hat der Alkoholgenuss in den letzten Jahren betrachtlich abgenommen; 2) Der Alkoholgenuss der einheimischen Bevölkerung auf Java und Madura wachst stetig, ohne dass aber bis jetzt von einem regelmassigen Gebrauch bei der grossen Masse die Rede sein kann; 3) Aus wirtschaftlichen und politischen Gründerfist ein Alkoholverbot für Eingeborene auf J ava und Madura notwendig, und es ist erwünscht für jene Gegenden der übrigen Besitzungen, in denen sich die Einführung eines solchen Gesetzes als möglich erweisen wird; 4) Ein Alkoholverbot wird bei der grossen Masse des javanischen Volkes volle Zustimmung finden; 5) Es ist erwünscht, auch die Chinesen unter das Verbot fallen zu lassen, obgleich erwartet werden muss, dass es bei ihnen keine Zustimmung finden wird; 6) Für die übrigen asiatischen Einwohner besteht kein Hindernis für die Ausfertigung des Verbots; 7) In Bezug auf die Europaer genügt ein Verbot des Ausschanks oder Verkaufs alkoholischer Getranke an Personen, die unter das Alkoholverbot fallen. Prasident S. Exc. A. S. Talma: Ich überbringe Herrn Walbeehm den dank der Versammlung, und erteile das Wort Herrn Paasche. Alkohol in den Koloniën. Kapitanleutnant Hans Paasche, (Berlin): Meine Darhen und Herren! Ich will Ihnen von eigenen Erfahrungen aus Innerafrika berichten und hoffe, dass Sie aus meinem kurzen Referat eine Kenntnis mitnehmen von dem Alkoholproblem, wie es für gewisse Teile Afrikas aussieht und von dem Rückschluss, den die Betrachtung dieses ganz eigentümlichen Problems auf die Verhaltnisse in zivilisierten Landern zulasst. Diesen Rückschluss hebe ich besonders hervor, weil er sich deckt mit den Zielen der deutschen Abstinenzbewegung. Leider höre ich soeben, dass es mir nicht gestattet ist, diesen Schluss auch in englischer Sprache zu wiederholen, worauf ich Wert gelegt hatte im Interesse einer richtigen Beurteilung der jetzt in Deutschland bestehenden Antialkoholbewegung. Zunachst muss ich erwahnen, dass ich in den Tropen mit Abstinenz am eigenen Körper gute Erfahrungen gemacht habe. Ich bin als Abstinent allein und mit meiner jungen Frau in Afrika gereist und habe die Strapazen gesucht, mit denen das unerschlossene Afrika so reich gesegnet sein soll. Ich habe in einem Aufstand mitgekampft, dann Elefanten, Nashörner, Löwen, Büffel und die ganze Speisekarte der flinken und tragen Wildarten in Urwald und Steppe bejagt, und endlich bin ich mit meiner Frau ein Jahr lang in Afrika gewesen, und wir sind zu Fuss in der Regenzeit, also in der schlechtesten Jahreszeit, nach den Nilquellen gelaufen und zum Erstaunen vieler, die im Banne veralteter Lebensgewohnheiten stehen, gesünder zurückgekehrt als wir fortgingen. Niemals habe ich eine Gelegenheit gefunden, wo wir Alkohol zu anderen Zwecken als zum Konservieren von Insekten nötig gehabt hatten. Lassen Sie mich kurz erwahnen, worin ich die Vorteile der Abstinenz körperlich gefunden habe: Die Anpassung des Körpers an das Klima geht ohne Störung vor sich; die Hitze wird leicht ertragen, das Durstgefühl ist geringer als bei Trinkern. Der Abstinent trinkt ökonomischer und leidet deshalb nicht an dem lastigen Hautreiz, der in deutscher Sprache „roter Hund" genannt wird. Infektionen werden wahrscheinlich seltener erworben, sicher schneller abgestossen. An Ausdauer im Ertragen von Anstrengungen übertrifft der abstinente Europaer oft die Neger in ihrem eigenen Lande, obwohl sich der Europaer bei jeder Arbeit körperlich und geistig vielseitiger betatigt als der Neger. (Der Neger ist gewohnt, seine Krafte nur auf wenige Bewegungen einzustellen.) Das natürliche, gesunde Leben in der freien Steppe und die reichliche Bewegung kommen dem Körper zu gute, und man hat eine nicht zu bandigende Lust zu wandern, weil das Spazierengehen in immer wechselnder Umgebung geradezu vorwarts lockt. Der Schlaf ist tief, der Appetit gross. Die geistige Frische, Arbeitskraft, Unternehmungslust, sind uneingeschrankt. Lange Weile gibt es nicht. Der Abstinent ist immer fahig, die Eindrücke und Probleme des unerforschten Landes in sich aufzunehmen. Sie wundern sich, dass ich das hier erzahle. Nun, ich habe zu meinem Erstaunen gemerkt, dass es bis in die Reihen derer, die den Alkoholismus bekampfen, noch Menschen gibt, die glauben, es gabe noch irgend wo, wenn nicht hier, dann am Nordpol oder in Afrika verborgene Gründe, alkoholische Getranke in das Innere von Menschen zu giessen, die noch leben! Von solchen werde ich gefragt: „Für alle Falie hatten Sie doch aber einen Cognac mit?" ,,Nein, wir hatten gar nichts mit, auch nicht für alle Falie." „Aber was machten Sie denn, wenn Sie durchnasst ins Lager kamen?" „Das will ich Ihnen sagen: ich liess einen wasserdichten Koffer öffnen, nahm ein Handtuch und trockene Kleider heraus, frottierte mich ab und zog die Sachen an." Wenn man so viel Bedienung zur Verfügung hat, wie man sich in Afrika für das Geld leisten kann, das man dem Alkoholkapital vorenthalt, dann ist es eine Leichtigkeit, sich das Leben bequem und gesund einzurichten. Statt vieler Kisten mit Bier und Cognac nimmt man, wenn man Wert darauf legt, einige Thermos- flaschen mit, die am Lagerfeuer Morgens oder Abends mit heisser Suppe gefüllt werden. Kleider und Thermosflaschen haben ausserdem den Vorteil, dass man sie immer wieder benutzen kann, wahrend die teuren Alkoholvorrate ausgetrunken werden. Wir hatten nur einige Pfund Thee mitgenommen, und auch diesen Thee nicht, weil er uns Bedürfnis war, sondern damit wir den Koch erziehen konnten, das Wasser, das wir trinken wollten, gut abzukochen. Im Gebirge und Urwald haben wir natürlich nur reines Quellwasser getrunken. In wie aufdringlicher Form die Versuchung immer wieder an Menschen herantritt und wie sehr unkundige gefahrdet sind, Tauschungen über den Wert des Alkohols zu unterliegen, das zeigte mir der Fall eines Malariafiebers, das ich selbst bekam. Es gibt ja Krankheiten, denen man als Abstinent so gut ausgesetzt ist, wie als Trinker. Als ich diesen Malaria-Anfall hatte, empfahl mir ein Freund dringend,-^eine halbe Flasche Sekt als Medizin zu trinken, dann würde ich bald gesund sein. Ich trank keinen Sekt, sondern nahm als Arznei nur das vorgeschriebene Chinin, und war nach wenigen Stunden so gesund, als ob garnichts gewesen ware. Hatte ich den Sekt getrunken, dann ware jeder, der davon wusste, der Tauschung erlegen, dass Sekt an meiner schnellen Heilung Schuld gewesen sei. Ich selbst weiss aber als Abstinent, was viele bedeutende Tropenarzte wissen, dass alkoholische Getranke die Genesung hinausschieben. Da nur Abstinente den Alkohol ausschlagen, Abstinente aber in den Tropen leider noch selten sind, ist jeder Beweis für denUnsinn, alkoholische Getranke als Heilmittel zu empfehlen, festzunageln. Es hessen sich Beispiele genug beibringen, dass Menschen, die Alkohol trinken, den alkoholischen Getranken günstige Wirkungen auf den Verlauf von Krankheiten zuschreiben, auch wenn in Wirklichkeit der Alkohol gerade eine, die Heilung verzögernde, Rolle gespielt hatte. Ich werde noch weiter von dem sprechen, was ich bei anderen Europaern sah. Dazu aber ein Vorwort allgemeinen Natur. Man könnte mir vorwerfen, dass ich einzelnen Nationen — und vielbicht gerade meinen Deutschen und den ihnen stammverwandten Englandern, weil ich die am meisten dort draussen sah — S.chlechtes nachsage. Nun, ich brauche nicht zu erwahnen, dass nach meiner Ansicht die Deutschen, wenn sie den Alkoholdreck abstreifen, famose Kefle sind und dass die fremden Völker zufrieden sein können mit dem, was deutsche Gehirne zum geistigen and asthetischen Besitz der Menschheit beisteuern. Aber wie ich als Liebhaber der bun ten Natur mêine Freude habe an dem, was einfremdes Volk hervorbringt, und wie ich gerne bereit ware, einer fremden Nation zu helfen, wenn ich nur könnte, so wünsche ich auch Deutschen und Englandern, dass sie Fesseln los werden, und deshalb mit ihren schadlichen Sitten von anderen missachtet werden. Und da schaden uns Deutschen die fremden Nationen, indem sie unsere dummen, albernen Trinksitten, die zum Teil nur gemeine und in ihrer Wirkung ehrlose Animierzwecke haben, nachexerzieren und bewundern, anstatt sie als e t h n o 1 o g i s c h e M e r k w ü r d i g k e i t anzusehen und zu belacheln. Ich weiss, dass Alt Heidelberg und ahnliche Scherze, dass auch reizende Gedichte Schuld sind, den Auslandern die deutschen Trinksitten mit einem gewissen Nimbus vorzuführen. Die Poesie macht sich auf der Bühne ganz nett, namentlich, da sie von Menschen gespielt wird, die selbst in Wirklichkeit nicht betrunken sind. Da liegt eine Tauschung vor. In Wirklfchkeit ist das Leben eines deutschen Bierstudenten etwas unendlich Trauriges. Körper und Geist werden in der schlimmsten Weise ruiniert und auch der Anblick solcher Studenten ist in Wirklichkeit nicht erfreulich. Als Gegengewicht gegen die Alkoholpoesie muss nur Spott und Verachtung der Trinksitten helfen. Das ist auch sehr wirksam. Es gibt kaum etwas Komischeres, als wenn ein in Biergewohnheiten lebender Deutscher einem Auslander fortgesetzt zuprostet, und der verstandnislos fragt: „was will der Mann eigentlich?" Ich wünsche also, dass die Auslander uns mit unseren Trinksitten lacherlich machen und bin zu Gegendiensten dann gern bereit. Zunachst aber eine internationale Sünder-Gesellschaft: die Aerzte! Ich darf gleich beschranken, die Aerzte, die das Wesen und die Bedeutung der Alkoholfrage nicht kennen (eine gewaltige Mehrheit), die an alkoholische Getranke gewohnt sind, und bei denen deshalb eine gewisse Zurückhaltung eine Rolle spielt (eine ansehnliche Minoritat!) und natürlich auch die, die als Menschen zu dem gemeingefahrlichen Pöbel aller Stande gehören, der auch beim Anblick des Leidens g a r k e i n soziales Empfinden hat. Sie ahnen schon, nimmt man diese drei Kategorien aus, dann bleiben auch im Auslande nicht all zu viele übrig, die die leidende Menschheit vor dem Alkoholismus wirksam schützen. Es gibt leider auch in den Tropen, wo eine gesunde Lebensweise so sehr erwünscht ware, recht viele Aerzte, die ihren Patienten Alkohol erlauben oder geradezu empfehlen und nicht daran denken, wie gerne die geringste Andeutung einer Erlaubnis, Alkohol als Medizin zu geniessen, von den Menschen aufgenommen wird. Es gibt nur wenige, allerdings gerade besonders tüchtige Aerzte, die selbst das Beispiel der Alkoholabstinenz geben. Der Kern der Sache ist für die Aerzte: die Menschheit steht in den Tropen manchen neuen Verhaltnissen und Krankheiten gegenüber, deren Erkennung, Verlauf, Heilung und Erforschung einfacher ist, wenn die Schaden gewisser Lebensgewohnheiten wegfallen. Wir Laien wissen ja ganz genau, dass die Erforschung der Tropenkrankheiten mit Hilfe des Mikroskops und komplizierter Züchtungsmethoden recht erfreulich vorwarts geschriften ist, und Dank dem anerkannten Fleiss der Aerzte aller Nationen grosse Resultate gebracht hat. Wir sehen aber auch, dass das viel grosszügere Vorbeugende, was in einer lebensreformatorischen Prophylaxe liegt, als deren vornehmste uns die Alkoholabstinenz erscheint, von den meisten Aerzten nicht beachtet wird. Ich zweifle nicht daran, dass es gerade die rein wissenschaftlich forschenden Herren reizen muss, wenn sie erfahren, dass durch die Beseitigung der schadlichen Lebensweise, die Bilder der einzelnen Krankheiten sehr viel deutlicher werden. Leider wird auch nicht scharf unterschieden zwischen Alkohol als Genussmittel und Alkohol als Medizin. Nerint man den Alkohol Medizin, dann ist dringend zu fordern, dass er nicht in irgend einer beliebigen Form in alkoholischen Getranken gegeben wird, sondern, wie jede andere Medizin, in genau bestimmten Mass und in nicht allzu schmackhafter Form. Dass Namen bedeutender Aerzte auch zu Reklamezwecken für alkoholische Getranke benutzt werden, beweist diese Annonce hier: S -Bier. Alleinverkauf dieses bestbekömmlichsten, von Dr. P. empfohlenen Bieres u. s. w. J) ') Nachdem ich diesen Vortrag im Haag gehalten hatte, hatte ich die Ehre, in einer Kommission gemeinsam mit dem bekannten Tropenhygieniker Professor Dr. Albert Plehn zu arbeiten. Ich benutzte die Gelegenheit seiner Bekanntschaft, ihn brieflich auf die Annonce aufmerksam zu machen, in der sein Name dazu benutzt wurde, ein Bier zu empfehlen, und es war für mich eine angenehme Ueberraschung, die Antwort des bedeutenden und erfahrenen Tropenarztes zu erhalten. Unser Briefwechsel lautete: Berlin, den 3. 11. 1911. Sehr geehrter Herr Professor! Erlauben Sie bitte, dass ich Sie auf etwas aufmerksam mache, was sich vielleicht Ihrer Kenntnis entzieht: In der Usambara-Post erschien wiederholt eine Annonce, in der mit Ihrem Namen Reklame für ein Bier gemacht wird. Es liegt mir selbstverstandlich fern, daran Kritik zu üben, wenn Sie als tropenmedizinische Autoritat dem Bier in gewissen Fallen in der 'Therapie noch eine Bedeutung beimessen (obwohl nach meiner Ihnen wohlbekannten Anschauung alkoholische Getranke nicht als Heilmittel gebraucht werden können, völlig entbehrlich, ja sogar schadlich sind). Ich möchte nur darauf aufmerksam machen, dass die Wirkung der Annonce, wie sie hier steht, sehr ungünstig ist; denn sie erweckt in den Lesem den Eindruck, als hatten Sie, so wie es die Brauer tun, Bier als ein gesundes tagliches Getrank empfohlen, und beruhigen Bedenken, die sich gegen den Biergenuss geltend machen. Ich halte es für möglich, dass hier mit Ihrem Namen ein Missbrauch getrieben wird und dass Sie damit nicht einverstanden sind. Deshalb teile ich Ihnen dies mit und ware Ihnen für eine Aeusserung sehr dankbar. Sollte sich die Annonce vielleicht auf eine tatsachliche Ansicht Ihres verstorbenen Bruders beziehen, dann ware es ebenso wünschenswert zu hören, ob nach Ihrer Meinung Ihr Bruder heute nach den bedeutenden Fortschritten der Alkoholforschung seine Erfahrungen noch aufrecht erhalten würde und ob es nicht dem Geiste seiner Lebensarbeit geradezu widerspricht, dass sein Name jetzt von Alkoholinteressenten zur Empfehlung von Bier gebraucht wird. Mit grösster Hochachtung Ihr ergebener Hans Paasche. Professor Dr. Albert Plehn, Dirig. Arzt der inneren Abteilung des Stadt. Krankenhauses am Urban. Berlin, den 4. 11. 1911. Sehr geehrter Herr Kapitanleutnant' Für Ihre Zuschrift mit Einlage bin ich Ihnen sehr dankbar, und ich eile, den Inhalt der Reklame-Annonce richtig zu stellen. Wenn mein Bruder oder ich selbst vielleicht vor vielen Jahren das Stasnybier einmal mündlich empfohlen haben, so kann das wohl nur im Vergleich mit anderem Gebrau geschehen sein, was noch unzweckmassiger ist. Jedenfalls hat mein Bruder wahrend der spateren Jahre seinen eigenen Alkoholgebrauch selbst auf das ausserste beschrankt; er wird ihn also auch wohl schwerlich Anderen empfohlen haben. Ich selbst warne in meinen Vorlesungen etc. stets ausdrücklich ganz besonders vor jedem Biergenuss, wenn ich sonst in der Alkoholfrage auch nicht ganz den extremen Standpunkt einnehme, den Sie vertreten. Bier ist nach meinen Erfahrungen ganz besonders geeignet, unter den physiologischen (resp. pathologischen) Verhaltnissen, welche heisse Klimata schaffen, Magenverstimmungen und Verdauungsstörungen hervorzurufen und dadurch den Boden für Dysenterieentwicklung etc. vorzubereiten. Wenn mein und meines verstorbenen Bruders Standpunkt Sie interessiert, so informieren Sie sich vielleicht in dessen Buch „Tropenhygiene" (3. Fischer, Jena), dessen 2. Auflage ich vor einigen Jahren neu bearbeitete. Ich ermachtige Sie ausdrücklich, von dieser meiner Meinungsausserung jeden Ihnen gewünschten Gebrauch zu machen. Mit vorziiglicher Hochachtung Ihr sehr ergebener A. Plehn. Wozu es Dr. P. empfohlen hat, steht ja nicht dabei. Wir dürlen doch wohl annehmen, dass er es nicht etwa zum T r i n k e n empfohlen hat. Ich will gleich bei dem Kapitel Reklame bleiben und Ihnen zeigen, in wie raffinierter Weise den Kolonisten alkoholische Getranke aufgenötigt werden: Hier ist das Bild einer kleinen Sektflasche mit der Aufschrift: ,,Babysekt, jeder Tropfen schafft neue Lebenskraft, Inhalt 2 Glas. Babysekt gestattet Ihnen, sich jederzeit an einem Glase Sekt zu erquicken." Und hier eine geradezu komische Bekanntmachung, die als Sonderbeilage, auf rotem Papier gedruckt, einer ostafrikanischen Zeitung beigelegen hat. Ich schicke voraus: Sie wissen doch, dass unsere edle deutsche Bierbrauerei, die Dank dem ungeheuren Fleiss, der leider von Deutschen einem so schadlichen Gewerbe gewidmet wurde, Weltruf hat, eine nationale Sacheist. Nun stellen es die Bierbrauer so hin, als ob auch das Trinken eine nationale Sache sei, und wenn ein Deutscher Bier trinkt, dann reden ihm die Fabrikanten ein, er handele patriotisch, tue dasselbe, was die alten Germanen taten, was Bismarck tat, und helfe, die Flotte b e z a h 1 e n. Da halte ich es nun für eine Entgleisung, dass solche e d 1 e n, patriotischen Gefühle auf englischen Whisky übertragen werden. Hier eine Bekanntmachung für deutsche koloniale Alkoholtrinker: BEKANNTMACHUNG. Die günstige Aufnahme, welche mein Whisky an der Westküste Südamerikas, sowie in den deutschen und portugiesischen Koloniën Afrikas bei den dort ansassigen Europaern gefunden hat, ermutigt mich meinen Whisky unter deutscher Benennung in den Handel zu bringen. Ich bin überzeugt, dass dieses bei dem immer mehr wachsenden Nationa1bew u s stse i n heute kein Hindernis mehr sein wird, u. s. w. N. N. Hamburg. Jetzt etwas über die Lebensgewohnheiten der Europaer im tropischen Afrika. Statt aller Beispiele, die jemand als Uebertreibung auffassen könnte, lasse ich einen der Leute, die ich schildern will, selbst sprechen. Sie werden mir zugeben, dass selbst die schriftstellerischen Leistungen dieser Leute auf Bier zugeschnitten sind. Ich betone: Entrüstung liegt mir fern. Wir haben ja bisher Massigkeit empfohlen und alle Exzesse sind ja nur unvermeidbare soziale Erscheinungen der Massigkeit. Hier ist eine sogenannte Plauderei aus einer afrikanischen Zeitung über einen am Ende einer Bahnstrecke neu entstandenen Ort. Der ganze Aufsatz ist nur 70 Zeilen lang und ich werde daraus vorlesen, was alkoholfeucht ist: „Als ich das Restaurationslokal betrat, da sah ich an einem abseits stehendem Tisch meinen langjahrigen Freund H., mitdem ich viele fröhliche Stunden im Innern des dunklen Erdteils erlebt, und ebenso viel traurige geteilt hatte. Auch er erkannte mich sofort und ein gegenseitiges freundschaftliches Frag- und Ant- wortspiel begann Ich wollte wenigstens meinem ausseren Menschen einen besseren Anstrich geben, wurde j edoch vom mittlerer Weile redseliger gewordenen Freunde H. nicht früher losgelassen (!), bevor ich mit ihm nicht einen Schnaps getrunken hatte ( ! ). Der Wirt, Herr S. machte uns ein Gemisch von 4 oder 5 Schnapsen zurecht, das weniger schön aussah, aber desto besser schmeckte. Den Namen des edlen Gesöffs habe ich leider vergessen in meinem Tagebuch zu vermerken. Freund H., der mir gegenüber sass, nötigte mich ( !), an der eben ankommenden feinsten Flasche „Liebfrauenmilch" teilzunehmen, was ich nach getaner Arbeit des Essens auch gerne tat. Mittler Weile hatte sich das Lokal gefüllt und muntere Reden und heitere Weisen legten ein Zeugnis davon ab, dass es all denen, die hier versammelt waren, an nichts fehlte (!). S. und seine zwei bis drei schwarzen Assistenten hatten die Hande voll auf zu tun, um allen Wünschen der Gaste Rechnung zu tragen. Champagnerpfropfen knallten, ein Bild, wie man es von erstehenden Goldfeldern her gewohnt ist, nur kerniger und gesünder. (? ! ). Vor Freude über das Leben hier, bestellte ich auch eine Flasche Sekt, die mir der Wirt bald anbrachte. Auf meine Frage, ob es jeden Abend so bei ihm zuginge, bejahte er mir dies, (!) indem er hinzufügte, dass schon „viel tollere Nachte" in diesem Hause vorgekommen seien, wo überhaupt nichts anderes (!) als Sekt getrunken worden sei. Nachdem mein Freund H. und ich unsere Flasche Sekt und eine zweite dazu geleert hatten, gingen wir in zu sehr vorgerückter Abendstunde zu Bett." (Fortsetzung folgt.) Ich glaube, Sie haben damit einen Eindruck von dem kernigen und gesunden Bild kolonialen Lebens bekommen. Ich könnte dem entgegenhalten: die Todesanzeigen jungerManner, die vielen Krankheiten, die schlechten Erfolge. Vor allem aber die Schadigung des Ansehens des Europaers. Das kommt eines Tages zum Ausdruck in den blutigen Aufstanden, bei denen tausende durch uns schuldig gewordener Neger hingeschlachtet werden, weil wir ja allerdings ausser dem starkeren Alkohol auch die besseren Schusswaffen haben. Durch jeden trinkenden Europaer wird der Mord vonNaturvölkernvorbereitet. Der Neger sagt von einem anderen Neger, der trinkt: ,,b e trunken wie ein Europae r". Durch das zügellose Leben der Trinkenden kommt es, dass überall, wo sich Stadte in Afrika bilden, sehr bald ein Verbrecher- und Diebsgesindel unter Negern entsteht. Mit schweren Prügelstrafen, Kettenhaft und Hinrichtungen soll das wieder gutgemacht werden, und dieselben, die ein zügelloses Leben führen, fordern es so von den Regierungen. Endlich der Alkoholismus der Neger selbst. Auch da habe ich Beispiele, kann mich aber leider nicht dabei aufhalten. Ichspreche nur von Gebieten, in denen der Verkauf von Alkohol an Neger verboten ist; die Neger, die mit Europaernin Berührung kommen, werden trotzdem alkoholisiert, und es sind in erster Linie zwei Kategorien: Negerfürsten und schwarze W e i b e r, die der Europaër am Kelche nippen lasst. Mit Befriedigung stellt er an diesen fest, dass man auch Neger trunksüchtig machen kann, und der Weisse kennt ja überhaupt keine grössere Freude und Genugtuung, als wenn er Geschöpfe kennen lernt, die von Hause aus schon trunksüchtig sind. Das ist für ihn die grösste Beruhigung. Wo der Europaer Hanfrauchen oder irgend welche anderen Laster vorfindet, verbietet er sie; findet er eine Neigung zum Alkohol, so pflegt, hegt und befriedigt et* sie. Ich selbst habe nie Alkohol an Neger gegeben und kann aus meiner Erfahrung sagen, dass der Neger leicht dazu zu bringen ist, den Alkohol nicht zu wollen. Deshalb macht der Islam, der Abstinenz von seinen Anhangern fordert, in Ostafrika grosse Fortschritte. Ich erwahne auch einen Versuch den ich mit Tragern machte, die gewohnt waren, mit der Pombeflasche auf der Strasse zu gehen. Diesen verbot ich, Pombe zu trinken, solange sie in meinen Diensten waren. Ich übte eine scharfe Kontrolle aus und hatte den grossen Erfolg, dass die Leute darauf eingingen, ohne mir Schwierigkeiten zu machen. Das führte ich durch bei einer Privat-Expedition in sehr entlegene Gebiete, und ohne über Machtmittel zu verfügen. Wieviel leichter hatten es Beamte, wenn sie auf Enthaltung vom Alkohol dringen würden, und wie gut ware es, wenn viele Europaer nach einander den Negern den Hinweis auf die . Schadlichkeit berauschender Getranke geben. Das lasst sich natürlich nicht machen, ohne das Beispiel der Abstinenz! Und wo Europaer wohnen, die Alkohol halten, wo mit Alkohol, wenn auch nur unter Weissen, gehandelt wird, da wird immer ein Alkoholismus auch unter Eingeborenen entstehen. Es ist eine Schande, dass die europaischen Völker den Alkoholismus der Neger nur grösser, nie kleiner gemacht haben, als sie ihn vorfanden. Sie machen die Naturvölker erst trunksüchtig und kommen dann mit Straten und kleinlichen Einschrankungen, mit Feststellung eines Bedürfnisses und törichtem Polizeibetrieb. Das alles passt nicht in Landern, in denen Völker leben, die f r e i von Alkohol sind, oder nur einen ganz geringen gelegentlichen Alkoholgenuss kennen. Da ist es ja ein viel kleinerer Schritt, von dem bestehenden Alkoholismus zum völligen Verbot, als von den bestehenden zur Massigkeit. Sie bringen diesen Naturvölkern mit solchen, scheinbar guten Bestimmungen gegen das Uebermass, eine Steigerung des Alkoholismus. Mit einem Wort, sie sehen das Naturvolk durch die Brille, durch die sie gewohnt sind alkoholgeknechtete Völker zu sehen, anstatt aus der Wildnis die Erkenntnis zu nehmen, dass die Prohibition ein durchaus natürlicher und sittlich notwendiger Zustand ist. Es gibt kein Volk, das nicht gegen Alkohol an sich eine natürliche Abneigung hat, die leicht zuvertiefen ist; der Europaer aber stellt gerne ein vorhandenes Bedürfnis fest und in den Gesetzen findet man die Worte „Bedürfnis" und „Konzession". Bedürfnis nach Alkohol besteht doch nur wo eine Menge einzelner Menschen Bedürfnis empfindet, und das Bedürfnis ist zweifellos grösser, je grösser die a 11 g e meine Trunksucht ist. Und solch Bedürfnis erkennt man an, befriedigt man durch eine Konzession, anstatt eszubekampfen. Besteht ein B e d ü r f n i s nach Alkoholverbrauch, so ist das nur ein Vorwurf für die menschliche Gesellschaft als Erzieher, und es fehlt an Aufklarung. Für Afrika gebe ich gerne zu: lassen wir den Europaer tiinken, dann entsteht bald in seiner Nahe auch unter N e g e r n ein ,,B edürfnis." Es ist aber falsch, solches Bedürfnis herleiten zu wollen aus der Beobachtung, dass auch die Neger, wenn sie den Alkohol kennen lernen, trunksüchtig werden. Wie können sich nur denkende Menschen immer wieder an dem Experiment erfreuen, dass man irgendwelche Geschöpfe alkoholsüchtig machen kann, Neger so gut wie Affen oder Baren oder Tauben, und unerklarlich ist es, wie jemand von einem Bedürfnis sprechen kann, nachdem er die Alkoholsucht hervorgerufen hat. Ich habe in Z e n t r a 1 a f r i k a Völker kennen gelernt, die das Bedürfnis nach Menschenfleisch haben. Es hat sich aber noch keine europaische Nation gefunden, die dies Bedürfnis anerkannt und Kónzessionen auf Menschenfresserei mit P o 1 i z e i s t u n d e und Sonntagsruhe gegeben hatte. Es gibt nichts Törichteres, als die Bedürfnisfrage. Ich spreche natürlich nur von Innerafrika! Ich weiss es, der Kampf gegen den Alkohol in den Koloniën wird hier geführt. Hier werden die Naturvölker geschützt oder gefahrdet. Es liegt mir fern, mit dem, was ich sage, gegen Richtungen zu kampfen und gegen den Willen des Kongresses zu verstossen. Ich sage Ihnen, für die K o 1 o n i e n , die i c h kenne, nur das: operieren Sie hier mit den Worten: „Missbrauch" und „M a s s i g k e i t", dannzüchten Sie 23 draussen die Unmassigkeit und Keimv erderbnis in der bestehenden Generation; die Degeneration, Anfalligkeit und Trunksucht für die kommenden Geschlechter; sprechen Sie aberfür Abstinenz und alkoholfreie Kultur, dann erreichen Sie immer noch die sogenannte Massigkeit mit ihrembeka n n ten Beiwerk bei all denen, die kein soziales Gewissen haben; die Abstinenz bei allen, in denen Willen und Kraft zu freudiger Tat 1 e b t. Ich fordere jeden meiner Zuhörer auf, das Rechte zu tun, damit der Alkohol nicht erst e i n d r i n g e in Völker, die ihn nicht kannten, und aus der Betrachtung v o n U r zustanden richtige Schlüsse zu finden fur das, was in Europa und Amerika zu tun ïst: In Afrika gibt es für Weisse und Schwarze nur eine Forderung: PROHIBITION ! Prasident S. Exc. A. S. Talma: lm Namen der Versammlung überbringe ich Herrn Paassche unsren Dank für seinen erhaltenden Vortrag. Fangen wir jetzt die Diskussion an. DISKUSSION. Edward Neild, (Manchester): War is the Saviour of abuses, it loosens the grasp of those who would attack them. The Drink Trade is especially related to War, which it supports from its poisoned breasts. The greatest difficulty which Temperance Reformers have to • encounter is — how are the great and increasing Budgets of the world to be met? Something like half the national Expendituie of Great Britain is wasted on war, Expenditure which would be unnecessary if the nations of the world dismissed their unworthy suspicion of each other and ceased to build costly Destroyers and Dreadnoughts which in a few years are out of date, or to spend money in powder and swords. God made of one blood all nations of the world that they might dweil together as His children, and brethren ofoneanother. Ifwars ceased to the ends of the earth — and is it not most suitable that we are now met under the shadow of the International Temple of Peace? — the need for Customs and Excise raised from the vicious indulgence in Intoxicants would be largely diminished and the International Trade of the world and its good feeling too, no longer burdened by heavy taxation and trammelled by the Customsoffices and douanier, would correspondingly increase and the time come round. — When the war drum throbs no longer— And the battle flag is furled In the Parliament of man The Federation of the world! At one of the Liquor Trade banquets in London one of the principal speakers said that the prospects of their business were most seriously threatened and unless, the attention of Parliament was diverted by a war (which God forbid) ■— ruin stared them in the face. This speech was soon followed by public expression of the mad spirit of Yingoism and war was preached in every drink saloon and sung in every music hall. Dr. Jur. C. Th. van Deventer, (Haag): Comme délégué du Ministère des Colonies, je voudrais bien faire quelques observations a propos des communications trés intéressantes que M. Walbeehm vient de faire. Faisant ainsi je n'entrerai pas dans une critique de ses thèses, qui auront sans doute de la part du Ministère des Colonies toute 1'attention qu'elles méritent. Seulement je voudrais demander s'il serait p o s s i b 1 e et s'il serait p o 1 i t i q u e de défendre aux C h i n o i s ce que 1'on permet aux Europ é e n s. Je dirais, si 1'on pourrait introduire une défense générale de 1'usage d'alcool pour les J a v a n a i s, on devrait se borner a défendre aux Chinois comme aux Européens de fournir des boissons fortes aux indigènes, et de maintenir cette défense avec la même sévérité envers les Chinois comme envers les Européens. Quant aux communications de M. Walbeehm sur 1'alcoolisme parmi la population indigène de Java et Madura, il me semble que le tableau, qu'il nous montra, était peint en couleurs un peu trop noires. Peut-être cette circonstance doit être attribuée au fait que le rapporteur n'a pu prendre connaissance des rapports d'une enquête gouvernementale sur 1 alcoolisme aux Indes Néerlandaises, qui a eu lieu au courant de 1907 et 1908, et dont les rapports, accompagnés des propositions du gouvernement colonial, ont été transmis au Ministère des Colonies en avril 1911. Comme, dans ce temps, en ma qualité de membre de 1'I.C.I., jem'occupais de la question de la lutte contre 1'alcool dans les colonies, je demandais et obtenais de S.E. le Ministre des Colonies lapermission de parcourir cette précieuse collection de documents, et c'est ainsi que j'avais 1'avantage de pouvoir fournir dans la session du dit Institut, tenue a Brunswick en avril dernier, les données les plus récentes et les plus exactes sur 1'usage de 1'alcool parmi la population indigène de notre principale colonie. Ces communications ont été publiées il y a quelques semaines dans le compterendu de la session tenue a Brunswick; on les trouve aux pages 181 et suivantes dutome I. II résulte de ces communications quant a la population de Java, qu'en général elle s'abstient d'alcooldans sa vie journalière, mais qu'elle s'accoutume peu a peu a en prendre les jours de fête et qu'alors 1'abus et 1'ivresse ne sont pas rares. Cependant, il faut distinguer entre les différentes contrées. Dans la partie occidentale de 1'ile, y compris la capitale Batavia, 1 usage des boissons fortes, même les jours de fête, est rare, probablement grace a 1'influence de la religion musulmane qui est pratiquée la avec plus de zèle qu'ailleurs. Dans les parties centrale et orientale de 1'ile on n'a évidemment pas tant de scrupules a suivre 1'exemple des infidèles. II y a même quelques villes oü 1'usage journalier de 1'alcool est assez répandu parmi la population indigène. Telle Sourabaja, port de mer et ville industrielle, oü beaucoup d'ouvriers indigènes ont pris 1'habitude de boire de 1 alcool comme breuvage journalier, sans que eet usage semble dégénérer en abus, les cas d'ivresse publique étant rares. Une autre ville, a 1 intérieur de J ava, oü 1'alcoolisme a fait plus de progrès qu ailleurs, c est Sourakarta, la résidence du principal prince indigène, tandis qu'aux environs de cette ville et en général partout dans les parties rurales du principauté, 1'usage de boissons fortes est peu connu, même les jours de fête. La situation défavorable dans la ville est attribuée a 1'influence de la noblesse trés nombreuse, parmi laquelle il y aurait beaucoup de personnes qui s'adonnent a 1'alcool et qui excitent les gens du peuple par leur exemple. Heureusement dans les derniers temps on a pu constater une amélio- ration de la situation, grace au fait que lesousouhounan(le prince indigène) et beaucoup de ses hauts fonctionnaires ont pris 1'initiative de rompre avec ces mauvaises habitudes. Outre ces deux villes, Sourabaja et Sourakarta, les rapports de 1'enquête ne signalent pas de places oü 1'usage de boissons fortes parmi la population indigène surpasse un degré trés modéré. On peut donc dire que la situation a Java n'est pas encore inquiétante, quoiqu'elle donne a réfléchir. Surtout 1'exemple de Sourakarta est trés instructif. On y voit comment cette population javanaise, pour laquelle en général 1'alcool a peu d'attraits, peut, dans certaines conditions, être entrainée a s'y adonner. Quant aux possessions extérieures, c.a.d. aux lies autres que Java et Madura, on peut constater que partout oü 1' Islamisme est la religion règnante, 1'usage de 1'alcool n'est pas ou n'est que trés peu connu. A Sumatra ce ne sont que les Batacs animistes qui s'adonnent a leur vin du palmier ou aux boissons fortes. II en est de même des habitants de File de Nias prés de la cöte occidentale de Sumatra qui sont des animistes comme les Batacs. La situation la plus inquiétante se trouve dans 1'ile d'Ambon et dans les iles voisines. Ce sont du tout quatre ilóts, habités par une population douée par la nature de bonnes qualités: intelligente, alerte, vaillante et dont la grande majorité depuis des siècles déja est convertie au Christianisme. Nulle part le peuple n'est plus attaché au pouvoir néerlandais. II fournit a 1'armée coloniale les meilleurs soldats indigènes. Et c'est la, malheureusement, que 1 alcoolisme a penétre dans toutes les couches de la société des indigènes conveitis au Christianisme. La consommation de boissons fortes importées ne semble pas s'accroitre, mais 1'usage d'une liqueur indigène nommée Koolwater et produite par la distillation d'un vin de palmier s'est répandu d'une manière inquiétante, de sorte que même femmes et enfants s'y adonnent, et, quant aux femmes, souvent jusqu'a 1'ivresse. L'attention du gouvernement est fixée a la situation vraiment inquiétante dans cette contrée et des mesures pour combattre énergiquement 1 abus des boissons fortes sont en préparation. Toutefois on comprendra comment il sera difficile de combattre des habitudes tellement invétérées et entrées dans les moeurs de la population. L adage connu: quid sunt leges sine moribus, n'est ici que trop applicable. C'est pourquoi le gouvernement attend une amélioration surtout de 1'influence d'une collaboration loyale entre 1'église, 1'école, la société et 1'administration, tout en préparant des mesures légales. Dans plusieurs autres contrées des possessions extérieures, oü le gouvernement a jugé nécessaire et possible de prendre des mesures préventives ou répressives, on a déja intr.oduit une législation antialcoolique toute nouvelle. Ce nouveau système emporte avant tout 1 abolition de 1 affermage du droit de débit. Ensuite 1'importation est réglée rigoureusement et frappée de droits trés élevés, pour des boissons distillées d'une teneur au dessous de 50 %, f 44.— par hectolitre, audessus de 50 % ƒ 90.—. Ces droits ne s'appliquent pas seulement aux boissons distillées étrangères, mais aussi a celles de provenance indo-néerlandaise. Enfin il y a un réglement des permissions de 1'importation et de la vente de boissons fortes. Ces permissions ne sont accordées qu'aux personnes non indigènes munies de 1 i c e n c e s spéciales, tandis qu'il est défendu, sous de graves pénalités, de fournir de 1'alcool aux personnes, appartenant a la population indigène. Seulement 1'administration peut permettre a ceux qui en demandent et sans difference de race. 1 importation de boissons alcooliques servant de médicament, pourvu que leur quantité ne dépasse cinq litres. Cette législation a été introduite en 1904 dans la partie néerlandaise de la Nouvelle Guinée et dans les lies d'Arou, de Key, de Tenimber et de Sud-Ouest, tout un archipel appartenant géographiquement a la Nouvelle Guinée. En 1908 onl aintroduite avec quelques modifications dans la résidence de Menado, la partie septentrionale de 1'ile de Célébès. En 1910 1 ile de Xias est placée sous la vigueur du même systême, et tout récemment on a fait de même avec le gouvernement de Célébès, c. a. d. la partie méridionale de 1'ile de ce nom. Ainsi dans les possessions extérieures, la grande majorité des contrées oü 1'influence de 1'alcool est le plus a craindre, sont mises sous la vigueur d'une législation basée sur le principe que la vente d'alcool aux personnes appartenant a la population indigène est interdite. II faut attendre les résultats de ce système qui fait connaitre suffisamment le point de vue du gouvernement néerlandais a 1'égard de 1'alcoolisme parmi les indigènes. Missions-Direktor Schreiber, (Bremen): Wie kommen wir nach den z. T. etwas grotesken Schilderungen der Verhaltnisse in den Koloniën und nach den mannigfachen Vorschlagen, zuTaten? Der 13. Kongress gegen den Alkoholismus wird eine bedeutsame Etappe im Kampfe gegen den Alkoholismus in den Koloniën bilden. Nachdem seit bald 3 Jahrzehnten einzelne Menschenfreunde, wie mein Vorganger Dr. Theol. Zahn in Bremen, dannverschiedene mit einander befreundete Komitees in England, Frankreich und Deutschland, schon viel erreicht haben, haben sich dieselben am 13. September hier in Scheveningen zu einen „Fédération Internationale pour la Protection des Races indigènes contre 1'Alcoolisme", zusammengeschlossen und sich eine feste Verfassung gegeben. Die Verhandlungen standen unter dem Vorsitz des Dean of Hereford und des offiziellen Vertreters des hollandischen Kolonialministeriums, Herr van Deventer. Die nationalen Verbande der Fédération stehen in engster Fühlung mit allen intressierten Verbanden, als deren Bevollmachtigte sich die Fédération betrachten möchte in der Frage der Bekampfung des Alkoholismus in den Koloniën, die eine besonders schwierige ist. Die Fédération wird der demnachst in Brüssel zusammentretenden Internationalen Konferenz der GrossmachtezurRevisiondesafrikanischen Spiritussenhandels, ihre Wünsche vortragen. Unser Endziel leutet: Völliges Verbot der Einfuhr und der einheimischen Fabrikation von Spirituosen für Eingeborene in den Koloniën, besonders in Afrika. Unsere Zwischenziele lauten: 1. Strenge Durchführung der Brüsseler Akte von 1889 und 1906, sowie gradweise Ausdehnung der Prohibitivsgrenze; 2. Allmahliche Erhöhung der Zölle und Steuern auf Spirituosen; 3. Kontrolle der Qualitat des Alkohols; 4. Feststellung des Alkoholgehaltes, und Verkauf in Flaschen in Originalpackung; 5. Vollstandiges Verbot des Absinths. \\ ir hoffen dass der 13. Kongress gegen den Alkoholismus unsere Bestrebungen in steigendem Masse weiter unterstützen wird. Dr. C. F. Harford, M. D. (London): I have the honour to express on behalf of the „Native Races and the Liquor traffic Lnited Committee" of England our complete accord with our colleagues, M. Ie Baron du Teil and Missions-Direktor Schreiber with whom we have been in constant cooperation in this great International question. The formal change which has taken place this week of the „International Committee for the protection of Native Races from Alcoholism" into „La Fédération Internationale pour la protection des races indigènes contre 1'alcoolisme," marks a most important development in our moyement. The International Committee was founded at Zurich in 1887 after a paper by Mr. Grant Mills, honorary Secretary of the „Native Races and the Liquor Traffic United Committee," and on the motion of Professor Forel. At almost every Conference since, this Committee has been actively at work and at the Conference at the Hague in 1893, a strong resolntion was passed protesting against the traffic in spirits amongst Native Races, the first resolution of a similar kind which had ever been passed at a meeting of these Congresses, shewing the exceptional character of this question in which all Temperance workers are united. The result has been the formation of powerful and representative National Committees in England, Germany and France; and more recently in Italy, whilst committees are promised in Holland, Belgium, Switzerland, the United States, Sweden, probably in Spain and Portugal and no doubt in the other countries of Europe. We shall be glad to communicate with representatives of other countries in which no similar organization exists. We intend to make detailed and well considered representations to the Conference of Brussels which we understand will take place early next year, at the request of the British Government. We are unable at this moment to present a full statement of our proposals, but they will include the following points: I. The entire prohibition of the sale of spirits to natives, especially in Africa, but also in other parts. II. If this should not be possible immediately, the following proposals are made: 1. The strict application of the provisions of the Brussels General act in the territories with which it is concerned, and the progressive extension of the Zones of Prohibition from the interior towards the coast. 2. The gradual increase of import and excise duties. 3. The establishment of a strict control upon the quality of liquor imported into Africa, or locally manufactured, and the prohibition of domestic stills. 4. The limitation of the strength of spirits which should only be allowed to be introduced in the same bottles or cases etc., exactly as they are shipped from the port of exportation. 5. The absolute prohibition of liquors of the nature of absinthe whether for European or Native Consumption. Frau Tuyt, (Haag): De tous les moyens dont on a parlé pendant tout ce congrès pour triompher de 1'ennemi alcool, on n'a pas nommé celui de 1'assistance féminine au parlement (exceptée Mademoiselle Lohmann). Dans tous les pays, oti les femmes ont déja le droit de voter, comme en Norvège et les Colonies anglaises, le consum de 1'alcool est fort diminué. C'était par les femmes que beaucoup d'auberges furent fermées. Ainsi donc, vous autres hommes, aidez-nous a conquérir aussi le suffrage des femmes. A. H. J. G. Walbeehm, (Haag): Herr van Deventer hat einige Bemerkungen in Bezug auf meinen Vortrag gemacht: 1 Ob es gerecht ware, den Chinesen das Alkoholverbot aufzuerlegen und die Europaer freizulassen. Die Gründe meines Vorschlages meine ich bereits in meiner Rede angeführt zu haben. Ich werde sie hierunter etwas ausführlicher wiederholen. A. Der Alkoholgenuss ist bei den Europaern in den letzten zwei Jahrzehnten ohne Zwangsmassregeln bestandig geringer geworden, bei den Chinesen nicht. B. Bei den Chinesen kann man sich berufen auf das viel scharfere Opiumverbot in ihrem eigenen Vaterlande. Bei den Europaern gibt es keinen dergleichen Anknüpfungspunkt. C. Die Chinesen gehören weder zur herrschenden noch zur einheimischen Rasse. Sie sind unsere Gaste und haben sich daher den Landesgesetzen zu fügen. In den Verbotsstaaten Amerikas fragt man auch nicht, ob die Hunderttausende von Immigranten mit dem Alkoholverbot einverstanden sind. D. Zwar würden die Eingeborenen auch bei Europaern berauschende Getranke kaufen können, aber erstens sind unter letzteren die Elemente, die sich dazu hergeben würden, viel seltener, zweitens wohnen solche Elemente hauptsachlich nur in den grosseren Orten, wo die Polizei besser organisiert ist, und drittens kommen die Eingeborenen im Handel u.s.w. viel mehr in Fühlung mit Chinesen als mit Europaern; deshalb würde ein einigermassen betrachtlicher Zulauf von Alkoholliebhabern sofort die Aufmerksamkeit der Behörde erregen, wahrend sie bei einem Chinesen für Verkaufer von Feldbauprodukten oder für Kaufer harmloser Waaren gelten würden. E. Abgesehen von alledem besteht nun einmal in Niederlandisch-Indien ein verschiedenes Recht für Europaer und für nicht-Europaer. Und auf dem Gebiete der Verbotsgesetze kommt auch das Umgekehrte vor. So sind in mehreren Gegenden Javas Besitz und Genuss von Opium den Chinesen erlaubt und den Europaern untersagt, und ich habe niemals vernommen, dass ein Europaer dies als ein an ihm begangenes Unrecht betrachtet habe. Ich muss weiter noch bemerken, dass ich ausdrücklich gesagt habe, dass diese Sache eine Frage der Zweckmassigkeit ist und dass ich sogar die Gegengründe selbst angeführt habe. 2. Ich sei in dieser Materie ein Schwarzseher. Die Ergebnisse einer Umfrage, welche von Seiten der Regierung im Jahre 1907 angestellt wurde, lehren, dass die Lage nicht so ungünstig ist. Auch in dieser Hinsicht muss ich bemerken, dass auch ich gesagt habe, dass das Alkohollaster an- sich im V ergleich zu dem Europas noch günstig ist, dass es aber fortwahrend schLmmer wird. Letzteres hat Herr van Deventer nicht bestritten und zweifellos werden auch die Ergebnisse der erwahnten Umfrage das auch bestatigt haben. Und soll man da warten bis die Lage so schlimm geworden ist als in Europa? Und wird man dann wieder den Einwand erheben, dass die Trinksitten sich so eingebürgert haben und dass das Alkoholkapital so machtig geworden ist, dass in der nachsten Zukunft ein Verbotsgesetz unmöglich ist, wie wir das in dieser Versammlung zu wiederholten Malen für Deutschland und Oesterreich und selbst für England, das Stammland der Teetotalers gehort haben? 3. Weiter hat der Herr Vertreter des niederlandischen Kolonialministers bemerkt, dass, wenn ich die Ergebnisse der oben erwahnten Umfrage gekannt hatte, ich mutmasslich nicht so schwarz gesehen haben würde. Dies ist natürlich möglich, aber jedenfal s kommt das nicht m i r zu Schulden. In der Monat Marz dieses Jahres habe ich mich an seine Excellenz den Kolonialminister mit der ehrerbietigen Bitte gewendet, man möchte mir behufs meines Vortrages auf diesem Kongresse einen Einblick in die erwahnten Ergebnisse gestatten. Die Bitte wurde j edoch abgelehnt. Prasident S. Exc. A. S. Talma: Ich schliesse die Diskussion. Organisationsfragen. Freitag 15 Sept. 1911, 2 U. N.m. Prasident Pastor N. Dalhoff: Meine Damen und Herren, Ich eröffne die Versammlung, und bitte Herrn Frédéric Riémain aus Paris das Wort zu nehmen zu seinem Vortrag über: L'Organisation de la lutte contre 1'Alcoolisme. Frédéric Riémain, (Paris): Ayant a traiter 1'Organisation de la lutte contre 1'alcoolisme, nous nous placerons sur le terrain exclusif des rapports des Sociétés de tempérance entre elles. Les mesures a prendre par chaque Société varient a 1'infini, et ne sauraient être par suite 1'objet d'un rapport d'ensemble. L'organisation de la lutte nous semble comporter a la fois de la diversité et de 1'unité. 1. Diversité. Elle nous parait devoir entrainer la création de Comités antialcooliques provinciaux et de Sociétés confessionnelles ou professionnelles. A. Comités provinciaux. La création de Comités locaux a comme première raison d'être la variété des milieux dans lesquels la propagande do t pénétrer. La France est un pays dont 1'unité traditionnelle est célèbre; elle a puisé cette notion de 1'unité dans le droit romain, et la royauté fran£aise avec ses légistes tout imprégnés de „droit écrit" a, a travers les siècles, travaillé a cette unité avec une constance que les changements même de dynastie étaient impuissants a ébranler. La tradition unitaire de la royauté lui a survécu, les conventionnels n'ont pas été moins fervents adeptes de 1'unité nationale que Louis XIV, et la République une et indivisible des Montagnards a été suivie elle-même de 1'Empire con?u parlecerveau romain de Napoléon et peut-être plus un encore. Si donc il est une grande nation au monde dont 1'unité politique puise dans des traditions dix fois séculaires une solidité a toute épreuve, c'est bien la France, et pourtant quelle diversité infinie entre ses diverses provinces au point de vue notamment qui nous occupe. II serait vain d'insister sur les différences profondes des procédés qu'il convient d'adopter pour combattre 1'alcoolisme dans les campagnes bretonnes par exemple ou dans une ville comme Marseille: ici le privilège des bouilleurs de cru est la grande cause de 1'intoxication générale; la, c'est le nombre des débitants et la puissance politique qui dérive de ce nombre. Dans telle région vinicole comme 1'Aude ou 1'Hérault par exemple, la production de 1'alcool est le fait de petits et de moyens cultivateurs et elle est intimement liée a 1'utilisation des résidus des vendanges. Dans le Nord, dans le Pas-de-Calais, cette production est toute entière dans les mains de distillateurs de profession qui représentent une grande force financière et qui ne distillent ni une cerise, ni une prune, ni un grain de raisin. La Normandie et son Calvados ne ressemblent en rien aux Charentes et a leur alcool. La nécessité d'adopter des mesures spéciales suivant les régions résulte de cette diversité de fait. Et c'est ainsi que quelles que soient leurs préférences théoriques, plusieurs de nos amis ont dü, par opportunisme purement local, tolérer la consommation de certains breuvages locaux contenant de 1'alcool, piquette ici, petite bière la. La création de Comités provinciaux est indispensable également puisque, pour aboutir a une propagande vraiment satisfaisante, il est indispensable de se livrer a des démarches personnelles. Sans doute, dans un pays centralisé comme est la France, les initiatives qui viennent de la capitale ont un certain prestige spécial, mais comme il est impossible aux chefs du mouvement antialcoolique national de se déplacer continuellement, ces initiatives ne peuvent guère se manifester que sous fonme de correspondance. Or, pour aboutir a des résultats en matière de propagande, il est indispensable non seulement d'écrire a ceux sur lesquels on croit pouvoir compter, mais encore d'aller les voir et non pas une fois, mais 10 fois et de suivre le développement de leurs initiatives quand ce ne serait que pour leur montrer que quelqu'un s'y intéresse. II est nécessaire pour déterminer celui-ci a agir, d'employer tels arguments, pour déterminer celui-la, tels autres. Nous comptons beaucoup, pour réussir, sur 1'aide que les femmes peuvent nous apporter. Combien sont délicates dans leur variété, les démarches qu'il faut faire auprès d'elles; combien différent le langage a tenir a celles, même sur lesquelles nous pouvons le plus compter. Et puis, de la capitale, comment contröler les affirmations qui nous sont apportées sur les questions de fait? Les Comités provinciaux connaissent mieux qu'un comité national la valeur et la somme des efforts dépensés dans leur province. Qui jugerait mieux, en France, la valeur antialcoolique d'un instituteur que son chef départemental, 1'Inspecteur d'Académie? Si nous nous en rapportions a la correspondance des seuls intéressés, nous ne rendrions pas toujours justice aux plus actifs: ce sont souvent ceux-la en effet, qui sont les plus modestes. Quelle garantie pour la „Ligue Nationale" fran£aise dans la distribution de ses 1200 récompenses annuelles, si elle pouvait appuyer ses chiffres sur les propositions longuement débattues de comités antialcooliques départementaux, et comme ces 1200 récompenses allant au mérite incontestable, gagneraient en prestige et en efficacité. Nous sommes souvent embarrassés, non seulement pour récompenser, mais aussi pour soutenir nos amis. Un instituteur est déplacé,il nous écrit qu'il est la victime du maire,qui est débitant et nous prie de le défendre. L'administration soutient que c'est a un défaut professionnel qu'est dü le changement du plaignant; comment pouvons-nous nous renseigner sinon par les rapports de nos amis provinciaux? Les Comités provinciaux ont un champ d'action naturellement plus limité qu'un Comité national et par conséquent ils peuvent remuer ce champ plus profondément. Malgré 1'activité que témoignent la plupart des sociétés antialcooliques, il est des bornes que la propagande nationale peut difficilement reculer. Nous pouvons bien, en France, par exemple, écrire de Paris a tous les Préfets et au besoin a tous les représentants des arrondissements, qui sont moins de 400, mais il nous est impossible d'écrire, au moins d'une manière a peu prés régulière, aux 36000 maires des communes de France. Et pourtant il y aurait quelque chose a dire a chacun de ces maires, car tous ont en mains les moyens de lutter contre 1'alcoolisme et beaucoup ne les emploient pas, simplement parcequ'ils ignorent leur puissance. Nous avons obtenu 1'abonnement a notre journal ,,1'Etoile-Bleue" d'un certain nombre de communes, abonnement voté sur les fonds du budget municipal. C'est la une forme de propagande excellente, qui mériterait d'être généralisée et qui au moins devrait être signalée a tous. II en est de même de 1'application de 1'article 9 de la loi du 17 juillet 1880, qui permet au maire d'interdire 1'ouverture de débits nouveaux dans sa commune. C'est par '1'intermédiaire des groupements locaux, que nous pouvons seulement atteindre par les municipalités le pays tout entier. B. Sociétés confessionnelles ou professionnelles. La création de sociétés confessionnelles a ce trés bonrésultat, de faire concourir a la lutte contre 1'alcool le sentiment religieux, particulièrement efficace pour obtenir des résultats dans les propagandes morales. II faudrait n'avoir jamais assisté a une des assemblées de la „Croix-Bleue" par exemple, pour ne pas avoir senti quelle force ce sentiment religieux apporte a notre cause. Sans doute des sociétés d'une neutralité absolue sont indispensables puisque les opinions politiques ou religieuses d'un homme ne doivent jamais 1'empêcher d'être un adepte de la lutte antialcoolique qui par elle-même est sans couleur, mais je ne vois aucune raison pour que ceux qui ont une même foi religieuse ne mettent pas cette foi au service de notre propagande. Pour cette propagande, c'est un bénéfice net: nous ne sommes pas assez riches pour avoir le droit de le refuser. Et d'ailleurs il n'y a pas de motif pour cela. Mais je passé, puisque 1'éminent professeur Gonser a fait un rapport sur ce sujet spécial: j'ajouterai seulement que les sociétés professionnelles ne me paraissent pas moins utiles que les sociétés confessionnelles, quoiqu'a un autre point de vue. Ce qui est mis en commun ici, ce n'est plus une foi, c'est tout un ensemble d'habitudes, de manières d'être spéciales a un milieu, c'est aussi un langage particulier. Comment par exemple comparer une société antialcoolique civile avec une société antialcoolique militaire; cette dernière a ses dangers a elle et aussi ses moyens de les combattre. Pour empêcher le troupier de boire, elle met en oeuvre des procédés dont la raison d'être n'apparaitrait pas dans une société civile. Un seul exemple. La réception au quartier des valises des conscrits, pour les empêcher d'avoir recours aux bons offices des cabaretiers me parait une des meilleures formes de lutte contre 1'alcool dans les sections militaires: elle n'a de raison d'être qu'au régiment. De même les différentes mesures qui ont pour but de retenir le soldat au quartier pour 1'empêcher de succomber auxtentations du dehors. II est un exemple de société professionnelle qui, dans tous les pays oü la lutte antialcoolique est engagée, produit des résultats: c'est la société antialcoolique des Agents de Chemins de fer. Nous constatons avec orgueil que cette société professionnelle a, en France, une action trés grande et que son organe „La Santé de la Familie" dont le tirage est sans cesse croissant, distribue, a tous les réseaux frangais, plus de 5,000 exemplaires mensuels. C'est un chiffre de tirage égal au tiers environ du journal "1'Etoile Bleue", organe de la Ligue centrale. II convient, non de soustraire, mais d'additionner ces deux chiffres, car la diversité des deux revues correspond a des mentalités et a des habitudes différentes chez leurs lecteurs. Par conséquent la création d'un organe spécial aux chemins de fer augmente en France de 5.000 le chiffre des abonnés a un journal antialcoolique. 2. U n i t é. Si la lutte contre 1'alcoolisme organisée rationnellement comporte une grande diversité, elle n'en a pas moins besoin aussi d'unité. Et c'est ainsi que partout il nous parait fort utile de grouper en un syndicat ou en une fédération, les diverses sociétés de tempérance. Et d'abord 1'absence d'un organe central fait hésiter et peut faire reculer les volontés un peu tièdes. A quelle société s'adresser en présence de la multiplicité de celles qui existent, si d'aventure on a été remué par 1'éloquence d'un antialcooliste? On remet 1'examen de la question au lendemain, le lendemain arrivé, on n'y pense plus, et voila peut-être une adhésion qui eut été recueillie par le syndicat, s'il avait existé. Cet organe renseigne par définition tout le monde et aiguille chaque recrue vers le groupe correspondant le mieux a ses aspirations. Son existence n'est pas moins utile pour représenter officiellement 1'idée antialcoolique auprès des pouvoirs publics. On échappe ainsi au danger grave pour des propagandistes déja légèrement facheux par définition, de paraitre peu nombreux. Une démarche faite par exemple auprès d'un Ministre, par une société quelleconque n'a a ses yeux que la valeur d'une manifestation isolée: la même demande adressée par un syndicat de sociétés sollicite et retient tout autrement son attention. II est utile de se grouper parceque le monde moderne évoluant de plus en plus vers la démocratie, qui est le régime du nombre, la force ne peut résulter non d'une série d'unités isolées mais du total de ces unités. Les poussières sont emportées par le vent, le bloc de terre, lui, résiste. Partout nous avons a lutter contre des forces numériques considérables; en France par exemple contre un million de bouilleurs et un demi million de cabaretiers, c'est folie que de leur opposer des régiments isolés. Nous serons probablement toujours moins nombreux que nos adversaires, encore faut-il que nous puissions a un moment donné, réunir toutes nos forces pour frapper un coup décisif. Dans bien des pays 1'intérêt électoral des membres du Parlement s'oppose a 1'accomplissement de réformes législatives: il est nécessaire que ces parlementaires sachent que, nous aussi, nous représentons une force électorale: de cette manière on cherchera a nous ménager et nous serons peut-être écoutés autant que si nous étions des distillateurs. La constitution d'un syndicat crée des rapports permanents entre les sociétés et occasionne des réunions périodiques de tous les chefs du mouvement antialcoolique. Elle permet par suite de concerter les efforts, d'éviter les doublés emplois, de faire profiter chaque association de 1'expérience de toutes les autres. Elle amène la division du travail, condition essentielle de toute grande production, aussi bien en matière sociale qu'économique. C'est 1'action organisée, substituée a la lutte par a coups et soubresauts; c'est le sort de la guerre remis a une armée régulière et non plus a des corps francs; c'est 1'ordre serré substitué a 1'ordre dispersé; c'est la cohésion remplagant 1'anarchie. Ces réunions périodiques des chefs du mouvement antialcoolique présentent encore ce trés gros avantage que, lorsque des hommes sont animés du désir sincère de contribuer au bien général, quand même leur méthode pour arriver au but serait différente, il y a intérêt a ce qu'ils se rencontrent. Les divisions en petites églises et en petites chapelles qui ont fait tant de mal a tant d'oeuvres sociales, sont favorisées par 1'ignorance. Ouand deux hommes sincèrement animés du souci général se rencontrent, il y a toutes chances pour que les divergences qui les séparent soient moindres après leur réunion qu'avant. Les prêcheurs de discorde, ceux qui cherchent a diviser pour régner ou qui poursuivent un but inavouable en affectant de servir 1'intérêt général, n'ont pas de plus süres alliées pour leur besogne détestable que 1'ignorance et la séparation en cloisons étanches des différents efïorts faits pour lutter contre le même mal. Nous concevons donc les Comités provinciaux et le Comité national comme devant comprendre des antialcoolistes de toutes nuances. Bien entendu leur réunion n'empêche nullement 1'autonomie des sociétés cherchant le remède a 1'alcoolisme d'après une méthode spéciale par exemple 1 abstinence des spiritueux, ou 1'abstinence totale. Ces sociétés peuvent donc parfaitement poursuivre leur but particulier, tout en envoyant périodiquement leurs représentants soit au Comité provincial, soit au Comité national. II existe, Dieu merci, une quantité de terrains sur lesquels tous les antialcoolistes peuvent marcher complètement d'accord. La prohibition de 1'absinthe, la limitation des débits, la suppression du pnvilège des bouilleurs de cru, la stérilisation des eaux de boisson pour ne prendre que quelques exemples, sont 24 réclamées avec la même énergie par nous tous. Comment ne pas voir 1'intérêt qui existe a chercher ensemble les mesures nécessaires pour atteindre Ces buts divers? C'est 1 évidence même. C'est paree que nous sommes tous persuadés des bienfaits de 1'union que nous sommes tous ici. Cette union que nous avons sü réaliser par ces congrès internationaux biennaux qui, rien que par leur publicité, sont si favorables a nos idéés, faisons-la dans chaque nation et dans chaque province. Pratiquons la tolérance, le respect de 1'opinion d'autrui. Souvenons nous qu'au fond de tout système, il existe une parcelle de vérité, et soyons d'autant plus indulgents a l'erreur que nous croirons en être plus éloignés. Sachons pratiquer le précepte de St.Augustin: Détruisons l'erreur en aimant ceux qui se trompent. La vérité marchant toujours, finit toujours par arriver. Sachons donc ne pas 1'imposer par la violence: nous troublerions ses clairs rayons qui sont ses armes les plus süres et nous risquerions non d'empêcher, mais de retarder son triomphe. Prasident Pastor N. Dalhoff: Ich überbringe Herrn RiÉmain den Dank der Versammlung für seine wichtigen Ausführungen, und ersuche nunmehr Herrn Smith die Leitsatze des Herrn Bergman, der leider abwesend ist, zu verlesen, und darnachuns sein Referat zu erstatten. Zur Frage der Organisation der Alkoholbewegung in den grosseren Stadten. Leitgedanken zu dem Bericht von Dr. J. Bergman in Stockholm. Die Stadt bietet immer der Antialkohol-propaganda eine schwerere Aufgabe, als das Land, und besonders gilt dies der Grossstadt, wo die Alkoholinteressen und die Versuchungen allerlei Art sich konzentrieren. Aber hier wie dort ist doch im Grossen und Ganzen die Aufgabe dieselbe, und zwar eine zweifache: Das Abwehren, Schützen der Unverdorbenen und das Retten der schon Angegriffenen. A. Der Schutz muss vor allem der j ugend und der Frauenwelt gelten. Diese Elemente der Bevölkerung sind namlich die vom Alkoholübel relativ Unverdorbensten. Aber die grossstadtische Entwicklung droht immer, auch diese Elemente mit in den Alkoholstrudel zu reissen. Es gilt neue soziale Gewohnheiten, neue Anschauungen zu schaffen. Was die Jugend betrifft, ist die Aufgabe: 1. In allen Schulen klare und unzweideutige Darlegung der Bedeutung der modernen Alkoholfrage; wenn das nicht durch offizielle Massregeln bewirkt werden kann (wie z.B. in Schweden, wo ein Gesetz vom 4 November 1892 obligatorischen Unterricht in der Alkoholfrage bestimmt) und in den Vereinigten Staaten von Amerika, wo schon lange solche Gesetze in Geltung sind, muss durch die private Tatigkeit dafür gesorgt werden, dass von berufenen Persönlichkeiten, die die Sache kennen und mit der Jugend wirklich reden können, aufklarende Vortrage der reiferen Jugend gehalten werden, und dass kritisch ausgewahlte Anschauungsmittel den Augen der Jugend vorgeführt werden. Da heut zu Tage praktisch genommen alle medizinische Autoritaten, bei verschiedener Beurteilung der Zulassigkeit minimaier Alkoholdosen für Aeltere, doch einstimmig jeden Alkoholgenuss der nicht Erwachsenen verurteilen, ist es selbstverstandlich, dass die Empfehlung der totalen Abstinenz in diesen Jugendvortragen erfolgen muss. 2. Förderung gesunder Zerstreuungs-, Vergnügungs- und Bildungs-Vorrichtungen, die der ungesunden Alkoholkultur praktisch entgegenwirken können, Einrichtung bezw. Erhaltung und Entwicklung von Turnplatzen, Schwimmhallen, Jugendheime, Abendkurse für Bildungszwecke, Volkslesehallen etc., besonders für die Jugend in den Uebergangsjahren. 