Erganzungen zu dem Aufsatz „Das adelige Geschlecht Voss von Holtum"

von

Frhr. v. Negri-Zweibrüggen.

Auch hierzu fand ich verstreute Nachrichten. 1356 verspricht Wenzeslaus Herzog von Luxemburg dem Joharm Voss v. Holthem 200 alte Schilde für seine Verluste in der Schlacht bei Tourinne. (Verkooren II. 299). 1357 wird er zusammen mit Leonard van Erpe erwabnt. (de Raadt I. 471). 1362 erhalt Johann Voss von Brabant 330 Schilde (ebenda). 1456 empfangt Johann Voss van Houthem das Boselehen zu Brunssum (Habets, Valkenb.). 1460 wird Diederich Foyss mit dem Gute zu Erpen belehnt. (Staatsarch. Düsseldorf, Heinsberger Lebenbuch). Frambach v. Gulpen ist Verwandter seiner Frau. Im Jahre 1471 bekennt Johann Voss v. Houthem der junge, dass er seinen natürlichen Kindern, die er mit Lene Wuymmers, seiner Magd und Freundin, erzeugen würde, eine Erbrente von 15 Malter Roggen Aachner Maass jaehrlich ausgesetzt hat. Dies geschah vor Mertin v. Wuestehrode Statthalter und den Lebenmannen zu Her Wynandsraede. Johann Voss hat auch seinen -Oehm, Johann v. Corttenbach Statthalter und Vogt des L?ndes Valkenburg gebeten, zu untersiegeln. Als Unterpfand war der Hof zu Brommelen in der Herrlichkeit Wynandsraede gesetzt. 1489 war Johan Voess van Houlten ins Gefangniss gekommen, da er Land, Leute und Untersassen gescbadigt hatte. Man wollte ihn zwar an Leib und Leben strafen, aber auf Bitten seiner Kinder, Freunde und Verwandten wurde er freigelassen. (Staatsarch. München, Samml. Redinghoven XII. 476.) Johann Voyss v. Holten war 1513 Zeuge bei der Heirat des Wilhelm v. Weims gnt. Wambach mit Agnes Bertolf v. Belven. (Macco, Aachener'