Lelsatze der Deutschen Gesellschaft für Rassenhygiene,

gepubliceerd in de Münchener Medizinische Wochenschrift van Nov. 1922 p. 1577 e.v.

1. Die Hauptgefahr, die jeder Volksgemeinschaft droht, ist die Entartung, namlich die Verarmung an wertvollen, leistungsfahigen Rassenelementen.

2. Ein Volk vermag den Daseinskampf nur zu besteken, wenn es eine breite Masse körperlich und geistig wohlveranlagter, charaktervoller und sittlich tüchtiger Manner und Frauen besitzt.

3. Der Gesundheitszustand, die Lebenstüchtigkeit und die kulturelle Leistungsfahigkeit einer Bevölkerung sind nicht nur von Einflüssen der Umwelt (Ernahrung, Erziehung, ansteckenden Krankheiten u.s.w.) abhangig, sondern wesentlich auch von der erblichen Veranlagung.

4. Die erbliche Veranlagung einer Bevölkerung ist nicht unveranderlich. Sie kann sich auf zwei verschiedene Weisen in ungünstiger Richtung andern, erstens durch ungünstige Auslese, namlich durch Zurückbleiben der tüchtigern Volksgenossen in der Fortpflanzung hinter den minder Tüchtigen und zweitens durch direkte Schadigung der Erbmasse (Keimgifte).

5. Gegenwartig findet in den Kulturvölkern eine ungünstige Auslese in grossem Umfange tatsachlich statt.

6. Der soziale Aufstieg bringt unter den Verhaltnissen der Gegenwart leider die Gefahr des Aussterbens der Familien mit sich.

7. Die ungenügende Fortpflanzung der ihrer Veranlagung nach zur Führung geeigneten Volksgenossen, ist von verhangnisvollster Bedeutung für die Zukunft der Rasse.

8. Die dringenste Aufgabe der Rassenhygiene ist daher die Frhaltung der für die Gemeinschaft wertvollen Frbstamme in allen Volksschichten.

9. Ungenügende Fortpflanzung ist in der Gegenwart haufiger noch eine Folge von absichtlicher Geburtenverhütung als von ungewollten Ursachen (Geschlechtskrankheiten u.a.).

10. Da nicht alle Geborenen wieder zur Fortpflanzung kommen, führt auch das Zweikinder-system in wenigen Generationen zum Aussterben der Familien. lm Durchschnitt reichen erst drei Kinder knapp zur Frhaltung der Familien aus.

11. Die Beweggründe zur Verhütung von Geburten sind hauptsachlich wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Art, und die Rassenhygiene muss daher in erster Linie wirtschaftliche und gesellschaftliche Reformen anstreben, welche geeignet sind, bei gesunden und tüchtigen Fhepaaren die Bedenken gegen eine ausreichende Zahl von Kindern zu zerstreuen oder doch zu vermindern.

12. In der Steuergesetzgebung muss eine wirkliche ausgiebige Berücksichtigung der Familiengrösse gefordert werden. Zum allermindesten