3. Direkte Vereinstatigkeit, wobei das besonders im Guttemplerorden in Deutschland bewahrte System mit sog. Wehrlogen, d. h. Logen aus jugendlichen Mitgliedern in etwa den 17—20 Jahren bestehend, und unter Altersgenossen wirkend, empfohlen werden kann. Was besonders die Frauenwelt betrifft, glaube ich dass der heutzutage mehr als früher hervortretende Drang zur Selbststandigkeit und Selbstatigkeit der Frau ein für die Antialkoholpropaganda glückverheissendes Zeichen ist. Die Frauen sollen sich selbst organisieren, wie sie mit so grossem Erfolg schon in der angloamerikanischen Welt getan haben und besonders in den grosseren Stadten haben sie ein grosses und dankbares Feld zum wirken. Es hat sich z.B. in Stockholm gezeigt, dass, wenp uur ein Anfang getan ist und eine tüchtige Organi sation zu wirken begonnen hat, Massen von Frauen zutreten. Die Stockholmer Abstinenten-Frauenvereine sind die Pioniere gewesen für die jetzt schon zahlreichen alkoholfreien Kafés und Restaurants, und haben in einer Weise, die nicht zu verkennen ist, schon auf die öffentliche Meinung in verbesserenden Richtung gewirkt. Die Frau hat von der Natur eine instruktive Abneigung gegen das mannerermordende Gift des Alkohols und es gilt ihren Einfluss in der Gesellschaft zu erhöhen, um diese gesunden Krafte mit in der Bewegung zu gewinnen. B. Das Rettungswerk ist nicht zu versaumen, obwohl vorbeugen besser ist als nach zu helfen. Diese Arbeit erfordert. 1. Asyle für wirkliche Alkoholisten. Die Einrichtung solcher ist allerdings Pflicht des Gemeinwesens besonders wenn dieses bedeutende Geldeinnahmen ^om Alkoholhandel hat, aber wenn offizielle Initiative nicht zu erwarten sind, muss auch hier die private Tatigkeit eingreifen. Solche Anstalten brauchen aber Geld, und werden deshalb nicht in grosseren Masstab eingerichtet werden können. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass auch in solchen Stadten, wo die stadtischen Behörden kein Interesse für die Sache haben, sie doch, wenn nur die Einrichtung privat zu Stande kommt, nicht unwillig sind ökonomisch zu stützen. Auf diese W eise sind an mehreren Oertern stadtische Asyle zu Stande gekommen, die man ursprünglich privater Initiative verdankt. 2. Aufnahme der noch dazu fahigen in Abstinenzvereine. Solche Vereine dürfen nicht gewöhnliche Vereine sein, wo nur eine Einregistrierung der Mitglieder, eine Zahlung des Jahieskontingents und irgend eine Vereinsversammlung erfolgt, sondera Vereine, wo jedes Mitglied in Tatigkeit gesetzt wird. Als Beispiel können die Guttemplerlogen, wie sie nun eingerichtet und geleitet sind, dienen. Auf diese Weise sind tausende und abermals tausende von Trinkern gerettet worden. Besonders wirksam hat es sich gezeigt, wenn jeder Einzelne sich persönlich ein neugewonnenes Mitglied annimmt um, so zu sagen, sein „Schutzengel" zu werden. Natürlich erfordert dies alles vielen Takt und Menschenkenntnis, aber diese Eigenschaften erwerben geeignete Persönlichkeiten allmahlig in der Ausübung dieser menschenfreundlichen Wirksamkeit. C. Zur Organisation der Arbeit ist in der Grossstadt mehr als sonst nötig, dass alle guten Krafte sich möglichst einigen. Dies kann, ohne dass die verschiedenen Vereine etwas von ihrer Eigentümlichkeit aufgeben brauchen, dadurch geschehen, dass alle Antialkoholorganisationen in der Stadt sich zu einem Zentralverband für gemeinsame Angelegenheiten zusammenschliessen. So ist z.B. in Stockholm geschehen, wo seit 10 Jahren der Zentralverband der Stockholmer Antialkoholvereine besteht. Jeder Verein sendet je einen Representanten für eine Mitgliederzahl von 50 zu einer Reprasentantenversammlung, welche ein gemeinsames Prasidium wahlt. Diese Organisation hat durch öffentliche Versammlungen, durch Arrangieren von sonstigen Meinungsausserungen, durch Veranlassung von Pressartikeln. durch Petitionen u.s.w. viel gewirkt um Einschrankung in der Zahl, der Zeit des Offenhaltens der Kneipen u.s.w., zu bewirken, und in einer Stadt wie Stockholm, wo schon eine ziemlich grosse Zahl der Bevölkerung der Prohibition sympathisch gegenüber steht, hat sie sogar einen gewissen Einfluss bei den Wahlen der stadtischen Behörden ausüben können. Durch deren Petitionen bewilligt nunmehr die Stadt Beitrage zu den Mietsbedürfnissen der Abstinenzvereine, zu alkoholfreien Wirtschaften u.s.w. Vor 2 Jahren hatte diese Organisation eine umfassende Arbeit bei der Leitung der grossen Volksabstimmung für oder gegen die Prohibition. Es zeigte sich dabei, wie die allgemeine Meinung auch in einer grossen Stadt allmahlich sich verwandein kann. Von der ganzen über 18 Jahre alten Bevölkerung Stockholms stimmten 41 Procent für die Prohibition. Ueber 100.000 Stimmberechtigten konnten nicht von den Zahlern getroffen werden und wenn man nur ausreichende Zahl von Stimmzahlern gehabt hatte (die Arbeit war ja freiwillig und ungelohnt) so dass alle hatten stimmen können, würden wahrscheinlich die Prohibitionisten die Mehrheit gehabt haben. Die Organisierung des Kampfes gegen den Alkoholismus auf dem Lande. Alfred Smith, (Brennstadt bei Sagan): lm Kampfe gegen den Alkohol helfen und entscheiden nicht Reden und Theorien, sondern die Tat und ihr Erfolg. Allein der Erfolg ist der rechte Prüfstein und die sichere Garantie für die Wahrheit der prinzipiellen Anschauungen. Da jegliche soziale Arbeit sich den verschiedenen Verhaltnissen entsprechend anpassen muss, wenn sie erspriesslich und erfolgreich wirken will, so muss auch der Kampf gegen den Alkoholismus unserer Zeit sich nach der Volksnatur richten, gegen die er geführt werden soll. Was sich an einer Stelle als gut bewahrt hat, kann an einer anderen vollkommen versagen. Um also keine Niederlage zu erleiden und durch diese der guten Sache schwer zu schaden, ist es erforderlich, die Kampfesmittel einer genauen Prüfung zu unterziehen, bevormansieinAnwendung bringt. Gerade u n s ist doppelte Vorsicht geboten, da k e i n Erfolg, für uns schon in vielen Fallen ein Misserfolg bedeutet. Man hüte sich also vor falschen Experimenten in einer, unser ganzen Volk zo bedrohenden Angelegenheit. Wenn nun aber e i n Mittel nog stets Erfolg gezeitigt und noch niemals versagt hat und die Anwendung dieses Mittels sich überall als möglich erwiesen hat, so ist es klar, dass dieses Mittel allein im Vordergrund unserer Betrachtungen stehen muss. Der Erfolg und die Erfahrung geben uns die siegeszuversichtliche Gewissheit, dass die Enthaltsamkeit, die persönliche und die allgemeine, die in der Organisation propagierte, im Kampfe gegen die Alkoholnot der richtige und der einzige Weg ist. Denn der Kampf gegen den ganzen Alkoholismus bedeutet, Kampf gegen den ganzen Alkohol! Ohne Alkohol kein Alkoholismus! Massig genossener Alkohol... . massiger Alkoholismus! Unmassig genossener Alkohol... . unmassiger Alkoholismus! Es bleibt also das einzige ausnahmelos wirksame Heil-Hilfsund Vorbeugungsmittel, die radikalste Form, die Abstinenz, die ganzliche Enthaltsamkeit von allen berauschenden Getranken. Das Verstandnis für diese und ihre Durchführung findet einen immer grosseren begeisterten Wiederhall, das gepredigte Wort der Massigkeit ein immer schwacher werdendes Echo. Ueber 180.000 Deutsche, die in verhaltnissmassig kurzer Zeit sich den organisierten Abstinenz-Vereinen angeschlossen haben, beweisen dass der Deutsche sich für Ideale, deren Durchführbarkeit er erkennen kann, weil sie klar vor Augen liegen, wohl zu erwarmen vermag, und dass die Propaganda der Tat, des Positiven, noch immer das Mittel ist, lodernde Begeisterung in ihm zu erwecken. Nur durch das Beispiel der Enthaltsamkeit entfachen wir diesen Idealismus der Tat bei all' denen, die mit warmen Hagen die Gefahr der wachsenden Alkoholverseuchung erkennen. Das helfende und sich stets gleich bleibende Mittel ist also gegeben; nur die Art der Darreichung ist eine verschiedene, den verschiedenen Trinkgewohnheiten der verschiedenen Menschen und Stande gegenüber. Wir leben heute im Zeitalter der Organisationen; der Einzelne gilt weniger, mangehtnurzuleichtüberihnzurTagesordnungüber. Im Kampfe um's Dasein — und auch unsere Bewegung steht in einern solchen Kampfe — hat sich die Bildung möglichst grosser Organisationen als die beste Waffe erwiesen, um bestehendes zu überwinden und zu beseitigen, um die Menschheit erzieherisch zu beeinflussen und auf eine höhere Kulturstufe zu bringen. Wenn der Sinn für die Organisationen in so starkem Masse gewachsen ist, so ist das ein Beweis für die Zunahme des Verstandnisses für unsere Arbeit. Aber nur durch den Zusammenschluss Aller, unter Ausschaltung jedes selbstherrlichen persöhnlichkeitskultus, können wirkliche praktische und bleibende Erfolge gezeitigt werden. Aus der Vergangenheit der Bewegung sollen wir lemen, dass eine Organisation niemals ihren Stützpunkt in e i n e r Person haben darf, sondern dass sie auf vielen Fundamentsteinen aufgebaut sein muss. Ich erinnere an Pater Mathew, der eine elementare Begeisterung durch die Macht seiner Persönlichkeit und Rede, sowie durch seinen Feuereifer entfachte, die aber nach seinem Tode leider sehr bald wieder erlosch, weil es an einer wirksamen Organisation fehlte, durch die jene ausgestreute Saat gepflegt und erhalten worden ware, selbst in den nachfolgenden schweren Leidenjahren des Volkes. Eine Bewegung die das Wohl des Volkes erstrebt, tragt eine so grosse verantwortliche Bedeutung in sich, dass sie nicht von dem Willen und dem Schicksal e i n e s Menschen, eines schwachen und verganglichen Wesens abhangig sein darf. Jeder — und sei er wer er sei — muss jeder Zeit entbehrt werden können, ohne dass dieser Verlust dem ganzen verhangnissvoll werden darf. Nur eine in s i c h starke Organisation wird im Stande sein über alle sich ihr in den Weg stellende Hindernisse unaufhaltsam hinweg zu fluten. Bei der Organisierung des Kampfes gegen den Alkoholismus hüte man sich, die Verhaltnisse auf dem Lande zu verallgemeineren; man wird unterscheiden können zwischen Gegenden mit Schnaps-, Bier-, leichtem Bier-, Wein,- oder Mostgenuss, zwischen Gemeinden, die schon schwer unter den Folgen des Alkoholismus zu leiden haben und solchen, die von den krassesten Formen der deutschen Trinksitten noch unberührt gebliebensind. Ich will mich heute darauf beschranken über die Einführung der Organisationen in kleineren Landstadten, Dorfgemeinden und Gutzbezirken zu sprechen. Kleinere Landstadte stehen nur zu oft in einem Abhangigkeitsverhaltnis zum Lande, daher wird hier vielfach auch der Antrieb von aussen durch das Land erfolgen müssen: eine Erfahrung die hauptsachlich in Schweden, aber auch bei uns in Deutschland, in Schlesswig-Holstein gemacht worden ist. Wenn in der naheren Umgebung eines solchen Stadchens, auf dem Lande, AbstinenzOrganisationen entstanden sind, so üben diese bald ihren Einfluss auf das Stadtchen aus. Die in der Stadt einkaufenden Landleute verweigerten bei ihren Kaufleuten das ihnen angebotene Glas und traten für ihre Ueberzeugung und ihre Organisation ein; der Geschaftsmann richtete sich dan schon aus klugen Rücksichten nach den Gewohnheiten seiner Kunden; um mitsprechen zu können, beschaftigte er sich in seinen Müssestunden auch ein mal mit der Alkoholfrage. Die Idee leuchtet ein, man erkennt auch die Organisation als etwas Gutes an, aber esfehlt dieZivilcourage: was sollte wohl der liebe Nachbar zur rechten oder linken dazu sagen, wenn man sich auch anschliessen wollte! Nirgends herrscht wohl eine so starke Abhangigkeit, ein so vollkommenes „sich unterordnen", so wenig persönliche Freiheit, wie gerade hier. Jeder kennt Jeden und kontrolliert Jeden. Nirgends ist auch wohl der Alkoholismus in der Herrschaft der Trinkunsitten so gross wie gerade in kleinen Orten, und zunachst sind's weniger die akademischen Kreise, die sie besonders erstehen und pflegen lassen. Die vernichtende Kritik des Stammtisches, der sogenannten Freunde und Bekannten ist hier eine haufig recht gefahrliche und daher von einem Geschaftsmann recht gefürchtete. Da bedarf es dann nur zu haufig eines recht starken Anstosses von aussen her, um die Organisation in einem solchen Stadtchen zum wachsen, blühen und gedeihen zu bringen. Der naturgemasse Werdegang der Enthaltsamkeitsbewegung, die erste Einführung einer solchen Organisation ist — wohl mit wenigen Ausnahmen — ein von unten nach oben sich vollziehender, von kleinerem nach grösserem wachsender, vom einfachen Volke zur höheren Ivultur. Im Guttemplerorden haben wir die Erfahrung machen können dass bei der Einführung des Ordens in einem neuen Wirkungskreise, die Logen stets die lebensfahigsten und werbekraftigsten sind, die von einfachen Arbeitern und Handwerkern in's Leben gerufen wurden. Den Gebildeten, deren Mitarbeit ich wahrlich nicht gering einschatze, ist es dann vorbehalten, sich kraft ihrer Schul- und Herzensbildung der bestehenden Organisation anzupassen, in erzieherischer, vorsichtiger und taktvoller Weise die Mitglieder zu beeinflussen, höheres geistiges Leben und wertvolle Anregungen zu schaffen, und so als geistige Führer, die durchaus nicht immer in den Vordergrund der Bewegung zu treten brauchen, an Stelle der früheren öden Lebensgewohnheiten, etwas besseres, das Leben mit innerer Befriedigung ausfüllendes zu setzen. Ein deutliches Beispiel bietet hier Wesselburen, wo durch die Guttemplerlogen in vorbildlicher Weise künstlerische Darbietungen von hoher Bedeutung, die Hebbel-Festspiele geboten werden, und wo durch zielbewusste Arbeit bereits bemerkbar erzieherisch auf weite Volkskreise eingewirkt worden ist. Wenn man in solchen kleinen Stadten die Wahrnehmung macht, dass eine Abstinenz-Organisation nicht recht vorwarts kommt, so ist das nur ein Beweis dafür, dass die Schwierigkeiten hier ganz besonders grosse sind. Es dauert dann manches Mal wohl J ahrelang bis die Existenzberechtigung derselben sich durchgerungen hat, aber je harter der Boden, je schwieriger die Arbeit, je grösser und enger wird die freundschaftliche Waffenkameradschaft, je ehrenvoller der Sieg der Wahrheit. So stark wie in der Stadt und den Stadtchen tritt der Alkoholismus auf dem Lande nicht auf. Aber dass er hier nichts destoweniger auch besteht, ist keine Frage. Die gesunde Luft und die kraftigende körperliche Arbeit im Freien, die meistens noch recht gute Ernahrung, lassen ihn nur nicht so offensichtlich und in erselben Gestaltung in die Erschemung treten. Dazu kommt, dass die Wirtshauser nicht so zahlreich sin und somit der Anreiz zum Trinken minder gross ïst Bei der langsamen, bedachtigen und alles erst uberlegenden Art der Landbewohner ist es naturgemass, dass auch erst reiflic von ihnen überlegt wird, bevor sie eine Organisation bei sich einführen lassen. Aber auf der anderen Seite wissen wir aus allen Teilen unseres Vaterlandes, dass der Bewohner des Landes, wenn er erst einmal eine Sache für richtig und gut erkannt hat, san Zogeren zu e- ndigen weiss, und nun fest und unerschütterlich, wie unsere Eichen, zu der neuen Lebenswahrheit steht. Wenn Sohnrey, sonst ein so guter Kenner der gesammten landlichen Verhaltmsse, und Regierungsrat Freiherr von Soden, für den Suden Deutsch- lands auf dem Standpunkte der Massigkeit stehen, und es sogar für unmöglich halten, dass bei uns die Abstinenz auf den Lan e eingeführt werden könne, (Pfarrer Nast: Alkohol und Wohl- fahrtspflege, Seite 7. Mimirverlag für deutsche Kultur un soziale Hygiëne, G. m. b. H. Reutlingen 1911), so beweisen sie doch durch solche Aeusserungen eine grosse Unkenntnis der tat- sachlich heute schon bestehenden diesbezüglichen Verhaltmsse, sonst hatten sie doch wohl einmal etwas von den auf dem Lande befindlichen zahlreichen Guttemplerlogen, den Ortsgruppen des katholischen Kreuzbündnisses und des blauen Kreuzes bemerken müssen. , , , Wenn man unserer Landbevölkerung ein Jahrhundert lang gelehrt hat, und leider vielfach heute noch lehrt, *) dass der Alkohol eine kraftspendende und gesundheitsfordernde \\ ir 'ung habe, so ist es natürlich nicht leicht, diesen Glauben nun auf einmal zu erschüttern. Aber die schlaue Bauernlogik überliegt und sagt sich: entweder richtet der Alkohol keinen Schaden an und ist etwas gutes — dann trinke ich ihn; oder er ist etwas schadliches — dann tnnke ich ihn überhaupt nicht. zeitschrift für das landliche Fortbildungsschulwesen in Preussen" oifr Ïutmer 1910, Seite 30, : Dle Kartoffel und ihre mdujnelle Verwendung: „Mit Massen genossen, ist detBranntweim haupt nicht nur ein durchaus un sc h adl iches, sondern entschieden bekömmliches G en u s smi tt el. Da nun Schaden des Alkohols in keiner Gemeinde verborgen bleiben können, so bedarf es meist nur eines Hinweises auf diese, um den Wunsch nach weiterer Aufklarung und Belehrung auszulösen. In den kleineren Stadten hat man bei der Agitation mit der grosseren Gleichgültigkeit, der grosseren Macht und Suggestion derTrinkanschauungenund dem weiteren Uebelstande zu rechnen, dass die Menschen dort schon „alles wissen", wie sie sagen, also schwer oder haufig unbelehrbar sind. Auf dem Lande weiss man, dass man noch vieles nicht weiss, ist dankbarer für Aufklarung, prüft ohne Stammtischfreunde um Rat zu fragen, und handelt selbstandig. Klar abgegrenzte Dinge, wie die volle Enthaltsamkeit von allen berauschenden Getranken, werden leicht verstanden, aber es ist natürlich nicht zu verlangen, dass der einfacheLandbewohner das Problem der Massigkeit lösen soll, welches der gesammten Wissenschaft zu lösen noch nicht gelungen ist. Wer in der praktischen Werbearbeit sich betatigt hat, weiss wie verhaltnissmassig leicht der Enthaltsamkeits-Gedanke alle sich ihm auf dem Lande entgegentürmenden Schwierigkeiten überwindet, wie empfanglich man dort z.B. schon für das Gemeindebestimmungsrecht ist. Die engere Zusammengehörigkeit in einem Dorfe übt natürlich auch eine engere Beeinflussung der Bewohner unter einander aus; es ist dalier nicht immer leicht, Jemanden zu finden und ihn zu veranlassen, sich aus der Reihe zu reissen und seinen eigenen Weg zu gehen. Die Worte „unmöglich" und „hier geht es nicht" kann man aber ruhig als veraltet bei Seite legen, ein fester Wille hat noch immer zum Ziele geführt. Eine eigene Wahrnehmung habe ich machen können, namlich, dass in Dörfern, wo mehr als eine Wirtschaft und somit auch mehr als eine Partei waren, die Einführung der Organisation sich vereinfachte und leichter gestaltete, als dort wo nur eine Wirtschaft war. Es zeigt sich hier, dass mehrere Machtfaktoren leichter an Macht verlieren als einer. Denn Machtfaktoren sind in einem Dorfe die Wirtschaften: es ist leider ja gar kein seltener Fall, dass der Inhaber der grössten Macht, der Gemeindevorsteher oder Bürgermeister, zugleich Inhaber der Kneipe und Gastwirt ist. Wenn unter solchen Umstanden das ganze öffentliche Leben, Gemeinderatssitzungen, Wahlen für Staat und Gemeinde, Kontrollversammlungen, öffentliche Holz- oder andereVersteigerungen, Lohnzahlungen, Auszahlungen, z.B. der Milchgenossenschaften, Viehhandel u.s.w. im Wirtshaus sich abspielt, — so wird das kein Verwundern hervorrufen. Wird doch auch die zugründendeAbstinenz-Organisation in den meisten Fallen dort ïhren Anfang nehmen müssen; und es muss anerkannt werden, dass sich in manchen Landgemeinden noch Gastwirte finden, die vielleicht in ihrem Haupt- oder Nebenberufe auch Landwirtschaft betreiben, und die — rein sachlich — die Abstinenzbewegung durchaus wertschatzen, und bei der Vergebung ihrer Lokale für Festlichkeiten, die alkoholgegnerischen bereits den alkoholfreundlichen Vereinigungen vielfach vorziehen. Wenn es den eifrigen Bemühungen der Enthaltsamkeitsbewegung gelingen wird, das Gemeindebestimmungsrecht zum Gesetze zu erheben, so wird sich gerade hier in den Landgemeinden der enorme nicht hoch genug einzuschatzende Wert desselben sehr bald erweisen: Verstandnis für dasselbe ist hier gewiss vorhanden. Wie aus einer Uebersicht im Berichte der deutschen Grossloge II des I.O.G.T. sich ergiebt, unterstützen eine grosse Zahl landlicher Gemeinden bereits die Abstinenzbestrebungen ihrer Logen durch Beitrage zu den Werbekosten, durch Ueberlassung der Gemeindesale, Schulen u.s.w. Der frühere direkte W iderstand der Behörden ist immer mehr und mehr zurückgetreten, wenn auch an dessen Stelle verschiedentlich ein sogenannter passiver Widerstand einzelner massgebenden Persönlichkeiten getreten ist, der von manchen tapferen Streitern für die gute Sache ebenfalls recht schwer empfunden wird. Wo aber die geistigen Fuhrer des Ortes, die Geistlichen, die Lehrer und vereinzelt auch die Aerzte die Bewegung anerkennen und die Organisationen durch ihre Mitgliederschaft starken, da geht es natürlich am besten vorwarts. Die Leute auf dem Lande haben noch vielen Autoritatsglauben behalten, und lassen sich durch solche Beispiele und Vorbilder viel mehr beeinflussen als man denkt. Die Logen des Guttemplerordens das katholische Kreuzbündnis und das blaue Kreuz haben durch ihre greifbaren, überall anerkannten Erfolge gerade hier die MögHchkeit, die Berechtigung und die Kraft ihrer Existenz erwiesen; nicht immer numerisch durch eine grosse Mitgliederzahl, wohl aber durch den von ïhnen hervorgerufenen Umschwung der Anschauungen. In Landstadtchen und Dörfern werden die ersten Schwierigkeiten der Einführung eines neuen „Vereins", der noch nicht einmal der Vergnügungssucht dienen will, am besten durch aufklarende volkstümliche, leicht verstandliche Vortragstatigkeit überwunden. Die Aussicht auf einen bleibenden Erfolg wird beinahe gesichert, wenn der Vortragende nicht heute kommt und morgen weiterfahrt, sondern in der Lage ist, ein paar Tage schon vor dem Vortrage, besonders aber nach demselben, Fühlung durch persönlichen Besuch und Aussprachen mit seinen Zuhörern nehmen zu können; ich sage ausdrücklich nicht mit den sogenannten massgebenden und führenden Persönlichkeiten, weil nur zu haufig gerade bei den landlichen Honoratioren, an Stelle der fehlenden sonstigen geistigen Anregungen wie Theater, Konzerte etc., der standige Genuss geistiger Getranke -getreten ist. Die hierdurch erzeugte Gleichgültigkeit ist meist erst dann zu beseitigen, wenn die Betreffenden am eigenen Leibe die Folgen ihrer Alkoholverseuchung spüren. Es muss die Hauptaufgabe des Organisierenden sein, sich nach Menschen umzusehen, die für unsere Sache massgebend und führend sein können—ganz gleich welchem Berufe sie angehören; die klaren nüchternen Kopfes, mit werktatiger Nachstenliebe, ihre sozialen Pflichten noch begreifen können. Wenn mir darauf entgegnet wird: wo findet man solche Leute, so antworte ich mit Stolz: auf dem Lande sind solche Menschen noch immer zu finden gewesen, man muss sich nur nicht die Mühe verdriessen lassen, sie zu suchen. In meiner Vortrags- und Werbetatigkeit muss ich es als eine grosse Ausnahme bezeichnen, wenn einmal auf dem Lande nicht die geeigneten Persönlichkeiten zu finden waren. Einige Erfahrung glaube ich — ohne anmassend zu sein — hier wohl beanspruchen zu dürfen, da von den beinahe 1000 Vortragen, die ich in den letzten 12 Jahren gehalten habe, über die Halfte auf solche kleineren Orte auf dem Lande fallen. Also solche Personen müssen gesucht und gefunden werden, wenn eine Organisation eingeführt werden soll; denn es darf nicht Aufgabe des Organisators sein, die Arbeit in kürzester Zeit alle selbst zu vei richten, er muss die Menschen finden, die nun weiter arbeiten, wirken und werben, die dann durch ihre Betatigung die rechte Freude und ehrlich verdiente Genugtuung an ihren Werke haben werden. Dadurch verhütet man, dass das Werk an die eigene Person gebunden ist, und naturgemass gefahrdet werden muss, wenn man den Wanderstab weiter setzt. Bemerkenswert sind die Erfahrungen, die Pfarrer Nast in Württemberg in seiner eben erschienenen Schrift1): „Alkohol und Wohlfahrtspflege'' aussert. Er sagt wörtlich: „Es ist gar kein Grund zu sagen, dass vollstandige Abstinenz bei unseren Bauern ein unerreichbares Ziel sei. Gewiss wird's nicht leicht sein, denn der Bauer ist zah. Aber so gut das Most- und Biertrinkpn erst seit etwa 100 Jahren aufgekommen ist, so gut kann's auch wieder abkommen." Und weiter: „Als Ziel, und zwar als eines für die nachste Zukunft, wollen wir unseren Bauern von vorneherem die Totalabstinenz vor's Auge stellen. Sie allein hat etwas Begeisterndes in sich, weil sie ganz newe Perspektiven eröffnet, wahrend die Massigkeit mit ihrem „nicht zu viel, nicht zu viel", etwas Pedantisches an sich hat, das beim Bauern sicherlich am allerwenigsten ausrichten wird." Es freute mich ungemein hierdurch feststellen zu können, dass die Erfahrungen im Süden Deutschlands sich genau mit denen des Nordens decken. Die Behauptung, es sei unmöglich, die Abstinenz auf dem Lande einzuführen, muss daher zurückgewiesen werden, da sie durch nichts bewiesen, aber durch vieles widerlegt ist. Weil man mit Massigkeitsvereinen auf dem Lande keine positiven und bleibenden Erfolge erzielen konnte, nahm man als selbstverstandlich an, dass man mit der weitergehenden Forderung der Enthaltsamkeit erst recht nichts erreichen werde. Der Erfolg hat aber das Gegenteil klar und deutlich bewiesen. Welcher Umschwung in wirtschaftlicher und ethischer Beziehung durch Einführung einer Enthaltsamkeits-Organisation zu erzielen ist, wurde mir besonders deutlich in einem Dorfe Nord-Schleswigs vor Augen geführt. Das ganze Dorf stand dicht vor dem wirtschaftlichen Ruin, das beliebteste Getranke im Sommer und im Winter war ein Grog, der hergestellt wurde, indem man statt Wasser Schnaps heiss machte, und diesem heissem Schnapse nun Arrac, Rumm und Zucker zusetzte. Das war vor 5 Jahren als ich hingeschickt wurde, um zu versuchen den Guttemplerorden einzuführen. Es gelang den Gemeindevorsteher und den Sohn desselben, i) Alkohol und Wohlfahrtspllege, S. 23 und 24. einen Bauern, zu gewinnen, die nun ihrerseits nach kurzer Zeit soviele ihrer Nachbarn und Freunde überzeugen konnten, dass verhaltnissmassig sehr bald eine Guttemplerloge am Orte gegriindet werden konnte, die heute 2/a der Einwohner zu ihren Mitgliedern zahlt. An Stelle des drohenden Ruins und der Verrohung, ist heute gesicherter ruhiger Wohlstand getreten. Und nun behaupte man noch einmal dass es unmöglich sei, die Abstinenz auf dem Lande einzuführen. Wiederum ganz anders gestaltet sich die Einführung der Enthaltsamkeits-Organisationen auf grosseren Gütern und Gutsbezirken, da hier die Arbeiter, auch in ihrem Privatleben, in einem grosseren Abhangigkeitsverhaltnis zur Gutsherrschaft stehen. Nach der Stellung des Arbeitsgebers zur Alkoholfrage wird sich hier vielfach die Einführung von Enthaltsamkeits-Organisationen als möglich oder auch als unmöglich erweisen. Bei schroffer ablehnender Stellung des Arbeitgebers, wird wohl der Einzelne für seine Person abstinent sein können, es wird den Einzelnen aber wohl unmöglich sein, eine Organisation auf dem Gute einzuführen. Wenn im anderen Falie der Arbeitgeber seine Pflicht darin erkennt, seinen Arbeitnehmern auch ausserhalb des Arbeitsverhaltnisses menschlich naher zu treten, so wird er Einrichtungen treffen müssen, die in uneigennütziger Weise, ohne dass sie den Anschein einer Wohltatigkeit erwecken, für die Unterhaltung und auch das Vergnügen der Arbeiter sorgen. Es können allwöchentlich alkoholfreie Abende veranstaltet werden, an denen Arbeitgeber und- nehmer in zwangloser Weise zusammenkommen, Vortrage gehalten, Tagesfragen besprochen werden und an denen der Einzelne eigene Erlebnisse erzahlt. Allgemeine Vorschriften zu machen, wie sonst noch der Arbeitgeber für Geist und Gemüt seiner Arbeitsnehmer wirken kann, ist hier nicht der Ort; ich möchte nur darauf hinweisen, wie vergnügt und heiter in schönster Einigkeit meine alkoholfreien Erntefeste (zuerst im Jahre 1902) stets verlaufen sind, von denen noch wochen- und monatelang in naher und ferner Umgebung gesprochen wurde. Durch eine Umfrage habe ich von 89 abstinent lebenden Landwirten, Besitzern grösserer und kleinerer Betriebe in allen Teilen Deutschland's, bestatigt erhalten, dass sie durch Einführung und Bildung von Abstinenz-Organisationen einen Stamm alkohol- enthaltsamer Arbeiter sich geschaffen und seit J ahren sich erhielten, mit denen sie, ebenso wie ich, nur die günstigsten Erfahrungen gemacht haben. Es sei mir gestattet in Kürze auf diese meine persönlich gemachten Erfahrungen hinzuweisen. Nachdem ich selbst die Enthaltsamkeit geraume Zeit durchgeführt hatte und ich die in ihr liegende, das Leben umgestaltende Wahrheit an mir selbst erkannt hatte, konnte ich nicht anders, als aus innerem Zwange heraus, aus Pflichtgefühl und Menschenliebe, die Verbreitung dieser Erkenntnis zunachst denen zuzuwenden, mit denen ich in einer bereits gegebenen Lebens- und Arbeitsgemeinschaft stand, meinen Landarbeitern. Es verstand sich für mich von selbst, dass das nicht durch irgend welchen aussern Zwang geschehen konnte und dürfte. In erster Linie war ich auf die Beseitigung des in landlichen Verhaltnissen meist üblichen Missbrauches, den Arbeitern ein zum Lohn gehöriges Deputat von Schnaps und Bier zum taglichen Gebrauch zu verabreichen, bedacht. Diese Sitte muss, da sie den Arbeiter direkt zum gewohnheitsmassigen Alkoholgenuss verführt, als unsittlich bezeichnet werden. Nach vorhergegangener gelegentlicher Erörterung über diesen Punkt gingen die Arbeiter schliesslich bereitwillig auf meinen Vorschlag ein, ihnen statt der Getranke am Ende des Jahre seine entsprechende Summe in barem Gelde zu bieten. Diese Bereitwilligkeit meiner Arbeiter auf meinen V orschlag einzugehen, beruhte wohl zum guten Teil auf der Tatsache, dass ich ihnen bereits geraume Zeit die Abstinenz vorgelebt hatte, dass in meinem Hause kein Tropfen berauschendei Getianke genossen oder auch nur gehalten wurde — auch nicht bei Gesellschaften oder Einquartierungen, — obwohl ich, wie sie meinten, „es mir ja hatte leisten können." Diese Tatsache, die ihnen offen vor Augen lag, haben sie zuerst mit Kopfschütteln und Erstaunen wahrgenommen, allmahlich erst kamen sie zu der Auffassung, dass meine Lebensweise doch nicht blos ein sonderbarer Einfall sei, sondern dass das doch eine ganz gute Sache sein könne, dass es mir aber jedenfalls heiligei Ernst damit sei. Es ist mir mehr als zweifelhaft, ob der Vorschlag zur Beseitigung des Genusses berauschender Getranke von Seiten eines Aibeitgebers, aus dessen Haus der Larm der feuchtfröhligen Stimmung zu den Arbeiterwohnungen hinüber schallt, gleichen Erfolg haben würde, wie der meine. Auch hier ist das Beispiel, das Vorbild, das der Enthaltsame vorlebt, die Vorbedingung der Einwirkung auf Andere. Auf solcher Grundlage, die durch die Organisation erst gefestigt und dauernd wird, vollzieht sich dann allmahlich eine wesentliche Um- und Neugestaltung des Verhaltnisses zwischen Arbeitgeber und Ai beitnehmer, das für beide Teile nur erspriesslich ist. In diesem Zusammenhang muss auf die grosse Bedeutung unserer Guttemplerlogen für den Ausgleich der sozialen Unterschiede hingewiesen werden. Die gemeinsamen Interessen, die Fürsorge für Andere, die völlige Uneigennützigkeit gleich berechtiger Bestrebungen, führen zu einer Art Kampfgenossenschaft, die wir auf den Gütern — sonst allenfalls kurz vor den Wahlen — sporadisch beobachten können, die hier aber zum dauernden freundschaftlichen Vertrauensverhaltnis wird. Diese Darstellung der Erfahrungen, die ich in landwirtschaftlichen Betrieben gesammelt habe, wird zur Genüge beweisen, welch' reicher Gewinn für Arbeitgeber und -nehmer und ihr Verhaltnis zu einander, aus einer solchen Abstinenz-Organisation erwachsen können. Hiermit glaube ich den Beweis erbracht zu haben, dass der Kampf gegen den Alkoholismus auf dem ganzen Lande durch Enthaltsamkeits-Organisation nicht nur möglich ist, sondern auch mit Erfolg geführt werden kann; es wird sich nur darum handeln, die Organisation den entsprechenden Verhaltnissen anzupassen. Wenn ich auch erfahrungs-und naturgemass den mit urwüchsiger Volkskraft arbeitenden Guttemplerorden als d i e Organisation ansehe, die überall volkstümlich ist, die überall allen Verhaltnissen angepasst werden kann, so gebe ich doch zu, dass die Einiührung anderer Enthaltsamkeits-Organisationen in besonderen Fallen rascher und leichter sich vollziehen lasst, und dann natürlich auch zum Erfolge führt. Ich nenne die auf dem Boden ganzlicher Enthaltsamkeit stehenden Vereine des evangelischen blauen ICreuzes, des katholischen Kreuzbündnisses, der Arbeiter Abstinentenbundes, der verschiedenen enthaltsamen Berufsvereine, und das beste kommt zuletzt — des Bundes abstinenter Frauen. Alle diese Organisationen werden in Folge ihres klaren, jedem 25 verstandlichen Programmes, segenreich auf dem Lande wirken können. Es dürfte aber bei dieser Gelegenheit am Platze sein, nur ïm Interesse der Sache, der wir dienen wollen, ohne Eifer und Gehassigkeit die Massigkeits- oder Missbrauchs-Organisationen dringend zu bitten, mit ihren Bestrebungen zum mindesten dem Lande fern zu bleiben. Hier ist ein Feld, auf welchem sie niemals, oder nur ganz ausnahmsweise und vorübergehend, etwas erreichen können. Es ist aber eine Tatsache, die ich haufiger feststellen konnte, dass durch plötzliches hineinwerfen der Massigkeitsidee nach unserer vorbereitenden Tatigkeit, die Gründung von Enthaltsamkeits-Organisationen und damit die Bewegung gegen den Alkoholismus aufgehalten und verzögert wurde. In unserem deutschen Landvolke ruhen noch viele gesunde Krafte, die leicht und gerne den richtigen Weg finden werden, wenn er ihnen nur angedeutet wird. Daher fort mit allen falschen Wegweisern! Bedenken wir, dass die Erwartung und Hoffnung zur Besserung unserer schadhaften sozialen Verhaltnisse in der Stadt, nur durch diese an Körper und Geist noch gesunderen Krafte des Landes erfolgen kann. Wenn wir Menschen zunachst zwar Individuen sind, vollberechtigte Einzelgeschöpfe, mit vollberechtigten Selbstzwecken, so dürfen wir nicht vergessen, dass wir alle aber Mitglieder der grössesten Organisation, der Menschenfamilie sind, und dass diese Gemeinschaft auch Opfer vom Einzelnen verlangen kann und verlangen muss. Eines Jeden Sein und Tun übt auf andere, auf seine nahere und fernere Umgebung einen schwer wiegenden Einfluss aus. Der Mensch kann nicht für sich allein gut oder böse sein! Jedes Wort, jede Handlung wirkt weiter, und so muss Jeder an der gleichen grossen Verantwortung mittragen durch sein Beispiel, ja schon durch sein einfaches Dasein. Deshalb auf zum Zusammenschluss zur Organisation aller unserer besten Krafte! Auf zum Kampfe gegen unsere heutigen künstlich konstruirten Trinksitten! Auf zum Kampfe für die uralte göttlich natürliche Moral, für die Enthaltsamkeit! In diesem Zeichen müssen wir, in diesem Zeichen werden wir den Sieg erringen, der ein wichtigeres geschichtliches Ereignis darstellen wird, als die meisten grossen Begebenheiten, von denen uns die poesieumwobenen Heldensagen erzahlen! Prasident Pastor N. Dalhoff: Dem Herrn Smith unsern besten Dank für die Verlesung der Leitsatze und für seinen Vortrag. Da Niemand sich zu der Diskussion meldet, erteile ich jetzt das Wort dem Herrn Professor Gonser, für sein Referat über: Neutrale und religiös-kirchliche bezw. parteipolitische alkoholgegnerische Organisationen. Prof. I. Gonser, (Berlin): lm Kampf gegen den Alkoholismus mit al] seinen Begleit- und Folgeerscheinungen sind die wichtigsten Kampfesmittel: Aufklarung und Erziehung, praktische Einrichtungen und Anstalten zur Vorbeugung gegenüber der Alkoholgefahr und zur Rettung und Heilung der Opfer der Alkohols, Gesetzgebungs- und Verwaltungsmassnahmen. Trager der Reformarbeiten und Reformvorschlage nach diesen verschiedenen Richtungen sind in erster Linie die alkoholgegnerischen Organisationen. Es rechtfertigt sich deshalb wieder einmal auch auf einem internationalen Kongress gegen den Alkoholismus, die Organisationsfragen zum Beratungsgegenstand zu machen, dies um so mehr, als die meisten Organisationen in den letzten Jahren in allen Kulturlandern in der Zahl ihrer Mitglieder, ihrer Verbande und Ortsgruppen, in der Erweiterung ihres Arbeits- und Einflussgebietes grosse Fortschritte aufweisen. Die Erkenntnis, dass es sich bei der Alkoholfrage um eines der bedeutsamsten Probleme der Volksgesundheit und Volks- wohlfahrt, um ein Kulturproblem ersten Ranges handelt, diese Erkenntnis setzt sich mehr und mehr durch. Beweise für diese erfreuliche Tatsache bietet jeder Vergleich zwischen einst und jetzt. Das Anwachsen der Zahl der alkoholgegnerischen Zeitschriften, — die geradezu massenhaften Veröffentlichungen über die Alkoholfrage in Form von Büchern, Broschüren, Flugblattern, Wandtafeln, Belehrungskarten, Aufsatzen in wissenschaftlichen Zeitschriften, — die Behandlung der Alkoholfrage auf zahlreichen Kongressen und Versammlungen von Aerzten, Volkswirten, Beamten, Geistlichen, Lehrern, Berufs- und Wirtschaftsverbanden, Krankenkassen, Arbeiterorganisationen, Fiauen etc., Gesetzentwürfe, die in einem Lande nach dem anderen von der Regierung ausgearbeitet und den Parlamenten vorgelegt werden, — das Verhalten der Presse, die trotz aller Hemmungen und Widerstande ihre Spalten der Diskussion über die Bekampfung der Alkoholismus mehr und mehr öffnet, — die Bemühungen der in ihrem Besitzstand bedrohten Alkoholinteressenten, die sogenannten Uebergriffe der Nüchternheitsbewegung abzuwehren — dies sind nur einzelne Belege für die 1 atsache: es geht vorwarts! Diesistin allererster Linie das Verdienst der alkoholgegnerischen Organisationen. Sie sind es, welche die praktischen Einrichtungen zur Bewahrung Trünkgefahrdeter und zur Heilung Tiunksüchtiger teils geschaffen, teils angeregt haben; sie haben das soziale Pflichtund Verantwortlichkeitsgefühl im Kampfe gegen den Alkoholismus geweckt und gescharft; sie haben die Behörden m Staat und Gemeinde, in Kirche und Schule immer von neuem gedrangt, ihren Einfluss in unserem Sinne zu verwerten; sie haben den Behörden die geeigneten Mittel und Wege für erfolgreiche Bekampfung des Alkoholismus aufgezeigt und, was notwendige Vorbedingung des Erfolges ist, in der Bevölkerung das Verstandnis für Zweckmassigkeit und Notwendigkeit der Gesetzgebungsund Verwaltungsmassnahmen zu verbreiten sich bemüht. Die Erziehungs- und Machtfaktoren in Staat und Gemeinde, Kirche und Schule, viele einzelne Volksfreunde, die freiwilligen Liebeskrafte in der Inneren Mission und Charitas, haben wohl schon seit langem da und dort mit Eifer sich bemüht, dem Alkoholismus entgegenzutreten. Aber: der Alkoholkonsum stieg, die Alkoholgefahr wurde nicht kleiner, sondern grösser, die Zahl der Opfer vermehrte sich. Es gelang den Organen des Staates und der Gemeinde nicht, eine Volksbewegung grossen Stils gegen den Alkoholismus zu schaffen. Wenn wir demnach, im Bliek hinein in die Gegenwart und hinaus in die Zukunft alles Recht haben, Optimisten zu sein, so gründet sich diese Zuversicht gerade auf die Tatigkeit und Erfolge der alkoholgegnerischen Organisationen. Ich stelle diese Erörterungen an die Spitze, nicht um ein Loblied auf diese Organisationen anzustimmen (wer in und an ihnen arbeitet, hat am wenigsten Veranlassung dazu!), sondern um ihre hervorragende, in gewissem Sinne überragende Bedeutung für die gesamte Nüchternheitsbewegung zu betonen und zu beweisen. II. Je weiter aber die Nüchternheitsbewegung vorwarts schreitet, um so grösser wird das Unbehagen, um so starker und leidenschaftlicher wird der Widerstand der Alkoholinteressenten. Die Alkohol-Industrie hat seit Jahrzehnten mit steigenden Kapitalien und steigenden Gewinnen gearbeitet. Das Alkoholkapital wurde zu einer gewaltigen Macht im öffentlichen Leben, durch die volkswirtschaftlichen Werte, über die es verfügt, durch die mit allen Mitteln der Reklame, in immer anziehender ausgestatteten Lokalen sich vollziehende Anpreisung und Darbietung alkoholischer Getranke, durch den Einfluss auf alle diejenigen, welche direkt oder indirekt von ihm abhangen (Angestellte, Lieferanten, Hausbesitzer, Zeitungsverleger u.a.) Gefahrlich war's, den Leu zu wecken! Nun ist er geweckt! Er geht aus der Defensive zur Offensive über. Da und dort kam es schon zu scharfen Zusammenstössen. Dies sind aber, wenigstens in den Landern des europaischen Festlandes, erst Vorpostengefechte. Der Hauptkampf wird noch kommen. In diesem Kampfe wird die grösste Aufgabe den alkoholgegnerischen Organisationen zufallen. Die Waffen, mit denen von ihnen der Kampf geführt wird, werden andere sein für die Abstinenzorganisationen, andere für die Temperenzorganisationen. Einig werden sie aber sein in der Vertretung der Ueberzeugung: Die Nüchternheitsbewegung auf der Linie des Kampfes gegen den Missbrauch, wie gegen jeden Gebrauch geistiger Getranke ist eine Kulturbewegung, die nicht aufgehalten werden darf und kann in der Zurückweisung aller unberechtigten und irreführenden Behauptungen und Vorwürfe, — in der Forderung, dass der heutige Alkoholkonsum unter allen Umstanden und mit allen erlaubten Mitteln eingeschrankt werden muss. Die Entscheidungskampfe, die in einzelnen Landern schon eingesetzt haben, in anderen Landern folgen werden, sind ein neuer Anlass, über die bestmögliche Organisierung unserer Arbeit Gedanken, Erfahrungen und Vorschlage auszutauschen, damit die Kampfestruppen geschult und die Arsenale mit erprobten Waffen gefüllt veerden. III. Bei früheren Verhandlungen über die Frage der Organisation war die mehr oder weniger die Gedankenentwicklung bestimmende Frage: Welche Organisationen empfehlen sich mehr und erreichen mehr — die Temperenz- oder die Abstinenzorganisationen? Diese Kontroversen losten mancherlei gegenseitige Kritik und Polemik aus. Dadurch wurde viel Kraft vergeudet, viel Verstimmung geschaffen, viel Arbeitsfreudigkeit getrübt, das Zusammenwirken bei der Lösung gemeinsamer Aufgaben erschwert, der gemeinsamen Sache nicht genützt, nicht selten geschadet. Es ist ein Fortschritt, dass die führenden Persönlichkeiten in beiden Lagern sich mehr und mehr davon überzeugten: die beiden Richtungen m ü s s e n freundschaftlich neben einander stehen, sichgegenseitig verstehend, anerkennend, erganzend und fördernd, eine Ueberzeugung, der noch jüngst Professor Forel Ausdruck gab in der Formel: Es soll nicht mehr heissen: hie Enthaltsame hie Massige, sondern: hie Alkoholinterressenten, hie Alkoholgegner, zu welch letzteren die Vertreter ernsthafter Massigkeit gehören. Diese Fragen scheiden also für meine heutigen Untersuchungen völlig aus. Eine andere Prüfung und Vergleichung soll uns beschaftigen. Wenn wir die alkoholgegnerischen Organisationen der Gegenwart in den verschiedenen Landern übersehen, treten uns folgende 3 Gruppen entgegen: 1. religiös-kirchliche Organisationen, welche in den Mittelpunkt der Arbeit den Gedanken religiöser Erziehung und Rettung stellen, und ausschliesslich oder fast ausschliesslich Mitglieder einer bestimmten religiösen Gemeinschaft oder Richtung sammeln. Hier kommen in erster Linie in Betracht die Vereinigungen des Blauen Kreuzes, des Katholischen Kreuzbündnisses und andere, weiterhin solche Organisationen welche ausgesprocheneimassen religiösen oder kirchlichen Charakter haben. 2. partei -politische. Organisationen, welche die Arbeit vom Gesichtspunkte einer bestimmten politischen Partei aus treiben, und ausschliesslich oder fast ausschliesslich Angehörige dieser Partei in ihren Reihen sammeln, und Fachorganisationen, welch die Angehörigen einzelner Berufe und Stande zu gemeinsamer Bearbeitung der Alkoholfrage — je unter Beriicksichtigung ihrer bestimmten Berufsaufgaben — sammeln. Zu den ersteren gehören wohl allein die alkoholgegnerischen Arbeiterorganisationen, welche in ihrer Mehrzahl mit der Sozialdemokratie verblinden sind, und, je entschiedener dieser Partei standpunkt vertreten wird, um so mehr ihre eigenen Wege gehen. Zu den letzteren gehören die alkoholgegnerischen Organisationen der Aerzte, Geistlichen, Juristen, Philologen, Lehrer, Lehrerinnen, Kaufleute, Eisenbahner, Postbeamten, Studenten, Schüler, der Marine, Kolonialinteressenten, Gasthausreformer, auch die Organisationen der Frauen können hier wohl eingereiht werden. 3. Neutrale Organisationen, welche nach ihren Statuten und in Wirklichkeit in den Mittelpunkt ihrer rein humanitaren Arbeit die Erhaltung und Starkung der Volksgesundheit, Volkswohlfahrt und Volkssittlichkeit stellen und für ihre Arbeit Mitglieder aus allen Religions-Gemeinschaften und politischen Parteien, aus allen Berufen und Standen sammeln. Dies sind die Organisationen der Guttempler (der alte I.O.G.T. und der neue neutrale Guttemplerorden, sowie die einzelnen kleinen Abzweigungen der Guttempler), die nationalen Vereine gegen den Missbrauch geistiger Getranke (bezw. gegen den Alkoholismus), die allgemeinen Alkoholgegner-Verbande u.a. ■ IV. Es ist ausserordentlich interessant, zu verfolgen und zu vergleichen, wie diese drei Grappen in den einzelnen Landern sich entwickelt haben. Das Bild, das sich ergibt, ist ausserst verschieden. Die Verschiedenheit ist bedingt durch die Persönlichkeiten, welche in bahnbrechender Tatigkeit den Kampf gegen den Alkoholismus begannen und Gesinnungs- und Kampfesgenossen um sich sammelten, weiterhin durch die Persönlichkeiten, welche an die Spitze der neugeschaffenen Organisationen traten, und durch den Resonanzboden, den diese Führer der Bewegung in den einzelnen Landern fanden. Dies zeigt ein kurzer Ueberblick über Grundsatze, Arbeiten, Fortschritte und Erfolge der verschiedenen Organisationen, wofür ich mir die Unterlagen durch einen Fragebogen sammelte. Der Fragebogen enthielt folgende Fragen: I. Starke der verschiedenartigen Organisationen. 1. Wie viele a) religiös-kirchliche (bezw. religiöse) Organisationen, b) partei-politische Organisationen, c) neutrale Organisationen gibt es in Ihrem Lande? 2. Wie gross ist die ungefahre G e s a m t mitgliedérzahl a) der religiös- kirchlichen (bezw. religiösen) Organisationen? b) der partei-politischen und Berufs Organisationen? c) der neutralen Organisationen? 3. Welche Organisationen haben in den letzten Jahren den starkeren Mitgliederzuwachs zu verzeichnen? 4. Welche Organisationen sind zuerst gegründet worden? II. Grundsatzliche Stellung und Tatigkeit der verschiedenartigen Organisationen. 1. Welchen grundsatzlichen Standpunkt (Kampf gegen den Missbrauch oder Kampf gegen jeden Gebrauch geistiger Getranke?) vertritt die Mehrzahl a) der religiös-kirchlichen Organisationen? b) der partei-politischen Organisationen? c) der neutralen Organisationen? 2. Welche der 3 Grappen stellt nach den Statuten und in Wirklichkeit in den Vordergrund ihrer Arbeit a) die Trinkerrettung? b) die Trinkerfürsorge? c) die vorbeugende Arbeit (Aufklarung, praktische Einrichtungen etc.)? d) die Arbeit an der Jugend? e) die Beeinflussung von Gesetzgebung und Verwaltung? 3. Welche der 3 Grappen hat in der einen oder anderen Richt - tung der unter 2a—e aufgeführten Arbeiten die grössten Erfolge (soweit sich dies annahernd beurteilen lasst)? III. Das Verhaltnis der verschiedenartigen Organisationen. 1. Besteht ein freundschaftliches Nebeneinanderarbeiten? 2. Wenn dies nicht der Fall ist, auf welcher Seite liegt die Ursache? 3. Besteht eine Zentralstelle, in welcher samtliche Organisationen zusammengefasst sind? 4. Wenn dies nicht der Fall ist, — sind schon Versuche zu solchem Zusammenschluss gemacht worden, aberges cheitert ? Bei wem lag die Ursache? IV. Das Verhaltnis der verschiedenartigen Organisationen zu der Staatsregierung. Welcher Art von Organisationen gewahrt die Staatsregierung einen Beitrag? (wie gross ist der Beitrag?) Die einzelnen Lander ergeben, soweit ich eben das Material bekommen konnte, folgendes Bild, wobei aber ausdrücklich darauf hingewiesen werden nïuss, dass die Einreihung der Organisationen in die verschiedenen Grappen, die Beurteilung ihrer Erfolge und ihresEinflusses nicht immer leicht, in einzelnen Fallen fast unmöglich war. V. Der Ueberblick über diese einzelnen Bilder legt folgendes Urteil nahe: Das Bedürfnis nach der dreifachen Organisationsform (religiöskirchliche, — partei-politische und berufliche — neutrale Organisationen) scheint überall empfunden zu werden. Die parteipolitischen bezw. beruflichen Organisationen sind überall in Minderzahl. Ob die neutralen oder religiös-kirchlichen Organisationen stark überwiegen, ist in den einzelnen Landern verschieden. Auch die Fortschritte der einen oder anderen Art von Grappen weist starke Unterschiede auf. Durch die grundsatzliche Stellung zur Alkoholfrage (ob allgemeine Forderang der Abstinenz oder Kampf gegen den Missbrauch geistiger Getranke) entstehen weitere Differenzierungen. Wahrend früher eine gewisse Verteilung der Aufgaben stattgefunden hatte, beteiligen sich jetzt alle Grappen mehr oder weniger an allen Arbeiten vorbeugender und re'ttender Art. Das Verhaltnis der verschiedenen Organisationen zueinander ist nicht überall auf harmonische Töne gestimmt. Das Bedürfnis, sich zu verstandigen, wird aber immer starker empfunden und immer mehr verwirklicht. Auffallig ist besonders in einzelnen Landern die grosse Z a h 1 der Organisationen, die sich dadurch erklart, dass innerhalb der 3 Grappen wieder neue Zweigungen sich vollziehen. In Deutschland z.B. haben wir ungefahr 50 selbstandige Organisationen, von denen jede wieder ihre Verbande — teils mehr teils minder — hat. Diese Mannigfaltigkeit ist erfreulich, weil sie zeigt, wie ausserordentlich verschiedenartige Krafte sich in den Dienst der guten Sache stellen. Die Vielheit und Vielgestaltigkeit hat aber auch ihre bedenklichen Seiten: jede neue Gruppe, die sich organisiert, muss ihre Daseinsnotwendigkeit beweisen, muss also zu diesem Zwecke nachweisen, dass die schon bestehenden Organisationen irgendwelche Lücken in ihrer Tatigkeit oder Mangel in ihrer Organisation haben. Dies schafft gleich zu Beginn Verstimmungen hinüber und herüber. Sodann: je grösser die Zahl der Organisationen, um so grösser die Zersplitterung der Krafte, eine Zersplitterung, die wohl nicht immer aufgewogen wird durch die Stosskraft einer geschlossenen Gesinnungseinheit innerhalb der neuen Organisation, — eine Zersplitterung der Geld- und Personalkrafte. Ich weise nur auf eines hin: die Ueberfülle von Zeitschriften (in deutscher Sprache haben wir nach einer Aufstellung vom Oktober 1909: 67 alkoholgegnerische Zeitschriften, wozu noch 3 Zeitungskorrespondenzen kommen). Mit der Quantitat steigt nicht immer auch ihre Qualitat. Endlich: Mit Zunehmen der Zahl der Organisationen wird die Konkurrenz, die bei einer kleineren Zahl einen edlen Wettstreit im Einsatz aller Krafte auslösen kann, immer mehr dazu führen, dass in der Jagd nach Mitgliedern, in dem Suchen nach Geldquellen, in der Inangriffnahme neuer Arbeitsfelder hinüber und herüber in die Besitzstande der anderen eingegriffen wird und dadurch Reibeflachen entstehen, Zusammenstösse erfolgen können, — im Kleinen zum Schaden der Arbeit in der einzelnen Stadt, im Grossen zum Schaden der Wechselerziehungen der betreffenden Gesamtorganisationen. Die Grosse der Aufgaben aber, die zu lösen, die Wucht der Widerstande, die zu überwinden sind, erfordern s t a r k e Organisationen, die in der Lage sind, in zureichendem Masse tüchtige Hilfskrafte heranzuziehen und dadurch Tüchtiges und Nachhaltiges zu leisten. Wir kommen darauf spater noch einmal zurück. Was folgt daraus? Wo Persönlichkeiten sind, die sich im Kampfe gegen den Alkoholismus betatigen wollen, aber an jeder der bestehenden Organisationen etwas auszusetzen haben, sollten sich dreimal die Frage vorlegen, ob sie nicht ihre Arbeitskraft in einen schon bestehenden Rahmen hineinstellen können und vielleicht gerade berufen waren, die beanstandeten Mangel durch positive Mitarbeit zu heben; sie sollten sich ferner dreimal die Erfahrungstatsache vergegenwartigen, dass es gerade auf unserem Gebiete in ganz besonderem Sinne gilt: Einigkeit macht stark! In allen Organisationen wird nach arbeitsfreudigen Mannern und Frauen gesucht! Die Organisationen aber, die nun einmal bestehen, haben im Interesse der Gesamtbewegung, der doch alle dienen wollen, die ernste Pflicht, die gegenseitige Kritik auf ein kleinstes Mindestmass des Allernötigsten zu beschranken. Ich bin immer erstaunt, wieviel Spalten in nicht wenigen Zeitschiiften mit Angriffen hinüber und herüber ausgefüllt sind. Gibt es wirklich nichts Praktischeres und Notwendigeres zu tun? Lohnt sich dieser Einsatz an Zeit, Geist und Druckerschwarze? Darf ich hier einmal persönlich werden: in den 8 Jahren, seit mir die verantwortliche Geschaftsführung des Deutschen Vereins gegen den Missbrauch geistiger Getranke obliegt, habe ich eine L nmenge von Artikeln zu lesen den Genuss gehabt, die sich mit unserem Verein, mit seinen Grundsatzen und Arbeiten, zum Teil auch mit meiner Person kritisch beschaftigten. Ich habe auf alle diese Angriffe konsequent geschwiegen — nicht aus Missachtung des Artikels oder des Artikelschreibers, sondern weil ich so viel praktische, notwendige Arbeit zu leisten hatte, dass ich die Zeit nicht fand zu einem auch nur einigermassen eingehenden Gegenartikel. Ausserdem: Rede veranlasst Gegenrede und Gegenrede wieder eine solche. Schliesslich bleibt doch jeder Teil zumeist bei seiner Ueberzeugung, die er sich in den Jahren praktischer Tatigkeit durch vielseitige Erfahrungen gebildet hat. Nicht das Trennende sollte in den Vordergrund gestellt werden, sondern das Gemeinsame, nicht tiefe Graben sollten gezogen, sondern Brücken geschlagen werden. Die Gruppen sollten nicht ausserlich und innerlich einander entfremdet, sondern einander nahergerückt werden, — immer im Gedanken daran, dass sie nach bestem Wissen und Gewissen der einen grossen und guten Sache dienen und dass duobus certantibus nur tertius gaudet. Dann ist es möglich, sich zu verstandigen über ein freundschaftliches Nebeneinanderarbeiten, dann ist es auch möglich, da, wo die \ erhaltnisse es gestatten oder notwendig erscheinen lassen, zusammenzugehen — in einmütiger Abwehr von Angriffen, die sich schliesslich gegen alle alkoholgegnerischen Bestrebungen richten' *n einmütigem Zusammenwirken dann, wenn nur durch geschlossenes Vorgehen ein Erfolg zu erreichen ist. VI. Welches sind nun aber die speziellen Aufgaben, welche den neutralen Organisationen zufallen? Die religiös-kirchlichen Organisationen haben, insbesondere wo es sich um die Trinkerrettung handelt, grosse Aufgaben zu lösen, für welche sie durch die in ihnen wirkenden Krafte besonders fahig sind, F a c h-Organisationen können bei ihrer Arbeit die speziellen Bedürfnisse der einzelnen Berufe berücksichtigen und befriedigen, A r b e i t e r -Organisationen werden innerhalb der Arbeiterschaft leichter V erstandnis und Vertrauen finden, als wenn die Anregungen von aussen kommen. Aber .... gerade angesichts dieses Auseinander und Nebeneinander müssen neutrale Organisationen bestehen, welche die Angehörigen aller Konfessionen, aller Parteien, aller Berufe und Stande sammeln und alle verfügbaren Erziehungs- und Heilkrafte zusammenfassen. Sie sind nötig, damit Einseitigkeiten möglichst überwunden und Ausgleiche möglichst hergestellt werden, damit einer Kraftezersplitterung tunlichst vorgebeugt wird. Eben weil von allen Seiten her die Krafte in neutralen Organisationen zusammengeschlossen werden, deshalb gehen auch die Anregungen und Einflüsse nach allen Richtungen, in alle Kreise. Auf neutraler Grundlage kann jedermann mitarbeiten. Die Möglichkeit der Ausdehnung der Mitgliederzahl und der Betatigung ist nach keiner Richtung hin beschrarikt. So können Organisationen gebildet werden, die stark genug sind, um in der Zeitschrift, die herausgegeben wird, in den Veröffentlichungen, die zur Verbreitung kommen, in Kursen und Ausstellungen, in praktischen Einrichtungen etc. das Bestmögliche zu leisten, um auf die öffentliche Meinungeinenbestimmenden Einflusszu gewinnen, um und dies ist ganz besonders wichtig auch gegen- über den Gesetzgebungs-Faktoren in Regierungen und Parlamenten, gegenüber den Verwaltungsstellen \\ ünsche und Forderungen mit dem nötigen Nachdruck zu vertreten. Die Nüchternheitsbewegung hat mit den machtigen \\ iderstanden der alten Gewohnheit, der nkenntnis und Gleichgültigkeit, der reellen Verhaltnisse im Volksleben, der offenen und verdeckten Angriffe des Alkoholkapitals zu rechnen. Grosse neutrale Organisationen, hinter denen Angehörige aller Berufe und Stande, aller kirchlichen und politischen Richtungen stehen, werden in diesem Kampfe eine breitere und starkere Phalanx darstellen, als Organisationen, hinter denen nur ein bestimmter Ausschnitt der Bevölkerung steht. Solche neutralen Organisationen werden — und dies eine Wirkung, die über die Antialkoholbewegung hinausgeht — in unserer politisch, sozial und konfessionell so vielfach zerrissenen Gegenwart die Gelegenheit bieten, dass Menschen und Volksteile, die sonst mit Misstrauen oderFeindseligkeit einander gegenüberstehen, sich bei gemeinsamer Arbeit für eine gemeinnütz'ge grosse Sache zusammenfinden und sich wieder gegenseitig naher kommen. Wenn ich auch hier persönlich werden darf — wie oft ist es mir schon ein erhebendes Gefühl gewesen: endlich ein Boden, auf dem Volksgenossen, die sonst durch ihre Weltanschauung oder durch ihre politische und soziale Stellung getrennt sind, sich wieder darauf besinnen, dass es doch gemeinsame wertvolle Aufgaben gibt, — ein Boden, auf dem die verschiedensten Geister gerade durch das gemeinsame Arbeiten sich wieder persönlich kennen und schatzen lernen. VII. Voraussetzung für die Verwirklichung dieses Ideals oder wenigstens für Annaherung an dasselbe ist, dass die Neutralitat auch aufrichtig, ernstlich und konsequent durchgeführt wird, dass nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis die verschiedenen Krafte sich frei entfalten können und dürfen (nur mit der Einschrankung, dass die Vorherrschaft einer bestimmt begrenzten Richtung, die einseitige Vertretung bestimmter Emzel-interessen vermieden werden muss), dass von der Vereinsleitung auf die Anschauungen und Empfindungen, Bedürfnisse und \\ ünsche der verschiedenen im Verein zusammengeschlossenen Mitglieder und Kreise die nötige Rücksicht genommen wird. Dies ist in der praktischen Durchführung nicht immer leicht, aber es ist möglich. Der praktischen Durchführung dieses Gedankens dienen vor allem Kommissionen, die innerhalb des neutralen Vereins einzelne Gebiete unter Heranziehung der Fachmanner, der passiv und aktiv Interessierten zu bearbeiten haben, und mit einer gewissen Selbstandigkeit der Aktion ausgestattet sind, —selbstverstandlich unter Oberleitung des VereinsVorstandes. Als solche Kommissionen können in Betracht kommen: Eine wissenschaftlich-literarische Kommission, die unter Beiziehung von Aerzten, Volkswirten, Sozial-Politikern u.a. zu prüfen hat, was auf dem Gebiete der Einzel- und Volkshygiene, Volkswirtschaft etc. Neues erarbeitet worden ist, event. literarisch verwertet, praktisch verwertet werden muss. Eine padagogische Kommission, die unter Beiziehung von Schulleitern, Geistlichen, Lehrern, Lehrerinnen u.a. die Aufgabe zu lösen sucht, auf die alkoholfreie Jugenderziehung in Schule und Haus und durch die Schule auf die gesamte Volkserziehung hinzuwirken — mit Eingaben, Veröffentlichungen, Kursen, Kongressen, besonderen Veranstaltungen etc. Eine juristische Kommission, die unter Beiziehung von Mannern der Wissenschaft, der Rechtsprechung und der Gefangnisverwaltung und Kommunal-Politikern mit den Fragen der Gesetzgebung und Verwaltung sich beschaftigt, insbesondere mit Gesetzesentwürfen und Verwaltungsmassnahmen, die neu angeregt werden sollen oder von den massgebenden Stellen in Aussicht genommen sind. Eine T r i n k e r f ü r s o r g e-Kommission, die unter Beiziehung der an diesem gerade in der Gegenwart neu in Angriff genommenen Hilfswerk beteiligten amtlichen Stellen, Vereine und Einzelpersonen über die bestmögliche Organisationsform und Arbeitsmethode sich verstandigt, für den Ausbau dieser Arbeit Konferenzen einberuft und Kurse einrichtet und für diese Arbeit innerhalb und ausserhalb des Gesamtvereins Verstandnis und Interesse zu wecken versucht. Eine praktische Kommission, die unter Beiziehung von Praktikern von Erfahrung und Einfluss immer neu die Frage prüft, welche praktischen Einrichtungen im Kampfe gegen den Alkoholismus sich bewahrt haben und als notwendig erweisen. Eine Land kommission, die unter Beiziehung von Kennern des Landlebens Mittel und Wege sucht, unsere Gedanken aus den Stadten auch auf das Land hinauszutragen, damit nicht, was so manchen sozialen Hilfswerken, so auch der Antialkoholbewegung, nicht ganz mit Unrecht, vorgeworfen wird, die Arbeit auf die Stadte beschrankt bleibt. Eine F r a u e n kommission, die den in der Frauenwelt immer starker hervortretenden guten Willen der Mitarbeit verwertet und für die praktischen Möglichkeiten dieser Mitarbeit Richtlinien und Vorschlage berat und ausführt. Solche Kommissionen können für den Gesamtverein und für seineeinzelnenUnterabteilungen (Landes- und Provinzialverbande, Bezirks-, Kreis- und Stadtvereine) eingerichtet werden. Dies sind keine Phantasien über Einrichtungen, die vielleicht möglich waren, sondern kurze Andeutungen dessen, was z.B. der Deutsche Verein gegen den Missbrauch geistiger Getranke zu verwirklichen bemüht ist. Dadurch wird erreicht, dass die berechtigten Bedürfnisse und Wünsche der verschiedenen Berufe und Stande etc. sachkundig bearbeitet werden — im Rahmen eines grossen neutralen Vereins, der den Beschlüssen in der Vertretung nach aussen ganz anderen Nachdruck verleihen kann, als eine kleinere Sondergruppe. Durch diese Vielseitigkeit der Arbeit, welche in einer neutralen Organisation erreicht werden kann, ist es dann auch möglich, Fühlung mit den Verwandten sozialen Bestrebungen zu suchen und zu verwerten und von Fall zu Fall gemeinsam mit ihnen vorzugehen. Die Alkoholnot kann nicht von anderen sozialen Notstanden losgelöst werden, muss also in vieler Hinsicht im Zusammenhange mit ihnen bekampft werden. Wir denken dabei an die Bestrebungen der allgemeinen Volkshygiene und SozialReform, insbesondere der Wohnungs- und Bodenreform, an die Bestrebungen der Wohlfahrtspflege in Stadt und Land, an die Bestrebungen des Kampfes gegen Tuberkulose und Geschlechtskrankheiten, an die Vereine für J ugendfürsorge und Volksbildung, wir denken an die Krafte, welche in der Frauenbewegung sich betatigen, denken ganz besonders an die starken Organisationen der Inneren Mission und katholischen Charitas. Je mehr es gelingt, mit allen diesen Verbanden Hand in Hand zu gehen, ihren Einfluss auch in den Dienst der Antialkoholbestrebungen zu stellen und unsere Gedanken in jene Organisationen einzuführen, um so sicherer werden wir vorwarts kommen. VIII. Zum Schlusse noch ein Ausblick in die Zukunft! Wenn ich recht sehe, hat sich in den Reihen der organisierten Massigkeitsbewegung eine Wandlung vollzogen: der Begriff der Massigkeit wird enger und strenger gefasst, die Abstinenz auch von ihnen für die Jugend, für Alkoholgefahrdete und Alkoholkranke, für einzelne Berufe gefordert und .... die Notwendigkeit einer starken Abstinenzbewegung wird rückhaltslos anerkannt, mit der praktischen Folgerung, dass es ein L nrecht ist, dieStellung und Arbeit der Abstinenzorganisationen, die ohnehin schon schwer genug ist, noch zu erschweren, dass es vielmehr auch, ja gerade unsere Pflicht ist, die relative Berechtigung und Notwendigkeit der Abstinenz für ihre bestimmten Aufgaben, für ihre Arbeitsgebiete innerhalb der gesamten Nüchternheits- bewegung zu vertreten. Auf der anderen Seite, in den Reihen der organisieiten Ab^inenzbewegung, mehren sich die Stimmen derj enigen, die diese grundsatzliche und praktische Stellungnahme der Vereine gegen den Missbrauch geistiger Getranke freudig und dankbar begrüssen, ihre Gesamttatigkeit, ihre Pionierarbeit in der Aufklarung, ihre Einwirkung auf die Behörden, nach Wert und Erfolg anerkennen und darum keine Bedenken tragen, auf einzelnen Arbeitsgebieten mit ihnen zusammenzugehen. Ein Beispiel dafür aus Deutschland ist die Einrichtung und Ausübung der Trinkerfürsorge: Die Arbeit in einer Trinkerfürsorgestelle ist in ihrer Art und ihrem Erfolg nur dann gesichert, wie die Erfahrung gezeigt hat, wenn Abstinenz- und Temperenzorganisationen zusammenstehen, und sich telen in die Arbeiten, die geleistet werden müssen. Sollte es nicht möglich sein, auf dieser Linie der Annaherung noch weiter vorwarts zu schreiten? Sollte es nicht möglich sein, dass die neutralen Organisationen sich noch mehr, als dies bisher schon da und dort der Fall ist, entwickeln zu Organisationen, in denen ernsthaft und bewusst Massige und besonnen Enthaltsame sich vereinigen. Dann würde eine Armee geschaffen, zusammengesetzt aus verschiedenen Waffengattungen, aber einig in der Ueberzeugung: Der Feind ist stark und der Kampf wird schwer! Einig aber auch in der Zuversicht: Geschlossenwerdenwirsiegen! Prasident Pastor N. Dalhoff: Wir danken Herrn Professor Gonser für sein lehrreiches Referat. Das Wort hat jetzt Herr Konsistorialrat Josephson. Religiös=Kirchlichè Organisation. Konsistorialrat H. Josephson, (Halle a.d.S.): Meine Damen und Herren! Ein tragikomischer Zufall zwingt mich, Sie gleich von vornherein urn Ihre Nachsicht zu bitten. Ich stand gestern auf der Fahrt hierher einige Kilometer vor Amsterdam im Gange des D-Zuges am offnen Fenster, in meiner Hand die losen Blatter meines Manuskriptes, das ich durchlas. Plötzlich wurde in der Nahe ein Fenster geöffnet — und dank dem machtigen Zugwind, der unerwartet entstand, flogen meine Blatter auf und davon, hinein in Ihr gastfreies Holland. Nun sind sie zwar zu Flugblattern geworden, aber ich bin nicht imstande, Ihnen das zu sagen, was ich sorgfaltig vorbereitet und aufgeschrieben hatte. Nehmen Sie deshalb freundlich mit einem flüchtigen Kommentar vorlieb, mit dem ich meine Leitsatze versehen werde. 1. Politisch, sozial, konfessionell neutrale Organisationen sind im Kampfe gegen den Alkoholismus schlechthin unentbehrlich. Sie sehen sofort: es handelt sich mir nicht urfi Polemik gegen die Ausführungen meines Herrn Vorredners — im Gegenteil, ich trete ihm durchaus bei —, nur um ihre Erganzung vom religiös-kirchlichen Standpunkt aus. 2. Diese ihre Lnentbehrlichkeit schliesst aber das Recht und die Pflicht des Sonde rkampfes, auch a u f (c h r i s 11 i c h-) r e 1 i g i ö s e r G r u n dlage, nicht aus. Ich sage: auf christlich-religiöser Grundlage. Denn für tien Muhamedanismus ist der Antialkoholismus s. z. s. ein Stück seiner Religion, von einer besonderen Organisation braucht also keine Rede zu sein. Und auch das Judentum kommt bei seiner numerischen Kleinheit und bei seiner anerkannt massigen Grundrichtung für unsere Bewegung, soweit sie organisiert auftritt, 26 kaum in Betracht. Ich bitte also jene Beschrankung nicht als Engherzigkeit anzusehen. Tatsachlich handelt es sich zur Zeit nur um christlich-religiöse organisierte Bewegungen und Bestrebungen. widcr den Alkoholismus. 3. Der Zusammenschluss (christlich-) religiös Ges^innter zu jenem ist berechtigt, weil für die Religion als letztes Ziel die Rettung der Seele oder dieHerausbildungdersittlichreligiösen Persönlichkeit gibt. Die „Rettung der Seele": das ist der einfachste und volkstümlichste Ausdruck für das, was die Religion will. Natiirlich kann man das auch anders ausdrücken: Gemeinschaft mit Gott, Kommen seines Reiches, oder sonstwie. Jedenfalls aber bewegt sich die Religion stets um die Frage (um mit Harnack zu reden): Gott und die Seele. Ist uns das aber das höchste Ziel, Gott und die Menschenseele ins rechte Verhaltnis zu bringen, so haben wir das Recht — und die Pflicht, beides berührt sich hier —, uns zu seiner Erreichung und demgemass zur Bekampfung aller der Machte, die jene Erreichung hindern wollen, (und dazu gehort nicht zuletzt der Alkohol), zusammenzuschliessen. 4. Der Zusammenschluss (christlich-) religiös Gesinnter zu diesem Kampf ist notwendig, weil, a) nur durch jene weite (religiös oder kirchlich interessierte) Kreise herangezogen werden können, und weil b) das unter 3 genannte Ziel nach ihrer Leberzeugung und Erfahrung nur oder doch in erster Linie mitreligiösenMitteln (Gebet, Gottes Wort, brüderliche Gemeinschaft, Pflege christlicher Sitte und kirchlicher Ordnung) zu erreichen ist. Zu a): Ich denke dabei besonders an die „Stillen ïm Lande", ernste, aber mehr oder weniger enge Fromme, die so ausschliesslich religiös interessiert sind, solche Furcht vor der Welt und weltlichen Dingen haben, dass sie von vornherein alles abweisen, was sich ihnen nicht in religiöser Form und Farbe naht. Wollen wir auf ihre ernste, aber wertvolle Mithülfe verzichten? Ich denke ferner an die Theologen, zumal die in den Grossstadten. Unsere Kraft und Zeit ist vielfach so überaus stark in Anspruch genommen, dass wir einfach gezwungen sind, rein humane, soziale und andere neutrale Bestrebungen vielfach sich selbst zu überlassen. Treten aber religiöse Organisationen an uns heran, auch in diesem unserm Kampfe wider den Alkoholismus, so wird uns unsere Beteiligung daran viel eher als ein Stück unserer Amtspflicht erscheinen, und wir werden uns ihr viel schwerer entziehen können. Und ich denke: der evangelische Pfarrerstand hat schon manchen wackern Kampfgenossen in unsere Reihen entsendet. Endlich — man hat heute morgen auf die Behörden gescholten. Ich selbst habe die Ehre, einer kirchlichen Provinzialbehörde anzugehören, und weiss sehr wohl, dass auch Behörden manche menschliche Unvollkommenheit an sich tragen. Aber so ganz zu verachten ist doch auch die Mitwirkung der Behörden nicht. Und wenn z.B. bei uns in Deutschland in den letzten Jahren viele Dutzende von Synoden und Pfarrerkonferenzen die Fragen, die uns hier bewegen, eingehend behandelt haben, so ist das in erster Linie auf die Anregungen zurückzufühien, die die kirchlichen Behörden dazu gegeben haben. Und warum? Weil diesen unsere Frage als religiös orientierte, als kirchlich organisierte nahegebracht, und eben darum in den Kreis ihrer amtlichen Pflichten mitaufgenommen war. 5. Beide christlichen Konfessionen haben in ihrer religiösen Erziehungs-und Rettungsarbeit einen weiten gemeinsamen Boden, sowohl ausserlich als innerlich angesehen (ausserlich: Blaues Kreuz undKreuzbündnis, Trinkerheilstatten, Predigt, Unterricht, Seelsorge u.a.; innerlich: beide rechnen mit überweltlichen Realitaten). Dieser gemeinsame Boden bezieht sich sowohl auf die Formen (ausserlich: Einrichtungen und Veranstaltungen zur Pflege des religiösen Lebens, vgl. den Leitsatz), als auch auf den Inhalt (innerlich). Und es ist eine Freude, in einer Zeit, wo die konfessionelle Zerrissenheit immer grösser zu werden droht, es aussprechen zu können, ja zu müssen: Wir haben doch noch vieles Gemeinsame. Beide Konfessionen rechnen mit überweltlichen Realitaten. Beide stehen auf Ewigkeitsgrund. Beiden ist die Sünde Schuld, nicht nur krankhafte Veranlagung, erbliche Be- lastung, seelische Ueberreiztheit, sittliche Minderwertigkeit oder dgl., sondern auch und vor allem Schuld, persönliche Schuld. Beide bekennen sich zu dem persönhchen Gott und zu Jesus Christus als dem Heiland der Welt. Beide kennen eine ewige Bestimmung des Menschen und das unvergangliche Reich Gottes, zu dem wir alle berufen sind, an dessen Bau wir mitarbeiten sollen, auf dessen Vollendung wir hoffen. Darum „getrennt marschieren, vereint schlagen!" Ja vereint schlagenr aber doch getrennt marschieren. Denn: 6. Nachhaltige religiöse Beeinflussung wird auf die Dauer nur da eintreten, wo jede Konfession — bei aller Friedfertigkeit und gegenseitigen Anerkennung — ihren eignen Weg einschlagt und ihre eigenartige Kraft und Gabe entfaltet. Darüber bedarf es nicht vieler Worte. Wir sind hier kein Konzil und keine Synode, und Konfessionskunde zu treiben ïst hier nicht der Ort. Genug, dass jede Konfession ihre besondere Gabe, ihre besondere Kraft, ihre besondere Methode, auch (wer wollte es leugnen?) ihre besonderen Fehler und Gefahren hat. Mochten wir in edlerm Wetteifer diese recht erkennen und ernstlich meiden, jene mit Treue und hingebender Begeisterung recht gebrauchen! 7. Im Mittelpunkt evangelischer Kampfesund Liebesarbeit gegenüber dem Alkoholismus steht das biblische Evangelium oder das Wort vom Kreuze Dessen, der Sünder selig macht. Dieser einen Botschaft gegenüber tritt uns evangehschen Christen — und Sie gestatten hier einem evangehschen Pfarrer den Ausdruck seiner persönhchen Ueberzeugung in Bliek auf die Opfer des Alkohols alles andere zurück. Sowohl das Gelübde der Abstinenz: sie tut uns in unserer Blaukreuzarbeit doch schliesslich nur Vorhofsdienste, Johannesdienste. Die Alkoholgebundenen sollen aus dem Vorhof ins Heilige und Allerheiligste, von dem Vorlaufer Johannes zu Jesus geführt werden. Als auch diese und jene einzelne kirchliche Pflicht und Vorschrift, die wir etwa dem einzelnen oder der Gemeinschaft- nahe legen. Gilt es Trinker zu retten, gilt es die Jugend vor dem Alkoholzubewahren, gilt es weitere Kreise zum Kampf aufzurufen —- im letzten Grunde gilt es immer, die Herzen zu erobern für die grossen Ideale der christlich-evangelischen Weltanschauung oder für die Liebe Dessen, der sich für uns zu Tode geliebt und der einer in Sünden verlorenen Welt durch sein Sterben das Leben geschenkt hat; es gilt, die Welt mit den wunderbaren Kraften der erlösenden Liebe Gottes zu erfüllen. „Die Liebe Christi dringet uns also". 8. Je innerlicher und nachdrücklicher religiöse Arbeit g e 1 e i s t e t , u n d je weitherziger ihre Berechtigung und Eigenart auch von anders Gesinnten oder I ntere s s i erten anerkannt wird, um so freudiger werden oder sollten auch die religiös, kirchlich, konf essionell Zusammengeschlossenen eb en jenen zur Erfüllung gemeinsamer Aufgaben, zur Erreichung gemeinsamer Ziele die Hand r e i c h e n . Wir bitten um Weitherzigkeit. Mag Heutzutage die Religion vielfach als Stiefkind behandelt werden, als quantité négligeable: sie ist noch da. Und unser Herrgott wird schon dafür sorgen, dass sie nicht untergeht und dass die nicht aussterben, die in ihr die Kraft und die Freude, die Reinheit und den Trost ihres Lebens finden. Wir wollen aber auch weitherzig sein, wir religiös Fundamentierten. Und so gewiss es eine enge und strenge Frömmigkeit giebt, die bei grossen allgemeinen Aufgaben leicht versagt — wir erwahnten sie schon bei Leitsatz 4 —, so gewiss gibt es doch auch weite Kreise gerade in unserer evangehschen Kirche (und ich denke dabei vor allem an das s.g. „kirchliche" Blaue Kreuz bei uns in Deutschland), denen ihr Glaube das Herz weit und den Bliek frei gemacht hat, die auch „modernen" Fragestellungen nicht aus dem Wege gehen, ja denen gradezu ein Stück der Grosse ihres Gottes darin besteht, dass er mancherlei Diener und Kostganger hat und dass er seinen Kindern mancherlei Aufgaben, auch nicht-religiöser Art gestellt hat; und es ist ihnen eine Pflicht und Freude, Schulter an Schulter auch mit sonst anders Gerichteten an deren Lösung zu arbeiten. Besser kann ich zusammenfassend nicht schliessen als mit dem Losungsworte jenes Kirchenvaters: „In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas!" In notwendigen Dingen Einigkeit, in zweifelhaften Freiheit, in allen die Liebe! Prasident Pastor Dalhoff: Wir danken auch Herrn Josephson für sein Referat. Das Wort hat jetzt Herr Pater Syring für seinen Vortrag über: Die Bedeutung der kirchlich-konfessionellen Nüchternheitsvereine. Pater Syring, (Heidhausen, Ruhr): Hochansehnliche Versammlung! Eine doppelte Aufgabe haben sich im allgemeinen die Nüchternheitsvereine gestellt. Sie wollen den Opfern des Alkohols helfend beispringen, sie dem Unglück, in dem sie sich befinden, entreissen und ihnen behülflich sein, Sieger über sich selbst zu werden. Werden die Vereine durch Mitleid zur rettenden Arbeit angetrieben, so kennen sie doch eine noch verstandnisvollere und edlere Sorge: sie wollen sich des Menschen annehmen, bevor er das Unglück gekostet; den Gefahrdeten vor dem Unglück bewahren, erscheint ihm höher und wertvoller, als den Gefallenen aufzurichten. , Der Trinker wird zu einem Halt auf dem Wege seinesVerderbens veranlasst, man lasst ihn schauen das Elend, in dem er sich befindet. Da seufzt er schmerzvoll auf: „Wohin bist du schon gekommen und wohin wird dich dein Weg noch führen?" Und man weist ihn hin auf das rettende Eiland, das da ist die Abstinenz. Ein neues Leben mit vielleicht neuem, ungeahntem Glück tut sich vor ihm auf. Ach ware er erst dort! Den noch Gesunden führen wir an den Rand des Alkoholabgrundes und lassen ihn einen Bliek hineintun zu stiller Betrachtung. Ein „Gott wolle mich davor bewahren" entringt sich seiner Brust, und mit Abscheu wendet er sein Auge ab. Die Einwirkung auf den Verstand, die intellektuelle Aufklarung, ist geschehen. Ist damit aber der Trinker nun schon dem Verderben entrissen, der Gesunde davor bewahrt? Schon hören wir Stimmen fragend rufen: Wohl sehe ich das Elend, in dem ich mich befinde, das Unglück, das mir droht, den Segen, der in der Abstinenz mir winkt; allein wer hilft mir, gibt mir die Kraft, dass ich dem Unglück, der Gefahr entrinne und dem guten folge? Es genügt somit die Erkenntnis der Gefahr nicht, sondern es muss hinzukommen ein entschiedener Entschluss und ein starker Wille. Die Frage der Bekampfung des Alkoholismus ist nicht nur eine Frage i n t el lek t u elle r A u f kl arung, sondern ebenso eine Frage bewusster Willenserziehung. Es liegt bei ihr ahnlich wie bei der Frage der Bekampfung der Prostitution. Was nützt auch hier die Erkenntnis der Gefahren, wenn der Wille nicht entschieden oder stark genug ist, der besseren Einsicht zu folgen? Hand in Hand mit der intellektuellen Aufklarung muss deshalb die Willenserziehung gehen. Dieser Punkt darf in der Nüchternheitsbewegung nicht unterschatzt, noch weniger übersehen werden. Ein grosses Ziel schwebt uns vor: Die Befreiung der Menschheit von der Alkoholgeissel. Für möglichst Viele mochten wir dieses Ziel erreichen. Mochten zu dem Zwecke auch recht Viele mit uns wollen und mit starkem Willen wollen. Wem sollte es da nicht herzlich willkommen sein, dass die Einzelnen möglichst energische Mittel zur Willensbildung benutzen! Jedes sittlich erlaubte Mittel muss uns in der Beziehung willkommen sein. Sollte darum jemand irgend eins dieser Hilfsmittel verschmahen, vielleicht aus Abneigung, oder weil es seiner eigenen Lebens- und Weltanschauung nicht entspricht, oder vielleicht sogar aus persönlichen Gründen, der würde dadurch beweisen, dass die Erreichung des Ziels ihm nicht völlig ernst ist. Einfluss auf die Willensbildung kann haben das streng überwachende Auge des Vorgesetzten, die drohende Gefahr oder das winkende Glück, auch körperliche Anstrengungen, Sport, wie überhaupt turnerische Uebungen jeglicher Art. Ausserordentlich starke Willensmotive bietet anerkanntermassen auch die konfessionelle Religiösitat. Hat sie nicht eine 2000-jahrige Erfahrung hinter sich? Wieviele hat sie nicht schon zu dem kraftigen Willensentschlusse befahigt, der den Menschen aus den Niederungen des sittlichen Verfalles emporhob und ihn zu einehn Idealbilde für die Mit- und Nachwelt machte! Die konfessionell-religiösen Erziehungsmotive haben sich bis heute noch mit als die wirksamsten erwiesen. Sie sind nach Zahl und Art bei den einzelnen Konfessionen verschieden. Auch im Kampf für die Nüchternheit werden sie ihre gewohnte Siegkraft beweisen; sie müssen nur entsprechend zur Anwendung gebracht werden. Darf ich einige von diesen Motiven hier nennen? Welch ernstlichen Impuls zu ernster Willensbetatigung verleiht nicht allein schon die hehre, göttliche Gestalt Christi? Zunachst für den Trinker! Wird nicht dieses unvergleichliche Vorbild den Trinker antreiben, unter Anspannung seiner ganzen Willenskraft ihm nachzustreben? Wie machtig wirkt auf ihn das göttliche Wort. Es erschüttert ihn durch seine Drohungen und zieht ihn an durch frohe Verheissungen. In beiden Fallen handelt es sich um eine heilsame, starkende Beeinflussung seines Willens. Die gleichen Impulse erhalt der Nichttrinker, mogen auch die Motive der Willensbetatigung verschieden sein. Er lernt an Christus, wie man dem Verirrten nachgehen soll und nimmt sich des Trinkers an. Er erkennt, dass es ein wertvoller Akt der Nachstenliebe ist, den Mitmenschen vor dem Verderben zu bewahren. Christus kannte in dieser Liebesbetatigung keine Schwierigkeiten. Auch der ihm nachstrebende Mensch wird keine Einwande gelten lassen, wenn solche sich ihm gegen die Uebernahme der Abstinenz aufdrangen. Und wie hervorragend ist nicht die Bedeutung der sonstigen, den einzelnen Konfessionen eigenen padagogischen Hilfsmittel! Ich denke hierbei an den gemeinsamen Gottesdienst, den Empfang der heiligen Sakramente, die gesamte christliche Askese. Von den übeinatürlichen Anregungen und Kraftigungen des Willens, die mit diesen Uebungen verbunden sind, ist hier noch ganz abgesehen. Diese konfessionell-religiösen Willensmotive bilden auch heute noch in Millionen von Herzen Heroismus und Konsequenz. Das kann auch der nicht leugnen, dem die konfessionelle Religiösitat sonst fernliegt und unverstandlich ist. Er muss mit ihr als einem System der wirksamsten Padagogik rechnen. Selbst ein französischer Freidenker, Payot, hebt in seinem Buch „Die Erziehung des Willens" die grosse Bedeutung dieser religiösen Motive in der Erziehung hervor. Und diese Padagogik nun wollen wir in den Dienst der Anti- alkoholbewegung stellen. Die positiven Vertretungen der samtlichen Konfessionen sind auch wohl hierin einig. Sie mochten diese Padagogik nicht mehr entbehren. Erblicken sie doch in ihr den Hauptgrund ihrer siegreichen Kraft. Ware es demnach nicht eine Torheit, sie zu hindern? Von jeher haben die verschiedenen Konfessionen auf die Nüchternheit hingewiesen, sie als etwas sittlich Hohes hingestellt, haben sie die Unmassigkeit scharf verurteilt. Zahlreiche Organisationen haben sie zu diesem Zweck ins Leben gerufen. Nahmen die Konfessionen sich warm der alten Massigkeitsvereine an, so entziehen sie sich auch der modernen Nüchternheitsbewegung, der Abstinenz, nicht. Nennen wir z.B. in Deutschland nur den Namen eines Pastor Böttcher oder des Kaplan Seling, so weiss jeder, welche Verdienste sich die Kirchen veischiedener Konfessionen in der Nüchternheitsbewegung erworben haben. Aber dürften auch die Kirchen anders handeln? Welch hervorragende Dienste karin doch die Abstinenz ihnen leisten. Sie würden Verrat an sich selbst üben, wollten sie sich hier ablehnend verhalten. Es ist aber auch allbekannt, wie zum Beispiel der hochverdiente Pastor von Bodelschwing auf die Bedeutung der Abstinenz für die kirchlichen Interessen hingewiesen hat. Noch kurz vor seinem Tode erklarte er mit der ganzen Warme seines Herzens einem jüngeren Freunde: „Ich übergebe Dir den Kampf gegen den Alkoholismus, den ich im Leben geführt habe. Durch Wahrheit und Liebe werdet ihr siegen." In gleicher Weise haben sich mehrere evangelische Landessynoden ausgesprochen. Papst Pius X. hat einmal von der Abstinenz gesagt, er betrachte sie als ein Mittel zur Verwirklichung seines Programms: „Alles erneuern in Christo."Und unsergrosserVorkampfer, Bischof Egger von St. Gallen, der auf dem Internationalen Kongress gegen den Alkoholismus in Basel mit der Vertretung des Heiligen Stuhles betraut worden war, und damals herrliche Worte an die Mitglieder des Kongresses richtete, sagt in einer seiner Schriften: „( )b nicht doch noch die Abstinenz berufen ist, an der religiösen Erneuerung der christlichen Völker mitzuwirken?" Aber wollen die Nüchtern heitsvereine diese Erwartungen voll und ganz erfüllen, dann müssen sie sich auch auf dem Boden der betreffenden Konfession aufbauen und in ihrem Gebiete tatig sein. Die Sorge fast samtlicher Nüchternheitsvereine ist die Arbeit -unter der Jugend. Aber dürfen wir uns damit zufrieden geben, das Kind einfach für ein nüchternes Leben zu erziehen? Müssen wir nicht vielmehr bei der Erziehung das ganze Kind zu erfassen suchen? Das ganze Denken, das ganze Wollen, das ganze Fühlen des Kindes wollen, wir zu beeinflussen trachten. Die Erziehung des ganzen Kindes für ein ganzes Leben muss die Parole sein. Hierzu gehort auch die konfessionelle Erziehung des Kindes, die aber, soweit die Antialkoholbewegung hier hellen soll, notwendig eine konfessionelle Organisation zur Voraussetzung habe muss. Die Zahl der konfessionell-organisierten Abstinenten betragt, soweit es sich hat feststellen lassen, li Millionen. Und was haben die konfessionellen Vereine erreicht? Ich trete wohl Niemanden zu nahe und bleibe auf dem Boden der Tatsachen, wenn ich sage, dass gerade die konfessionellen Vereine die grösste Anzahl von geretteten Trinkern in ihren Reihen haben; sie zahlen nach 10.000. Welch ein Segen liegt nicht in diesen Zahlen! Wie viel wiedererlangte Gesundheit, Sanierung der wirtschaftlichen Verhaltnisse und Erneuerung des sittlich-religiösen Geistes! Und das nicht allein für die Geretteten selbst, sondern auch für ihre Familien und für ihre Umgebung. Wie viele sind nicht durch die Tatigkeit der konfessionellen Vereinen vor dem Alkoholismus bewahrt geblieben. Nichts wirkt in der Agitation auf religiös veranlagte Gemüter so wirksam, wie gerade die kirchlichen Motive. Nur selten dürfte es vorkommen, dass hier ein Appell ungehört bliebe. So haben wir denn auch im K r e u z-B ü n d n i s, „Verein abstinenter Katholiken", zu wiederholten Malen die Erlahrung gemacht, dass unserem Werberufe, sich an der Nüchternheitsbewegung zu beteiligen, dann am zahlreichsten Folge gegeben wurde, wenn wir an das religiös-kirchliche Empfinden appellierten. Auch ist fast allen Einwanden und Bedenken gegen die Abstinenz hier die Spitze abgebrochen. Vor allem wirken die religiös-sittlichen Motive bei der Agitation unter der Geistlichkeit, deren Mitarbeit ganz gewiss in unserer Bewegung von nicht zu unterschatzender Wichtigkeit ist. Die Geistlichen in unseren Grossstadten vor allem sind mit Arbeit geradezu überladen. Wenn daher eine Frage im Is amen des Wirtschaftslebens, der Hygiene u.s.w. an sie herantritt, liegt es nur zu nahe, dass sie diese Tatigkeit solchen überlassen wollen, denen mehr Zeit zur Verfügung steht, und deren sozialer Tatigkeit diese Dinge naher liegen. Ganz anders wird es, wenn man den Geistlichen klar macht, dass die Alkoholfrage auch eine religiös-kirchliche Frage ist, und dass gerade vom Standpunkte des Seelsorgers, es Gründe genug gibt, der Nüchternheitsbewegung ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden. Wir zahlen in Deutschland auf katholischer Seite ca. 700 abstinent organisierte Geistliche. In ganz kurzer Zeit haben sich diese zur Abstinenz entschlossen, und zwar in fast allen Fallen, weil man ihnen klar machte, dass die kirchlichen Interessen ihre Mitarbeit dringend erheischten. Hochansehnliche Versammlung! Jeder Bundesgenosse soll uns im Kampfe gegen den Alkoholismus und im Streite für die Niichternheit unseres Volkes willkommen sein. Jedes sittlich erlaubte Mittel wollen wir freudig in den Dienst unserer Bewegung zu stellen suchen auch die kirchlich-konfessionellen. Mag sein, dass der eine oder andere ihre werbende Kraft für seine Person nicht anerkennen will, diesen Motiven kein Verstandnis, kein Interesse abzugewinnen vermag. Allein wird er nicht gerne jedem Streiter im gleichen Kampfe zum Glückwunsch die Hand reichen, der ihm von diesem Heilkrautlein erzahlt, das in seiner Hand Wunder wirkt? Piasident Pastor Dalhoff: Ich möchte Herrn Pater Syring herzlich danken für sein Referat. Ich eröffne jetzt die Diskussion. DISKUSSION. Pastor Ch. Daniël Junod, Sekretar des schweizerischen Zentral-Verbandes des Blauen Kreuzes, (Neuchatel): Je suis le troisième pasteur qui monte a cette tribune. Je ne veux pourtant pas la transformer en une chaire et vous faire un sermon. Je voudrais faire appel aux faits. Tout d'abord je souscris pleinement aux dernières conclusions de M. Gonser. II est parfaitement possible que les sociétés antialcooliques de toutes nuances s'unissent et se rencontrent sur un terrain neutre. En Suisse, dans notre petit pays oü il est plus facile de faire des expériences concluantes que dans vos grands pays, toutes les organisations antialcooliques se sont unies dans la lutte contre 1'absinthe, et c'est grace a cette entente que nous avons pu remporter une éclatante victoire et obtenir la prohibition de 1'absinthe dans un vote populaire oü nous avons eu une majorité de plus de 100.000 voix. J'arrivé maintenant a la question rel'igieuse. Si la religion n'était qu'une croyance intellectuelle a un certain nombre de doctrines plus ou moins raisonnables, on pourrait se poser la question de son utilité dans notre croisade. Mais elle est plus, et mieux que cela, c'est une force, une puissance d Enhaut, une énergie de Dieu qui descend dans nos misères d'en bas. C'est 1'expérience que nous avons faite dans la societe de la Croix Bleue, fondée en 1877 par M. L. L. Rochat a Genève, et qui compte maintenant 100.000 membres dans toutes les parties du monde. En Suisse, sur 26,000 que nous sommes, nous comptons au bas note 4.000 buveurs relevés, c.a.d. quatre mille buveurs qui sont fidèles a leur engagement depuis au moins une année. Or, nos buveurs signent „avec 1'aide de Dieu." Et nous en connaissons qui depuis le moment oü ils ont pris leur engagement, malgré des habitudes de boisson invétérées, et de terribles hérédités alcooliques, n'ont pas eu une tentation. La victoire n a pas été toujours si rapide et si facile pour tous, il en est qui passent par des crises douloureuses et répétées, mais ils sont d'accord pour attribuer a 1'action de Dieu leur délivrance définitive. Aussi sommesnous sceptiques a 1'égard des buveurs qui prennent un engagement d'abstinence en comptant pour y rester fidèles, sur leurs propres forces. Qu'on me comprenne bien, je ne prétends pas en disant cela, que le sentiment de 1'honneur personnel et les autres facteurs ne puissent maintenir un ancien buveur dans 1 abstinence, jereconnais même que d'autres sociétés ont relevé, en employant ce moyen, des malheureux sur lesquels nous n'avions pas eu d action, mais je parle des faits que nous avons constatés chez nous. Plus qu'un mot! Le temps qui m'est donné, est écoulé. On nous dit parfois: Vous mettez 1'abstinence au service de la religion. Nous répon dons: Nous mettons la religion au service de 1'abstinence. Que si, en ce faisant, il se trouve, que nous avons travaillé pour la religion, pour 1'église, que nous lui avons gagné de nouveaux membres, personne ne s'étonnera. En définitive, le Christ, notre Maitre, ne veut pas d'autres hommages que ceux des hommes qu'Il a sauvés et rachetés. Prof. Forel, (Yvorne): Um jeden Misverstandnis vorzubeugen muss ich folgendes erklaren: Wenn ich gesagt habe, hie Alkoholgegner! hie Alkoholinteressenten! so habe ich es gesagt um zu zeigen, dass die Massigen sich niemals mit Interessenten hatten verbinden sollen. Haben wir einmal diejenigen Interessenten ausgemerzt aus unseren Kongressen, die die Maske der Massigkeit nur anziehen um die Abstinenz zu bekampfen, dann werden wir in Frieden mit den Massigen in den Kongressen uns auseinandersetzen und debattieren können. Andrerseits verwehre ich mich dagegen, dass dieser mein Satz so ausgelegt wird, als ob wir mit den „Massigen" in der Propaganda zusammen arbeiten können. Dieses ist unmöglich, da jeder massig Trinkende sein Glas verteidigen zumüssen glaubt, und dadurch die Abstinenten, besonders frühere Trinker, direkt zum wiedertrinken, wenn auch unabsichtlich, verführt, wie von Bunge so klar gesagt hat. Getrennt marschieren und in denjenigen Fragen wo wir einig gehen, in Kongressen und nationalen Konventionen vereint schlagen — das sei unsere Devise. Dies werden aber nur einige Fragen sein, denn die Grundsatze: 1. Abstinenz für alle und Prohibition, 2. Massigkeit im Alkoholgenuss, (Abstinenz nur für die, die alkoholiker sind), lassen sich nun einmal nicht vereinbaren. Herrn Josephson muss ich erwidern, dass es recht viele sowohl freidenkerische als sogar islamitische Saufer gibt, dass wir bereits sehr viele solche, auch Araber, im neutralen Guttempler Orden durch Abstinenz bleibend gerettet haben; das gleiche gilt, wenn auch seltener, von Juden, ebenso von Buddhisten und anderen Glaubensrichtungen. Alle brauchen Abstinenzorganisationen nach ihrem Glauben, nicht nur die Christen. Im übrigen stimme ich mit ihm darin überein, dass wir die antialkoholische Arbeit der verschiedenen Glaubensrichtungen wünschen, wenn auch bei getrennter Marschordnung. Ich füge aber hinzu, dass wir ebenso die Mitarbeit der Konfessionslosen und Freidenker mit ihren grossen, wenn auch rein irdischen, rein menschlichen, ethischen Idealen brauchen, die das Glück und die soziale Brauchbarkeit des Individuums zum Wohl des Ganzen und der Nachkommen allein auf wissenschaftlicher Grundlage erstrebt. Auch diese Anschauungen erstreben die Starkung des Willens auf Grund einer tief sittlichen Einwirkung auf Gemüth und soziales Pflichtgefühl. Herrn Pastor Junod antworte ich dass wir in der Schweiz im neutralen Guttemplerorden, der spater entstand als das blaue Kreuz, von zirka 4000 erwachsener Mitgliedern etwa 2000 ehemalige gerettete Trinker ohne religiöse Beeinflussung, besitzen. Dr. R. Wlassak, (Wiener-Neustadt): Die Frage nach der Organisation der Antialkoholbewegung zerfallt in zwei Teilfragen. Die erste lautet: wie gewinnen wir die Mitarbeit des Einzelnen, die zweite: wie organisieren wir die V e r w i r k 1 i c h u n g unserer Gegenwartsforderungen? Die erste Frage wendet sich an die Krafte des Charakters, die zweite an den Verstand. Damit ist schon gesagt, dass wir uns bei der Gewinnung des Einzelnen an seine Weltansicht zu wenden haben, denn nur so können wir ihn an den aktiven Kraften seiner Persönlichkeit packen. Neutralitat kann hier nur so verstanden werden, dass die verschiedenen Weltanschauungen psychologisch gleichwertig sind. Ich spreche hier als Vertreter der sozialdemokratischen organisierten Abstinenten, die die Abstinenz lediglich als eines der Kampfmittel propagieren, dessen sich die Arbeiterklasse in ihrem Befreiungskampf zu bedienen hat. Obwohl ich also einen im gewöhnlichen Wortsinn religionslosen Standpunkt einnehme, kann ich mich nur darüberfreuen, wenn die Vertreter der religiösenBekenntnisse betonen, dass sie von ihrem speziellen Weltansichtsstandpunkt aus am besten für den Kampf gegen den Alkohol agitieren können. Dieselbe Erfahrung haben wir Sozialdemokraten, von unserm Standpunkt aus, auch gemacht. Ja noch mehr: Ich kann sehr vieles aus der Rede des Herrn Konsistorialrats Josephson unterschreiben, wenn ich nur an die Stelle des Wortes „Reich Gottes" das Wort „Zukunftsstaat" setze. Ich verkenne nicht, dass für eine kleine Gruppe von Menschen ein wirklich neutraler, lediglich die hygienische Seite der Alkoholfrage betonender Standpunkt, das richtige ist, ich glaube aber nicht dass diese Gruppe eine grössere Bedeutung hat. Einige Worte über das Zusammenarbeiten der Abstinenten und Massigen in der Propaganda. Ich bin nicht dafür, dass man sich unnötig in die Haare fahrt, aber auch hier handelt es sich teilweise um Weltansichtsgegensatze. Diese Gegensatze können nicht verwischt werden, man muss sie gelegentlich betonen. Wenn dabei hie und da ein scharfes Wort fallt, so soll man das nicht tragisch nehmen. Wir Abstinenten können uns ja nicht beklagen, wir werden hier von den Massigen mit einer Liebenswürdigkeit behandelt, bei der mir ganz unheimlich zu Mute wird. Wahrscheinlich liegt das an der bestrickenden Persönlichkeit des Vertreters der Massigen, Professor Gonser. Meine Redezeit ist abgelaufen. Ich sage also noch kurz: Die Organisationen, die die Gegenwartsforderungen derAlkoholgegner verwirklichen, die also verstandesmassige Realpolitik treiben müssen, die sollen neutral sein. Das „Wie" dieses Zusammenarbeitens wird sich nach den speziellen Verhaltnissen der einzelnen Lander richten müssen. Dr. J. R. Slotemaker de Bruine, (Utrecht): Wiewohl es etwas sonderbar klingt, möchte ich mich mit den beiden Herren Vortragenden einverstanden erklaren und nicht nur der konfessionellen sondern auch der neutralen Organisation das Wort reden. Wenn wir nur wissen, was „neutral" heisst. Da sollten wir erstens nicht glauben, dass es ein Gebiet giebt oberhalb der verschiedenen Ueberzeugungen und Weltanschauungen und dass wir dasselbe neutral heissen dürfen. Dann ware der Glauben, die Weltanschauung das Untergeordnete, etwa sekundar, und könnten wir das Sekundare ohne Schaden bei Seite lassen und uns dem Wichtigeren, dem Primaren, dem Neutralen zuwenden, dem höheren Gebiete, wo die Ueberzeugungen nicht reden. Ein derartiges hohes Gebiet gibt es aber gar nicht; eine derartige Neutralitat ist keine Neutralitat sondern einfach Unglauben. Wo der Seelenreichtum des einen oder des andern bei Seite gelassen, d.h. negiert wird, sollte man nicht von Neutralitat reden. Das neutrale Gebiet liegt nicht oberhalb sondern unterhalb der anderen. Dazu ein zweites. Wir sollten die Alkoholgegner nicht trennen in zwei Lager, das Lager der Konfessionellen und das Lager der Neutralen; denn das bedeutete: die einen haben eine Ueberzeugung, einen Glauben, eine Weltanschauung: die anderen haben keine. Das heisse: hier diejenigen, die mit voller Seele arbeiten; dort diejenigen, die leerer Seele sind. Das sollte kein Konfessioneller den Anderen zutrauen. Denn wenn ich als evangelischer Christ auch herz-innig bedaure, dass nicht Jedermann seine Seele füllen lasst von Dem, Der meine Seele gefüllet, so weiss ich doch ganz genau, dass auch die sogenannten Neutralen eine Ueberzeugung haben, eine Weltanschauung, einen Glauben, durch den sie sich getrieben und getragen fühlen. Ob das nun Reich Gottes oder Zukunftsstaat genannt wird; ob das nun eine religiöse oder eine soziale und politische Ueberzeugung ist; ob wir nun allen glauben, dass was uns die Herzen erwarmt und das Leben lebenswert macht, starker, über die Massen viel starker sei, als was die Andere rühmen . . . so sollten wir doch keinenfalls glauben, die Einen hatten ïhre v heilige Ueberzeugungs- und starke Triebkraft, die Anderen hatten gar keine. Neutral heisst nicht: oberhalb der Ueberzeugungen; es heisst auch nicht: leer. Wenn wir uns dies vergegenwartigen, finden wir sofort die Antwort auf die Frage: „konfessionell oder neutral organisieren?" Wir sollten uns allen konfessionell organisieren, uns zusammentun mit denj enigen, mit denen wir uns in unserem Heiligst en und Höchsten eins wissen; dann können wir am starksten werden. Abei wir sollten nicht in unsrem eigenen Kreise immer verweilen. Uns im Gegenteil auch erinnern, dass es mehrere Kreise gibt, die denselben Kampf gegen den Alkoholismus führen. Und dann sollten wir suchen, * wo immer wir praktisch zusammen arbeiten können. Es gibt mehrere Gebiete dafür: Gesetzgebung, Statistik, u.s.w. Ob auch die Trinkerheilanstalten dazu gehören, wieHerr Professor Gonser meinte, möchte ich allerdings bezweifeln. Abei das nahere Wie und Was und Wo ist mir augenblicklich Nebensache. Genug, wenn wir nur von ganzem Herzen das zusammenarbeiten suchen überall wo es sich als möglich erweisen wild, wenn wir das nur suchen, nachdem wir uns auf eignem Terrain zusammengetan haben und dadurch einander gestarkt, wodurch wir zugleich als Mitkampfer gegen den gemeinsamen Feind auch wertvoller geworden sind. Zweifelsohne —-wie wir das in Holland in denletzten Jahren erfahren — kampfen wir dann immer energischer und zugleich immer erfolgreicher. Denn die Ueberzeugungen sind nicht beleidigt, herabgesetzt, bei Seite geschoben worden, aber sie arbeiten tüchtig und sie rüsten zur Arbeit. Dr. Med. Ferrari, (Mailand): Je sens le devoir, après mes afhrmations d'hier, d'exprimer ma pensée sur la question. Mais en 1'envisageant sans parti pris, je dois constater les faits suivants: D'abord chaque homme se trouve entouré de faits qu'il appelle fénomènes. Toute science, il est connu, découle de 1'étude objectif des faits en les comparant entre eux et sans les soumettre a des régies idéales, préalablement fixées. L'alcoolisme est avant tout un fait, et il peut être étudié comme un fait, le médicin, le psychologue, le sociologue peuvent 1'étudier en savant. Mais il démolit dans 1'individu la capacité de se régler, c'est a dire la consience, alors pendant qu'il est du domaine du psychologue, il 1 est aussi du domaine du religieux qui vise surtout a régler les consciences. II est tout de même bien clair que pendant que la lutte contre 1 alcoolisme peut être faite par tous les hommes de science indépendemment et sur les mêmes bases et avec le même but, ce n'est pas ainsi du cöté des religions. Chacune partira de son point de vue particulier. Découle de 9a la conclusion que 1'organisation antialcoolique doit être surtout objective, scientifique et neutre. Mais comme les religions représentent une force bien grande pour 1'organisation des consciences, il est de toute nécessité pour la réussite, d'apprécier les efforts confessionnels. Seulement il est de pure évidence que si le confessionnalisme peut être utile dans la neutralité, la neutralité ne pourrait vivre dans le confessionnalisme. Neutralité donc avec liberté compléte aux confessions, mais jamais Ie contraire. Dr. Gunning, (Amsterdam): Ich betone, dass ich nicht einraume dass konfessionelle Vereine es hauptsachlich oder sogar ausschliesslich auf Trinkerrettung abgesehen haben. Wenigsténs gilt das nicht für den hollandischen nationalen Verein christlicher Abstinenten und sollte auch für andere nicht gelten. Denn das Ziel liegt viel höher, die Befreiung der Menschheit von ihrem schlimmsten Kulturfeind. Grade weil das Christentum das Salz der W elt ïst, darum ist Bekampfung des Alkoholismus Aufgabe aller Christen, mögen sie nun kirchlich organisiert sein oder nicht. Zweitens erhebe ich Widerspruch gegen die Vorstellung, alsob die „neutralen" Vereine die Sammelstelle für alle Alkoholgegner sein konnten. Es gibt nun einmal Leute, die keine Neutralitat 27 anerkennen und keinem „neutralen" Verein je beitreten werden. Man kann aber aus den verschiedenen ortlichen Vereinen einen Zentralausschuss zusammentreten lassen, der überall da auftiitt wo es gibt, „vereint zu schlagen"; dies gelingt bei uns bis jetzt sehr gut. R. NÜrnberg, (Berlin): Ich will mich in den Streit, ob neutral oder religiös, nicht mischen, halte aber den Vorschlag des Herrn Professor Gonser für annehmbar, dass sich alle Organisationen zu vereinigen haben um ihren gemeinsamen Einfluss auf Behorden, Korporationen und solche Organisationen aus zu üben, die, ohne abstinent zu sein, der Alkoholbekampfung besondere Dienste leisten können. Herr Professor Gonser zahlte derartige Organisationen auf. Zu meiner Verwunderung nannte er die deutschen Krankenkassen nicht. Diese zahlen zur Zeit über 12 Millionen Mitglieder und werden nach Inkrafttreten der Reichs-Versicherungs-Ordnung auf 20 Millionen anschwellen. Die deutschen Krankenkassen haben ein lebhaftes Interesse an der Bekampfung des Alkohols. Sind sie es doch, die infolge der gesundheitsschadlichen Wirkungen des Alkohols ungeheure finanzielle Belasturigen zu tragen haben. In verschiedenen Grossstadten haben die Krankenkassen seit Jahren durch Verteilung aufklarender Schriften die Mitglieder zur Abstinenz zu erziehen versucht. Nach dem bisher geitenden Gesetz hatten die Krankenkassen nicht das Recht, krankheitsvorbeugend zu wirken; wo sie es taten, wurden sie von den Aufsichtsbehörden daran gehindert. Erst in den letzten Jahren ist durch Urteil des preussischen Oberverwalturigsgerichts, unter Vorsitz des Herrn Dr. von Strauss und Torney entschieden worden, dass die Krankenkassen füi yorbeugende Massregeln materielle Aufwendungen machen dürfen.Nach der neuen Reichsversicherungsordnung haben sie das Recht hierzu. Die J ahresversammlung deutscher Ortskrankenkassen 1910 in Regensburg hat nach Vortragen der Herren Dr. Hirth und Professor Gonser beschlossen, energische Bekampfung des Alkohols in jeder Weise zu unterstützen. Hier ist also ein Feld, welches der Beackerung aller Abstinenz- organisationen offen steht. Aug. Neumann (Berlin): Aus den drei Referaten ging hervor, ein wie schwerer Fehler es war, bei der Frage, welche Organisationen für den Alkoholkampf am geeignetsten sind, die p o 1 i t is c h e n Organisationen völlig ausser Acht zu lassen. Denn fast alle Referenten, besonders aber Herr Prof. Gonser, haben die Wichtigkeit gerade dieser Organisationen betont. Es ist kein Zufall, dass sich an dieser Debatte fast nur Deutsche beteiligen. Denn in Deutschland sind die politischen Gegensatze so scharf, wie sonst kaum irgendwo; die Rückwirkung dieser Kampte auf alle anderen Gebiete und „Fragen" ist unbestreitbar. Deshalb reichen in Deutschland weder allgemeine und neutrale, noch gar konfessionelle Organisationen aus, um alle Schichten des Volks zu erfassen. Auf die im Klassenkampf stehende, organisierte Arbeiterschaft können d i e s e Vereine überhaupt keinen Einfluss gewinnen. Wie würden wohl Reden, wie die der Herren Gonser, Josephson und Syring auf sozialistische Arbeiter wirken? Hier können nur Organisationen wirken und Erfolge erzielen, die als Teile der Arbeiterbewegung in dieser selbst wieder den Kampf gegen den Alkohol führen. Die Wichtigkeit dieser besonderen Arbeit kann garnicht hoch genug geschatzt werden. Heute zahlen die organisierten Sozialisten in den Kulturlandern bereits nach vielen Millionen! Diese gewaltige Kulturbewegung in den Kampf gegen den Alkohol gezogen, würde einen ungeheuren Machtzuwachs für diesen Kampf bedeuten. In den nordischen Landern stehen heute schon die Sozialisten voran in diesem Kampf. In Deutschland, Oesterreich und der Schweiz bestehen ebenfalls aufblühende sozialistische Abstinenzvereine, die sich kürzlich ein gemeinsames Aktionsprogramm gaben und nach dessen Richtlinien arbeiten. In Deutschland haben, durch unsere Einwirkung dazu veranlasst, viele Gewerkschaftsverbande und vor allem die sozialdemokratische Partei scharfe Resolutionen gegen den Alkohol beschlossen. Var zwei Jahren erklarte diese Partei den Boykott über den Schnaps, mit dem Erfolg, dass dessen Konsum um ein Drittel zurückging. Diese sozialistische Abstinenzbewegung zu fördern, liegt im Interesse aller Alkoholgegner. Deshalb erwarten wir, dass, wenn auf einem nachsten Kongress wieder „Organisationsfragen" besprochen werden, Gelegenheit gegeben wird, in einem Referat auch die politischen Organisationen ihrer Wichtigkeit entsprechend zur Geltung zu bringen. Pastor Patterson, (Belfast): I suppose the most of us at this conference are professing Christians, and we all value our religion. By nature we are religious beings, and the whole man is meant to come under religious influences. We cannot divide ourselves up into secular and religious hermetically sealed compartments, and say we will bring religion in here and leave it out there. In reclaiming the drinker we cannot have true success on mere secular lines. To speak from experience I should say that the two movements meeting with the greatest success in Ireland to-day, namely the Pioneer movement among the Roman Catholics, and the Catch-myPal movement among the Protestants, are distinctly religious. I understand that the previous speaker said we could not get labouring men to come under religious influence in temperance work. Our Irish experience refutes this, as the two movements mentioned deal with labouring men in large numbers in a most successful way. Till we get complete prohibition of the drink evil, thefight must be carried on, and in the fight there will always be the fallen and wounded ones whom we must try to lift up and save. We require spiritual and moral heroism to win our Victoria Crosses in this rescue work. There will always be a call for Self-Sacrifice. The classic example of such Sacrifice is the parable of the Good Samaritan. We cannot beat that example anywhere; and, as long as we have the Good Samaritan as our example, we cannot leave out of consideration the person and spirit of Him who taught us by that. parable. He practised what He preached, and even J. S. Mill acknowledges that we have not made a mistake in fixing on Jesus Christ as our Highest Example and Greatest Inspiration. Jesus gave us in His preaching the example of the Good Samaritan, and in His practice He gave us the example of Himself on Calvary. It is along the lines of Self-Sacrifice for our fallen brother s sake we shall find our greatest success. Temperance reform is preeminently a religious work. It is pre-eminently a work for the Christian Churches; and if the Churches would all rise and go out on a crusade of Good Samaritanship, it would not be long till this, our greatest problem, was solved. M. Lafontaine, (Canada): Le Canada que je représente avec mon collègue M. Spence, est situé dans 1'Amérique duNord, mais tient a ne pas être confondu avec ses puissants voisins ausudde son territoire, les Etats-Unis de l'Amérique. Car ce sont deux pays distincts et différents. Le Canada toutefois est une partie de 1'empire brittanique, mais il jouit d'un gouvernement autonome avec des attributions tellement étendues que nous nous plaisons a nous appeler uneNation dans 1'Empire. Dans mon pays deux langues sont officiellement reconnues, la langue anglaise et la langue fran?aise. Le francais est la langue des premiers habitants du pays qui s appelait alors la Nouvelle France, lesquels au jour d'hui forment une groupe d au de la d'un million et demi de membres, ayant conservé leur langue et leur religion, et dont la trés forte partie habite la province qui s'appelle la province de Québec. Deux questions ont fait 1'objet des délibérations de cette séance, a savoir la question de 1'organisation des forces anti-alcooliques avec la maniere d y arriver, et la question du terrain sur lequel cette organisation doit se faire, soit religieux ou neutre. Sur le premier point tout le monde est d'accord. Sur le second des opinions différentes ont été émises. II semble toutefois impossible de trancher la question d'une manière absolue et il faut tenir compte des circonstances particulières dans lesquelles on peut se trouver. Ainsi dans les endroits d'indifférence religieuse, une société anti-alcoolique ne peut être autrement qu'une société neutre, réunissant toutes les bonnes volontés. Mais dans les endroits oü la religion est pratiquée, ce serait une erreur d'ignorer une force comme celle-la. Car si 1 alcoolisme est une question sociale, elle est aussi une question morale, et comme telle, une question religieuse. Aussi dans la province de Québec que j'habite, ce sont les autorités religieuses qui ont créé le mouvement antialcoolique chez les catholiques, et le soutiennent. Nos Seigneurs 1'Archévèque de Québec, Mgr. Bégue et 1'Archévèque de Montreal Mgr. Bruchési, émus des ravages causés par 1'abus des boissons spiritueuses, ont créé dans toutes les paroisses des sociétés de Tempérance dont le Curé est le Directeur et 1'ame. Pour réunir toutes ces sociétés et les organiser en armée, il a aussi été fondé deux associations régionales, savoir la Ligue antialcoolique de Québec et la Ligue antialcoolique de Montreal. Déja les bons effets du travail, fait ainsi dans chaque paroisse, se font sentir par une amélioration dans les habitudes et une diminution dans la consommation des boissons énivrantes et grace a 1'option locale inscrite dans notre loi des licences, la province de Québec est en train de devenir prohibitionniste. Fr. Weiss, (Hamburg): Meine Damen und Herren! Einerunserer freundlichen Wirte hier, ein hollandischer Kampfgenosse, hat uns Deutsche in liebenswürdiger Weise daran erinnert, dass „Deutschland nicht die Welt" ist. Dafür sind wir dankbar. Mancher von uns, z.B. ich, hatte dies beinahe vergessen, so gemütlich fühlt man sich hier. Und wieviele Hollander und Angehörige anderer Völker hier sind nicht, auch für mich, Brüder und Schwestern! Denn wenn auch Deutschland nicht die Welt ist, so ist es etwas anderes, das in Deutschland besonders gehegt und gepflegt wird: die Familie. Diese ist die Grundlage alles Staats- und Gesellschaftslebens, ohne sie kann der Einzelne nicht sich wohl fühlen, sie macht nicht halt vor dem Grenzwalle der Nationen und schlingt Bande der Zusammengehörigkeit um alle Menschen. Man hat hier, abgesehen von dem vorzüglichen Referate des Herrn Prof. Gonser, die neutralen Organisationen nicht richtig beurteilt. Grade der Guttemplerorden (I. O. G. T.), den Herr Prof. Gonser an erster Stelle genannt hat, baut sich auf dieser staatserhaltenden und weltumfassenden Grundlage, der Familie, auf. Mann, Frau und Kinder werden in das Orden sleben hineingezogen. Das gibt dem Orden grössere Festigkeit, als jede andre Organisation sie hat. Und weil in ihm alle Kreise des Volkes vertreten sind, viele Einrichtungen sozialer Natur, und das gesellige Leben des Volkes, allerdings veredelt, zu finden sind, ist der Orden ein abstinentes Deutschland im Kleinen, ist er die volkstümlichste Vereinigung in Deutschland.Nun ist hier die Ansicht vorherrschend, dass die Mitglieder der neutralen Organisationen sowohl religiös als auch politisch indifferent seien. Das ist falsch. Gerade im Internationalen Guttemplerorden stehen viele ernsten Christen, stehen auch Manner verschiedener politischen Parteien, die ganz gut auf der anderen Seite, in den religiösen oder politischen Organisationen, gegen den Alkoholismus kampfen könnten. W arum sind sie bei uns? Weil sie Menschen kennen lernen wollen, weil sie zu d e n Leuten gehen wollen, die zu ihnen selbst nicht kommen, weil ihnen über allen konfessionellen und parteipolitischen Gegensatzen, das nationale, das völkische, das Allgemein-Intresse steht! Dazu sind die neutralen Organisationen da, dazu dient vor allem, Deutschlands Grossloge des I. O. G. T. Allerdings, wie in einer Familie nicht über religiöse Fragen oder Partei-Interessen gestritten werden soll, so gilt dies auch für uns. Der einzelne unter uns kann, soviel er mag, mit solchen Fragen sich beschaftigen, der Orden als solcher nimmt keine Stellung dazu. Eine wirklich neutrale Organisation, wie der I. O. G. T. in Deutschland, ist auch in ihrem Verhalten gegenüber den anderen verwandten Vereinigungen tolerant. Der Orden tut aber noch mehr. Er fördert die anderen Vereinigungen direkt, und mit seinen ca. 75000 Mitgliedern ist er in Deutschland das Rückgrat der gesammten alkoholgegnerischen Bewegung. Allerdings muss nicht immer wieder versucht werden, die im I. O. G. T. arbeitenden Kraften diesem zu entziehen und ihnen die Mitarbeit in dieser oder jener Organisation als besser zu empfehlen. Die Arbeiter-Abstinenten haben hier eine erhöhte Berücksichtigung und Heranziehung verlangt. Ich bin erfreut darüber. Bisher war es fast unmöglich, die Herren in Deutschland zu einem kameradschaftlichen Zusammenarbeiten zu bekommen. Doch ist das Verhaltnis in letzter Zeit besser geworden. Die Sitzung wird aufgehoben. Der Richter und die Trinker. Sonnabend 16 September 1911, V.m. 9 U h r. Prasident Dr. Ming: Meine Damen und Herren, Ich eröffne jetzt die letzte Sitzung unseres Kongresses und erteile das Wort dem Herrn Dr. Van Deventer für sein Referat über: Zwangverpflegung. Dr. Med. J. van Deventer Sz., (Amsterdam): Mehr und mehr fasst die Ansicht festen Fuss, dass der Trunksüchtige einer sachverstandigen Behandlung bedarf. In letztern Jahren sind in den verschiedenen Kulturstaaten Sanatorien für Trunksüchtige entstanden, die zum grössten Teil mit einer Krankenanstalt für eine bestimmte Kategorie von Patienten verglichen werden können. Die J ahresberichte dieser Sanatorien beweisen, dass auf diesem Wege sogar der für ganz unverbesserlich gehaltene Trunksüchtige der Wiederherstellung fahig ist, und wieder ein nützliches und arbeitsames Mitglied der menschlichen Gesellschaft werden kann. Hierbei zeigt sich die auffallende Erscheinung, dass gerade unter diesen wiederhergestellten Trunksüchtigen, also zugleich Abstinenzlern, vielfach leidenschaftliche und überzeugte Propagandisten angetroffen werden. Die Erfahrungen, welche sie gemacht haben, liessen sie die volle Bedeutung des Grundsatzes fassen: „Durch aussern Zwang zur innern Freiheit." Die Sanatorien für Trunksüchtige sind grösstenteils sogenannte freie Sanatorien, in welche die Pfleglinge kraft ihres eigenen freien Willens kommen und berechtigt sind, fortzugehen, wann sie es wollen; den Zwang haben sich die Pfleglinge also selber aufzuerlegen. In einem grossen Prozentsatz der Falie legt sich der Trunksüchtige diesen Selbstzwang erst dann auf, wenn besondere l mstande dabei im Spiele sind: soziale Schwierigkeiten, niederdrückende Einflüsse und dergl. m. Viele unter ihnen kommen j edoch gar zu bald um ihre Entlassung ein, eigenmachtig und unzeitig verlassen sie die Anstalt und bekommen wieder einen Rückfall, obgleich sie bei der Aufnahme in das Sanatorium mit den besten Absichten begeistert waren, und das Versprechen gegeben hatten, sich ganzlich nach den arztlichen Einsichten zu betragen. Auch unter den als wiederhergestellt entlassenen Patienten, die das Gelübde abgelegt haben, sich der Spirituosen zu enthalten, befindet sich eine Anzahl von Personen, welche nach kürzerer oder langerer Zeit wieder in das alte Uebel zurückfallen, weil sie von der verordneten Lebensregel abwichen. Selbst unter den günstigsten Umstanden, nach einer Pflege in vorzüglich geleiteten Sanatorien, bei der Rückkehr in eine Umgebung, die allen angemessenen Anforderungen zu entsprechen scheint, werden derartige Rückfalle beobachtet. Solche trüben Erfahrungen haben dahin geführt, dass das Problem der Zwangspflege der Trunksüchtigen in den Vordergrund getreten ist, und dass sich die Frage aufdrangt, ob es nicht nützlich und nötig sei, wenn für einen Teil der Trunksüchtigen die Zwangspflege etwa in ahnlicher Weise in Anwendung gebracht würde wie für die Irren. Bei der Behandlung dieses so wichtigen gesellschaftlichen Problems muss von dem Grundsatze ausgegangen werden, dass die freie Pflege des Trunksüchtigen Regel bleibe, und dass man die Zwangspflege nur ausnahmsweise dann anwenden müsse, wenn dies unumganglich notwendig sei. Die Anzahl Falie, die hierfür berücksichtigt werden muss, wird besonders in der ersten Zeit grösser sein als im allgemeinen angenommen wird. Beim Studium dieser Angelegenheit lasst man sehr haufig eine Katagorie Trunksüchtiger ausser Betrachtung, bei welcher bereits in jetziger Zeit Zwangspflege angewendet wird, namlich die verurteilten Trunksüchtigen, und zwar sowohl diejenigen, die ein schweres Vergehen ausübten, die Verbrecher, als auch die, welche sich leichterer Uebertretungen schuldig machten, die Landstreicher, Armen, unverbesserlichen Trunkenbolde, insgesamt diejenigen, welche in den Strafgefangnissen. Reichsarbeitshausern und ahnlichen Anstalten angetroffen werden. Dass die heutigen pönitenziaren Einrichtungen, vom sozialmedizinischen Standpunkte aus betrachtet, für die hier gemeinten Pfleglinge nicht ihrem Zwecke entsprechen, zeigt bereits die oberflachlichste Untersuchung. Nach Beendigung der Strafzeit in den Besitz von Zehrpfennigen gestellt, ergiebt sich der Trunksüchtige wieder dem Missbrauche der Spirituosen, um meistens schon nach kurzer Zeit wieder von Neuem in Haft gebracht zu werden. Hauptsachlich gilt dies von den Reichsarbeitshausern, in denen ein grosser Teil der Pfleglinge wiederholt aufgenommenwird,sogar bis zwanzig Mal und selbst noch öfter, sodass dieselben mit kuizen Unterbrechungen ihr Leben darin verbringen, ohne irgend welche Aussicht auf Besserung. Derartige Anstalten werden denn auch mit Recht mit den Namen Rezidivistenschulen, Pflanzschulen für unverbesserliche Trunkenbolde bezeichnet. Es bedarf wohl keiner weiteren Beweisführung, dass die kriminellen Trunksüchtigen einer andern Beurteilung, einer zweckentsprechenderen Behandlung bedürfen, und dass die Strafanstalt den Karakter eines Besserungs- oder Wiederherstellungsheims tragen müsse, wo neben der Arbeitsverschaffung auch der medizinische Karakter der Anstalt deutlich hervortrete. Eine vorsatzliche Prüfung zeigt, dass unter den Detinieiten in den Strafgefangnissen, Untersuchungsgefangnissen und Reichsarbeitshausern, verschiedene Personen angetroffen werden, welche von Jugend auf trunksüchtig waren und sicherlich für einen Teil nicht zum Verbrechen gekommen sein würden, wenn rechtzeitig eingegriffen worden ware. Auch unter der Bevölkerung der Irrenanstalten, sowie der Armen- und Arbeitshauser, philantropischen Einrichtungen und dergl. m., kommt eine grosse Anzahl von Personen vor, von welchen ganz dasselbe Geltung hat. Zahlreiche Neuro- und Psychopathen haben wegen Mangels an der nötigen Leitung und der rechtzeitigen Fürsorge gelernt Missbrauch mit Spirituosen zu machen, die üblen Folgen zeigten sich aber bald: Auftreten der Geisteskrankheit, körperliches Leiden, Invaliditat, Armut und dergl. m. Die pönitentiaren Einrichtungen bilden ein ausgedehntes Arbeitsfeld zum Studium und zur Ausbeutung im Hinblick auf das Problem der Zwangspflege der Trunksüchtigen. Je schneller und je kraftiger eingegriffen wird, umso grösser wird der Prozentderer sein, die für ein Zwangssanatorium in Betracht kommen, und mithin der Bevölkerung der auf dem jetzigen Fusse eingerichteten Strafgefangnisse, Reichsarbeitshauser u.s.w. entzogen werden. Zu den vorher genannten Gruppen müsste noch eine Kategorie vori Patienten hinzufügt werden, die sehr vielfach vorkommen, obgleich sich die Aufmerksamkeit selten auf sie richtet, namlich die stillen oder heimlichen Trinker. Der Arzt, speziell der Hausarzt und der Psychiater-Neurolog, kann von dem tiefen und schmerzlichen Elend Zeugnis ablegen, das in der Familie des stillen Trinkers entsteht, nicht nur in den Schichten des Volks, sondern auch in den höheren und höchsten Standen; er kann zeugen von den tieftraurigen Auftritten, die sich dort anspielen, von dem grossen Kontraste zwischen ausserem Schein und trüber Wirklichkeit. Ware es möglich, in derartigen Fallen rechtzeitig einzugreifen, so würde viel Leid verhütet werden. Nicht nur die Hausgenossen gehen gebückt unter den schweren Sorgen, ohne Aussicht, dass Besserung eintreten werde, sondern auch der Patiënt selber führt ein elendes Leben. Wie aus dem Vorhergesagten hervorgeht, existieren für die kriminellen Trunksüchtigen bereits Zwangsmassregeln. Für die nicht-kriminellen Trunksüchtigen werden derartige Massregeln erst dann in Anwendung gebracht, wenn dafür schlagende und stichhaltige Gründe anzuführen sind. Hiermit im Zusammenhang drangt sich die Frage auf, welches die Wirkung des Alkohols auf den menschlichen Organismus ist, und welches die durch denselben entstehenden Folgen für das Individuum und die Gesellschaft sind. Was den körperlichen Zustand anbelangt, so führt die Zusichnahme des Alkohols beim Trinker zu Magenstörungen, Erbrechen, Appetitlosigkeit; es treten Empfindungen auf, die ihn gleichsam fatalistisch zum Alkoholsreiz seine Zuflucht nehmen lassen und ihn in einen Zirkulus vitiosus versetzen. Ferner entstehen Störungen des Herz- und Gefasssystems, Einschrumpfungen der Leber und Nieren, organische Veranderungen des Zentral-Nervensystems, Störungen der Sinneswerkzeuge und dergl. m. Im allgemeinen führt der Alkoholismus zu erhöhter Morbiditat und Mortalitat, zur Abnahme des Widerstandsvermögens und einer frühzeitigen Entkraftung. Trunkenbolde werden schnell alt und abgelebt. Unter den haufig auftretenden Krankheiten seien erwahnt: Pneumonie, Apoplexie, Tuberkulose und Syphilis. Nerven- und Geistesstörungen treten oftmalsaufwie: Abweichungen des Schlafes, Schlaflosigkeit, Angst erweckende Traume, sich erschrecken wahrend des Schlafes, Selbstmordsucht, Zustande des Verstimmtseins, krankhafte Reizbarkeit, Verwechslung von Wahrheit und Dichtung, Unzuverlassigkeit, Halluzinationen, Wahnvorstellungen, der Wahn ehelichei1 Untreue, raisonnieren und querulieren. Von den akuten Alkohol-Psychosen ist das Delirium tremens mit dem so kennzeichnenden Zittern, der fortwahrenden Unruhe, allgemein bekannt, um nicht noch von andern Symptonen zu reden. Was die akute Alkohol-Intoxikation anbelangt, so dürfen die Falie pathologischen Rausches und im allgemeinen solche der Intoleranz gegen Spirituosen nicht unerwahnt bleiben, welch letztere hauptsachlich bei geistig Minderwertigen angetroffen wird und sich in der Form der Dipsomanie offenbaren kann. Periodisch tritt bei den sogenannten Gelegenheitstrinkern ein impulsiver Drang zum Trinken auf. Unter dem Einflusse des Alkohols kann besonders das psychopathisch belastete Individuum die gefahrlichsten Gewalttatigkeiten begehen. Ein Irrsinnsanfall kann anfangs durch einen Exzes in Baccho maskiert werden, der Auftritt einer Psychose oder Neurose kann damit debutieren. Auch liegt die Möglichkeit eines Trinkanfalles als ein psychischer Aequivalent vor, als Aeusserung der manischdepressiven Psychose sowohl im manikalen als auch im melancholischen Stadium, beim Epileptiker sowohl als beim Asthmaleiden'den, anstatt des typischen Anfalles. Oefters wird geraume Zeit das Vorhandensein der Dementia paralytica verkannt und werden die fremdartigenHandlungendem Alkoholmissbrauche zugeschrieben, dem sich der Patiënt unter dem Einflusse der sich entwickelnden Psychose ergiebt. Unter den schleppenderen Formen der Alkoholvergiftung verdienen neben den chronischen Alkohol-Psychosen in sensu strictiori eine spezielle Erwahnung: die polyneuritische oder Korsakoffsche Psychose, die Alkohol-Epilepsie, die AlkoholParalyse und Alkohol-Pseudoparalyse, die Alkohol-Dementia. Ein intellektueller und hauptsachlich ein ethischer oder moralischer Defekt und die sich daraus ergebende sogenannte Lahmung des Willens gehort zu den Abweichungen, die dem Alkoholiker auf die Dauer nie fehlen. Bei zahlreichen Nerven- und Geisteskrankheiten, wie Hysterie, Neurasthenie, Melancholie, Verwirrtheit, Dementia praecox u.d. spielt der Alkohol als Gelegenheit gebende Ursache eine bedeutende Rolle. Obgleich ich nun, was die psychischen Störungen anbelangt, jede Weitschweifigkeit vermeiden möchte und auch vorstehende Darlegungen hinreichen dürften, so möge doch nicht unerwahnt bleiben, dass bei dem Alkoholiker nach Verlauf einer akuten Psychose, wenn sachverstandige Leitung fehlt, sogenannte Residual Delirien und deren Folgen zurückbleiben können. In derartigen Fallen bezichtigt man den Patienten oftmals der Sucht zum Lügen, obwohl seine Aeusserungen auf Wahnvorstellungen beruhen die nicht gewichen sind. Die Unfall-Statistik lehrt, dass Alkoholisten sehr haufig von Unglücksfallen heimgesucht werden; infolge des verminderten Widerstandsvermögens ihres Organismusses ist der Verlauf bei ihnen oft ungünstig. So hat sich ergeben, dass tötliche Falie des Sonnenstichs manchmal gerade Personen betrafen, welche unter dem Einflusse des Alkohols standen. Das verminderte Prastationsvermögen, der ethische Defekt, führen zum Vagabundenleben und zur Armut, bei der Frau zur Prostitution, im allgemeinen zum Verbrechen. Die Alkoholiker liefern denn auch den grössten Kontingent für die Armenhauser, Reichsarbeitshauser, Strafgefangnisse e tutti quanti. Vom sozialen Gesichtspunkte aus betrachtet, ist der Einfluss des Alkohols auf die Nachkommenschaft von nicht zu unterschatzender Bedeutung. Bereits von altersher wird die schadliche Einwirkung des Alkohols auf die Progenitur als feststehend angenommen: ebrii geniunt ebrios. Die Statistiken lehren, dass in einem grossen Prozentsatz der Falie sowohl das Kind trunksüchtiger Eltern als auch solches, welches im Rausch erzeugt wurde, in körperlichen und geistiger Hinsicht zurück bleibt. Derartige Kinder zeigen ein geringeres Widerstandsvermögen, sowie Anlagen, welche von der angenommenen Norm abweichen. Viele derselben leiden an allgemeiner Körperschwache, und sterben frühzeitig. Wahre Stiefkinder der Natur werden unter ihnen angetroffen: Blinde, Taubstumme, Krüppel und dergl. mehr. Neben diesen endogenen Ursachen sind von nicht geringerem Einflusse die exogenen, das Milieu. Die Kinder der Trunkenbolde werden sehr oft vernachlassigt und schon in zartester Jugend sittlich verdorben, indem ihnen z.B. taglich Alkohol dargereicht wird, oder indem man sie auf die Strasse schickt, damit sie sich der Bettelei oder der Prostitution ergeben. Sie wachsen als Wildlinge heran, gehen ihren eignen Weg und sind in schlechter Bedeutung des Wortes frühreif. Diese sogenannten frühreifen Kinder werden j edoch tatsachlich niemals reif, sie bleiben zurück, hauptsachlich in sozialer Hinsicht. Besonders dort wo Anlagen und Umgebung vereint ihren ungünstigen Einfluss geltend machen, treten die traurigen Folgen in den Vordergrund. Ein grosses Kontingent derasozialen und antisozialen neuro- oder psychopathischen Elemente mit stark hervortretendem moralischem Defekte stammen von Trinkern ab; bei vielen unter ihnen ist gleichsam von den ersten Kinderjahren an die verbrecherische Natur zu verfolgen. Bei derartigen Personen wird vielfach eine Intoleranz hinsichtlich des Alkohols, ein pathologischer Rausch, das Auftreten von Dammerzustanden, epileptieformer oder hysterieformer Anfalle, sowie akuter Halluzinose im Zusammenhang mit einem Alkoholexzes beobachett. Die Schwankungen der Lebenslinie sind bei diesen Individuen grösser und zeigen nicht selten einen mehr oder weniger periodischen Verlauf. Dies gilt hauptsachlich von den Stimmungsanomalien. Bereits in der Schule fallt es dem Padagogen auf, dass die Kinder trunksüchtiger Eltern zurückgeblieben oder schwachsinnig sind, sowohl in intellektueller als auch in ethischer Hinsicht, uns dass sie disharmonische Anlagen haben. Diese jugendlichen Neuro- und Psychopathen sind in manchen Fallen lastig, widerspenstig und schwierig zu leiten, und bilden im spateren Lebensaltér die refraktaren Elemente in den Strafgefangnissen, Irrenanstalten und ferneren ahnlichen öffentlichen Einrichtungen; es sind die sogenannten unverbesserlichen Rezidi visten. Die verhangnisvolle Wirkung des Alkohols liegt hauptsachlich darin, dass dieses betrügliche Mittel scheinbar ein günstiger Reiz ist, welcher Sorgen und Schmerzen bannt, und dem Körper zugute kommt, wie Nahrung und Medizin. Nicht nur der Trunksüchtige, sondern ein jeder, der regelmassig Spirituosen zu sich nimmt, ist der Ansicht, dass er das tagliche Quantum nicht entbehren köhne. Obgleich es feststeht, dass der Alkohol nicht der Hafer sondern die Peitsche ist, wird die entgegengesetzte Meinung seitens der regelmassigen Trinker allgemein verkündigt. Wiewohl ein Bliek ins gesellschaftliche Leben sehen lasst, dass der Alkoholreiz bei einem zu lange fortgesetzten und zu starkem Verbrauche, empfindlich auf den menschlichen Körper wirkt, und den Organismus aufreibt, so wird noch stets bis in die heutige Zeit in ausgedehnten gesellschaftlichen Kreisen die Lehre verkündet, dass Alkohol konserviert; man zitiert Beispiele von hochbejahrten Leuten, welche ihr Wohlbefinden nur dem regelmassigen Genusse der Spirituosen verdanken sollen. Dem gegenüber steht aber die Tatsache, dass der Trunkenbold, welcher der festen Ansicht ist, dass er ohne regelmassigen Alkoholgenuss nicht leben könne, in der Tat bald das Gegenteil gewahr wird, wenn sich ihm namlich keine Gelegenheit darbietet, Spirituosen zu sich nehmen zu können, z.B. bei der Aufnahme in ein Krankenhaus, in eine Irren- oder Strafanstalt und dergl. Bereits nach einigen Tagen wird sein Appetit reger, sein Körpergewicht nimmt zu, der Trunksüchtige fühlt sich, wie er aus eigenem Antriebe gesteht, besser als je zuvor, und verlangt nicht mehr nach dem Genusse irgend welcher Spirituosen. Ist er aber wieder in die menschliche Gesellschaft zurückgekehrt, so kehrt er trotzdem bald wieder zur alten Gewohnheit zurück, indem er dem Beispiel seiner L mgebung folgt oder indem ihm ein Zustand des Verstimmtseins dazu Veranlassung bietet. Da er mit der Scheinwirkung des Alkohols, dem in den Hintergrundtreten des Gefühls der Unlust durch Betaubung, bekannt ist, so greift er zum Mittel der Gefühlsblendung. Der Trunksüchtige wird je langer je mehr der Skiave des Mittels; wegen Lahmung der moralischen Bremse, des \\ illens, gelangt er schliesslich ganz und gar in einen Zustand der Unfreiheit. Aus Vorstehendem erhellt, dass der Trunksüchtige sich selber, seiner Familie und der Gesellschaft zur Last ist; eine unbegrenzte Freiheit bedeutet sein und seiner Familie Untergang und bringt der Gesellschaft, auch was die Nachkommenschaft anbelangt, eine stetige Gefahr. Gesetzliche Abhilfe muss in dieser Beziehung gewiss als überaus dringend notwendig erachtet werden. Das trifft umsomehr zu, weil die Erfahrung gelehrt hat, dass ein grosser Prozentsatz der Trunksüchtigen, selbst wenn sie gegen ihren Willen einem Asyle einverleibt werden, der Wiederherstellung fahig sind. In Anbetracht einer gesetzlichen Anordnung können die Trunksüchtigen in drei Hauptkategorien eingeteilt werden: I. die irrsinnigen Trunksüchtigen; II. die verbrecherischen (kriminellen) Trunksüchtigen; III. die übrigen Trunksüchtigen. Die erste Kategorie kann ausser Betrachtung- bleiben; diese Patienten fallen als Irre unter das Gesetz zur Regelung der Staatsaufsicht auf Irre, solange dieselben irrsinnig sind. Hinsichtlich der zweiten Kategorie sei bemerkt, dass diese, wie bereits in Vorhergehendem angedeutet wurde, in zwei Untergruppen eingeteilt werden kann: A. die Verüber schwerer Verbrechen, bei welchen die Trunksucht oder die Trunkenheit eine Rolle spielt; B. die Verüber leichterer Uebertretungen, namentlich wiederholt aufgetretene öffentliche Trunkenheit, Landstreicherei, Bettelei. Wahrend die erstern in der Regel mit Entziehung der Freiheit durch Haft (Detention) im Gefangnis bestraft werden, so bringt man die letztern meistens in einem Reichsarbeitshause oder in einer damit gleichstehenden Anstalt unter, ohne dass dieses zum Ziele führt und Wiederherstellung oder Besserung bringt. Im Gefangnis tritt der pönitentiare Karakter zu sehr in den Vordergrund, wahrend sich in der Reichsarbeitsanstaltdas Individuum in der Masse verliert. Der Natur der Sache nach können die verbrecherischen Trunksüchtigen der Justiz nicht entzogen werden, der Richter muss entscheiden, was hinsichtlich des Verübers einer strafbaren Handlung zu geschehen hat. Belehrung seitens des Medikus-Psychiaters wird hierbei nicht entbehrt werden können. Die Frage wird in Erwagung gezogen werden müssen, ob und in wie weit das Verbrechen oder die Trunksucht pravaliert, ob erzwungene Heilung zum Guten führen wird. Was Gruppe A. anbelangt, so werde dem Richter die Kompetenz übertragen, Ausüber strafbarer Handlungen, von denen es sich herausgestellt hat, dass die betreffende Handlung im Zustande der Trunksucht, oder im Zustande der Trunkenheit verübt wurde, in eine spezielle für siebestimmteReichsanstalt zu schicken, die Strafzeit könnte alsdann benutzt werden, die Wiederherstellung des Trunksüchtigen zu fördern. Füi Gruppe B. würde es sich empfehlen, die Reichsanstalten durch ein Asyl zu ersetzen, in welchem die artzliche Behandlung in den V ordergrund trete. Auch die Unterbringung in dieses Asyl veranlasse der Strafrichter. In Hinsicht auf die dritte Kategorie hat es sich herausgestellt, dass ein nicht unbedeutender Prozentsatz unter ihnen unwillig sind, um Wiederherstellung zu suchen, oder dass sie die kostbare Zeit verstreichen lassen, bevor sie sich, unter Antrieb der Verwandten oder besonderer Umstande, freiwillig in ein Sanatorium aufnehmen lassen. Je eher hier eingegriffen wird, um so grösser wird die Aussicht auf Heilung sein; wegen Mangels an rechtzeitiger Fürsorge fallt der Trunksüchtige oft dem Verbrechen oder dem Irrsinn anheim. Diesen Kranken muss ebensosehr die Möglichkeit offenstehen, dass ihnen im Interesse ihrer Wiederherstellung Heilzwang auferlegt werde, im Falie dass sie nicht im Stande sind, selber ihre Interessen gehorig zu vertreten. Die Ueberführung in das Sanatorium geschehe in ahnlicher Weise wie die der Irren in eine Irrenanstalt, namlich auf Anordnung des bürgerlichenRichters. Auf gesetzlichem Wege wird entschieden werden müssen, dass in den für Trunksüchtige bestimmten Anstalten stets hinreichender Raum vorhanden ist, und auf wem die Pflicht ruht, die Pflegekosten der Unbemittelten und der Bedürftigen aufzubringen. Hierbei müssen die Belangen der Familie des Alkoholisten berücksichtigt werden. Man darf nicht vergessen, dass der Schwerpunkt der Behandlung erfahrungsgemass in einer zweckentsprechenden Nachbehandlung liegt. Durch gesetzliche Massregeln werde letztere soviel als möglich gefördert. Der Zwang muss in der Weise angeordnet werden, dass die benötigte Gewahr gegen willkürliche Freiheitsberaubung vorhanden ist. Eine Staatsaufsicht hinsichtlich Trunksüchtiger und Trunksüchtigenanstalten, ebenso wie solches in verschiedenen Landem im Hinblick auf Irrsinnige und Irrenanstalten existiert, wird hierfür dienlich sein. Um zu erwagen, welches der Unterschied zwischen freier und Zwangspflege ist, möge nun eine Uebersicht der Zusammenstellung der Massregeln folgen, welche den bis heute gewonnenen Ei fahrungen gemass zur Wiederherstellung des Trunksüchtigen sowie zur Bekampfung der Trunksucht notwendig sind. 28 In erster Linie sei bemerkt, dass die Irrenanstalten in einigen Tandem geraume Zeit zur Pflege der Trunksüchtigen Dienste geleistet haben und das wohl teilweise auch heute noch tun. Wegen des zunehmenden Andrangs zur Unterbringung der Irren und der hieraus entstehenden Ueberfüllung entstand inmittels in den letzteren Jahren Veranlassung zu grossen Schwierigkeiten. In einigen Irrenanstalten wurden für trunksüchtige Pfleglinge besondere Pavillons bestimmt und zwar, wie die Erfahrung gelehrt hat, mit nicht ungünstigen Erfolge. Die Verpflegung der Trunksüchtigen in einer Irrenanstalt, führt jedoch oftmals zu baldiger Entlassung, namentlich wenn die Erscheinungen der Psychose gewichen sind; eine Ueberführung eines derartigen Patienten in ein Sanatorium für Trunksüchtige, was in der Theorie am angezeigtesten ware, scheint in der Praxis nicht oder wenigstens nicht leicht anwendbar zu sein. Uebrigens entsprechen eine grosse Anzahl von Irrenanstalten den Anforderungen keineswegs, welche an ein Sanatorium für Trunksüchtige gestellt werden müssen; denn in einer derartigen Umgebung muss das Verbot des Alkoholgenusses konsequent durchgeführt sein. Auf Grund der gesammelten Erfahrungen darf ruhig die Meinung ausgesprochen werden, dass ein Sanatorium, und zwar speziell eins für Trunksüchtige, einer Irrenanstalt und im allgemeinen einem Krankenhause, in welchem verschiedene Kategorien von Patienten gepflegt werden, bestimmt vorzuziehen ist. Der Alkoholiker bedarf einer langwierigen Behandlung, eines ausgedehnten Aufenthaltes in der Anstalt, selbst dann noch, wenn er bei oberflachlicher Untersuchung keine krankhaften Erscheinungen mehr zeigt. Diese Forderung kann in der Anstalt für Trunksüchtige voll und ganz berücksichtigt werden, sowohl in den Sanatorien im engern Sinne, den Heilanstalten, in denen das Hauptgewicht auf die arztliche Behandlung gelegt wird, als auch in den Arbeitshausern, welchen man wohl auch den Namen ,,Asyl beilegt, und in denen die Anpassung an die menschliche Gesellschaft durch systematische Arbeit in den Vordergrund gestellt ist. Die erstern sind spezieller für akute, die andern für chronische Falie bestimmt. Auch bei diesen letztern werden nicht selten unerwartete, günstige Ergebnisse erzielt, wenn nur Geduld geübt wird. \ iel Zeit ist erforderlich, bevor die schadliche Wirkung des Alkohols auf den menschlichen Organismus eliminiert ist. Für Sanatorien und Asyle gel ten im allgemeinen dieselben Grundsatze. Der Trunksüchtige muss zuallererst seiner neuen Umgebung angepasst werden, ehe er allmahlich, planmassig, mit grösster Umsicht für das gesellschaftliche Leben geeignet gemacht wird. Jeder Pflegling werde anlasslich seiner Aufnahme in der dazu bestimmten Observationsabteilung einer gewissenhaften und gründlichen Untersuchung unterzogen, damit man dessen Persönlichkeit kennen lerne, sowie einen Plan hinsichtlich seiner Behandlung festsetzen könne. Jeder Pflegling werde in die Umgebung, die für ihn am geeignetsten erachtet wird, zu einer bestimmten Gruppe gebracht. Diese Gruppe sei, ebenso wie das Sanatorium selber, nicht zu gross, damit die Persönlichkeit eines jeden nach Gebühr berücksichtigt werden könne und die individuelle Behandlung zu ihrem Rechte gelange. Eine hinreichende Menge geschulten und erfahrenen Personals ist notwendig. Mit fester doch milder Hand werde der Pflegling geleitet, an Regel, Ordnung und Zucht gewöhnt, ihm Arbeit übertragen und Arbeitsgewohnheiten beigebracht, damit das Bewusstsein in ihm lebendig werde, dass Pflichten auf ihm ruhen und er in den Besitz von Kraften gelange, die in nutzbringender Weise angewendet werden können. Verschiedenartigkeit der Arbeit sei eine erste Forderung; neben landwirtschaftlichen Arbeiten muss Gelegenheit vorhanden sein verschiedene Gewerbe zu betreiben. Für den nötigen Fortbildungs- und Erganzungsunterricht werde Sorge getragen. Von nicht zu unterschatzendem Werte sind die Alkohol-Kurse welche der Anstaltsdirektor vor den Pfleglingen abhalt; dieselben wirken in sozial-padagogischer Hinsicht settr günstig und starken das Band zwischen dem Vorsteher der Anstalt und den Pfleglingen. Als allgemeine Regel gelte, dass einem jeden Pfleglinge dasjenige Mass der Freiheit gewahrt werde, welches sein Zustand zulasst; gerade für die Trunksüchtigen ist solches von grosser Bedeutung. Von einer Rückkehr in die Gemeinschaft darf nicht eher die Rede sein, als bis die nötige Sicherheit vorhanden ist, dass ein Rückfall nicht wieder eintrete. Für den geheilten Trunksüchtigen bilden eine geeignete Umgebung und ein angemessener Arbeitskreis die allerersten Bedingungen. Dabei darf es in keiner Weise an der nötigen Aufsicht und Leitung fehlen. Die grösste Vorsicht muss beobachtet werden. Erst dann, wenn der deletaire Einfluss des Alkohols speziell auf die Psyche ganzlich gewichen ist, kann in der Tat von Heilung die Rede sein; so lange wie dieses nicht der Fall ist, so lange sich die Lebensanschauung des Trunksüchtigen nicht ganz und gar geandert und der Patiënt keine vollstandige Krankheitseinsicht bekommen hat, so lange er nicht voll und ganz von der Schadlichkeit des Alkohols durchdrungen ist: bis dahin darf er nicht als geheilt betrachtet werden. Der Uebergang in die freie Gesellschaft sei ein plan- und stufenmassiger. Im Sanatorium werde dem Pfleglinge nach und nach mehr Freiheit gewahrt, je nach dem Zustande und den gesammelten Erfahrungen. Bevor man den Patienten entlasse, erteile man ihm, etwa in ahnlicher Weise wie dem Anstaltsirren, einen Probeurlaub. Die Entlassung sei eine bedingte. So kann der Patiënt auf „Parole" entlassen werden, in welchem Falie er aber bei Nichtinnehaltung der Vorschriften in die Anstalt zurückkehrt. Die Familienpflege kann, um die plan- und stufenmassige Rückkehr ins gesellschaftliche Leben zu fördern, vorzügliche Dienste leisten. Dank den verbesserten Wohnungszustanden, dank der Entwicklung der Sozial-Hygiene sowie der Einrichtung der Bezirkspflege, die, wenigstens in Holland, sich sogar bis in die kleinsten Gemeinden Bahn gebrochen hat, wird die Familienpflege in den dafür geeigneten Fallen allmahlich immer mehr ihre Anwendung finden können. In der Umgebung der Heilanstalten bilden die Wohnungen verheirateter Pfleger für diesen Zweck naturgemass den rechten Ort. Für die geheilten Trunksüchtigen, welche keine Verwandten, die sich ihrer annehmen, besitzen, und ausser Stande sind, ihren Lebensunterhalt zu verdienen, für die körperlich und geistig Schwachen, für Greis? u.s.w. sind die philantropischen Anstalten angezeigt. Bei der Lösung des der Entscheidung noch harrenden Problems muss die Möglichkeit gegeben werden, alle Trunksüchtigen zu erreichen, einschliesslich der sogenannten unverbesserlichen, um sie in einer für sie geeigneten Umgebung unterzubringen. Weitere Erfahrungen werden lehren müssen, ob die Anzahl unverbesserlicher Trunksüchtigen, die verbrecherischen Elemente nicht mit gezahlt, wirklich so gross ist, wie vielfach angenommen wird, und ob, im Hinblick darauf, die Notwendigkeit einer speziellen Gründung in Form einer Arbeits- und Landwirtschaftskolonie vorliege. Hierbei müsste die Frage aufgeworfen werden, ob die Vöglichkeit bestehe, die in Rede stehenden Personen praktisch zu unterscheiden und zwar daraufhin, ob die Trunksucht primar oder sekundar sei; im allgemeinen müssten sie von den nichttrunksüchtigen Minderwertigen abgesondert werden. Jedem geheilten Trunksüchtigen muss eine bestimmte Lebensregel vorgeschrieben werden, an die er sich nach seiner Rückkehr in die Gesellschaft zu halten hat. Als nicht ausreichend muss das Verbot des Genusses alkoholischer Getranke sowie des Wirtshausbesuches angesehen werden. Oftmals sind spezielle Anordnungen notwendig, z.B. dass der entlassene Pflegling zu einem andern Berufe übergeht und innerhalb eines bestimmten Kreises seinen \\ ohnsitz nimmt. Einige halten es für empfehlenswert, bestimmte Gegenden anzuweisen, in welche die Einfuhr von Spirituosen unbedingt verboten ist. In erster Linie müssten die l mgebungen der Sanatorien zu diesen verbotenen Kreisen gehören. In den dafür angezeigten Fallen werde dem entlassenen Trunksüchtigen ein Kurator zur Seite gestellt. Ein Konsultationsbüreau oder Patronat für geheilte Trunksüchtige wahle aus seiner Mitte em Mitglied, welches mit dauernder Aufsicht auf den entlassenen Pflegling beauftragt werde. Durch Hausbesuche zu bestimmten und unbestimmten Zeiten, durch Zusammenwirken mit dem Arbeitgeber u.s.w. ble'.be der Patron vom Zustande des Pfleglings auf dem Laufenderi; von jeder Abweichung betreffs seiner gewöhnlichen Handels- und Lebensweise werde der Ratgeber in Kenntnis gesetzt, um praventiv einschreiten zu können. Von nicht zu unterschatzendem Nutzen ware ein Zentrum, em Auskunfts- und Konsultationsbüreau, woselbst Hülfe, Unterstützung, Belehrung und Aufklarung geholt, sowie dem Reflektierenden passende Arbeit verschafft werden könnte. Dieses ZentralBüreau leiste zugleich als Poliklinik Dienste; von hieraus werden Bezirkspfleger ausgesandt. Von grossem Nutzen ware es, mit dieser Einrichtung eine Badeanstalt zu verbinden, woselbst die entlassenen Alkoholiker zu bestimmten Zeiten ein Bad nehmen könnten und zugleich ihre Körperschwere bestimmt würde. In dieser Weise würde es möglich sein, sie fortwahrend an Regel und Ordnung zu gewöhnen und unauffallig genauer zu observieren. In wie weit die Zentral-Anstalt auch für andere Zweige des arztlichen Dienstes benutzt werden könnte, bleibe an dieser Stelle unerwiihnt. Von grossem Belang ist die Prophylaxe. Durch die Verbreitung gesunder Ideen hinsichtlich der Alkoholfrage, durch das Orga- nisieren von Ausstellungen, Alkohol-Kursen u.d.m., werden die Volkssitten auf den rechten Weg geleitet, und somit wird das Milieu für den Trunksüchtigen immer günstiger. Die Alkoholgesetze müssen an die sich in gutem Sinne andernden Begriffe angepasst werden. Das gute Beispiel ist eins der besten Erziehungsmittel. In der heutigen Zeit haben sich die Ansichten betreffs der Trunkenheit ganz und gar geandert. Wahrend noch vor verhaltnismassig wenigen Jahren es zum guten Geschmack gehorte, ein Glas Wein oder Schnaps zu sich zu nehmen, und Falie der Trunkenheit bei festlichen Gelegenheiten als etwas sehr natiirliches betrachtet wurden, so hat in den letztern Jahren eine ganz andere Auffassung Eingang gefunden. In demselben Masse ist es von grossem Werte, dass allgemein sich die Ueberzeugung Bahn gebrochen hat, dass der Alkohol schadlich auf den kindlichen Organismus einwirkt, und dass die Schuljugend systematisch auf die Gefahren der Unmassigkeit hingewiesen wird. Die in München eingeführte Massregel, um Betrunkene, die auf öffentlichen Strassen angetroffen werden, in die psychiatrische Klinik aufzunehmen, zeugt von Menschenkenntnis, ist zweckdienlich und wirkt erzieherisch. Die Aufnahme in die Klinik ist ebenso gut eine Zwangsmassregel wie die Inhaftierung in der Polizeizelle. Sie bietet namlich die Möglichkeit den Betrunkenen sorgfaltig zu untersuchen, was schon deshalb von grossem Interesse erachtet werden muss, weil Trunksucht und 1 runkenheit oftmals Aeusserungen krankhafter Anlagen oder Krankheiten sind, deren Existenz verkannt wurde, und ausserdem wird somit der Gedanke wachgerufen, dass der Alkoholiker ein Kranker ist, welcher der arztlichen Behandlung bedarf. Einführung der Zwangspflege wird in demselben Sinne prophylaktisch wirken. Eine direkte rationelle Prophylaxe ist in verschiedenen Fallen nur dann möglich. wenn man die Kinder frühzeitig der Macht trunksüchtiger Eltern entzieht. Die in den verschiedenen Kulturstaaten eingeführten Kindergesetze bieten hierzu die Möglichkeit. Je eher solches in Fallen der Verwahrlosung und des schlechten Lebenswandels der Eltern stattfindet, um so günstigere Ergebnisse können erwartet werden. Wie bereits zuvor erwahnt, bedarf ein relativ grosser Prozent- satz dieser Kinder hinsichtlich ihrer exentrischen Anlagen oder ungesellschaftlichen Neigungen einer besondern Erziehung. Von den Umstanden wird es abhangig sein, ob das Kind in einer Familie wird untergebracht werden müssen, oder ob Anstaltspflege indiziert ist. Liebe des Pflegers zum Kinde, verbunden mit strenger Zucht, sind die Hauptbedingungen. Das Kind muss an Ordnung und Regel gewöhnt werden, es müssen ihm feste Gewohnheiten beigebracht werden; es muss lernen sich selber zu beschützen und sich zurüsten fürs gesellschaftliche Leben. Freiheit in seinen Bewegungen unter der nötigen Beaufsichtigung ist hierfür förderlich. Die Erziehungsanstalt trage soviel als möglich einen Familienkarakter; man raume der Frau den Platz ein, den sie in jeder rechtgeordneten Haushaltung einnimmt. Von Anfang an muss gewissenhaft auf die Eigentümlichkeiten, die das Kind aufweist, geachtet, sowie strenge dariiber gewacht werden, dass es sich keine unnötigen Bedürfnisse schafït. Regelmassig mache man Eintragungen von samtlichen besondern Vorfallen; auf diese Weise lege man ein Dossier an, welches im Interesse des Kindes, selbst noch im spateren Alter, zu Rate gezogen werden kann. Von grosser Bedeutung ist die Gemütserziehung, sowohl in der Anstalt als auch in der Familie. Das Leben des von der Xatur stiefmütterlich behandelten Kindes, auch desjenigen, bei welchem Zwangserziehung im engern Sinne des Wortes, alsoin Zuchtschulen und Reichserziehungsanstalten, angezeigt ist, muss einen andern Anstrich bekommen. Licht, Luft, Sonnenschein, Fröhlichkeit und Poesie müssen neben der Gabe der Phantasie ihren belebenden Einfluss geltend machen können; letztere werde gehegt, nicht unterdrückt. Auf diesem Wege muss das Kind das notwendige Erinnerungskapital erwerben, das ihm in schwierigen Zeiten zu gute kommt. Das Gefühl ist die grosse Macht im Leben des Menschen. Die selbsterworbenen sittlichen Waffen sind in Zeiten des Kampfes von schwerwiegendem Werte. Das Kind, das ein lieb- und freudenloses Leben führt, erhalt eine Falte, welche nicht wieder oder doch nur teilweise verschwindet, wenn nicht frühzeitig eingegriffen werden kann. Gerade weil psychisch kranke oder schwache Kinder, wie die trunksüchtiger Eltern, öfters refraktar sind und sich der Zucht gegenüber widerspenstig zeigen, so muss ihnen systematisch der Unterschied zwischen Recht und Unrecht eingepragt werden, sie müssen die Bedeutung verkehrter Handlungen, der Gebote und Verbote begreifen lernen, ihr Verantwortlichkeitsgefühl muss entwickelt werden. Es darf nicht übersehen werden, dass ein grosser Prozentsatz dieser Kinder erst spater reif sind als das normale Kind, dass sie mithin langer der padagogischen Leitung bedürfen. Die prophylaktische Bekampfung der Trunksucht kommt in erster Linie bei der verbrecherischen psychopathischen Jugend zu ihrem Rechte, bei welcher laut statistischen Materials Trunksucht der Aszendenten so vielfach im Spiele ist. Einem derartigen Kinde, das sich eines Verbrechens schuldig gemacht hat, muss tatsachlich deutlich gemacht werden, dass es nicht ausser Bereich des Gesetzes steht, dass es die Folgen seiner Taten zu tragen hat. Nicht dem Psychiater, sondern dem Richter muss die Entscheidung in die Hande gelegt werden, wie hinsichtlich des jugendlichen Deliquenten wird gehandelt werden müssen. Der Natur der Sache nach wird der Richter hierbei der Belehrung des Padagogen, des sachverstandigen Psychiaters nicht entbehren können. Wie aus dem Vorstehenden hervorgeht, hat der Trunksüchtige, welcher gegen seinen Willen zur Verpflegung aufgenommen wird, ganz denselben Weg abzulegen wie der Pflegling in einem freien Sanatorium; nur in dieser Weise ist es möglich, ihn zu belehren, sich der Gesellschaft anzupassen. In wieweit für die verbrecherischen Trunksüchtigen ein strengeres Regime wird vorhergehen müssen, bleibe an dieser Stelle unangerührt. Im gut organisierten Sanatorium sind die Trunksüchtigen in der übergrossen Mehrheit ruhig, arbeitsam und ordentlich, willig und heitern Sinnes, weil sie sich dank der taktvollen Leitung frei fühlen. Die Hausordnungen, die in dem Sanatorium begreiflicherweise streng durchgeführt werden müssen, werden von den Pfleglingen nicht als Zwang empfunden; das Verhaltnis ist ein ahnliches wie z.B. bei den Patienten in einem allgemeinen Krankenhause, oder in einer Anstalt für ansteckende Krankheiten, woselbst vielerlei einschrankende Bestimmungenbeobachtet werden müssen. Gerade der Trunksüchtige hat im gesellschaftlichen Leben erfahren, dass ein jedes Individuum sein Betragen nach zahlreichen geschriebepen und ungeschriebenen Verordnungen einzurichten hat, und dass in der Gemeinschaft von einer ungebundenen Freiheit keine Rede sein kann. v lm Prinzip macht es keine Schwierigkeiten, ein Erholungsheim zu bestimmen, sowohl für freie als auch für Zwangspflege; für den Zwangspflegling verdient solches hauptsachlich den Vorzug. Notwendig wird es sein die Grenze zwischen freier und Zwangspflege so scharf als möglich zu ziehen, sowie den Begriff Zwang deutlich zu formulieren. Von Zwangspflege sei nur in solchen Fallen die Rede, in denen der Trunksüchtige wider seinen Willen zur Verpflegung aufgenommen oder in Pflege gehalten wird. Dies gilt somit auch für Falie, in welchen sich der Patiënt bei der Aufnahme verpflichtet hat, sich nach den Vorschriften des Arztes betragen und die Anstalt nicht ohne dessen Erlaubnis verlassen zu wollen. Mit Unrecht wird von freier Pflege geredet in solchen Fallen, in denen der arztlich vorgebildete Direktor des Sanatoriums im Einklang mit den gesetzlich bestehenden Verordnungen einen Trunksüchtigen, der sich aus eigenem freien Willen in die Anstalt aufnehmen liess, gegen dessen Willen in Pflege behalt. Das Absondern, d.h. das Einschliessen eines Pfleglings in seinem Zimmer als Anwendung einer Zuchtmassregel, damit er zur Besinnung komme und in sich gehe u. d. m. ist vermummter Zwang, welcher im freien Sanatorium unter keiner Bedingung zulassig sein darf. Das gute Einvernehmen, der vorherrschende heitere Sinn im Sanatorium wird so leicht gestort, wenn unter den Patienten der Gedanke an Zwang wachgerufen wird, der mit Unrecht verknüpft ist. Für eine richtige Verteilung der Pfleglinge muss Sorge getragen werden können, hauptsachlich dann, wenn das Erholungsheim sowohl für freie als auch für Zwangspflege Dienste leistet. Das I a^ illonsystem verdient speziell in den hier besprochenen gemischten Sanatorien den Vorzug. Es muss mit der Tatsache Rechnung gehalten werden, dass ein geringer Piozentsatz der Trunksüchtigen sich von weniger günstiger Seite hervortut, lastig und unzufrieden und zum querulieren geneigt ist u.d.m., sowie einen ungünstigen Einfluss auf die L mgebung ausübt. Derartige Elemente werden sowohl unter den fieien Pfleglingen als auch unter den Zwangspfleglingen ange- troffen. Für diese Kategorie würde zufolge der Sachkundigen ein Annex angezeigt sein. Die Einreihung der Pfleglinge in die verschiedenen Abteilungen werde dem Arzte überlassen, sowie man im allgemeinen so wenig als möglich reglementiere. Systematisch muss danach gestrebt werden, die Zwangsverpflegung auf ein Minimum zu beschranken. Dass die letztere aber nicht entbehrt werden kann, dürfte auf Grund des Vorhergehenden wohl als feststehend angenommen werden. Prasident Dr. Ming: Dem Herrn Dr. Van Deventer unsern besten Dank. Ich bitte jetzt Herrn Staatsanwalt Dr. Jur. Ledeboer das Wort zu nehmen für sein Referat. Da dieses Referat beim Abdrucken noch nicht eingesandt war, folgen hier die Leitsatze: Ein Trunkfalliger kann aus eigener Entschliessung sich der Heilbehandlung in einer Trinkerheilanstalt mit der Wirkung unterwerfen, dass er dort bis zu seiner Heilung höchstens jedoch auf die Dauer von einem J ahre auch wieder seinen Willen, zurückbehalten werden darf. Zur Aufnahme eines wegen Trunksucht oder Trunkfalligkeit Entmündigten in eine Trinkerheilanstalt mit oben erwahnter Wirkung kann auf Antrag seines Vormundes, nach arztlicher Feststellung der Anstaltbedürftigkëit von der zustandigen richterlichen Behörde erteilt werden. Wenn die Gefahr begründet ist, dass infolge Tiunksucht oder Trunkfalligkeit für den Betreffenden oder seine Familie die öffentliche Armenunterstützung in Anspruch genommen werden muss, oder die Sicherheit der Hausgenossen oder die öffentliche Ordnung ernstlich bedroht wird, kann dergleiche richterliche Verfügung auch auf Antrag des Ehegatten, der nachsten Verwandten oder des Staatsanwalts gegeben werden. Nachdem der Praesident dem Herrn Staatsanwalt Dr. Jur. Ledeboer für seine wichtigen Ausführungen gedankt hat, erteilt er das Wort dem Herrn Richter Jefferson Pollard. The Judge and the Alcohol-Patients. Conditional condemnation. Judge William Jefferson Pollard, Representing the United States Government, (St. Louis, Mo., U. S. A.): I shall not discuss probation in general — it is almost as old as our civilization. Although until recent years rarely applied, neither shall I refer to the many and varied forms of conditional sentences and systems for reforming, used before and after conviction. But I shall speak of the millions of petty offenders against the law in the great cities of the world, who areoftenpunished in proportion to their petty offences with greater severity than the hardened criminal. I call your attention to an effort to reform those charged with drunkenness or drink-caused petty ofifenses, — to an effort, — that begins at the beginning to reform the offender before he becomes an habitual drunkard or hardened criminal. In view of the fact that the sale of intoxicating liquor is licensed nearly everywhere and punishment follows for drunkenness and petty offenses growing out of it (in many instances of honest, upright, good citizens, — many with large families depending upon them for support) makes the question one for the consideration of those interested in temperance reform, and the social and moral uplift. Nations have, in many instances, bestowed more careonmaterial property to develop, preserve and protect the same than they have to protect and uplift men who after all are a Nation's greatest wealth. Although mankind, among all civilized nations, has for centuries endured untold sufferings from the excessive use of alcohol, the governments of the different nations until recently have done little or nothing to uplift the unfortunate men and women who have lost control over their desire for alcohol. Much time has been spent in discussing the licensing system; but little time has been given to the effect of the system. The question has been asked, if the victim of the liquor traffic that the State licenses and those dependent upon him are not too harshly treated by the State when he loses his self-control. Should not the State that derives a large revenue from the sale of alcoholic liquors protect the innocent, unoffending and helpless wife, mother and children, instead of making them suffer for the drunkenness of the breadwinner, who if incarcerated, brings distress to those dependent upon him and aids in his destruction and frequently destroys the family circle? A distinguished American writing of the duties and responsiblities of judges, said: „We shall be just in judging of other men only when we are charitable. See, therefore, that you exercise your office cautiously and charitably, lest in passing judgment upon the criminal you commit a greater wrong than that for which you condemn him and the consequence of which must be eternal. „Orphanage in childhood, or base, dissolute and abandoned parents; an unfriended yotith; evil companions; ignorance and want of moral cultivation; the temptations of sinful pleasures or grinding poverty; familiarity with vice; a scorned and blighted name and desperates fortunes, these are the causes that might have led any one among us to unfurl the bloody flag of universal defiance." The reforming spirit, as against the punishing spirit, is becoming one of the dominant thoughts of the world. Heretofore the controlling idea in the administration of the law has been to punish and possibly ruin the delinquent, regardless of his fate, or that of thqsa related to and dependent on him; but of late years a new idee is dawning, a humanitarian idea, that it is wiser to reform and raise up the offender than to crush him. If an offender is to be reformed who is charged with drunkenness or petty offenses due thereto, he must be restrained from the primary cause of his offending — intoxicating liquor. If the moving cause of an offender's appearance in court was intoxicating liquor, then the moking cause must be removed. Abstinence will do it. One who loses his self-control and becomes vicious when under the influence of intoxicating liquor cannot be heard to complain if the right to indulge is denied him for a stated period until he recover, and guarantees his good behavior in the future. To condone an offense is not reformation; to forgive and require the defendant to prove by his future conduct his worthiness of the leniency shown him will bring about reformation. The State does not demand vengeance for a violation of its laws, but has and does demand protection for its citizens against the violator of the law. To deter others, punishment is inflicted, not for vengeance. If the law can be vindicated by showing leniency and the defendant made a sober and better citizen, a better husband and father, and he and his family saved the disgrace that would follow his imprisonment, then leniency should be shown, for it has been said: ,,A nation is composed not of property, nor of provinces, but of men:" and „The true function of government is the production and recognition of human worth." Clear-headed and clean-hearted men are the strength of a nation. We cannot eradicate crime; we can only reduce it to its minimum. The teachings of parents, churches, schools, and of many societies — religious, temperance, civic, and literary, — and the practice of physical culture, conducing to a sound mind and body; the circulation of good newspapers and literature and the honest and charitable enforcement of the laws, are some of the forces at work to that end. In the police court of the City of St. Louis, in the State of Missouri, U. S. A., -— an interior city of more than seven hundred and fifty thousand inhabitants, — I began my career as a provisional police judge twenty-one years ago. More than ten years ago I began, as a provisional judge, and, for the last eight years and a half as the regualr judge, of the court, to accept almost daily total abstinence honor pledges, signed voluntarily, in lieu of fine or imprisonment, — and made the plan part of the work and machinery of the court in those cases of offenders arraigned for drunkenness or petty offenses growing out of drunkenness. I pursued the foliowing plan: The offender signed the following total abstinence pledge for a stated period — a year: „As evidence of my appreciation of the opportunity given me by the Judge of the above-named Court, to become a sober and better citizen, in staying the fine imposed upon me this day. I hereby freely and voluntarily sign the following: PLEDGE ,,I will abstain from the use of intoxicatingliquors of every kind and character for the period of one year from date". This voluntary honor pledge, not sworn to by the defendant, was in every instance taken in open court, by the judge; the offender to report to the Court in person, either at the Court or elsewhere, at such times and places as the judge may direct, in order that the offende r may lose no time from his employment. If the pledge is kept, no fine or imprisonment is demanded. The punishment is withheld, though assessed, on promise of the defendant to be of good behaviour by signing the pledge. This plan puts the responsibility squarely on the judge and makes the defendant responsible to the Court. It compels the offender to understand that it rests with him to work out his own salvation and reform himself. Signing a pledge by a defendant is visible evidenceof his promise to be a sober and better citizen, and acts as a moral stimulant and a legal restraint, because of the punishment that will follow if the pledge is broken. The judge must use discrimination in administering the pledge, so as not to cheapen it or bring it into disrepute. One might as well ask an habitual drunkard to sign a pledge not to have a cold as to ask him to sign a pledge not to drink. I acted as my own probation officer, and accepted pledges from the offenders myself- of more than three thousand, who signed the pledge. Only five per cent violated it. If any of this ninety-five per cent. returned to drink (and there can be no question but many of them did) they did it so adroitly and moderately as not again to disturb the public peace or that of their family, and in this respect I won a victory. I advocate salaried probation officers for all police couits, and, where there are no probation officers and the duties of the judge are too arduous for him to take the duty upon himself, he can call some policeman, or other public official or some one inte- rested in the improvement of social conditions, to his assistance, and have the offender report to the person selected. Care should be exercised in order that nothing be done that would in any wise embarrass or humiliate pledgesigners in reporting, when on probation, to the judge or probation officer. They should not be required to report in a crowded court-room. Men and women are but grown-up children and when they make mistakes and offend against the law because of their environment, associations, lack of opportunity and social conditions in general, they need careful and watchful attention and sympathy just- as the little folks do. Especially is this true of those who live in the great cities where the temptations and allurements are greatest. The habitual drunkard, the sot, needs a physician and not a police judge. It has been said, ,,An habitual drunkard cannot be prosecuted and punished into sobriety any more than a lunatic can be prosecuted and punished into sanity and self-control". The habitual drunkard should be treated as his affliction demands by being placed in care of physicians or placed upon a farm where he can provide for himself and improve his condition. At this time and for some time past in some parts of the world, judges permit a defendant to go free upon taking a pledge, often before some person other than the judge of the court, and no penalty is provided for, or enforced, if the pledge is broken, This procedure defeats the purpose of the pledge and does not remove the moving cause of the defendant's appearing in court and does not guarantee his good behavior. My actions were not based upon any State Statute or City Ordinance, but upon judicial discretion under the law, as declared by the State Appellate Court, ex parte Burnes (7. Missouri Appeals, Page 563) which says: „Every court havingpower to award execution has a discretionary powér to grant reprieve; and where there is good ground for staying execution, the police judge may exercise a discretion in the matter". The plan of permitting those proven to be guilty of drunkenness (to the annoyance of the public) or petty offenses growing out of drunkenness, to take a pledge of abstinence in lieu of punishment by fine or imprisonment, and requiring the offender to keep such pledge or suffer the penalty, is growing in favor with judges and lawmakers throughout the world. The British Parliament, in the ,,Probation of Offenders Act", (passed, August 21, 1907, and which became a law January, 1908), incorporated such a provision. Mr. Walter East, Secretary of the National Independent Temperance Party of Leicester, Hon. Charles Roberts M. P. and Hon. Leif Jones M.P. were prominent advocates of the „Pollard Plan", the agitation of which (after the Honorable Home Secretary became interested) brought about the incorporation of the abstinence clause. This Act provides (inter alia) that any person who is charged before a Court of Summary Jurisdiction with an offense punishable by such Court, may be discharged, conditionally, on entering into recognisances, with or without sureties, to be of good behavior and to appear for conviction and sentence when called on, at any time during such period (not exceeding three years) as may be specified in the Order. Section 2 provides that a recognisance under this Act may contain additional conditions, such as: (A) Prohibiting the offender from associating with undesirable persons or frequenting undesirable places. (B) Abstention from intoxicating liquor where the offense was drunkenness or any offense committed under the influence of drink. Section 3. Appointment of probation officers, etc. This Act is applicable to the United Kingdom. The Legislature of the State of Vermont, U. S. A., enacted a law, in 1906, providing that any person convicted of intoxication, by any court, may — at the discretion of the Court before whom conviction is had — be released upon the payment of costs if such person sign a total abstinence pledge for the period of one year: and, when it is made to appear to the Court that such pledge has been kept, the sentence in the case shall thereby be fully satisfied and the prisoner discharged. The Legislative Assembly of the State of Victoria, Australia, in July 1908, enacted a law providing for the „Abstention of the Offender from Intoxicating Liquor" where the offense was committed under the influence of liquor. This enactment was made part of the law to provide for indeterminate sentences and other similar provisions. April lOth, 1907, the Temperance Party of the Swedish Parliament, (through its President, Hon. Ernest Beckman, and its \ ice-President, Hon. K. H. von Scheéle, the distinguished Bishop of Gothland, and its Secretary, Hon. Jakop Petterssont) in an address, indorsed and commended the „Pollard plan" of reformation of the victims of the drink habit, and forwarded said address to me. A letter of indorsement and congratulation from Hon. Edward Wavrinsky, Member of the Parliament and International Chief Templer of the I.O.G.T. accompanied the address. In Germany, temperance societies, reformers and humanitarians are urging the use of pledges in the courts for those arraigned for drnnkenness or drink-caused offenses, and a vigorous campaign is being waged to that end. Dr. jur. Otto Bauer, of München, has just published a book, ,,Das Pollard System und seine Einführung in Deutschland", which is being widely circulated. The temperance advocates in the States of New South Wales and Queensland, Australia, have petitioned the Premier to recommend the passage of a law incorporating 'the pledge plan of dealing with drunkenness and petty offenses that grow out of it. W herever the law permits the taking of pledges by Judges and they have availed themselves of the opportunity, demanding a strict compliance with the conditions of the pledge, the success has been most remarkable and satisfactory, as shown by official reports. The time allowed me will not permit a statement of the adoption in many States, Territories and Provinces, in many lands, of the pledge idea; nor of the indorsement by many judges, legislatures and national temperance organizations of this mode of reform by the Courts. Pi asident Dr. Ming: Ich überbringe dem Herrn Richter Jefferson 29 Pollard den Dank der Versammlung. Das Wort hat jetzt Herr Dr. Jur. Groot für seinen Vortrag über: Release on probation of offenders guilty of drunkenness or of offences committed under the influence of drink. Mr. H. C. J. Groot, (Haag): Mr. President, Ladies and Gentlemen. The principle underlying the practice of release on probation is simply the common experience gathered in all civilised countries, that short terms of imprisonment are both useless and dangerous. Useless, because the effect is neither improving nor deterrent; dangerous, because the offender so very easily comes under the bad influence of his fellow-prisoners. Dr. Adolf Wach expresses this very neatly when he says: „In den Statten der kurzzeitigen Freiheitsstrafen empfangen die Neulinge des Verbrechens in verderbenstiftender Gemeinschaft unter der Leitung ergrauter Sünder die eigentliche \ erbrechersignatur. Das vielgehörte Schlagwort von Elementarschulen des Verbrechens trifft die Wahrheit.". l) It indeed stands quite to reason, that they who come more closely in contact with offenders against the criminal law, have tried to find the means by which they might protect such fii st offenders against the evil consequences of short terms of imprisonment. In doing this, they not only conferred a great benefit on the offenders themselves, but a far greater still on society in general and this, the public good, ought to be the leading sociological principle of every member of society. If the question be asked, whether release on probation is a legitimate means to obtain the end indicated, I feel bound to answer in the affirmative. The good of society in general is not only the end, but likewise the determinating factor of punishment. Punishment no doubt i) In the goals, where they serve their short terms of imprisonment first offenders receive the real criminal stamp by the baneful contact with the hoary old sinners steeped in crime. The term so frequently applied to such places, nurseries of crime, simply conveys the plain truth about them. contains a certain amount of pain (and therefore of retribution), but this pain, this retribution is only a concomitant quality, not the end of punishment. Punishment may not be an end in itself. Where a deliberate offence has been committed, there certainly exists liability to punishment and the offender has no right to complain if punishment is inflicted. But whether it shall be inflicted, must in every case be decided for the good of society. Punishment is instituted for the good of society. Punishment deters, and determent leads to improvement, whilst improvement leads to the upholding of public order. The maintenance of public order is the principal factor in promoting the well-being of society. If therefore, in a special case, public order would be better served by withholding punishment than by inflicting it, then such punishment should be withheld. The good of society predominates: it must therefore be the determinating factor in punishing, it must determine whether punishment shall be inflicted or not. Now it is obvious that no punishment should be inflicted, a) if it be of no use for the good of society, b) it if be unnecessary for the good of society, or c) if it be hurtful to the good of society. a) If punishment should be of no use, it must not be inflicted, because being the means to an end, it ought to be rejected as useless, if it fails to attain its purpose. For this reason very much is to be said in favour of the opinion, that a drunkard should not be punished for his mere offence of drunkenness, in our days of compulsory drinking caused by all kinds of foolish drinking habits and stupid ideas about drink. In this case the punishment has no corrective effect, because its deterrent force is vanquished by the attraction of the social evil. We do not speak without cause of drunkenness as a national vice, bilt if it is the vice of a whole nation, then the punishment inflicted on an individual, shall, as a rule, not act as a sufficiënt deterrent either on the condemned person or on the viciously inclined in general. We find a sad but eloquent proof for this in the doleful fact that the criminal statistics of the Netherlands show every year the startling figure of more than 30 000 condemnations for drunkenness alone. b) No punishment should be inflicted if it be unnecessary, in other words if other and better means exist to promote the good of the community. Now as regards the improvement of the offender through drink, those other and better means really do exist, viz. his training to total abstinence. Whatever benefit to the general prevention of crime might be brought about by the punishment inflicted on such offender, is far surpassed by the benefits accruing from his improvement. The punishment is but rarely seen by others and causes only a very fading impression of abhorrence, but the example of his improvement remains and is continually witnessed by a large circle. - c) No punishment should be inflicted if it should be hurtful, i. e. if its effect should be provocative of a greater evil than that which it was intended to punish. This consideration is a very weighty one with regard to the drunkard, because, as I have observed, the short term of imprisonment tends rather to work evil than good. Considering these various points I draw the following conclusion. Whereas punishment must be considered as a remedy for the good of society, and whereas this remedy, as a rule, will fail in its effect with regard to the offender under the influence of drink, it is highly desiderable, that release on probation shall become the practice in such cases. We now may ask: What conditions ought to be put to such offenders? Here we have to choice between two systems. Firstly: We may put the condition, that the offender shall not be guilty of a relapse, within a definite period. We may call this the negative system; but 2ndly: Far better results, to my mind at least, will be obtained by the p o s i t i v e system, that is by prescribing positive conditions. In such case the condition might be: that the offender should drink no more, that he should become a total abstainer. The very best effect however will be produced by the condition: that the offender should join a total abstinence league because there he will be continually strengthened in his resolution by the co-operation and the example of his fellow-members. In some cases even it might be conditioned, that the culprit should for a time enter a home for inebriates. In this way far more good will be obtained than by inflicting punishment, because this treatment works correctively, which in such cases can scarcely, if ever, be said of imprisonment. More benefit will be obtained for the delinquent personally, because there is a more certain foundation for hope of his improvement. More benefit will be obtained for society in general, because by his good behaviour the man will become an example to others. More benefit will be obtained for the maintenance of public order which will no longer be so frequently disturbed by him and his associates. More benefit will be obtained for public morality, because as a quiet and orderly citizen he will make a reparation for his former misconduct. AU this must necessarily redound to the good of society. But there is still more. Release on probation will not take him away from his family, and on account of his being a total abstainer, he will be better able to provide for his household. In this connection it is of importance to observe that in this country, where release on probation of offenders, that have reached their majority,is not yet known, but onlyconditional release after part of the sentence has been served (the ticket of leave system), the Minister of Justice in some cases prescribes the condition, „that such person shall not visit any publichouse." Now, what this conditional release only effects in a few rare cases release on probation may effect on a very large scale. We now may put the question: Is it possible to apply this system of release on probation to every one, who is convicted of an offence in connection with drunkenness? To my mind the answer must be in the negative. With many the passion for drink is the only or the main cause of their offence. A large number would never transgress, were it not for this failing, and these could be improved by taking away the cause of their offence. There are others however with whom the passion for drink is not a cause but an effect, the effect of degeneration,showing ïtself in lazmess, vagabondage, weakness of mind and such like. The latter are found especially in our penal settlements. They drink to kill the time which they cannot spend in useful labour. But as the cause of their passion for drink cannot be removed, release on probation will be of no advantage to them. I now approach the second part of my paper. \\ hat is the condition of affairs in this matter in the Netherlands? Release on probation is as yet only practised here with regard to criminals that are minors. They may be handed over to the care of the government, which provides for their education in special institutes. But besides ordering their detention in such an institute, the Judge may at the same time add a term of imprisonment, with the condition that this shall only be served when the offender has finished his course in the government institute, which is as a rule when he has reached his majority. Even then, the Minister of Justice has the power to issue a decree, suspending the execution of the sentence. lf this decree is not revoked between its date and the last day of the term of imprisonment, or between that date and the 25th anniversary of the culprit's birthday, the punishment is considered as having lapsed. The decree may be revoked by the Minister, if within that period the probationer is guilty of misbehaviour or acts contrary to the conditions laid down in his ticket of leave. The prohibition of entering a public house can easily be adopted as one of those conditions. The bill relating to offences committed by persons suffering from mental aberration or defective intellectual development contains a clause concerning the suspension of detention. 1 he criminalcourt determines whether such suspension shall be conditional or unconditional. In the former case the civil court prescribes the conditions. The length of the term may not exceed 5 vears. Except with regard to minors, the Dutch penal code does not know release on probation. At the present moment however, a bill is in preparation, by which thiswhole system will be regulated — we hope that it may soon be passed — so as to let criminal alcoholists have the full benefit of this release on probation. Nevertheless we are not absolutely destitute of some practice of this kind in favour of offenders through drunkenness. In Amsterdam for example, and in other places, the following practice obtains, thanks to the great freedom of action granted to the public prosecutors in this country. The medical consultation board for alcoholism in Amsterdam, under direction of Dr. Bouwman and Mr. v. d. Woude intercedes in such cases in this wise. When a delinquent is being prosecuted for having been drunk and applies to this board for assistance, it intercedes in his behalf with the officer who has to deal with the case, and requests either that the hearing should be deferred, or, if judgment should already be pronounced, that the sentence may be delayed. This being granted, the board reports at stated intervals to the judge in question on the conduct of the offender. Should he relapse, he is made to serve the sentence pronounced against him; but if he perseveres in his resolution and faithfully continues to be a total abstainer, a further delay of the punishment is requested, till at last. a stated period having lapsed, no further delay is possible. Then the culprit, having faithfully adhered to the conditions imposed, sends a petition for a full pardon to the Queen on the plea of his improved conduct. This petit on is supported by the board advising a favourable decision, but requesting at the same time, that the issue of the pardon shall be deferred for an additional period. By this means the board gains a doublé advantage. lstly: For a long time the deferred sentence hangs like a sword of Damocles over the probationer's head, and this is an incentive to him to persevere in the hope of escaping from punishment. 2ndly: Every fresh delay brings him the strengthening sensation, that even h e is capable of adhering to his purpose, and that h e t o o has still something good in him. This especially, the members of the board say, is of the greatest educational importance. In a word, from information, given to me by one of the prosecuting officers, it appears to me, that in many cases in this country this policy is followed with regard to alcoholic criminals. And this fact alone is a very powerful argument for the necessity of introducing in our country this system of release on probation in a complete form. Prasident Dr. Ming: Auch Herrn Dr. Jur. Groot unsern herzlichen Dank. Ich eröffne jetzt die Diskussion. DISKUSSION. Referendar S. L. Veenstra, (Haag): I should like to ask Mr. Pollard a few questions. First how does he discriminate between habitual drunkards and those, who do not yet deserve that name? A man who has the halbit to get drunk once a week may be called so by one — not so by another. In most cases it would be necessary to follow up a man's life, long before he appears in court, to know whether he is a habitual drunkard or not. Then, about your probation system: I think it is better to reverse your enumeration and put first the help of private societies. A man in court, fined or sentenced, will promise anything: He must not only be made to promise, but be made to keep his promises. Feeling of honour is too weak to do this alone — help of others, who keep him up, must be accepted or be sought. Then a remark: it can almost be said, that in our country a modified PoLLARD-system is now in use. Our law admits, that when the public prosecutor is willing to postpone the prosecution of beggars, vagrants or habitual drunkards, such persons may be handed over by the Minister's decree to private societies, who will undertake to uplift them, and who receive the government's finantial aid in doing so. Amtsrichter G. H. Lefebure, (Gembloux): Monsieur le Président, Mesdames, Messieurs: J e ne comptais certes pas prendre la parole dans cette assemblée, mais après le brillant discours de M. 1'Avocat-Général a la Cour de Cassation qui représente parmi nous la Justice supérieure, impersonnelle et intangible, je crois devoir aussi vous présenter quelques considérations utiles, parceque j'appartiens a la plus humble Magistrature, a celle qui est en contact journalier avec les couches sociales inférieures, avec les plus humbles de nos concitoyens, par conséquent aussi avec les ivrognes incorrigibles. L'alcoolisé, a mon sens, se trouve dans un état intermédiaire entre celui de Thomme raisonnable et 1'homme qui est privé de raison. Celui-ci a parfois des intervalles lucides. L'ivrogne lui, est, habituellement lucide, sauf quand il se trouve sous 1'influence de la boisson: il est alors d'une mentalité inférieure, son cerveau est obscurci, sa volonté est annihilée, son état demande un traitement spécial. Cependant, nous, magistrats, nous n'avons qu'une ressource la condamnation a Tarnende, ou a la prison. Quand l'ivrogne est insolvable, ce qu'il est 1'ordinaire, il subit sa peine en prison, et alors sa femme est abandonnée, le foyer est souvent disperse, et les malheureux enfants vont mendier, ou sont soutenuspar 1'assistance publique. Quand le buveur sort de la prison, il recommence a boire, car il déclare lui-méme en souriant qu'il ne saurait se passer de 1'alcool. Cela dure des semaines, des mois ou des années, et alors il tombe dans les derniers degrés de la dégradation, et finit souvent a 1'hopital, au dépot, ou a 1'asile. II nous semble donc nécessaire qu'un asile spécial soit créé pour les buveurs incorrigibles afin de les préserver de la chute finale, s'ü en est encore temps, de les sauver, et de les rendre a la société guéris ou améliorés. Nous demanderons donc au Gouvernement beige et a la Législature de nous aider dans la création de eet asile et, en attendant, nous comptons en créer un prochainement a Gembloux avec le concours d'amis philanthropes, tels que M. le Dr. Lefevre, qui a créé un dispensaire anti-tuberculeux, et M. Eug. Ledocte-van Hoorde, qui a obtenu 1'ouverture d'un asile a Gembloux pour les enfants martyrs. Nous y avons aussi etabli un cercle anti-alcoolique, Section de la Ligue patriotique beige contre l'alcoolisme. Et maintenant, Mesdames et Messieurs, avant de nous séparer, de quitter la terre hospitalière de la Hollande, laissez-moi vous donner un petit conseil qui me servira d'ailleurs, comme a vous. La vie est semblable au soleil: celui-ci parfois est couvert de nuages qui passent, comme la vie est parfois semée d'épreuves et de difficultés de tous genres. Levons nos yeux au ciel, voyons derriere les nuages le brillant soleil, symbole de la lumière, de la chaleur et de la force, ef nous reprendrons les efforts commencés avec plus de lumiere dans nos intelligences, plus d'énergie dans nos volontés, plus de bonté dans nos coeurs, plus de paix et de sérénité dans nos ames. Dr. Mendelssohn, (Petersburg): Die Zwangsbehandlung der Trinker, an und für sich eine praktisch schwer losbare Frage, ist von der grössten Bedeutung für Russland, wo die Ausarbeitung einer Trinkergesetzgebung von der Reichsduma in die Hand genommen ist. Besonders schwer wird es stets den Gerichtsbehörden fallen, da zu entscheiden, wo weder ausdrückliche Gesetzübertretungenseitens des Alkoholikers, noch Geisteskrankheit vorliegt; und gerade diejenigen Falie, wo besonders die Familie und die U mgebung leiden, haben selten Entmündigung —- wenigstens in Deutschland, wo, wie bekannt, ein entsprechendes Gesetz besteht — zur Folge. In Petersburg hat eine aus verschiedenen Fach- mannern zusammengesetzte Kommission zur Erforschung des Alkoholismus einen Gesetzentwurf verfasst, der in entsprechenden Fallen Zwangsbehandlung des Trinkers fordert; der russische Aerztetag, an welchem etwa 2 Tausend Mitglieder tei.nahmen, hat dagegen die Zwangsbehandlung prinzipiell abgelehnt, weil arztliche Hilfe freiwillig, nicht aber zwangsmassig aufgesucht werden soll. So verschieden sind noch bei uns die Ansichten über diese Frage. Was das PoLLARD'sche System betrifft, so wird es hoffentlich auch in Russland Anklang finden und in den in Ausarbeitung sich befindlichen Gesetzentwurf aufgenommen werden. Dr. W. P. Ruysch, (Haag): Je donne le conseil au délégué de la Belgique de ne pas attendre jusque le Gouvernement entre en action. Help yourself. Prenez 1'initiative comme chez nous le Volksbond a pris 1'initiative, et érigé avec les autres sociétés contre 1'alcoolisme le Sanatorium Hooghullen. Quand 1'initiative privée commence, le gouvernement viendra a son aide. Je préfère pour la guérison 1'asile ouverte, maïs je crois que 1'érection de 1'asile fermée est une triste nécessité pour quelques cas. II nous faut: 1°. des bureaux de consultation; 2°. des sanatoria ouverts; 3°. un asil fermé. Encore je réponds au Dr. Bouman qui hier a dit (a mon absence) que Dr. Ruysch dans son discours au Bourgmestre et échevins a Rotterdam, aurait dit qu a Rotterdam le premier bureau de consultation serait érigé. Ce n'est pas juste. J'ai dit que Bourgmestre et Echevins de Rotterdam étaient le premier collége de B. et Ech. des Pays-Bas, qui même a v a n t 1'érection du Bureau — a donné les locaux et 1'argent nécessaire pour son érection. Frl. Marie Parent, (Brüssel): Mesdames et Messieurs, Je suis envoyée vers vous par 1'Alliance des femmes contre 1'abus de 1'alcool, dont je suis présidente et j'ai pour mission d'attirer votre attention a tous et surtout la \ ötre, mesdames, sur la nécessité absolue qu'il y a de fonder dans tous les pays des asiles d'internement pour buveurs. L'alliance des femmes contre 1'abus de 1'alcool s'est imposé cette tache avant tout autre paree qu'elle pense que, si 1'internement est le moyen le plus sur d'arriver a guérir le buveur, il est aussi le seul moyen dont on puisse disposer pour protéger la femme et les enfants contre ses brutalités. Nous sommes tous d'accord n'est-il pas vrai pour déclarer qu' 1 n'est pas de situation plus pitovable que celle d'une femme qui attend en tremblant le retour de son mari qui, s'il a bu, a brutalisera, et, ce qui est plus cruel encore, brutalisera ses enfants sous ses yeux et cela sans qu'elle puisse les défendre. je pense qu'il n'est pas de propagandiste qui n'ait déploré cette injustice du sort envers les innocentes victimes de 1'alcool. Mais, il faut bien le dire, pour faire tout notre devoir, il ne suffit pas de nous apitoyer, il faut agir. L'alliance des femmes contre 1'abus de 1'alcool s'est efforcée de soulever 1'opinion publique, elle envoie de continuels rappels aux législateurs, réclamant instamment la création d'asiles d'internement oü les alcooliques seraient mis tout au moins dans 1'impossibilité de nuire. Mais notre gouvernement réactionnaire fait la sourde oreille. En Belgique les cabaretiers constituent une véritable force électorale, et les partis au pouvoir craignent de les mécontenter et de provoquer de leur part des représailles qui fee traduiraient par des votes hostiles. II faudrait qu'il y eüt un mouvement simultané dans tous les pays et au même moment. Que toutes les sociétés de tempérance et notamment celles dirigées par les femmes, adressent une supplique a leur gouvernement afin de réclamer la protection des pouvoirs envers les pauvres victimes. C'est une campagne a laquelle pourraient se joindre les féministes, car il n'est pas de circonstances oü les droits de la femme soient plus outrageusement violés. Je supplie donc tous les présidentes, présidents et secrétaires de sociétés de tempérance d'étudier la question et de se mettre d'accord pour agir simultanément sur leurs gouvernements respectifs. L'ivrognerie n'est pas comme on le répète trop souvent, une maladie inguérissable. Celui qui veut se guérir y parvient, mais comme 1'anéantissement de la volonté est un des effets néfastes de 1'alcool, il faut aider ces malheureux en les guérissant de force. II faut surtout mettre les femmes et les enfants a 1'abri des cruautés dont ils sont constamment victimes en tous pays. C'est un impérieux devoir de solidarité. II est arrivé fréquemment en Belgique au cours de ces derniers mois, que les femmes brutalisées, outrées de voir 1'indifférence du public et des pouvoirs devant leurs soufïrances imméritées, se sont vengées en massacrant leurs bourreaux. II ne se trouvera pas, espérons le, de tribunal pour les condamner, mais ne voyez-vous pas, mesdames et messieurs, qu'en abandonnant ces pauvres femmes a leur triste sort, on leur donne le droit a 1'assassinat et que nous allons ainsi tout droit a 1'anarchie. Combien ne serait-il pas plus sage et plus juste de légiférer et de donner aux femmes des buveurs la possibilité de faire constater par un médecin que 1'ivrogne étant parvenu a la période du délire alcoolique est devenu un danger pour la familie et pour la société, et que son internement est nécessaire. On ne pourrait prendre actuellement de mesure plus utile a la cause de la tempérance que la création des asiles que nous réclamons, et nous pensons qu'aucun gouvernement ne pourrait résister a 1'appel de tous les propagandistes qui ne sauraient s'unir pour une cause plus juste; et puisqu'il s'agit surtout de défendre les femmes, nous demandons a toutes les femmes présidentes de prendre 1'initiative de ce mouvement et de s'efforcer d'entrainer a leur suite toutes les ligues de leur pays. L'alliance dfes femmes contre 1'abus de 1'alcool sera profondément reconnaissante a celles qui voudront répondre a eet appel. Dr. Jur. Otto Bauer, Amtsrichter a.D., (München): Grossen Dank schuldet die Menschheit Pollard für die Schöpfung seines Systems. Es ist eine kriminalpolitische Notwendigkeit. Namentlich in Deutschland gibt der Vorentwurf zum neuen Strafgesetzbuche dem Richter keine Möglichkeit, rechtzeitig sichernde Massnahmen zum Schutze eines Trinkers anzuordnen. Der Trunksüchtige kann zwangsweise in eine Heilstatte untergebracht werden. Aber Trunksucht ist ein „durch fortgesetzten Alkoholmissbrauch erworbener Hang", und fortgesetzter Alkoholmissbrauch sollte eben vermieden werden. Das PoLLARD-system muss sich der Gesetzgebung der einzelnen Lander anpassen. Wo bedingte Strafvollstreckung (sursis a 1'exécution) besteht, kann durch die Möglichkeit, richterliche Weisungen zu erteilen, schon dem Gedanken des PoLLARD-systems Rechnung getragen werden, doch ist die von Herrn Pollard geübte Form verpflichtender. Wo bedingte Begnadigung besteht, kann das PoLLARD-systembei dieser zum Ausdruck kommen. Das Verfahrender AmsterdamerFürsorgestelle für Alkoholkranke hat in Deutschland Schule gemacht. Die Schritte, die unternommen wurden, haben in Lippe zu einem Erfolge geführt. Das PoLLARD-system muss garantiert werden durch den Richter (richtige Auswahl), den Gesetzgeber (der darauf dringen muss, dass auf den Charakter gesehen wird, wie im Probation of Offenders Act, und sich gegen den Verführer wenden muss, wie der Berner Armenpolizeigesetzentwurf) und die Gesellschaft, d.h. die Vereine. Da es solche nicht überall gibt, müssen Schutzaufsichtsbeamte eingeführt werden. Frau Powell, (Staffordshire): I think it a great honourtobe allowed to speak a word on behalf of judge Pollard's plan in dealing with drunkards, which he adopted, and has carried out with such success in America. When first I read of the plan in my home in Staffordshire, England, I thought it very good, now I know it better. I think it is excellent. I first read of it in our English newspapers, then I heard the Rev. A. J. Sharp, (Temperance Secretary for English Wesleyans) speak of it at a meeting. He advocated it very strongly and afterwards gave me a Wesleyan Magazine with a full account of the plan and its working in America. The Magazine also contained a portrait of Ju:'ge Pollard, which I still possess. As I am a member of the British Women's Temperance Association, I believe in Miss Willards: „Do Everything", policy and one thing among the „everything'' is to keep my husband informed on what is going on in the temperance world, as he is too busy with other matters of public interest to give much time to temperance matters himself. He like-wise soon became enthused with judge Pollard's plan. One morning he was leaving home to „sit on the bench" as we say in England, when a man is a magistrate and is going to the Court to (with his brother magistrates) — helpp try the prisoners and sentence them according to their crime.This particular morning I said to my husband „why not try the Pollard plan? Ifyouhave any „drunks" before you see what putting them on probation will do." When he got to do the Court, a number of cases were tried for various crimes and then a notorious man was brought up for being drunk. He had been in prison many a time and was very violent when drunk. He had lost one eye in a shooting affray and every body seemed afraid of him. On this morning he appeared to be very miserable, and appealed to the magistrates to save him from himself by putting him on what was then known as the Black List (any man who was put on the Black List was not allowed to be' served with drink and the publican who served a Blacklister was liable to a fine) „Johnty" — as the man was nicknamed — said pathetically: „Gentlemen, put me on the Black List." „No Johnty" said my husband, „we are going to put you on the white List this morning" He then explained that he would be sentenced for being drunk, but that the sentence of imprisonment would not be carried out, if Johnty would sign a pledge in Court promising not to taste any alcohol for twelve months, neither must he go into any public house for that period. The other magistrates wondered if it could be done, they did not think such a proceeding legal, but on my husband appealing to the magistrates clerk, he informed them it could be done. So Johnty signed the pledge in Court and was told that if he were discovered taking any drink before the year was up, he would be brought to the Court and again sentenced and would then have so serve 2 terms of imprisonment for the 2 cases. Every body, policemen included, said, Johnty would never keep the pledge, but he hasü In the 12 months he saved 60 pounds, and bought 3 horses, and is still a total abstainer and still saving. I give him a call occasionally and shall never forget the first time I went. He was so grateful to my husband for giving him another chance. He said „Teil the magistrate I often think of that morning when he said „Johnty, we are going to put you on the white List. His wife too is very grateful, for she and his family suffered much when „Johnty" was drinking. He told me how ill he used to feel in a morning and how he would make his wife get up early to fetch him brandy, but, said he, ,,Thank God, there's none of that now . I could teil of many other cases of men who have been put on judge Pollard's plan in one Court; but I will not take up the time. One Superintendent of Police gave me a list of names of men and one woman, who had been pilt on probation, and I visited each one to see how the plan was working. I was more than satisfied with the result. Of course, all have not kept the pledge the whole time, but some have — and like Johnty they never mean to go back to the drink again. All have kept it for some time and what does that mean? More meals for the children, more comfort for the wife and less misery for the man himself. No man who has been a teetotaller — if only for a short time can evei regai d total abstinence in the same light as he did before. He has learnt that he can live without alcohol and that he is better without it. I am surprised to find in England that some magistrates even now do not know that Judge Pollards' plan can be put into operation. Let us all try to make it more widely known. After a man or woman has been put on probation, try to get the person to join some temperance Society, or place of worship or Adult School or some association where he or she will be helped with good companions. When I know of anyone who is put on probation, I get as many people as I can to call on them. Some one calls and says: ,,Mr. S., we should all be so glad to see you at ourearly „morningclass". Another calls and says „Mr. S., come and take a walk with me on Sunday after service" and so on, till the man begins to think, „Well, how kind all the people are." He may not yield atfirst,but eventually he does. I think we should all be truly grateful to Judge Pollard for showing us this excellent way of dealing with these men and women — many of whom are real recruits for the temperance cause, when once secured. We complain that we do not get the people, we want to go to our temperance meetings. Let us leave no stone unturned to get probationers to join our ranks. Those who have sunk lowest are often most appreciative of a kinds word and a little help. Let us lead them until they are able to walk alone. I conclude with an illustration. An old man was seen manipulating clay and forming it by hand into an elegantly shaped piece of pottery. „Why don't you do that by machinery?" said an onlooker. Well, said the old man, I have tried all kinds of machinery, but somehow or other, it needs the „human touch". And so this work of reclaiming drunkards needs Gods blessing and the „human touch". The kind word, the helping hand, and the encouragement that every one of us can give. Let us give it. Jhr. Dr. Jur. D. O. Engelen, (Zutphen): Die Grundlage einer bedingten Strafvollziehung ist in diesem System, auch den I.eitsatzen nach, eine schriftliche Erklarung zum Anschlusse an einen Verein. Ich verstehe die bedingte Verurteilung, und falie ihr bei, auch für diejenigen, die im Rausch ein Verbrechen begangen haben, oder wegen eines Rausches angeklagt sind: die Bestim- mungen für die anderen, müssen auch auf jene angewendet werden. Aber auf moralischem Grunde ist es meines Krachtens unrichtig, dass die nicht bedingt verurteilt werden, wenn sie nicht auf die erwahnte schriftliche Verbindung eingehen, und ich wiederhole es, dies ist meiner Meinung nach die Hauptsache des Pollardschen Systems. Sie tun dies zwar „frei willig", aber doch, wenn der Mann weiss, er werde nur dann bedingt verurteilt, wenn er die Erklarung unterzeichne, so gibt es so zu sagen einen gewissen Zwang zur Unterschreibung, dies aber hat keinen Wert, und meiner Meinung nach ist es unsittlich, unerlaubt, Jemanden dazu zu zwingen. Judge W. Jefferson Pollard, (St. Louis): The pledge is voluntarily taken; there is no compulsion, it gives the defendant an opportunity to reform himself. I believe it best to give an offender an opportunity to reform himself and provide for his family than to send him to jail. If a pledge is taken by an offender he must not violate it; if he does, he must pay the penalty. Jhr. Dr. Jur. D. O. Engelen, (Zutphen): Herr Pollard sagt, es sei so erwünscht einen aus dem Gefangnis zu halten, ich erwiedere aber, es handle sich darum nicht: es handle sich hierum, ob es sittlich sei, Einen, so zu sagen, zu zwingen ein Versprechen zu unterzeichnen, wenn er weiss dass die Strafe vollzogen wird, wenn er nicht unterzeichnet. Dies ist unerlaubt.1' ' pi*] Ottilie Hoffmann, (Breinen): Da wir iiber Trinkerrettung reden, möchte ich, ehe ich über das PoLLARD-system das Wort nehme, auf das schone, menschenfreundliche Werk zur Rettung und Heilung von Trinkerinnen hinweisen, welches Lady Henry Somerset durch ihre Farm-Colonies in Duxhurst in Surrey ins Leben gerufen hat, und mit grossem Erfolge betreibt. Die Trinkerinnen werden dort in freundlicher Umgebu'ng mit Arbeiten aller Art beschaftigt und zu einem geordneten Leben wieder zurückgeführt. Wenn wir aus allen Berichten über die Bekampfung des Alkoholismus hören, und lesen dass j ahrlich in Deutschland ca. 250.000 Menschen vor den Strafrichter kommen, weil sie im Rausch Straftaten begingen, so empfinden wir die Idee des PoLLARD-Systems als eine Erlösung. Als ich einmal als Zeugin m einem Gerichtshof warten musste, sah ich einen von Schuld beladenen Mann, der vor mir vorübergeführt wurde; ich habe nie seinen unglücklichen Ausdruck vergessen und fühle, dass wir nicht genug tun, und uns anstrengen können unsere Mitmenschen vor Schuld und Schande zu bewahren. Diese 250.000 Menschen, die durch Rausch von dem Strafrichter verurteilt werden, sind nicht nur die Leidenden sondern ebenso auch ihre Angehörigen. Deshalb hoffen wir auf Einführung des Pollardsystems in Deutschland. Wir haben einen ausgezeichneten Vertreter desselben in Deutschland, Dr. Otto Bauer, München. Er hat auch in Frauenkreisen dafür gewirkt, und unser deutscher Bund abstinenter Frauen hat bei unserer Jahresversammlung beschlossen das seinige zu tun die öffentliche Meinung dafür zu gewinnen in dem Sinn den Dr. Bauer dahin eingelegt hat: „Frauenhand öffnet die Kerker. Heilerziehung statt Strafe." Di. A. Petrén, (Stockholm): Weil in Schweden in diesem Jahre ein Gesetzentwurf betreffs Zwangsinternierung von Alkoholisten vorgelegt worden ist, will ich einige Worte darüber sprechen. Erstens ist dabei zu erwahnen, dass wir nicht dem Beispiel Deutschlands gefolgt haben, wo man — wie bekannt — vorgeschlagen hat, die Bestimmungen betreffs Zwangsinternierung von Alkoholisten in das Strafgesetzbuch aufnehmen zu lassen. Wir meinen namlich, dass es nicht zweckmassig ware, einen Trunksüchtigen zuerst zum Verbrecher zu stempeln, bevor man eingreift um ihn zu retten, da eine solche Ordnung ganz natürlich zur Folge haben muss, dass die Möglichkeit, den Trunksüchtigen zu einem nüchternen Leben zurückzuführen, vermindert wird. Uebrigens meinen wir auch, dass die Lösung der Internierungsfrage, als eine ausschliesslich strafrechtliche Frage, nicht geeignet sei, die praktischen Bedurfmsse zu erfüllen. Deshalb haben wir vorgeschlagen, die Bestimmungen betreffs Zwangsinternierung von Alkoholisten m ein besonderes Gesetz zusammenzuführen, wie es in mehreren schweizerischen Kantonen gemacht worden ist. Indessen sind wir nicht so weit gegangen, dass wir in Frage gestellt haben, ob die Gesellschaft Recht haben sollte, einen jeden, der sich gewohnheitsmassig dem Trunk ergiebt, zwangsweisé m eine Spezialanstalt unterzubringen. Es ware namlich undenkbar, ein solches Gesetz in dem schwedischen Reichstag durchzuführen] denn ra Schweden schatzt man — wie in Holland — die persön- 30 liche Freiheit sehr hoch. Deshalb haben wir in unserem Gesetzentwurf das Recht zur Zwangsinternierung dahin beschrankt, dass eine solche nur in den Fallen unternommen werden durfte, wo der Alkoholist der Gesellschaft gefahrlich wird, oder ihr ernste Ungelegenheiten bereitet. In Uebereinstimmung mit diesem Prinzip haben wir die Indikationen folgendermassen formuliert: Zwangsinternierung darf unternommen werden betreffend diejenigen Alkoholisten: 1) die ihre Angelegenheiten nicht besorgen können, 2) die ihre Frau and Kinder der Gefahr des Notstandes aussetzen, 3) die die Sicherheit Anderer gefahrden, 4) die mehrmals wegen Trunkenheit verurteilt worden sind. Meine Damen und Herren! Sehr oft hört man es hervorgehoben, dass die freiwillige Anstaltsbehandlung eine günstigere Prognose gibt als die zwangsweise Behandlung. Dies mag wahr sein, aber kann man nicht Macht hinter die Worte stellen, so lasst sich nur der kleinste Teil der Trunksüchtigen überreden', sich behandeln zu lassen. Ist es dagegen gelungen ein Gesetz betreffs Zwangsinternierung durchzuführen mit solchen Bestimmungen die nötig sind um das Gesetz effektiv zu machen — und zu diesen Bestimmungen rechne ich die Errichtung nicht nur off ener, sondem auch geschlossener Anstalten — so kann man mit allem Recht die Hoffnung hegen, dass viele Alkoholisten, um Zwangsinternierung zu vermeiden, freiwillig in die Trinkerheilanstalten eintreten. Gerade dieser indirekten Wirkung eines Zwangsinternierungsgesetzes muss man — das möchte ich zuletzt stark betonen — gewiss die allergrösste Bedeutung zuschreiben. Prof. Forel, (Yvorne): Das eine tun und das andere nicht lassen. In der Schweiz haben wir auf keine Regierung gewartet um Trinkerasyle zu gründen. Ausser Privatasylen haben wir in Ellikon, Nüchtern etc. Wohltatigkeitsstiftungen gegründet, die sich selbst erhalten, indem sie arme Kranke mit Hülfe von Staats- oder Gemeinde Zuschüssen zum Selbstkostenpreis, und dazu etwas mehr zahlende Pensionare aufnehmen. Private müssen sich für 6 Monate verpflichten. Der Staat kann offiziell schwerere Falie amtlich einweisen. Solche Stiftungen kann man übeiall ins Leben rufen. Sie geben die besten Resultate, bessere als Staatsasyle, weil das Komitee besser als der Staat für aufopfernde, abstinente Leitung sorgt. Wer hierüber Modelle haben will, möge sich, an den Vorsteher der Trinkerheilstatte „Ellikon" a/Thur, Kanton Zürich, wenden. Was das PoLLARD-system betrifft, so haben wir schon lang im Vorentwurf für das schweizerische Strafgesetz ahnliche Bestimmungen vorgesehen, die aber noch der endgültigen Beratung und der Volksgenehmigung bedürfen. Selbstverstandlich wünschen wir dringend, dass die Sache unverkürzt genehmigt wird; ebenso selbstverstandlich, dass die • Unterschrift nicht genügt, sondern dass die Verurteilung eintritt wenn die Abstinenz nicht treu gehalten wird. Prof. Dr. Jur. H. Hayem, (Paris): Le système Pollard peut, sans doute, prêter le flanc a la critique. Mais c'est un progrès évident sur les systèmes généralement appliqués. Permettez-moi, pourvous faire saisir 1 importance de ce progrès, de comparer le système Pollard a celui qui est actuellement appliqué en France. Dansce pays, lorsqu'un individu a accompli un crime ou un délit sous 1'influence de la boisson, il est généralement 1'objet d'un examen mental, et, la plupart du temps, on le considère comme ayant une „responsabilité limitée." Les juges, alors, le condamnent a une peine assez faible, en raison de cette „responsabilité limitée." Condamnés a une courte peine, ils sont emprisonnés dans des prisons oü le régime est peu sévère et comporte la distribution de vin aux prisonniers. Si bien que, pour guérir les buveurs criminels, en France, on les met en prison et on leur y donne du vin a boire. Comparez ce système au Pollard, et vous verrez qu'en dépit des critiques, le système Pollard représente sur le système fransais un progrès colossal. Da Niemand sich weiter zum Worte meldet, wird die Diskussion geschlossen. S. Exc. A. S. Talma übernimmt das Prasidium. Mittelbare Alkoholbekampfung. Prasident S. Exc. A. S. Talma: Meine Damen und Herren, Das Wort hat jetzt Herr Harvey Theobald für sein Referat: Indirect Temperance Work. J. W. Harvey Theobald, (London): In the early days of temperance work the one cure for all the evils of intemperance was signing the pledge. This most useful method of pledging the individual by solemn promise to abstain from intoxicants did an immense amount of good. It broughtbrightnessand joy into many a wretched hovel. It changed the drunkard into a respectable member of society. It laid the foundation of many a fortune. It has not lost its value although the temperance outlook has widened, and temperance workers are coming to recognize that something more is needed. Amongst the facts which force themselves upon the notice of the careful student of social conditions is the demand of human nature for company, interchange of opinion, amusement and refreshment. We are all agreed that the tavern, apart from the drink, would be an institution against which little would be urged. It is the association of alcohol with all that the tavern means in the life of the worker, which is so fraught with evil and which leads to so much mischief. The conditions of life and labour in many of the large towns and villages of England are such as to render an alternative to the tavern a matter of supreme importance. In conjunction with a friend and colleague I have for many months been endeavouring to acquire a knowledge of the conditions of life and labour in many parts of England, and it is on some of the specific instances of philanthropic effort to meet the need to which I have alluded that I am asked to speak, and to show h°w they are indirectly contributing towards the success of the fight against alcohol. Amongst these efforts are the settlements and clubs. I want to speak of two out of the many Settlements in London. The first is Oxford House, Bethnal Green, a wellknown centre of Church of England activity which is easily reached from the City. It is situated in a district of mean streets inhabited by thousands of men and women, lads andgirls, who are engaged in various industries and factories. It is not as it stands a \ ery hopeful district, but something of hope has been brought to it by the Oxford House Settlement which was established in 1884. This settlement was for the purpose of bringing young men fiesh from the Oxford colleges to live amongst these people, to make friends with them, and to help them to rise above their surroundings. It is a practical brotherhood of Oxford graduates, some of whom reside at the Settlement for years, others coming for a few weeks only, many of them engaged in the day time in the City, and devoting their evenings to the good of their fellows. It has various activities-clubs of different kinds, a swimming bath, great entertainments on Saturday nights, Sunday meetings, men's and boys camps and sports. We were informed that 95 per cent of the young men are really influenced, while only a bare 5 per cent fail to respond to the efforts of the workers. At the period of my visit there, the Head of the settlement was a young clergyman who has since broken down in health. I asked him what was his opinion as to the influence of alcohol upon the surroundings m Bethnal Green. He said „Without the drink Bethnal Green would be a paradise." On his taking up his duty he had scofïed at the idea of personal abstinence, but a very few weeks amongst the evidences of drink-wrought evil, sufficed to show him that his personal example must be one of abstinence, and this same conviction is forced upon the consciences of a large percentage of the workers. The next place I want to mention is the Claremont Mission at Pentonville — a typical institutional church full of activity. Sunday is crammed with engagements from morning to night, and during the week something is continually going ondesignedto uplift those whose lives are all too sad. There is a crèche, a welcome mstitution for hard working mothers; a dispensary; a poor man's lawyer; gymnasium; baths; sick benefit clubs; goose clubs, and many other activities. Great attention is paid to the physical well-being of the girls, and on my visit therelsawanumber of young factory girls engaged in physical drill. Their appearance was refined, and many of them gave evidence by their appearance of the value of this physical development. A word is due here to Canon Barnet who was largely responsible for the settlement idea, and who must rejoice to-day to see it flourishing insomanyplaces. I now turn to Hampshire House, Hammersmith. This is on different lines from the settlements alluded to. It is not a residential establishment, but those who are interested in the work spend much time and thought on its advancement. It is a club without the drink. The subscription is 8d. a month, and when I visited it I was struck with the taste with which the house was decorated, and the thought which had been devoted to fitting it for its purpose. Indoors there are reading rooms, alibrary, a billiard saloon, a refreshment bar, etc. A large room provides the necessary accommodation for concerts, lectures and debates, and a mock parliament meets weekly during the season. The house stands in its own grounds. A lawn at the back provides croquet, quoits,' and even cricket on a limited scale, while there are cycling, boating and football clubs as well. At times the children are welcomed, and it is pretty to see them on the lawn indulging in maypole dances or other sports. Encouragement is given to the members to look after their gardens, and where the members have no gardens they are encouraged to grow flowers in window boxes. The managers of the club realise the need for providing some strong interest in life, and they know that men will have, must have, recreation to counter balance their hours of toil and labour. This is an important point, and one apt to be overlooked. The only other institution I have now time to deal with is one of the most interesting I know. It is the work of a parish clergyman who is distinguished for his real and living interest in the lives of those around him. Three features of this work alone can be dealt with. In the Commercial Road is a well-constructed building six storeys high, across the front of which are the words „The Red House: a Public House without Beer". Here a brisk business goes on in the coffee bar, the downstairs dining room, and the upstairs restaurant. Some thousand customers per day are served, and the orders vary from a £d. slice of pudding to a lOd. dinner. It is frequented by a large number of working men from the busy and crowded industrial neighbourhood of Stepney. Catering is only one feature of its usefulness. Upstairs is a recreation room open to customers, where games are provided, and the lady workers of the mission are at hand with kindly sympathy for the hopeless and workless men. This room is open for an hour or two in the middle of the day, and from 7.30 till 11 at night. After years of effort the cost of building and establishing the Red House has been wiped out, and the building is practically now free from debt. By careful management and strict economy the receipts balance the expenditure and allow of a reserve fund for depreciation. The work is carried on purely as a social effort, and although there are indications of the religious force behind it, there is no attempt at proselytising. A few yards away ina side street is the church of St. Augustine, Stepney, underneath which a number of rooms are set apart for the use of the factory girls employed in the neighbourhood. In their dinner hour the girls cook and eat their food, wash up and scrüb their tables, and still find time for recreation in the gymnasium. Their dinners are either supplied from the Red House or they may bring their food themselves. For one penny per week they can have a lockup cupboard, and prizes are awarded for cleanliness and tidiness. I have visited this place several times and am much impressed by the practical efforts made by the mission ladies onbehalf of those for whom life presents many dangers. The third feature is the White House. Here on Sunday evenings a concert is given, and the very poorest of the poor come in; these belong to the Tramp class — the submerged Tenth. Hungry and heartsore, at enmity with everything, life holds apparently but little prospect for them. But the mission seems the one chance left — and it is practical. To get a job their efforts will be more likely to succeed if they look respectable. To this end the services of a barber are available free of charge three days a week for shaving and hair-cuttirig. 1 he men repair their own boots with pieces of old boots and shoes provided for the purpose. They can wash their own clothes. A Helping Hand Club has been started to advance a few shillings a week to any man who obtains work so as to carry him over pay day. In all three branches of this most interesting work temperance is one of the strongest features. There is a society for every grade and section of those who come under its influence — men and women, boys and girls, young men and young women. It is a practical contribution to the problem of how to counteract the evils of intemperance. Men and women are not merely won to the signing of the pledge, but they are provided with something to take the place in their lives once held by the public house. They are helped to a brighter and better life. Such are a few of the numerous agencies now at work on what may be called indirect lines of temperance. That they are appallingly few compared with the need for them is true. But a start has been made, a way to brighter days shown. Will the example be followed? Upon the answer to that question much depends. Prasident S. Exc. A. S. Talma: Dem Herrn Harvey Theobald unsern besten Dank. Ich eröffne die Diskussion. DISKUSSION. Jhr. Dr. Jur. D. O. Engelen, (Zutphen): Was Herr Harvey Theobald uns mitgeteilt hat, ist von sehr grosser Wichtigkeit: ich bemerke dass bei uns in Holland der „Nederlandsche Volksbond" dasselbe bezweckt, und mit Erfolg arbeitet. I. I. Samson, (Haag): Zu dem,- was Herr Engelen gesagt hat, bemerke ich, dass es doch einen Unterschied gibt zwischen demj enigen was Herr Harvey Theobald uns hat gemalt, und der Arbeit des „Nederlandschen Volksbonds": letzterer Verein namlich erlaubt nicht nur den Genuss alkoholfreier Getranke, sondern auch von Bier. Jhr. Dr. Jur. D. O. Engelen, (Zutphen): Ich schatze das Bedenken des Herrn Samson gering: das Bier, namentlich das, was der „Nederlandsche Volksbond" verschafft, hat nur einen ausserst geringen Alkoholgehalt. Prasident S. Exc. A. S. Talma: Ich schliesse jetzt die Diskussion und ersuche Herrn van der Mandere das Wort zu nehmen um uns sein Referat zu erstatten über: Freistunden-Arbeit (Hausfleiss). Henri van der Mandere, (Haag): Es ist nicht mehr als natürlich, dass auf einem Kongress, welcher dem Streit gegen den Alkohol geweiht ist, die indirekten Mittel in diesem Streite erst an zweiter Stelle an die Reihe kommen; im Gegenteil, weit davon entfernt, dass man meinen sollte sich dariiber zu beklagen, wurde die Tagesordnung, aus der hervorging, dass diesmal auch den i n d i r e k t e n Mitteln Andacht geschenkt werden sollte, mit einem Gefühl der Dankbarkeit begrüsst. Es ist wohl aber auch nicht anders möglich, dass nach einer Woche harter Arbeit wie diese, einer Woche voller Debatten und Diskussionen, wobei sich wieder deutlich herausgestellt hat, dass auch ohne Alkohol Enthusiasmus in starkem Masse sich hervortun kann, ein Kongress müde ist, und das Interesse, wenn auch nicht erschöpft, so doch sicherlich vermindert ist. Vermindert ganz sicherlich, wenn man sich obenein Entwürfen von zweiten oder dritten Rangs Interesse gegenüber sieht. So weit es mir nur möglich ist, will ich Ihre Andacht sowenig wie möglich in Anspruch nehmen, und ich will darum auch mir die Freiheit erlauben einigermassen anders zu beginnen, als auf einem ernsthaften Kongress gebrauchlich ist. Ich beginne mit den drei Worten, die uns allen in unserer Kmderzeit ein herrliches Marchen versprachen, den WortenEs war einmal. In der Tat: ich denke in diesem Augenblicke an das Marchen vom Prinzen, der die Fürstin Wahrheit zu suchen sich auf machte, der viele sich widersprechende Geschichten von ihrer Schönheit gehort hatte, der nur wusste, dass sie da lebte weit hinter den hohen Bergen. Mutig und jung wie er war ritt er fort ohne 'sich vor Hemmnissen zu fürchten, liess sich auch nicht abhalten durch die weisen Priester, die ihm sagten, dass sie alles von der Wahrheit wüssten und ihm es wohl erzahlen wollten, noch durch Kriegsleute, die an den aussersten Grenzen des menschlichen Gebietes aufgestellt waren, um jedem sterblichen Menschen den Zugang zur Wahrheit zu wehren. Und als er nun die Grenzen überschritten hatte, musste er tagelang durch dichte Walder irren wo er Löwen und Tiger in der Nahe wusste um endlich der Fürstin Wahrheit gegenüber zu stehen, die nicht eme schone Jungfrau war doch die eine alte hassliche Frau zu sein schien. Sie erzahlte ihm, wieviel Leid die Welt ihr angetan hatte, und fügte hinzu, dass sie von all dem Leid nicht jünger und schoner geworden ware. Und als er nun unter Klagen ausserte, dies alles könnte er den Menschen da unten nicht erzahlen wed ach dann alle von der Wahrheit abwenden würden, da drang sie in ihm, er solle nichts verschweigen, denn die so zu ihr kamen, müssten nur kommen, um der Wahrheit und nicht um ausseren Glanzes-willen. Aber, fiigte sie hinzu, sage, mein Prinz, nicht dabei, dass die, welche wie Du, hierher kommen um die Wahrheit lieb zu haben, nichts anderes sehen werden als was Du nun siehst. Und als er sich denn umsah, war die alte hassliche Frau verschwunden und an ihre Stelle war die junge schone Fürstin Wahrheit getreten, glanzend und überwaltigend, wie sie immer sein muss für den, der sie wahrhaft lieb hat. Immer, wenn ich dieses einfache Marchen las, das wie so viele orientalische Sagen, einen so tiefen Sinn enthalt, habe ich an eigene Erfahrungen, die die Handhausarbeit bescheerte, gedacht. Vielleicht, weil ich, wie auch mehrere andere, die in unserem kleinen Vaterlande dafür gearbeitet haben, damit ein Gebiet betrat, in dem die Enttauschungen hoch aufgestapelt lagen; erst als wir örtlich wirkten, spater als wir, es war im vorigen Jahre und auch hier in Scheveningen, eine nationale Ausstellung für dieselbe Handhausarbeit hatten; vielleicht auch, weil dabei nicht ein Prinz war, der ausritt die Wahrheit zu suchen, sondern so viele Prinzen, die zusammen gehen und doch an einem gegebenem Punkte ihren eigenen Weg verfolgen wollten. Vielleicht hat sich mir der Vergleich auch durch aussere Umstanden aufgedrungen, am stèirktsten wohl durch den tieferen Sinn, der wirklich in diesem Vergleich zu finden ist. Sehen Sie, er, der ausgeht die Handhausarbeit kennen zu lernen, und zu begreifen und zu verstehen welche Wohltaten ihre Ausübung mit sich bringen kann, er muss tiefer durchdringen als bis an die Oberflache, und muss sich nur durch eigne Erfahrungen raten lassen. Er wird auch Wachter der Wahrheit finden, die ihm mitteilen werden, dass sie ihm alles erklaren können, aber er wird dann nicht das Beste sehen, was in der Haushandarbeit liegt. Denn das Beste ist nicht in dem Gegenstande, der durch Haushandarbeit verfertigt ist, zu finden; das Beste ist nicht unter dem künstlerischsten und hübschesten Gedanken zu begreifen — das Beste, es sitzt nicht im Ausserlichen, es sitzt im Innerlichen, es sitzt in der Art, wie der Gegenstand verfertigt ist, in den Gefühlen, die sein Verfertiger und sein Kreis in diesen eigen selbst gemachten Gegenstand hineirtlegt, in der Liebe zur Arbeit, mit der der Gegenstand zu stande gekommen ist. Mag dieser Gegenstand dann schön oder hiisslich sein; er, der nur auf das Ausserliche eines auf diese Weise zu stande gekommenen Gegenstandes achtet, ist dumm, und der, welcher meint dem Verfertiger eine Wohltat zu erweisen, dadurch dass er Geld ausgiebt um einen solchen Gegenstand zu kaufen, vollführt sicherlich oft eine gute Tat, vergisst aber doch, dass die beste Wohltat dem Verfertiger durch die Arbeit selbst erwiesen ist. Und gerade darum kann man es sagen, dass es kein Zufall ist, dass dasj enige, was wir Haushandarbeit nennen, sich mehr und mehr zu einem der vielen Mittel im Streit gegen den Trankmissbrauch und Trankgebrauch entwickelt hat. Es ist ein Mittel indirekter Art, ich stelle dies sogleich in den Vordergrund, und werde es auch spater nicht laugnen, aber es kommt unter den indirekten Mitteln den Grenzen der direkten doch am nachsten. Hier wird nicht darnach getrachtet irgend eine z u f a 11 i g e Veranlassung zum Missbrauch geistiger Getranke zu verhindern, es wird aber dieser Missbrauch doch in zwei seiner starksten Elemente angefallen: der Langeweile und des Sich Herumtreibens; Elemente, die für jeden Kreis selbst den höchstgestellten, gleich stark sind. Die Handhausarbeit veranlasst einen jeden ohne Unterschied, was er und was seine Eltern auch sind, die Zeit, die er in Müssiggang verbringen würde, Zeit, mit der er anders nichts anzufangen wüsste, nützlich anzuwenden. Die Handhausarbeit bindet denjenigen, der einmal für ihre Arbeit gewonnen ist, an die Gegenstande, die er verfertigt hat, und an die Umgebung, in der er sich befindet. Hinsichtlich des Nutzens, den meiner bescheidenen Meinung nach die Handhausarbeit im Kampfe gegen den Missbrauch geistiger Getranke bereits gestiftet hat und auch weiter noch immer stiften wird, könnte ich nichts besseres zum Vergleiche heranziehen als die Laubenkolonien der Arbeiter, die zuerst eine Idee an sich ohne weiteres mehr darstellten und sich dann zu einem blühenden sozialen Leben konzentrierten. Was die Laubenkolonien vom frühen Vorjahr bis zum spa ten Herbste geben, das gewahi t die Handhausarbeit vom frühen Herbste bis zum spaten Frühjahr, und gerade um die Zeit, in der die Handhausarbeit beginnt, ist sie noch starker als Mittel als die Laubenkolonien. Es giebt in der herrlichen Sommerzeit so viel zu tun, was vom Trankmissbrauch abhalt, und im allgemeinen darf als richtig anerkannt werden, dass die freie Natur auf die Gemüter starker einwirkt als die schwüle Luft der Strassen; ausserdem lockt gerade im Winter dasj enige, was zuerst nur eine unschadliche Gewohnheit zu sein scheint, doch aber bald zu einem übermassigem Gebrauch wird, am starksten, vor allem dort, wo die Hauslichkeit nicht gross ist. Im Streite gegen den Missbrauch geistiger Getranke hat man wohl begriffen, dass die Wohnung in diesem Streite alles ist; die Wohnungszustande bilden einen Hauptteil der Betrachtungen in unsern Problemen. Ist es nicht logisch einen Schritt weiter zu gehen und zu erkennen, dass es einen grossen Vorteil bedeutet, wenn nicht allein die Wohnung gut und angenehm gebaut ist, sondern auch Gegenstande enthalt, auf denen das Auge der Bewohner mit Wohlgefallen ruht, und an die sich für sie Erinnerungen angenehmster Art knüpfen. Giebt es jemanden, der die Anziehungskraft eines gemütlichen Zimmers laugnet, in welchem das Auge, nach welcher Seite es sich auch wendet, einen Platz findet, der Erinnerungen wach ruft? Die Laubenkolonien, so hat man mit Recht behauptet, lehren die Familie sparen und werden für sie eine neue Quelle des Wohlstandes eröffnen. Das ist wahr; doch die Handhausarbeit kann dies auch, und mehr als dies. Die Laubenkolonien wekken die Lust zu regelmassiger Arbeit, lehren den Wert des Kleinen begreifen, und auch den Reichtum, den ein jeder in seinen eigenen kleinen Gaben besitzt; die Handhausarbeit tut dasselbe. Die Laubenkolonien entwickeln das Kunstgefühl und den Geschmack; man kann beschwerlich laugnen, dass die Handhausarbeit auch hierin ihrem Beispiele folgt, in starkerem Masse noch den Gesamtkunstsinn der Verfertiger entwickelt. Man achte diese Vorteile nicht gering; klein sind sie, jeder an sich, aber in praktischer Hinsicht nicht zu verschmahen. Weder die Handhausarbeit noch die Laubenkolonien werden die bereits verlorenen wieder aufrichten können; dazu, wir wissen es leider, sind kraftigere Mittel nötig. Aber die Handhausarbeit kann dazu beitragen das Fallen zu verhindern, und bei diesem Punkte denke jeder an sich selbst, und nicht erst an den Nachbar, dessen Fallen er fürchtet. In den „Fliegenden Blattern" sah ich einmal das Bild eines jungen verliebten Mannes, der unter dem Fenster seiner Dame eine Serenade brachte; der j edoch als einziges Ergebnis eine Kanne kaltes Wasser auf den Kopf bekam aus dem Fenster des Nachbarn der jungen Dame, den dies langweilte. Der Sanger war aber darum nicht im mindesten aus dem Felde geschlagen, und böse rief er nach oben: Sie dachten doch nicht, dass die Serenade für Sie bestimmt war? In der Tat, der Sanger hat recht, nichts destoweniger traf ihn das Wasser. Und wir vergessen wohl einmal unter vielen Fallen, dass es doch eigentlich auf dasselbe hinauslauft, von wem das Leid herrührt, das wir erfahren, von uns selbst oder von anderen, dass wir aber im ersten Falie nicht wemger als im letzten darnach trachten müssen, dieses Leid zu verhindern. Sie, die der Handhausarbeit ein Platzchen gönnen an ïhrem Herd, werden im Winter Gemütlichkeit besitzen und wohl selbst nicht daran denken, die Gemütlichkeit ausserhalb des Hauses zu suchen, wenn nicht in Ausnahmefallen. Dies Eine steht jedoch fest, will die Handhausarbeit ein Mittel bleiben im Streit gegen den Trankmissbrauch oder den Trankgebrauch, so muss die Entwicklung des Kunstsinnes, die dadurch vielleicht gefördert werden kann, als ein nebensachlicher günstiger Umstand angesehen werden, doch die Hauptsache darf sie niemals sein. Man muss nicht darnach fragen, was verfertigt wird, aber wohl, ob etwas verfertigt wird. Wir haben in unserem Lande gesehen, dass in den letzten sieben bis acht Jahren die Handhausarbeit aufgeblüht ist, das in jedem Winter aufs Neue in einer grossen Anzahl Platze Ausstellungen von lokaler Bedeutung abgehalten wurden, dass die Ausstellungen belebend wirkten auf die Entwicklung der Handhausarbeit; aber auch schon allein dann, wenn jeder Handhausarbeiter zeigen kann, was er zeigen will, wenn sie nicht werden Ausstellungen von auch nur 'der geringsten künstlerischen Bedeutung. Will man die Handhausarbeit sozial-ethisch entwickeln, wozu diese sich hervorragend gut eignet, so soll auf einer Ausstellung, der der beste Anreiz ist zur Befnedigung gerechtfertigter Eitelkeit, eigentlich vielmehr eine Lust um andere das Hervorgebrachte sehen zu lassen, dem Verfertiger memals die Gelegenheit vorenthalten werden, seine Produkte dorthin zu bringen. Dann soll auch nichts zurückgewiesen werden, damit kein eifriger Arbeiter oder keine Arbeiterin vor den Kopf gestossen wird, um keine innere Unzufriedenheit zu erregen, die noch viel schlimmere Folgen nach sich ziehen wu! de, als wenn man die Handhausarbeit überhaupt nicht hatte ausüben sehn. Ich weiss es, gerade dadurch kommen und kamen auf diese Ausstellungen oftmals Gegenstande, die selbst den nicht unnotig-künstlerisch veranlagten Besuchern zum Lachen und Kritisieren Anlass boten, die von Fuschwerk und einer Verherrlichung des Fuschwerkes sprechen liessen. Wir haben diejenigen ruhig sprechen lassen können, die von einer so einfachen Aus- stellung fürchteten, dass das innere Schönheitsgefühl des Volkes dauernd verletzt werden würde; die das viel höher voranstehende Zei dieser Ausstellungen vergassen und die Handhausarbeit offenbar n u r als ein Mittel zur Volksentwicklung in künstlerischer Art ansahen. Natürlich, auch in dieser Beziehung wirktdie Handhausarbeit nicht ungünstig, aber sie muss das von selbst tun, ohne dass man sie unnötigerweise ermutigt oder in den Vordergrund stellt, und auch die Ausstellungen, die in denselben Orten in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren abgehalten wurden, haben gezeigt, dass von ihnen selber, von dem Beispiel, das ein jeder neben sich findet, eine erzieherische Kraft und ein Ansporn zum Besseren ausgeht. Will man an den eingesandten Gegenstand j edoch eine Anfordening irgend welcher Art stellen, so wird man die Ausstellungen den Anfangern verschliessen, und man wird von der Handhausarbeit diejenigen fernhalten, die es am meisten angehen muss, die untersten Schichten der Gesellschaft. Wiewohl wir in unserem Lande in der Handhausarbeit einen gewissen Erfolg feststellen können, und wiewohl wir erkennen dürfen, dass sie volkstümlicher geworden ist als wir in der kurzen Zeit erwarten konnten, können wir doch nicht verhehlen, dass die untersten Schichten im allgemeinen am wenigsten erreicht sind. Aber auch dort ist es uns gelungen die Handhausarbeit bekannt zu machen, auch dort kann sie Gehör finden und ein Ansporn werden, der indirekt zur Erhöhung der Volksentwicklung beitragt. Denn auch in den untersten Schichten nehmen wir es nicht ohne weiteres an, auch in den untersten Schichten ist Befriedigung ein Pflanzchen, das leicht zu züchten sein wird. Will man die Handhausarbeit zu einem Mittel machen, sei es auch einem indirekten, das aber doch stark spricht und staik wirkt im Kampfe gegen Trankmissbrauch und Trankgebrauch, so muss man den Nachdruck auf ihre soziale und auf ihre ökonomische Bedeutung legen, und von diesem Wege, der dahin fühit, darf kein Abweichen, wie klein es auch im Beginn zu sein scheint,, zugestanden werden. In doppelter Hinsicht muss vor diesem Abweichen gewarnt werden. An erster Stelle muss man unter allen Umstanden begreifen, dass die Handhausarbeitung eine freiwillige Arbeit bleiben muss, eine Arbeit, nach der die ganze Familie verlangt, weil diese Handhausarbeit das gesellige Leben unter einander fördert. Die Handhausarbeit muss ein Neben- verdienst für den Arbeiter bleiben, der mehr oder weniger sein kargliches tagliches Brot hat; sie muss eigentlich zu allererst angewendet werden zur Erhöhung der Gemütlichkeit im Hause, zum Anbringen von kleinem Komfort daselbst, zur Ausschmückung der Raume mit Gegenstanden, die für ihre Bewohner zeugen. Daneben ist natürlich nichts zu sagen, wenn Gegenstande der Handhausarbeit von ihren Verfertigern verkauft werden, und somit diese Verfertiger in stand setzen einen kleinen Nebenverdienst zu machen. Jedoch muss man wohl im Auge behalten, dass dieser Neben verdienst weder für den, der für die Handhausarbeit Propaganda macht, noch für den, der sie ausübt, Hauptsache oder selbst nur Zweck sein darf. Handhausarbeit ist für die Familie Nebensache, welche von der eigentlichen Arbeit oder dem eigentlichen Fache nicht ableiten kann, ohne der Familie Schaden zu zu fügen. Sonst entsteht leicht die Gefahr, dass die v eredelnde Haushandarbeit in die verherende Hausindustrie übergeht; dass die Haushandarbeit, die ein Segen sein muss und kann, den Fluch der Hausindustrie mit sich bringt. Handhausarbeit dient zur Starkung des Familienlebens und zur Mehrung der \\ ohlfahrt, dies vor allem dort, wo die Verleitung zum Leben auf der Strasse gross ist; sie dient auch zum praktischen Ausdrucke dessen, was im eigenen Kreise mit kleinen Mitteln getan weiden kann, um das Leben reicher zu gestalten und einen kleinen aber wirklichen Genuss zu schenken, der keinen üblen Nachgeschmack hinterlasst. In dieser Richtung muss an der Handhausaibeit festgehalten werden; und es muss dabei begriffen werden, dass, allgemein gesagt, die Handhausarbeit für den, welcher mit Hülfe ihrer Krafte seinen sozialen Zweck erreichen will, diesen Zweck niemals voranstellen darf denen gegenüber, die sie zur Handhausarbeit zu bringen trachtet, doch in sich selbst fortwahrend Leberzeugung lebendig halt, dass Handhausarbeit kein Zweck, sondern Mittel ist. Zweck muss sie allein sein für den Ausüber der Handhausarbeit; er muss nicht fühlen, dass hier auf leisem und praventivem Wege zu verhindern versucht wird was man sonst für möglich hielte; denn es ware einem jedem gegenüber, den man mit praventiven Mitteln umgibt, eine Taktlosigkeit,' sich merken zu lassen, wozu diese praventiven Mittel an erster Stelle dienen. Die andere Abweichung vom Wege, den wir den rechten Weg der Handhausarbeit nennen wollen, liegt in der künstlerischen Bedeutung, die man ihr oftmals zuschreiben will. Wir haben es in Niederland gesehen, als sich da nach einer Ausübung von einigen Jahren im Kreise der Kampfer gegen denTrankmissbrauch die Handhausarbeitung kraftig offenbarte, da erschienen gar schnell zwei Richtungen, die eine, welche Propaganda für das Problem selbst wollte, um dies so weit wie möglich über das ganze Land auszubreiten; die andere, welche innere Verbesserung wollte von dem, was die Handhausarbeit hervorgebracht hatte, die da wünschte, die Oualitat der Gegenstande, die auf zahlreichen Ausstellungen gezeigt waren, zu erhöhen und hauptsachlich dem die Krafte zu weihen. In gewissem Sinne ist natürlich gar nichts dagegen einzuwenden, dass neben den anderen grossen Vorteilen auch auf den künstlerischen Vorteil einiger Nachdruck gelegt wird; in gewissem Sinne darf die innere Entwicklung der Handhausarbeit sicherlich nicht vergessen werden, ware es bereits allein darum, dass diejenigen, die die Handhausarbeit schon mehrere J ah re hintereinander ausüben, darin von selbst mehr und mehr Künstler werden, aber auch mehr und mehr nach Vorbildern und Angaben fragen werden, die ihren stets mehr entwickelten Kunstgeschmack befriedigen können; nach einer Anleitung, die ihnen zeigen kann, was sie lernen müssen. Liesse man sieauf dem alten Standpunkte stehen, liesse man sie ohne sachverstandige Hülfe, so würde gar bald die Lust an der Handhausarbeit geschwunden sein, dann wird auch die weniger freundliche Kritik des Teiles des Publikums, das die Bedeutung der Handhausarbeit nicht einsehen kann oder will, lahmend auf sie einwirken. Fiii sie ist tüchtige Leitung n ö t i g, am liebsten regelmassige; ausserdem stehen die Jüngeren da und warten, die unter dem Einfluss der Aelteren die Handhausarbeit bereits lieb gewonnen haben. Für diese sind Kurse und Handhausarbeitsschulen nötig; sie geben nicht allein einen Zweck, sondern verhindern auch das Fernbleiben; sie wirken durch sich und ihre Folge entwickelnd, und machen die Ausstellungen mit all ihren Beschwerden nicht zum einzigen Mittel, für die Handhausarbeit Piopaganda zu machen. So kann auch die Handhausarbeit dazu beitragen, und sie hat es in vielen Fallen getan, aus der grossen Masse die Einzelnen zu entdecken, die wirkliche Kunst hervorbringen, die Volkskunst zeigen in alter Manier. Vereine, die auf ihr Programm die Beförderung der Volkskunst und der Kunstindustrie schreiben, die dabei mitwirken wollen, nach der Weise der früheren Jahrhun- derte die Volkskunst, welche grösstenteils verloren .gegangen ist, aufs Neue zu erwecken und ihren Karakter auch zurück zu bnngen in den Karakter des Volkes, diese Vereine schliessen sich in ihrer sozial-ethischen und zugleich artistischen Bedeutung im vollsten Masse dem Programm der Handhausarbeit an. Die Handhausarbeit hat die Menschen an das Werk gesetzt, ohne zu fragen, was sie hervorbringen, doch sie fragt nur, ob und warum sie es hervorbringen: Kunstindustrie und Volkskunst haben die guten arbeiter unter den Handhausarbeitern herauszufinden und diesen eine neue Perspektive zu eröffnen, die sie zu Künstlern machen kann. Wenn ich dies behaupte, und wenn ich zu beweisen wage, dass in der einfachen Handhausarbeit nach vielen Seiten hin eine grössere Kraft verborgen steekt als man sehen will, so tue ich dies mit der Erfahrung vor Augen, die unser Land in den letzten Jahren gegeben hat; eine Erfahrung, von der ich sagen will, dass sie es sicherlich gewesen ist, die einem Hollander den ehrenvollen Auftrag gegeben hat in diesem Kongress über Handhausarbeit zu sprechen. Ich könnte beinahe sagen, dass in keinem einzigen Lande die Handhausarbeit gerade in sozial-ethischer Bedeutung sich so stark entwickelt hat, wie bei uns zu Lande, und ich darf dies tun, weil ich weiss, dass ich damit nichts sage weder gegen Deutschland noch gegen die Nordischen Lander, noch gegen alle anderen Lander, wo die einfache Handhausarbeit nur sehr kurzen Zeit Handhausarbeit gewesen aber bald Volkskunst geworden ist, die ganz sicher veredelnd auf die Gesamt-Volksentwicklung wirkt, die aber nicht mehr ein Privatbesitz deren ist, die Trankmissbrauch oder Trankgebrauch bekampfen. In unserem Lande ist dies in gewissem Sinne wohl noch der Fall, in unserem Lande haben wir vor 30 Jahren eine Handhausarbeit gehabt, die auf ganz anderer Grundlage stand, die eine mehr theoretische Entwicklung im Auge hatte, eine Handhausarbeit jedoch, die immer im Schlummer blieb, und die nicht zum Volke im Allgemeinen hat sprechen können. Dieses Sprechen zum Herzen des Volkes, das ist erst erfolgt, als der „Volksbund gegen Missbrauch geistiger Getranke" dieses Mittel in die Hand nahm; als er ihre segensreichen Folgen Tausenden zeigte, und Tausenden zugleich und zu gleicher Zeit an Beispielen nachwies, welches diese segensreichen Folgen sein würden. Da hat man begnffen, dass der tote Gegenstand so wie er da auf einer Anstellung 31 oder anderswo steht, dem Unbekannten nichts sagt, wohl aber für die Verfertiger spricht, spricht von Streit mit Schwierigkeiten, von Streit vielleicht auch beim Aufgeben eingewurzelter Gewohnheiten. Damals ist auch das Interesse des Publikums erwacht, und ist dieses Interesse auch nur einNebenfaktorfür die Handhausaibeit, ein Nebenfaktor indessen von grosser Bedeutung, so ist es von nicht geringerer Bedeutung für den Kampf gegen den Trunk und seine Verherungen im allgemeinen, weil man das Interesse an diesem Kampfe auch mit diesem Mittel an der Hand, und mit diesem Mittel demonstrierend dem grossen Publikum hat zeigen können. Ebenso wenig wie irgend ein andres indirektes Mittel kann die Handhausarbeit mit einem statistischem Resultate aufwaiten: dies und das haben wir erreicht; und es ist unmöglich an zu nehmen, dass ein indirektes Mittel wie die Handhausarbeit soviel Veranderung in den Geist bringen sollte, dass es diesen derartig zeigt, dass ihn niemand verkennen könnte. Aber für die, welche für die Handhausarbeit tatig gewesen sind, sei es auf klemem oder grossem Gebiet, für sie steht es fest, dass die Handhausarbeit in Familien Wunder verrichten kann, in die der Trankteufel vielleicht noch nicht in seiner schlimmsten Gestalt eingedrungen ist, doch wo er wohl bereits an die Türe geklopft hat, um Eingang zu suchen, wo man blind ist vor all den Schrecknissen, die seine Gestalt in sich birgt. Wenn es nur vergönnt sein sollte einen Vergleich zu ziehen, so sei es dieser. Sie, die für den Frieden eifern und den Frieden durch das Recht befestigen wollen, um dadurch die gewaltigen Rüstungen unnötig und also unmöglich zu machen, sind bereits erfreut, wenn eine betrachlich kleine Differenz zwischen zwei Staten einem Richterspruch, einem Schiedsgericht unterworfen wird; sie sind das nicht, weil sie den Krieg fürchten durch diese kleine Differenz an sich; die Zeiten haben sich wohl so geandert, dass man um kleiner Differenzen willen die Verantwortung eines Krieges mit all seinem Elend nicht mehr auf sich nimmt. Vor allem aber sind sie darum so erfreut, weil durch solch einen Richterspruch eine Differenz unmittelbar beseitigt und aus dem Weg geraumt wird; weil dann nicht mehr die Möglichkeit bestehen bleibt, dass diese Differenz neben vielen anderen derselben Art in den Archiven der Diplomatie schlummert, die jede für sich eben so wenig etwas bedeuten, die aber alle zusammen allmahlich einen reichen Brandstoff bilden, der nicht mehr als einen hingewehten Funken nötig hat, um die Flamme schnell ausbrechen zu lassen. In einem etwas geanderten Sinne ist es mit der Handhausarbeit dasselbe. Sicherlich ist sie kein Mittel, das auf sich selbst stehend, die furchtbare Macht des Tran missbrauches verhindern kann; sicherlich ist sie noch weniger ein Mittel, um dort, wo dieser Trinkmissbrauch seine Verwüstungen einmal angerichtet hat, diese wieder gut zu machen; sie ist ein kleines Mittel, das in Verbindung mit anderen angewendet werden muss, aber sie ist darum noch kein Flickmittel. Ihre Hauptaufgabe ist: vorzubeugen, ihre Hauptaufgabe ist: dafür zu sorgen, dass kein Brennstoff sich aufstapelt, Brennstoff, der beim Trankmissbrauch in Langeweile und Miissiggang gefunden werden wird. Die Handhausarbeit wird da \\ under tun können, wo man, obertlachlich beschaut, meinen würde, dass die Wunder nicht nötig seien; Wunder in den Augen derer, die sie in Anwendung brachten, Wunder auch in den Augen derer, die zur Anwendung gebracht wurden, und die oft selbst nicht begriffen, dass da, wo das Familienleben zuvor armselig und eintönig war, nun ein ganz anderer Geist ins Familienleben gezogen ist, der es allen, die daran teilnehmen, zu einem reichen Genuss macht. Die Handhausarbeit ist ein kleines und ein indirektes Mittel, ich spreche es nochmals mit Nachdruck aus, und dies um so mehr, als man sie nicht an sich selbst, sondern in Verbindung mit dem, was für die wirkliche Volksentwicklung getan wird, betrachten muss. Sie ist zwar nur klein, aber wir alle wissen es, und wir alle fühlen es taglich, dass auch im Kleinen die grösste Kraft verborgen sein kann. Es soll welche geben, nein es gibt welche, die lachelnd die Schultern zücken über die Mühe, die wir uns für die Handhausarbeit geben, die da fragen, ob es ein allgemeines Interesse ist, of tmals die mangelhaf ten Gegenstandeherauszulocken, die auf Ausstellungen zu sehen sind. Lass sie lachen, so viel sie wollen, sie können nicht sehen, was hinter den Gegenstanden steht, das, was das Ideal ausmacht. Lass sie lachen, und lassen wir sie in einem gewissen Sinne beklagen, denn ihnen fehlt, was wir das Unsrige nennen können; ihnen fehlt der Begriff eines Lebens für ein Ideal. Und wer in der Gegenwart dieses Ideal, wie klein es auch sei, hat, der ist sicherlich reicher als er weiss, und er kann sicherlich mehr, als er vermeint zu können. Prasident S. Exc. A. S. Talma: Auch Herrn van der Mandere unsren Dank für seinen lehrreichen Vortrag. Ich eröffne die Diskussion. DISKUSSION. H. A. van IJ sselsteyn, General-Direktor der Arbeit, (Haag): Leider muss ich einen Schatten werfen auf das schone Bild der Handhausarbeit, das der Herr Referent uns gemalt hat. „Diese gibt" hat Herr v. d. Man de re gesagt- „einen schonen Beiverdienst." Dies ist gerade die Gefahr. Sobald die Objekte verkauft werden, für einen schonen Preis, ist die Grenze zwischen Handhausarbeit und Hausindustrie überschritten. Der Haushalt gewöhnt sich an diese Ertrage und bald helfen Kinder mit, vor, zwischen und nach den Schulzeiten. Dann sind die grossen Uebelstande der Hausindustrie eingetreten. Tatsachlich ist es zu beweisen dass Zweige unserer niederlandischen Hausindustrie entstanden sind aus der vom Referenten so empfohlenen Handhausarbeit. Dies ist besonders der Fall, wenn auf letztere Weise Objekte wie Schnitzeleien und dergleichen angefertigt werden, die in grosseren Quantitaten verkauflich sind. Es ist natürlich das Bestreben des Arbeiters möglichst viel dieser Dinge anzufertigen, oft für die niedrigsten Pieise. Es kommt noch etwas dazu. Im günstigen Fall, dass der Arbeiter 10 Stunden anstrengend arbeitet, dass er also wahrend 12 Stunden gebunden ist, hat er meiner Ansicht nach genug körperlich geleistet. Muss er sich dann wieder an den Arbeitstisch stellen, so wird dies im Allgemeinen auf Kosten seiner Nachtruhe sein, wodurch die Wahrscheinlichkeit gross ist, dass er diese einbüsst. Meine Erfahrung ist, dass die Leute, welche diese Spielereien anfertigen, nicht die tüchtigsten Arbeiter sind. Auch der Sonntag soll nicht für diese Arbeit missbraucht werden. Lassen wir diesen doch als einen wirklichen Ruhetag betrachtenT An diesem Tag soll der Arbeiter mit seiner Familie insFreiegehen, soll er sich mit der Erziehung seiner Kinder beschaftigen, seine Kirchenpflichten wahrnehmen, etc. Nicht ohne Grund verbietet die Katholische Kirche jede sklavische Arbeit am Sonntag! In sehr einzelnen FÉillen kann die vom Herrn Referenten beschriebene Handhausarbeit nützlich sein. Personen ohne Familie, die keine ermüdende Arbeit zu tun haben, können vielleicht der Art sich einigen Nebenverdienst verschaffen. Im allgemeinen muss ich jedoch warnen vor Förderung der Handhausarbeit. Diese ist ein zweischneidiges Schwert, das nicht nur den grossen Feind, für den es bestimmt ist, vielleicht in einzelnen Fallen verwunden kann, sondern auch meistens denjenigen verletzt, der es hantirt. Henri van der Mandere, (Haag): Nur ein kurzes Wort. Hausfleiss und Hausindustrie: ich habe selbst vor eventueller Vermischung und Begriffsverwirrung gewarnt. Sie ist möglich, diese Vermischung, aber nicht so stark zu befiirchten, dass es das System des Hausfleisses gefahrdet. Der Hausfleiss ist für einen Mann, der den ganzen Tag oder mindestens zehn Stunde gearbeitet hat, nicht zu empfehlen im schwersten; der wahre Hausfleiss aber ist keine anstrengende Arbeit, er ist eine Erholung, wie wenn einer ein Buch liest oder vorliest. Er findet wohl anderweise statt: aber ich kann Ihnen versichern, dass in zahllosen Fallen er wirklich für die ganze Familie eine Unterhaltung ist, und statt dem Familieleben zu schaden, dies gerade verstarkt. Prasident S. Exc. A. S. Talma: Ich schliesse die Diskussion und erteile das Wort Herrn Ebenezer Howard für den letzten Vortrag der Kongressordnung, über The effect of housing upon alcoholism. Ebenezer Howard, (Letchworth): There are two ways in which evils may be attacked — the direct and the indirect. The direct method aims at destroying or rooting out an evil, as one might root out or destroy a weed. The indirect method places in the adjacent soil, plants of strong and healthy habit, which will eventually destroy the weed by absorbing its share of light and air; moisture and soil. In dealing with an evil like alcoholism — an evil that has its source in habits and desires, — the direct method is often inapplicable. One knows how difficult it is to at once root out a strong desiie or a foolish habit, even if it is one's own and therefore, amenable to one s self-control. But, whether one is concerned with one's own unwholesome desires and cravings or concerned with those of others, the greatest help is to seek to waken healthy desires and to encourage healthy habits, which shall gradually destroy and overcome the unhealthy desires and habits which we wish to get rid of. In short, we must overcome with good. It has been said, „Let me make the songs of a nation, and I care not who make its laws." With greater truth one might say, „Let me build the homes of the people and I care not who make its laws." And yet more truly „Create in the people a strong desire for bright, healthy, airy anü comfortable dwellings for themselves and their families, and you will do much to banish from life all sorts of morbid and unwholesome cravings, and eventually to build up a new race". Now, the best way to create a wide-spread national demand for really good homes for an industrial population is to start to supply them. Early in this century, The Garden City Association, the outcome of my book, „Garden Cities of To-morrow, which was published in 1898, — organised Conferences at Bournville and at Port Sunlight which were attended by nearly 300 local authorities of Great Britain. And the splendid examples these representatives saw — two beautiful Garden Villages with wellbuilt working class cottages set in trim gardens — and the great publicity given by the public press to the proceedings of the Conferences, made it possible for the Garden City Association to carry forward its propaganda with so much success that it was soon able to start, in a quite rural district, 34 miles from London, and as it were on a clean sheet, an entirely new town the First Garden City, Letchworth — a town at once industrial and residential, and with its own surrounding agricultural belt occupying a total area of 3818 acres — that is, six times as large as the old walled in city of London, on which a most comprehensive experiment in modern housing and town-planning is now being carried out. And there is this further outcome of the housing work so well begun at Bournville and Port Sunlight, that similar, though, for the most part, very much smaller experiments than that at Letchworth are being carried out in Germany, France, Sweden, andothercountries. This new supply of homes is in turn creating a new demand, for homes with gardens attached, and I venture, with complete confidence, on the prophecy that our 20th century will witness an entire re-creation of the homes of the masses of the people — the complete displacement of crowded, dark, and dirty slums and tall gloomy tenement dwellings, by bright healthy homes, and the practical realisation of the simple truth, hitherto so much overlooked, that no home is complete without its own well-kept garden. The intimate relationship between housing reform and temperance reform may be seen from a consideration of two facts. The first of these is that housing reformers have usually associated the work of home building —• (which itself constitutes a powerful indirect attack upon intemperance) —with efforts atwhatmaybe called domestic control of the drink traffic itself. Thus, at Bournville, under its trust deed, no public house can be established without the unanimous consent of all the Trustees: at Port Sunlight, the principle of local option has been set up: while in the central or town area of Letchworth, itself covering 1,200 acres, and now embracing a population of over 5C00 persons, there are at present no licensed premises at all; though there are two public houses in the agricultural belt. Further the question of whether there are to be any is to be left shortly to the popular vote; while it is quite understood that if licensed premises are opened these will be placed under Disinterested management1). This, then, is the first fact I wish to emphasise — that those who are especially interested in Housing Reform, usually associate with such efforts some measure of direct control over the liquor traffic itself. The second fact I wish to draw attention to is that good housing, which necessarily means also the provision of gardens, does have a most markedly beneficial effect upon the drinking habits of the people. A dark, gloomy room or group of rooms in a crowded quarter is obviously no place for the quiet rest or recreation of the tired man returning from his long and hard day's work. And with such dweiling places — they cannot be called homes —- is it any wonder that the man or even the woman takes refuge in the bright, warm, near-at-hand shelter of the public-house? But, displace a grasping, greedy landlord, who exacts the largest possible rent for the smallest possible accommodation by a public-spirited individual, or society, whose one aim is to offer a really good home at the most moderate rent which is consistent ') Gotenburg System (Gasthaus-Reform). with the due maintenance of the building, and with a limited profit of say 4 % to 5 % on capital: and what a change can be at once produced in the nature of the welcome which meets a man, when at close of day, he comes home, and how much can be done to lessen the attraction of the public house. A bright and airy cottage, with a living room, scullery and three bedrooms, with water, gas, and proper drainage, and with a nice little garden, can be provided at Letchworth Garden City within a very short distance of the industrial quarter of the town and let at a rental of 5 — a week, including rates — a less sum than is often charged in London for a single room: while for about 2 more an additional living room, somewhat larger bedrooms, and a separate bathroom Can be obtained. The garden is of special value. It constitutes a strong appeal to come home and to stay there and tend and cultivate it. It adds to the food supply. A healthy craving gradually displaces a morbid one. The mind is rested and the better qualities of one's nature are drawn out. But it may be quite truly said that in the winter time there is not very much opportunity for work in a small garden, that moreover the taste for gardening is not at present universal, and that other counter-attractions are needed. This brings me to a third point. Housing reformers must not rest content with the two methods I have already mentioned of attacking alcoholism — the method of domestic legislation in regard to the liquor traffic, (I do not mean necessarily its suppression) and the method of good housing. On the contrary, they should supplement domestic legislation and good housing by other counter-attractions to the public house — counter-attractions which must indeed be regarded as essential features of any really good housing scheme, for the s u r r o u n d i n g s of the home are only one degree less important than the home itself. Wise housing reformers will seek to provide playing fields, swimming baths, gymnasia, boy's and girl's clubs, social institutes, technical schools, musical and dramatic societies, school playgrounds and gardens. They will seek in short, to create a real communal sense; to break down the barriers of class — to open wide the door of wholesome opportunities, and to create that healthy physical and social environment in which morbid cravings and ignoble habits begin to die out. There is another line of indirect attack upon alcoholism which I must not omit to mention. I refer to the conditions under which work is carried on by wage-earners. These conditions are often largely responsible for the drinking habit. Now I will not venture to say that at Letchworth the conditions under which work is carïied on, are ideal; but I will say that they undoubtedly represent a marked stage of advance — especially in regard to the great essentials — abundance of light and air. Starting as the First Garden City Company did with a clean sheet and with land obtained at agricultural prices, it has been able to let sites for factories at such low rates that most of the manufacturers have contented themselves with one story buildings, and have thus secured ample light and air. The factories, too, for the most part are extremely well-warmed and well-ventilated. Another point of supreme importance is that the homes of the workers — so far as they have been accommodated at Letchworth, and they have been to a very large extent — are within quite a short distance of their work, so that long, tiresome and unhealthy railway travelling is very largely avoided. Indeed, most of the workers who live at Letchworth go home to their mid-day meals, and thus the ties of family life are strengthened. I think I ought to add that Letchworth is the only town in England in which in the printing trade there is an universal 48hours week. And what has been the result of this indirect war upon alcoholism? Even now, after only 7 years work, there is very great ground for encouragement. Here are a few of many cases which might be mentioned. • . A t\pical cockney family cameto Letchworth some years ago. At first, they had everything dreadful to say about the place; everything was wrong. But after only a few weeks, a marked difïerence was seen, and now that they have become settled, the children like the place very much and the parents are more than contented, and drink far less than before. J was a dranken specimen of a man who came to Letchworth two or three years ago. Now he is rarely drank, wears a mee clean collar and tidy clothes. And this man I would ask you to notice was 40 years of age, whose habits of life might therefore be thought to be pretty well wet. P a young man who was frequently drunk, but who has not been the worse for liquor for the past 12 months, has a nice suit of clothes, collar, tie, and a bowler hat. K a family, who, in London, used to consume two or three times as much alcohol as they do now. True, they have beer in the house, but the children are better clothed and altogether more tidy, and the tally man does not come nearly so often as he used to do. It is rarely that one sees a man the worse for liquor; and large employers of labour teil me their men are better clothed, enjoy better health, and do better work than they did in London. But perhaps the most marked effect of good housing conditions upon alcoholism is to be seen in the direct effect pioduced upon the rate of infantile mortality, and upon the health of children coming to Letchworth. Here are some striking facts. The infantile mortality rate of Letchworth in the year 1910 was 54.5 per thousand births the infantile mortality being in the same year 168 at Burnley, 144 at Middlesborough; 146 at Shoreditch; 126 at Bermondsey and 75 even at such a health resort as Bournemouth. Consider also the observation of the Medical officer for the district, who, in his annual Report says, „Numbers of the children coming from large populous towns were anaemic, poor in physique and large numbers were suffering from adenoid growths and throat affections. This state of things is fast disappearing with the new conditions under which they live." Who can doubt that these direct effects upon the health of the rising generation must in turn produce a marked diminution of alcoholism? The parents, too, who live at Letchworth are taking an ïncreasing happiness and pride in their children feelings which the children's greater health and strength greatly increases, and as pride in and afïection for children grows, it is increasingly feit that money spent in drink is far better spent at home. - j ^ To sum up, good Housing, and all that it insolves — healthy surroundings at work and at leisure - is one of the chief agents by which we may do much to stamp out alcoholism. By good housing, we establish wider and saner interests: we pro vide new outlets for activities and desires and cravings: we create new stimuli of a wholesome character so that the cra\ ing for un hëalthy stimulants will naturally die out. This is not only sound theory, but accomplished fact, as the experience of housing reform everywhere shows. And, this being so, how great a responsibility is thrown upon us all as individuals, and upon theseveral nations to which webelong. For, is it not clear that if you or I have it in our power to do that which will check or destroy the disease of alcoholism in any member of the community, and do not discharge our duty, we are as truly responsible for the vice of drunkenness as if we were guilty of it in our own persons? Let each one of us, thên, use our individual powers and our powers as citizens to create such a healthy environment, and one so expressive of kindly generous feelings to the last and the least of our brethren, as will vanquish and overcome all unhealthy cravings, of which alcoholism is perhaps the greatest and the most widely spread, but perhaps also the most amenable to wise and resolute co-operative effort. One word more. There is a large class of people sufïering from the disease of alcoholism who have ample means, and who, it might appear, cannot be reached by the efforts I have spoken of to improve the lot of a working-class population. How will the good artisans' and labourers' cottages with the bright gardens; how will the healthy workshops with jolly playing fields and well attended technical schools near at hand help these well-to-do alcoholists? Not much — not at all, peihaps — except on one condition. And what is that? It is this. Let these sufïerers from a fearful disease be themselves induced to help their follow sufïerers by providing for them counter-attractions to the beer-pot and the spirit glass. The very fact of their making contribution of money, time, and energy to such a cause or to some other cause aiming at human well-being, will itself be the very counter-attraction which they themselves need. Let them save their souls by saving the souls of others, and let their friends and their physicians give them this piece of wise advice! Prasident S. Exc. A. S. Talma: Ich überbringe Herrn Ebenezer Howard den Dank der Versammlung für seinen interessanten \ ortrag, und eröffne nunmehr die Diskussion. DISKUSSION. Dr. Jur. F.ggers, (Bremen): Wir stehen wohl ziemlich allge- mein unter dem Eindruck, dass wir soeben den „Clou" des Kongresses gehabt haben. Als ich zuerst vor einigen Monaten in den Mitteilungen über den Kongress las, dass der Name Ebenezer Howard mit einem Vortrage über die Gartenstadt-Bewegung auf das Programm kame, dachte ich mir, dassesunssogehen würde wie in Budapest mit Lombroso. Der war damals die grosse „Attraktion" —wenigstens auf dem Papier. Denn er dachte nicht allzusehr an das Kommen. Aber Herr Howard ist wirklich gekommen, und hat uns seinen famosen Vortrag über seine herrliche Gartenstadt gehalten. Das ist eifi Mann, der etwas kann! Er kann auf einem Kongress gegen den Alkoholismus etwas Neues sagen! Lnd das Neue muss sich für die meisten als sehr einleuchtend und sehr praktisch darstellen. Ich persönlich habe mir vor zwei Jahren im unmittelbaren Anschluss an den Londoner Kongress vier englische Gartenstadte angesehen und vortreffliche Eindrücke gewonnen. Für mich als Anhanger einer Gasthaus-Reform nach Art des Gotenburger Systems (Disinterested Management), war es bebesonders erfreulich zu sehen und zu hören, wie sich dies System neben den alkoholfreien Wirtschaften in den Gartenstadten bewahrt. Grundsatzlich ist hier die Konzessionsfrage richtig gelost. Das Eigentum an Grund und Boden kommt ja nicht in den freien Piivatverkehr, es wird nicht mobilisiert, sondern bleibt in Handen der Gartenstadt-Gemeinschaft. Diese behalt also die Verfügung auch über die Wirtschafts-Konzessionen. Das ist ein unermesslicher Vorteil gegenüber den bisherigen Stadten, gegenüber der bisherigen Regelung so zu sagen in der ganzen Welt, wo die Konzessionen regelmassig aus den Handen der Gemeinschaft, dei Gemeinden, des Staates, verloren gehen, Einzelnen überantwortet werden, so zu sagen in deren Vermogen übergehen und durch den beinahe völlig- freien Wettbewerb die Heraufschraubung der Werte zu den unerhörten Höhen herbeiführen. Jetzt liegt beinahe überall die Macht durch diese Werte in Handen des Alkoholkapitals. Wir Alkoholgegner — Massige und Enthaltsame und die Gemeinden und Stadte rund um die Erde, können bei Herrn Ebenezer Howard lernen, wie man richtig konzessioniert! Wie dann das Alkoholkapital nicht zu seiner sonstigen furchtbaren Macht kommen kann! Pastor Dr. Stubbe, (Kiel): Meine Damen und Herren! W ie wir dankbar die warmen vaterlichen Worte des Herrn Howard gehort haben, so waren auch die Ausführungen über den Hausfleiss für uns vom grössten Interessen. Gestatten Sie mir mit einem kurzen W ort darauf zuriick zu kommen, obgleich es gegen die Geschaftsordnung ist. Ich habe erwartet dass der Ehrwürdige Vertreter Schwedens, Bischof von Schéele, bei der Gelegenheit uns etwas von dem berichten würde, was Schweden auf dem Gebiete der Handfei tigkeit leistet.Da erausBescheidenheit geschwiegen hat, gestatten Sie mir jetzt nur schlicht und kurz zu sagen dass Schweden für uns das klassische Land des Hausfleisses ist. Ich halte es für erwünscht dass dies in unseren Verhandlungen ausgesprochen wird. Zum Thema der VVohnungsreform habe ich mich gemeldet, ich möchte bei dieser Gelegenheit hier bezeugen, wie viel wir deutschen Anti-Alkoholiker direkt und indirekt der staatlichen Versicherung, den Alters- und Invaliditatsversicherungsanstalten verdanken. Direkt — sofern diese Anstalten den Antialkoholischen Vereinen Geldbeitrage und Beihilfen für ihre Wohlfahrtseinrichtungen gewahren, — indirekt: indem sie die wirtschaftliche Lage der ganzen minderbemittelten Bevölkerung heben, und indem sie für mancherlei gemeinnützige Einrichtungen Darlehen zu billigem Zinsfuss hergeben — das gilt vor allem für das gemeinnützige W obnungswesen. Ich kann in diesem Augenblick nicht die Zahlen fur das deutsche Reich bieten, aber ich kenne sie von SchleswigHolstein. \\ ir haben 38 gemeinnützige Bauvereine in dieser Provinz, davon haben 31 Darlehen zu billigem Zinsfuss von der Landesversicherungsanstalt erhalten; fast */4 des Vermogens der Landesversicherungsanstalt Schleswig-Holsteins ist so für Wohnungspflege festgelegt. Ausserdem sind noch nicht unbetrachtliche Mittel für Landarbeiterwohnungen hergegeben. Meine Damen und Herren! Ich weiss, dass gegenwartig inver"chiedenen Landern über staatliche Versicherung verhandelt wird. Deutschland hat ein gutes Vorbild gegeben: Es ist mein herzlicher Wunsch, dass die staatliche Versicherung immer mehr aufhöre, eine Eigentümlichkeit Deutschlands zu sein, und immer mehr Eigentum der ganzen Kulturwelt werde. Das wird zum Besten der Antialkoholischen Arbeit, zum Besten der Wohnungsreform, ' zum Besten der Wohlfahrt der Menschheit dienen. Bischof von Schéele, (Stockholm): Auf diese Aufforderung kann ich nicht umhin, einige Worte über einen neuen, sehr wichtigen Zweig der Alkoholbekampfung in Schweden zu aussern. Es ist wahrend dieser letzteren Jahre in immer zuwachsendem Umfang von der Gesellschaft ausgeführt worden, die mich nebst ihrem Sekretar hergeschickt hat, um sie an diesem Kongresse zu vertreten. Es ist die schon im Jahre 1837 gegründete schwedische Nüchternheitsgesellschaft, die vor einigen J ahren von Oscar Ekman einem Verwandten von mir, mit reichlichen Geldmitteln beschenkt wurde und zu der schwedischen Gesellschaft für Xüchternheit und Volkserziehung umgestaltet, mit der erweiterten Aufgabe, die sich vom Namen ergiebt. Diese in der Weise erneute, alte Gesellschaft, mit der sich die schwedische Regierung in allen hergehörigen Fragen zu beraten pflegt, hat die Ehre, heivorragende Leute mit ernsthaftem Nüchternheitsinteresse aus den Niederlanden, so wie aus übrigen Kulturlandern als korrespondirende Mitglieder zu rechnen. Was ich nun mitzuteilen wünschte, ist was sich als ein ausgezeichnetes Mittel bewahrt hat, die Trunksucht zu bekampfen, die s.g. herumziehenden Schulküchen, in welchen, etwa 6 \\ ochen jedesmal, beinahe unentgeltlicher Unterricht in dem, das wir hausliche Ekonomie nennen, erteilt wird. Damit wird nicht nui beabsichtigt, junge Madchen bürgerlich Kochen zu lehren, sondern dabei billiges und gesundes Essen zu bereiten, so wie vor allen Dingen strenge Ordnung in der Küche und bezüglich der ganzen Wirtschaft zu Stande zu bringen. Der Ehemann, der zusammen mit grosser Ermassigung der Unkosten für den Haushalt ein grösseres Gedeihen und Wohlbefinden erreicht, sieht bald ein, wie viel besser er es zu Hause hat als in der Kneipe, und aus dem früheren Trunkenbolde wird für und für nicht selten einguterHausvater. DiebessereNahrunghat die physische, sowiedasbessereHauswesen die psychische Widerstandsfahigkeit gegen alte, schlechte Gewohnheiten an ihm erh'óht. Ja, der gute Erfolg hat sich wunderbar gross erwiesen nicht bloss für Individuen, sondern füi ganze Dörfer und Industriörter. Von anderen indirekten Heils- und Hülfsmitteln, deren unsere Gesellschaft sich bedient, wie z.B. Vorlesungskursen, Volksbibliotek u.s. w., ist weder Zeit noch dasseibe Bedürfnis, hier zu reden, das gedachte aber hat einen so unerwartet glücklichen Erfolg gehabt, dass ich sehr dankbar für diese mir angebotene Gelegenheit bin, ihn ein wenig zu erörtern und die erwahnten indirekten Hülfsmittel unseren Mitkampfern in anderen Landern am lebhaftesten zu empfehlen. P. van der Meulen, (Leeuwarden): Ich will nur ein Wort zufügen zu dem, was l)r. Eggers gesagt hat: Für Holland gilt seine Bemerkung nicht. Das heutige niederlandische Gesetz gibt den Gemeindeverwaltungen die Macht ganze Teile einer Gemeinde von Konzessionen frei zu machen. Man hat in Holland kein Recht irgendwo eine Gelegenheit zum Alkoholgenuss zu eröffnen, und die Gemeindeverwaltung hat die Macht dieselben überall zu verbieten, und neue Teile einer Stadt frei zu halten von Alkoholverkaufstellen. Ebenezer Howard antwortet mit einigen Worten. Dr. Jur. Eggers, (Bremen): Ich habe nur noch einmal um das Wort gebeten, weil ich missverstanden worden bin. 1) Das, was Herr v. d. Meulen uns über Holland mitgeteilt hat, war reines Verbotssystem. Es ist nicht so gut wie das gemischte System: alkoholfreie Wirtschaften, und daneben Wirtschaften nach Gotenburger System,' so lange ein séhr starker Teil der betreffenden Bevölkeiung noch alkoholische Getranke verlangt. 2) Ich habe nicht gesagt, dass das s.g. Gotenburger System obligatorisch für alle Zeit und für alle Richtungen eingeführt werden soll. Es sollte grundsatzlich nur für eine Uebergangszeit gelten, nur das Mindestmass dessen bezeichnen, was von uns Alkoholgegnern (Massigen und Enthaltsamen) zu fordern ist. \\ er weiter gehen will, wer die alkoholischen Getranke noch scharfer beschranken, wer sie abschaffen will, soll dazu natürlich immer volle Freiheit haben. Jede Richtung arbeite ihr eigenes System energisch aus, dulde aber auch andere Lösungen, die sich als zweckmassig oder erförderlich für langere oder kiirzere Zeit erwiesen haben. Streng gegen sich selbst, nachsichtig gegen seine Mitmenschen, ist ein Gebot der Moral für den Einzelnen. In diesem Sinne darf man als Richtlinien auch für Parteien wohl aufstellen: Kritik im eigenen Lager, Duldsamkeit gegen Andere! Schluss-Sitzung. S o n n a b e n d 16 September 1911, V.m. 11£ Uhr. Prasident S. Exc. Minister A. S. Talma, (Haag): Mesdames et Messieurs. 1 Maintenant que 1'ordre du jour de ce Congrès est épuisé, c'est a moi d'ex primer les sentiments de reconnaissance qui nous remplissent envers ceux qui ont contribué a faire du congrès la réunion agréable, féconde, vivifiante qu'il a été. D'abord les Gouvèrnements, qui ont bien voulu se faire représenter a ce congrès. Ils ont droit de recevoir 1'hommage de notre reconnaissance sincère. Nous espérons que les Délégués officiels auront recu ou approfondi la conviction qu'il s'agit ici d un oeuvre éminemment important pour le bien-être du peuple, et nous les prions de bien vouloir être les interprêtes de nos sentiments auprès de leurs Gouvernements. Je veux aussi exprimer notre reconnaissance envers la direction du Kurhaus qui a bien voulu d'une manière si gracieuse mettre ses salles a la disposition du congrès. Si la Haye peut offrir 1'hospitalité a un congrès si nombreux que le notre, c'est par la collaboration cordiale de la Société Zeebad Scheveningen, qui mérite pour cela nos hommages sincères. Ensuite il me faut remercier ceux, qui ont établi les fondements de ce congrès, le comité d'organisation et le comité de réception. C'est du au travail incessant et soigneux de ces deux comités, a la préparation minutieuse de nos réunions, que nous avons pu agir sans être embarrassé par aucun embrouillement. Nos remerciments sincères encore au représentant de la presse qui dans ses rapports sérieux et lucides a tant fait pour assurer a nos discussions 1'attention du public. Enfin les rapporteurs et les dames et messieurs qui ont bien voulu prendre part a la discussion. Par leur collaboration le congrès a pu mettre en lumière les questions qui se lèvent dans la lutte contre 1'alcoolisme, mettre a 1'épreuve les solutions offertes en les exposant ici a la critique d'une expérience si multiple, inspirer les languissants, encourager les faibles et donner a tous 1'influence bienfaisante d'une manifestation d'unité. L union fait la force. II y avait une union réelle dans ce congrès. II n y avait pas d'uniformité, qui est 1'unité forcée, extérieure. Mais non, quiconque écoutait attentivement découvrit sans peine la diversité. On écoutait dans les discours les manifestations préméditées et involontaires des nationalités et des tempéraments, des opinions sociales, politiques et religieuses. Et pourtant les prophètes qui avaient prévu que ce congrès échouerait par une disjonction des partis qui s'y sont réunis, ont eu tort. Ladies and Gentlemen, This congress, I dare say has been a success. Workers have come to give the results of their experience, men of learning have given the fruits of their research and the members of the Congress will return home encouraged to do more work, in a noble and generous effort to leave the world better than they found it. That in the battle of alcoholism something may, can, and shall be done in this direction, is the common conviction of those who have been here, and also, that it is to be done under the device that is to be read in the coat of arms of the Prince of Wales: „Ichdien", I serve. Meine Damen und Herren. Est ïst unmöglich sich nach allen Verhandlungen dem Eindruck zu entziehen dass eine gewaltige Aufgabe denen bevorsteht, die sich zum Kampfe gegen den Alkoholkoloss rüsten. Aber auf der andern Seite ist doch auch die Ueberzeugung erstarkt dass in dem Kampfe die besten Gaben der Menschheit als Waffen gebraucht werden können. Das Erste macht besonnen, das Zweite starkt den Muth. Denn am Ende ist das Zweite starker und machtiger als das Erste. Denn wer die höheren Güter der Völker in Treue pflegt, siegt auch wenn er augenscheinlich unterliegt. 32 Mesdames et Messieurs, Dans mon discours a 1'ouverture du Congrès j'ai dit: Enavant! Je le dis encore: En avant, et que Dieu vous bénisse dans votre travail inspiré par l'amour et le soin du peuple. Bischof von Schéele, (Stockholm):Meine Damen und Herren! Im Namen der sammtlichen Kongressgaste habe ich — freilich nicht dem Herrn Vorsitzenden, dem ein besonderer Dank, wie es sich gebührt, gesagt werden wird — aber allen unseren liebenswürdigen Wirtsleuten gemeinsam für ihre uns erwiesene grossartige' Gastfreiheit aufs herzlichste zu danken. Was der Herr Prasident bezüglich des Dankes, zu dem wir den Organisationsund Empfangskomiteen verpflichtet sind, ausgesprochen hat, eigne ich mir zu, nur dem Sekretariat die spezielle Dankbarkeit des Kongresses bezeugend. Wenn ich jetzt versuchen würde, meinen Haupteindruck dieser überaus lehrreichen und angenehmen Tage auszusprechen, möchte ich sagen: Nie habe ich mich ausserhalb meines \ aterlandes so zu Hause gefühlt wie hier. Den Grund dieses heimatlichen Gefühls habe ich nicht nur in den lokalen Verhaltnissen gefunden, die viele unter uns auch zwischen den Sitzungen einander nahe geführt haben, sondern noch mehr in dem hollandischen Volkscharakter, voll Vertraulichkeit, wie wir ihn schon früher vermittels Litteratur und Malereien kannten, nun aber persönlich kennen lernten. Auch das Gute steekt an. So hat der ganze Kongress eine ungewöhnlich vertrauliche Gestalt angenommen. In einem gewissen Zusammenhang hiermit habe ich als etwas für diesen Kongress kennzeichnendes bemerkt, dass es öfter und starker als sonst hervorgehoben wurde, dass unser Ziel nicht allein auf den Wegen der Gesetzgebung und Aufklarung zu erreichen ware, sondern noch mehr im vaterlichen Hause durch Erziehung und Umgangssitten, wobei die Frauen unbedingt das meiste bedeuten. Ja, auf den zweien Fittigen eines klaren Verstandes und eines starken Willens erhebt sich der Adler der menschlicher Seele der Sonne gegenüber; das Herz aber, von edlen Impulsen erfiillt, muss den Flug steuern, um ihm die rechte Richtung zu geben. Wie lieb und hoch geschatzt die Niederlande für mich persönlich und für das ganze Schweden überhaupt sein müssen, verstehen Sie wohl, meine Damen und Herren, wenn ich nur daran erinnere, wie der edle Hollander, Freiherr Louis de Geer, der im 17-ten Jahrhundert nach Schweden zog, ein ganzes Regiment zu Diensten seines neuen \aterlandes wahrend des 30-jahrigen Krieges aufstellte und unterhielt. So haben auch sein Sohn und sein Enkel das schone schwedische Schloss Finsprong, woher ich selbst vor etvva 40 Jahren meine 18-jahrige Braut holte, gebaut und mit einer sehr bedeutenden Sammlung trefflicher holliindischen Litteraturwerke und ausgezeichneten Malereien versehen, die für alle Zukunft die schwedische Kultur zu befördern dienen sollen. Mehrere unter den ersten Mannern Schwedens sind aus dieser und anderen hollandischen Familien hervorgegangen, so wie unter den schwedischen Handarbeitern die mit de Geer ins Land herein gezogenen Wallonen noch heut zu Tage eine geachtete Stellung einnehmen. Das Meer, wodurch das ruhmvolle Holland in der Weltgeschichte einen so erhabenen Platz bekam, scheidet nicht, nein es umarmt und nahert zu einander verschiedene Nationen, Individuen, Volksschichten. Heil Dir, du herrliche Land mit der grossartigen Aufgabe, Menschen naher zu einander zu führen! Mit unseren warmsten Sympatien und besten Glückwünschen begleiten wir Dich auf Deiner ehrenvollen Bahn zum Segen der Menschheit! Judge \\ . Jefferson Pollard, (St. Louis): Mr. President In the closing moments of this great International Congress on Alcoholism I desire as one of the delegates representing the United States' Government to return the thanks of that Government and the delegates who have the honour to represent it, to the Government of her Majesty the Queen of Holland, to the Citizens of the Hague and Scheveningen and to the people of Holland and the officers of the Congress and the delegates attending the same, for the uniform courtesy, kindness and good will that has been accorded the delegates representing the United States of America. Good luck, health, happiness and prosperity to Holland and her people and all the world. Jhr. Dr. Jur. Ruys de Beerenbrouck, (Maastricht): M. Ie Président, Les antialcoolistes neerlandais vous connaissent depuis plus de vingt ans comme un des leurs. Ils se rappellent qu'avant d'assumer la haute charge de Conseiller de la Couronne, vous avez dans bon nombre de réunions prêché comme abstinen total convaincu, la lutte anti-alcoolique. Ils savaient que comme Ministre vous êtes resté fidéle a vos opinions d'autrefois. Ils ont été heureux que vous avez bien voulu accepter la p'résidence de ce congrès. Mais, permettez-moi, Monsieur le Président, de le dire, les Congressistes étrangers ainsi que vos compatriotes s étaient figui é que votre présidence serait moins effective qu'elle ne 1'a été en vérité. Vos occupations multiples et importantes auraient été une excuse entièrement admissible, si vous n aviez donné au congrès qu'une présidence de quelques réunions, si vous ne lui aviez octro\ c' qu'un concours officiel. Vous n'aimez pas les louanges, Monsieui le Président; qu'il me soit pourtant permis de dire au nom de tous les congressistes: la réussite du XHIe Congrès International est due pour une grande part a votre présidence; 1 influence de ce congrès dans les Pays-Bas et a 1'étranger s'est augmentée considérablement par votre collaboration si énergique pendant les derniers jours. Merci de tout coeur. (Redner übersetzt seine Rede in die deutsche Sprache und betet die Anwesenden ein Hoch aus zu bringen auf den Prasidenten des Kongresses Seine Excellenz Talma). Prasident S. Exc. A. S. Talma : Meine Damen und Herren, ich schliesse den Xlllen Kongress gegen den Alkoholismus. BEILAGEN Ehren-Komitee. S. Exc. Minister des Inneren Dr. Jur. Th. Heemskerk S. Exc. Justiz-Minister Dr. Jur. E. R. H. Regout S. Exc. Regierungs-Prasident in Süd-Holland E. C. Baron Sweerts de Landas Wvborgh Bürgermeister von Haag Jhr. Dr. Jur. H. a. van Karnebeek Burgermeister von Rotterdam, Dr. Jur. a. R. Zimmerman. General-Komitee- J. Simon van der Aa, Frau C. van Anrooij-Gallé, Dr. Th. A. M. A. J. Ariëns, A. Bakker, J. B. M. van Besouw, Ch. L. van der Bilt Dr Med W. A. Boekelman, Dr. Med. A. C. H. Boisseva.n, Dr. Med. L.Bouman c. l. van den Broek, Frl. M. de Bruijn Kops, c. J. c. Burkens R. Casimir, Dr. Med. Ch. Ali Cohen, Dr. Med. C. D. Cramer, Frl. H. W.' Crommelin, J. T. T. C. van Dam van Isselt, Dr. Med. F. Delhez T. van Deventer Szn., Mgr. A. F. Diepen, A. Don, Frl. A. M. Douwes Dekker, Dr. Ih. I. van Dijk, Dr. Med. C. Eijkman, W. A. G. J. Gilles, W. h' Gispen, S. Exc. Dr. Jur. H. Goeman Borgesius, Dr. Litt. J H Gunning Wzn, \V C. van Haeften, Dr. Jur. G. A. van Hamel, Jvr. H. Hartsen Henri Hermans, J. M. Hermans, J. van der Horst, Alb. van der Kallen, Dr.F.kenninck, G. A. Kinker, D. de Klerk, A. Klontje, H. te Kolste, K. ter Laan, J. Henri Ledeboer, Dr. Jur. R. B. Ledeboer J. Ligthart, L. Lulofs, C. W. F. Baron Mackay, Dr. Jur. M. Mendels ■ Mesker, P. van der Meolen, J. van der Molen Tzn., Dr. Th T C de Moor, Frau M. G. Muller-Lulofs, G. Oosterbaan,'A. vanOoij' tT ou6, \C A' Pekelharing, Th. W. Polet, Dr. Med. H. Posthumus! Dr. Phil j. van Rees, Jhr. Dr. Jur. A. J. Rethaan Macaré, Dr. Jur. w D ü UTGERS' Jhr- Dr' Jur- Ch- RuUs de Beerenbrouck, Dr. Med. . P. Ruijsch, Frau M. van Rijckevorssel—Baronin de Bieberstein Aug. Sassen, F. U. Schmidt, A. J. Schreuder, Freiin A. de van der schueren, e. Sillem, Dr. Th. J. R. Slotemaker de Bruine Tvr. T. Smissaert, Dr. Jur. F. W. J. G. Snijder van Wissenkerke A L 50etek0uw, Dr. Med. C. H. H. Spronck, J. H. Varekamp, P.' Veen' Dr. Poht. C. A. Verrijn Stuart, Frl. Stéphanie' Vetter T. van ollenhoven, A. van der Voort, C. van der Voort van Zijp. Dr. Med B. H. Vos, Dr. Med. G. C. van Walsum, Arie H. Willemse, Dr. Med. C. Winkler, Ih. W. van der Woude, M. van Wijhe, Dr. Jur A Baron van Wijnbergen, J. M. A. Zoetmulder. Organisations-Komitee. Jhr. Dr. Jur. Ch. Ruijs de Beerenbrouck, Prdsident \ Dr. Med. W. P. Ruijsch, Zweiier PrS.sid.ent ' Dr. Th. J. R. Slotemakf.r de Bruine, General-Sekretar> Arie Willemse, Sekretar \ Frl. Henriette W. Crommelin, Schatzmeisterin ' Dr. Th. A. M. A. J. Ariens Dr. Med. W. A. Boekelman Pastor C. L. van den Broek W. C. van Haeften P. van der meulen Dr. Th. J. C. de Moor Prof. Dr. Phil. J. van Rees Dr. Jur. F. W. J. G. Snijder van Wissenkerke Prof. Dr. Med. C. H. H. Spronck Frl. Stéphanie Vetter Th. W. van der Woude. Arbeitsausschuss. Empfang-Komitee. Dr. Med. W. P. Ruijsch, Prdsident Dr. Th. J. C. de Moor, Stellvertretender Frl. A. M. Douwes Dekker, Sekretdrin Aug. Sassen, Schatzmeister Frau Aug. Sassen, Schatzmeisterin R. Casimir S. Exc. Dr. Jur. H. Goeman Borgesius K. ter Laan Dr. Jur. R. B. Ledeboer J. Ligthart S. Lulofs Jhr. Dr. Jur. A. J. Rethaan Macaré Jvr. J. W. H. Smissaert Dr. Jur. F. W. J. G. Snijder van Wissenkerke C. van der Voort van Zijp. Délégués Ofïiciels des Gouvernements. (Regierungs-V ertreter). ALLEMAGNE: D. Dr. Dr. von Strauss und Torney, Berlin. AMÉRIQUE (États-Unis): E. C. Dinwiddie, Washington D. C.; E. H. Cherrington, Westerville Ohio; S. E. Nicholson, Washington D. C:; Maynard N. Clements, Albany, New York; William Jefferson Pollard, St. Louis, Missouri; Ch. Scaulon, Pittsburg, Pennsylvania; Mrs. Lilian M. N. Stevens, Portland, Maine; Miss Edith Smith Davis, Milwaukee, Wisconsin; Dr. V. A. Ellsworth, Boston, Massachusetts; Peter F. O. Callaghan, Chicago, Illinois; James K. Shields, Chicago, Illinois; P. J. Lennox, Washington D. C. ANGLETERRE: John Pedder, Londres; Dr. R. W. Branthwaite Londres. OCÉANIE: Sir George Reid, Londres. OCÉANIE MÉRIDIONALE: A. A. Kirkpatrick, Londres. CANADA: Justice Eugène Lafontaine, Montreal; Francis F. Spence Toronto. AUTRICHE: Baron Wladimir von Prazak, Vienne. HOXGRIE: Dr. Imre Dóczi, Budapest. Ministère de Justice Dr. Etienne de Laday, Budapest. DANEMARC: N. Dalhoff, Copenhague. FRANCE: F. Riémain, Paris; Dr. Bourillon, Paris; C. Nouet, Paris. GRÈCE: R. Lehmann, Amsterdam. HAÏTI: Dr. A. Riboul de Pescay. HOLLANDE: Jhr. Mr. Ruys de Beerenbrouck, Maestricht; Dr. W. P Ruysch, la Haye; Dr. J. R. Slotemaker de Bruine, Utrecht. Ministère e Intérieur: Mr. L. Lietaart Peerbolte, la Haye; Ministère de 1'Agriculture: H. A. van IJsselstein, la Haye; Ministère des Colonies: Mr. C. Th. van Deventer, la Haye; Ministère des Finances: Mr. Dr. A. van Gijn, la Haye; Ministère de la Guerre: Dr. G. J. E. Ruysch, la Haye; Mimstere de la Justice: Mr. H. C. Dresselhuys, la Haye, Jhr. Mr. D. O Engelen, Zutphen; Ministère de la Marine: R. van Utteren, la Haye. NORVÈGE: Dr. Ragnar Vogt, Gaustadt prés de Christiania. PORTUGAL: C. Rangel de Sampaio, la Haye. ROUMANIE: Edgar Mavrocordato, la Haye. SAINT-SIÉGE: Mgr. A. J. Caillier, Harlem. SERBIE: Dr. Jovan Danitsch, Belgrade; Dr. Milocke Popovitch Belgrade. SUÈDE: Dr. K. H. G. von Schéele, Stockholm; Dr. D. A. Petrén Stockholm. ' SUISSE: Dr. Ming, Sarnen. I RUGAY: Dr. Bernardo Etchepare, Montevidéo. Permanenz-Komitee. In den Sitzungen, die das rermanenz-rs.oimiee gelegentlich des Kongresses abgehalten hat, ist Folgendes verhandelt worden: A. The Dean of Hereford und Mr. John Turner Rae treten zurück als Prasident und Sekretar des Komitees. Herr Baron V. von Prazak spricht den Dank der Versammlung aus für dasjenige, was die Herren in ihrer Qualitat geleistet haben. Jhr. Dr. Jur. Ch. Ruijs de Beerenbrouck wird als Prasident erwahlt und — nachdem Dr. J. R. Slotemaker de Bruine als Mitglied des Permanenz-Komitees erwahlt worden ist — letzterer als Sekretar. B. Der Beschluss wird gefasst, dass diejenigen Mitglieder des Komitees, die wahiend zwei hinter einander folgenden Kongressen nicht anwesend gewesen sind und sich nicht entschuldigt haben, als Mitglied des Komitees gestiichen werden. C. Es werden mehrere Personen, besonders aus noch nicht vertretenen Landern genannt, welche dem Kongresse als Mitglied werden vorgeschlagen werden. Für Holland werden, nachdem S. Exc. A. S. Talma gebeten hatte, nicht vorgeschlagen zu werden, nebst Dr. Slotemaker de Bruine, die Herren Dr. Alph. Ariens und Arie H. Willemse gewahlt. D. Nachdem in der geschaftlichen Sitzung die Vorgeschlagenen vom Kongresse ohne Abstimmung ernannt worden sind, zahlt das Permanenz-Komitee für 1911—1913 folgende Mitglieder: Dr. Alph. Ariens, Maarssen bei Utrecht Mad. Bauda Lamy, Paris Dir. E. Beckman, Stockholm Prof. Dr. J. Bergman, Stockholm E. H. Cherrington, Westerwille, Ohio Pastor N. Dalhoff, Kopenhagen Dr. Danitz, Belgrad Dr. Adolf Daum, Wien Dr. A. Delbrueck, Hemelingen bei Bremen Rev. E. C. Dinwiddie, Washington D.C. The Hon. Mrs. Eliot Yorke, London Dr. A. Filippetti, Milano Prof. Dr. Aug. Forel, Yvorne Dr. Richard Froehlich, Neustadt bei Wien Prof. I. Gonser, Berlin Miss Charlotte A. Gray, London Franziskus Hahnel, Leipzig Dr. Helenius Seppala, Helsingfors Dr. Hercod, Lausanne Fraulein Ottilie Hoffman, Bremen Prof. Dr. Knut Kjellberg, Stockholm Dr. Legrain, Paris The very Rev. the Hon. J.W. Leigh D.D., Dean of Hereford Dr. Ley, Bruxelles Prof. Luzzatti, Roma Dr. P. Ming, Samen Dr. Mendelssohn, Petersburg Dr. Alex von Naray-Szabo, Budapest Theodore Neild, Leominster Pater P. I. O'callaghan, Chicago Baron Wladimir von Prazak, Wien Dr. Radziszewski Wloclawek, Warschau John Turner Rae, London F. Riémain, Paris Rév. Giovanni Rochat, Isla d'Elba Jhr. Mr. Ch. J. M. Ruijs de Beerenbrouck, Maastricht Dr. W. P. Ruijsch, 's-Gravenhage Dr. Scharffenberg, Christiania Dr. K. H. G. von Schéele, M. R. Bischof von Gothland, Visby Dr. J. R. Slotemaker de Bruine, Utrecht Dr. Ph. Stein, Budapest Dr. von Strauss und Torney, Berlin Dr. de Vaucleroy, Bruxelles Prof. Dr. R. Vogt, Gaustadt bei Christiania Charles Wakely, London Ed. Wavrinksy, Stockholm Arie H. Willemse, Utrecht Dr. Wlassak, Wien Dr. Zia Bey, 's-Gravenhage. E. Es ist ein Antrag eingegangen seitens Prof. Forel und Dr. Hercod in folgendem Wortlaut: Die beiden unterzeichneten Mitglieder des PermanenzKomitees der internationalen Kongresse gegen den Alkoholismus gestatten sich dem Permanenz-Komitee zu Handen des Kongresses den folgenden Vorschlagzuunterbreiten, damit derselbe vom Kongress zum Beschluss und Zusatz zum Reglement erhoben wird. Die Umtriebe und das agressive Vorgehen der Alkoholinteressenten in den letzten Jahren macht nach unserer Ansicht diesen Beschluss zu einer dringenden Notwendigkeit: Décision du Congres. La représentation des intéréts de la production et de la vente des boissons alcooliques est exclue de la participation aux Congrès internationaux contre 1'Alcoolisme, paree que les dits intéréts sont directement opposés au but des Congrès et que leur représentation trouble nécessairement la dignité et le sérieux des délibérations. Cette mesure s'étend aux représentants d'institutions fiscales telles que le monopole etc. en tant que soit eux, soit leurs commettants ont démontré par leurs agissements qu'ils favorisent la consommation de 1'alcool au détriment de 1'hygiëne publique. (Nous disons a dessein la représentation des intéréts et non les personnes intéressées, car il existe certains intéressés malgié eux qui agissent avec nous contre leurs propres intéréts et que nous ne devons ni ne voulons exclure). (signé) Dr. Aug. Forel. Dr. R. Hercod. Beschluss des Kongresses. Die Vertretung der Interessen der Erzeugung und des Handels alkoholischer Getranke ist aus der Teilnahme an den Inter- nationalen Kongressen gegen den Alkoholismus auszuschliessen, weil genannte Interessen dem Zweck der Kongresse direkt entgegenstehen und weil ihre Vertretung notwendig die Würde, den Ernst und die Ruhe der Verhandlungen stort. Die Massregel erstreckt sich auf die Vertreter solcher fiskalischer Institutionen, wie das Monopol etc., sofern dieselben oder ihre Bevollmachtigten durch ihr Gebahren gezeigt haben, dass sie den Alkoholkonsum zum Nachteil der öffentlichen Hygiene fördern. (Wir sagen absichtlich die Vertretung der Interessen und nicht die interessierten Personen, denn es giebt gewisse Interessenten wider ihren Willen, die mit uns zusammen im Gegensatz zu ihren eigenen pekuniaren Interessen handeln. Diese dürfen und wollen wir nicht ausschliessen). (w.g.) Dr. A. Forel. Dr. R. Hercod. Dr. \\ lassak schlagt vor, dem Kongresse den folgenden Entwurf zu unterbreiten: Les efforts croissants du capital alcoolique, pour faire marcher ses affaires en induisant 1'opinion publique en erreur, obligent Ie congrès a déclarer: Les congrès internationaux contre 1'alcoolisme ont pour but exclusif de combattre 1'alcoolisme. La représentation des intéréts pécuniaires privés au commerce des boissons alcooliques est donc inadmissable dans leurs délibérations. Die wachsenden Anstrengungen. des Alkoholkapitals durch Irreführung der öffentlichen Meinung seine Geschafte zu fördern, machen es notwendig zu erklaren: Die internationalen Kongresse gegen den Alkoholismus haben ausschliesslich den Zweck, dem Kampf gegen den Alkoholismus zu dienen. Die Vertretung privatwirtschaftlicher Interessen an der Alkoholproduktion und am Alkoholhandel is daher bei ihren Verhandlungen unzulassig. The increasing efforts of Alcoholic capital to expand business by the misleading of public opinion makes it imperative for the Congress to declare: That the exclusive aim of the international Congresses on Alcoholism is the combating of Alcoholism and that therefore the representation of private pecuniary interests, which are derived from the sale of intoxicating drinks is inadmirsible in the deliberations of these Congresses. Prof. Forel erklart sich mit letzterem einverstanden. Die Mehrheit beschliesst, diesen Entwurf dem Kongresse vor zu legen. Der französische Text soll der offizielle sein. F. Damit die Kongresse einfacher eingerichtet werden können, und das Organisations-Komitee weniger abhangig sei von fremden Geldmitteln, hat Dr. Delbrueck folgende Beschlüsse vorgeschlagen: a. Nonobstant les articles 2 und 5 du Réglement le prix des cartes de membre peut être augmenté jusqu'a 12 Francs et celui des cartes de jour (1 Fr.) peut être diminué. Ungeachtet der Artt. 2 und 5 des Reglements kann der Preis der Mitgliedskarte bis auf 10 Mark erhöht und derjenige der Tageskarte erniedrigt werden (jetzt 1 Mk.). Though the regulation in § § 2 and 5 is otherwise, it is allowed to fix the price of a membership card at 10 sh. and that of a card for one day at less than 1 sh. b. II est exprimé le voeu d'arranger les Congrès d'une manière simple afin que les dépenses du Comité national ne se montent pas trop haut. Es wird der Wunsch ausgesprochen, den Charakter der Kongresse einfach zu halten, damit die Ausgaben des National-Komitees nicht zu gross werden. The character of the congresses is to be kept rather simple, in order to have the expenses of the National Committee not too high. Sie werden dem Kongresse vorgelegt werden. G. Dr. Hercod und Pi of. Gonser schlagen vor, der Beschluss möge gefasst werden: Le secrétaire-général s'entendia avec le Bureau international contre 1'alcoolisme a Lausanne et avec le Bureau de la Ligue internationale contre 1'abus des boissons spiritueuses a Berlin. Der General-Sekretar berat sich mit dem internationalen Buro gegen den Alkoholismus in Lausanne und mit der Geschaftsstelle der Internationalen Vereinigung gegen den Missbrauch geistiger Getranke in Berlin. The general secretary will confer with the bureaux at Lausanne and at Berlin. Wird ohne Abstimmung angenommen. H. Ueber ein Antrag, das Esperanto möge nebenden andren Sprachen als Kongress-Sprache angenommen werden, wird das Komitee nachher beratschlagen. I. Bezüglich des Ortes, wo der XIV. Kongress tagen wird, werden dem Kongresse ein Majoritats- und ein Minoritatsantrag in folgendem Wortlaut vorgelegt werden: I. (Majorité — Mehrheit — Majority). Proposition, que le siége du XlVe Congrès ne soit pas encore fixé, les circonstances n'étant pas encore bien claires, surtout a cause de 1 mceititude au sujet de la position, que les autorités officielies prendront vis a vis du Congrès. Nous proposons, que le comité permanent se mette d'abord en rapport avec les dites autorités et selon les résultats obtenus fixe le lieu du XlVe Congrès. Antrag, der Kongress beschliesse, im Hinblick darauf, dass die Verhaltmsse nicht volkommen geklart sind und namentlich die Stellung der offiziellen Faktoren zu der Idee eines Kongresses in Mailand nicht bekannt ist, vorlaufig den Ort des künftigen Kongresses nicht zu nominiren, sondern das Permanenz-Komitee 33 zu ermachtigen, die bezüglichen Verhandlungen mit den in Frage kommenden Faktoren einzuleiten und nach Massgabe der Resultate den Or des XIV. Kongresses selbst zu bestimmen. It is proposed, that the place for the XIVth Congress is not yet decided upon, the circumstances as yet being not quite clear; especially are we in uncertajnty about the position which the autorities will take in towards the Congress. Therefore it is proposed to leave the final choice to the permanent committee, which will first hare to consider fully the different points in question. II. (MinorUé — Minderheit — Minority). Proposition que le prochain Congrès soit tenu a Milan, selon les propositions des sociétés anti-alcooliques italiennes. Antrag, der Kongress möge beschliessen, den nachsten Kongress dem Vorschlag der Anti-alkohol-Organisationen Italiens entsprechend, in Mailand abzuhalten. It is proposed, that the next Congress be held in Milan according to the desire of the italian temperance-organisations. Geschaftliche Sitzung. Die geschaftliche Sitzung tagte am Freitag 15 Septembei. Den Vorsitz führt Jhr. Dr. Jur. Ch. Ruys de Beerenbrouck. Mitgeteilt wird, dass im Permanenz-Komitee der genannte als Prasident und Dr. Th. J. R. Slotemaker de Bruine als Sekretar gewahlt worden sind. Die bereits im Permanenz-Komitee vorlaufig genannten Namen der Mitglieder des komitees werden der Versammlung vorgelegt; dieselbe bestatigt die Wahl durch Akklamation (Liste, siehe S. 508—510). Der Kongress hat nunmehr zu entscheiden, wo der XIV. Kongress abzuhalten sei. Seitens des Permanenz-Komitees sind ein Majoritats- und ein Minoritats-Antrag eingegangen in folgendem Wortlaut: I. (Majorité — Mehrheit — Majority). Proposition, que 1'emplacement du XlVe Congrès ne soit pas encore hxe, les circonstances n'étant pas encore bien claires, surtout a cause de 1'incertitude au sujet de la position, que les autorités officielles prendront vis a vis du Congrès. Nous proposons que le comité permanent d'abord se mettra en rapport avec les dites autorités et selon les résultats obtenus fixera 1'endroit du XI Ve Congrès. Antrag, der Kongress beschliesse, im Hinblick darauf, dass die Verhaltnisse nicht volkomen geklart sind und namentlich die Stellung der offiziellen Faktoren zu der Idee eines Kon- gresses m Mailand nicht bekannt ist, vorlaufig den Ort des kunftigen Ivongresses nicht zu nominiren, sondern das Permanenz- Komitee zu ermachtigen, die bezüglichen Verhandlungen mit < en m Frage kommenden Faktoren einzuleiten und nach Mass- gabe der Resultate den Ort des XIV. Kongresses selbst zu bestimmen. It is proposed, that the place for the XIV th Congress is not yet decided upon, the circumstances as yet being not quite clear; especially are we in uncertainty about the position which the authonties will take in towards the Corigress. Therefore it is proposed to leave the final choice to the permanent committee, which will first have to consider fully the different points in question. II. (Mmorité — Minderheit — Minority). Proposition que le prochain Congrès soit tenu a Milan, selon les propositions des sociétés anti-alcooliques italiennes. Antrag, der Kongress möge beschliessen, den nachsten Kongress em \ orschlag der Ant»-alkohol-organisationen Italiens entsprechend, in Mailand abzuhalten. It is proposed, that the next Congress be held in Milano according tto the desire of the italian temperance-organisations. Baron Wl. von Prazak (Wien), verteidigt den Majoritatsantrag, dessen Begründung kurz in demselben enthalten sei. Er betont, dass der Antrag in keiner Weise gegen den Gedanken, den Kongress in Mailand abzuhalten, gerichtet sei. Denn gerade durch den ■Majoritatsantrag sei Gelegenheit geboten, den Einfluss derjenigen, welche die Einladung erlassen haben, dahin wirken zu lassen, dass die offiziellen Faktoren in Italien zu der Kongressidee in günstiger Weise Stellung nehmen. Der Kongress sei berechtigt, anstatt selbst gleich zu entscheiden, sein Permanenz-Komitee zur Entscheidung zu ermachtigen und es ware wünschenswert, wenn dieses geschehen würde. Professor Forel (Yvorne), verteidigt den Minoritatsantrag. Unsere Kongresse müssen unabhangig bleiben. Ueberdies sin cl wir vom Bürgermeister von Mailand eingeladen worden. Er achtet eine offizielle Einladung überfliissig. F. Riémain (Paris), erklart sich im Namen der französischen Delegation dafür dass der XIV. Kongress in Mailand abgehalten wird. Dr. Filippetti (Mailand): Mesdames et Messieurs: J e viens a la tribune pour appuyer et recommander vivement a votre bienveillance la demande qui a éte faite de tenii en Italië a Milan le prochain congrès. J'ai la charge et 1'hqnneur de representer au congrès, avec mon collègue Dr. Ferrari, toutes les forces antialcooliques italiennes, qui sont tous parfaitement avec moi dans ce jugement, qu'il est non seulement bon, mais presque nécessaire pour la cause internationale du mouvement que le prochain congrès soit tenu en Italië. Vous me permettrez, Mesdames en Messieurs, de vous donner le plus brèvement possible la démonstration de ce que j ai affirmé. Lorsque dans les dernières années, tout le monde aussi bien médical que politique disait avec conviction qu'il n'y avait pas d'alcoo- lisme en Italië: quelques buveurs de vin, quelques ivrognes, excep- tionellement quelque alcooliste, mais pas du tout d alcoolisme. Et le jugement était partiellement vrai, parceque presque tout le Sud et les Hes ne buvaient que peu du vin, et la campagne ne souffrait que de 1'ivresse exceptionelle des jours de fête et encore si la pauvreté ne 1'empêchait pas. Cependant 1'alcoolisme sévissait vivement dans plusieurs centres industriels et ouvriers surtout du nord de 1'Italie, sous la forme de 1 alcoolisme classique par 1'eau-de-vie comme par le vin. Malheureusement les choses ont changé et empiré brusqueraent et gravement dans peu d'années. Le passage de 1'économie familiale et rurale a 1'économie industrielle et la conséquente amélioration bien visible des salaires ont rapidement fait répandre et s aggraver 1 alcoolisme. Et les dernières statistiques nous peignent un tableau épouvantable — je n'exagère pas les mots —de la diffusion de 1'alcoolisme dans mon pays. Augmentation rapide de la criminalité due a cette cause spéciale, si bien que de la manie du délirium tremens, des maladies caractéristiques des buveurs. Un des nos législateurs a dit, avec toute raison, que la plus part des meurtres, des coups, des blessures sont préparés dans les débits; et poui chaque industriel le spectacle du lundi dans les ateliers est écoeurant. Nous sommes arrivés en Milan p. ex. a un débit chaque 80 habitants, c'est a dire, chaque 30 males adultes. Cela a fortement préoccupé les philantropes, les médecins et aussi les hommes politiques de conscience de tous les partis, qui se sont réunis pour penser aux remèdes. Et alors voila que partout oü cela est possible, on organise la propagande pour combattre les préjugés en faveur de 1 alcool, ou entraver par tous les moyensl'ouverture de nouveaux débits, et en organisant des Congrès nationaux contre 1'alcoolisme, on s'efïorce de pousser le Gouvernement a étudier et a proposer des restrictions législatives. Le mouvement a donné des résultats et dans le mois de mai 1911 le Sénat a voté une loi, proposée par M. Luzzatti et soutenue par M. Giolitti, laquelle n'est pas o>rtainement la réalisation de tous nos voeux et qui a étél'objetdes plus vives et rationelles critiques de la part des antialcooliques, mais qui sans doute fait un bon et premier pas dans 1'antialcoolisme législatif. II suffit de dire que la loi interdit tout simplement la fabrication et la vente de 1'absinthe; elle interdit aussi la vente des spiritueux aux mineurs de 16 années et établit que dans chaque centre habité ne soit permis plus qu'un débit chaque 500 habitants. La loi doit encore être présentée et votée par la Chambre des Députés, mais nous antialcoolistes italiens, nous croyons dans la rapide votation de la loi si nous aurons 1'énergie de peiséverer dans la lutte dans un champ oü les forces contraires des producteurs des vins et des liqueurs qui sont en Italië comme allieurs fortement organisés et qui disposent d'une bonne partie de la presse et de plusieurs soi-disants savants expérimentateursT sont formidablement puissantes. Or c'est ce précieux appui, cette énergie que nous demandons aux forces antialcooliques internationales organisées. Si le Congrès est fixé a Milan, dans la capitale morale d' Italië, nous pouvons par tous les moyens, avant même qu'il soit ouvert, remouver 1'opinion publique, organiser les énergies et les bonnes volontés qui surgissent du sein de chaque Parti, aussi bien entre les socialistes, comme entre les libéraux et les catholiques, et en constituer un valide instrument de lutte et de victoire. Le maire de Milan a bien voulu écrire a nous de la fédération antialcoolique, que Milan serait heureuse si elle sera désignée comme siége du XlVe Congrès international antialcoolique, et nous ferons de notre mieux malgré notre faiblesse, sous la direction du Comité permanent, pour obtenir que le Congrès de Milan soit digne de ses prédécesseurs et spécialement du XHIe Congrès aussi solennel qu' efficace, qui va finir demain. Digne par la stricte neutralité qui est notre devoir impérieux et qu'il maintiendra a 1'égard de toutes les opinions religieuses et politiques de ses membres, digne par le travail utile qu'il joindra aux travaux précédents. II marquera, j'en suis sur, une bonne nouvelle étape a la réalisation de notre idéal pour le perfectionnement et la civilisation toujours plus parfaits de la collectivité humaine. J e vous assure que toute notre bonne volonté sera mise en oeuvre pour obtenir le maximum de travail et de joieavecle minimum de peine et de dépenses. Je vous engage, Mesdames et Messieurs, de vous rappeler, enconcluant, les délices d'une semaine de septembre en Italië, a Milan, sous la voute de notre ciel d'azur, au milieu des chefs d'oeuvres de 1'art, a 1'ombre du merveilleux Dóme, dans la chaude et bienveillante hospitalité de la population milanaise. Mesdames et Messieurs, Laissez-moi maintenant espérer que j 'ai pu vous persuader de manière a pouvoir vous saluer avec un respectueux et chaleureux: au revoir a Milan! Dr. Ferrari, (Mailand) unterstreicht das vom Vorredner betonte. Dei Praesident verliest einen Brief seitens des Bürgermeisters von Mailand eingesandt. Pastor Dinwiddie, (Washington): Mi. Chairman, Ladies and Gentlemen of the Congress; I rise to express my own judgment, and I believe that also of the entire delegation from the United States of America. We should be exceedingly happy to be privileged to be the hosts of the next Congress in 1913, but we are not situated to extend such a formal invitation for so early a date as we feel it desirable to be. Besides this, it is our belief that the membership of this Congress really desires to fix upon Milan as the Meeting place in 1913. We shall, therefore, content ourselves with suggesting the propriety of holding the XVth International Congress in the United States in 1915 the year when we shall be rejoicing in and celebrating the completion of the Panama Canal — and the whole world wil! be rejoicing and celebrating with us in the completion of so gigantic and important an undertaking; and with seconding the nomination of Milan for 1913. I have only one suggestion to make, and if I were familiar with the parliamentary practise of these Congresses, I think I couldget the proposition before this body so that it would meet with practically universal approval. I understand that there is but one real difference between the majority and minority reports coming fiom the Permanent Committee. The difference between the majority and minority, so I am informed, has arisen solely because of the absence of an official invitation from the Government of Italy. We have thought this invitation is of great importance. The other Governments of the world cannot accredit delegates to a meeting of this kind except upon the invitation of the responsible Governments of other nations. It would be a retrograde step in the history of these Congresses, if we were not to have the various nations officially represented. My suggestion is and this certainly ought to meet the view of both the majority and minority — that the next Congress be held in the City of Milan, Italy, provided that within the next year the Italian Government extends an invitation for it to be held there. A proviso can be added to the effect that if no such invitaton is received by the Permanent Committee within the next year, then the selection of the place of the meeting in 1913 be left to the discretion of the Permanent Committee. This would give an official declaration from this Congress in favor of Milan, but coupled with the proper suggestion that unless an invitation from the Government is received, the Permanent Committee shall then be free to choose some other place according to the exigencies and conditions then existing. Der Praesident schliesst die Diskussion und lasst die Antrage abstimmen: Der Majoritatsantrag bekommt 77 Stimmen, der Minoritatsantrag 106 Stimmen. Dr. Ferrari überbringt dem Kongresse den Dank der italienischen Delegation für den gefassten Beschluss. Der Praesident teilt jetzt mit dass das Permanenz-Komitee einen Antrag bekommen hat das Esperanto werde als KongressSprache zugelassen. Das Komitee wird darüber beratschlagen. Die im Permanenz-Komitee eingegangenen Antrage von Dr. Wlassak bezüglich des Alkohol-Kapitals; von Dr. Delbrück bezüglich der Vereinfachung der Kongresse; und von Prof. Gonser und Dr. Hercod, bezüglich der vorbereitenden Beratungen der folgenden Kongresse (Siehe S. 511—513) werden einstimmig angenommen. Die Versammlung wird geschlossen. REGLEMENT. 1. Der Kongress bezweckt unter Wahrung strengster Neutraütat in politischer und religiöser Hinsicht im Wege freien Meinungsaustausches die Tatsachen des Alkoholismus zu erörtern, die zu seiner Bekampfung dienlichen Massregeln zu besprechen und dadurch die Bekampfung des Alkoholismus zu fördern. Die Anhanger des massigen Gebrauches wie diejenigen der Abstinenz von den geistigen Getranken sind gleichberechtigt zugelassen. 2. Jedes Mitglied bezahlt im Voraus den Betrag von 3 Gulden, und erhalt sodann eine auf den Namen lautende Mitgliedskarte. Diese bérechtigt zur tatigen 1 eilnahme an den Verhandlungen und zum Bezuge sammtlicher Druckschriften des Kongresses. 3. Die offiziellen Delegirten der Regierungen und autonomen öffentlichen Korperschaften geniessen, ohne zur Lösung einer Karte verpflichtet zu sein, die Rechte eines Kongressmitgliedes. 4. Ausser den Mitgliedskarten werden auf den Namen lautende Zuhörerkarten zum Betrage von | Gulden ausgegeben, die jedoch nur zumEintritt in den für die Zuhörer reservirten Raum bei den Verhandlungen des Kongresses berechtigen. 5. Die Mitglieder des Kongresses werden gebeten, vor Beginn des Kongresses im Büreau desselben unter Vorweis der Mitgliedskarte die für sie bestimmten Drucksachen zu beheben, und sich in die aufliegende Prasenzliste emzuzeichnen. In die Prasenzliste ist die standige, und bei auswartigen Mitgliedern auch die Haager Adresse genauest einzutragen. 6. Der Kongress wird sein Büreau in der ersten Sitzung wahlen. 7. Fur die offiziellen Mitteilungen werden sich das Organisationskomitee und das Büreau des Kongresses, dem Gebrauch vorhergehender Kongresse folgend, der deutschen, französischen und englischen Sprache bedienen. 8. Die Berichte und Vortrage können in deutscher, französischer, und enghscher Sprache gehalten werden; dasselbe gilt für die Debatten. Das Recht der Uebersetzung fremdsprachiger Vortrage etc. am Kongress bleibt dem Büreau vorbehalten. 9. Das Organisationskomitee, beziehungsweise das Büreau des Kongresses wird in den Sitzungen alle schriftlichen Mitteilungen, die eingelaufen sind, v orlegen. Es hat das Recht, Schriftstücke, die zu lang sind oder den Aufgaben des Kongresses ferne liegen, in den Kongressbericht nicht aufzunehmen. Es entscheidet darüber, ob ein Schriftstück ganz oder teilweise in den Sitzungen verlesen wird. Ist es im Zweifel über die Zweckmassigkeit einer \ erlesung, so entscheidet der Kongress mit einfacher Stimmenmehrheit. 10. Das Organisationskomitee behalt sich das Recht vor, Referenten für bestimmte Themen zum Kongress einzuladen. 11. Wer einen Vortrag zu halten oder eine schriftliche Mitteilung an den Kongress zu mach&n wünscht, hat'dem Organisationskomitee bis spatestens 1. Marz 1911 davon Mitteilung zu machen, und ausserdem eine kurze, den Umfang zweier Druckseiten dieses Reglements nicht überschreitende Inhaltsangabe des Vortrages oder der Mitteilung bis zu demselben Termine an den Schriftführer für Vortragsangelegenheiten einzusenden. Bei Nichterfüllung dieser beiden Bedingungen hat das Organisationskomitee das Recht, Vortrage und Mitteilungen abzulehnen. 12. Die Inhaltsangaben der Vortrage und Mitteilungen wird das Organisationskomitee in Druck legen lassen und vor Beginn der Verhandlungen den Kongressmitgliedern kostenlos zur Verfügung stellen. 13. Es werden im Ganzen acht öffentliche Sitzungen stattfinden. Nur im Bedarfsfalle werden über Fragen, welche die Allgemeinheit nicht interessiren, Spezialkonferenzen veranstaltet werden. 14. Jeder Vortragende erhalt 30 Minuten, jedes Mitglied, das in der Debatte spricht, 10 Minuten Redezeit. Ohne Zustimmung der Versammlung ist es nicht gestattet, mehr als zweimal zu demselben Gegenstande das \\ crt zu ergreifen. 15. Wer in der Debatte spricht, hat nach Schluss der Sitzung dem Schriftführer ein Autoreferat zu übergeben. Wer dies unterlasst, verliert den Anspruch auf Anführung des Gesagten in den Verhandlungsberichten. Das Bureau behalt sich das Recht vor, die Debatten vollinhaltlich oder augzugsweise in den Bericht aufzunehmen. 16. Um allen Zwang gegen Minoritaten zu vermeiden, fasst der Kongress keine Resolutionen über materielle Fragen. Die Abstimmung über formelle Fragen geschieht mit einfacher Stimmenmehrheit. 17. In der letzten Sitzung entscheidet der Kongress über Ort und Zeit seiner nachsten Tagung. REGLEMENT. 1. Le Congrès a pour but de discuter, sous la garde de la plus stricte neutralité politique et religieuse, et par un libre échange de vues, la nature et les manifestations de 1'alcoolisme, d'examiner les mesures propres a le combattre et de stimuler ainsi la lutte contre ce mal. Les partisans de 1 usage modéré des spiritueux, de même que les adhérents de 1 abstinence compléte de ces boissons, sont admis au Congrès a titres égaux. 2. Chaque membre paye d'avance une cotisation de 3 florins, moyennant laquelle il re^oit un billet de membré portant son nom. Ce billet 1 autorise a prendre une part active aux débats et a se faire délivrer toutes les publications du Congrès. 3. Les délégués officiels des gouvernements et des corporations publiques autonomes jouissent, sans payer de cotisation, de tous les droits accordés aux membres du Congrès. 4. Outre les billets de membres, on délivre aussi des billets d'auditeurs, a 1 florin, portant également le nom de leur propriétaire; ces billets n'autorisent toutefois qu'a 1'entrée dans 1'espace réservé aux auditeurs pendant les délibérations du Congrès. 5. Les membres du Congrès sont priés, avant 1'ouverture de ce dernier, de présenter leur billet au bureau du Congrès, d'y demander les écrits qui lui sont destinés et d'inscrire dans la feuille de présence leur nom et leur adresse permanente; les membres étrangers y devront indiquer également leur adresse de la Haye. 6. Le Congrès élira son bureau a la première séance. 7. Conformément a 1'usage adopté dans les congrès précédents, le comité orgamsateur, et le bureau du Congrès se serviront dans leurs communications officielles des langues allemande, fran^aise et anglaise. 8. Les rapports et le discours peuvent se faire en allemand, en fran9ais, ou en anglais, qui sont en conséquence les langues des débats. Le bureau se réserve le droit de faire traduire des rapports et des discours du Congrès. 9. Le comité organisateur ou le bureau du Congrès donneront connaissance, dans les séances, de toutes les communications écrites qui leur seront parvenues. Ils ont le droit de ne pas faire insérer dans le compte-rendu des séances des écrits trop étendus, ou qui ne répondraient pas au but du Congrès. C'est également au bureau a décider si un écrit doit être lu in extenso ou seulement en partie dans les séances du Congrès. Dans le cas ou 1'opportunité de lire un écrit sera douteuse, on consultera le Congrès, dont la majorité décidera. 10. Pour certaines questions, le comité organisateur se réserve le droit d inviter au Congrès des rapporteurs spéciaux. 11. Quiconque désire prononcer un discours ou farie une communication écrite au Congrès doit, avant le 1 mars 1911, en donner connaissance au comité organisateur et envoyer en même temps un résumé de son travail au secrétanat. Ce résumé ne doit pas remplir plus de deux pages d'impression du présent réglement. Dans le cas oü ces deux prescriptions ne seraient pas observées, le comité organisateur serait en droit de refuser le travail proposé. 12. Le comité organisateur fera imprimer les résumés qui lui auront été adressés et les mettra gratuitement a la disposition des membres du Congrès avant 1'ouverture des débats. 13. II se tiendra, en tout, huit séances publiques. II pourra, au besoin, être organisé des conférences spéciales pour discuter des questions qui n'intéresseraient pas la généralité des membres du Congrès. 14. II est accordé a chaque rapporteur 30 minutes pour tenir son discours, et 10 minutes a tout autre membre qui prend laparole dans une discussion! 11 n'est pas permis de parler plus de deux fois sur la même question, a moins que 1'assemblée ne 1'autorise. 15. Quiconque aura pris la parole dans une délibération du Congrès, devra, après la clóture de la séance, remettre au secrétaire un rapport autographe de son discours, a défaut de quoi il perd le droit de le voir inséré dans le compte-rendu des séances. Le bureau se réserve le droit de reproduire les débats en entier ou seulement sous forme d'extrait dans le rapport qu'il en publiera. 16. Pour n'excercer aucune contrainte sur les minorités, le Congrès ne prendra aucune résolution dans les questions matérielles. Dans les votes sur des questions formelles, c'est la majorité relative qui décidera. 17. Dans sa dernière séance, le Congrès fixera le Iieu et 1'époque de sa prochaine session. Die Gottesdienste. Das Organisations-Komitee hatte den evangelischen Bund ,,Enkrateia" und den katholischen Bund „Sobriëtas" gebeten, sie mochten sich bemühen, dass zur Weihung des Kongresses Gottesdienste veranstaltet wurden. Infolge dessen haben am Montag den 11. September in der Evangelischen Neuen Kirche und in der Katholischen Kirche des H. Antonius zu Scheveningen (Haag) Gottesdienste stattgefunden, abends um 7 Uhr. In der stark-besetzten evangelischen Kirche war Korgesang; nachdem Dr. J. R. Slotemaker de Bruine von Utrecht den liturgischen Dienst geleitet hatte, wobei die Besucher in einem vier-sprachischen Programm jeder in seiner eigenen Sprache das Gelesene und Gesungene vor sich fanden, wurden kurze Ansprachen gehalten von Dr. Slotemaker de Bruine in der niederlandischen, Rev. J. W. Leigh, D. D., Dean of Hereford in der englischen, Dr. R. Burckhardt in der deutschen Sprache, und wurde das Schlussgebet französisch gesprochen durch Pastor Martin von Genf. In der katholischen Kirche war eine grosse Menge fremde und niederlandische Kongress-Mitglieder anwesend. Im Priesterchor hatte der HochwürdigsteHerrMgr. A. J. Callier, Bischof von Haarlem, Vertreter Seiner Heiligkeit Pius X, seinen Sessel. Pfarrer H. J. van de Ven leitete den Gottesdienst: der Hochwiirdige Pater J. J. C. Hentzen (Haag) hielt eine Predigt in der niederlandischen Sprache mit dem Leitmotiv: Charitas Domini urget nos. Empfang seitens der Stadtverwaltung. Am Montagabend 11. September wurde der Kongress von dem Bürgermeister und den andren Mitgliedern der Stadtverwaltung vom Haag in einer Saaie des Kurhauses in ganz vornehmer Weise und aufs liebenswürdigste empfangen. Begruessungsabend. Am Mittwochabend, dem 13. September, nachdem Herr. Dr. Med. W. P. Ruysch, in seiner bekannten gemütlichen Weise die Versammlung mit einer anregenden Rede geöffnet hatte, erteilte er das Wort Herrn Pastor R. J. Patterson, L.L. B., aus Belfast, zu seiner Ansprache über: The Catch-my-Pal-crusade. Ladies and Gentlemen, H i s t o r y. As I passed along the main street of Armagh on July 13, 1909, an incident occurred which has become the pivot around which turns a mighty movement that is changing the life of thousands in Ireland and elsewhere. There were six men standing at a lamp-post — John Elliott, James Allen, James Farr, Robert Graham, Cecil Matson, William Reid. One of them, John Elliott, suggested to me that I should get his companions to sign the pledge. I acted on h i s suggestion, and had a lamp-post conference, the result of which was a promise on the part of the whole six to come to me on the following Friday, July 16, to sign the pledge in my Manse as the cunew rang at nine o clock. True to their promise, all the men turned up. Between the 13th and the 16th, I was seriously thinking what 1 should do with the men if they came to me. When they came, I put this statement before them: The men who drink to excess are the men who make the drinkproblem. Let those who make the problem solve it. Let the drinkers take the pledge and go and get their 'pais' to do the same. Let the responsibility of the reform of drinkers be largely left on the shoulders of the drinkers themselves. Let the drinkers be inspired with the idea that even they are their brothers' keepers." The six men got hold of these ideas, and they feit a new inspiration had got hold of them. I asked them to sign with the u n der s t a n d i n g that each one was to go out and get at least one other to do the same. I told them, if they would do the signing, and do as I asked them, we should have the whole countryside in a few weeks. After prayer the men went away, it having been arranged that they were to come back on that night week at curfew. I waited anxiously throughout the week. I was not disappointed. I trusted the men. I had my reward. They turned up with their 'pais' at the time arranged. These signed, and undertook to get their 'pais' in turn. We decided to form ourselves into the Protestant Total Abstinence Union. We prayed together, and asked a blessing on the movement, and I sent out twelve apostles of Total Abstinence to win our city for sobriety. They were to return again with their men on the following Monday evening at 9.30. When the hour struck on Monday, thirtyone men came into my house. Many of these were amongst the biggest drinkers in the city. The bigger the drinker, the more applause he got as he signed. The men seemed to have a positive joy in the work, and the most joyful moment of my life was when the thirty-one men rose to their feet at my request, bowed their heads, while I led them in prayer to Almighty God. I'll never forget that night, and the sight I then saw. We met again on the following Friday in Gosford School, when 67 new members joined. We decided to hold weekly meetings for recruiting purposes, and in the course of a few weeks there were about 500 men enrolled. A change was seen coming over the city. Butchers, bakers, grocers and drapers began to profit by the money saved from drink. Wives and children were made happy. Men began to come to church who had hardly ever entered a church door. People who had been slaves of drink learned ho to be happy though sober. Such a change was wrought in Armagh, that it was not long before other places heard about it. The movement spread like wildfire all over the Province of Ulster. Then it went to Leinster, and Munster, and Connaught. It crossed to Scotland, andEngland, and Wales. It spread to some of the Colonies. It has been started in several places on the Continent. Inquiries about it have crime from Japan. About 130,000 persons signed in Ireland during the first year. Over four hundred branches were started in Ireland within two years. Branches are being founded in Great Britain, from Ventnor to Inverness. During a campaign in London, under the auspices of the National Temperance League, I addressed about 24,000 persons. Four thousand pledges were taken in the eighteen days of the campaign, and these have now multiplied to over ten thousand. II. Methods. Let me state some of the leading ideas at the back and heart of the movement: 1. We do not assume that any man wants to go to heil. We assume that the worst man wants to go to heaven, and we try to give him a chance. He is a diamond in the rough, to be cut and polished for the crown of Jesus. I wish this movement to be known as a Good Samaritan of the twentieth century that will pass no man or woman by. 2. We lay great stress on publicity of pledge-signing. A man will probably fall if he is alone. The sense of Brotherhood saves. He will feel on sure ground if he knows he is surrousded by a host of others who are all striving after the same end as himself. 3. We believe the greatest drinkers are fitted to be the best workers, as they know their 'pais' temptations and how to approach them with a view to winning them for sobriety. We ask the men who have been making the problem to go out and solve it. And certainly we have found our best workers among those who were formerjy the worst drinkers. We put the responsibility on the men and women, instead of on the officers. 4. \\ e believe that there should be counter-attractions to the public-house in almost every street in our towns, and we have opened many in Ireland. Men do not love the drink so much as they love the fellowship they get in drinking with their friends. Ti the Christian community would provide up-to-date Temperance saloons, more comfortable in every way than the public-houses, these would be patronized in a way that would surprise the most hopeful of us. Men and women say they go to the public-houses because they have no other places to go to. If other places were provided in such a way as to attract, instead of to repel, asisoften the case, people would be ashamed to be seen going into drinkshops. If they passed a Temperance saloon to go into a publichouse, it would then be known it was for alcohol they did so, and the sense of shame would assert itself. Public opinion would then have a method of making itself feit. And, after all, it is public opinion that does the work. 5. We have great sympathy with the tempted. They are children in will power. If a child falls down the stairs, why does it fall? Because it was up. Many who sign will fall. They were up. If they were up once, they can be raised up again. And, in this Movement, if a man falls, there are plenty of his 'pais' to lift him up again. His rescue is not left to those who are known outstandingly as Christian workers. The officer directs operations, but the man in the ranks is the most immediate and the best saviour of his fellow. As often as a man falls, we try to lift him up again. 6. We believe in weekly meetings for recruiting purposes. Enthusiasm is likely to die if it is not often fed. There are too many men being lost, so we should not lose time. Meetings, while run on religious lines, should all be as bright and happy as possible, and not necessarily necessarily devoted to Temperance all the time. The interest af men and women in all sorts of subjects should be fostered. At every meeting, after the new recruits are enrolled, all present repeat the pledge after the president. The pledge is: "For God, and Home and Native Land, I promise, by God's help, to abstain from all intoxicating drinks as beverages, and to do all that in me lies to promote the cause of Total Abstinence by getting others to join the Union." After the repetition of the Pledge with uplifted hand, all members shut their hands as the sign of Christian determination and say word by word in unison: "WE-WILL-SEE-THIS-THING-THROUGH." III. R e s u 11 s. The Movement has, in many respects, exceeded the expectations of even its most sanguine supporters. From all quarters the remarkable testimony comes to me that generally the worst drinkers are proving themselves the best pledgekeepers. Those in "The Trade" expected the crusade to collapse at Christmas 1909. But it did not. Then it was prophesied it would collapse at the General Election in January 1910. But it did not. Other holidays and extraordinary occasions were being looked to in 1910 for an indication that "Catch-my -Pal" would fall; but it firmly held its ground through them all, and now, at the end of more than two years, it continues as a means of blessing to homes all over the United Kingdom, and in many other parts of the world. 1. The Movement has given Temperance workers a new hope. It has been proved that work among the drunkards and drinkers is not so hopeless as was once thought. It is a characteristic of this Movement that it gathers up most of the worst cases in every town it enters. The children of the drinkers who are being reclaimed now have an example at the fireside which will be far more potent in its preventive and saving influence than all the Tem- perance addresses that were ever delivered. Once we win the drinkers we shall have- their children as well. 2. The Movement has united the Churches in Ireland. It bids fair to be the means of opening up a way from the heart of one Church to another. The spirit of brotherhood which has manifested itself among the members of the Union, chiefly through the wearing of the little badge, is proving a potent factor in the union of the Churches. •3. The Movement is becoming a feeder of the Churches. People who never came to church, because of their indulgence in drink, are reported as becoming staunch church members. The gulf between the Churches and the labouring men is being bridged. The men are all looking to the ministers as their natural leaders in the Movement, and where ministers have not given the lead men are filled with a wonderful curiosity as to the reason why. 4. The Movement is manifesting many spiritual signs. From all over the land I receive word of great drinkers becoming devoted servants of our Lord. We are not content to stop with mere total abstinence. We aim at securing the whole man for God and purity of life. Our bodies are the temples of the Holy Ghost. The Movement is religious at heart, as all reform movements must be if they are to be truly successful. 5. The Movement has worked and is working wonders on the material side of life. This is seen in the better clothing of those who used to spend nearly their all in drink, and also in much cleaner houses, better spread tables, clear rentbooks, and"squared" grocers' bills. In many places the "Catch-my-Pal" has proved to be a "drinkquake. As a speaker said in the General Assembly of the Irish Presbyterian Church, "One thing is sure, that however certain persons may minimize or under-estimate the work, our enemy does not belittle it. The opposition of 'the Trade' is the clear proof of lts consternation. Usually it is quietly contemptuous of Temperance meetings and Temperance work, but this crusade it hates like poison, and uses every means to discredit and weaken it. No wonder, when the results are such as they are!" The responsibility of saving the community from drink is left on the shoulders of the members. Ministers and other Christian workers can never overtake the programme unless every man and every woman does his and her duty. Wellington could not have 34 won Waterloo or Nelson Trafalgar, if the rank and file on the field and fleet had not done their duty. The people have the problem in the hollow of their hand. Would to God they would respond to the call, and rise and smite and slay and "destroy the works of the de vil." Jesus Christ founded His Church fort this purpose. Let us carry out His purpose, and He will bless His people with peace and joy and purity and love and prosperity, such as we have never experienced before. We hope there will be no sounding of retreat by the "C'ath-myPal" bugle till every city, and town, and village, and hamlet, and townland in Ireland, England, Scotland,Wales, and all the Colonies is won for total abstinence. God almighty wants to save our Empire and all our countries from their greatest foe, and who will say He is not working towards this end by the instrument called "Catch-my-Pal", which means sympathy, brotherhood, and the heart of fire? Nunmehr erteilte Herr Dr. Ruysch das Wort Herrn Professor Dr. J. van Rees, aus Amsterdam, der folgende Rede aussprach.: „Die Jugend hat die heilige Pflicht die reine Flamme wieder anzufachen und in sich fort zu nahren." So hat mit sterbenden Lippen der sinnige deutsche Dichter Adalbert Stifter gesprochen. Nun, die Jugend will dies wohl; es ist die Gesellschaft, es sind die Erwachsenen — selbst auf falscher Fahrte geführt — welche viele dieser gutwollenden jungen Menschen unbewusst betören, um von der bewussten Betörung ganz zu schweigen. Nur Erziehung, in bessere Bahnen geleitet, kann darin Aenderung und Umkehr bringen; es soll die Schule im ganzen Umfang voran gehn, damit man es lerne, die grosse Masse des Volkes zu erreichen, dadurch die öffentliche Meinung zu beeinflussen und also die Volkssitten umzustimmen. In die harten Köpfe muss hineingehammert werden die grosse Wahrheit von dem riesigen „Blunder" und von der ,,b ê t i s e humaine" der alkoholischen Trinksitten inmitten unserer „Zivilisation." Dies wird um so eher erreicht werden, je mehr alle Einsichtigen daheim und wo auch sonst, durch die T a t des eigenen Beispiels vorangehn. Wir Alle müssen Erzieher werden in einem neuen, richtigen Sinne, damit unsere Mitschuld gesühnt werde und die Tat unserer Selbstbefreiung nachwirke auf die kommenden Geschlechter. Dann erst wird voll und ganz verstanden werden der tiefe Sinn des befreienden Wortes Goethe's: „Was Du ererbt von deinen Vatern hast, ,,E r w i r b es, um es zu besitzen." Hiernach erhielt Herr Pastor Dr. Chr. Stubbe, aus Kiel, das "Wort, für seine Ansprache: Meine Damen und Herren! Als es vor zwei Jahren beschlossen war, das nachste Internationale Kongress gegen den Alkoholismus solle im Haag statt finden, habe ich mich dessen herzlich gefreut. Der Grund war nicht nur die Hoffnung, als Antialkoholiker auf dem Boden lernen zu können, wo die erste Reisekommission des deutschen Vereins gegen den Missbrauch geistiger Getranke ihre Studiën gemacht und wertvolle Anregungen empfangen hat, sondern auch der Gedanke, du wirst einem stammverwandten Volk naher treten, einem Volke mit einer grossen Geschichte, cmer reichen Kunst und einem achtbaren Schrifttum. Gestatten Sie mir, dass ich diesen Gedanken als Deutscher und als Antialkoholiker kurz ausführe. Der Freiheitskampf der Niederlande ist eine kultur- und weltgeschichtliche Tat. Ein zahes, rechtbewusstes Volk hat unter kluger Führung grosses im Kampfe gegen einen übermachtigen Feind geleistet. Die Erkenntnis, die Heimat und die Familie «chützen zu müssen, feuerte zum Kampfe an; Gottvertrauen und Selbstzucht gaben die Kraft. In der Gegen wart wollte man die Zukunft sicher stellen, die Freiheit und Ordnung, deren wir uns mit Ihnen freuen. Ein Schiller, der Dichter des Idealismus, hat uns Ihren Kampfe nahe gebracht. Ihre Lieder, wie „Wilhelmus van Nassauen" und vor allem „Wir treten zum Beten" sind auch bei uns Volkslieder geworden. Als Antialkoholiker fühlen wir uns Ihnen wahlverwandt. Es gilt ja einen Freiheitskampf zuführen, den Kampf nicht so sehr gegen Alkoholinteressenten und Alkoholkapital, als vielmehr gegen veraltete Sitten und Anschauungen, gegen Eigennutz, Begierde und Genusssucht. Der Kampf ist schwer genug und bringt manche Unannehmlichkeit, aber Men-schenliebe und wissenschaftliche Erkenntnis geben fort und fort neue Antiiebe, Gottvertrauen und Pflichtbewusstsein helfen über Enttauschungen hinweg. Es gilt ja eine gesunde Zukunft der Menschheit, Familienglück und Volkswohlfahrt. Dazu wollen wir das ganze Volk aufrufen — sittliche Freiheit ist unsere Losung und alkoholfreie Jugenderziehung eines unsrer nachsten Ziele. Man hat Rembrandt den Maler des niederlandischen Freiheitskampfes genannt. Der Namen Rembrandt hat in der ganzen Kulturwelt einen guten Klang. In deutschen Landen ist er zu einem Feldgeschrei geworden. Das Buch eines SchleswigHolsteiners feiert „Rembrandt als Erzieher" und hat den Anstoss zu der wichtigen Bewegung für eine künstlerische Erziehung gegeben. Ich will nun nicht gerade behaupten, dass das bekannte Bild von Rembrandt mit Saskia auf dem Schosse sich dazu eignet, Sinnbild unseres Kongresses zu sein, aber die Grundstimmung der rembrandtschen Bilder: „das Volk, das im finstern wandelt, siehet ein grosses Licht, und über die im dunklem Lande scheinet es helle," diese Lichtfreude ist auch die Stimmung, welcheunsren Kongress beherrscht. Das Licht der Wahrheit, das Licht der Liebe leuchtet aus der Antialkoholarbeit in manche Fmsternis hinein, Finsternis des Aberglaubens, der Verkommenheit, der Not. Und Eines soll uns noch Rembrandt sagen: Wo Freude an edler Kunst ist, da schwindet auch die Lust an der KneipensimpeleL Berufenere als ich mögen aus der bodenstandigen niederlandischen Schriftstellerei Proben vorführen: mir wollen Sie gestatten. Ihnen drei Beispiele zu nennen, wiedeutsche antialkoholische Erzahlungen und volkstümliche Schriften auf hollandischen Boden eine gewisse Kulturarbeit geleistet haben. Im Beginn der alteren Massigkeitsbewegung gab Zschocke's Branntweingeist hier Anregungen, und Böttscher's Hausfreund wurde ins hollandische übertragen. Neuerdings ist Popert's Helmut Harringa in Ihre Sprache übersetzt, und hat auch hier eine Mission zu erfüllen. Was macht gerade diese Schriften bedeutsam? Es tritt in ihnen das Familienleben, die Hauslichkeit in den Vordergrund des Interesses, und die Hauslichkeit ist ein Heiligtum, welches wir alle hoch und heilig halten-und die Familie ist die Keimzelle des Volkes. — Schützt die Keimzelle vor Vergiftung, ruft uns Popert zut Hütet die Hauslichkeit vor einem Schadling ihres Glückes und ihres Wohlstands, mahnt uns Böttscher. Kinder können sühnen was frühere Geschlechter gefehlt haben, sagt uns Zschocke. Erzahlungen appellieren weniger an die Erkenntnis als an unsere Teilnahme, nicht so sehr an den Kopf als an Herz nnd Gemüt. Wahrlich, Herz und Gemüt, Manner und Frauen, die das Herz auf dem rechten Flacke haben, können wir in unserer Bewegung nicht entbehren. Es liegt in den internationalen Kongressen ein Stück Völkerverbrüderung. Ich darf wünschen, dass unser Kongress in diesem gesegneten Lande unsre Herzen erwarme, die Gewissen scharfe, die Einsicht mehre für unsere Arbeit zura Besten der Menschheit. Nachdem noch Herr Rechtsanwalt Mr. Louis Moulaert, aus Brügge, eine begeisternde Rede ausgesprochen hatte, wurdedie Versammlung von Herin Dr. Ruysch geschlossen. Nach Rotterdam. Durch die freundliche und sehr geschatzte Sorge der Hollandischen Eisenbahn-verwaltung fanden die Mitglieder des Kongresses am Donnerstag nachmittags einen Sonder-zug bereit, womit sie hin und zurück nach Rotterdam fuhren. Daselbst wurden sie höflichst vom Herrn Bürgermeister der Stadt empfangen und eingeladen zu einer seitens der Stadtverwaltung angebotenen Fahrt auf drei Dampfer durch die sehr interessanten Hafen von Rotterdam. Konzerte. An mehreren Abenden wurde durch freundliche Einladung seitens der Verwaltung des Kurhauses den Mitgliedern des Kongresses Zutritt gegeben zu den im Kurhaus stattfindenden und sehr gesuchten Konzerten. Nebenversammlungen. a. Internationaler Verband abstinenter Aerzte. Sekretariat: Dr. Med. A. Holitscher, Pirkenhammer bei Karlsbad. Am 12. September 1911, im Haag (Scheveningen), eröffnete Prof. Dr. A. Forel, in Abwesenheit des Prasidenten, Sir Victor Horsley, die Generalversammlung. Das Protokoll führte Dr. Med. Sauermann, an Stelle des am Erscheinen verhinderten Sekretars. Anwesend waren 38 Aerzte. Es trug vor Dr. Med. B. H. Vos, dirigierender Arzt der Volksheilstatte für Lungenkranke zu Hellendoorn (Holland), über „Verschiedene Gesichtspunkte bezüglich des Zusammenhanges zwischen Alkoholismus und Tuberkulose". Hierauf verlas Dr. Med. Vogt (Kristiania) in englischer Sprache einen Bericht über „Alcohol and Tuberculosis", aus dem Henry Phipp's Institute in Philadelphia. Dr. Mendelssohn (Petersburg) hielt einen Vortrag über „Ambulante Behandlung der Trinker" und über „Das Trinken in Russland überhaupt". An der Diskussion beteiligten sich die Herren Forel, Stein und Graeter. lm geschaftlichen Teile der Sitzung wurde folgender Bericht des Geschaftsführers verlesen: Die Zahl der dem Verbande angeschlossenen Vereine hat sich mit zwei vermehrt, und zwar durch Beitritt des serbischen Vereins und einer Gruppe schweizerischer abstinent en Aerzten. Es wurde ferner ein Verein in Russland und ein in den Landern des romanischen Sprachgebietes (umfassend Frankreich, Belgien und Italien) gegründet; die beiden neuen Organisationen haben auch ihren Beitritt zum Verbande angemeldet, weiter aber nichts von sich hören lassen. Die Tatigkeit des Verbandes beschrankte sich in diesem Biennium auf Durchführung der Enquête über den Zusammenliang zwischen Tuberkulose und Alkoholismus. Leider haben keineswegs alle angeschlossenen Vereine der Bitte des Sekretars um Mitarbeit entsprochen, es geschah dies vielfach mehr nur von Seite Schwedens, Xorwegens und Ungarns. Ein von mancher Seite immer wieder vorgebrachter Wunsch ist der nach einem Institut für Alkoholforschung. Der Sékretar hat, um dafür die erforderlichen Mittel zu bekommen, ein Bittschrift an Andrew Carnegie gerichtet. Es kam aber keine Antwort. Auch darum, weil die Kasse beinahe erschöpft ist, ist es notwendig, für neue Einnahmen zu sorgen. Hierauf wird der Bericht des Kassenführers, Prof. Santessen (Stockholm) verliesen. Dr. Ferrari beiichtet dass sich ein italienischer Verein abstinentei Aerzte gebildet habe. Dr. Vogt erklart sich bereit, sich mit jemandem in Verbindung zu setzen, der Herrn Rockefeller persönlich für die Zwecke des Verbandes interessieren könne. Di. Delhez ersucht Redner zu werben die den Studenten in Holland die Bedeutung der Alkoholbekampfungklar machen sollen. b. Bureau international contre I'alcoolisme. Secrétariat: Avenue Ed. Dapples 24, Lausanne (Suisse). Séance bisannuelle ordinaire, le lundi 11 septembre au Kurhaus de Scheveningue (La Haye). La séance est ouverte a 2 h. ]/t par M. leDr. Hercod, directeur du Bureau, qui annonce 1'absence du président, M. le prof. Dr. Bergman, a Stockholm, empêché de se rendre a la Haye; M. Th. Neild, a Leominster (Angleterre), est acclamé président du jour. Une trentaine de membres sont présents, représentant les pays suivants: Allemagne, Etats-Unis d'Amérique, Angleterre, Autriche, Belgique, Ecosse, Espagne, France, Hollande, Irlande, Italië, Norvège, Suède, Suisse. M. R. Hercod lit son rapport annuel, qui est adopté avec remerciements et sera imprimé en allemand, anglais et frar^ais. Une discussion s'engage sur les moyens d'augmenter le nombre des membres et les ressources du Bureau. Sur la proposition de M. le Prof. Forel, le comité-directeur est invité, dans ce but, a désigner un membre qui, a 1'occasion d'un voyage en Suisse, étudierait sur place 1'organisation du Bureau et rédigerait un rapport sur sa visite. (Ce rapport, rédigé par M. le Dr. Helenius Seppala, de Helsingfors, a été publié en annexe au rapport annuel du Bureau). Le Conseil d'administration est réélu ou complété selon les propositions du comité-directeur. Celui-ci se compose de M. le Prof .Dr. Bergman , a Stockholm, président: M. Franzisku s H ahnel, a Leipzig, vice-président, M. leDr. H. Preisig, Cery prés Lausanne, caissier; M. le Dr. Hercod est réélu directeur pour une nouvelle période de 4 ans. c. Internationaler Eisenbahn=Alkoholgegner=Verband. Sekretariat: G. A. Kinker, Utrecht, (Holland). Im Haag trafen am 11. und 12. September 1911 die Delegierten von Danemark, Deutschland, England, Finnland, Holland, Norwegen, Oesterreich, Schweden und Schweiz zusammen. Frankreich hatte einen Gruss gesandt. Gegen 10J Uhr Vormittags eröffnete der 1. Vorsitzende, Herr Sanitatsrat Dr. Gaye im „Gebouw de Dageraad" die Begrüssungsversammlung, an welcher Vertreter der hollandischen Eisenbahnverwaltungen teilnahmen. Alserster Rednerentbot Herr Eisenbahn-Sekretar Klein, Rotterdam, als Vorsitzende der hollandischen Landesgruppe, einen herzlichen Willkommengruss. Er konnte mitteilen dass der hollandische Verein abstinenter Eisenbahner 350 Mitglieder hat, und der Verband seitens der einzelnen Bahnverwaltungen rege finanzielle Unterstützung findet. Nunmehr ergriff Herr Sanitatsrat Dr. Gaye das Wort, und dankte den hollandischen Eisenbahnverwaltungen für die einsichtsvolle, tatkraftige Unterstützung. Aus den Berichten der Delegierten war ferner zu entnehmen, das der internationale Verband auf 68000 Mitglieder angewachsen ist. Herr Eisenbahn-Sekretar Hansen aus Kopenhagen hob hervor, das die danische Staatseisenbahnverwaltung bei der Neueinstellung von Personal den Abstinenten den Vorzug gibt. Die Landesgruppe erhalt jahrlich 500 Kronen und 300 Kronen für Trinkerrettung. Gegen 12 J Uhr vereinigten sich die Delegierten zu einem gemeinsamen Mittagessen. Nachmittags 2\ Uhr wurde die geschaftliche Sitzung eröffnet. Der Geschaftsführer Herr Hansen, Kopenhagen, gab den Geschaftsbericht. Wir entnehmen demselben, dass der Verbandsvorstand eifrig bemüht gewesen ist, das Wachstum des I. E. A. V. zu fördern, und die Landesgruppen einander naher zu bringen. Damit die einzelnen Landesgruppen mehr Fühlung mit einander er halten, soll ein zentrales Pressbüreau ins Leben gerufen werden. Der Vorsitzende erwahnt den Anschluss der serbischen Eisenbahner mit etwa 70 Mitgliedern. Ausserdem sind Verhandlungen mit Lngarn und Belgien behufs Anschluss an den I. E. A. V. in die Wege geleitet. Aus der nun vorgenommenen Wahl des internationalen Verban dsvorstandes gingen hervor als: 1. Vorsitzender: Sanitatsrat Dr. Gaye, Stettin; 1. Geschaftsführer: G. A. Kinker, t trecht; 1. Kassenführer: B. W. Bateson, London. ^ Hierauf hielt Herr G. A. Kinker, Utrecht, ein Referat über Werbearbeit und gemeinsame Arbeit der Landesgruppen, Herr Merx, Cöln, referierte über Agitation. Einen würdigen Abschluss bildete ein sehr interessanter Vortrag des 2. Vorsitzenden, Herrn Bahnarzt Dr. Békêss, Wien, über: Alkohol und Auge. Den 12en September unternahm man eine etwa 4 Stunden dauernde Fahrt auf den Binnengewassern Hollands. d. VersammlunÉ der evangelischen Alkoholgegner. Sekretariat: Hoofdkantoor N. C. G. O. V. 93, Arnhemschestraatweg, Apeldoorn, (Holland). Der Bund der hollandischen evangelischen Abstinenz-Vereine ,,Enkrateia" hatte die Besucher des Kongresses gebeten, sie mochten sich am Dienstagabend zusammen finden in einem Saaie des Kurhauses, wo die Vertreter der verschiedenen Vereine in aller Welt sich beraten wollten über Zweck und Mittel des gemeinsamen Kampfes. Urn acht Uhr wurde die Versammlung durch Dr. J. R. Slotemaker de Bruine geöffnet. Die Anwesenden sangen ein Lied, das in vier Sprachen gedruckt vorlag und die Brüder Carter, J unod und Goldbeck baten hinter einander resp. in der englischen, französischen und deutschen Sprache. Herr Antony Rochat (Genf), der Vorsitzende des Internationalen Blau-Kreuzes-Vereins dankt die hollandischen Brüder, dass sie die Anwesenden zu diesem offiziösen, aber so erhebenden Zusammensein eingeladen haben. Herr J W. Harvey Theobald (Londen), der Sekretar der Friends Temperance Union spricht über die Organisation der evangelischen Enthaltsamkeitsbewegung im allgemeinen; Herr Pastor D. Van Krevelen (Lichtenvoorde), der Sekretar der Enkrateia und des Xationalen Christlichen Abstinenz-Vereins Hollands, referiert über Prinzipien, Zweck und Erfolg der Bewegung in Holland; Herr Pastor Hugendubel (Bern), und Herr Dr. Burckhardt (Berlin), referieren über Deutschland; Herr Nabholz (Basel) über Danemark und Ungarn, Herr Alfred Monod (Paris) über Frankreich, Herr Pastor Ludwig (Biel) über die Schweiz. Nachdem der Vorsitzende die verschiedenen Referenten aufs herzlichste gedankt hat und die Bitte ausgesprochen hat, Gott wolle uns durch unser gemeinsames Beraten den Weg zum Ziel immer deutlicher zeigen, schliesst Herr Pastor Ludwig das Zusammensein mit Gebet. e. Internationalen Verband für Gasthaus=Reform (Disinterested Management, Gotenburger System). Sekretariat: Dr. Jur. H. Eggers, 28, Ostertorstrasse, Bremen. Auf vielen Internationalen Kongressen gegen den Alkoholismus hat man sich mit der Frage der Gasthaus-Reform nach Art des Gotenburger Systems beschaftigt; ausnahmslos seit 1903 (Bremen). So oft man auch an einzelnen Stellen innerhalb und ausserhalb der alkoholgegnerischen Bewegung erklart hat, dass alle solchen Systeme in Theorie oder — und Praxis zusammengebrochen seien, so haben sie doch sowohl in Theorie als Praxis immer mehr Beachtung und Anhangerschaft gefunden. Mit steigendem Interesse werden gerade auf den Kongressen Vortiage und Aussprachen darüber entgegengenommen. Auf Anregung des zweiten Vereinsanwalts des deutschen Vereins für Gasthaus-Reform waren daher am 16. September eine Anzahl von Interessenten zusammengekommen, um zu beraten, ob man nicht auf dem so vorbereiteten Boden zu einem internationalen Zusammenschluss gelangen könne. Die Sachlage war insofern einzigartig, als zum ersten Mal der Mitverfasser des Meisterwerkes „The Temperance Problem and Social Reform" Herr Arthur Sherwell an einem unserer Kongresse teilnahm. Die Herren Sherwell und Dr. Eggers legten auf der von Vertretern der verschiedensten Lander — besonders Englandern und Deutschen — besuchten Versammlung zunachst den Sinn • Ier Gasthaus-Reform im Sinne des sogenannten Gotenburger Systems-Dismterested Management-dar. Darnach handelt es bich nur um einen Teil der Alkoholfrage, namlich darum, das geldliche Interesse an der Herstellung und dem Vertriebe aller alkoholischen (gebrannten und gegorenen) Getranke auszuschalten. Solange die Getranke noch nicht abgeschafft werden sollen oder können, sollen sie nicht in den Handen derer gelassen werden, die einen möglichst hohen Gewinn daraus zu ziehen suchen insbesondere nicht der privaten Alkohol-Kapitalisten und der von ihnen abhangigen Personen. Diese werden durch die wirtschaftlichen Verhaltnisse gezwungen, den Verbrauch der Getranke nach Menschenmöglichkeit zu fördern und werden dadurch sozusagen automatisch gezwungen, auch immer wieder den Alkoholismus (die Schaden des Alkoholgenusses) zu fördern. Die Gasthaus-Reformer wollen ihnen diese Getranke aus den Handen winden, sie wollen eine gemeinnützige Verwaltung einführen: es soll das denkbar geringste Geldinteresse an den Getranken vorhanden sein, es soll also insoweit möglichst wenig davon genossen werden. Die gesamten Reingewinne sollen zur Bekampfung des Alkoholismus insbesondere zur Schaffung von „Counterattractions" verwendet werden, zu alkoholfreien Einrichtungen, durch die von den „Kneipen" abgelenkt, weggeführt werden soll. Der „Ersatz" der verführerischen alkoholischen Wirtschaft soll nicht nur in einer alkoholfreien gebracht werden, sondern auch in Klubs, Ledigenheimen, Büchereien, VolksTheatern, -Konzerte, -Freiluftmuseen, u.s.w. — Diese Bestrebungen stehen offensichtlich in gar keinem Widerspruch zu weitergehenden Einschrankungs-Massregeln: zur Verbotsgesetzgebung, Lokaloption, Staatsprohibition. Es sind im Gegenteil von den Verbotsfreunden gerade in den skandinavischen Landern mit ihren verschiedenen Formen des sogenannten Gotenburger Systems die nachhaltigsten Erfolge errungen. Durch die Gasthaus-Reform wird die Frage, was besser sei: Massigkeit oder Enthaltsamkeit, nicht beantwortet. Es soll nur für den einen wie anderen Fall der Entwicklung dei- Ric'ntungen das Feld nachdrücklich reiner gemacht werden. — Die Ausführungen fanden lebhafte Zustimmung. In der freien Aussprache wurde hervorgehoben, dass der Augenblick deshalb so besonders günstig sei, weil der Widerstand gegen das System, der früher in vielen Enthaltsamkeitskreisen sehr stark gewesen sei, mancherorts abgenommen und durch eine ruhigere Prüfung, teilweise auch zustimmende Erklarungen ersetzt sei. — Schliesslich wurde ein Arbeitsausschuss bestehend aus den Herren Arthur Sherwell, Dr. Eggers, Thomas Neild gewahlt und in Aussicht genommen, unter allen Umstanden die Arbeiten soweit zu fördern, dass spatestens auf dem nachsten Kongress die Gründung des Internationalen Verbandes für Gasthaus- Reform förmlich vollzogen werden könne. f. Fédération Internationale pour la Protection des Races Indigènes contre l'Alcoolisme. Session de Schéveningue 13—14 septembre 1911. Secrétariat: Dr. Ch. F. Harford, Livingstone College, Leyton, London E. La Fédération Internationale pour la Protection des Races Indigènes xontre 1 Alcoolisme s'est réunie a Scheveningue a 1'occasi°n du Xllle Congrès International Antialcoolique et a tenu deux séances au Kurhaus, la première sous la Présidence du Révérend J. B. Leigh, Doyen de Hereford, la seconde sous celle de M. C. Th. van Deventer, Vice-Président élu de la Fédéiation. Ont pris part a cette session des délégués allemands, anglais, beiges, fran?ais et italiens et différentes notabilités qui, sans faire Partie de la Fédération, s'intéressent a ses travaux. Des amis de la cause en Espagne et en Portugal avaient envoyé des lettres, exprimant leur adhésion. La première séance a été consacrée al'approbation des Statuts de Ia Fédération et a la nomination de son Bureau, ainsi composé, la désignation du Président étant provisoirement réservée: VicePrésident, M. C. Th. van Deventer; Secrétaire. M.M. Ie Directeur Schreiber, pour les pays de langues germaniques, le Docteur Harford, pour les pays de langue anglaise et la correspondance centrale, et le Baron Joseph du Teil, pour les pays de langues latines, ce dernier étarït en outre chargé du secrétariat de la présente session. La seconde séance a été censacrée a 1'examen d'une proposition de M. le Docteur Harford en faveur d'une intervention de la Fédération auprès de la prochaine Conférence Internationale de Bruxelles pour la Révision du Régime des Spiritueux en Afrique; appuyée par M.M. Schreiber, du Teil et la plupart des membres présents, cette motion a été adoptée a 1'unanimité, et la Fédération, sur 1'avis de M. van Deventer, a laissé, a son Bureau le soin de rediger une Pétition a présenter aux Plénipotentiaires de la Conicience: quant aux points spéciaux sur lesquels il conviendrait d attirer leur attention, la Fédération a décidé d'adopter, après quelques additions, les conclusions du Rapport général sur 1'antialcoolisme aux colonies1) présenté au Congrès par M. le Baron Joseph du Teil qui a accepté de les modifier dans le sens indiqué par 1'assemblée, de manière a éviter les confusions qui auraient pu s'établir entre deux textes sucCessifs. Mais il a été entendu que le choix fait par la entre les différentes revendications des partisans de 1'antialcoolisme aux colonies n'impliquerait pas le renoncement de la Fédération aux désiderata passes sous silence dans la pétition, le texte du voeu adopté par le He Congrès International d'Agronomie Tropicale de Bruxelles le 23 mai 1910 demeurant en quelque sorte la c h a r t e de la Fédération. g. Kaiholischer Internationaler Vereln gegen den Alkoholismus. Sekretariat: Stichting de Stuers, Maastricht (Holland). Im Theatersaale des Kurhauses wurde am Donnerstagabend 14 September (8 Uhr) die General-Versammlung des Katholischen Internationalen Vereins gegen den Alkoholismus abgehalten. Ungefahr 700 personen waren anwesend. Wahrend der Versammlung wurden Lieder gesungen durch das Damen-Chor des MariaVereins (Haag) „Maria Stella" und Fraulein M. Vetter (Haag). Junge Damen verkauften die „Sobriëtas-Blume" für die Gründung einer niederlandischen Katholischen 1 rinker-Heilanstalt. Nachdem die Versammlung das niederlandische SobriëtasLied gesungen hat, eröffnet der Vorsitzende der I. K. V., Jhr. Dr. Jur. Ruys de Beerenbrouck (Mastricht, Niederlande), die Versammlung mit dem Grusse: Gelobt seijesus Christ u s; Die Versammlung: InalleEwigkeit. Amen. Vorsitzender begrüsst die Anwesenden — in den deutschen, französischen und niederlandischen Sprachen—, ins besondere Herrn Di. Slotemaker de Bruine, General-Sekretar des Kongresses und ij Yoir ce rapport imprimé dans le présent compte-rendu, pages 315 a 325. Vorsitzenden der Niederlandischen Protestantischen Anti-Alkohol-Liga, ,,Enkrateia". Er erinnert, dass in 1893 auf dem Kongresse zu Basel der Hochwürdigste Herr Bischof Eggar (St. Gallen) Seine Heiligkeit Papst Leo XIII vertreten hat; auf dem heutigen Kongresse ist wieder ein Vertreter des Heiligen Stuhles da. Die Worte die dieser Papstliche Abgesandte, der Hochwürdigste Herr Mgr. Callier, Bischof v on Haarlem, in der Eröffnungssitzung des Kongresses gesprochen hat, haben für die Katholiken der ganzen Welt den höchsten Wert. Leider ist der Hochwürdigste Herr durch die schwere Krankheit seines Hochwürdigen General-Vikars nicht im Stande diese Versammlung beizuwohnen. Er übersendet der Versammlung beste Wünsche. Ein Schreiben Seiner Eminenz des Kardinals Mercier, Erzbischof von Mechelen, wird vorgelesen. Seine Eminenz bedauert den Kongress und diese Versammlung nicht beiwohnen zu können, wünscht der K. I. V. grosse Fortschritte in der Alkoholbekampfung. Katholiken verschiedener Lander erstatten Berichte über den Stand der Anti-alkohol-bewegung und zwar; Dr. Schmüderich, (Heiten, Deutschland), Advokat Dr. Roux(Amiens, Frankreich), Prof. Ulrich F. Mueller (Carthagena, Ver. St. von Amerika), Advokat L. Moulaert (Brugge, Belgien), Vikar H. Szuman (Thora, Deutsch-Polen),BaronW.vonPrazak(Wien,Oesterreich), Dr. A. Wittmann (Innsbrück,Tirol), Kaplan J. Küster (Rebstein, St. Gallen, Schweiz), Dr. G. Galdikas (Lithauen), Dr. Ariens (Maarssen, Holland). Wahrend diesern Reden erscheint Seine Excellenz E. A. H. Regout, Niederlandischer Justiz-Minister und Ehren-Vorsitzender des Kongresses. Vorsitzender begrüsst Seine Excellenz als einen alteren Mitkampfer; S. Exc. Regout dankt in beredeten Worten. Dr. Slotemaker de Bruine (Utrecht, Niederlande) bringt einen Gruss im Namen der Protestantischen Liga „Enkrateia"; Herr A. Willemse (Utrecht, Niederlande) spricht als Vertreter des Niederlandischen Vereins und Herr Varekamp (Amsterdam, Niederlande) als Vertreter der Niederlandischen Abstinenten Lehrer (N. O. P. C.). Pater Grünewald (St. Johann, Tirol) fordert die Studenten zur Mitarbeit auf, Pater Borromaeus de Greeve (Vorden, Niederlande) mahnt zur thatigen Propaganda. Vorsitzender teilt mit ein Schreiben der „Ligue Patriotique des Fran^aises . Zum Schluss danket Vorsitzender alle Anwesenden: die Katholiken wünschen ihre Stelle auf dem Internationalen Kongresse zu behalten: „nie offensiv, wenn nötig defensiv anderen Konfessionen und Weltanschauungen gegenüber." Das sei unsere Parole. Die Katholiken hoflfen, dass auf folgenden Kongressen der Heilige Stuhl jedesmal vertreten sein wird. Seiner Heiligkeit Pius X wird eine Dankadresse eingeschickt. Mit dem Grusse „Gelobt sei Jesus Christu s"; Die Versammlung: In alle Ewigkeit. Amen, schliesst Vorsitzender die Versammlung. h. International union of abstaining teachers. Secretary: Mats Dalborg, Stockholm. One of the most interesting meetings of the Hague Congreswas the second biennial Conference of the Teachers' Union, formed in London in 1909 by Miss Gertrude Streichhan, who, having been married in the meantime, was not present on this occasion. The meeting was held on Wednesday evening, September 12th, under the presidency of Mr. Chas. Wakely, and, in addition to the hon. secretary and Mrs. Rae, there were present Messrs. v. d. Woude and J. H. Varekamp (Holland), Dr. and Madame Helenius (Finland), Fries, Lohmann and Rick (Germany), Dr. Leopold Lang and Herr Ticher (Austria), Mr. Ivar Aasen (Norway), Mr. Mats Dalborg (Sweden), Prof. Mladen (Servia), and Mr. Judson Bonner (England). Written returns showed that in Britain, the Teachers' National Total Abstinence League has 339 members, of whom 12 only are men; The German Union of Abstaining Women Teachers has 170 members; The Swedish Teachers' Abstinence League has1709 members, 1076 being women; the Austrian Union of Abstaining Teachers has 180 members of whom 35 only are women; and Professor Beritch Mladen of the University of Belgrade gave a welcome verbal report. „Ours is a little land and we bring warm greetings" he said. „We are here to learn. We commenced our work four years ago with a lodge of the Order of Good Templars (neuter) and we have n°w a Lodge of Professors and Teachers of 64 members. We have been helped by the „Loge des Etudiants" and „La Société des Médecins Abstinents". We have 53 children's Societies (Sociétés de la Jeunesse). The Minister of Public Instruction has allowed us to have a Conference and has told us to make suggestions for placing articles against Alcohol in place of articles for Alcohol in School books, and we trust that this change will be made without much dayel." These reports having been presented, general conversation issued, during which the chairman answered questions and elicited much valuable information on procedure, text books etc., in the various countries. Mr. J. T. Rae having expressed a desire to be relieved of the secretaryship, Mr. Mats Dalborg (Stockholm So„ Sweden) accepted the post. i. Internationale Vereinigung gegen den Missbrauch geistiger Getranke. Sekretariat: Prof. I. Gonser, Uhlandstrasse 146, Berlin. (Dieser Konferenz waren 2 Vorstandssitzungen vorausgegangen). Am 12. September 1911, abends 8 Uhr, ërofïnet in einer Saaie des Kurhauses in Scheveningen (Haag), der Vorsitzende, Wirkl. Geh. Oberregierungsrat Senatsprasident D. Dr. Dr. Von Strauss und Torney, die Sitzung mit einem herzlichen Willkomm; er gedenkt der Verdienste des verstorbenen Staatsministers Lejeune — Brüssel. Ueber den Sitz der Geschaftsstelle der Internationalen Vereinigung wird, untër Anerkennung der bisherigen Leistungen der Geschaftsführung beschlossen: der Deutsche Verein g. d. M. g. G. wird zunachst für weitere 2 Jahre die Geschaftsführung der I. V. weiterbehalten. Eine Vorstaadswahl is nötig. Auf \ orschlag von Bischof Von Schéele erfolgt einstimmig die Wiederwahl des Vorstandes. Der Schriftführer, Prof. I. Gonser, begründet die Not- 35 wendigkeit der Erweiteiung des Ausschusses und macht in dieser Richtung grundsatzliche und personelleVorschlage. Der Schriftführer greift aus dem noch vor der Konferenz den Mitgliedern zugesandten Geschaftsbericht (vom 1. Juli 1909 bis 30. Juni 1911) die wichtigsten Punkte heraus, über die er eingehendere Darlegungen macht: Zahl der Mitglieder (korporative, einzelne Mitglieder) — Wichtigkeit besonderer Landeskonferenzen — die neue Zeitschrift ,,Die Alkoholfiage Der Schriftführer berichtet weiter über dieSondergruppe „Alkoholismus" auf der Dresdener Internationalen HygieneAusstellung; über die Erfolge und Nachwirkungen der Sonderkonferenz unserer Vereinigung in Scheveningen 1910, über die Aufarbeitung der damals gefassten Beschlüsse: Verbreitung des Vortrages vonl. K. Vietor (Bremen) „Alkohol undNaturvölker. Prof. Dr. de Vaucleroy spricht der Leitung der Vereinigung herzlichen Dank aus. Der Schriftführer berichtet über die Kassenverhaltnisse. Dieselben sind immer noch unbefriedigend. Zukunftsplane. Es wird beschlossen, im Jahre 1912 eine Konferenz der Vereinigung in Paris, in 1913 eine solche in Belgien in die Wege zu leiten. Der Schriftführer berichtet über die Gründung von Komitees zur wissenschaftlichen Erforschung der Alkoholfrage in London, Paris, Rom, Bern und Wien. Es wird beschlossen, dass die Internationale Vereinigung sich offiziell mit diesen Komitees in Verbindung setzt, um sie zu einem loseren oder festeren Anschluss an unsere Vereinigung einzuladen. Der Vorsitzende stellt die Frage desOrtes des nachsten Internationalen Kongresses gegen den Alkoholismus zur Diskussion. Es herrscht Uebereinstimmung darüber, dass die Teilnahme der Regierung dringend wünschenswert ist, und dass es, weil keine Einladung der italienischen Regierung vorlegt, deshalb ratsam erscheint, nicht schon in diesen Tagen eine endgültige Beschlussfassung herbeizuführen, vielmehr diese dem Permanenz-Komitee zu überlassen. Der Schriftführer teilt einen bedeutsamen Beschluss des Permanenz-Komitees mit, nach welchem in Zukunft dem jeweiligen General-Sekretar der Internationalen Kon- gresse gegen den Alkoholismus die Geschaftsführer der Internationalen Vereinigung gegen den Missbrauch geistiger Getranke, Beilin, und des Internationalen AbstinenzSekietariats, Lausanne, als Berater beigegeben werden. Der Vorsitzende schliesst die Sitzung urn 101/, Uhr mit einem Dank für das rege Interesse. k. Eine internationale Versammlung Katholischer Priester. Sekretariat: Dr. Weertz, Ründeroth, (Rheinland) tagte am Dienstag, 12. September. Es waren erschienen Vertreter aus Amerika 2, Oesterreich 3, Schweiz 3, Ungarn 1, Lithauen 1, Polen 4, Deutschland 11, Belgien 6, Holland 16, Luxemburg 1. Die Versammlung war einberufen vom Vorstande des Priester-Abstinentenbundes für Deutschland, Oesterreich und Schweiz, und wurde in dessen Namen eröffnet von Dr. Weertz. Dann folgten die Berichte über der Bewegung unter den Katholiken in Amerika (Prof. Müller), Polen (Propst Niesiolowski) , Deutschland (Dr. Weertz) , Holland (Dr. Ariens). Interessant waren insbesondere die Mitteilungen des Kamillianerbruders Roch über ein Sanatorium für Priester in Moyne Park Co. Galway bei Ballyglanin in Irland. Das wichtigste aus diesen Berichten ist abgedruckt in der Zeitschrift „Sobrietas," N°. 4 (Geschaft'sstelle Trier, Speestrasse 16). Am Donnerstag, 14. September, wurden die Verhandlungen iortgesetzt. Es fragte sich, ob' die Zeit gekommen sei für die Gründung eines internationalen Bundes abstinenter Priester. Kardinal Mercier hatte auf Befragen mitgeteilt, er halte die Zeit noch nicht für gekommen. Erst solle man sich bemühen, in allen Landern nationale Bunde zu gründen, dann möge man diese zu einem Weltbund zusammenschliessen. Es gab zwar schon nationale \ ereine fur Deutschland, Oesterreich, Schweiz, Irland, Polen, Amerika; dennoch aber schien es der Versammlung das Beste zu sein, zunachst bloss ein internationales Komitee abstinenter Pries- ter einzusetzen und mit der weiteren Propaganda zu betrauen. Zum Vorsitzenden dieses Komitees wurden der verdiente P. Anno Neumann, O. P. (jetzt in Düsseldorf, Herzogstrasse 17) gewahlt. Die von Dr. Weertz geleitete „Sobrietas" soll vorlaufig Publikationsorgan für das Komitee sein. Beim nachsten internationalen Kongress gegen den Alkoholismus (Mailand 1913), hofft man den Weltbund definitiv gründen zu können. Unterdessen sollen die Mitglieder des Komitees in den einzelnen Landern die Abstinenz unter ihren Standesgenossen zu verbreiten suchen. Da bereits zur Zeit des Haager Kongresses in Deutschland, Oesterreich und Schweiz 650, in Irland 300, in Amerika 500, in Polen 70, und nachtraglich auch in Ungarn 70 abstinente Priester organisiert waren, ist wohl kein Zweifel, dass der Weltbund abstinenter Priester zustande kommen wird. 1. International Prohibition Confederation. Headquarters: 133 — 134, Salisbury Square, London. Temperance workers and Prohibitionists from nearly one half the countries of the world assembled for the second world s conference on Sept. 13th 1911, at Scheveningen. Mr.GuY Hayler, of England,in his Presidential address, referred to the wonderful progress of the movement toward the prohibition of the liquor traffic in Europe since 1907. The Faroe Islands had expelled the sale of intoxicating liquors by a popular vote. The Parliament of Iceland had adopted a Prohibition law, so that in 1915 there would be neither manufacture, importation, nor sale of alcoholic liquors for beverage purposes. In Finland the Pailiament had twice adopted a most drastic Prohibition law, which the Tsar of Russia had refused to sanction. The great plebiscite in Sweden had shown that 56 per cent of the adult population above 18 years of age were in favour of the entire prohibition of the liquor traffic, while by means of the local veto law, both in Sweden en Norway, the prohibition of spirits covered some four-fifths of the entire population. In Denmark a clear majority of the population demanded local veto so that they might have power to suppress the liquor traffic, and arrangements were being made for a plebiscite for or against Prohibition. A splendid lead was being given to the rest of Europe by these northern countries, and the example was being followed, for in Germany more than 500,000 people had petitioned the Reichstag in favour of the popular veto. Italy had had its first Governmental inquiry into the great growth of alcoholism. In Spain a National Temperance and Prohibition League had been formed, and in Switzerland, Belgium, and France action was being taken which would surely lead to most beneficial results. The biennial report was read by Mr. Edward Page Gaston, F. R. G. S., of London, the honorary secretary. The balance-sheet, presented on behalf of Dr. I. K. Funk, the honorary treasurer, showed a total expenditure of £ 123 4s. 5d. and total receipts of £128 6s. 9d. for the two years. Mr. P. van der Meulen, President of the Dutch Prohibition Society, proposed, and Mr. Larsen-Ledet, of Denmark, seconded, the following Resolution, which was adopted: W hereas in the opinion of this Conference the revenue derived by granting licences for the manufacture and traffic in alcoholic liquors, opium, and other intoxicants, equals but a fraction of the financial waste and loss directly resulting therefrom; and "\\ hereas in the opinion of eminent experts and scientists (opinions confirmed by official reports and statistics) the consumption of such intoxicants is the most prolific source and a direct cause of crime, vice, pauperism, insanity, and loss of life and property; and W hereas indulgence in such intoxicants, in addition to mflictmg directly and indirectly upon the community an almost incalculable financial loss, constantly results in the degradation and destruction of the individual, the disintegration of the family, the demoralisation of society, and the weakening of the State; and Whereas in its far-reaching and continuously disastrous efïects, no other interest and custom existing among civil- ised nations so greatly retards progress and prosperity; and "Whereas in our opinion the appalling and increasing evils resulting from the use of intoxicants are such as, in the interests of humanity, good government, and the safety of the State,imperatively demand immediate Governmental consideration and action; therefore be it "Resolved that this Conference most respectfully but urgently appeals to the properly constituted authorities in every nation to take prompt and effective measures for the suppression of the manufacture, importation, exportation, and sale of all intoxicants within their respective jurisdictions, and that inaddition to such national action the various Governments be requested to arrange for an International Convention for giving effect to this International Prohibitory Movement." The next International Conference will be held at Milan, Italyin October 1913. m. Sitzungen der sozialistischen Abstinenten. I. Montag, den 11. September 1911. Sekretariat: Dr. Julius Hanauer, 52, Rue de Ruysbroeck, BrüsseL Vorsitzender F. U. Schmidt. Vertreten waren: Belgien, Böhmen, Deutschland, Frankreich, Holland, Italien, Oesterreich, Schweiz, Ungam. Es wird beschlossen, an den gleichzeitig mit dem Antialkoholkongress in Jena tagenden Parteitag der deutschen Sozialdemokratie ein Begrüssungs-Schreiben zu senden. Neumann, (Berlin) wünscht, dass wir Sozialisten zum Punkte „Organisationsfragen" auf dem Internationalen AlkoholgegnerKongress selbst unseren Standpunkt ebenso darlegen wie andere Redner, die vom religiösen Gesichtspunkte aus sprechen. Schmidt: Der Kongress hat das Geprage einer Veranstaltung der Besitzenden oder gar der Regierungen; künftighin sollte mehr Rücksicht auf die minderbemittelten Teilnehmer genommen werden. II. M i 11 w o c h, den 13. September 1911. Von den drei sozialistischen Organisationen des Landes haben zwei der Einladung Folge geleistet. Schmidt: Hauptgegenstand der Beratung ist: „Wie können wir die Alkoholfrage auf die Tagesordnung des nachsten Internationalen Sozialistenkongresses bringen?" Neumann: Beim Wiener Kongress müssen wir es erreichen, weil es sonst wieder auf J ahre hinaus unmöglich gemacht ist. Ferrari : Wir müssen auch die Stellung der sozialistischen Parteien in den Staaten mit Alkoholmonopol besprechen. 1 rinker können auch als Einzelpersonen der Partei sehr schaden, zum Beispiel bei Streiks: durch übereilte Beschlüsse einerseits und durch Sabotage andererseits. Hanauer. Jedes Land hat das Recht, den Antrag zu stellen; doch unterliegen solche Antrage der Genehmigung des Internationalen Büreaus, wir müssen also in allen Landern arbeiten. Wlassak: Wir müssen von unten hinauf arbeiten. In Schweden haben wir eine derartige Bewegung, die vom Volke ausgeht. Hanauer: Man wird wohl in Wien auch die Bildungsfrage erörtern und kann vielleicht bei dieser Gelegenheit auch den Alkoholismus behandeln. Boi lenger. \ ielleicht können wir das für unsere Bewegung besonders gefahrliche Alkoholkapital behandeln, dessen Opfer immer die Arbeiter sind, mögen sie Massige oder Trinker sein. Das Sekretariat bleibt in Brüssel. n. Sitzung des internationalen Büreau's der abstinenten studierenden Jugend. Sekretariat: Zürich V, Gemeindestrasse 48. Freitag, den 15. September abends 8 Uhr. Es waren die Vertreter von acht Organisationen anwesend. Der Prasident Max Suter aus Zürich eröffnete die Sitzung. Es wurde beschlossen die verwendbaren Zeitungen durch Vermittlung des Büreaus auszutauschen. Es versteht sich von selbst, dass dadurch das Büreau seiner Aufgabe, unter den einzelnen Organisationen zu vermitteln, keineswegs enthoben wird. Um in jeder Organisation einen festen Stützpunkt für den Verkehr mit der Zentralstelle zu schaffen, wurden alle offiziellen Verhandlungen zwischen Vereinen und Büreau den einzelnenVertretern überbunden. Diesen muss die offizielle Zeitung des Büreaus zur Verfügung stehen, in der die allgemeinen Aufforderungen, Rundfragen und Berichte veröffentlicht werden. Die Beitragspflicht zum Büreau wurde in der Weise geregelt, dass sie für kleinere Organisationen von weniger als 100 Mitgliedern die runde Summe von 1 Frk., (1 Mk„ 1 Kr.) betragt, wahrend für grössere Organisationen die alte Form (pro Mitglied 1 Ct., 1 Pf., 1 H.) beibehalten wird. Es wurde aber dem Büreau der Auftrag erteilt, eine günstigere Form zu finden, derart, dass die einzelnen Organisationen nicht infolge ungleichen Wertes ihrer Geldeinheiten ungleich belastet werden. Die Anregung von Herrn Dr. Hercod in Lausanne, betreffend die Herausgabe eines internationalen Flugblattes, das die Studenten zur Abstinenz auffordert, wird aufgenommen. Das Flugblatt soll ein Aufruf zur Tat sein. Schlagende Kürze wie auch Konfessionslosigkeit ist deshalb zu empfehlen. Zur Aufbringung der erforderlichen Mittel wird das Büreau ermachtigt, die Organisationen um Sonderbeitrage anzugehen. Es wurde noch auf die Wichtigkeit der W ahl des Korrespondenten aufmerksam gemacht. Im Verlauf der Diskussion wurde mehrmals erklart, dass die Satzungen des Büreaus am nachsten Kongress in Mailand (1913) einer gründlichen Revision zu unterziehen seien. Das Büreau wird mit den Vorarbeiten betraut. Die Leitung des Büreaus für die neue Amtsdauer wird einstimmig wieder in die Hande der schweizerischen Organisation gelegt. o. International Order of Good Templars. Beim Abdrucken noch nicht eingesandt. p. L'ordre indépendant et neutre des Bons Templiers. Secrétariat: J. W. Schwab, Roggwil (Suisse) avait organisé le 15 septembre 1911, a Schéveningue, dans 1 une des salles du Casino, mise gracieusement a sa disposition par le Bureau du Congrès, une soirée de propagande. Prirent successivement la parole, devant un auditoire fort mombreux: M. le Professeur A. Ley, (de Bruxelles), sur la nécessité de 1'abstinence totale, au point de vue de 1'individu; M. le Docteür A. Forel, (d \ vorne), sur la nécessité de 1'abstinence totale, au point de vue de 1 amélioration de 1'espèce humaine; Mme. Henri Hayem, (de Paris), sur 1 utilité de 1'abstinence totale au point de vue moral; M. le Dr. Danitsch, (de Belgrade), sur les principes et 1'organisation de l'ordre indépendant et neutre des Bons Templiers et M. le Professeur van Rees sur la nécessité, pour les Hollandais, de faire partie de eet ordre, qui est la seule organisation non-confessionnelle, c est-a-dire laissant chacun de ses membres absolument libre aux points de vue religieux, philosophique, politique, etc., et constituant, cependant, une grande Fraternité internationale, solidement échafaudée, suivant un plan a la fois trés rigide et trés souple; c'est seulement par les progrès de eet ordre international que les différents peuples pourront lutter partout a la fois contre les efforts organisés des fabricants et marchands de boissons alcooliques, et parvenir a la prohibition totale et définitive de ces boissons. A la suite de cette conférence, une loge nouvelle de l'ordre indépendant et neutre des Bons Templiers a été fondée et 1'Ordre peut être considéré comme définitivement implanté dans les Pays-Bas. M. le Professeur van Rees a traduit en hollandais les discours des orateurs étrangers, avec un inlassable dévouement . Ausstellung. Beim Abdrucken noch nicht eingesandt. I. Verzeichnis der persönlichen Mitglieder des Kongresses. ') AEGYPTEN. Lobier, i. M., Collége Saint Louis, Tantah. AMERIKA. VEREINIGTE STAATEN. Brehm, Miss Marie C., 72, Conestoga Building, Pittsburgh, Pa. Burn"> Bailey B., 105, East 22nd Street, New York. O'CalIaghan, Father Peter J., Chicago, 111. Cherrington, E. H., Westerville, Ohio. Cherrington, Mrs. E. H., Westerville, Ohio. Church, Laura Rooke, Washington D. C. Clement, Miss Maynard N., Albany, New York. Clement, Mrs. Maynard N., Albany, New York. Davis> Mrs. Edith Smith, Mihvaukee, Wisconsin. ^av's' Rev- J- S., Hartford, Wisconsin. Dinwiddie, Rev. E. C., 32—33, Bliss Building, Washington D.C. nwiddie, Mrs- s-> 1802, Lamont Street, Northwest, Washington D. C. EUls> Mrs. Margaret Dye, Newark, New Jersey. Ferris A. M. M. D., A. W., Watkins, New York. Heald M. D., G. H., Takoma Park, Washington D. C. **eald> Mrs- G- H-. Takoma Park, Washington D. C Kingsbury, Dr. G. C., Largo, Florida. Law> Miss E- Norine, Los Angeles, California. Lennox, ''rof. P. J., The Toronto, Washington D. C. Lennox, Mrs. P. J., The Toronto, Washington D. C. 1 as°n' Dr' Lewis, 171, Joralemon Street, Brooklyn N. Y. -1C,10!S0n' 3°—31, Bliss Building, Washington D. C. 1 icholson, Mrs. S. E., 30—31, Bliss Building, Washington D. C. L'oliard, Wm. Jefferson, 518, Whittier Street, St. Louis, Mo. .canlon, Prof. Chas., 72, Conestoga Building, Pittsburgh, Pa. melds, James K., 1200, Security Building, Chicago, UI. blbley> Mrs. Mary Charlton, Los Angeles, California SouthardA. M.M.D., Prof. E.E., Cambridge, Mass. Stoddard, Miss Cora F., 23, Trull Street, Boston. M Eine Verantwortung für die richtige Schreibung der Namen, sowie über die Eintragung der Anwesenheit kann nicht in allen Fallen übernommen werden. Der Verfassf.r. ARGENTINIEN. Delfino, Victor, 69—73, Rue Laquna, Velez Sarsfiel, Buenos—Aires. AUSTR ALIEN. Burt, Rev. A J., Methodist Book Depot, George Street, Sydney N. S. W. Burt, Mrs. Ellen, Methodist Book Depot, George Street, Sydney N. S W. Pearse Wm., Methodist Book Depot, George Street, Sydney N. S. W. BELGIEN. Bienfait, Ds. A., 60, Boulevard d'Avroy, Liége. Boulenger, Dr., Lierneux (prés Liége). Boulenger, Mme., Lierneux (prés Liége). Capart fils, Dr. A., 31, Rue du Pépin, BruxeUes Castiaux Moïse, 29—31, Rue du Tabellion, Bruxelles. Dedye, Th., 155, Rue de Bruxelles, Verviers. Deleu, S., Rousselare. Destrooper, J., Rousselare. Goethem, C. van, 83, Begijnehoflaan, Gent. Hanauer, Dr. Julius, 52, Rue de Ruysbroeck, BruxeUes. Keelhoff Mme., 28, Rue des Minimes, Bruxelles. Kerckhove, Albert v. d., 84, Rue Renkin, Bruxelles. Laveleye, Mllc. M. de, 7, Rue Ch. Marreu, Liége. Lefébure, Ch. Juge de paix, Gembloux. Lefébure, J., 29, Rue du Prévót, Bruxelles. Ley, Dr. Aug., Sanatorium du Fort Jaco, Uccle. Morel Dr. I., 9, Leopoldlaan, Gent. Moulaert, Avoué, Léon, 26, Oudenburgstraat, Brugge. Oudart, Mlle. Alice, 57, Rue du Conseil, Ixelles, Bruxelles. Roch, Frère, 13, Terrace de la Madeleine, Tournai. Schepmans, W., Antwerpen. Serraris, Priester H., Rue St. Armand, Gent. Spriet, Jos., Moescroen. Strauss, Echevin, Anvers. Swarte, C. P., Prior B. H., Abdij van 't Park, Heverlee. Vaucleroy, Dr. de, 306, Avenue Louise, Bruxelles. Vetter, Mej. Stéphanie, " Linderlei, Oudt-God, Antwerpen. Vullings m.s.1., Pater Dr. P. J., Deurne. Weijers, Pater, Lier. CANADA. Lafontaine, G., Montreal. Spence, Controller F. S., City Hall, Toronto. DAENEMARK. Borgen, Carlsen, Dalhoff, Deichmann, Gei 11, Graversen, Hansen, Hanssen, Jungen, Just, Pedersen, Schmidt, Asmussen, Bauer, Bauer, Becker, BilJing, Bloch, Bluhm, Blume, Böhm, Bolken, Brockhofï, Bruck, Burckhardt, Burckhardt, Crombach, Dannefeldt, Eggers, Eggers, Eggers-Smidt, Esche, Eymann, Forstminster, Franke, Galdikas, Gaye, Goesch, Goldbeck, Goldbeck, Gonser, Grünewald, Hahnel, Hartmann, Heffens, Hoffmann, Carl, J- H., Pastor N., Johanna, Direktor Dr., A., Adolph, Gustav, Pastor J., P., Assistent, P. F., Assistent, C. C., 23, St. Blichervei, Kopenhagen. Togbetjent, Aarhus. Diakonissestiftelsen, Kopenhagen. 9, Osterbrogade, Kopenhagen. Viborg. Middelfart, Aalborg. 17, Monradsvej., Kopenhagen. Station Struer. Togbetjent, Aarhus. DEUTSCHLAND. G., Dr. Jur. O., G., R, R., Dr. R., R., H., Kaplan Fr., Frl. L., B., G, Dr. R., Frau Dr., Frau, J-, Dr. Jur., Frau L., Frau M., Prof. Dr. Jur., Frl. F., Frau, Pfarrer R., Dr. J„ Sanitatsrat Dr. Med F., Pastor, Frau Pastor, Prof. I., Wilh., Franziskus, Prof. Dr., Pfarrer, Frl. O., Westerholz bei Langballig, Kr. Flensburg, pa, Mathildenstrasse, München. in, Schönhauser Allee, Berlin N. 31, Haakestrasse, Harburg a. Elbe. 3, Kirchstrasse, Colmar i. Elsass. Coblenz a. Rh. Lintorf (Rhld). 122, Tarpenbeckstrasse, Hamburg. Oberhausen (Rhld). 43 part., Contrescarpe, Bremen. Buer i. W. 26, Blankenburgerstrasse, Bremen. 31—32, Württembergerstrasse, Berlin W. 15. 31—32, Württembergerstrasse, Berlin W. 15. 30, Wörthstrasse, F.ssen-Ruhr. 30, Grünewaldstrasse, Schöneberg-Berlin. 28, Ostertorstrasse, Bremen. 28, Ostertorstrasse, Bremen. 10, Kreftingstrasse, Bremen. 22, Cormeniusstrasse, Dresden. 7, Bramscherstrasse, Osnabrück. Böckenförde, Münster. Buer i. W. 63, Königinstrasse, München. , Lindaustrasse, Stettin. 34, Schauenburgerstrass Kiel. Grossenv örden (Oste), Prov. Hannover. Grossenv örden (Oste), Prov. Hannover. 146, Uhlandstrasse, Berlin W. Osterfeld i. W. 33P, Naunhoferstrasse, Leipzig-Stö. Leipzig-Gohlis. Hochhausen. 28a, Dobben, Bremen. Hornung, Horstmann, Hunfeld, J entsch J entsch, J osephson, Kaczor, Kraut, Kruse, Kubatt, Kurowski, Lantz, Leimbach, Lückerath, Merx, Mrugas, Müller, Niesiolawski, Neumann, O. P., Norden, Orthaus, Ostermann, Ostermann, Pawlowski, Petersen, Pfleiderer, Polligkeit, Kademacher, Rassy, Rick, Roggenkamp, Röhrs, Rolffs, Rothschuh, Rümken, Sauermann, Schlaghecke, Schlaghecke, Schmüderich, Schmiiderich, Schneller, Schneller, Schöll, Schreiber, Schuit, Schultz, Skraburski, Smith, Speer, Stauder, Stasius, Steenaerts, Strauss und Tornev Frl. Ida, B. 38, Maxplatz, Augsburg. Kpl. H., Ewaldstrasse, Duisburg-Laar. Pastor, 16, Schillerstrasse, Osnabrück. Pfarrer, Kohren, Bez. Leipzig. Frl. Joh., Kohren, Bez. Leipzig. Konsistorialrat H., 3, Domplatz, Halle a.d. Saaie. J 72, Keilstrasse, Dahlhausen i. Westfalen. Dr. R., 78, Tarpenbeckstrasse, Hamburg 20. Pastor, Lintorf (Rheinland). Dr. A., 15 II, Königstrasse, Leipzig. A., Dubrez bei Klahrheim, Kr. Bromberg. Th., 6, Haus Lohausen, Düsseldorf a. Rhein. Prof. Dr., 69, Ziegelhauser Landstrasse, Heidelberg. Frl. M., 7, Koenigstrasse, München-Gladbach. P.j . 87 II, Alteburgerstrasse, Köln. Maksymilia, G. Tuszyna, Prov. Posen. Kaplan, Wiedenbrück. Probst K., Pleschen, Prov. Posen. P. Fr. A. Jos. M., 17, Herzogstrasse, Düsseldorf. Dr. W., Berlin. Th., Feldmark, Borken i. W. A. Colmar. Kaplan, Gelsenkirchen. Dr., Horchheim b. Worms. J 5, Arndtplatz, Kiel. Dr. Med. A., 24, Karlstrasse, Ulm (Württemberg). Dr. W., Frankturt a. M. Frau, Münster i. W. G., 130, III, Harmstrasse, Kiel. Frl. M., 5, Fichtenstrasse, Recklinghausen. Hans, Eschwege. I. W., 36, Hamburgerstrasse, Bremen. Pastor, Osnabrück. Dr. E., 21, Camphausbadstrasse, Aachen. Dr. Jur. Chr., 83, Mittelweg, Hamburg. Dr. Med., Merzig (Saar). J., Recklinghausen i. W. Frau, Recklinghausen i. W. Dr. Med. B., Herten in Westfalen. Frau Dr., Herten in Westfalen. Frl. Hedwig, 16, Fröhlichstrasse, Augsburg. Frl. Marie, 16, Fröhlichstrasse, Augsburg. Reallehrer, 51, Uhlandstrasse, Reutlingen. Missions-Direktor, 12, Ellhornstrasse, Bremen. H., 10, Alsterglacis, Hamburg 36. Dr., 13, Nicab. strasse, Hannover. J., 2, Buschweg, Gelsenkirchen III. A., Villa Lunzemühle, Brennstadt bei Sagan F., 1, Adolphstrasse, Essen-Ruhr. Joh., 12, Kurfürstenstrasse, Essen-Ruhr. Joh., Westrünen, Westfalen. P., 88/86, Breitestrasse, Köln. , D. Dr. Dr. von, 40, Bayreuthstrasse, Berlin W. 62. Strumann, Struve, Stubbe, Stucke, Stucke, Syring, Szuman, Strumann, Pfarrer B., Osterfeld i. Westfalen. Struve, Prof. Dr. E., 4, Seestrasse, Berlin N. 65. Stubbe, Pastor Dr., 53, Knooperweg, Kiel. Stucke, Carl, 12III, Liebigstrasse, Osnabrück. Stucke, Frl. Marie, 28 a, Dobben, Bremen. Syring, Pater, Heidhausen (Ruhr). Szuman, Ks. Henryk, Dubrez bei Klahrheim, Kr. Bromberg. Iheophilus.O F.M.,Rev. P., Franziskanerkonvent, Paderborn. Thomann, G., 7, Ludwigstrasse, Bensheim (Hessen). lhomsen, I rau, Friedrichstadt a. d. Eider. Thorade, J-rau Anna, 23, Bismarckstrasse, Oldenburg. Ihorade, Frl. Willa, 23, Bismarckstrasse, Oldenburg. Tidemann, M., Grohn b. Bremen. Ilmm' Fritz, 3pt., Grabenstrasse, Güstrow _ ... , (Mecklenburg). lwitz, Dr. Med., Fenne bei Saarbrücken. 1 tfelmann, Frl. Ida, Verden a. d. Aller, Prov. Hannover \ aassen, F., 39, Wilhelmstrasse, Köln—Nippes. Waslk> Joh., Enkel, Westfalen. Weertz, Dr. H., Ründeroth, Preussen. Weidmann, Kaplan, Oberhausen (Rhld). ^eiss' Fr' 39>Eppendorfer Landstrasse, Hamburg 20. Wllms< Pfarrer F., Lüdenscheid, Westfalen. Wilms, ^rau, Lüdenscheid, Westfalen. Woermann, Joh., Rektor, Ibbenbürer. i. W. Zacher, Direktor Dr., 26, Maassenstrasse, Berlin W 62. unger, F., 4) Witterungsplatz, Essen-Ruhr. FINNLAND. Laitinen, Dr. Taav, Helsingfors. Helenius Seppala, Dr. Matti, Helsingfors. Helenius, Frau Dr. AlliTrygy, Helsingfors. Ploompun, Frl. Leeni, 29, Annankatu, Helsinki. irenius, Sigfrid, 98, Jerningham Road, New Cross, London Tavastahti, Elli, I3, Annank, Helsinki. FRANKREICH. Auliert, Dr. E., 29, Avenue de Wagram Paris 17e. Benner, R. c., 6, Rue d'Arras, Montpellier. Blankenhorn, R„ 9, Rue Hustin, Bordeaux. pr"C ' Gaston v., 1, Avenue Silvestre de Sacy, Paris. .,U1S' Bertha, 5, Rue Christian de Wet, Paris 12e. rU1S' Louis, 5, Rue Christian de Wet, Paris 12e. ouvc, Daniël, 65, Avenue de Gravelle, Charenton. Filassier, Mme., 3, Rue Edouard Detaille, Paris. roe ïtz, Mlle. J., 47, Rue d'Hauteville, Paris. Hayem, Dr. Henri, Aix en Provence. Hayem, Mme., Aix en Provence. Hottmguer, Maurice, l8, Rue de Courcelles, Paris. Jumau, Mlle. A., 2, Place Jeanne d'Arc, Lille, Legrain, Dr. D., villa Evrard, Neuilly, Marne. ePolr s' Mme., 195) Rue de 1'Université, Paris 7e. Pfarrer B., Prof. Dr. E. Pastor Dr., Carl, Frl. Marie, Pater, Ks. Henryk, Leveque, Mlle. Jeanne, 30, Rue St. Georges, Paris 9e. Martin, Georges, 59, Rue de Miromesnil, Paris. Matter, Etienne, 55, Rue de Vaugirard, Paris. Monod, André, 53bis, Rue St. Lazare, Paris. Monod, Mme, A., 37, Rue Victor Puiseux, Argenteuil, Seine et Oise. Nouët, A., 16, Rue Eugène Delacroix, Paris. Nouët, Mlle., Pont-Croix, Finistère. Pages, Amédée, 34, Avenue du Mail, La Rochelle. Rayon, Mme., 28, Rue de Charonne, Paris. Riémain, F., 41, Quai Bourbon, Paris. Roubinovich, Dr., 115, Rue du Faubourg Poissonnière, Paris. Roux, Mme. Berthe, Amiens. Salemfels, Mme. de, 131, Rue Wagram, Paris. Schmidt, H., Député, 7, Rue du Pare, Meudon. Teil, Baron Joseph du, 2, Quai Debilly, Paris. Weyer, Mlle., 19, Avenue Elysée Reclus, Paris. G ROSS-B RIT ANNIEN UND IPLAND. Adair, Miss, Glenavon, Cookstown, Co. Tyrone, I. Aitken, Mrs. M. B., 11, Crawford Road, Edinburgh, Sc. Aitken, Dr. P. Henderson, Stafford House, Oxford. Anderson J. P., John N., Stornoway, Sc. Anderson, Miss M. M., 10, Park Terrace, Glasgow, Sc. Bainbridge J.P.C.C., E. C., Oldham Road, Ashton-under-Lyne. Barker, A. G., 35, Cranbrook Road, Bristol. Bateson, B. Ward, 4, the Sanctuary, Westminster, London S. W. Bell, Robert, 7, Southfield Road, Middlesborough. Billinge, Miss, London. Boden, Mrs. Shuttleworth, The Friary, Derby. Bonner, J., 60, Old Bailey, Londen E. C. Bonner, Miss F., 14, Stopford Road, Plaistow, London E. Boreland, E., - Hackins Hey, Liverpool. Bower W. T. D., 4, the Sanctuarv, Westminster, London S. W. Boyd, Rev. T. Hunter, Bothwell Street, Glasgow, Sc. Boyd, Mrs., Esk Bank, Maxwelltown, Dumfries, Sc. Brayne, Mrs., Ferndale, Carlisle Road, Hove, Sussex. Brighten, Capt. W. G., 1, Crutched Friars, London E. C. Bushe, Miss F. E., Tullylagan, Tullyhogue, Co. Tyrone, I. Butler, Frank H., 21, 22, 40, Guildhall Bgs., Navigation Street, Birmingham. Campbell, G. Leslie, 5, St. Matthew's Avenue, Surbiton, Surrey. Campbell, M., 41, Askley Street, Carlisle, Cumberland. Campbell, Richardson, 26, Bury New Road, Manchester. Carter, Rev. E. C., St. Jude's Vicarage, Whitechapel, Lond. E. Copland, Mrs. A. Johns, Gleniffer, 50, Woodberry Doron, London. Cumingham, Miss, Grieve Street, Dunfermline, Sc. Dillon, Miss Hilda, Oakley Street, London S.W. Dillon, Miss Evelina, Oakley Street, London S.W. Dixon. Miss Gordon, London. 30, Rue St. Georges, Paris ge. 59, Rue de Miromesnil, Paris. 55, Rue de Vaugirard, Paris. 53bis, Rue St. Lazare, Paris. 37, Rue Victor Puiseux, Argenteuil, Seine et Oise. 16, Rue Eugène Delacroix, Paris. Pont-Croix, Finistère. 34, Avenue du Mail, La Rochelle. 28, Rue de Charonne, Paris. 41, Quai Bourbon, Paris. 115, Rue du Faubourg Poissonnière, Paris. Amiens. 131, Rue Wagram, Paris. 7, Rue du Pare, Meudon. 2, Quai Debilly, Paris. 19, Avenue Elysée Reclus, Paris. Bell, Billinge, Boden, Bonner, Bonner, Boreland, Bower, Boyd, Boyd, Brayne, Brighten, Bushe, Butler, Campbell, Campbell, Campbell, Carter, Copland, Cumingham, Dillon, Dillon, Dixon, A. G., B. Ward, Robert, Miss, Mrs. Shuttleworth, J-, Miss F., E-, W. T. D., Rev. T. Hunter, Mrs., Mrs., Capt. W. G., Miss F. E., Frank H., G. Leslie, M., Richardson, Rev. E. C., Mrs. A. Johns, Miss, Miss Hilda, Miss Evelina, Miss Gordon, Dobson, Mrs., The Hawthorns, Oakleigh Park, London N. Dobson, Miss, The Hawthorns, Oakleigh Park, London N. Duncan, Archibald, 3, Newhouse Villas, Stirling, Sc. Ecroyd, Alfred R., Sorrento, Chelston, Torquay. Edmonds, Henry F., 12, Linden Park, Tunbridge Wells. EPPS> Dr. Washington, 25, Wimpole Street, London W. Faulkner J.P., Alderman A., The Gables, St. Albans, Herts. Fergusson, Colonel J. A., St. Philip's Lodge, Cheltenham. Fergusson, Miss, St. Philip's Lodge, Cheltenham. Fraser, T. H., 16, Woodland Road, New Southgate, London. Fry- Miss S. M., 11, Sussex Mansions, Sussex Place, London S. W. Gaston, E. P., 133—134; Salisbury Square, Fleet Street, London. Gemmill, Mrs. Jane, i2,Annfield Road, Patrickhill.Glasgow, Sc. Gorringe, Miss E., Lhassa, Hayling Island. Gray. Miss Charlotte A., 47, Ridge Road, Stroud Green, London N. Green, Wm., Moorlands, Bickley, Kent. Hallsworth, T. E., 207, Onward Buildings, Deansgate, Manchester. Hankin Hardy, Mrs. J., Wesley Manse, Folkestone Road, Dover. Harford, Dr. Ch. F., Livingstone College, Leyton, London E. Harvey, A. F., Parliament Mansions, Victoria Street, London S. W Hawkyard M.D., Arthur, Lindenthorpe, Rowland Road, Leeds. Hayler, Guy, „Courtfield", S. Norwood Park, London S. E. H°gg, J. R., Linehill Terrace, JSTorth Shields. Holding, Mrs. Annie, 59, Cannon Hall Road, Pitsmoor, Sheffield. Honeyman, Tom, 160, Hill Street, Glasgow, Sc. Hood, Mrs. Mabel, 39, East Bank, Stamford Hill, London N. Howard, Ebenezer, Letchworth. Howard, Mrs. E, Letchworth. Hunter, Dr. J, A., Chelsea, Whitehead, Co. Autrun. Hyslop, Dr. Th. B., 5, Portland Place, London W. James, R. J., n x 12, Ivy Lane, St. Pauls, London E.C. Jameson, R. A., 16, Deansgate, Manchester. Johnson, Miss Harriet M., 17, Rutland Avenue, Liverpool. Jones M.P., Leif, 16, Deansgate, Manchester. Jones) F. Llewellyn, ,,Isfryn", Mold, Flintshire, N. Wales. J°y. Rev. H., Lee-on-Solent, Hants. Knoop, Baroness de, 31, Rutland Gate, London S.W. Kuijpers, Antonie, 11, Verulam Street, Princess Park, Liver- pool. Leigh, The very Revd., the The Deanery, Hereford. Honble J. W., Macdonald, Miss, Castle View, Perth, Sc. Mackirdy, Mrs. Archibald, Rahat Munziz, Reigate. Mackness, Mrs., 30, Elphinstone Road, Hastings, Sussex. Macmillan, D. D., Rev. John, Dinanew House,Ravenhill Road, Belfast,!. 36 Macmillan, Mrs., Dinanew House,Ravenhill Road, Belfast,I. Malins J. P., Aid. J., 168, Edmund Street, Birmingham. Mills T. V., 84, New Bond Street, London, W. Mills Mrs. T. V„ 84, New Bond Street, London, W. Moore E. V., Gravesend, Kent. Munson F. W. 34, Paternoster Row, London, E. C. Neild Esq., Edward, Lyndale, Eccles, Manchester. JSTeild Th., Grange Court, Leominster. Newton John, 178, Palace Chambers, Westminster, London, S.W. Nicholas G. A., 177, Regent Street, London, W. Normandale Rev. G. C., 34, Kilworth Avenue, Southend-on-Sea. Olsen, D.P.H., Dr. Alfred B., The Hydro, Caterham, Surrey. Patterson Rev R. J., 106, Scottish Province Buildings, Belfast, I. Pitman, Charles J„ Garth, Bycullah Road, Enfield, N. Pinhorn, Charles, 28, Memorial Hall, London, E.C. Pinhorn, Herbert E., 28, Memorial Hall, Farringdon Street, London, E.C. piatt w. A. 26, Bury New Road, Manchester. Platt Mrs., 26, Bury New Road, Manchester. Portway, Thomas, 58, New Cross Road, London S.E. Preece, W. H., Seamens Institute, Southwich, Sussex. Pywell, John Gurden, 4, Gopsall Street, Leicester. pae J. X., Paternoster House, Paternoster Row, London E. Rae, Mrs. J. T., 17, DarenthRoad,Stamford Hill,LondonN. Reid Dr. W. L., 7, Royal Crescent, Glasgow W., Sc. Reid, Mrs. W. L., 7, Royal Crescent, Glasgow W., Sc. Reynolds, A. H., Pioneer Offices, Colton Street, Leicester. Richardson, F. W., Oak Lea, Meuston. Rochin John, Oakwood, Stonygate Avenue, Leicester. Rosie, W. S., Temperance Hall, Leicester. Rowntree, B. S., The Homestead, York. Rowntree, Joseph, Clifton Lodge, York. Russell, H. W. W., 74, Bancroft, Hitchin. Saleeby F.R.S.E., Dr. C. W., Bass Side, Winchmore Hill, London N. Scott, Miss J.J., Arbroath, Sc. Sherwell M.P., Arthur, 102-103, Bedford Court Mansions, London W. C. Short, Frank, Royal Exchange, Manchester. Short, H. A., Cobden Chambers, Birmingham. Simpson, Dr. Robert, Queen Anne Terrace, Plymouth. Simpson, Mrs., Queen Anne Terrace, Plymouth. Somers, Edward, 4, Leaf Square, Pendleton, Manchester. Stevenson J. P., Judge, 17, Chalmers Street, Edinburgh, Sc. Stubbs, Rev. S. D., Vicar of St. James, Pentoneill, London. Theobald, J. W. Harvey, 15, Devonshire Street, London E. C. Thorburn, Miss Janet, Milton House, Stranraer, Sc. Thornley, Rev. J., 21, Filey Street, Sheffield. Thorp, F., Blossom Street, York. Trevor, Esq., Tudor, 23, Larkfield Road, Richmond, Surrey. Tuppennev, Mrs., La Haye, Laton Road, Hastings. Waite, F. J., 4, The Sanctuary, Westminster, London S. W. Wakely, Charles, 59 x 60, Old Bailey ,London E. C. Wann, Thomas, 78, Chesterton Road, Cambridge. Ward, Miss E. M., Roslyn, Weybridge, Surrey. Watson J.P., Ex-Bailie, 9, Mc. Laren Road, Edinburgh, Sc. Watson, Mrs., 9, Mc. Laren Road, Edinburgh, Sc. Watson, Miss Francis, 9, Mc. Laren Road, Edinburgh, Sc. Watt, Mrs. Alexander, 33, Windsor Terrace, Glasgow, Sc. Watt, Mrs. Alice M., Dunfermline, Sc. Wells, J- Barker, Metropolitan Hall, Lower Abbey Street, Dublin,I. Willis, G., 13, Alwyne Road, Canonbury, London. Wilson M.P., Henry J., Osgathorpe Hills, Sheffield. Wilson, G. B., i6; Deansgate, Manchester. Wilson, W. Chandos, 207, Onward Buildings, Deansgate, Manchester. Yeomans, Miss E. H., 279, Commercial Road, London E. Yorke» Hon. Mrs. Eliot, 17, Curzon Street, Mayfair, London W. ITALIEN. Accordini, Professore. Udine. Amaldi, Dottore Paolo, Direttore del Manicomio, Firenze. I'errari, Dottore Francesco, 18, Via Cappuccini, Milano. Filippetti, Dottore Angelo, 3, Via Marino, Milano. Filippetti, Donna Giulia, 3, Via Marino, Milano. Monastier, Donna, Torre Pellice. Rochat, Giovanni, Rio Marino, Isola d'Elba. JAPAN. Davis> Miss Ruth Frances, 30, Ronn Cho Mila Shiha, Tokyo. LUXEMBURG. Krombach, Dr. Med., Luxemburg. Sevenig, Pfarrer Jos., Itzig. MEXICO. •Gamboa, Federico, Mexico. NORWEGEN. Aarseth, Pastor Ivar Larsnes. Aarseth, Frau Sofie, Larsnes. Aasen, Ivar, 2411, Welhavensgt., Bergen. 1k0St) Dr. Med. Ragnar, Kristiania. OESTERREICH. Békéss, Dr. Med., 41, Wasnergasse, Wien XX/I. Daum, Dr. Adolf, 19, Spiegelgasse, Wien I. Deutsch, Dr. Med. Hugo, 1, Franz Josephstrasse, Brünn. Eicher Ferd., 48, Ullmannstrasse, Wien 15/1. Fröhlich, Dr. Richard, 31, Hauptplatz, Wiener Neustadt. Grünewald, Josef, St. Johann, Tirol. Holitscher, Dr. Med. A., Pirkenharamer bei Karlsbad. Karpeles, Viktor, 147, Jilskagasse, Prag I. Kassowitz, Frau Dr. Jul., 7, Geroldgasse, Wien. Konarik, Bedrich, Priester, Gr. Kuntschitz, Mahren. Lang, Leopold, 15, Hubergasse, Wien 16/1. Lauppert, Dr. Erwin von, 5, Minoritenplatz, Wien I. Longo, Prof. Dr. Joseph, Mödling, Wien. Morawski, Dr. Julius, 18, Zwerngasse, Wien 17/2. Prazak, Baron Wl. von, Neugasse, Wien. Reinitzer, Prof. F., Technische Hochschule, Graz. Salzlechner, Dir. Fr., Perchtoldsdorf bei Wien. Schleimpflug, Dr. K., 6, Eidbergerlaende, Wien III. Smejkal, Alois, Chotèbör, Böhmen. Sirowy, Anton, Hotel Wimberger, Wien VII. Weiss, Dr. Gustav, 14, Jerusalemsgasse, Prag. Wittmann O.S.B., P. Andreas, 29, Innrain, Innsbruck. Wlassak, Dr. Rudolf, 16a, Blumengasse, Wiener Neustadt. PERU. Forga, Ed. F., Areguipa, Peru. RUSSLAND. Burchardt, Auguste, Riga. Gregorieff, Mme. Dt. N., 32, Corohkowaja, St. Petersburg. Grewingk, Ehsabeth von, 41, Elisabethstrasse, Riga. Korowin, Dr. Al., Maschkow, per Moscoy Gouv. Mendelssohn, Dr. Alexander, 6, Wilenski, St. Petersburg. Sasiun, Dr. Med. I., 19, Chirokaia, St. Petersburg. Schilow A., 33, Staw Konüschenny, Moskau. Toutolminn, Dr. N., 28, Morskaia, St. Petersburg. Toutolminn, Mme., 28, Morskaia, St. Petersburg. Trihelischoff M., 47, Saratowska, Samara, centrale 1582. SEFBIEN. Béritch, Prof. Mladen, Belgrad. Danitch, Dr. Med. J., Belgrad. Popovitch, Dr. P. Milov G., Belgrad. SCHWEDEN. Andersson, Dr. Thor., Saltsjöbaden, Stockholm. Byström, Jakob, 8, Tegnergatan, Stockholm. Dalborg, Mats, Stockholm. Guinchard, Dr. J., Stockholm. Hammarlund, Gunnar, Oerebro. Hedlund, Red. Henrik, Gothenborg. Hermelin, J., Unfara, Motata. Kaustróm, A. H., Malmö. Linneranz, Frl. Frida, Halmstad. Mannström, Oscar, 19, Vasagatan, Stockholm. Norden, Nils, 6, Pipersgatan, Stockholm. Nordsjö, Kerstin, Linköping, Petrén, Dr. Alfred, 18, Delagatan, Stockholm. Pettersson, J., Södertalge. Petterson, p., Adr. Brandfors Norrland, Stockholm Schéele, Bischof D. Dr. von, 32, Stureg, Stockholm. Sterner, M., Gevle. Wavrinsky M.P., Edward, Experimentalfaltet, Stockholm. SCHWEIZ. Benoit, Hauptmann F. von 45, Laupenstrasse, Bern. Bert holet. Dr. Ed., 3. Rue St. Honoré, Xeuchatel. Bertholet, Mme. Ed., 3, Rue St. Honoré, NeuchAtel. Blocher, Dr. Jur. E., 16, Palmenstrasse, Basel. Bosset-van den Mme. de, Neuchatel. Bosch, Broux, Victor, 2, Avenue Soret, Genè/e. Daulte, Henri 4, Avenue des Toises, Lausanne. Daulte, Mme., 4, Avenue des Toises, Lausanne. Denis, Jules, . Quai Charles Page, Genè/e. Duvillard, Mlle. Alice, Tannay prè; Coppet, Vaud. Ernst-Hofer, Frau J. W., 21, Freie Strasse, Zürich V. Fehlmann, Otto, Olten. Forel, Prof. Dr. Aug., Yvorne. Graeter, Dr. Med. Karl, 48, Birmannsgasse, Basel. Gross, Chanoine Jules, Martigny-Ville. Hercod, Dr. R, 24, Avenue Dapples, Lausanne. Hugendubel, Heinrich, 76, Brunmatstrasse, Bern. Hugi, Dr. R., Burgdorf. Joseph, JPastor, Rue Voltaire, Genè/e. Junod» Ch. Daniël. Pastor, 4, Place Purry, Neuchatel. Kuntzel, Mme., CMlet Ludi Gartner, La Lcnk. Kuster, J., Rebstein, St. Gallen. Lagier, Mme., Commugny, Vaud. L°Y> Dr., Sanatorium 1'Abri, Montreux-Territet. Ludwig, Gottlried, Pfarrer, Ratchlistrasse, Biel. Marthaler, Harald, 1, Pavillonweg, Bern. Martin, Charles, 67, Route de Malagnou, Genè/e. Meyer, Prof. J., Willisau, Luzern. Dr. P. A., Sarnen. Monakow, Prof. Dr. von, Zürich. Montigel, Dr. Med. Th., Andermatt. Paul, 9, Goethestrasse, St. Gallen. Pasquier, Dr. Paul du, 5, Avenue La Harpe, Lausanne. Peter' Heinrich, 8, Metallstrasse, LachenVauvil, St. Gallen. ■^'s> Frl. Betty, 20, Luisenstrasse, Bern. Rochat, Antony, 16, Chemin de Miremont, Genève. Rochat, t Dr. Sr. L., 12, Rue de 1'Hotel de Ville, Genè/e. Schibler, Kug., \ icaire, Grenchen. Schwab, Jul. W., Roggwil, Kanton Bern. Sigg Ernst, 9, Streulistrasse, Zürich. Stahel, ' Albert, 16, Aegertenstrasse, Bern. Suter Max, 48, Gemeindestrasse, Zürich. Suter-Bay, Rudolf, Zürich. Vogt, Martha, Richterswil. Vogt, Samuel, Richerswil. Weber K., 8, Greifenstrasse, St. Gallen. Witzemann, Pfarrer G., Holderbank, Aargau. UNGARN. Auszterveil, Dr., Lantó, Arad. Dóczi, Dr. Imre, Belüg Yminisztérium, Budapest I. Geiringer, Dr. Heinrich, Morwa St. Janos. Herz, Dr., Losoncz. Herz-Sauder, Mme., Losoncz. Rosenberg, Augusta, 12, Aloinci utcza, Budapest II. Schürger, Dr. Janós, Kassa. Schürger, Pfarrer, Odón, Batizfalva, Szepeo. Stein, Dr. Philipp, 3, Baros utcza, Budapest VIII. URUGUAY. Etchepare, Dr. B., 296, Camina Millan, Montevideo. HOLLAND. Aa Mr. J. Simon van der, Groningen. Abèndanon. Mr. J. H., 43, Jan van Nassaustraat, den Haag. Adriani, A., Parkstraat, Utrecht. Alphen, Douair. van, 7, Rijnstraat, den Haag. Anrooy-Gallé, Mevr. C. van, Hilversum. Ariëns, Dr. Alph., Maarssen. Aris, Ds. D. J., Drachten. Auséms, Dr. André W., 55, Maliesingel, Utrecht. Bahler Ds., 121, Haringkade, Scheveningen. Bahler-Dobbenga, Mevr., 121, Haringkade, Scheveningen. Bakx, Geldrop. Banning, Dr. F. B., Nijmegen. Banning, W., 106, Nieuwe Rijn, Leiden. Barnouw, Dr. P. J., 141. Koninginneweg, Amsterdam. Basenau,' Dr. F., 29, Keizersgracht, Amsterdam. Beaujon, Mej. C. M., Huis ter Heide. B6est Mevr. E.v.Voorst v., 87, Bezuidenhout, den Haag. Beest' Mej. v. Voorst v., 87, Bezuidenhout, den Haag. Belinfante, Mr. J. W., 12, Statenplein, den Haag. Berg, Adriana v. d., 12, Torenlaan, Bussum. Berg J- v. d., Si, Sallandstraat, Deventer. Bergsma, G. H. È., 4, Verhulststraat, den Haag. Bertrand, Mej. A., 23, Catharijnesingel, Utrecht. Beusmans, J., Sittard. Bianchi, Th. J. H., 5, Hooglanderweg, Amersfoort. Bilars, Kapelaan H. A., 186, Beeklaan, den Haag. Bilt, Ch. L. van de, Helder. Bleeker, Ds. G. G. J., Ouderkerk a.d. Amstel. Blom, Dr. W., Seminarie, Culemborg. Boekelman, Dr. W. A., 79, Maliebaan, Utrecht. Boer Jr., A- v. d., Eindhoven. Boissevain, Dr. A. C. H., Winschoten. Boissevain-Advocaat, Mevr., Winschoten. Boissevain, Mej. Dr. M., 143, Keizersgracht, Amsterdam. Bolsius- Mei- J-, p.a. Mej. J. P. C. Kessler, Ginneken. Bon, G. P., 43, van Merlenstraat, den Haag. Boon, M. v. d., 43, Zijlweg, Overveen. Borgesius, Z.E. Mr. H. Goeman, 171, Bezuidenhout, den Haag. Borgman, E., 59, N. Boteringestraat, Groningen. Bouman, Prof. Dr. L., 47, Overtoom, Amsterdam. Bouman, Dr. K. Herman, 24, Jan Luykenstraat, Amsterdam. Bouman-Slingenberg, Mevr., 24, Jan Luykenstraat, Amsterdam. Brandon, Joseph, jöu, Vrolikstraat, Amsterdam. Breukink, Arts H., n, Servaasbolwerk, Utrecht. Brink, Ds. H. G., Ruinerwold. Broek, Ds. C. L. van den, Dordrecht. Broek, J- V. H. van den, Baarle-Nassau, N.B. Brom, Dr. Gerard, 18, Santpoortstraat, Haarlem. Brouwer, Dr. A. M., 17, Spoorsingel, Rotterdam. Bruin, g. a. m. de, 148, Leuvehaven, Rotterdam. Bruijn, H. C. P. de, den Haag. Bulten. H. ]., Almelo. Bulters, Aug., 50, Kasuariestraat, den Haag. Burcksen, Mevr., 44a, Schiedamsche Singel, Rotterdam. Burdet, J. W. Lindenheuvel, Overveen. Burdet, Mevr., Lindenheuvel, Overveefi. Burger, Ds. A., Eek en Wiel. Burger, Mej. J. H., Weverstraat, Oosterbeek. Burkens, Dr. C. J. C., Heemstede. Burnier, Mej. M., Westeinde, den Haag. Bylandt, Gravinne van, 21, Alexanderstraat, den Haag. Calkoen, Mevr. v. Beeck, 35, Delistraat, den Haag. Calkoen, Mej. W. C. v. Beeck, 19, Drift, Utrecht. Camp, C., Kapelaan, Reuver. Casimir, R.; I03, Marconistraat, den Haag. Clercq, D. de, Bloemendaal. Coebergh, Dr. P. Th., 35, Prins Bisschopsingel, Maastricht. Coenen van Dissel- Mej. F. M. W, 36, Haarlemmer Houttuinen, Amsterdam, dorp, Constant Rebecque, R. Baronesse de, 100c, Lawicksche allee, Wageningen. ^°sta' A' J- da> 42, Roemer Visscherstraat, Amsterdam. Cramer, Dr. C. D., i4Ij Maliebaan, Utrecht. Cremer, Dr. R., Veendam. Creighton, Firma J. C., 25, Aalm'arkt, Leiden. Crommelm, Mej. H. W., Zeist. Crommelin, Mej. J. C., Brummen. Crommelin-de Graaf, Mevr., Brummen. Daehne van Varick, Mevr., van, 3, Alexanderstraat, den Haag. Dantzig, Mej. van, 1, van Lennepweg, den Haag. Deckers, Dr. L. N. H., Eindhoven. Dekker Gz., K., den Haag. Dekker-Fortanier, Mevr. C., 278, Zuid Buitensingel, den Haag. Dekker, Mej. A. M. Douwes, 108, Laan v. Meerdervoort, den Haag. Delhez, Dr. F., Dordrecht. Delhez-Oort, Mevr. G. A. E., Dordrecht. Deventer, Dr. J. van, 78, Sarphatistraat, Amsterdam. Deventer-Stelling, Mevr. van, 78, Sarphatistraat, Amsterdam. Deventer-Maas, Mevr. E. van, den Haag. Diepen, Mgr. A. F., 's-Hertogenbosch. Dommering, A. R., Rotterdam. Don, A., 312a, Heemraadsingel, Rotterdam. Dorp, Ds. G. C. A., Katwijk aan Zee. Dorp, Mevr. van, Gendringen. Dorsten, G. van, 165, Parallelweg, den Haag. Douma, J., Scheveningen. Driel, Mej. P. M. van, 176, Laan van Meerdervoort, den Haag. Drucker, Mr. H. L., 25, Nassauplein, den Haag. Dungen, Mej. W. v. d., 246, Schiedamsche Singel, Rotterdam. Dusseldorp, Mej. Paysalbe van, 42 1, v.LimburgStirumstraat, Amsterdam. Duunk, W. F., 21, Pretoriusstraat, den Haag. Duijkers, H., Kerkrade. Duijnstee, Mej., 9, Zwarte weg, den Haag. Dijkema, N., 20, Tramstraat, Leeuwarden. Dijkstra, S., Erica II, Drente. Eek, Mr. D. A. van, Oegstgeest. Eck-Koch, Mevr. van, Oegstgeest. Eeden, P. H. van, Joh. W. Frisostraat, Leeuwarden. Elbrink, A., Deventer. Elout van Jonkvr. A., 61, Bezuidenhout, den Haag. Soeterwoude, Embden, Mej. van, Arnhem. Embden, Prof. Dr. D. van, 29, Vossiusstraat, Amsterdam. Engelen, Jhr. Mr. D. O., Zutphen. Ermann, S. J., H., Rotterdam. Es, L. J. C. van, 27, Spoorsingel, Delft. Eijkel, R. N. M., Didam. Eijkel-Meulemeester,Mevr., Didam. Eijkman, Prof. Dr. C., Utrecht. Falkenburg, Mej. A., 33, Stadhouderslaan, Utrecht. Fikkert, C., 101, Spoorstraat, Barneveld. Fikkes, Mej. J., Groningen. Fockens, Ds., Winsen bij Nijmegen. Fockens, Mej. I., Winsen bij Nijmegen. Fockens, Mej. M., Winsen bij Nijmegen. Foest, A. H., 483, Heerengracht, Amsterdam. Franken, J. A., Huis ter Heide. Fridagh, S. G. L. F. Baron van, Limmen. Gaymans, Mej. J., 7. van Stolkweg, den Haag. Dekker-Fortanier, Mevr. C., Dekker, Mej. A. M. Douwes Delhez, Dr. F., Delhez-Oort, Mevr. G. A. E., Deventer, Dr. J. van, Deventer-Stelling, Mevr. van, Deventer-Maas, Mevr. E. van, Diepen, Mgr. A. F., Dommering, A. R., Don, A., Dorp, Ds. G. C. A., Dorp, Mevr. van, Dorsten, G. van, Douma, J., Driel, Mej. P. M. van, Drucker, Mr. H. L., Dungen, Mej. W. v. d., Dusseldorp, Mej. Paysalbe van, Duunk, W. F., Duijkers, H., Duijnstee, Mej., Dijkema, N., Dijkstra, S., Eek, Mr. D. A. van, Eck-Koch, Mevr. van, Eeden, P. H. van, Elbrink, A., Elout van Jonkvr. A., Soeterwoude, Embden, Mej. van, Embden, Prof. Dr. D. van, Engelen, Jhr. Mr. D. O., Ermann, S. J., H., Es, L. J. C. van, Eijkel, R. N. M., Eij kel-Meulemeester,Mevr., Eijkman, Prof. Dr. C., Falkenburg, Mej. A., Fikkert, C., Fikkes, Mej. J., Fockens, Ds., Fockens, Mej. I., Fockens, Mej. M., Foest, A. H., Franken, J. A., Fridagh, S. G. L. F. Baron Gay mans, Mej. J., Brummen. Brummen. 3, Alexanderstraat, den Haag. 1, van Lennepweg, den Haag. Eindhoven. den Haag. 278, Zuid Buitensingel, den Haag. Geelhoed, H. G., Schoonhoven. Geldere Mej. C. van, 68, de Perponcherstraat, den Haag. Gerhardt, J-, 8, Kastanjeweg, Amsterdam. Gerritsen Jr., C. A., 117, Daguerrestraat, den Haag. Gispen, Ds. W. H., Zwolle. Glashorst, Mr. W. L. Luijken, 695, Keizersgracht, Amsterdam. Goester, Dr. L. E., Zwolle. Gondel, Zuster F., Culemborg. Greefï-Slotemaker, Mevr. Essenius, 25, Spuiweg, Dordrecht. Greeve, Fr. Borromaeus de, O. F. M. Klooster, Vorden. Gnnsven, p. Van, Groot-Seminarie, Haaren, N-B. ^>s" J-> Pred. Dir. Diac. Inrichting, den Haag Groeneweg-van Dijk, Mevr., den Haag. C' A' de' '34> G. Hertoginnelaan, den Haag. J. I h. de, p.a. Dr. van Dale, Ermelo—Veldwijk. Groot> J" ^ • ^e> 154> Singel, Amsterdam. Groshans, Mej. Suze,. io8, Kanaalweg, Scheveningen. Gunning Wzn, Dr. J. H„ 580, Keizersgracht, Amsterdam. Gunning, Mej. C. H. C., 580, Keizersgracht, Amsterdam. unmng, c. P., 22, Wm. de Zwijgerlaan, den Haag. GlJn> Mr. Dr. A. van, den Haag. Haan, Mej. Ch. Bierens de, Zetten. Haanstra, Zuster A., Villandry, Nijmegen. Haeften, W. C. van, i4o, Biltstraat, Utrecht. HaSen> Ds- J- C. I. van der, 's-Hertogenbosch. Hamel-Wilmar, Mevr. van, Koninginnelaan, Rijswijk. ^amel' Prof. Mr. G. A. van, 48, Nic. Witsenkade,Amsterdam. Hartog, Mej. J., Torenstraat, Edam. Hartsen, Jonkvr. H., Beekbergen. Havelaar-van Mevr. M. M., I2, Plompetorengracht, Utrecht. Beeck Calkoen, Heidema, A. J., Arkelstraat, Gorcum. Hekman, Dr. J., Harderwijk. Hengst, Mej. C. van, Villa Ensah, Station de Bilt Hermans, L. A., Uden. Herwaarden-Quarles Mevr. van, i4, Nassau Ouwerkerkstraat, den Haag van Ufford, 8 Heuvel, p. de Jong van den, Tilburg. Heijn-Bieren, Mevr., 3bls> Singelstraat, Utrecht. "clJst. MeJ' A- H- van, 12, Antwerpschestraat, Scheveningen. °fve' J' ten> I> Waldeck Pyrmontstraat, den Haag. Holwerda, Mej. S., io5 3, Prins Mauritslaan, Apeldoorn. 8» P- J- J-, Nieuwendam. Hooft> Dr- A. J. van 't, Oosterbeek. Hoogenhuijze, Mevr. van, Scheveningen. Hoogh, W. de, Hoogveld, Dr. J., Seminarie, Culemborg. Hordijk, Mej. M. Pijnacker, 102, Balistraat, den Haag. **orst> J' v- d-> 18, Maertenv. Heemskerkstraat, Haarlem. Horst' Mej- Wed. ter, Elden bij Arnhem. Hos; 10, Ampèrestraat, den Haag. ^u^s' G-> Seminarie IJpelaar, Ginneken. Ildefonsus, Pater, Helmond. 3bis, Singelstraat, Utrecht. 12, Antwerpschestraat, Scheveningen. 1, Waldeck Pyrmontstraat, den Haag. 105 3, Prins Mauritslaan, Apeldoorn. Nieuwendam. Oosterbeek. Scheveningen. Seminarie, Culemborg. 102, Balistraat, den Haag. 18, Maertenv. Heemskerkstraat, Haarlem. Elden bij Arnhem. 10, Ampèrestraat, den Haag. Seminarie IJpelaar, Ginneken. Helmond. Immink, Mej. W. G., Deventer. Immink-Ilcken, Mevr., Scheveningen. Iseger, M. C., 10, Piet Hemstraat, Utrecht. Ittersum, Jonkvr. Baronesse van, 82, de Ruijterstraat, den Haag. Jalink, Notaris W. J., 4, Bazarstraat, den Haag. Jamson, J. J., 146, v. d. Loosstraat, den Haag. Janssen, L. W., 364, Singel, Amsterdam. Janzen, J. S. B., 265, Bezuidenhoutsche weg, den Haag. Jong, M. C. de, Sliedrecht. Jong, Ds. P. M. de, Nijverdal, Overijssel. jong, R. de, Breedstraat, Enkhuizen. Jonge, Ds. H. de, Andijk. Jonge, Jhr. M. de, 63, Delistraat, den Haag. Kamstra, F., Blaricum. Kat, Dr. J., Grave. Kempers, M. G. J., Harderwijk. Kempers, Mevr., Harderwijk. Kenninck, Prof. Dr. F., Amersfoort. Kessler, Mej. J. P. C., Wilhelminastraat, Ginneken. Ketelaar, Mej. W. J., 5, Amaliastraat, den Haag. Keuchenius, Dr. E. A., 106, Badhuisweg, Scheveningen. Keuchenius-Roorda, Mevr., 106, Badhuisweg, Scheveningen. Keulen, Gerlof, Nieuwe Niedorp. Kinker, G. A., 39&ts, Joh. de Bekastraat, Utrecht. Klein, D-, Station S.S., den Haag. Klein, Ds. J. L., Edam. Klerk, D. de, 2°33, Goudsche singel, Rotterdam. Kleve, J., Nieuwe Laan, Veendam. Klomp, Ds. J. G-, Wassenaar. Klomp, Mej. J. G., Arts, Chr. Sanatorium, Zeist. Klütgen, Mevr., Scheveningscheweg, Scheveningen. Knoppers, R. H., 26, Kinheimstraat, Alkmaar. Knottenbelt, Ds., den Haag. Koch, J. H. Z., 116, Stadhouderskade, Amsterdam. Koch, Dr. J. W. R., Winterswijk. Koenen, Mej., Utrecht. Kohier, Mr. W. H., Villa Nova, Maarssen. Kokshoorn, Mej. A., 14, Jan Blankenstraat, den Haag. Koningh, M. E. de, Stadskanaal-Bonnermond. Kops, Mej. M. de Bruijn, Marialaan, Apeldoorn. Kortenhorst, Dr. C. T., Arts, Wilhelmina Gasthuis, Amsterdam. Kostelijk, K., 9, Reitdiepkade, Groningen. Koster, Mej. j. W. de, 247, Hoogstraat, Rotterdam. Krevelen, Ds. D. van, Lichtenvoorde. Ksaschër, Mevr., Haastrecht. Kuyper, Dr. A., 5, Kanaalstraat, den Haag. Laan, K. ter, 63, Leuvensche straat, den Haag. Ledeboer, Ds. J. Henri, Breedevoort. Ledeboer-Dühne, Mevr., Breedevoort. Ledeboer, Mr. R. B., 16, Jan van Nassaustraat, den Haag. Leeflang, J. W. G., 79, Harstenhoekweg, Scheveningen. Leeflang, Mevr., 79, Harstenhoekweg, Scheveningen. Leeuwen, B. van, Scheveningen. Lefébure, H. P., 20, Jan Luykenstraat, Amsterdam. Lefébure, Mej. S., 20, Jan Luykenstraat, Amsterdam. Lehmann, R.; Consul, Amsterdam. Lieftinck, Ds. W. H., * Muiderberg. Ligthart, J-, 4, Tullingstraat, den Haag. Limburg, Mr. J., i08, Scheveningsche weg, Scheveningen. Linden, J. v. d., 85a, Ginnekenweg, Breda. Lingbeek, Dr. G. W. S., 27, Zeekant, Scheveningen. Loomeijer Jr., C. G., Haarlem. Loren van Themaat, Mr. H. B. Ver, Zutphen. Lucassen, 1-., Loosduinsche weg, den Haag. Lulo*s' Ds- L., Riouwstraat, den Haag. Lynden, Mr. D. R. B. Baron van, Arnhem. Lynden, Jonkvr. W. F., Baronesse van, Wilhelmina Park, Utrecht. Maass, w- J-, Steendaal, Gennep . Macaré> Jhr- Mr- Rethaan, 29, ie Sweelinckstraat, den Haag. Mackay, C. W. F. Baron, Nunspeet. Manus, Mej. Rosa, 2, Westeinde, Amsterdam. Margrij E.Jzn., J. A. J., 42, v. Limburg Stirumstraat, den Haag. Maten' MeJ- J- ten, 21, Haringkade, Scheveningen. Megchelen, P. J. van, 2946, N. Binnenweg, Rotterdam. Mersch, Mr. A. A. van der, Aerdenhout. Mesker, P-, Maastricht. Metelerkamp-van Mevr., 7> Walenburgerweg, Rotterdam. Embden, Meulen> Louis J- van der, 33, Wijbrand de Geertstraat, Leeuwarden. Meljjes, Mevr. Posthumus, 244, Amstel, Amsterdam. Melües< Mej- H. Posthumus, 244, Amstel, Amsterdam. Mierop, Lod. van, Soest. Minderaa, J., 2I> Ruijsdaelkade, Amsterdam. Moltzer, Mr. Dr. M. J. A., Nieuwkoop. Monchen, Frans, 17, Alexanderstraat, den Haag. Monchen, L., 229, Bezuidenhout, den Haag. Montijn, Ds. A. J., Haarlem. ^oor' "r- J- C. de, 32, van Blankenburgstraat, den Haag. osse^> Mej. J. F. D., 161, van Breestraat, Amsterdam. Muhlenfeld, Mej. A. S., I2, Bankastraat, den Haag. Mulder, Mej. M. E. A., den Haag. Muller-Lulofs, Mevr. M. G., Utrecht. Mutsaers, W., Groot-Seminarie, Haaren, N.-B. Noppen, Ds. L. M. van, 58, Keizerstraat, Scheveningen. Oldenboom, Mej. G., Soestdijker straatweg, Hilversum. ^oms' 15) Oude Turfmarkt, Amsterdam. °ort> Dr. A. H,, Oegstgeest. Oorthuijs, Dr. C., Scheveningen. Oostveen, Pastoor J. A., Winschoten. ^°'j' A- van> 4. Robert Fruinstraat, Rotterdam. Ouwenaller, E. Renó van, 4, Ouden Enghweg, Hilversum. Op ten Noort, Jhr. F. S., Oosterbeek. ^evr' - 3^3, Laan v. Meerdervoort den Haag. Overdinck, Panhuijs, Jhr. L. C. van, 157, Paramaribostraat, den Haag. Peerlkamp, p. K., Middelburg. Pekelharing, Prof. Dr. C. A., Utrecht. Petitpied, Henri, Consul, 10, Nieuwe Uitleg, den Haag. Pol, Mej. G. W. van der, „Diowra", Ruurloo. Polak, C. J., Ede. • Polak, Mej. R., 131, van Eeghenstraat, Amsterdam. Polzer, Dr. H., Eichbühl bei Thun, Schweiz. Pompen, A., 13, Wilhelminaweg, Woerden. Poortvliet Czn., S., Dirksland. Prinsen, Mgr. C. C., 's-Hertogenbosch. Pruis, P., Vlaardingen. Puy, Ds. H. F. de, Cadzand. Quesne van Bruchem, Mr. L. J. A. du, 2ibis, Burgemeester Reigerstraat, Utrecht. Raad, H. de, 16, Ridderschapstraat, Utrecht. Rautmann, Mej. L., 60, de Perponcherstraat, den Haag. Rauws, Ds. J., 25, Spoorsingel, Rotterdam. Rees, Prof. Dr. J. van, Hilversum. Reezen-Volter, M. van, Bergen, N.H. Renesse, W. D. van, Emmen. Renzen Sr., J. van, 17711, Bilderdijkstraat, Amsterdam. Repelaer, Jonkvr. W., 21, Koninginnegracht, den Haag. Reuvekamp, H. P., Reijnenberg, O. F. M., P. Fr. B., Minderbroederklooster, Woerden. Ridder, C. O. G. de, 19, J. P. Coenstraat, den Haag. Roëll, Jhr. Mr. J., Heerengracht, den Haag. Roelvink, J. M. E., Roelvink, M., St. Oedenrode. Roessingh, K. H., 4, Emmaplein, Groningen. Romunde, Mej. G., 68, de Perponcherstraat, den Haag. Roozeboom, L., 90, Theresiastraat, den Haag. Rossem, P. W. van, Hoenderloo. Ruding, Mr. H. L. F., Loosduinen. Rutgers, Mr. V. H., Hilversum. Ruijs de Beerenbrouck, Jhr. Mr. Ch., Maastricht. Ruiis de Beerenbrouck, Jhr. Mr. G. L. M. H., Maastricht. Ruijsch, Dr. W. P., 43, Javastraat, den Haag. Ruijsch, Dr. G. J. E., 8, Madurastraat, den Haag. Ruijsch—Mees, Mevr., 8, Madurastraat, den Haag. Ruijter, Mej. A. de, 12a, Willemstraat, Breda. Ruijven, B. H. van, Zalt-Bommel. Rijckevorsel—de Bieberstein, Mevr. M. van, 's-Hertogenbosch. Rijkens, B., 39, Nieuwe Gracht, Haarlem. Sanders, W. J., 66, Corn. Speelmanstraat, den Haag. Sassen, Aug., 17, Alexanderstraat, den Haag. Sassen—Fenlings, Mevr., 17, Alexanderstraat, den Haag. Schalke, L. J., 145, Nieuwehaven, Rotterdam. Schill, Mej., Amaliastraat, den Haag. Schmidt, F. U., 59, Gijsbr. v. Amstelstraat, Hilversum. Schoemaker, Mej. Joh,. 18, Polstraat, Deventer. Schoonderbeek, A. G., Amersfoort. Schorer, Jhr. D. Radermacher, Maliebaan, Utrecht. Schreuder, A. J., Klein Warnsborn, Arnhem. Schueren, Douairière de van der, Den Haag. Schueren, Jonkvr. Anna de van der, Beek bij Nijmegen. Schueren, Jonkvr. L. de van der, den Haag Schuurman, Mr. W. H. A. Elink, Hilversum. Schwartzenberg, Jonkvr. M. Baronesse thoe, 129, Malakkastraat, den Haag. Servatius, Kapucijn P., Harpenich, Breda. Siedsma, u., 5I) van Musschenbroekstraat, den Haag ^monls L-. 's-Hertogenbosch. Slooten, Mej. van, Rotterdam. Slotemaker-de Bruine, Mevr., 55, Ruys Ballotstraat, Utrecht. Sotemaker, Zuster, 55> Buys Ballotstraat, Utrecht. o ema er x. a. c., 17, Antonie Heinsiusstraat, den Haag. S otemaker de Bruine, Dr. j. r.; F. C. Dondersstraat, Utrecht. S otemaker de Bruine, Mevr., F. C. Dondersstraat, Utrecht. Q ° °Uwer' Mr' Duval, 38, Hooge Nieuwstraat, den Haag. Slothouwer, Mej. W. H. Duval, 198, Biltstraat, Utrecht. Smissaert, Jonkvr. J., 2o4, Malakkastraat, den Haag. Smulders, Dr. J. N. J., Schijndel, N. B. Snijder van Wissenkerke, Mr. Dr. F. W. J. G Wassenaar Speekman, Ds. J., Peperga'. Spitsen Jr., H. J., Ginneken. Spronck, prof. Dr. C. H. H, Utrecht. Staal7'' M' G'' S9' Gr°0te N°°rd' H°0rn' c,aa,' ' L'' 28, Borneostraat, Amsterdam. Staal' W. J. Courrech, Hoorn. ^taal' E- G- Courrech, i58, Biltstraat, Utrecht. cfeen' r, L' v" d-> 22, Ververstraat, 's-Hertogenbosch. Steijn Parve, Dr. W. F. Unia, Deventer. Swenger, Mej. A. M. A., 93, Brouwersgracht', Amsterdam. 1 alma, z. E. Minister A. S, den Haag. Tel',Vr' n^'r T ^' Fr6d' HendrikPlein. den Haag. ' J-> 2. Nassau Zuijlenstraat, den Haag. Tervaert, D. G. Cohen, den Haag Terwindt, Mej. J, Arnhem. Thijsen, G. A., den Haag. Thijssen-Nieuwerkerk, Mevr. T, 44, j. P. Coenstraat, den Haag. Tuinen, G. S. V. H. van, ia, Torenlaan, Hilversum. Tuinen, Mevr. G. van, den Haag. Tuuk' MeJ- Titia van der, Malvahoeve, Soest. Mevr., l6? v Blankenburgstraat, den Haag. ValkLzn., M.( 24, Nieuwstraat, den Haag. ,.a Mevr., 24, Nieuwstraat, den Haag. are amp, j. h., 2, Ingogostraat, Amsterdam. Varossiean Jr., W. L., den Haag. ^'een' P' v- d-> 106a, Assendorpstraat, Zwolle. Veen' D®. P-, Zutphen. Venne, A. v. d., Roiduc. ■ Verberne, H., C 2Dj stratum bij Eindhoven. Verhagen, Mej. C., Sneek. Verhagen, Dr. H. J., Rolduc. Verhagen, Mej. M., Sneek. Verheggen, . Prof. P., Groot Seminarie, Roermond. Verhei], Pater, Schiedam. Verkuij'. Bovmppr 24, JNieuwstraat, den Haag. 24, Nieuwstraat, den Haag. 2, Ingogostraat, Amsterdam, den Haag. 106a, Assendorpstraat, Zwolle. Zutphen. Rolduc. C 20, Stratum bij Eindhoven. Sneek. Rolduc. Sneek. Groot Seminarie, Roermond. Schiedam. Boxmeer. Verschuer-van Balveren, Baronesse van, 2, Willemsplein, Arnhem. Verschuer-van Baronesse van, 6, Amaliastraat, den Haag. Balveren, Veth, Mej. L. J., 9, C. v. Beverenstraat, Dordrecht. Vinkesteijn, Dr. C. J., 6o, Verhulststraat, den Haag. Vletter-Hofman, Mevr. de, 69, van Loostraat, den Haag. Vletter, M. A. de, 75, Kon. Emmakade, den Haag. Vletter, Mej. A. J. de, 75, Kon. Emmakade, den Haag. Vollenhoven, J. van, 39, Mauritsstraat, Utrecht. Vonk, P., Zeist. Voorhoeve, C. Th., 72, Fred. Hendriklaan, den Haag. Voorhoeve, Ds. H. W. A., 's-Hertogenbosch. Vos, Dr. B. H., Sanatorium, Hellendoorn. Vos-Goudsmit, Mevr., Sanatorium, Hellendoorn. Vos van Steemvijk, Jvr. A. Baronesse de, 38, Riouwstraat, den Haag. Vries, Mevr. Wed. A. de, 90, Kerkstraat, Hilversum. Vries, J. Th. de, Loosduinen. Vries, N. A. de, 35, Praedinussingel, Groningen. Vries, Mej. R. de, 26, Joz. Israëlsstraat, Groningen. Vroom, Bernard, 66—68, Oude Ebbingerstraat, Groningen. Waarden, Mej. N. v. d., 4, Spieghellaan, Hilversum. Wachter, Ds. J. F., Vianen. Wael, Mevr. I.W.J.Vosde, Elden bij Arnhem. Walbeehm, A. H. J. G., 363, Obrechtstraat, den Haag. Walsem, Dr. G. C. van, Bloemendaal. Wartena, Ds. A., 37, Paulus Buijsstraat, den Haag. Watereus, J. L. M., 39, Scheveningsche weg, Scheveningen. Werkman, J. W., Djatimangor, Java, Preanger. Werst-Asmussen, Wed., 60, Kepplerstraat, den Haag. Wertheim-Hymans, Mevr. W., 14, v. Oldenb. laan, den Haag. Wesselink, Pater A., 18 II, Rusland, Amsterdam. Wiebes, M. J., 63huis, N. Leliestraat, Amsterdam. Wielen, J. E. v. d., 14, Adr. Pauwstraat, den Haag. Wiertz, J. P. J., den Haag. Willemse, Arie H., 4, Pelmolenweg, Utrecht. Willemse-Roosen, Mevr. G. C. M., 4, Pelmolenweg, Utrecht. Woude, Th. W. van der, 5, Alb. Thijmstraat, Amsterdam. Wijck, Mej. C. van, 115 a, Balistraat, den Haag. Wijhe, M. van, Hoenderloo. Zanten, Q. van, Kockengen. Zoetmulder, J. M. A., 33, Dillenburgstraat, Utrecht. Zoetmulder, Pastoor Th. J., Watergraafsmeer. Zuijlen, J. J. L. van, Hattem. Zijnen-Heulen, Mevr. v. d. Hegge, 51, Nieuwe Gracht, Utrecht. Zijp, C. v. d. Voort van, 60, Regentesselaan, den Haag. II. Verzeichnis dér vertretenen Vereine und Körperschaften. l) 2) A. AUSLAND. Allgemein Deutscher Zentralverband zur Bekampfung des Alkoholismus. "TAlliance des Femmes beiges contre 1'abus de 1'alcool. Anti-alcoholische Bond van Oost-Vlaanderen. Anti-Saloon-League of America. *Anti-Saloon-League, Massachussets. Anvers, Ville d'. Arbeiter-Abstinenten-Bund in Oesterreich. ♦Arbeiter-Unfall-Versicherungsanstalt für Nieder-Oesterreich. Army Temperance Association. Association de la Jeunesse fran9aise tempérante. Bien-être social beige. Birmingham Gospel Temperance Mission. Bntish Women's Temperance Association (National). Bntish Women's Temperance Association (Scottish). *Budapester Arbeiter Versicherungskasse, Budapesl. Bund Baltischer Abstinenten Frauen. Bureau International contre 1'Alcoolisme. * Caritas \ erband für die Diozese Strassburg. ,Catch-my-Par, Protestant Union. Catholic Total Abstinence Union of the United States. Catholic University of Washington D.C., U. S. A. Church of England Temperance Society. * Comité central de la Fédération de la Croix Bleue, Genève. * Comité central suisse de la Croix Bleue, Neuveville. Committee on the Alcohol Problem of the associated Churches of Boston. Croix Bleue Beige. *Deutscher Arbeiter Abstinenten Bund. Deutscher Verband zur Bekampfung des Afrikanischen Branntweinhandels. Deutscher Verein für Gasthausreform. Deutscher \ erein gegen den Missbrauch geistiger Getranke. *Deutscher Verein gegen den Missbrauch geistiger Getrijnke, Bezirksverein Düsseldorf. Deutscher Verein gegen den Missbrauch geistiger Getranke, Bezirksverein Hamburg. Die mit * verzeichneten Vereine und Körperschaften waren zugleich Mitgheder des Kongresses. -) Eine '\ erantwortung für die richtige Schreibung der Namen, sowie iiber die Eintragung der Anwesenheit kann nicht in allen Fallen iibernommen werden. Der Verfasser. 1'Espoir, Union sociale fran£aise de tempérance. Fédération des Abstinents Franijais. Fédération des Groupes Ouvriers Anti-alcooliques, France. Fédération Internationale des Sociétés de la Croix-Bleue. Fédération Internationale pour la protection des races indigènes contre 1' Alcoolisme. Fédération Lucernoise et section de Willisau de la Ligue catholique suisse pour 1'Abstinence. Fédération neutre des socialistes beiges pour la prohibition de 1'alcool. ♦Federazione Italiana contro 1'alcoolismo. Flintshire United Temperance Association. Girl's Guild of Good Life. Groupe de Tempérance du Parlement Suédois. Hibernian Band of Hope Union. Hoffnungs-Bund des Blauen Kreuzes, Deutsch-Schweizerische Kommission. Independent Order of Rechabites. Internationales Büreau der abstinenten studierenden Jugend. Internationaler Eisenbahn-Alkoholgegner-Verband. International Prohibition Confederation. Internationale Vereinigung gegen den Missbrauch geistiger Getranke. I.O.G.T., Deutschlands Grossloge II, Hamburg. ♦I.O.G.T., id. id. id. Kiel (Ost Holstein). *I.O.G.T., Vereinigung der Kieler Logen, Kiel. I.O.G.T., Fraternité N°. 4, (Paris). I.O.G.T., Grand Lodge of England. I.O.G.T., Grand Lodge of Scotland. I.O.G.T., International Supreme Lodge. ♦I.O.G.T. Loge Baltia N°. 93, Kiel. I.O.G.T., Loge Gallia N°. 1, (Paris). I.O.G.T., St, Camillus Order, (Belgien). I.O.G.T., Ziirich. I.O.G.T., U. S. A. ♦I.O.G.T.N., Loggia Labor N°. 1, Mailand. •I.O.G.T.N., la Grande Loge Serbe, Belgrad. "T.O.G.T.N., Loge ,,Wacht am Rhein", N°. 24, Cacilienkloster, Köln Irish Presbyterian Temperance Committee. Irish Women's Temperance Union. Kaiserl.-Königl. Unterrichtsministerium, Oesterreich. *Kaiserliche Statistische Amt, Berlin, W 10. *Katholischer Massigkeitsbund Deutschlands. Klerikale Abstinenten in Pelplin. Kreuzbündnis, Verein abstinenter Katholiken, Ortskartell, Essen-Ruhr. Lancashire-Cheshire Temperance Band of Hope Union. Landesverband des Vaterlandischen Frauenvereins (Deutschland). *Landes-Versicherungs Anstalt Sachsen, Dresden-Altstadt. *Landes-Versicherungs Anstalt Schlesien, Breslau. *Lega popolare Milanese contro 1'alcoolismo. Leicester Temperance Society. *Ligue Antialcoolique de 1'Ecole Rollin, Lille. ♦Ligue contre 1'Alcoolisme de Santiago de Chili. Ligue Catholique Suisse d'Abstinence. Ligue du Ruban Blanc Fran9ais. Ligue nationale contre 1'Alcoolisme (France). *Ligue patriotique contre 1'alcoolisme, Comité Provincial d'Anvers. *Ligue patriotique Suisse contre 1'Alcoolisme, Section Génévoise. Loge Internationale de 1'Ordre Indépendant et Neutre des Bons Templiers. Luxemburgischer Verein gegen den Missbrauch geistiger Getranke. Ministerium des Inneren, Oesterreich. National Commercial Temperance League, Leicester Branch. National Inter-Church Temperance Federation, U. S: A. National Temperance Caterers' Association. National Temperance League. National United Temperance Council. National Women's Christian Temperance Union, U. S. A. Native Races and Liquor Traffic United Committee. New-York State Commission on Lunacy. ï\ew-York State Excise Commission. *Nykterhetssallskapeus Upplypningsbyraa (Alexis Björkman), Stockholm. •Orts-Krankenkasse für den Gewerbebetrieb der Kaufleute, Handelsleute und Apotheker, (R. Nürnberg), Berlin, C 2. P. A. B. für Oesterreich. Presbyterian Church in Canada. *Rheimscher Verband gegen den Missbrauch geistiger Getranke, Düsseklorf. Schwabischer Gauverband. Schwedische Gesellschaft für Nüchternheit und Volkserziehung. *Schweizerische Alkoholverwaltung, Bern. Scottish Permissive Bill and Temperance Association. Scottish Temperance League. Secrétariat antialcoolique suisse. Service municipal de statistique de Stockholm. *Société Antialcoolique de la Croix Blanche, Amiens. Société Beige de Tempérance. Société Catholique de Sobriété, Russie. Société de la Croix Bleue, Suisse. Société des Missions Evangéliques de Paris. Société Franpaise de la Croix Bleue. Société Internationale des Socialistes Abstinents. Société Médicale Beige de Tempérance. ♦Société de Tempérance de la Croix noire, Canada. Sveriges Nykterhetssallskapeus. Sveriges Studerande Ungdoms Helnykterhetsförbund. Swedish Teacher's Temperance Union. Temperance Legislation League. * rschechischer Sozial-Üemokratischer Arbeiter-Abstinenten-Bund, Prag I. Union nationale contre 1'Alcoolisme, France. United Kingdom Alliance. U. K. Band of Hope Union. U. K. Railway Temperance Union. Unsi Suometar, Finnischer Tageblatt. *Verein Abstinenter Aerzte in Ungarn. Verein Abstinenter Lehrer und Lehrerinnen in Oesterreich. Washingtonian Home for Inebriates. Western Temperance League. Women's Total Abstinence Union. World s Women's Christian Temperance Union. Zentrale für das Deutsche Krankenkassenwesen. Zentralkommission der Krankenkassen Berlins und der Vororte. B. HOLLAND. *Algemeene Nederlandsche Geheel Onthouders Bond. *Alg. Ned. Geh. Onth. Bond, afd. Alkmaar. *Alg. Ned. Geh. Onth. Bond, afd. Amsterdam. *Alg. Ned. Geh. Onth. Bond, afd. Arnhem. *Alg. Ned. Geh. Onth. Bond, afd. Deventer. *Alg. Ned. Geh. Onth. Bond, afd. Enschedé. ♦Alg. Ned. Geh. Onth. Bond, afd. Gorredijk. *Alg. Ned. Geh. Onth. Bond, afd. Haastrecht. ♦Alg. Ned. Geh. Onth. Bond, afd. Langedijk e. o. *Alg. Ned. Geh. Onth. Bond, afd. Nijmegen. *Alg. Ned. Geh. Onth. Bond, afd. Veendam e. o. *Alg. Ned. Geh. Onth. Bond, afd. Velsen e.o. *Alg. Ned. Geh. Onth. Bond, afd. Winschoten. Alg. Synode der Ned. Herv. Kerk. *Amsterdamsche Studenten Geheel Onthouders Vereeniging, Amsterdam. *Artsen Geheel Onthouders Vereeniging. *Bond van Gemeenteraadsleden in Nederland. *Bond van Anti-Rev. Gemeenteraadsleden in Nederland. Bond van Nederlandsche Onderwijzers. *Bredasche Onderwijzersclub voor Drankbestrijding, Breda. ♦Centrale Drankbestrijding, den Haag. ♦Coöperatieve Vereeniging „de Volharding", den Haag. ♦Dekenale Bond, Amsterdam. ♦Diocesane Drankbestrijders Bond, Bisdom Haarlem. ♦Diocesane Drankbestrijders Bond, Bisdom 's-Hertogenbosch. ♦Diocesane Mariabond, Bisdom Haarlem. ♦Diocesane Mariabond, 's-Hertogenbosch. ♦Diocesaan Secretariaat van Mariavereenigingen, Bisdom Breda. ♦Drankweer Comité, Deventer. ♦Drankweer Comité, Hengelo (O). ♦Federatie Waterland, Ilpendam. ♦Geh.Onth. Prop. Club van Post-, Telegraaf-, en Telefoon Ambtenaren en -Beambten. ♦Gemeentebestuur Enschedé. ♦Gemeentebestuur 's-Gravenhage. ♦Gemeentebestuur Maastricht. ♦Gereformeerde Vereeniging voor Drankbestrijding, Hoofdbestuur. ♦Geref. Vereen, voor Drankbestrijding, afd. Amsterdam. ♦Humaniteit. Vereeniging voor Geheel Onthouding, Rotterdam. ♦I.O.G.T., Groot Secr. E. Altink, Utrecht. ♦I.O.G.T., Loge de Goede Hoop, Delft. ♦I.O.G.T., Loge Houw en Trouw, N°. 15. Utrecht. ♦I.O.G.T., Loge Volharding, Amsterdam. ♦Kruisverbond, afd. Aarle-Rikstel. ♦Kruisverbond, afd. Abcoude. ♦Kruisverbond, afd. Alkmaar. ♦Kruisverbond, parochie St. Bonifacius, Amsterdam. ♦Kruisverbond, Sancta Maria Magdalena, Amsterdam. ♦Kruisverbond, St. Vincentius a Paulo, Amsterdam. ♦Kruisverbond, parochie St. Willebrordus, Amsterdam. ♦Kruisverbond, afd. Bolsward. ♦Kruisverbond, afd. Buggenum. ♦Kruisverbond, afd. Delden. *Kruisverbond, St. Petrus, afd. Delft. Kruisverbond, afd. Eindhoven. *Kruisverbond, afd. Geertruidenberg. * Kruisverbond , afd. Gouda. * Kruisverbond, afd. Groenlo. * Kruisverbond, afd. Groningen. * Kruisverbond, afd. den Haag. * Kruisverbond, afd. Haarlem. ♦Kruisverbond, afd. Gymnasium Heeswijk. ♦Kruisverbond, afd. Gymnasium Hilversum. ♦Kruisverbond, afd. Huissen bij Arnhem. Kruisverbond, afd. Kockengen (U.). ♦Kruisverbond, afd. Leeuwarden. ♦Kruisverbond, afd. de Lemmer. Kruisverbond, afd. Limburg. ♦Kruisverbond, afd. Montfoort. Kruisverbond, afd. Nijmegen. ♦Kruisverbond St. Bavo, afd. Purmerend. ♦Kruisverbond, afd. Roermond. ♦Kruisverbond, afd. Rijswijk. ♦Kruisverbond, afd. St. Pietersrade. ♦Kruisverbond, afd. Tilburg. ♦Kruisverbond, afd. uift ♦Kruisverbond, Parochie O. L. Vrouwe, afd. Utrecht. ♦Kruisverbond, Parochie St. Cath. en Aloysius, afd. Utrecht. ♦Kruisverbond, afd. Venlo. ♦Kruisverbond, afd. Voorburg. ♦Kruisverbond, aid. Waspik. ♦Kruisverbond, afd. IJsselstein. ♦Kruisverbond, afd. Zaandam. ♦Limburgsch Priesterkruisverbond, Roermond. ♦Mariavereeniging, afd. Abcoude. ♦Mariavereeniging, parochie St. Bonifacius, Amsterdam. ♦Mariavereeniging, afd. Apeldoorn. ♦Mariavereeniging, afd. Arnhem. ♦Mariavereeniging, afd. Baarn. ♦Mariavereeniging, afd. Breukelen. ♦Mariavereeniging, afd. Doesburg. ♦Mariavereeniging, afd. Dokkum. ♦Mariavereeniging, afd. Elden bij Arnhem. ♦Mariavereeniging, afd. Enschedé. ♦Mariavereeniging, afd. Gorinchem. ♦Mariavereeniging, afd. Gouda. ♦Mariavereeniging, afd. Groenlo. ♦Mariavereeniging, afd. den Haag. ♦Mariavereeniging, afd. Harlingen. ♦Mariavereeniging, afd. Heemskerk. ♦Mariavereeniging, afd. 'S-Heerenberg. ♦Mariavereeniging, afd. Hees-Neerbosch. ♦Mariavereeniging. afd. 's-Hertogenbosch. ♦Mariavereeniging, afd. Hoorn. ♦Mariavereeniging, afd. Langeweg, N.B. *St. Paulus Vereeniging, afd. Leeuwenboom bij Tiel. *St. Paulus Vereeniging, afd. Mierlo-Hout. St. Paulus Vereeniging, afd. St. Oedenrode. *St. Paulus Vereeniging, afd. Vught. *St. Willibrord, afd. Utrecht. ♦Vereeniging tot verpl. van Kath. Drankzuchtigen in Nederland, Dr. Ariensfonds. ♦Vereeniging van Geheel-Onth. onder Nederlandsch Spoor- en Tramweg Personeel. ♦Vereen. Ziekenzorg, 719, Keizersgracht, Amsterdam. ♦Volksbond, Vereeniging tegen Drankmisbruik, Hoofdbestuur. ♦Volksbond, id. id. id. afd. Baarn. ♦Volksbond, id. id. id. afd. Delft. ♦Volksbond, id. id. id. afd. Gouda. Volksbond, id. id. id. afd. Haarlem. ♦Volksbond, id. id. id. afd. Heemstede. ♦Volksbond, id. id. id. afd. den Helder. ♦Volksbond, id. id. id. afd. Hengelo, O. ♦Volksbond, id. id. id. afd. Nijmegen. ♦Volksbond, id. id. id. afd. Utrecht. ♦Ziekenfonds der Kon. Stoomweverij, Nijverdal. ERRATA. S. 4, 5, 18, 23, 40, u.s.w.: „Exz." statt ,,Exc." S. 50, Zeile 12 von oben: „Erziehung" statt „Erziechung". S. 181, Zeilen 7—9 von oben, zu versetzen nach S. 184, Zeile 2 von unten. S. 349, Zeile 11 von unten: „Mittlerweile" statt „Mittler Weile". S. 375, Zeile 1 von unten: „verhangnisvoll" statt „verhangnissvoll". S. 378, Zeile 12 von oben: „endigen weiss, und" statt „ndigen weiss, un d". S. 427, Zeile 5 von oben: „hinzugefügt" statt ,,hinzufiigt". * S. 449, Zeile 12 von oben: „Jakob" statt „Jakop". S. 524, Zeile 20 von oben: „auslandischer" statt „fremde". S. 524, Zeile 21 von oben: „hollandischer" statt „niederlandische".